Eine Maklerprovision ist die Courtage, die ein Makler nach erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie oder eines Mietvertrages erhält. Für die Berechnung der maximalen Höhe der Provision ist es dabei entscheidend, ob es sich bei dem vermittelten Objekt um eine Kaufimmobilie oder einen Mietvertrag handelt.
Besteht für den Makler ein Anspruch auf eine Courtage, so ist die Fälligkeit der Maklerprovision der Zeitpunkt, an dem der Vertrag zustande kommt. Hierbei ist es unwichtig, ob es sich um einen Mietvertrag oder einen Kaufvertrag handelt.

Wann wird die Maklerprovision bei Vermietung fällig und wie hoch fällt sie aus?

Die Maklerprovision ist fällig, sofern ein Miet- oder Kaufvertrag durch die aktive Mithilfe des Immobilienmaklers zustande gekommen ist und dies im Vorfeld vertraglich vereinbart wurde. Die Maklercourtage wird hierbei in voller Höhe fällig, sobald der Vertrag zustande gekommen ist.
Unter Umständen ist es jedoch im Einzelfall möglich, im Vorfeld mit dem Makler eine Ratenzahlung zu vereinbaren, die je nach Höhe der Courtage zwei bis drei Monatsraten beträgt.
Der Anspruch auf Maklerprovision ist sowohl im § 652 BGB als auch im § 2 WoVermG verankert.


Das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) regelt hierbei zusätzlich auch die maximal zulässige Höhe der Maklercourtage bei der Vermietung vor. Wenn es sich also um die Vermittlung von Mietverträgen handelt:

  • Diese darf gemäß § 3 Abs 2 maximal die Höhe von zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer betragen. Weitere Kosten dürfen dem Mieter nicht auferlegt werden, sofern sie nicht den Betrag von einer Monatskaltmiete überschreiten.
  • Der Makler kann für den Fall des nicht zustande Kommens eines Vertrages mit dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung vereinbaren. Diese darf jedoch den nicht höher ausfallen als maximal 25 Euro beziehungsweise 10 Prozent der zu erwartenden Kautionszahlung.

Wann wird die Maklercourtage bei Verkauf fällig und wie hoch fällt sie aus?

Handelt es sich um die Vermittlung einer Kaufimmobilie, hat der Gesetzgeber keine Beschränkungen auferlegt, sodass die Höhe der Maklerprovision individuell verhandelt werden kann.
Durchschnittlich jedoch liegt die zuzahlende Höhe der Maklercourtage bei dem Verkauf einer Immobilie je nach Bundesland bei 3 Prozent bis 7 Prozent des Verkaufspreises zuzüglich Mehrwertsteuer.


In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage, sodass jede Partei jeweils 3 Prozent der Maklercourage bei Fälligkeit zahlt. In Berlin und Brandenburg hingehen ist die Maklerproviosn eine reine Käuferprovision. Hier zahlt der Käufer die gesamte Provision, in der Rgele 6% + Mehrwertsteuer.
Die Fälligkeit der Maklercourage ist auch in diesem Fall das zustande kommen des Kaufvertrages. Anders als bei der Zahlung der Maklerprovision bei einer Vermietung ist beim Immobilienverkauf in der Regel keine Ratenzahlung der Maklerprovision üblich.

Fazit

Die Maklerprovision ist stets nach Abschluss des Kaufvertrages fällig. In dem Regel wird der Immobilienmakler nach erfolgreichen Vertragsabschluss eine Rechnung stellen, sodass der Käufer (und Verkäufer) anschließend die Provision überweisen kann.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

26 Gedanken zu „Maklerprovision: Fälligkeit“

  1. Wir haben nach Abschluss unseres Mietvertrages als Mieter 3 Monate später noch immer keine Rechnung des Maklers erhalten.
    Wie lange bleibt die Forderung des Maklers bestehen und wann beginnt u. U. eine Verjährung ?
    Herzlichen Dank und freundliche Grüße
    Roman-Roger Puth

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  2. Wir beabsichtigen, eine Immobilie zu kaufen, für die ursprünglich eine geteilte Provision von 3% im Angebot stand. Da der Makler uns mit dem Kaufpreis entgegenkommen möchte, der Verkäufer dann aber nicht mehr bereit wäre, seinen Teil der Provision zu tragen (so die Auskunft des Maklers), möchte er nun die volle Provision von 6% von uns erhalten. So weit, ist das für uns akzeptabel.
    Ist der Makler aber berechtigt, den einen Teil der Provision schon vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags in Rechnung zu stellen?
    Herzlichen Dank und freundliche Grüße,
    Katharina Savigny

    Antworten
    • Hallo Frau Savigny,
      üblich ist es auf jeden Fall nicht, die Provision oder einen Teil davon vor Abschluss des Kaufvertrages zu zahlen. Ohne Ihnen Angst machen zu wollen, es gibt Fälle, in denen Verkäufer (oder Käufer) kurz vor dem Notartermin einen Rückzieher machen. Wenn Sie sich wirklich auf den 6% „Deal“ einlassen möchten, dann würde ich an Ihrer Stelle versuchen, die gesamte Maklerprovision nach Vertragsabschluss zu zahlen.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

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  3. Guten Tag!
    Wir haben über das Internet nach einem Baugrundstück gesucht und sind auf eine Anzeige von Casa Mia gestoßen. Wir haben diese sodann über die Internetseite kontaktiert, um nach der Anschrift des Grundstückes zu fragen. Die Adresse wollte man uns dort nicht mitteilen, wir sollten sofort einen Besichtigungstermin vereinbaren. Gesagt getan. Der Treffpunkt sollte nicht an dem Grundstücksein sondern an einem ganz anderen Ort an einer Brücke, der Fahrer von Casa Mia würde uns dann zuwinken damit wir ihm hinterher fahren können. Das fanden wir schon etwas merkwürdig.
    Einen Tag später haben wir die Anzeige von Casa Mia mit einer anderen Anzeige von einem Privatverkäufer verglichen und festgestellt, dass beide Anzeigen das selbe Foto mit einer ähnlichen Beschreibung beinhalteten. Allerdings waren unterschiedliche Orte des Grundstücks und unterschiedliche Verkaufspreise angegeben.
    Wir kontaktierten also auch den Privatverkäufer und fragten nach. Er teilte uns mit, dass Casa Mia auf ihn zugekommen war und ihn gefragt hatte, ob sie das Grundstück auch inserieren dürfen. Ein Vertrag wurde nie unterschrieben. Da das Grundstück bei dem Privatverkäufer viel günstiger war, haben wir den Termin drei Tage im Voraus abgesagt.
    Der Besichtigungstermin fand nur mit dem Privatverkäufer statt und war unabhängig von Casa Mia.
    Casa Mia kontaktierte uns Treffen und fragte nach, ob wir uns auch mit dem Privatverkäufer getroffen haben, dies haben wir ehrlich bejaht. Casa Mia sagte darauf: „Ihnen ist schon klar, dass wir Ihnen eine Rechnung schicken werden, wenn Sie das Grundstück kaufen?“ Als wir antworteten, dass wir diese Rechnung nicht bezahlen würden ist die Dame am Telefon wütend geworden und hat gedroht zum Anwalt zu gehen.
    Heute kam eine Rechnung mit 3% Maklergebühren, obwohl wir nie einen Vertrag geschlossen haben und das Grundstück auch gar nicht gekauft haben. Diese Rechung wurde uns per Email zugestellt, da wir unsere Adresse nicht angegeben hatten.
    Kann man gegen solche kriminellen Vorgehensweisen etwas unternehmen?
    Vielen Dank im Voraus!

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    • Hallo Frau Schneider,
      danke für die Schilderung. Ich sehe keine Möglichkeit für den Makler eine Provision zu verlangen. Sie haben von dem Makler nicht die Anschrift genannt bekommen (deshalb sollten Sie sich ja auch nicht an dem Grundstück treffen, Sie sollten zuvor die Provisionsvereinbarung unterzeichnen). Weder hat der Makler beim Abschluss des Kaufvertrages mitgewirkt, noch hat er die Möglichkeit herbeigeführt einen Vertrag mit dem Verkäufer zu schließen (Abschluss- / Nachweismakler).
      Ich denke Sie brauchen keine Sorgen habe, dass Sie den Rechnung zahlen müssen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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  4. Guten Tag,
    bei der Suche eines Baugrundstückes stieß ich auf ein Inserat bezüglich eines Grundstückes im Kreis Havelland. Bei Kontaktaufnahme mit dem Makler, sagte dieser, dass sich das Grundstück nicht im inserierten Ort sondern in dem ca 5 km entfernten Nachbarort befindet.
    Das Grundstück wurde vorab von mir angeschaut, dann eine Ortsbesichtigung mit dem Makler vereinbart. Am Tag der Besichtigung war auch die Grundstückseigentümerin vor Ort, die auch im Beisein des Maklers angab, einen solchen nicht beauftragt zu haben. Sie war sehr erstaunt, dass sogar mehrere Makler Ihr Grundstück zum Kauf anbieten obwohl Sie es lediglich in der Vergangenheit privat in einer Zeitung inseriert hatte. Weiterhin erzählte Sie mir gegenüber, dass der Makler erst am Vortag mit Ihr telefonisch Kontakt aufgenommen hatte um Ihr mitzuteilen, dass er einen Kaufinteressenten für Ihr Grundstück hat und zu klären, ob das Grundstück offen bzw. begehbar sei.
    Der Makler hatte falsche Angaben bezüglich der Grundstücksmaße (Straßenfront und Grundstückstiefe) in seinem Inserat und gab vor Ort an, es lose abgeschritten zu sein und die Tiefe geschätzt zu haben.
    Er konnte weder einen Bebauungsplan vorlegen noch eine Aussage über Baufluchtlinien, Baufenster, zulässige Geschosshöhe beim Bau treffen. Lediglich einen Internetausdruck wo das Flurstück gemarkert war legte er vor. In Seinem Inserat wurde von voll erschlossen gesprochen, auf die Frage wo die Medien denn anliegen wurde die Eigentümerin vor Ort befragt und als Hinweis seinerseits dann „auf der Straße“ gegeben.
    Zum Abschied fragte ich noch ob es sich bei der im Inserat abgedruckten Höhe seiner Maklercourtage (9,5 % inkl. Mwst.) um einen Druckfehler handelt. Als Antwort wurde mir gesagt, dass es üblich sei bei Grundstücken unter 60.000 € eine Courtage von 8% plus Mwst. zu fordern.
    Das Grundstück wäre für mich interessant, muß ich die Courtage für diese schlechte Leistung zahlen oder kann ich mit der Eigentümerin selbst verhandeln?
    Vielen Dank im Voraus.

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  5. Meine Eltern haben am letzten Freitag ein Haus für 89.000 Euro Verkauft. Der Käufer hat bis zum 30.08. Zeit zu bezahlen. Nun macht das Makler Ehepaar druck das meine Eltern die 3,100 Euro Provision sofort bezahlen müssen. Die Provision wird anteilig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Meine Eltern meinten darauf hin das sie erst bezahlen können wenn das Geld für das Haus da ist. Das Makler Ehepaar meinte das Meine Eltern das Geld sofort zum Notar Termin mit bringen hätten müssen. Die Makler haben meinen Eltern gesagt sie könnten ja schließlich dafür ja einen neuen Kredit aufnehmen.Meine Eltern sind Sebstständig und können sich einen neuen Kredit nicht leisten da das Geschäft sehr schlecht läuft. Kurz Kredite sich ja auch sehr Teuer. Es sind bis zum 30.08 ja nur noch 15 Tage.
    Die Makler drohen meinen Eltern mit Anwalt und Gericht.
    Was können meine Eltern Tun?.
    Vielen Lieben Dank Melie

    Antworten
    • Hallo Melie,
      grundsätzlich wird die Maklerprovision mit Abschluss des Kaufvertrages fällig. Ihre Eltern sind also offensichtlich in Verzug. In meinen Augen sollten sich die zwei Wochen aber auch noch überbrücken lassen. Vielleicht lenkt der Makler ja noch ein.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Hallo Herr Hundt,
    wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen. Dabei haben wir einen Makler aufgesucht der uns unser Traumhaus vorgestellt hat. Mit der Eigentümerin verstehen wir uns komischerweise sehr gut, so dass man in Kontakt gekommen ist. Dabei stellte sich heraus, dass der Makler kein faireres Spiel macht. Wir mussten beispielsweise lange auf die Grundschuldbestellung warten. Darüber informierten wir die Verkäuferin. Der Makler sagte mir in der Wartezeit 2 mal, das ich mich nun beeilen müsse, da neue Interessenten das Haus nun kaufen. Dem war nicht so. Der Verkäuferin erzählte er, das alles gut ist und Super klappen wird (zu diesem Zeitpunkt war völlig unklar, ob wir den Kredit bekommen).
    Dann machte er einen Notartermin aus, obwohl wir kein okay hatten und die Dame ihm mitteilte sie könne in dieser Woche sowieso nicht. Dies schien ihn nicht zu interessieren. Sie könne ja schnell zum Notar kommen. Also recht unverschämt.
    Er hätte auch meiner Bank die Unterlagen Immobilie schicken sollen, was er nicht getan hat, wie vereinbart.
    Kurzum sind wir irgendwo sehr unzufrieden mit seiner Leistung und seinem Geschäftsgebahren.
    Die Frau hat keinen Alleinvertrag sondern nur eine Nachweis- u. Vermittlungsvereinbarung in welcher steht, sie könne auch privat verkaufen oder vom Verkauf absehen.
    Jetzt ist die Frage, ob man den Makler außen vor lassen kann.
    Das hat nichts damit zu tun, das wir geizig sind, zumal wir sowieso die Kaufnebenkosten mitfinanzieren und die Dame einen Preis bezahlt bekommt, das die Courtage ihr Wunschpreis nicht mal berührt.
    Aber wir sind ziemlich sauer über die Art und Weise und die Psychospielchen von ihm.
    Dann wäre meine Frage, wie das mit der Bezahlung läuft. Wir haben zwar Rücklagen gebildet, das würde nicht reichen um die Courtsge sofort zum Notar mitzubringen. Wie ich ja geschrieben habe, finanzieren wir zu 110%.
    Wenn sie uns weiterhelfen könnten würden wir uns freuen.
    MfG
    Robert Dorn

    Antworten
    • Hallo Robert,
      ich denke der Makler hat die Provision bereits verdient. Er hat Ihnen und der Verkäuferin die Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachgewiesen (Stichwort: Nachweisprovision). Kommt es zum Vertrag, ist die Provision fällig. Schade, dass der Makler offensichtlich nicht zur Zufriedenheit von Käufer und Verkäufer gearbeitet hat.
      Die Nebenkosten / Maklerprovision mitzufinanzieren ist ein Problem. Sie können die Provision erst zahlen, wenn die über den Kredit verfügen. Ich würde mich hier mit dem Makler abstimmen. Im Zweifel kann man wenige Wochen auch mit einem Personalkredit überbrücken.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  7. Danke für die schnelle Antwort.
    Der Makler lässt sich auf die Hälfte ein und die Bank würde den Betrag freistellen.
    Aber nun stellt sich mir eine andere Frage.
    Ich weiß das der Eigentümer die anderen 3,57% erst dann bezahlen kann, wenn ich da Haus bezahle.
    Muss der Verkäufer auch sofort bezahlen?
    Angenommen ich Verkaufe weil ich kein Geld mehr habe, wie soll ich dann vorab die Provision bezahlen?
    Freue mich auf Ihre Antwort!
    Schönen Gruß

    Antworten
  8. Hallo,
    Meine Frau und ich wollen eine Wohnunh kaufen. Der Notartermin ist bereits ausgemacht und wir hatten dem Makler ein Angebot mi Preis per Mail geschickt. Sämtliche notwendigen Unterlagen sind uns vom Makler zur Verfügung gestellt worden. Unterschrieben haben wir bislang allerdings nichts.
    Da uns die notwendigen Sanierungsarbeiten an der Wohnung nun allerdings zu teuer werden, würden wir nun gerne wieder abspringen.
    Wir haben jedoch Angst, dass der Makler Provision und die Kosten für den Notar (Vorbereitung Kaufvertrag) verlangen wird. Haben wir hier was zu befürchten? Der Makler hatte ja auch wirklich Arbeit.
    Wäre Super, wenn Sie uns weiterhelfen könnten.
    Vielen Dank im Voraus
    Daniel

    Antworten
    • Hallo Daniel,
      die Maklerprovision ist verdient mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Schauen Sie in den Vertrag, den Sie mit dem Makler geschlossen haben. Ggf. ist hier noch eine besondere Vereinbarung aufgenommen. Ich kann mir aber nicht wirklich vorstellen, das der Makler eine Rechnung stellen kann / darf.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Einen Vertrag habe ich mit dem Makler nicht geschlossen. Ich habe ihm nur per E-Mail ein Angebot zum Kauf der Wohnung geschickt. Unterschrieben habe ich gar nichts…
    Wenn ich Sie richtig verstehe, kann ich so lange abspringen, bis ich den Vertrag beim Notar unterschrieben habe und muss den Makler nicht für die bisherige Arbeit bezahlen, da er nur im Erfolgsfall Provision bekommt.
    Er kann also nicht sagen, dass er viel Arbeit hatte (Unterlagen besorgen, Besichtigungstermine, etc.) und dafür Bezahlung verlangen?
    Wäre ja sehr erfreulich 🙂
    Viele Grüße,
    Daniel

    Antworten
  10. Hallo Herr Hundt,
    was meinen Sie zu unserem Fall: wir haben am Samstag eine Loftwohnung mit dem Sohn des eigentlichen Maklers angesehen und waren sehr von dieser Wohnung angetan. Daher haben wir auf den Namen meines Lebensgefährten sofort eine Selbstauskunft ausgefüllt.
    Heute, am Montag, rief der Makler meinen Lebensgefährten am Vormittag auf dem Handy an, als er noch im Büro war. Mein Lebensgefährte meinte, er hätte noch einige Fragen, aber keine Zeit. Daraufhin meinte der Makler, dass er diese Fragen in 30Sekunden beantworten könne. Danach meinte der Makler er schicke ihm jetzt den Mietvertragsentwurf zu. „Bitte prüfen sie diesen und sagen sie mir dann zu oder ab. Es gibt viele Interessenten für die Wohnung und deswegen sagen Sie mir bitte morgen oder spätestens übermorgen fest zu. “
    Mein Lebensgefährte erhielt unmittelbar danach eine mail mit dem Mietvertragsentwurf von einer Wohnungs-und Grundstücksgesellschaft. In der mail dazu schreibt Herr X von dieser Firma:
    wie bereits mit Ihnen und dem Makler besprochen, sende ich Ihnen im Anhang den Mietvertragsentwurf von oben genannten Objekt im pdf-Format zu.
    „Lesen Sie den Vertrag bitte sorgfälltig durch. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Der Makler wird sich wegen eines Termins zur persönlichen Mietvertragsunterzeichnung bei Ihnen telefonisch melden.“
    Da zum einen der Mietvertrag in diversen Punkten von dem Gesagten, dem Gesehenen und den Angaben im Expose unterschied, entschied sich mein Lebensgefährte nach Rücksprache mit mir von dem Objekte lieber Abstand zu nehmen. Folgende mail schrieb er dazu:
    „nach Durchsicht des Mietvertrages und ausführlicher Rücksprache mit meiner Lebensgefährtin, muss ich Ihnen nun leider mitteilen, dass das Objekt in der xxx in xxx für uns nicht mehr in Frage kommt.“
    Nun rief die Frau des Maklers an und meinte, wir müssen eine Entschädigung für die Mietvertragserstellung zahlen.
    Wir haben nie mit einer Silbe gesagt, dass wir das Objekt definitiv anmieten. Wir haben nur gesagt, es käme in Frage oder wäre sehr interessant. Aber, da zum einen der Mietpreis im Vertrag nun um die Umsatzsteuer erhöht wurde (immerhin über 130.-), das Öl für die Heizung nicht vom Vermieter sondern durch uns bestellt werden muß und viele Kleinigkeiten mehr, haben wir uns entschieden, lieber weiter zu suchen. Aber wir haben nie gesagt: wir mieten das Objekt.
    Ist das denn nun rechtens, wenn der Makler den Mietvertrag ohne Verlangen einfach zuschickt und nun eine Entschädigung dafür möchte?
    Was meinen Sie?
    Langer Text (hoffentlich nicht zu lang)
    Vielen Dank im voraus.
    Grüße,
    Nora

    Antworten
    • Hallo Nora,
      der Makler wird erfolgsabhängig bezahlt. Wenn Sie keine besondere Vereinbarung getroffen haben, halte ich eine Entschädigung für die Ausfertigung des Mietvertrages für nicht rechtmäßig.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  11. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir suchten ein Haus zur Miete. Durch eine Mitarbeiterin, die die Frau des Maklers kannte erhielten wir den Anruf über meine Kollegin, wir möchten doch bitte auf seine Homepage schauen er stellt gleich ein Angebot rein. Das haben wir getan und ich habe ihm an diesem Abend gleich kontaktiert um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Dieser erfolgte auf folgender Grundlage: wir haben uns das Haus angeschaut und gleichzeitig für uns entschieden, das ist es unter der Bedingung den Einzug vor März 2013 zu realisieren und mit der Bitte dieses Haus von seiner Homepage zu entfernen. Zur Info. der Eigentümer war bereits raus aus dem Haus und lebte in seiner neuen Heimat. Wenig später fand ein treffen mit Eigentümer und Makler statt um die Thematik mit dem schnellen Einzug zu realisieren, wobei der Makler nachdem ich ihm voher telefonisch mehrmals darum gebeten hatte,dem Vermieter doch bitte einen vorzeitigen Einzug zu signalisieren. Nun war der Termin und nichts fand statt, der Eigentümer/Vermieter wußte nichts davon gab uns aber die Info eventuell Anfang Februar 2013 das Haus geräumt zu haben.Er hatte den Auftrag vom Eigentümer über ein Möbelhaus, die restlichen Möbel zu verkaufen, aber auch dass scheiterte. Darauf hin wollten wir eigentlich die Veranstaltung absagen, bis ich nochmals die Dringlichkeit signalisierte und der Vermieter und ich gemeinsam das Räumen des Hauses veranlasst haben. „Der Makler hatte hier keine Aufgabe mehr“. Alle weiteren Termine, sprich Mietvertragsunterzeichnung und Hausübergabe/Hausabnahme haben der Eigentümer und ich realisiert. Nun erhalten ich die Rechnung über 2.000,00 € vom Makler, dass kann doch nicht sein, oder? Grüße Nora

    Antworten
  12. Wir haben eine Wohnung gekauft und im Vorfeld eine prozentuale Maklercourtage vereinbart. Die Rechnung beträgt eine volle Summe, keine Angabe über die Prozente. Raten Sie uns, diese Summe zu zahlen oder sollten wir eine Prozentual aufgegliederte Rechnung verlangen? Die Höhe der Courage ist richtig und nicht angezweifelt.
    Frau Zitzmann

    Antworten
    • Hallo Herr Zitzmann,
      sicherlich ist es sinnvoll, wenn man auf der Rechnung erkennt, wie sich die Provision errechnet. Ob die Angabe Pflicht ist, kann ich Ihnen aber nicht sagen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  13. Hallo Herr Hundt,
    wir sind vor einem Jahr (1.10.2012) in eine Mietwohnung gezogen, die wir von Studenten übernommen haben. Da die Mietwohnung von einer Hausverwaltung verwaltet wird, leiteten die Studenten unsere Daten weiter. Plötzlich meldete sich ein Makler bei uns und sagte, wir müssten eine Provision zahlen. Danach diskutierte ich mit dem zuständigen Hausverwalter, dass ich diese Provision nicht zahlen möchte, da ich mit diesem Makler nichts zu tun hatte, sondern die Weitervermietung über die Vormieter lief (Sie inserierten auch die Wohnung, dh nichts lief über den Makler). Wir einigten uns, dass wir die Maklergebühr nicht zahlen müssen. Alles lief wie gewohnt ab und nun ein Jahr später, bekomme ich einen Brief mit einer Honorarforderung für die Mühewaltung im Zusammenhang mit dem Bestandnehmerwechsel.
    Was kann ich nun tun? Wir hatten mündlich vereinbart, dass keine Provision zu zahlen ist und hatten davor auch noch nie eine Rechnung erhalten. Zählt diese mündliche Vereinbarung bzw. ist es überhaupt Recht, in diesem Falle eine Provision einzufordern?
    Vielen Dank, lg Claudia

    Antworten
  14. Hallo ich habe da eine kurze Frage
    Ich hätte zwei Mietwohnungen die mich interessiert haben, bei der ersten Wohnung haben wir den Mietvertrag unterschrieben aber die Vermieter haben noch nicht unterschrieben und wollten sich ein Tag zeit lassen! Nun hab ich für die zweite Wohnung eine Vergünstigungen bekommen sodass ich die erste Wohnung nicht mehr haben möchte habe den Vermieter Bescheid gegeben und seinerseits hat er den Vertrag 3 Ausführungen jeweils für mich Makler und Vermieter vernichten lassen , hat nun der Makler Anspruch auf Entschädigung ?
    Ich bitte um schnelle Antwort
    Danke

    Antworten
  15. Hallo,
    ich habe ein ganz anderes Problem. Ich habe ein Haus kaufen wollen. Die Bank hat mündlich zugestimmt. Die Provision betrug ca 9000 Euro.. Der Makler hat mich gebeten das Geld in bar oder Scheck mit zum Notartermin zu bringen. Alles wurde unterschriueben. Ich habe den Makler gegen Rechnung das Geld gegeben. Alles okay.. Nun hat die Bank aber auf einmal gesagt das Sie die Kaufsumme doch nicht finanzieren weil irgendwelche neues Gesetze raus gekommen sind die bei der Bearbeitung vergessen wurden einzusetzen……… Tja nun musste ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Kann ich das Geld vom Makler auch zurückbekommen?
    Danke

    Antworten
  16. Wir haben ein Grundstück von einer Erbengemeinschaft gekauft. Der notarielle Vertrag wurde gemacht. Allerdings muss noch das Familiengericht (einer der Verkäufer ist unter 18) zustimmen.
    das kann mehrere Wochen dauern.
    Wann wird jetzt die Marklergebühr fällig?
    Nach Zustimmung des Gerichts, da ja auch erst dann der Kaufvertrag komplett ist, oder jetzt wo der Vertrag von mir unterzeichnet ist?
    Grüße
    Jan Stahl

    Antworten

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