Die Energiepreise steigen immer weiter an und stellen mittlerweile eine starke finanzielle Belastung für viele Haushalte dar. Nicht nur der tägliche Weg zum Arbeitsplatz wird dadurch immer teurer, auch die Heizkosten für Haus oder Wohnung sind kräftig angestiegen. Beim Prüfen der Heizkostenabrechnung kommt dann das böse Erwachen: Der Vermieter fordert eine saftige Nachzahlung und das, obwohl man sowieso schon gemäßigter geheizt hat als im vergangenen Jahr. Für viele Mieter ein Anlass, darüber nachzudenken, wie die Kosten weiter gesenkt werden können. Nicht selten führt der Gedanke dazu, dass Mieter den Heizkostenverteiler manipulieren.

Manipulation von Heizkostenverteilern

Heizkostenverteiler sind an den Heizkörpern befestigte Messgeräte, die den Verbrauch erfassen und damit dem Vermieter ermöglichen, eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu erstellen. Dabei unterscheidet man zwei Arten von Heizkostenverteilern: elektronische Messgeräte und solche, die nach dem Verdunstungsprinzip funktionieren.


Beide Arten von Geräten sind durch eine Plombe geschützt, deren Beschädigung dem Ableser in jedem Fall auffallen wird. Zudem sind die Ablesegeräte der neuen Generation mit einem Sicherheitssystem ausgerüstet, dass eine Manipulation nicht mehr zulässt und zu höheren Verbrauchswerten als im Normalfall führt.

Mögliche Konsequenzen wenn Mieter die Heizkostenverteiler manipulieren

Abgesehen davon, dass eine Veränderung der tatsächlichen Verbrauchswerte gegenüber den anderen Mietern im Haus unfair ist, kann eine solche Tat auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, da es sich hierbei um den Tatbestand des Betrugs handelt. Der Vermieter kann also Anzeige gegen die Mieter erstatten. Des Weiteren kann eine Manipulation des Heizkostenverteilers auch mietrechtliche Folgen haben und im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.


Außerdem kann der Vermieter nach §9a der Heizkostenverordnung den Verbrauch aufgrund einer Vorjahresschätzung ermitteln und abrechnen, was nicht unbedingt zugunsten des Mieters ausfällt. Auch bei einer Anzeige wegen Betrugs droht dem Mieter eine saftige Geldstrafe und Nachzahlungen an den Vermieter. Man sieht also – Heizkostenverteiler zu manipulieren lohnt sich nicht! Ziel sollte vielmehr ein energiesparendes Wohnen und Bauen sein.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

25 Gedanken zu „Heizkostenverteiler manipulieren“

  1. Im Dezember 2010, kurz nach dem Wechsel der Verdunstungsröhrchen geschah ein Missgeschick. Das Oberteil des Heizkostenverteilers wurde durch einen Hosengürtel abgerissen und das Verdunstungsröhrchen lief aus. Dies wurde dem Vermieter sofort telefonisch und später noch einmal persönlich mitgeteilt. Der Vermieter nahm es zur Kenntnis, kümmerte sich aber nicht weiter darum. Wie verhalte ich mich bei der erneuten Ablesung, die ja an dieser Heizung nicht möglich ist.
    Mit freundlichem Gruß
    Petra Weiß

    Antworten
    • Hallo Frau Weiß,
      danke für Ihrem Kommentar. Ich denke Sie haben sich absolut richtig verhalten, indem Sie den Schaden den Vermieter unverzüglich mitgeteilt haben. Ich denke, daraufhin hätte ein neues Messröhrchen installiert werden müssen. Den genauen Verbrauchswert kann man jetzt wohl nicht mehr feststellen. Ich gehe davon aus, dass der Verbrauch für diesen Heizkörper geschätzt werden muss. Sicherlich wäre es von Vorteil gewesen, das Röhrchen zeitnah auszutauschen, dann wäre der Schätzzeitraum nicht so lang gewesen.
      Ich würde den Vermieter noch einmal ganz konkret um den Austausch des Röhrchen bitten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Hallo,
    den kompletten Winter 2009/2010 bis hin zu unserem Auszug am 15.09.2010 funktionierte die Heizung in unserer Wohnung nicht. Wir baten unseren Vermieter zuerst mündlich, dann schriftlich, sie reparieren zu lassen. Es kam ein Handwerker, der versuchte, die Heizung zu reparieren, leider ohne Erfolg. Wir behalfen uns mit einem Elektro-Heizstrahler. Unsere Kinder (damals fast 1 Jahr und 4 Jahre ) waren in der Zeit immer sehr krank und unsere Jüngster musste Cortison-Spray inhalieren. Ein Anruf bei der Heizungsfirma bestätigte mir, dass unser Vermieter nie vorhatte, die Heizung richtig reparieren zu lassen, da er die Kosten nicht übernehmen wollte. (Unsere Wohnung sollte nach unserem Auszug komplett umgebaut werden und eine neue Heizung installiert werden)
    Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2010 erhalten.
    Die Heizungskosten sind fast gleich wie in den Jahren zuvor. Wie kann das sein?
    die Kosten sind folgendermaßen aufgeteilt: 30% (Grundgebühr) / 70% (Verbrauch). Wir hatten keinen Verbrauch, weil die Heizung gar nicht funktioniert hat.
    Der Heizungsrechnungsbetrag ist 709 Euro, davon sollen wir 609 Euro bezahlen (01.01.2010 – 15.09.2010).
    100 Euro für Leerstand (15.09.2010 – 31.12.2010) Vermieter.
    Ist das so rechtens? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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    • Hallo Christine,
      danke für den Kommentar. Ich gehe davon aus, dass Sie eine zentrale Heizungsanlage im Haus haben?! Denn ansonsten würde eine Aufteilung der Kosten nach dem 30/70 Prinzip keinen Sinn machen (z.B. im Falle einer Gas-Etagenheizung = eine Heizung nur für Ihre Wohnung). Am besten, Sie schreiben mir, um was für eine Heizung (Z.B. Gas/Öl/Fernwärme) es sich handelt. Die 30/70 Aufteilung wurde nach der Heizkostenverordnung vorgenommen und ist grundsätzlich korrekt.
      Ich vermute, dass also die Heizkörper nicht warm wurden?!
      Der Verbrauch (70% der Kosten) wird ja anhand von abgelesenen Werten berechnet? Gab es denn Messvorrichtungen für Ihre Wohnung? Zum Beispiel Messgeräte an den Heizkörpern?
      Gab es nach Ihrem Auszug eine Ablesung des Verbrauchs? Schließlich muss der Vermieter ja irgendwie auf Ihren Verbrauchsteil und die 100 Euro Heizkosten für die Zeit des Leerstandes kommen?
      Sie hätten bei einen Heizungsausfall damals die Möglichkeit gehabt, die Miete (erheblich) zu mindern. Haben Sie von dem Recht Gebrauch gemacht?
      Gibt es mehrere Wohnungen im Haus und hatten Ihre Nachbarn auch Probleme?
      Sie sehen, ich brauche noch eine paar weitere Infos, um überhaupt Stellung nehmen zu können.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Guten Tag Herr Hundt,
    Vielen dank für Ihre sehr schnelle Antwort.
    Ja, wir hatten die Miete um 20 % gekürzt und 60 % einbehalten über 9 Monate.
    d.h.
    Jedoch vor unserem Auszug (15.09.2010) kam unser Vermieter mit einem Schreiben zu uns, dass wir 2.200 Euro zahlen sollen, sonst würde er einen Sachverständigen kommen lassen, der die Wohnung prüft und dann würde er die Wohnung fachmännisch auf unsere Kosten renovieren lassen.
    (Hintergrund: Als wir in diese Wohnung einzogen, war unser Nachbar auch ein normaler Mieter, er hat dann später seine und unsere Wohnung gekauft. Eigentlich waren wir ganz gut befreundet. Leider ist vor 2 Jahren seine getrennt lebende Frau gestorben und seine Kinder mussten zu ihm ziehen. Er meldete Eigenbedarf an (gab uns 1 Jahr Zeit) und wir kümmerten uns auch sofort um eine neue Wohnung.
    Eine Renovierung nach Auszug hielt er beim damaligen Gespräch für völlig überflüssig, da er die Wohnungen komplett umbauen musste… aus zwei Wohnungen wurde eine große Wohnung)
    Leider fiel dann im darauffolgenden Winter die Heizung aus, d.h. die Heizkörper wurden nicht warm. Da unser Vermieter sowieso vorhatte, im Sommer alles neu zu gestalten, lohnte sich für ihn eine richtige Reparatur der Heizung nicht. (O-Ton Heizungsfirma)
    Wir hatten im Haus eine Zentralheizung (Öl), jedoch sind unsere beiden unteren Wohnungen ( Unterschoss) an eine zusätzlichen Pumpe angeschlossen gewesen.
    Es gab Messvorrichtungen (Röhrchen), jedoch das im Wohnzimmer war nicht an der Heizung, sondern lag auf der Fensterbank.
    Es gab zwei Abrechnungen, eine für den Zeitraum 01.01.-30.09.2010 und eine zweite 1.10.-31.12.2010, wo die „Verbräuchte“ angegeben werden.
    In dem Winter gab es einmal einen Totalausfall im ganzen Haus, aber der wurde am nächsten Tag sofort behoben.

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    • Hallo Christine,
      danke für die Infos und für die Hintergrundgeschichte. Die Situation ist nicht ganz einfach und aus der Entfernung und ohne die konkreten Unterlagen einzusehen schwer einzuschätzen. Ich versuche ein paar Punkte zusammen zustellen, die Ihnen vielleicht weiterhelfen könnten.
      1. Wurden die Messgeräte tatsächlich abgelesen? Wie ist der Vermieter mit dem nicht funktionsfähigen Messröhrchen im Wohnzimmer umgegangen?
      2. Grundsätzlich hatten Sie natürlich ein Recht auf Mietminderung / Zurückhaltung – ich vermutet, die Zahlung der 2.200 Euro war suboptimal.
      3. Es scheint sich bei den 609 Euro um die bereits – mit der Nebenkostenvorauszahlung – bezahlten Heizkosten zu handeln. Sie sind damit offenbar in der Situation, dass Sie Forderungen an der Vermieter stellen müssen. Sie haben leider kein Druckmittel.
      4. Wer hat die Abrechnung erstellt? In der Regel gibt es Fachfirmen (z.B. Techem, Brunata, Ista) die sich auf die Heizkostenabrechnung spezialisiert haben. Ein Heizkostenabrechnung wird oftmals noch nicht einmal von einer Hausverwaltung erstellt, da es schlichtweg kompliziert ist – Stichwort: Gradtagszahlen. Die Verwaltungen wenden sich oft auch an die genannten Firmen.
      5. Offensichtlich wohnen Sie in einer vermieteten Eigentumswohnung. Hier gibt es im Normalfall eine WEG-Verwaltung, die die Abrechnungen für die Eigentümer erstellt. Auf Grundlage dieser Abrechnung erstellt der Wohnungseigentümer (oder eine Hausverwaltung) die Abrechnung für die Mieter der jeweiligen Wohnungen.
      6. Zurück zu der Höhe: Schauen Sie sich den Gesamtverbrauch des Hauses (Heizöl) im Vergleich zu den Vorjahren an. Schauen Sie, ob der 30% Grundkostenbetrag sich verändert hat. Und prüfen Sie vorallem, aus welchen (Ablese-)Werten sich der Verbrauchsteil berechnet.
      Ich hoffe ich konnte ein paar Anregungen geben die Ihnen weiterhelfen.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Hallo und guten Tag Herr Hundt,
    vielen dank für Ihre Hilfe und tollen Ratschläge.
    Die Abrechnung wurde von der Brunata erstellt… die Heizkosten sind, wenn man sie hochrechnet ( Leerstand als bewohnt rechnet ca. 203 Euro für 3 Monate), fast wie im Jahr zuvor. Man kann nicht erkennen, dass wir gar keinen Verbrauch hatten. Ich habe sogar den Verdacht, dass der Verbrauch geschätzt wurde.
    Ich werde nun ein Schreiben an den Vermieter schicken, dass ich Widerspruch einlege und die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen werde. Weiterhin habe ich ihn gebeten, auch in seinem Interesse Brunata zu fragen, wie die Verbräuche zustande kommen, da die Heizung nicht funktionierte. … und ob es sich gar um eine Schätzung handelt.
    Ist das so rechtens ?
    Vielen dank für ihre Hilfe.
    Christine

    Antworten
  5. Guten Tag, wir haben das Gefühl das unser Nachbar den Heizungskostenverteiler manipuliert hat, Begründung, die Heizung im Badezimmer ist so komisch angebaut das wir hören wenn der Nachbar die Heizung aufdreht, dadurch hören wir wen die Heizung läuft, selbst in den letzten Tagen wo es nicht so kalt war lief sie den ganzen Tag durch und so war es auch schon vorigen Winter das die Heizung durch lief, der Raum hat 4,9 qm, wen da die Heizung den ganzen Tag läuft lässt es nur einen Schluss zu, das sie das Gerät gelockert haben und runtergeschoben haben um damit die Wohnung zu Heizen. Was sollen wir machen, möchten aber auch kein falschen verdacht aussprechen.
    Mit Freundlichen Gruß
    J.Waibel

    Antworten
  6. Guten Tag, Danke für die Antwort, Gestern stand für ein Moment das Fenster offen und ich kam gerade den Weg runter und konnte genau sehen der Zähler war nicht da, aber zum Vermieter gehen, heißt gleichzeitig den Nachbarn als Feind zu haben, bisher sind wir aber sehr gut ausgekommen, aber so geht es aber doch nicht.
    MfG J.Waibel

    Antworten
  7. Hallo Dennis Hundt,
    ich habe eine Frage: In unserer Mietwohnung wurden heute die Verdunstungs-Heizkostenverteiler abgelesen und ausgetauscht.
    Um einen Heizkörper ablesen zu können, musste ich Teile der Küche auseinanderbauen, weil sich die Heizung dahinter verbirgt. Diese wurde von uns nie benutzt und zeigt 2 Einheiten Verbrauch an. Unser Hauptheizungskörper hatte 12 Einheiten.
    Ich habe mir die Unterlagen des Ablesers mal angeschaut und gesehen, dass die meisten anderen Mieter auf allen Heizkörpern maxmal 2-4 Einheiten verbraucht hatten, also fast so viel wie unsere nicht benutzte Heizung anzeigte.
    Mein Vermieter (ihm gehören 3 von 10 Wohnungen in diesem Haus) sagte, dass seine 3 Wohnungen angeblich 50% der Heizkosten im ganzen Haus stellen. Es liegt offensichtlich ein Messfehler vor, aber der Vermieter kann da angeblich nichts machen und so tragen unsere drei Parteien einen großteil der Kosten und die anderen sparen richtig schön.
    Auf uns kommen jetzt mehrere hundert Euro Nachzahlung zu, obwohl wir nicht viel mehr heizen als unsere Nachbarn.
    Kann man dagegen irgendetwas machen, oder sind uns da die Hände gebunden?

    Antworten
  8. Sehr geehrter Herr Hundt,
    heute wurden meine Heizkostenverteiler abgelesen. Der Techniker vergaß allerdings, an einer Heizung das Farbröhrchen vom Vorjahr wieder einzusetzen.
    Daraufhin habe ich die mit der Ablesung beauftragte Firma sofort per eMail informiert.
    Meine Frage ist nun: Kann ich mit Schwierigkeiten rechnen, daß mir Manipulation o. ä. vorgeworfen wird?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  9. Wir sind ein sechs Eigentümer. Einer dieser Eigentümer hat niedrige Verbrauchswerte an einigen Heizkörpern. An diesen Heizkörpern hat er Lüfter montiert zur besseren Verteiler der Wärme. Ist dies in einem Mehrfamilienhaus Rechtens. Hierdurch wird meiner Meinung nach die zu verteilenden Energiekosten ungleich verteilt. Wer hat hiermit schon zu tun gehabt, oder wies ob Dies Rechtens ist.

    Antworten
  10. Guten Tag,
    eine kurze Frage, wir haben Einrohrheizung im Mehrfamilienhaus mit Fernwärme( DDR Standard) und neue elektronische Erfassungsgeräte an den Heizkörpern. Muss ich einer Isolierung der Heizungsrohre zustimmen? Bei uns wird die Wärme 50% zu 50% abgerechnet.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Sigrun

    Antworten
  11. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe eine Frage:
    meine Schwiegermutter wohnt in seit 2000 in einem Mehrfamilienhaus mit 23 WE.
    An den Heizkörpern befinden sich keine Messgeräte so das Sie den Verbrauch an Wärmenergie in ihrer Wohnung von ca. 53 m2 nicht nach vollziehen kann, aber die Nebenkosten ständig steigen. Sie ist allein in der Wohnung und haben fast den Preis der Kaltmiete erreicht. die Berechnung läuft auf 70 / 30.
    Ist der Eigentümer verpflichtet an den Heizkörpern Messgeräte an bringen zu lassen?
    Des weiteren viel uns bei der Abrechnung auf das man nach Wechsel des Eigentümers nicht fortlaufend den Verkrauch angibt sondern wieder mit andere Nummer bei 0 anfängt.
    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und wünsche frohe Ostern.

    Antworten
  12. Ich bin Vermieter einer Wohnung: Weil ein Badheizkörper angeblich nicht funktionierte, hatte ich eine
    Heizungsfachfirma beauftragt, dies in meinem Beisein nachzuprüfen. Das Problem hat sich dadurch ergeben, wie mir der Monteur versicherte, dass der Heizkörper voller Luft war, nach dessen Entlüftung funktioniert der Heizkörper wieder. Weil der Heizungsfachmann schon da war, wurde uns auf nachfragen bei der Mieterin gestattet ,vorsorglich alle Heizkörper zu entlüften.
    Dabei haben ich und der Heizungsfachmann festgestellt, dass im Wohnzimmer der Mieterin, der elektronische, digitale Heizkostenverteiler sich nicht mehr am Heizkörper befand, sondern auf der
    Fensterbank lag. Der Heizungsmonteur durfte das Erfassungsgerät nicht anbringen, weil dies in die Zuständigkeit der Abrechnungsfirma fällt, gegenüber der ich ja einen Vertrag habe.
    Die Mieterin befragt, gab vor, dass der das Erfassungsgerät schon seit zwei Jahren im Rahmen einer Renovierung von ihr abmontiert worden wäre. (dies allerdings ohne mein Wissen und ohne mich als Vermieterin vorher zu informieren.) Angeblich hätte sie die mit der Ablesung der Erfassungsgeräte beauftragte Person des Abrechnungsdienstes am Jahresende darauf aufmerksam gemacht und diese gebeten das Gerät wieder am Heizkörper anzubringen was nicht erfolgt sei.
    M.E. ist diese Antwort eine Schutzbehauptung, , denn spätestens dann, wenn der Ablesedienst die Anbringung verweigert hätte, (angeblich weil dieser keinen Kleber dabei hatte), hätte mich die Mieterin informieren müssen damit ich selbst als Vermieter das notwendige gegenüber der Abrechnungsfirma , veranlassen kann.
    Auf meine Nachfrage teilte mir obige Firma mit, dass ihr Personal (Ablesedienst verpflichtet sei Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Ablesung der Zentrale sofort zu melden, damit das erforderliche
    zügig veranlasst werden kann) und es auf keinen Fall zulässig ist, dass die Mieterin eigenmächtig das Erfassungsgerät demontiert.
    Vorausgeschickt sei allerdings, dass zu der Mieterin ein sehr angespanntes Verhältnis besteht, seit ich als Eigentümerin in die Wohnung unterhalb eingezogen bin und M.E. der Wahrheitsgehalt deren Aussagen wie sich aus anderen Fällen nachweislich ergeben hat, äußerst zweifelhaft erscheint.
    Es kann doch nicht sein, dass eine Mieterin einfach ohne mich in Kenntnis zu setzen das Heizkostenerfassungsgerät einfach abmontiert, insbesondere auch weil diese Mieterin im Vergleich zu anderen Mietparteien im Haus zuvor schon seit Jahren immer den höchsten Verbrauch an Einheiten hatte.
    Für mich besteht zumindest ein Verdacht der Manipulation, denn wenn ich nicht zufällig im Rahmen der Heizkörperentlüftung im Beisein der Heizungsfirma gesehen hätte, dass das Erfassungsgerät sich nicht mehr am Heizkörper selbst befindet, würde das Gerät noch länger auf der Fensterbank liegen.
    Unmittelbar nach Kenntnis v.b. Sachlage, habe ich sofort die Ablese-/Abrechnungsfirma angeschrieben und darum gebeten dass Gerät wieder am Heizkörper anzubringen.
    Nach meinem Wissensstand ist bei der Montage der Heizkostenverteiler, die DIN EN 835 zu beachten, auch hinsichtlich des Montageortes, d.h. für eine korrekte Messung ist zudem die Eignung für den jeweiligen Heizkörper und die Montagehöhe von Bedeutung insbesondere basieren darauf u.a. auch die Faktoren
    Von daher kann es also nicht sein, wenn die Mieterin meint, das Gerät würde ja auch auf der Fensterbank seine Messaufgaben erfüllen.
    Mittlerweile bin ich geneigt, meiner Mieterin eine Abmahnung zu schicken, dass sie die Demontage
    von Heizkörpererfassungsgeräten zu unterlassen hat, sie ansonsten mit allen möglichen rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, ggf. bis hin zu einer Kündigung des Mietverhältnisses im Wiederholungsfalle.
    Für eine Stellungnahme zu meinem Kommentar wäre ich Ihnen dankbar.
    Viele Grüße

    Antworten
  13. Hallo Herr Hundt,
    danke für die Rückantwort. Zwischenzeitlich habe ich mich mit der Abrechnungsfirma mit der ich ja einen Vertrag habe und die auch für die Ablesung zuständig ist, schriftlich in Verbindung gesetzt.
    Hierbei wurde mir mitgeteilt, dass die Geräte Verplomt sind, das heißt, dass dementsprechend auch die
    Plombe entfernt wurde. Es wurde von daher ein Termin vereinbart der auch der Vermieterin mitgeteilt wurde. Im Rahmen einer anderen Überprüfung eines Erfassungsgerätes, welches nach Angaben der Vermieterin Einheiten registrieren würde ohne dass der Heizkörper in Betrieb ist, wird das Erfassungsgerät mitgenommen und intern bei v.b. Firma innerhalb einer Woche ausgelesen , weil sich aufgrund der Digitalen Speicherungen der Daten genau der Zeitpunkt feststellen lässt, wann das Gerät vom Heizkörper abgenommen wurde.
    Direkt nach Mitteilung des Termins plagte die Mieterin wohl das schlechte Gewissen, denn ich erhielt eine Whats App von ihr, dass sie das Erfassungsgerät wieder selbst angebracht hätte, (natürlich ohne Plombe, die wurde zuvor ja geöffnet bzw. ist dadurch nicht mehr brauchbar.
    Die Verhaltensweise das Gerät wieder selbst anzubringen, lässt gleichfalls den Schluss zu, dass ggf. zumindest der Verdacht einer Manipulation, oder gar der Verdacht eines Betruges vorliegt, was zu Lasten der übrigen Mieter des Hauses mit höheren Heizkosten einhergehen würde. Im übrigen wäre in beiden Fällen m.E. schon der Versuch strafbar.
    Auf jeden Fall wird mir ein Protokoll der ausgelesenen Daten zugesandt, zumal wie mir erläutert wurde,
    das Gerät jede aber auch jede Unregelmäßigkeit u.a. auch das Datum dessen Demontage registriert.
    Mit einer Abmahnung wäre die Mieterin von daher noch sehr gut bedient, denn es gäbe unter den genannten Umständen, außer einer Strafanzeige, auch mietrechtliche Konsequenzen.
    Wenn ich mir so Ihre Foren anschaue, sind es ja hauptsächlich Mieter, die sich beschweren, die Vermieter sind immer nur die „Bösen“ es kann aber genau so gut umgekehrt sein, wie hier der Fall.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  14. Hallo Herr Hundt,
    wir werden demnächst neue Heizkostenverteiler in unserer Mietwohnung bekommen. Nach der Gesetzeslage werden diese fernablesbar sein, wahrscheinlich sogar über WLAN.
    Ich sehe hier den Datenschutz in allerhöchstem Maße gefährdet. Einer täglichen automatisierten Ablesung des Heizverhaltens steht dann nichts mehr im Wege. Inkl. aller möglichen Folgen, wie die Verpfilchtung zu Sanierungs/Isolierungsmaßnahmen, Abwesenheitserkennung wg. Urlaub mit erhöhter Einbruchsgefahr, Überwachung der im Haushalt anwesenden Personen, etc.
    Damit bin ich nicht einverstanden. Gemäß DSGVO bin berechtigt, einer Erfassung dieser persönlichen Daten zu widersprechen. Ich beabsichtige, die Erfassungsgeräte mit Alu-Folie zu umwickeln. Und zwar so großzügig, dass diese zwar funkdicht aber natürlich in ihrer Erfassung nicht maipuliert werden. Das was verbraucht wird, soll natürlich auch fair abgerechnet werden. Ein- oder zweimal jährlich sollte die Erfassung stattfinden, das genügt.
    Wie beurteilen Sie ein solches Vorgehen? Oder gibt es vielleicht eine Möglichkeit, die Funkübertragung ganz abzuschalten?
    Herzliche Grüße

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