Wohnungseigentümer zahlen für eine Eigentumswohnung das sog. Hausgeld. Meist erfolgt die Abrechnung monatlich, sie kann aber auch als Jahresbetrag anfallen. Die Höhe variiert nach Anlagengröße. Will man daher wissen, welche Höhe das Hausgeld bei der eigenen Eigentumswohnung haben kann, ist es unerlässlich sich damit auseinanderzusetzen, wie sich das Hausgeld zusammensetzt. Nur dann erfährt man welche Höhe des Hausgelds realistisch ist.
Der nachfolgende Artikel erklärt für Wohnungseigentümer und Kaufinteressenten einer Eigentumswohnung, wie hoch ist das monatliche Hausgeld einer Eigentumswohnung durchschnittlich ist und wonach sich die Höhe des Hausgelds richtet.

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I. Wie setzt sich das Hausgeld zusammen?

Das Hausgeld setzt sich gemäß  § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelmäßig aus den folgenden Kostenpunkten zusammen:

  • Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: typischerweise Verwaltungskosten, Kosten des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums,
  • Betriebskosten, wie z.B. Kaltwasser, Heizung und Warmwasserversorgung, Müllabfuhr, Treppenhausreinigung, Allgemeinstrom usw. Was Sie davon auf den Mieter abwälzen dürfen, erklärt dieser Beitrag: Hausgeld: Was ist auf Mieter umlagefähig und was nicht?
  • Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten des Gemeinschaftseigentums, Instandhaltungsrücklage (auch als Instandhaltungsrückstellung bezeichnet)

Lesen Sie dazu auch: Hausgeld bei Eigentumswohnungen – 6 wichtige Punkte für Eigentümer

II. Wer bestimmt die Höhe beim Hausgeld?

Die Gesamthöhe des jährlich zu zahlenden Hausgelds ergibt sich aus dem aktuellen Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümer. Der Wirtschaftsplan wird jedes Jahr erneuert: Dazu stellt der Verwalter einen Wirtschaftsplan auf, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben im folgenden Wirtschaftsjahr darstellt. Über diesen fassen die Wohnungseigentümer auf der Eigentümerversammlung einen Beschluss und machen ihn damit gültig.
Welche Höhe der einzelne Wohnungseigentümer dann zu tragen hat, richtet sich nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils. Nach § 16 Abs. 2 WEG sind die Kosten anteilige nach Miteigentumsanteilen zu tragen. Allerdings kann durch Beschluss auch eine andere Aufteilung bestimmt werden.
Je nach der festgelegten Höhe des Hausgelds in dem Wirtschaftsplan und dem eigenen Miteigentumsanteil ergibt sich dann der zu zahlende Hausgeldbetrag.
Nach Ablauf des Wirtschaftsjahr erfolgt eine Hausgeldabrechnung. Zuviel gezahlte Hausgeldbeträge werden erstattet und zu wenig gezahlte Beträge nachgefordert. Alles wichtige zur Hausgeldabrechnung lesen Sie hier: Hausgeldabrechnung: Wir beantworten 10 häufige Fragen von Eigentümern.

III. Wie hoch ist das Hausgeld bei einer Eigentumswohnung im Durchschnitt?

Eine durchschnittliche Höhe des Hausgelds lässt sich meist nur regional feststellen, denn die Faktoren die den Zahlbetrag beeinflussen, sind vielfältig: Die Region, die Lage und Größe einer Wohnanlage  sind wesentlich, aber auch die Ausstattung der Wohnanlage selbst oder einfach eine besonders hohe Instandhaltungsrücklage (z.B. wegen dem Baujahr des Gebäudes) wirken sich auf die Höhe des Hausgelds aus.
Niedrige Hausgelder gibt es meist bei Neubauten in Randsiedlungen mit wenigen Extras in der Wohnanlage. Umgekehrt haben Altbauten oft hohe Hausgelder — ebenso Wohnanlagen in begehrten Wohnorten oder mit  Sonderausstattungen, wie z.B. Aufzüge, Schwimmbäder, große Gärten usw.

In den meisten Städten liegt das Hausgeld durchschnittlich bei 3,50 € bis 4,50 € pro qm. Bei einer 100 qm Wohnung sind das im Durchschnitt 350,00 € – 450,00 € monatlich die als Hausgeld zu zahlen sind.
Zur Veranschaulichung und zum Vergleich der Nebenkostenabrechnung eines Mieter gilt folgende Faustformel:
Hausgeld = Nebenkosten (des Mieters) + Heizkosten (des Mieter) + Nicht auf einen Mieter umlagefähige Kosten (z.B. Kosten der Hausverwaltung) + Rücklagenbildung für Instandhaltungen am Gebäude.

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IV. Fazit und Zusammenfassung

Die Höhe des Hausgelds ist immer unterschiedlich. Will man die Höhe des Hausgelds einer bestimmten Eigentumsanlage wissen, ist es unerlässlich den Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümer einzusehen, um die Zahlbeträge zu erfahren. Vergleicht man das zu zahlende Hausgeld dann mit den Hausgeldbeträgen, die andere Wohnungseigentümer ähnlicher Wohnanlagen zahlen, erfährt man recht schnell, wie realistisch der Hausgeldbetrag der eigenen Anlage ist. Aber Achtung: Zu niedrige Hausgelder enthalten oft keine ausreichende Instandhaltungsrücklage, mit der Folge, dass auf die Wohnungseigentümer bei Instandsetzungen hohe Sonderumlagen zukommen können!

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

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