Für viele Senioren ist das Eigenheim als sicherer Alterswohnsitz gedacht, in dem sie ihren Lebensabend in Ruhe und frei von ständig steigenden Mieten verbringen können.
Nicht selten ist es jedoch so, dass die monatliche Rente gerade einmal hoch genug ist, um die Lebenshaltungskosten zu tragen. Zusätzliche Ausgaben für Reisen oder die Instandhaltung des Hauses können nicht angespart werden und müssen im Zweifelsfall durch ein Darlehen finanziert werden.
Ein regulärer Hausverkauf um die finanzielle Sicherheit im Alter sicher zu stellen, gestaltet sich unter Umständen ebenfalls als schwierig und das Haus als Lebensgrundlage steht nicht mehr zur Verfügung.
Die Alternative: Der Hausverkauf auf Rentenbasis ermöglicht es die finanzielle Stabilität zu erhöhen und sichert, je nach Vereinbarung, dem Verkäufer dennoch einen sicheren Alterswohnsitz.

Was ist ein Hausverkauf auf Rentenbasis und wie erfolgt die Berechnung der Leibente?

Der Hausverkauf auf Rentenbasis ist hier in vielen Fällen eine für beide Seiten lohnenswerte Alternative zum regulären Hausverkauf, bei dem der Kaufpreis in einer Summe gezahlt wird. Der Käufer des Hauses zahlt dem Verkäufer statt einer einmaligen Kaufsumme eine lebenslange monatliche festgelegte und vorab berechnete Leibrente.
Diese monatlich zu zahlende Rente ist in erster Linie abhängig vom Wert der Immobilie und dem Alter des derzeitigen Eigentümers. Anhand des Alters und der Generationssterbetafel des Statistischen Bundesamtes wird der sogenannte Leibrentenfaktor errechnet.
Die Berechnung der monatlich zu zahlenden Leibrente erfolgt auf folgende Weise:
Wert der Immobilie / 12 Monate / Leibrentenfaktor = monatliche Leibrente in Euro

Lebenslanges Wohnrecht bei Hausverkauf auf Rentenbasis?

Ein besonderer Vorteil beim Hausverkauf auf Rentenbasis ist es, dass dem Verkäufer ein Lebenslanges mietfreies Wohnrecht in der Immobilie gewährt werden kann.
Besteht die zu verkaufende Immobilie beispielsweise aus einem Zweifamilienhaus oder enthält eine Einliegerwohnung, so kann der Verkäufer weiterhin in einem Teil der Immobilie mietfrei wohnen bleiben, während der neue Eigentümer den Hauptteil des Hauses bewohnt. Das lebenslange Wohnrecht des Verkäufers wird zur Sicherung der Ansprüche im Grundbuch eingetragen.


Aber auch bei einer Wohnung oder eine klassischen Einfamilienhaus kann der Verkauf auf Rentenbasis vereinbart werden, ohne das der Verkäufer ausziehen muss. Wird hier ein Wohnrecht für das Haus vereinbart, dann bleibt der Verkäufer in dem Haus wohnen und der Käufer kann die Immobilie erst nach Ableben des Verkäufers beziehen.
Wird mit dem Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart, so wird dieses innerhalb der Berechnung der Leibrente berücksichtigt und der Mietwert, ebenfalls unter Berücksichtigung des Leibrentenfaktors, vom Wert der Immobilie abgezogen.
Der Mietwert des Bereichs der Immobilie, für den der Verkäufer lebenslanges Wohnrecht erhält, wird in der Regel anhand des örtlichen Mietspiegels berechnet.
Berechnung der Wertminderung bei lebenslangem Wohnrecht:
Mietwert x 12 Monate x Leibrentenfaktor = Wert des Wohnrechts
Dieser auf diese Weise errechnete Wert des lebenslangen Wohnrechts wird vom Wert der Immobilie abgezogen. Im Anschluss daran erfolgt dann die herkömmliche Berechnung der monatlich zu zahlenden Leibrente.

Welche Vorteile hat der Hausverkauf auf Rentenbasis und was gilt es zu beachten?


Der Hausverkauf auf Rentenbasis hat für alle beteiligten Vorteile. So ist der Käufer in der Regel nicht dazu gezwungen, einen Kredit für den Hauskauf aufzunehmen. Hierdurch ist der Erwerb der eigenen vier Wände auch für junge Familien geeignet, die noch kein großes Eigenkapital erwirtschaften konnten. Sofern kein Wohnrecht für die gesamte Immobilie vereinbart wird.
Der Verkäufer hat durch den Hausverkauf auf Rentenbasis eine zusätzliche Einnahmequelle und beim lebenslangen Wohnrecht entstehen ihm keine zusätzlichen Kosten für eine zu zahlende Miete, welches bei einem regulären Hausverkauf der Fall wäre.
Grundsätzlich sollte vor einem Hausverkauf auf Rentenbasis eine Beratung durch einen Anwalt erfolgen, welcher Käufer und Verkäufer zusätzlich auch bei der rechtlich vorgeschriebenen notariellen Beglaubigung des Vertrages unterstützt.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

2 Gedanken zu „Hausverkauf auf Rentenbasis“

  1. Sehr geehrter Herr Hundt,
    können sie mir mitteilen, an wen ich mich wenden muss um mein Einfamilienhaus auf Rentenbasis, mit lebenslangen Wohnrecht, anzubieten.?
    Vielen dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Heidemarie Meyer

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