Das Musizieren und Klavierspielen in der Mietwohnung wird nach einem Urteil des BGH aus dem Jahr 1998 (WuM 1998, 738) den anderen, zum Leben dazugehörigen, Geräuschquellen gleichgestellt. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um das Ausüben von klassischer oder moderner Musik handelt.
Bedingt durch das Urteil des BGH ist auch ein in der Hausordnung oder im Mietvertrag  aufgeführtes Verbot zum Musizieren, auch zum Klavierspielen in der Mietwohnung, unzulässig. Jedoch müssen auch beim Spielen von Instrumenten in einer Mietwohnung auf die Bedürfnisse der Wohngemeinschaft geachtet werden.

Worauf ist beim Musizieren und Klavierspielen in einer Mietwohnung zu achten?

Für das Musizieren und Klavierspielen in einer Mietwohnung gelten die allgemeingültigen Ruhezeiten im Mietrecht. Diese besagen, dass mittags von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und abends von 22.00 Uhr bis morgens 7.00 Uhr Zimmerlautstärke eingehalten werden muss. Da dieses bei Instrumenten und auch dem Klavierspielen in der Mietwohnung nicht möglich ist, sind diese Tätigkeiten während dieser Zeit einzustellen.


Zusätzlich zu den Ruhezeiten sind bei der erlaubten Spieldauer noch weitere Faktoren mit zu berücksichtigen. So sind z.B. die Hellhörigkeit innerhalb des Mietshauses, sowie die Lage des Wohnraumes mit einzubeziehen.
Die von vielen Gerichten (z.B. OLG Hamm MDR 86, 501; LG Frankfurt, 12. Okt.89, Az: 2/25 O 359/89) als maximal zulässige Dauer des Musizierens in einer Mietwohnung angesehene Dauer beträgt zwischen 2 bis 3 Stunden täglich. Unerheblich ist es hierbei, ob sich das Musizieren um ein Hobby handelt oder mit zum Berufsbild des Mieters gehört. Für diesen Zeitraum ist das Musizieren und auch Klavierspielen in der Mietwohnung zu dulden.


Das Landgericht Düsseldorf hat durch ein Urteil im Dezember 1989 hierzu noch einmal besonders Rücksicht auf den besonders beim Klavierspielen in der Mietwohnung bestehenden Interessenkonflikt Stellung genommen.
Im Urteil mit Az: 22 S 574/89 wird hier eine von der geltenden Ruhezeit am Abend abstand genommen und insbesondere das Klavierspielen wochentags nur bis 20.00 Uhr und am Wochenende und feiertags nur bis 19.00 Uhr zuzulassen. Hält sich ein Mitmieter nicht an die allgemeinen Ruhezeiten, so kann das einen Grund für eine Mietminderung darstellen.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

3 Gedanken zu „Klavierspielen in Mietwohnung – Was ist erlaubt, was nicht?“

  1. Hallo,
    Bei uns im Mietshaus spielt einer Schlagzeug (E-Schlagzeug) was für uns auf Grund der Schalleitung auf Dauer ziemlich nervend ist – va. da er jeden Tag spielt. In wie weit muss man das Spielen ertragen bzw ist es gesetzlich geregelt, das er es einschränken muss.
    Vielen Dank für ihre Hilfe
    Felicitas

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  2. Mich würde interessiern wie es für das Klavierspielen in einer WG gilt, da die anderen Mitbewohner, dass ja viel lauter hören als ein Nachbar in einer anderen Wohnung. Und im Grunde stundenlang in ihrer Lerntätigkeit in einem anderen Zimmer komplett eingeschränkt sind.

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  3. Bei uns im Haus fährt der 18jährige Sohn nachts zwische 2 und 5 Uhr regelmässig Aufzug.Mich kostet das jedesmal den Schlaf.Habe ausserdem einen schwer kranken Ehemann.
    Können Sie mir einen Rat geben ?
    Mit freundlichen Grüssen Ilse Deutsch

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