Speziell wenn mehrere Mieter einen Mietvertrag unterschrieben haben und sich diese überwerfen, denken manche: „Was soll`s? Mietvertrag gekündigt und weg bin ich!“ So einfach ist das aber nicht.
Denn entweder erklären alle gemeinsam die Kündigung und führen damit die Beendigung des Mietverhältnisses herbei – oder es bleiben eben alle gemeinsam in der Haftung.
In diesem Artikel lesen Sie, warum die Kündigung eines Einzelnen unwirksam ist, wenn mehrere unterschrieben haben. Er gehört zur 20-teiligen Serie “Mietrecht: Die 20 größten Irrtümer und Mythen“.

Mehrere Mieter haften gesamtschuldnerisch

Haben mehrere Mieter einen Mietvertrag unterschrieben, haften diese gesamtschuldnerisch nach §§ 421 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Jeder Mieter muss also für die Erfüllung der gesamten Verbindlichkeiten gegenüber dem Vermieter einstehen.
Das betrifft nicht nur die Mietzahlung, sondern etwa auch die Treppenhausreinigung. Kommt nun ein Mieter seiner Erfüllungspflicht nicht mehr nach, kann es sich der Vermieter aussuchen, von welchem Mieter er die Erfüllung der Verbindlichkeiten verlangt. Folge daraus ist, dass alle Mieter auch nur gemeinsam kündigen können.
Dies gilt grundsätzlich nicht nur für Lebens- und Wohngemeinschaften, sondern auch für Eheleute.

Ausnahme 1: Scheidung und Anspruch auf Umgestaltung

Eine Ausnahme besteht, wenn

  • Eheleute einen Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben,
  • während der Trennungszeit keine Einigung über die weitere Nutzung der Wohnung erziehen konnten und
  • nun rechtskräftig geschieden sind.

Hier besteht gegen den Vermieter ein Anspruch auf Umgestaltung des Mietvertrags, § 1568a BGB. Dazu müssen beide geschiedenen Eheleute gegenüber dem Vermieter erklären, mit wem das Mietverhältnis fortgesetzt werden soll. Ist das geschehen, wird der Mietvertrag kraft gesetzlicher Umgestaltung mit der entsprechenden Person festgesetzt, während die andere aus dem Mietverhältnis ausscheidet. Diese unterliegt damit nicht mehr der gesamtschuldnerischen Haftung.

Ausnahme 2: Verstoß gegen Treu und Glauben

Weiter kommt eine Ausnahme in Betracht, wenn etwa mehrere Personen einen Mietvertrag unterschreiben haben sowie

  • einer der Mieter (unwirksam) „kündigt“,
  • der andere Mieter die Mietfortzahlung erklärt,
  • der Vermieter dies alles widerspruchslos hinnimmt und
  • in der Folgezeit nicht mehr mit beiden Mietern, sondern nur noch mit dem verbliebenen Mieter korrespondiert.

Hier würde ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB vorliegen, wenn der Vermieter nun plötzlich den ausgezogenen Mieter als Gesamtschuldner beanspruchen würde.

Alle anderen Fälle sind Sache des Vermieters

Alle anderen Fälle, in denen mehrere Mieter gemeinsam einen Mietvertrag unterzeichnet haben und nun einer aus dem Mietvertrag entlassen werden soll, bedürfen einer Vereinbarung mit dem Vermieter. Hierzu kann der Vermieter nicht gezwungen werden.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

12 Gedanken zu „Gemeinsamer Mietvertrag: Wer kündigt, darf ausziehen – Irrtum Nr. 12“

  1. Hallo,
    mein Freund und ich haben uns getrennt, jedoch haben wir eine gemeinsame Wohnung und wir beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Ich möchte ausziehen und er möchte in der Wohnung jedoch bleiben. Da wir wenig Ahnung über juristische bzw. förmliche Briefe haben, wollte ich nach einem Musterschreiben oder nach Tipps fragen, wie wir am Besten dieses Schreiben mit meiner Kündigung und seiner Frage des weiteren Wohnens aufsetzen sollen. Ebenso haben wir getrennte Kautionssparbücher angelegt. Bekomme ich meins dann zurück und er muss meinen Teil der Kaution dem Vermieter zahlen?
    Vielen Dank im Voraus
    Tatjana B.

    Antworten
    • Hallo Tatjana,
      Sie sollten den Vermieter bitten Sie aus dem Mietvertrag zu entlassen. Dann würde ich mit Ihren Freund eine Vereinbarung treffen, dass er Ihnen Ihren Teil der Kaution auszahlt. Das wäre der einfachste Weg.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Hallo Herr Hundt,
    ich habe mich von meinem Freund getrennt. Er ist aus der Wohnung ausgezogen und wurde auch schon von dem Vermieter mit meinem Einverständnis aus dem Mietvertrag entlassen. Jetzt bin ich also alleinige Mieterin. Ich habe eine Nebenkostennachforderung für den Zeitraum erhalten als er noch mit in der Wohnung gewohnt hat. In wie weit kann ich diese Kosten von ihm zurück fordern, weil ich weder alleine für die gesamten Betrag aufkommen kann und will. In wie weit ist dieser dazu verpflichtet (wenn überhaupt) sich daran zu beteiligen. Ich weiß dass es eine Gesamtschuldnerische Last ist, aber es muss doch möglich sein, dies von ihm zurück fordern zu können.
    Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße
    Christin G.

    Antworten
      • Hallo Christin, hallo Alex,
        wenn Sie den Mietvertrag übernehmen, treten Sie mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag ein. Anders kann es aussehen, wenn Sie einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen.
        Bitte lassen Sie sich bei Bedarf zu Ihren Einzelfällen rechtlich beraten.
        Viele Grüße
        Dennis Hundt

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  3. Hallo Herr Hundt,
    Mein jetziger Ex Partner und ich haben unsere Wohnung gekündigt.
    Er ist gleich ausgezogen und meinte das ich die Miete jetzt alleine zahlen muss!
    Stimmt das, auch wenn er im Mietvertrag mit drinnen steht und Unterschrieben hat?
    Lg Julia

    Antworten
  4. Mein Sohn hat gemeinsam mit seiner Freundin einen Mietvertrag unterschrieben. Die Freundin ist vor zwei Jahren ins Ausland gegangen (Mallorca). Mein Sohn hat das bis jetzt nicht dem Vermieter gemeldet, weil er Angst hat, das der Vermieter ihm die Wohnung nicht alleine gibt. Die Ex-Freundin hat inzwischen eine Kneipe aufgemacht, weigert sich aber eine Mietaufhebungsvereinbarung zu unterschreiben. Jetzt ist mein Sohn chronisch krank geworden und muss wahrscheinlich Hartz 4 beantragen. Was kann er am besten tun?

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  5. Hallo
    Mein Ex-Lebensgefährte ist von jetzt auf gleich ausgezogen und hat mich mit unserer gemeinsamen Wohnung ohne Absprache zurück gelassen. Hat innerhalb von 2 Tagen einen anderen Mietvertrag unterschrieben und ist in eine neue Wohnung gezogen. Wir stehen aber beide in diesem Mietvertrag von unserer gemeinsamen Wohnung. Jetzt will er nicht für die Hälfte der Miete auf kommen und verlangt das ich sie alleine trage. Meinen Vermieter habe ich schon angeschrieben und gemeint das ich das nicht tun werde. Da wir beide dafür aufkommen müssen und ich auch von jetzt auf gleich gar nicht dazu in der Lage bin. Kann ich denn rechtlich jetzt einen Fehler begehen wenn ich ganz normal die Hälfte überweise und er aber nicht seinen Teil zahlt. Kommt das dann auf mich zurück oder auf ihn. Denn mein Vermieter hat bis jetzt noch nicht auf meine Aussagen reagiert und es so hin genommen. Was kann ich jetzt tun?

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  6. Guten Tag meine ex ist nach der Trennung einfach aus unsere gemeinsame Wohnung ausgezogen ohne zu kündigen kann ich sie für die Miete verantwortlich machen also die Hälfte?

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