Der Kauf einer Immobilie ist eine kostenintensive Investition, die in der Regel mit einer mehrjährigen Darlehenstilgung bei der Bank verbunden ist. Neben den im Angebot auf den ersten Blick ersichtlichen Kosten für den Kauf der Immobilie zuzüglich der anfallenden Baufinanzierungszinsen, sind mit einem Immobilienkauf auch Nebenkosten verbunden.
Diese Nebenkosten betragen zusätzlich durchschnittlich etwa 14 Prozent des Immobilienkaufpreises (mit Maklerprovision) und sollten bei der Finanzierung mit eingeplant werden.

Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?

Im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie fallen in der Regel drei große Nebenkosten an, ohne die ein Immobilienkauf nicht durchführbar ist.
Bei den Nebenkosten handelt es sich in erster Linie um:

  • Die Notarkosten: Diese betragen im Durchschnitt 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Die Notarkosten umfassen neben dem Kaufvertragsentwurf und der Beurkundung der Vertragsunterzeichnung unter anderem auch das Einholen sämtlicher behördlicher Genehmigungen, die für den Immobilienkauf notwendig sind.
  • Die Grunderwerbsteuer: Diese wird ebenfalls anhand des Kaufpreises berechnet und ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Diese beträgt durchschnittlich 4,5 bis 5 Prozent des Immobilienkaufpreises. Da sich die Grunderwerbsteuer lediglich auf das Grundstück und die sich darauf befindende Immobilie, jedoch nicht auf die eventuell im Kaufpreis enthaltene Einbauküche oder Möbel bezieht, die vom Käufer miterworben werden, wird das Finanzamt dieses bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer berücksichtigen, sofern dem Finanzamt dieses mitgeteilt und belegt wird.

  • Die Maklercourtage, deren zu zahlenden Höhe sich je nach Bundesland etwa 7 Prozent des Kaufpreises beträgt. Da die Maklercourtage auch zwischen Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen aufgeteilt werden kann, besteht die Möglichkeit den Eigenanteil der Courtage auf etwa 3 – 3,5 Prozent des Kaufpreises zu senken. Zu bedenken ist zusätzlich, dass eine Maklercourtage nicht vom Eigentümer selbst, seinem Hausverwalter, dem Ehepartner oder eines anderen direkten Angestellten erhoben werden darf.

Zu welchem Zeitpunkt müssen die Nebenkosten gezahlt werden?

Die bei einem Immobilienkauf anfallenden Nebenkosten sind üblicherweise innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach Abwicklung des Immobilienkaufes fällig.
Bei Unklarheiten oder Fragen zum Thema Nebenkosten beim Immobilienkauf ist der Notar oder auch ein kompetenter Immobilienmakler jederzeit behilflich.

Beispielrechnung zu den Nebenkosten beim Immobilienkauf

Kaufpreis der Immobilie: 200.000 Euro
Nebenkosten
Notar: 1,5 % x 200.000 Euro = 3.000 Euro
Grunderwerbsteuer: 5 % x 200.000 Euro = 10.000 Euro
Maklerprovision: 7 % x 200.000 Euro = 14.000 Euro
Summe der Nebenkosten: 27.000 Euro
Kaufpreis + Nebenkosten = 227.000 Euro


Wie bereits beschrieben, können die Nebenkosten schwanken. Zudem gibt es insbesondere bei der Höhe der Maklerprovision regionale Unterschiede. Kauf man eine Immobilie ohne die Hilfe eines Maklers, werden die Nebenkosten beim Immobilienkauf nahezu halbiert. Im Übrigen fallen bei Wohnungskauf die gleichen Nebenkosten an.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

2 Gedanken zu „Immobilienkauf – Nebenkosten in einer Übersicht“

  1. Mitte Januar wurde auf der Internetseite eines Maklers eine für mich interessante Wohnung / Appartment zum Verkauf angeboten (Kaufpreis 65000 Euro). Die Merkmale der Wohnung waren wie folgt beschrieben: Bad mit Dusche, Singleküche, Stellplatz, Tiefgarage, …. Mieteinnahmen: 319 Euro zzgl, …NK pro Monat. Mir ist bekannt, dass in der Wohnanlage der TG-Stellplatz 35 Euro Miete pro Monat kostet. Bei den ersten Gesprächen mit der Ansprechpartnerin des Maklerbüros wurde mir bestätigt, dass die Wohnung einen TG-Stellplatz hat und entsprechende zusätzliche Mieteinnahmen bringt. In einem späteren Gespräch mit dem Makler wurde mir aber höchst unfreundlich mitgeteilt, dass diese Wohnung keinen TG-Stellplatz hat. Dass entsprechend der Preis niedriger ausfallen müsste, wies er ab. In einem weiteren Gespäch – wiederum mit der Ansprechpartnerin – sagte mir diese, dass der Verkäufer verärgert angerufen hätte, weil die Wohnung falsch inseriert war, da sie keinen TG-Stellplatz hat. Anfang März war dann die Angebotsseite korrigiert und der TG-Stellplatz war bei den Merkmalen nicht mehr aufgeführt (Preis und Mieteinnahmen unverändert). Da der derzeitige Mieter demnächst auszieht, steht die Wohnung nun wieder zur Vermietung auf der Internetseite. Danach beträgt die Miete nur noch 314 Euro und der TG-Stellplatz ist wieder aufgeführt und es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der TG-Platz zur Wohnung gehört und er für zusätzlich 35 Euro im Monat mit zu mieten ist. Mir liegt zwischenzeitlich auch der Entwurf des Kaufvertrages vor (ohne TG-Stellplatz), bei gleichem Preis wie in der ursprünglichen Annonce. Außerdem werden die Mieteinnahmen für die Wohnung selbst niedriger ausfallen als ursprünglich angegeben. Ich fühle mich daher vom Makler getäuscht! Was kann ich tun, dass der Makler mindestens 5000 Euro zahlt (Mindestwert des TG- Stellplatzes). Der Verkäufer hat ja die fehlerhaften Anzeigen nicht zu verantworten.

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