Viele Mieter sind froh, wenn Sie im Winter nicht frühmorgens vor der Arbeit Schnee schippen müssen, nicht alle zwei Wochen mit der Treppenhausreinigung an der Reihe sind oder das Mähen des Rasens übernehmen müssen.
Oftmals erledigt diese Aufgaben ein Hausmeister, dessen Kosten dann von allen Parteien eines Hauses getragen werden. Nicht selten führt dies in der jährlichen Nebenkostenabrechnung zu Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Vermietern.

Hausmeister Aufgaben  im Überblick

Nach neuester Rechtssprechung (BGH 2008) ist es nicht mehr zulässig, einen Pauschalbetrag für den Hausmeister in Rechnung zu stellen. Der Vermieter ist nun verpflichtet, die ausgeführten Tätigkeiten in der Nebenkostenabrechnung einzeln aufzulisten. Nicht umlagefähige Nebenkosten dürfen nicht in die Berechnung einfließen.
Zu den Aufgaben eines Hausmeisters, die voll umlagefähig sind, gehören zum Beispiel:

  • Reinigungsarbeiten und Kehrdienst: Kellerräume, Treppenhaus, Straße usw.
  • Gartenpflege: Rasen mähen, Hecken schneiden usw.
  • Kontrolle des Gesamtzustandes der Immobilie sowie der Außenanlagen, (Tief-)Garagen und Stellplätze
  • Überwachung der Heizungsanlage (ausreichend Heizenergie vorhanden, Wasser nachfüllen)
  • Mülldienst

Nicht in die Nebenkostenabrechnung miteinbezogen werden dürfen jedoch anfallende Kosten für folgende Tätigkeiten:

  • Reparaturen am Gebäude
  • Verwaltungstätigkeiten
  • Besichtigungstermine für Wohnungsinteressenten

Kosten für den Hausmeister in der Nebenkostenabrechnung

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes sind nur normale Hausmeistertätigkeiten umlagefähig, beispielsweise die oben genannten Reinigungs- und Gartenarbeiten. Alle Tätigkeiten, welche die Instandhaltung, die Instandsetzung, die Erneuerung oder Verwaltungsaufgaben betreffen, gehören nicht zur List der umlagefähigen Nebenkosten.
Erhält der Mieter eine Abrechnung, in der solche Kosten umgelegt werden sollen kann der Mieter Widerspruch gegen der Betriebskostenabrechnung einlegen. Hier finden Sie einen Musterbrief für den Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung.


Des Weiteren hat der Vermieter zu beachten, dass die Kosten für den Hausmeister dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit gehorchen und ortsüblich sein müssen. Der Vermieter muss daher genau aufzeigen können, in welchem Umfang der Hausmeister welche Aufgaben erfüllt hat, die Nennung reiner Prozentsätze ist nicht gültig (z.B. 70% der Tätigkeiten bestanden aus Reinigungsarbeiten).
Die Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung bestehen dabei aus dessen Vergütung (einschließlich der Sozialbeiträge) und anderweitiger geldwerter Leistungen (wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld).

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

89 Gedanken zu „Hausmeister Aufgaben“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich hoffe Sie können mir eine Antwort geben.
    Ich habe eine Wohnung im Hochhaus. Der Heizofen ist kaputt weil man nicht rechtzeitig Öl aufgetankt hat. Der Hausmeister hat nicht darauf geachtet und rechtzeitig den Öltank aufgefüllt. Das ist doch seine Aufgabe?
    Meine frage wer soll die Kosten dafür übernehmen? Der Schuldige – Hausmeister, oder wir Eigentümer?
    Bedanke mich im voraus für die baldige Antwort.
    Mit freundlichem Gruß
    El. Lautenschlager

    Antworten
    • Hallo Frau Lautenschlager,
      danke für Ihre Frage. Ob der Hausmeister verantwortlich ist, wir sich sicherlich davon abhängig sein, was im Vertrag mit dem Hausmeister vereinbart wurde. Ist die regelmäßig Prüfung der Heizung / des Heizölstandes vereinbart, muss er natürlich auch prüfen. Hier muss man ganz klar die Verträge checken.
      Pauschal kann man sicherlich nicht sagen, dass das der Verantwortungsbereich des Hausmeisters ist.
      Viel mehr kann ich dazu leider nicht schreiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. In einer Wohneinheit mit 60 Neubauwohnungen ist der Hausmeister mit einem Gehalt (kein Lohn) zu ortsüblichen Tarifen (sehr wirtschaftlich) angestellt. Wenn er es zeitlich einrichten kann, so macht er auch schon mal kleine Reparaturen im Sinne aller Bewohner, die teils individuell oder auch gemeinschaftlich davon profitieren.
    Kann nun ein Mieter, obwohl er selbst diese Dienstleistung schon mehrfach in Anspruch genommen hat, das Hausmeistergeld um 15% kürzen, weil seiner Meinung nach der Hausmeister kleine Reparaturen ausführt, die gemäß den gesetzlichen Regelungen nicht zur Aufgabe des Hausmeisters gehören? Hierzu würden gemäß Mieterbund nur Überwachung, Gartenarbeit, Kehrdienst und weitere unbedeutende Tätigkeiten gehören.
    Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
    Alfred Simmet

    Antworten
    • Hallo Herr Simmet,
      danke für Ihren Kommentar. Vorab, hier finden Sie einen Artikel von mir, zu den Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung.
      Sie haben Recht, es dürfen nur gewisse Teile der Hausmeistertätigkeiten umgelegt werden. Ihr geschilderter Fall ist ja recht speziell, von daher kann ich hier nicht verbindlich Stellung beziehen, kann Ihnen aber meine persönliche Einschätzung mitteilen.
      Ich denke, Ihr Mieter darf die Hausmeisterkosten entsprechend kürzen. Sie als Eigentümer sind für die Instandhaltung der (Mieter)Wohnung verantwortlich. Daher müssen Sie die Kosten für die Reparaturen tragen.
      Aber: Sie können diese Pflicht natürlich in gewisser Weise an den Mieter abgeben – Stichwort: Kleinreparaturen. Wenn Sie eine derartige Vereinbarung getroffen haben, dann muss sich Ihr Mieter auch um die Reparatur kümmern, in dem er die Arbeiten selbst ausführt oder einen Fachmann beauftragt. Wenn er sich für den Hausmeister der Wohnanlage entscheidet, muss er diesen auch separat für die Leistungen bezahlen.
      Klingt alles ein bisschen Kleinkariert, aber das ist meine Einschätzung zu Ihrer Schilderung. Kurz und knapp: Der Mieter kann die Kosten kürzen, darf dann aber nicht erwarten, dass der Hausmeister nochmal für Ihn tätig wird. (bzw. das Sie ihm den Hausmeister zur Verfügung stellen)
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Sehr geehrte Damen und Herren,
    zusätzlich zu meinem Mietvertrag habe ich eine Vereinbarung für diverse Hausmeistertätigkeiten mit meinem Vermieter, für die ich einen monatlichen Rabatt von 150 € auf meine Kaltmiete bekomme. Jetzt habe ich die Betriebskostenabrechnung erhalten, in der für Hausmeistertätigkeit ein Betrag ca. 600 € im Jahr anteilig für meine Wohnung berechnet sind. Kann ich als Mieter gegen diese Position der Betriebskostenabrechnung in Widerspruch gehen, ich würde mich ja dann selbst bezahlen?
    Vielen Dank für Ihre Stellungnahme im Voraus. S. Schmidt

    Antworten
    • Hallo Frau Schmidt,
      ich würde sagen, Sie müssen Sie Kosten als Mieterin tragen. Ansonsten wären die anderen Mieter auch im Nachteil. Die Frage ist aber, ob die als Hausmeisterin nur Arbeiten ausführen, die auch umgelegt werden können? Reparaturarbeiten können zum Beispiel nicht umgelegt werden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Sehr geehrter Herr Hundt,
    in meinem Mietvertrag, den ich im Januar unterschrieben habe, steht bei den Nebenkosten „Hausmeister: keiner“.
    Bisher hatte der Hauseigentümer die Tätigkeiten eines Hausmeisters immer selbst übernommen.
    Jetzt ist das Haus (3 Wohneinheiten) aber verkauft worden und der neue Eigentümer möchte einen Hausmeister für Gartenpflege, Bürgersteigkehrdienst, eventuell für Hausflur Putzen und allg. Hausmeistertätigkeiten beauftragen.
    Kann ich dem widersprechen, weil in meinem Mietvertrag ja bei den Nebenkosten kein Hausmeister vereinbart wurde oder hat der Vermieter das Recht, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist, jederzeit einen zu beauftragen und dies dann auf uns Mieter umzulegen?
    Danke für Ihre Hilfe,
    Sandra Geisinger

    Antworten
    • Hallo Frau Geisinger,
      ich denke es geht in Ihrem Fall nicht so sehr um den Posten „Hausmeister“. Viel mehr ist entscheidend, ob die Positionen „Gartenpflege“, „Außen- und Innenreinigung“ usw. in Ihrem Vertrag genannt sind. Denn diese Arbeiten muss ja nicht zwingend der Hausmeister erledigen. Oftmals werden hierfür Fremdfirmen beauftragt.
      Sind diese Positionen in Ihrem Mietvertrag nicht verankert, brauchen Sie die Posten auch nicht zu bezahlen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  5. Hallo,
    wir haben einen Hausmeister der im Haus mit wohnt. Bei uns wurden Gartenarbeiten durchgeführt, die der Hausmeister allerdings nicht erledigt hat, sondern eine externe Firma.
    Z.B. das Heckeschneiden. Diese Koste wurden voll auf uns Mieter umgelegt. Des weiteren wurde ein Baum entfernt, der beim Nachbar die Fliesen zerstörte, dieses wurde auch umgelegt. ist das alles rechtens? Benötige dringend Hilfe.
    Vielen Dank

    Antworten
    • Hallo Kai,
      die Gartenarbeiten durch eine externe Firma sind vollkommen in Ordnung, hier ist der Vermieter nicht an den Hausmeister gebunden. Die Fällung eines Baumes und die Umlage über die Nebenkosten ist zumindest umstritten. Da hier von einer Gefährdung fremdem Eigentums auszugehen ist, sehe ich diese Kosten eher beim Vermieter als in den Nebenkosten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo,
        ich wohne in einer WG und dort gibt es einen Hausmeister, eines Tages habe ich meine Klamotten in die Waschmaschine gesteckt und aus meiner zerrissenen Jacke kamen Stoffe raus, die das Abflussrohr der Waschmaschine verstopft haben.
        Er hat mir nicht erlaubt es selbst zu reparieren, nach 10 minuten hat er es repariert, dann hat er mir gesagt, dass ich privat 50 euro zahlen muss, er hat mir das gleiche gesagt und der besitzer von Wg wollte wissen, mein recht in diesem Fall?

        Antworten
        • Hallo Gashi,

          wenn Sie einen Schaden verursachen, müssen Sie auch für die Beseitigung aufkommen. Die Abrechnung sollte dann aber entsprechend mit Rechnung und Überweisung stattfinden.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          Antworten
          • Ich glaube du hast mich missverstanden, es wurden auch Rasiermesserstücke in der Waschmaschine gefunden die mir nicht gehörten, die haben mir die Jacke zerrissen und dann ist es passiert, aber soweit ich weiß gehört die Rolle eines Hausmeisters in einer WG Whonung dazu Kleinere Reparaturen anders durchführen und sich in diesem Fall um einige Dinge kümmern, warum sollte ich diesen Schaden bezahlen, da es Ihre Aufgabe ist? Viele grüsse Gashi

  6. Hallo Herr Hundt,
    was kann ich denn meinem Vermieter als schlagkräftiges Argument um die Ohren werfen, damit er seine Abrechnung nochmals überarbeitet?
    Viele Grüße
    Kai Jenrich

    Antworten
  7. Hallo,
    ich habe meine Abrechnung für das Jahr 2011 bekommen. Mir ist der Posten für den Hauswart mit 64.307,46€ ins Auge gestochen und ich habe einen Einspruch an meine Genossenschaft geschrieben. Die haben mir jetzt geantwortet und gemeint, dass es sich um zwei Hauswartsgehälter handelt. Da es sich um eine Wohnanlage handelt und gemessen an der Aufgänge und Wohnungen seien diese Kosten angemessen.
    Ich finde das aber trotzdem noch sehr hoch. Ich weiß, das der Hausmeister die Reinigung einmal die WOche durchführt.
    Darf denn die Genossenschaft beide Hauswartsgehälter umlegen? Entspricht das bei den Kosten noch dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit?
    Bitte dringend um Antwort, da ich nirgend im Internet etwas finden kann, ob 2 Hauswarte rechtens sind?
    Viele Grüße Katrin

    Antworten
    • Hallo Katrin,
      leider kann ich überhaupt nicht einschätzen, ob die Gehälter gerechtfertigt sind. Es kommt einfach auf die Größe der Wohnanlage und auf die Leistungsumfang des Hausmeister an. Im Zweifel sollten Sie bei Ihrer Genossenschaft die Belege / Stundenzettel für die Hausmeistertätigkeit einsehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  8. Vielen Dank für die schnelle Antwort..
    Das werde ich wohl auch machen. Einsicht in die Belege dürfen sie mir ja nicht verweigern.
    Aber ist es denn rechtens dass sie 2 Hauswartgehälter abrechnen? Da kann ich ja froh sein, dass sie nich noch n dritten angestellt haben 🙂
    Selbst bei 2 Hauswartgehältern liegt der €/qm laut Betriebskostenspiegel 2011 zu hoch. Laut der Gesamtwohnfläche von allen und den rd 64.T € Gehalt, bekommen sie 0,24€ pro qm und Monat. Der Betriebskostenspiegel besagt einen Durchschnitt von 0,18€.
    Das ist doch dann nicht mehr wirtschaftlich.
    Gruß Katrin

    Antworten
  9. Guten Tag
    In unserer aktuellen Betriebkostenabrechung wurden folgende Posten einzelnd aufgeführt:
    – Gartenpflege/Winterdienst
    – Hausreinigung
    zusätzlich seit diesem Jahr:
    – Hausmeister
    Ich dachte Gartenpflege/Winterdienst & Haureinigung gehören zu den Hausmeister-Tätigkeiten.
    Darf nun ein extra Posten „Hausmeister“ aufgeführt werden ?
    Vielen Dank.
    MfG Björn

    Antworten
    • Hallo Björn,
      es können durchaus umlegbare Hausmeisterkosten entstehen, die nichts mit der Hausreinigung, dem Gartenservice und dem Winterdienst zu tun haben. Allerdings beleibt dann tatsächlich nicht mehr viel über. Zum Beispiel die Kontrolle und Wartung der Heizung, Reinigung der Außenanlagen. So was würde noch übrig bleiben.
      Im Zweifel sollten Sie sich die Arbeitsnachweise des Hausmeisters zeigen lassen, um die Umlagefähigkeit zu prüfen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  10. Hallo Herr Hundt,
    auch ich habe aus aktuellem Anlass eine Frage zu o.g. Thema.
    Wir bekamen gerade die Betriebskostenabrechnung 2011, bei der auch uns Mietern die hohen Kosten für den Hauswart aufgefallen sind, ebenso die extra in Rechnung gestellten Gartenpflege- sowie Schneebeseitigungskosten sowie die Materialkosten für beides (separat aufgeführt).
    Nun verhält es sich bei uns so, dass der „Hauswart“ ein älterer Herr aus der Mietergemeinschaft ist, der sich – seine kleine Rente damit aufbessert.
    Leider ist es jedoch so, dass unser „Hauswart“ die ihm übertragenen Aufgaben wenig bis gar nicht ausführt. Er pflegt den Garten nicht, reinigt das Treppenhaus nicht, schon gar nicht nass und oben im Dachgeschoss, wo u.a. ich wohne, wird gar nicht gereinigt, weil dort Teppichboden verlegt ist und er keine Lust zum Sauegn hat.
    Die Schneebeseitigung ließ im Winter auch zu wünschen übrig und wurde teilweise auch von einer Fremdfirma (Ruwe) erledigt.
    Nun fragen wir uns, warum wir die Kosten für das Nichterfüllen der Aufgaben tragen sollen.
    Was können wir tun?
    Einspruch gegen die Abrechnung einlegen, Miete kürzen, Frist setzen, Fotos machen etc?
    Wir wollen das nicht länger hinnehmen und in einem dreckigen Haus wohnen und noch dafür bezahlen..
    Danke für eine kurze Beratung.
    Beste Grüße

    Antworten
    • Hallo Stefanie,
      ich denke Sie haben einen Anspruch auf die korrekte Ausführung der Arbeiten, schließlich zahlen Sie dafür. Es wird allerdings schwierig jetzt über das gesamte Jahr 2011 zu sprechen. Wenn ein Mangel vorliegt, müssen Sie diesen unverzüglich anzeigen, nur so halten Sie sich alle Optionen offen. Ich würde also ab sofort den Vermieter / die Hausverwaltung anmahnen und nach Möglichkeit „Beweise“ für die Mängel sammeln.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  11. Hallo Herr Hundt,
    ich habe eine sehr hohe Nebenkostenabrechnung erhalten. Ich habe mir jetzt alle Belege geholt und sie überprüft, dabei ist mir aufgefallen, das die Kosten auf die kompletten Häuser (insgesamt 12 Häuser) auch ich mittragen muss obwohl ich mit den anderen Häusern gar nichts zu tun hab. Die Hausverwaltung meinte, da sie eine WEG sind, dürfen Sie das. Ich habe aber einen ganz normalen Mietvertrag und da steht nichts von einer WEG drin. Ist das rechtens?
    Wie verhält sich das mit dem Umlageschlüssel? In meinem Mietvertrag steht dazu folgendes: “ Alle anderen Kosten werden nach dem Verhältniss der Wohnfläche, nach Anzahl der Personen oder nach Wohneinheiten pauschal umgelegt“
    Was heißt das?
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort.
    LG Claudia

    Antworten
    • Hallo Claudia,
      wenn die Häuser eine Wirtschaftseinheit bilden kann es schon sein, dass die Nebenkostenabrechnung über alle Häuser hinweg erstellt wird. Die Umlageschlüssel in Ihrem Mietvertrag sind die gängigen Schlüssel.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Herr Hundt,
        können Wirtschaftseinheiten bei mehreren Häusern gebildet werden, wenn die Wohnungen unterschiedlichen Eigentümern gehört (Wohnungseigentum)? Mir selber gehört die Whg nicht, ich bin nur Mieter.
        Muss bei der Nebenkostenabrechnung ein besonderer Vermerk sein, um welche Häuser es geht bei der Wirtschaftseinheit?
        Muss ich bei den Hausmeisterkosten die Wohnungsmiete vom Hausmeister mittragen? Weil die Wohnunhgsmiete mit reingerechnet wurde…
        Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar?

        Antworten
        • Hallo Claudia,
          eine Eigentümergemeinschaft (viele Eigentumswohnungen, die mehren Eigentümer gehören) kann sich durchaus über mehrere Häuser erstrecken und so eine Wirtschaftseinheit bilden.
          Zum Hausmeister: Hier könnte ich mir vorstellen, dass die Hausmeister mietfrei wohnt, dafür aber weniger Lohn bekommt. Wenn dem so ist, könnte ich mich vorstellen, dass die Wohnkosten (anstelle des Lohn) umgelegt werden können. Das ist aber eher eine Vermutung.
          Viele Grüße
          Dennis Hundt

          Antworten
  12. Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen in einem 4 Parteien Haus in München und haben dort die Tätigkeiten der Treppenreinigung und des Winterdienstes wechselweise übernommen.
    3 der Parteien sind Eigentümer und wir sind Mieter.
    Nun wurde im letzten Jahr bei der Eigentümeversammlung, bei der wir als Mieter nicht anwesend waren, beschlossen, einen Hausmeister für die Treppenreinigung, winterdienst usw. einzustellen. Darüber wurden wir als Mieter aber in keinster Weise informiert. Es gab lediglich einen Hinweis des neuen Hausmeisters am schwarzen Brett das er ab November 2010 seine Tätigkeit aufnimmt. Von unserem Vermieter wurden wir nie informiert haben aber auch unsere Dienste nicht mehr gemacht. Nun, mit der Betieibeskostenrechnung für 2010 sind die Hausmeisterkosten aufgeführt und auf uns anteilig umgelegt worden.
    Ist das rechtens wenn man uns nicht schriftlich durch den Vermieter darüber informiert hat?
    Ein Hinweis vom Hausmeister hat doch hier keine rechtliche Grundlage, oder?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Beste Grüße Michael

    Antworten
    • Hallo Michael,
      ich denke ein Aushang im Treppenhaus kann durchaus als Information verstanden werden. Wichtiger ist allerdings, dass Sie in Ihren Mietvertrag schauen, ob die Umlage von Winterdienst und Treppenhausreinigung vereinbart ist. Ist im Mietvertrag die Ausführung durch Sie als Mieter vereinbart, kann der Vermieter die Mietvertrag nicht eigenmächtig ändern.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  13. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, mit 10 Mietparteien, auf der Nebenkostenabrechnung sind 250 euro Hausmeisterkosten aufgeführt (pro Mietpartei) , was wir als nicht gerade wenig empfinden, dafür das dieser nur einmal die Woche Aschtonnen raus und wieder rein bringt!
    Ist der Hausmeister dazu verpflichtet die Treppenreinigung zu übernehmen?
    Liebe Grüße
    Lisa

    Antworten
  14. Hallo Herr Hundt,
    ich bin Vermieter und Hausmeister zugleich. Was muss ein Arbeits- bzw. Stundennachweis enthalten wenn ich Hausmeisterdienste verrichte ? Ich schreibe alle Tätigkeiten und Stunden in meinen Arbeitskalender, wie ein Tagebuch zu sehen, und übertrage dann diese in meinen Computer als Zusammenfassung. Reicht am Jahresende dann diese Zusammenfassung als Abrechnunggrundlage für die Betriebskostenabrechnung aus?
    Ich bitte um Rückinfo und bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen!
    MfG
    Walter

    Antworten
    • Hallo Walter,
      schreiben Sie alles so detailliert wie möglich auf, bewahren Sie alle Unterlagen auf. In die Nebenkostenabrechnung bringen Sie natürlich nur die Kurzform ein. Wenn ein Mieter Fragen hat, können Sie Ihre Aufzeichnungen zur Einsicht zur Verfügung stellen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  15. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne in einer Wohnanlage mit 16 Wohneinheiten und wir haben seit einem Jahr einen neuen Hausmeister. (Rentner)
    Seit einer Woche haben wir Schnee mit tgl. Neuschnee, der Hausmeister hat sich noch nicht einen Tag sehen lassen.
    Erschwerend kommt hinzu. dass wir eine sehr steile Grundstücksaus-/einfahrt haben.
    Ohne ständiges Räumen und Streuen ist diese nicht passierbar. Wir müssen schon unsere Autos an der ebenfalls ungeräumten Straße (Wohnstraße/Sackgasse ohne Gefälle, Stadt räumt aus diesem Grund nicht) abstellen, ansonsten kommen wir morgens nicht zur Arbeit. Unsere teuer bezahlten Carports u. Stellplätze können wir so nicht benutzen und an der Straße besteht erhöhte Schadensgefahr.
    Auch der Gehweg wird nicht geräumt.
    Die Hausverwaltung kann den Hausmeister angeblich nicht erreichen und sorgt auch nicht für anderweitige Abhilfe. Gestern haben die jüngeren Mieter gemeinsam, mehrere Stunden lang, gründlich geräumt und gestreut. Wir befürchten nur das dies eher dazu führt, dass die HV erst recht für keine Abhilfe sorgt!?
    Was können wir tun?
    Wer kommt für Sachschäden durch parken an der Straße oder durch ungeräumte Grundstücksauffahrt auf?
    Können wir die Miete mindern?
    Wer muss Bußgeld der Stadt wegen nicht geräumter Gehwege bezahlen?
    Für eine rasche Antwort wäre ich ihnen sehr verbunden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ingrid

    Antworten
    • Hallo Ingrid,
      das sind sehr viele Frage. Grundsätzlich ist der Eigentümer / die Hausverwaltung für den Winterdienst verantwortlich. Ob Sie bei Schäden durch parken auf der Straße Schadenersatz fordern können, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Wenn ein Mangel an der Mietsache (nicht Nutzbarkeit des Carports) besteht, halte ich eine Mietminderung für nicht ausgeschlossen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  16. Guten Tag Herr Hundt,
    ist das Leistungsverzeichnis des Hausmeisters eigentlich fester Bestandteil des Mietvertrages?
    Im meinem Mietvertrag ist dieser nicht zu finden und die HV weigert sich mir diesen auszuhändigen!
    Der Hintergrund sind die etwas arg „schlampigen“ Arbeiten des Hausmeisters die unerfreulicher Weise auch noch mit 2600 € im Jahr für das Haus abgerechnet werden. Deswegen würde mich Interessieren, wofür der Hausmeister zuständig ist.
    Viele Grüße
    P. Lehmann

    Antworten
    • Hallo Herr Lehmann,
      nein, ein Leistungsverzeichnis eines Hausmeisters hat im Mietvertrag nichts verloren. Sie haben durchaus das Recht die Rechnungen (Grundlage für die Nebenkostenabrechnung) und die dort aufgeführten erbrachten Leistungen einzusehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  17. Guten Tag Herr Hundt,
    in meiner Nebenkostenabrechnung ist eine Position Mülltransport in die Position Müllabfuhr mit eingerechnet worden.
    Hier beschäftigt die Eigentümergemeinschaft einen Dienstleister der die Mülltonnen auf die Straße stellt. Ist diese Umlage i.O. ?
    Gruß
    R. Girrger

    Antworten
  18. Sehr geehrter Herr Hundt,
    in unserer großen Wohnanlage wurden diese Woche Probenahmeventile gemäß neuer Trinkwasserverwordnung eingebaut. Im Schreiben der beauftragten Firma stand, dass die Wohnungen nicht zugänglich sein müssen. Als die Arbeiten getätigt waren, stand plötzlich der Hausmeister mit einem Mitarbeiter der Firma vor der Wohnungstür und klingelte. Da ich darauf nicht eingestellt war, habe ich die Wohnungstür nicht geöffnet. Daraufhin hat der Hausmeister versucht, meine Wohnungstür mit einem Generalschlüssel zu öffnen. Als ich dann die Wohnungstür öffnete, sagte man mir nur, dass der Mitarbeiter der beauftragten Firma nur meine Küche und das Bad sehen wolle. Er hat dann nur kurz was notiert aber gar nichts angeschaut. Ist es überhaupt erlaubt, dass der Hausmeister gleich mit dem Generalschlüssel die Wohnungstür aufmachen darf?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    S. Josifek

    Antworten
  19. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich arbeite als Hausmeisterin in einer Wohngemeinschaft,die aus 60 Familien besteht.
    Wir sind vor drei Jahren in die Mietwohnung von WGR eingezogen.
    Damals ist die Miete um die 20% gestiegen, was zu einer Erhöhung des Hausmeistersverdienst angeblich geführt hat.
    Bei der jährlichen Eigentürmerversammlung ist die Situation zwischen WGR-Verwalter und den Eigentürmer eskaliert,was zu einem Streit führte.
    Der Verwalter hat sich verteidigt und behauptete, dass es so halt ist.
    Wenn die Miete von der Wohnung steigt(entsprechend dem Stadtspiegel),so muss auch der Lohn von dem Hausmeister angehoben werden.
    Jetzt nach drei Jahre ist die Miete wieder um 84€ bei uns gestiegen.
    Haben wir einen gesetzlichen Anspruch auf eine Lohnerhöhung?
    Mit Grüßen,
    Natalia

    Antworten
  20. Ja, im Vertrag ist ja keine Rede davon. Die WGR behauptet jetzt, dass die Sache über die Lohnerhöhung nur die Eigentümer entscheiden dürfen.
    Was komisch ist, das vor drei Jahren bei unserem Einzug die Eigentümer garnicht darüber informiert wurden und das Lohn um 20% gestiegen ist.
    Wir verdienen gerade mal 345€ monatlich, wir kommen aus Reutlingen(Baden-Württemberg) und das finde ich für unterbezahlt.
    Was sollen wir nur tun?

    Antworten
    • Hallo Natalia,
      ich komme auch aus Reutlingen. Bei uns ist es genau umgekehrt, unsere Verwaltung scheint zu großzügig zu bezahlen. Ich bin für einen angemessene, faire Bezahlung bei guter Arbeit, aber eben nicht für eine willkürlich überhöhte.
      Die Aussage, dass die Eigentümer in der Versammlung den entgültigen Beschluss über die Hausmeistervergütung treffen, halte ich für richtig, aber die Verwaltung kann einen begründeten Vorschlag machen. Bald gilt ja Mindestlohn, dann ist eine Ausbeutung nicht mehr so leicht möglich.
      Wir bezahlen für eine kleine Wohnanlage mit – nur 10 Wohnungen (bestehend aus 2,5 u. 3,5Zi-Wohnungen) – ca. 5.500 EUR im Jahr, das macht für den Hausmeister ausbezahlt monatlich 350 EUR netto (= ca. 460 EUR inkl. Lohnnebenkosten). Bei einer 3,5 Zi-Wohnung zahlt der Mieter jetzt schwindelerregende 650 EUR Hausmeisterkosten im Jahr. Das ist Meinung nach deutlich!! zu viel. Der durchschn. monatliche Zeitaufwand dafür betrug ca. 10 Stunden.
      Daher könnte es sein, dass wir bald einen neuen Hausmeister in Reutlingen suchen, der zuverlässig arbeitet und angemessen bezahlt werden möchte. Wenn Sie einen E-Mai hinterlassen, melde ich mich, vielleicht ergibt sich ja daraus für uns beide ein Gewinn.
      Gruß Marie

      Antworten
  21. Habe noch eine Anmerkung zu Ihrem ersten Eintrag:
    „Der Verwalter hat sich verteidigt und behauptete, dass es so halt ist.“
    So ähnliche Aussagen kenne ich leider auch von unserer Verwaltung. Vielleicht trifft man ja auf einen dummen Gegenüber der sich damit leicht abwimmeln läßt. Denke, das ist eine typische Blockadehaltung, wenn etwas das nicht korrekt gemacht wurde, vertuscht oder durchgesetzt werden soll.
    Als ich bei der Verwaltung vor Ort Einsicht in Originalbelege nehmen wollte, um die Höhe und Aufteilung der Kosten nachvollziehen, auf Korrektheit sowie Angemessenheit überprüfen zu können, sagte man mir Ähnliches und zeigte mir keinerlei Verträge, Leistungsbeschreibungen oder Rechnungen. „Des krieget Sie net. Des geht Sie nix a!“ Basta. Für so eine Aussage musste ich wochenlang auf einen für die Verwaltung passenden, einzig möglichen Termin warten. Traurig, dass einem heute ohne anwaltliche Bewaffnung oder finanziellen Druck berechtigte Interessen nicht mehr gewährt werden.

    Antworten
  22. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich arbeite als Hausmeister in einem Haus mit 12 Wohneinheiten in Heilbronn (BW)..
    Zurzeit saniert man eine Wohnung in unserem Hause. Die Handwerker machen so ein Dreck, das komplette Treppenhaus ist verstaubt ,von oben bis unten, die Fenster und Fenstersimse auch. Die Handwerker machen zwar die Grobreinigung, aber es ist die Frage wer macht das Endreinigung?
    Ich als Hausmeister, oder die Eigentümerin der Wohnung?
    Vielen Dank.

    Antworten
    • Hallo Herr Kojic,
      ich würde mit der Verwaltung und der Eigentümerin abstimmen, das die Eigentümerin die Reinigungsmehrkosten trägt. Das würde in meinen Augen am meisten Sinn machen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  23. Unser Hausmeister weiger sich die Stundenzettel öffentlich im Treppenhaus auszuhängen, wodurch für jeden Eigentümer ersichtlich wäre, wie viel Zeit er für was gebraucht hat.
    Unsere Hausverwaltung hat dem Beirat angeordnet diese aufzuhängen. Tat es nicht, bis ich sie hingehängt habe und sie der Hausmeister wieder abgerissen hat.
    Sind wir als WEG verpflichtet die nun folgenden in Rechnung gestellten Arbeiten zu begleichen? WIr haben keinerlei Beweis was er so macht den ganzen Tag. Die Arbeiten sind zudem nicht erkennbar, die er vorgibt getan zu haben.
    Was können wir tun?

    Antworten
    • Hallo Chalotta,
      die Prüfung der Leistungen des Hausmeisters fällt in meinen Augen deutlich in den Bereich der Hausverwaltung und nicht in den Aufgabenbereich aller / der Eigentümer.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  24. Hallo Herr Hundt,
    wir haben seit letztem Jahr einen Hausmeister mit einem für mich viel zu hohen Stundenlohn (Rentner als Zubrot über 20,-Eur/Std.)! Das mir das zuviel ist ist eine Sache aber ich habe zwei kurze fragen welche hiermit einher gehen.
    1. Ist der Vermieter verpflichtet ein Leistungsverzeichnis für den Hausmeister zu erstellen?
    2.Muss der Vermieter auf nachfragen der Mieter die Stundennachweise mit Tätigkeiten vorlegen oder zu Einsicht bereitstellen?
    Gruß und vielen Dank

    Antworten
    • Hallo Thomas,
      20,00 Euro die Stunde ist sicher immer noch weitaus günstiger als ein Hausmeister-Unternehmen. Wenn sich Hausmeister und Eigentümer über die Leistungen einig sind und die mündlich oder auch im Arbeitsvertrag festgehalten haben, sehe ich hier keine weitere Notwendigkeit.
      Sie haben als Mieter das Recht (spätestens nach dem Erhalt Ihrer Nebenkostenabrechnung) in die relevanten Belege Einsicht zu nehmen, inkl. Stunden- und Arbeitsnachweise für den Hausmeister.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  25. Hallo Herr Hundt,
    ich lebe in einem Haus mit 13 Parteien. Im Jahr zahlen alle gemeinsam 4.771,90€ lt. der letzten Nebenkostenabrechnung von 1015 an Hausmeisterkosten.Er ist Eigentümer zweier Wohnungen in dem Haus, in der einen wohnt er selbst drinnen.
    Der Putz der beiden Treppenhäuser sowie die Reinigung des Kellers ist seine Aufgabe (wird alle 3-4 Monate auch mal gemacht, wenn einer der Bewohner mal einen Zettel ans schwarze Brett hängt), wobei ich mir sicher bin, dass dies mit der HV anders vereinbart ist.
    Auch fällt z.B. die Beleuchtung der Tg, des Kellers und der Treppenhäuser in sein Aufgabengebiet. Was jedoch auch nicht ohne mehrmalige Aufforderung gewechselt wird, wenn ein Licht ausfällt. Beispiel: Komplettausfalm der Lichter in der TG. Fazit: 14 Tage im komplett dunklen stehen, einparken usw.
    Mülltonnen wurden meist von Mietern rausgestellt, da der Hausmeister dies immer ‚ausversehen‘ vergessen hat.
    Winterdienst bei Fußweg und TG einfahrt ist hier auch ein Witz, sodass hier die reinste Rutschpartie beginnt.
    Ich habe mich gemeinsam mit anderen Mietern schon des öfteren bei der Hausverwaltung beschwert, jedoch hat sich die letzten 2 Jahre seit meinem Einzug rein garnichts geändert.
    Deshalb hier meine 2 Fragen:
    Ist dieses Gehalt für die paar Aufgaben wirklich angemessen?
    Wie können ich und die Mieter die es genauso stört vorgehen, dass sich entweder an der Qualität der Arbeit oder an dem Gehalt für den Vermieter etwas ändert, wo doch die Hausverwaltung scheinbar alle Beschwerden aufnimmt, sich jedoch trotzdem nichts ändert?
    Vielen Dank schon mal für Ihren Rat.

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    • Hallo Elisa,
      ich kann Ihnen hier nur raten, dass Sie sich die Arbeitsnachweise des Hausmeisters zeigen lassen. Der Eigentümer und die Hausverwaltung müssen sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten und können die Kosten nicht unangemessen aus dem Ruder laufen lassen.
      Im Zweifel sollten Sie sich zudem rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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  26. Hallo Herr Hundt,
    in der erstellten Nebenkostenabrechnung sind folgende Posten angesetzt: Hausmeister Whg. sind damit die zuständigen Aufgaben gemeint ? Oder ist die Abkürzung Whg. = Wohnung gemeint?
    Zudem werden auch Wartung von Brandmeldern angesetzt, Wartungen Hydranten sowie Wartungen der Blitzschutzanlage.
    Die Ungezieferbekämpfung Whg. wurde auch mit aufgeführt, dies wurde nicht von mir verursacht sondern ist eines anderen Mieters zu schulden gekommen, zudem werden in meiner Mietswohnung keine Mäuse/Ratten Bekämpfung beanstandet, sondern größtenteils außerhalb der Wohnungen.
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar über eine Rückmeldung.
    Gruß Velia

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  27. Hallo Herr Hundt,
    danke erstmal für Ihre hilfreiche Tipps. Meine Frage ist folgende: Sind die Kosten für die durch den Hausmeister ausgeführte Tätigkeit „Kontrolle überdie Erfüllung bestellter Lieferungen oder Leistungen durch Unternehmer und Lieferanten für die Vermieter“ umlagefähig?

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  28. Guten Tag Herr Hundt,
    Wir wohnen hier in einem 4 stöckigem Hochhaus a 2 Mietparteien pro Stock. Wir haben ein Hausmeisterehepaar,sie putzt einmal pro Woche das Treppenhaus bekommt dafür von der ganzen Wohngemeinschaft 400 Euro im Monat. Er macht die Mülltonnen raus und reinfahren-den Rasen räumt den Schnee manchmal auch nicht-und schneidet die Hecken und bekommt auch 400 Euro pro Monat von der ganzen Wohngemeinschaft. Meine Frage an Sie: Ich habe gelesen dass der Hasumeister auch die Putztätigkeiten im Treppenhaus übernimmt,da das aber seine Frau für ihn macht ist das dann rechtens dass auch sie 400 Euro bekommt? Danke für Ihre Mühe. Lieben Gruss Heike

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  29. Hallo Herr Hundt,
    kurze Info vorab: Unsere Hausverwaltung und die Firma des Hausmeisterservices werden von dem gleichen Geschäftsführer geleitet. Des Weiteren ist der Firmeninhaber beider Firmen auch gleichzeitig der Eigentümer der Mietwohnungen in denen wir wohnen.
    Was den Hausmeister anbetrifft, wurde uns Mietern nur eine „Leistungsbeschreibung zur Durchführung der Hauswartung“ vorgelegt (Kopie aus einem Buch oder einem anderen Vertrag). Die meisten Punkte dieser Leistungsbeschreibung treffen nicht auf unser Objekt zu, da wir z.b. keinen Aufzug, Tankanlagen, Heizanlagen etc. haben. Somit bleiben Kontroll- und Inspektionsaufgaben übrig.
    Der Hauswart kommt laut Aushang einmal in der Woche zu uns. Oftmals macht er dann Fotos von Schäden am Objekt (und diese häufen sich) mit seinem Smartphone und schickt diese an die Hausverwaltung. Danach wird jede Woche eine Unterschrift am Aushang getätigt, um uns zu zeigen, dass er vor Ort war. Unsere Hausverwaltung hat bereits Mietern verboten, den Hausmeister direkt auf Schäden hinzuweisen. Sie möchte gerne vom Mieter direkt informiert werden. Auch einen Aushang im Hausflur über Kontaktmöglichkeiten des Hausmeisters gibt es nicht. Somit bleibt dieser eine omi­nös Person die uns Mieter im Jahr knapp 2300 EUR kostet.
    Die Hausreinigung (inkl. Austauschen von Glühbirnen und Großputz) und die Schneebeseitigung übernehmen externe Firmen. Einen Garten gibt es nicht – dafür einen verwilderten und betonierten Innenhof mit verwahrlosten Blumenkübeln. Letztes Jahr wurden die Bäume und Sträucher, die in den Betonfugen gewachsen sind, von einem Landschaftspfleger so gut es ging entfernt. Auch diese Rechnung wurde in der Betriebskostenabrechnung unter Hausreinigung (bzw. Hofreinigung) aufgeführt.
    Ist es nicht so, dass wenn ein Hauswart in der Betriebskostenabrechnung auftaucht, dieser auch die Hausreinigung, Schneebeseitigung und den „Landschaftspfleger“-Tätigkeiten ausführen muss? Wir wissen nicht, warum wir für einen Hauswart (der hauptsächlich fotografiert und eine Unterschrift pro Woche leistet) so viel Geld bezahlen sollen! Auch die Kosten des Landschaftspflegers bzw. Hofreinigung eines verwahrlosten und betonierten Innenhofs sind uns unerklärlich.
    Danke im Voraus für Ihre Mühe!
    Viele Grüße Klemens Glenn

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    • Hallo Herr Glenn,
      es kommt drauf an, welche Arbeiten der Hauswart genau erledigt – z.B. die Außenanlagen reinigen. Aber Sie haben natürlich Recht, die ganze Konstellation wirkt so, dass sollten Sie als Mieter die Firma des Hauseigentümers finanzieren.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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  30. Sehr geehrter Herr Hundt,
    vielen Dank für die vielen hilfreichen Infos zur Umlage des Hausmeisters in der Betriebskostenabrechnung. Der Artikel ist ja schon ein wenig älter und mich würde interessieren, ob die gemachten Aussagen und der Verweis auf ein Urteil von 2008 immer noch gültig sind?
    Bei uns führt ein Bewohner des Hauses die Hausmeistertätigkeiten durch, inklusive Schneebeseitigung. Im Hausmeistervertrag sind die konkreten Tätigkeiten aufgeführt (u.a. auch Instandhaltungsmaßnahmen) und für seine Arbeit bekommt dieser einen festen monatlichen Betrag. Zusätzlich werden Beiträge für die Unfallversicherung in einer Berufsgenossenschaft abgeführt. Die sich so ergebende pauschale Jahressumme wird dann auf die Mietparteien umgelegt. Das dürfte ja nach den hier gemachten Aussagen nicht zulässig sein oder hat sich hier etwas in der Rechtsprechung geändert? Weiterhin wäre die jetzige Form der Umlage fehlerhaft, da Instandhaltungsmaßnahmen nicht umlagefähig sind, er diese aber durchführt. Einen konkreten Stundennachweis gibt es nicht.
    Weiterhin läuft der HM-Vertrag nicht auf ihn, sondern auf seine Ehefrau (ich vermute hier eine bewusst gewählte Verschleierung des Zusatzverdienstes aus welchem Grund auch immer). Die Dame hilft mal beim Schneeschieben oder Hecke schneiden, aber im Großen und Ganzen erledigt er alle Tätigkeiten. Ist so eine Konstellation überhaupt zulässig? Für mich ist damit auch nicht nachvollziehbar, wer nun bei der Berufsgenossenschaft versichert wurde.
    Als letzter Punkt würde mich noch allgemein interessieren, ob sich mit der DsgVO etwas bezüglich Einsichtnahme in die Unterlagen der Nebenkostenabrechnung und beim Fotografieren von Dokumenten geändert hat? Die Hausverwaltung hat mir nämlich bei der vor Ort Einsichtnahme verboten den Hausmeistervertrag und die pauschale Abrechnung zu fotografieren. Dies wurde konkret mit Verweis auf den Datenschutz begründet. Bisher kenne ich das eigentlich so, dass Fotos immer gemacht werden dürfen von allen Dokumenten.

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    • Hallo Rainer,
      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Sie hier zu Ihren Fragen leider nicht umfassend beraten. Wenden Sie sich im Zweifel bitte an einen Anwalt.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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  31. Unser Vermieter hat die Unterhaltsreinigung vom Hausmeister auf eine Reinigungsfirma verlagert. Der Hausmeister hatte einfach nicht mehr genügend Zeit dafür. Jetzt kann sich der Hausmeister wieder mehr um Reparaturen kümmern.

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  32. Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen in einem 8 Parteien Haus und werden mit dem 6 Parteien Nachbarhaus bei der Betriebskostenabrechnung zusammengelegt. Die letzten Jahre haben wir den Posten Hauswart mit ca. 500€ kaum beachtet. Dieses Jahr steht dort aber die Hammersumme von 4572€ die von 14 Parteien gestemmt werden muss. Eine Anfrage, wie solch eine astronomische Summe zustande kommt, obwohl nicht mehr gemacht wurde als sonst, wurde beinahe rüde abgewehrt. „Wir hätten keine Chance.“ Winterdienst (Straße bzw. Bürgersteig) und Gartenpflege stehen extra, erledigen externe Firmen. Putzen und Schnee räumen (Hof) müssen wir Mieter im Wechsel selbst. Fallen Glühbirnen im Treppenhaus aus, ersetzen wir sie oft auf eigene Kosten, weil sich auch nach 2 Wochen nichts tut, trotz Anfrage beim Techniker. Wir wissen nicht einmal wer der Hauswart ist! Der Mann, der uns genannt wurde, streitet es ab und behauptet kein Geld zu erhalten. Er wässert „ehrenamtlich“ den schmalen Rasen/Rosen-Bereich und stellt die Mülltonnen raus. Ab und zu schreit er rum, wenn seiner Meinung nach nicht gründlich gekehrt wurde und kehrt uns nach. Aber wie die 4000€ Mehrkosten entstanden sind, kann oder will uns Niemand erläutern. Uns stehen doch Belege zur Einsicht zu, oder? Leider ist hier Keiner im Mieterschutzbund und fast Alle sind arme Rentner, Hartz-V oder Ähnliches. Anwalt ist also eher nicht.
    Können Sie vielleicht aus der Ferne etwas dazu beitragen? PS. Hier wurden 2 Wohnungen saniert. Legen die evtl. die Kosten auf uns um?
    Vielen Dank

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  33. Guten Tag Herr Hundt,
    wir sind Besitzer einer Wohnung in Dresden und wohnen von dieser 700 km entfernt. Jetzt sollen die Gas und Wasserzähler von der Stadt erneuert werden. Der Mietverwalter hat einen Schlüssel der Wohnung und für das Aufschließen der Wohnung verlangt der Hausmeister nun einen Stundensatz von 75 Euro. Ist das korrekt?
    Viele Grüße
    Barbara Schneider

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    • Hallo Barbara,
      für gewöhnlich würde der Mieter die Tür öffnen. Wenn die Wohnung derzeit leer steht und Sie Hilfe von Dritten brauchen, dann müssen Sie diesen Dritten auch bezahlen. Grundsätzlich ist das nachvollziehbar. Ob 75 Euro angemessen sind, ist eine andere Frage.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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  34. Bis Anfang 2018 musste die Hausgemeinschaft meiner Großeltern noch selbst das Treppenhaus reinigen und im Winter Schnee schieben. Da die meisten Mieter inzwischen älter sind, wurde ein Hausmeisterservice beauftragt. Wirklich praktisch, da nun auch mehrmals am Tag bei Bedarf Schnee geschoben wird. Für meine Großeltern haben sich die höheren Nebenkosten bereits ausgezahlt und wir möchten den Service nicht mehr missen.

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  35. Wohne in einem Mehrfamilienhaus, bezahlen Hausmeister in der Nebenkostenabrechnung. Müssen aber selbst die Mülltonnen rausstellen und Winterdienst machen, er kommt nur wenn man ihn anruft. Ist das in Ordnung.

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    • Hallo Marion,
      prüfen bzw. erfragen Sie, welche umlagefähigen Arbeiten vom Hausmeister übernommen werden. Z.B. die Treppenhausreinigung oder die Gartenpflege.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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  36. Ich habe nun auch die Nebenkostenabrechnung für 2018 erhalten. Ich wohne in einem Haus, 8 Wohnungen. Es gehören aber noch 2 weitere Häuser , auch je 8 Wohnungen, zu unserer Eigentümergemeinschaft.
    Wir haben einen Hausmeister mit Hausmeistervertrag der eine Monatliche Pauschale bekommt, laut Nebenkostenabrechnung gesamt ca. 4000€ im Jahr. In diesem Vertrag steht auch „Gartenarbeiten nach Bedarf von April bis Oktober“. Gartenarbeiten wurden 2016 mit 1,76€, 2017 mit 76€ und für 2018 mit 236€ abgerechnet, gesamt Jahreskosten Gartenarbeiten von über 1930€. Auf Reklamation bei meinem Vermieter wurde mir gesagt das der Sommer 2018 so trocken war und der Hausmeister zusätzlich giessen musste. Er schickte mir Kopien vom Hausmeisterservice mit indem aufgezeigt wurde wie oft von Mai bis September 2018 zusätzlich gegossen wurde. Für jedes giessen wurde ein Stundenlohn von 25€, je giessen abgerechnet. Das giessen vor unserem Haus dauert im Schnitt 10 Minuten. Nur für den Monat Juli 2018 wurden 23 mal giessen berechnet. Das heiist er muss täglich gegossen haben trotz Temperaturen an manchen Tagen von 21 bis 25 Grad.
    Mein Einwand wurde abgetan indem mir gesagt wurde, wir arbeiten schon 15 Jahre mit dem Hausmeister und die Rechnungen wurden geprüft. Und das Waldsterben 2019 kam weil der Sommer 2018 so trocken war.
    Können die Zusätzlichen Kosten für das Wassergiessen abgerechnet werden obwohl im Hausmeistervertrag Gartenarbeiten nach Bedarf angegeben ist.
    Ausserdem bekomme ich noch eine Nebenkostenabrechnung für die Garage, die zum Nebenhaus gehört, laut Vermieter.
    Darin ist z.B. 2 mal Hausmeister aufgeführt, 1. Hausmeister, 2. Hausmeister Tiefgarage. Der Witz ist aber das ich für die Tiefgarage Kabelgebühren entrichten muss. Ist das alles richtig.

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    • Hallo Wolfgang,
      das Gießen der Pflanzen gehört zur Gartenpflege. Gleichzeitig muss der Vermieter sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten. Die Kabelgebühren sollten separat von der Tiefgarage abgerechnet werden, ähnlich wie viele weitere Positionen (z.B. Wasser / Heizung).
      Bitte lassen Sie die Nebenkostenabrechnung bei Bedarf rechtlich prüfen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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      • Hallo Herr Hundt,
        Sie schreiben „das Gießen der Pflanzen gehört zur Gartenpflege“. Wie kann ich das Interpretieren,
        heisst das der Hausmeister muss das durch seinen Hausmeistervertrag übernehmen, egal wie oft gegossen werden muss oder die Kosten werden separat berechnet weil der Hausmeister mehrere male zum giessen kam und das nicht durch den Vertrag geregelt wurde.
        Im Hausmeistervertrag steht, wie schon oben geschrieben Gartenarbeiten von April bis Oktober nach Bedarf.

        Antworten
          • Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Der Hausmeister hat einen Vertrag indem Gartenarbeiten von April bis September nach Bedarf bezahlt werden. Dann dürfen von ihm keine Kosten gesondert berechnet werden wenn er mehrmals, in unserem Fall 63 mal für je 25 €, kommt um zu giessen. Da der Gesetzgeber sagt es dürfen Kosten nicht 2 mal berechnet werden. Hier wird aber der Hausmeister für Gartenarbeiten bezahlt und lässt sich zusätzlich das giessen bezahlen.
            Daher meine Frage ob er das darf, 2 mal berechnen.

          • Hallo Wolfgang,
            versuchen Sie sich darauf zu beziehen, dass das Gießen mit der Pauschale abgegolten ist und Sie für eine separate Vergütung keine Grundlage sehen.
            Viele Grüße
            Dennis Hundt

  37. Unser Hausmeister führt Arbeiten an der Fassade durch und benutzt dazu eine Rüstung.
    Ist er auf der Rüstung auch versichert?

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  38. Wieviel € kann ein Hausmeister bei einer durchgangskontrolle von einer Sporthalle 5000 qm , Netto berechnen? Die Kontrolle dauert ca. 20 min, soll täglich um 22 Uhr erfolgen?

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  39. Guten Tag Herr Hundt,
    wir haben eine Wohnung gekauft und ziehen nächstes Jahr dort ein. In den alten Abrechnungen sind die Posten für Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Reparaturen sowie Hauswart gesondert abgerechnet. Es handelt sich um 20 Parteien mit einem sehr großen Grundstück. Die Kosten pro Jahr für den Hauswart betragen knapp 4850,- Euro. Also pro Einheit 242,50 Euro jährlich. Anscheinend macht das jemand als Minijob, da das ja monatlich knapp 400,- Euro entspricht.
    Meine Frage: Was für Arbeiten beinhaltet dies und ist das gerechtfertigt, dass der Hauswart so viel Geld erhält? Ich gehe mal davon aus, dass Schneeschippen und Müll rausstellen dazu gehört. Aber das war es vermutlich schon. Was könnte sonst dazu kommen? Ist es gerechtfertigt, dass knapp 400,- Euro pro Monat gezahlt werden, obwohl der Hausmeister keine Gartenpflege oder Treppenhausreinigung oder Reparaturen macht?
    Danke und viele Grüße

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    • Hallo Sandra,
      eine Hausverwaltung vergleicht Angebote von mehreren Dienstleistern und entscheidet dann für die WEG (nicht immer muss der Günstigste den Zuschlag bekommen). Wenn Sie Eigentümerin sind, können Sie in die Buchhaltung der Hausverwaltung Einblick nehmen und den Vertrag auf Preis- und Leistung prüfen. Sie könnten das auch bei der Hausverwaltung erfragen. Sollte die Leistung jemand aus dem Haus übernommen haben, kann es auch gut sein, dass die Vergabe per Beschluss von der Mehrheit der Eigentümer entschieden wurde.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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  40. Hallo,
    Ich bin Hausmeister in einem Wohnblock mit 21 Parteien und wohne auch selbst dort.
    Wir haben eine Rücklage die die Hausverwaltung abbucht, in dieser unterschiedliche Kosten zusammen kommen wie zum Beispiel Hausmeister kosten. Muss ich mich den eigentlich auch selbst mit bezahlen was im Moment der Fall ist oder hätte ich ein Recht auf die ca 20€ Rückerstattung im Monat?

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  41. Bitte um Hilfe:
    Unglücklicherweise hatte ich mich aus meiner Wohnung (nicht abgeschlossen) ausgesperrt. Mein Hausmeister konnte die Tür ohne Probleme öffnen. Auf mündliche Nachfrage wurde zugesichert, dass dieser Vorgang nichts kosten würde. Ein Monat später möchte nun die Hausverwaltung 120 € für die Türöffnung haben. Ist dies rechtens? Hätte ich nicht vorher über mögliche Kosten informiert werden müssen? Kann ich irgendetwas dagegen tun? Ihre professionelle Einschätzung würde mir sehr helfen. Lieben Dank.

    Antworten
  42. Hallo Herr Hundt.

    Kann man einen Hausmeister verlangen , aufgaben die nicht im vertrag oder nicht in seinem angebot eingetragen sind zu verantworten ? Der Hausmeister hatte die aufgabe prüfung und überwachung des heizungsdruck gegenenenfalls zur nachfüllen des drucks aber im vertrag steht nicht von prüfung des heizöl . kann der Hausmeister dafür zu verantwortung gezogen werden wenn das öll alle ist ?

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    • Hallo Herr Brunner,

      ich sehe keinen Grund, warum ein Hausmeister die Verantwortung für Anbieten übernehmen / tragen soll, für die es keine Vertragsgrundlage gibt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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