Die Hausratversicherung zählt neben der Haftpflichtversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses besitzen sollte. Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung umfasst Wasserschaden ebenso wie Schäden durch Feuer oder Einbruchsdiebstahl.
Entsteht ein Wasserschaden, den die Hausratversicherung regulieren soll, so muss dieser der Versicherung möglichst sofort gemeldet werden. Was man bei einem Wasserschaden und bei der Regulierung durch die Hausratversicherung beachten muss erklären wir in diesem Artikel.

Wann und wie muss der Hausratversicherung der Wasserschaden gemeldet werden?

Wird der Wasserschaden bemerkt, sollte möglichst umgehend die Hausratversicherung von dem Wasserschaden in Kenntnis gesetzt werden. Am einfachsten kann dieses telefonisch getätigt werden, woraufhin die Hausratversicherung den entsprechenden Fragebogen zusendet. Um die entstandenen Schäden zu beschreiben, ist es empfehlenswert diese zusätzlich durch Fotos zu belegen.
In der Regel läuft die Schadensregulierung der Hausratversicherung bei einem Wasserschaden komplikationslos und schnell, sofern keine Unklarheiten zum Beispiel bei dem Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit bestehen.

Wann besteht grobe Fahrlässigkeit bei einem Wasserschaden?

Eine grobe Fahrlässigkeit liegt nach § 276 Abs 2 BGB die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Ausgenommen sind hierbei das Vorliegen, der in den §§ 827 und 828 BGB genannten Minderungen der Schuldverhältnisse.


Liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor, hat die Hausratversicherung das Recht die Regulierung des Wasserschadens zu verweigern. Eine grobe Fahrlässigkeit wird in der Regel dann vermutet, wenn der Versicherungsnehmer zum Beispiel die Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen lässt, während die Wohnung wurde (Landgericht Düsseldorf Az. 20 S 84/93) oder diese Nachts laufen lässt, während der Mieter schläft (Amtsgericht Bielefeld AZ. 4C 1093/92).
Auch kann eine grobe Fahrlässigkeit geltend gemacht werden, wenn eine Waschmaschine oder auch die Geschirrspülmaschine nicht ordnungsgemäß angeschlossen wurde.

Was kostet eine Hausratversicherung?

Der Jahresbeitrag der Hausratversicherung wird unter Einbeziehung mehrere Werte berechnet. Grundlage hierfür ist die Wohnungsgröße in qm. Pro qm Wohnfläche werden dann bei normalem Hausstand eine Versicherungssumme von etwa 650 Euro zugrunde gelegt. Ein höherer Beitrag ist nur dann empfehlenswert, wenn zum Hausstand besonders wertvolle Möbel oder andere Wertgegenstände zählen.


Bei einer Wohnungsgröße von 50 qm läge somit die Deckungssumme bei etwa 32.500 Euro.
Hieraus errechnet sich dann der jährliche Beitrag zur Hausratversicherung, der je nach Region und Versicherung zwischen 40 Euro und 80 Euro liegen kann. Wird zusätzlich noch eine Selbstbeteiligung vereinbart, kann dieses in der Regel den Jahresbeitrag senken. (für eine 50 qm Wohnung)
Vor dem Abschluss einer Hausratversicherung ist neben dem Preisvergleich auch der Vergleich der Leistungen insbesondere bei einem Wasserschaden zu empfehlen.
Tipp: Hat man den Wasserschaden nicht selbst verursacht, sondern z.B. der Mieter über der eigenen Wohnung, so kann man bei seinem Vermieter eine Mietminderung wegen des Wasserschadens fordern. Das gilt natürlich nur, wenn man durch den Schaden beeinträchtigt wird.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

8 Gedanken zu „Welche Kosten übernimmt die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden?“

  1. Guten Tag
    Folgendes Problem.
    Die Nachbarin unter uns hat einen Wasserfleck an der Decke. Der Nachbarin dort unten drunter tropft es sogar von der Decke.
    Nur dann wenn wir ganz oben im Dachgeschoss duschen. Wir haben festegestellt nachdem sie uns das gesagt haben, dass unter unserer Dusche im Eck ein fast schon schwarzer Fleck ist. Jetzt haben wir festgestellt das die Fugen in der Dusche nicht mehr dicht sind und das Wasser dort durchdrang.
    Wir sind Eigentümer. Ist es unser verschulden die Fugen nicht erneuert zu haben (es ist nicht zu sehen das sie nicht mehr dicht sind)?
    Ich habe Haftpflich und auch Hausratversicherung, wenn muss ich kontaktieren. Wie muss ich weiter vorgehen. Heute würde ein Freund kommen und die Fugen erneuern. Ist das klug oder sollen wir es lassen wie es ist.
    Besten Dank für die Hilfe
    L. Auster

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    • Hallo Lisa,
      als Eigentümer sind Sie für die Instandhaltung des Sondereigentums (z.B. Dusche, Fugen) verantwortlich. Wenn Sie einem dritten einen Schaden zufügen, dann ist m.E. die Haftpflichtversicherung Ihr Ansprechpartner.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Sehr geehrte Damen und Herren,
    bitte um Ihre Meinung zu dem nachfolgenden Problem:
    Im Obergeschoß meines 2 Familienhauses wohnt seit 1996 meine Tochter mit Familie mietfrei.
    Der Wohnbereich wurde von mir als Eigentümer finanziert und im Laufe der Jahre durch meine Tochter zurückbezahlt, d.h. alle damaligen Rechnungen sind auf meinen Namen ausgestellt.
    Vor ca. 2 Wochen wurden im Jugendzimmer, welches an das Badezimmer angrenzt, Wasserflecken im Wandbereich festgestellt. Wir haben sodann den betreffenden Wandbereich freigelegt um nach eventuellen Wasserrohrleitungsschäden zu suchen. Als Fehlerursache haben wir letztlich in Eigeninitiative eine defekte Silikonversiegelung an der Duschwanne lokalisiert. Der Schaden dürfte sich anhand der erkennbaren Merkmale über mehrere Jahre unerkannt entwickelt haben. Anhand unserer eigenen handwerklichen Möglichkeiten sind wir z.Zt. dabei den entstandenen Schaden selbst zu beheben. Betroffen ist außerdem ein Teilbereich eines aufgequollenen Parkettfußbodens.
    Die Reparaturkosten in Eigenleistung dürften sich um ca. 5 bis 6.000,00 Euro bewegen. Eine Schadensregulierung durch Handwerksbetriebe dürfte schätzungsweise bei ca. 9.000,00 Euro liegen.
    In der Wohngebäudeversicherung ist keine Abdeckung für Leitungswasserschäden enthalten.
    Habe seit 9 Jahren alle Versicherungen (KFZ; Privathaftpflicht; 2 x Wohngebäude) bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft versichert. Die jährlichen Beitragskosten liegen derzeit bei 1.350,00 Euro.
    Eine Schadensregulierung wurde telefonisch durch die Versicherung abgelehnt,
    Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich schon jetzt im Voraus.
    Freundliche Grüße
    Karl Amberg

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  3. Hallo! Ich habe ein kleines Problem. Ich habe in meiner Wohnung eine moderne Duschtasse, die eben ist, also ohne Rand. Beim Duschen ist Wasser übergelaufen und ca. 10 Liter ausgelaufen, dann habe ich es bemerkt. Nun grenzt mein Bad an die Küche und der empfindlicher Korkboden ist durch das Wasser komplett ruiniert. Der Grund, der Abfluss war verstopft und dies führte zu einem unauffälligen überlaufen. Ich habe den Abfluss regelmäßig gereinigt, aber im Abfluss selbst war wohl eine für mich nicht sichtbare Verstopfung. Kann ich meine Hausrat dafür involvieren? Oder ist das Pech?

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  4. Hallo,
    Meine Mutter wohnt zur Miete in einem schmalen Reihenhaus über drei Etagen. Im ebenerdigen Untergeschoss befinden sich eine Diele, ein großer Kellerraum, ein kleiner Heizungskeller, ein Gäste-Wc und ein Gästezimmer.
    Nun ist im Kellerraum an der Frischwasserzuleitung ein Schaden entstanden, wodurch in kürzester Zeit in der gesamten unteren Etage 10 cm hoch das Wasser stand.
    Der entstandene Schaden am Boden, in den Wänden und an der Türzargen wird von der Gebäudeversicherung der Hauseigentümerin reguliert.
    Für den entstandenen Schaden am Mobiliar und anderen dort gelagerten Dingen kommt hoffentlich die Hausratversicherung meiner Mutter auf.
    Nun haben wir dazu ein paar Fragen:
    – Werden die Sachenschäden im Gästezimmer hochstufiger bewertet als die im Kellerraum?
    – Wie verhält es sich mit Dingen, die seit meiner Kindheit dort im Keller lagern? Werden die davon beschädigten Dinge auch von der Hausratversicherung meiner Mutter reguliert, obwohl mir die Dinge als Kind von meinen Eltern geschenkt wurden?
    – Da ich zu dem Zeitpunkt zufällig ein paar Tage zu Besuch war, wurden auch von mir mitgebrachte Dinge beschädigt, die sich in einem Koffer im Gästezimmer befanden. Werden diese beschädigten Dinge auch von der Hausratversicherung meiner Mutter reguliert, obwohl die Dinge mein Eigentum sind? Oder ist dafür die Haftpflichtversicherung meiner Mutter zuständig?
    – Wenn bei den anstehenden Trocknungs- und Renovierungsarbeiten viel Lärm und bzw. oder Dreck entstehen sollte, müßte meine Mutter für den Zeitraum der Instandsetzung in ein Hotel oder ähnliches ziehen. Würden die damit verbundenen Kosten von der Versicherung übernommen werden? Wenn ja, von welcher? Von der Gebäudeversicherung der Hauseigentümerin oder von der Hausratversicherung meiner Mutter?
    Gruß
    Rod Meier

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