Gerade nach der langen Winterperiode benötigen die Gärten besondere Aufmerksamkeit und es steht viel Arbeit an. Wer keine Zeit hat, die anstehenden Arbeiten im Garten selber zu machen, oder wem das nötige Fachwissen dazu fehlt, holt sich da gerne Hilfe. Die zu entrichtenden Gartenpflege Preise können sich in Höhe und Berechnungsgrundlage stark unterscheiden. Im Folgenden geben wir einige Beispiele wie hoch die Kosten für die Gartenpflege ausfallen können und wie die Gartenpflege Preise berechnet werden.
So viel kann die Gartenpflege kosten
Da die Gartenpflege eine körperlich anstrengende Arbeit ist, sind auch die Preise, die für die unterschiedlichen Arbeiten erbeten werden recht unterschiedlich. Ja nach Tätigkeit wird hier entweder per Stunde, per m² oder auch per laufenden Meter abgerechnet. Welche Form der Preisgestaltung am angenehmste ist, hängt in erster Linie von den eigenen Wünschen, Vorstellungen und den vorherrschenden Gegebenheiten des Gartens ab.
Der Preis für Rasenmähen erfolgt z.B. in der Regel nach Stunde oder nach m². Hier liegt der Stundenpreis bei etwa 10-15 Euro. Für 100 m² liegen ohne Weiteres 20-25 Euro im angemessenen Rahmen. Das Schneiden einer Hecke wird eher nach Metern berechnet. Hierbei gilt zu beachten, dass in der Regel eine elektrische Heckenschere genutzt wird, deren Umgang erlernt sein sollte. Der Preis für den Heckenschnitt kann bei rund 30-35 Euro für 10 m betragen. Auch das Fällen eines Baumes gehört mit zu den Gartenpflegearbeiten, die von einem Gärtner ausgeführt werden sollten. Aufgrund der besonderen Gefahr und der nötigen fachlichen Qualifikation ist hier ein Preis / Stunde von rund 40 Euro keine Seltenheit. Oftmals wird die Gartenarbeit auch von einem Hausmeisterservice übernommen der auch noch anderweitig in und um die Immobilie tätig wird. (z.B. Winterdienst). Die Gartenpflege gehört zu den Nebenkosten und darf vollständig auf den Mieter umgelegt werden.
Was in den Preisen für Gartenpflege mit enthalten sein sollte
Bei der Gartenarbeit fallen Abfälle in Form von z.B. Rasenschnitt an. Die Entsorgung dieser Abfälle sollte auf jeden Fall in den Gartenpflegepreisen enthalten sein, damit hier nicht noch zusätzliche Kosten für die Beseitigung hinzukommen. Da die Preise und die Leistungen sehr schwankend sind, lohnt es sich auch immer von mehreren Gärtnern Preisangebote einzuholen. Diese sind in der Regel kostenfrei oder die Kosten werden mit einem späteren Auftrag verrechnet.
Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilieneigentümer. Mit meinem Portal Hausverwalter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Hausverwaltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.
In meiner Nebenkostenabrechnung ist ein ausschließlich vom Vermieter genutzter Garten hinsichtlicht der Gartenpflege in Rechnung gestellt worden – 185 qm a 2,50 €/qm auf alle. Vor dem Haus befinden sich ca. 30 qm bepflanzte Fläche. Ist die geforderte Summe gerechtfertigt? Für schnelle Antwort bedanke ich mich schon jetzt.
Hallo Herr Kever, von wem der Garten genutzt wird ist erst mal unerheblich. Wichtig ist, wer den Garten nutzen könnte. Haben Sie als Mieter die Möglichkeit den Garten zu nutzen, müssen Sie auch die Pflegekosten anteilig tragen. Gleiches gilt für die bepflanzte Fläche vor dem Haus. Ich denke, hiervon profitieren in jedem Fall alle Mieter. Ob die 2,50 Euro / qm üblich sind, kann ich nicht sagen. Hier kommt es auf die Gartengestaltung / den Aufwand und auf das Lohnniveau an. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo! Bei mir ist der Fall ähnlich gelagert. Die Abrechnung der Gartenpflegekosten erscheinen mir mit über 600 Euro extrem hoch dafür dass die Vermieter den Garten selbst pflegen was sich auf Rasenmähen und Heckeschneiden begrenzt. Dazu kommt dass die Mieter den Garten nicht betreten dürfen. Alle Zugänge sind verschlossen und nur der Vermieter hat einen Schlüssel. Zur Verschönerung des Objektes trägt der Garten nicht bei, weil der Sohn der Eigentümer alte Schrottautos zum Basteln dort abgestellt hat und dort rücksichtslos werkelt. Manchmal auch mit erheblicher Lärmbelastung. Muss ich wirklich die vollen Gartenpflegekosten anteilig übernehmen wenn ich den Garten nicht mal betreten darf?
Hallo Heike, wenn der Garten nur von einer Mietpartei oder hier vom Eigentümer genutzt wird, kann der Vermieter m.E. die Kosten nicht auf alle Mieter umlegen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, in der Nebenkostenabrechnung des 6 Parteienhauses, in dem ich wohne taucht ein nicht unerheblicher monatlicher Betrag für Gartenpflege auf. Es gibt nur einen ungepflegten dicht bewachsenen Vorgarten, in dem noch immer abgefeuerte Raketen von Silvester liegen. Der Garten wird höchstens 1 bis 2 mal im Jahr vom Hausbesitzer selbst kurz geschnitten. Hat man als Mieter Anspruch auf monatliche Pflege, die man ja auch bezahlt? Lieben Dank. Hilde
Hallo Hilde, grundsätzlich dürfen nur Kosten für Leistungen abgerechnet werden, die auch erbracht wurden. Sie könnten jetzt Belegeinsicht nehmen und der Eigentümer müsste seinen Arbeitsaufwand den Kosten gegenüberstellen. Passen Kosten und Leistung zusammen, ist alles in Ordnung. Stehen die Kosten in einem Missverhältnis, müssen Sie diese auch nicht voll übernehmen. Es kann aber durchaus sein, dass der Garten alle 2 Monate richtig „auf Vordermann“ gebracht wird, Sie aber für diese Leistungen monatliche Vorauszahlungen leisten. Das Heizöl wird ja auch einmal im Jahr gekauft und die Mieter zahlen monatlich. Kurz und Knapp: Es kommt darauf an, ob die Kosten zu den geleisteten Stunden passen. Viele Grüße Dennis Hundt
Wenn die Stunde zu 10,-€ abgerechnet wurde, dann würde ich mich als Mieter freuen und nicht weiter beim Vermieter boren- dann würde dieser einen Profi nehmen, und es würde teurer werden. Man kann bei einem solchen Stundenlohn davon ausgehen, dass dieser bar und ohne Rechnung geflossen ist. Garten- und Landschaftsbauunternehmen kalkulieren sonst mit 30 bis 40,-€ pro Stunde, bei einfachen Pflegearbeiten vielleicht auch mit 20 bis 30,-€. Irgendwie müssen Rasenmäher, Freischneider, Spezialtreibstoff, Öl, LKW, Anfahrt, Fachpersonal und das Büro im Hintergrund finanziert werden. Billigstpreise wie ganz oben genannt können einen professionellen Betrieb, der davon leben muss, nicht auf Dauer gehalten werden. Außer das Personal mach es im Nebenerwerb, auf 450,-€ Basis z. B. oder man setzt Azubis ein oder es handelt sich um Ausbeutung. Die Mehrwertsteuer von fast zwanzig Prozent wird auch gerne vergessen, fällt aber im legalen Bereich fast immer an.
Für einen Arbeitnehmer der einen 450€ Job (Minijob) hat, zahlt der Unternehmer noch mal ca. 33% Abgaben. Auch das muss neben Betriebsmittel (Benzin usw.) / Entsorgung eingerechnet werden. Betriebswirtschaftlich müssen da schon gut 30€ genommen werden.
Hallo, in unserer Nebenkostenabrechnung für 2010 sind 51 Stunden für eine Gartenhilfe mit 510 EUR aufgeführt. Es gibt dazu lediglich eine handschriftliche Notiz der Tage, wann diese Stunden in 2010 erbracht wurden. Auf Nachfrage beim Vermieter hinsichtlich eines Vertrages oder eines Zahlungsbelegs wurde erklärt, dass es keinen Vertrag gibt. Auf den gewünschten Nachweis über den Mittelfluss (510 EUR) reagierte er nicht. Müssen wir unseren Anteil für die Gartenhilfe von rund 152 EUR so anerkennen oder ist die Abrechnung dadurch gänzlich unwirksam? Vielen Dank vorab. K. Schmitt
Hallo Herr Schmitt, wenn der Vermieter eine Firma mit der Gartenpflege beauftragt hat, muss es auch Nachweise über den Zahlungsfluss geben (Rechnungen). Es können dann tatsächlich nur die Kosten umgelegt werden, die entstanden sind. Hat der Vermieter die Arbeiten selbst ausgeführt, kann durchaus die Notiz über die geleisteten Stunden genügen. Hier muss der Vermieter dann einen ortsüblichen Vergütungssatz anlegen, mit 10 Euro / Stunde liegt er da sicherlich nicht wirklich falsch. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, habe leider vergessen zu sagen, dass die Gartenarbeiten durch den Vermieter bei einem Rentner ohne Vertrag beauftragt wurden. Die Aufschreibungen sind dieTage, wo er scheinbar tätig war. Weder ein Vertrag noch einen Zahlungsnachweis gibt es dazu seitens des Vermieters. Neben einigen Rechenfehlern in der erhaltenen Abrechnung ist auch der Punkt Gartenarbeit insofern für uns nicht transparent dargelegt. Ist das so rechtens? Freundliche Grüße K. Schmitt
Hallo Herr Schmitt, grundsätzlich ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag und eine Barzahlung möglich. Ich denke Ihr Vermieter muss aber trotzdem Belege beibringen können. Meines Erachtens haben Sie aber eher schlechte Karten, weil der Vermieter und der Rentner natürlich jederzeit Quittungen für den Geldfluss ausstellen könnten und Sie dann in der Beweisnot sind. Viele Grüße Dennis Hundt
Wir sind Vermieter und haben den Garten täglich in Pflege. Wie können wir und zu welchem Preis die Kosten auf die drei wohnenden Parteien ( 2 Familienhaus und wir wohnen selbst drin) umlegen? Weitere Frage: Können wir eine Rechtsschutzversicherung umlegen auf die Mieter, wenn diese speziell auf Mietbasis (Streitereien etc.) abgeschlossen ist? Vielen Dank vorab Mit freundlichen Grüßen E. Pees
Hallo Frau Pees, ich würde empfehlen, dass Sie Angebote zur Gartenpflege einholen. Für Ihren Stundensatz (den Sie dann auf „sich selbst“ und die andere Mietpartei umlegen) orientieren Sie sich am günstigen Angebot (Netto Preis, ohne MwSt.). Anschließend müssen Sie über die Gartenpflege Buchführen. Nein, eine Rechtsschutzversicherung können Sie nicht umlegen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, es geht um die Aussenanlage.Wir sind 17 Mieter und bezahlten im Jahr 2010: 2.256,00 Euro. Für das Jahr 2011 müssen wir 7.330,40 Euro bezahlen. Ich finde es ist eine Erhöhung, die ich nicht nachvollziehen kann. Hat der Vermieter das Recht die kosten so zu erhöhen?
Hallo Herr Weiss, ob der Vermieter wirtschaftlich gehandelt hat wird man erst sagen können, wenn Sie Einblick in die Unterlagen / Belege genommen haben. Der Vermieter kann ja nur die Kosten umlegen, die er mit Rechnungen belegen kann. Erst wenn man hier Einblick nimmt wird man erkennen, wie es zu so einer großen Erhöhung kommen konnte und ob der Vermieter eventuell nicht umlegbare Positionen in die Nebenkostenabrechnung gemischt hat. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, in meiner diesjährigen Nebenkostenabrechnung taucht ein Posten Gartenpflege auf. Die normalen Gartenarbeiten übernimmt ein Hausmeister, dieser wird getrennt abrechnet. Mittlerweile habe ich die Rechnung zu diesem Posten eingesehen. Es handelt sich dabei um eine Zusatzrechnung vom Hausmeister mit der Betitelung „Instandsetzung der Außenanlage“. Berechnet wird das Wiederauffüllen des Kies- bzw. Erdbeetes direkt an der Hausfassade und am Abwasserrohr der Dachrinne. Bei einem Unwetter hatte sich an diesen Stellen der Erdboden um mehrere Zentimeter abgesenkt, so dass das Mauerwerk und Teile des dort eingesetzten Dämmmaterials frei lagen. An den gleichen Stellen war vor ca. 3 Jahren die Wärmedeämmung erneuert worden, so dass davon auszugehen ist, dass das neu aufgeschüttete Erdreich nicht richtig verdichtet wurde. Handelt es sich bei der Instandsetzung dieser Flächen um umlagefähige Posten? Viele Grüße, S. Gronski
Hallo Herr Gronski, in meinen Augen ist das ganz klar Instandhaltung (besonders wenn man es um Zusammenhang mit der Wärmedämmung sieht). Instandhaltungskosten dürfen nicht umgelegt werden und sind Sache des Vermieters. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, wohne seit 6 Jahren im gleichen Haus. Schon bei Einzug war ich erschrocken, in welchem Zustand sich die Anlage rund ums Haus befand und immer noch befindet. Es ist die reinste Wildnis, absolut inakzeptabel. Man schämt sich wenn Besuch kommt. Ab und zu wird der Rasen, der alle paar cm einen Halm aufweist, gemäht, aber weder gedüngt wird noch werden die umliegenden Sträucher und Bäume gepflegt. Es wird ein bisschen an Hecken geschnitten, ansonsten aber nichts unternommen, was man Gartenpflege nennen könnte. Für diese Gartenpflege, die auf alle Mieter umgelegt wird, bin ich nicht mehr bereit, die Kosten für einen verwüsteten Garten zu begleichen. Der Vermieter ignoriert Beschwerden. Was raten Sie mir? Kann ich die jährlichen Kosten zurückverlangen? Gruß B.S.
Hallo Frau Sauerbier, ich kann Ihren Unmut durchaus verstehen. Ich denke allerdings, dass es wohl im Ermessen des Vermieters liegt, ob er einen super gepflegten Garten anlegt oder einen naturbelassenden Garten. In Ihrem Fall sind die Pflegekosten sicherlich auch deutlich unter dem Durchschnitt, das ist der Vorteil. Gerade weil Sie beim Einzug wussten die der Garten aussieht, ist es jetzt quasi nicht möglich dagegen vorzugehen. Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Tag Herr Hundt, Folgende Problemstellung: Die Gartenpflege wird bei uns jährlich mit einem Festpreis für angemessene Leistung abgerechnet. Die Kosten werden dann anteilig/monatlich auf den derzeitigen Mieter umgelegt. Das heißt, wohnt Mieter Herr Mustermann 3 Monate in der Wohnung, bezahlt er den Preis für 3 Monate Gartenpflege. Nun wurden in der Zeit jedoch nur kleinere Arbeiten vorgenommen, und größere Arbeiten nach seinem Auszug. Er meint er müsste die Kosten für die Gartenpflege nicht bezahlen, da diese ja nach seinem Auszug statt fanden. Stimmt das? Das würde ja bedeuten, dass wenn viel im Garten getan wird, der derzeitige Mieter viel bezahlen muss, und der Mieter danach, der auch einen Nutzen aus der vorherigen Gartenarbeit zieht, nichts bezahlen muss. Ich denke die Abrechnung wie ich sie vornehme ist richtig und angemessen. Oder ? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Simon Fritsch
Hallo Herr Fritsch, ich denke die Abgrenzung ist absolut unüblich. Schließlich zahlt der Mieter der im Sommer in einer Wohnung lebt auch einen Teil der Jahreskosten für den Winterdienst. Ich denke Ihr Mieter liegt gehörig daneben. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, evtl könnten Sie mir auch weiterhelfen?! Ich wohne seit 4 Jahren in einem 3-Parteien-Haus. In der Abrechnung von 2011 tauchen erstmalig 750 € für die Gartenpflege auf. Mir steht gemäß meinens Mietvertrages keine Gartennutzung zu. Aus diesem Grund habe ich Einsicht in die Belege genommen. Aus diesen geht hervor, dass dieser hohe Betrag aufgrund des Heckenschneidens entstanden ist. Die Hecke friedet das gesamte Grundstück ein. Lediglich eine Seite des Grundstücks befindet sich an der Straße, alle anderen Seiten sind durch die Gärten der Nachbargrundstücke eingerahmt. Im Klartext stehen mir 3 Seiten des Grundstücks nicht zur Verfügung, da sich diese komplett „im Garten“ der Mieterin im Erdgeschoss befinden. Jetzt meine Frage: muss ich dennoch, auch wenn ich dadurch keinerlei Nutzen habe, sondern lediglich die Nutzerin im EG, anteilig für die kompletten Kosten der Hecke aufkommen? Ich darf ja lediglich den Zugang zum Haus nutzen und nicht den Garten, wo ca. 3/4 der Kosten aufkommen… Oder bin ich diesem Fall einfach die Leidtragende, die die Pflege des Garten der Mieterin im EG unfreiwillig mitbezahlt?! Vielen Dank! 🙂
Hallo Marie, ich habe hier bereits eine sehr ähnlichen Frage beantwortet. (Antwort aus Susanne). Wenn der Garten nur einer Mieterin zur Nutzung zur Verfügung steht, müssen Sie sich nicht an den Gartenpflege Kosten beteiligen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, zu dem Haus, in dem sich meine Mietwohnung befindet, gehört ein Mini-Vorgarten (vielleicht 10-12 qm2, eine Mini-Hecke (vielleicht 10 m lang und 30 cm hoch) und ein Baum. Hinterm Haus ist nochmal ein kleiner Busch und eine Mini-Hecke. Jetzt steht in der Abrechnung ein Betrag von knapp 1800 € zur Bewirtschaftung dieser Flächen. Sollte ich Einsicht in die Unterlagen nehmen, um diesen Betrag zu prüfen? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Pflegen dieser Mini-Flächen solche hohen Kosten verursacht. An wen könnte ich mich noch wenden? Vielen Dank!
Hallo Anna, ja, die Unterlagen sollten Sie auf jeden Fall einsehen. Aus den Belegen ergibt sich wer, wann, wie lange, welche Arbeiten durchgeführt hat. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, wir wohnen seit 5 Jahren in einem Dreiparteinhaus, eine Wohnung nutzen die Vermieter(EG). In diesem Jahrt rechnet der Vermieter erstmalig Kosten für einen Gärtner über die Nebenkostenabrechnung ab. Der Garten ist weder Teil des Mietvertrages, noch die Umlage Teil des Mietvertrages / der Hausordnung. Darf der Vermieter die Kosten ansetzen? Viele Grüße
Sehr geehrter Herr Hundt, mit Interesse habe ich die Beiträge gelesen und haben diesbezüglich auch eine Frage. Als einmalige Aufwendung haben wir in der Nebenkostenabrechnung 2012 die Position Hof-und Gartenpflege erhalten. Der Vorgarten unseres Miethauses wird und darf nur vom Kindergarten benutzt werden, der vertraglich die Nutzungsduldung und Obhutspflicht hat. Der Vorgarten wird so gut wie gar nicht gepflegt, da der Kindergarten sich nicht in der Lage dazu sieht, da sie zu viel Arbeit haben. Seit 16 Jahren haben sie den Vorgarten in Benutzung und danach sieht er auch aus. Nie haben wir für Laubentfernung (nur 1x!!) bezahlen müssen, das wurde immer vom Kindergarten je nach Aufkommen von Laub selbst erledigt und ist auch mit einem einzigen Einsatz völlilg sinnlos denn am nbächsten Tag liegt wieder Laub da, zumal auf dem Grundstück und in der gesamten Straße reichlich Laubbäume vorhanden sind. Müssen wir nun die Umlage akzeptieren? Die Summe ist nicht groß, aber der Einsatz sinnlos so wie er durchgeführt wurde. Wir Mieter würden gerne Gartenpflege bezahlen, aber dann müßte er auch gepflegt werden. Wo täglich 13 Kinderfüsse herumlaufen dürfte das schwer sein und die Sauberkeit müßte der Kindergarten herstellen. Danke vorab für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Leonore Krupp
Hallo Leonore, nach herrschender Rechtsprechung sieht es wohl so aus, dass alle Mieter die Kosten der Gartenpflege tragen müssen, wenn alle oder keiner den Garten nutzen darf. Darf nur der Vermieter oder nur eine Mietpartei den Garten nutzen, so obliegen dieser Partei auch die Kosten für die Gartenpflege. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, ich wohne in einem 6-Familienhaus. Bisher waren vom Vermieter seit einigen Jahren 300,-Euro pro Jahr für „Pflege der Außenanlage“ für das gesamte Haus ( alle alle 6 Parteien) brechnet worden. Jetzt berechnet der Vermieter plötzlich 450,-, ohne dass sich Änderungen im Umfang der Arbeitsleistungen ergeben haben, Zusätzlich soll ich- weil meine Mietwohnung 19% der gesamten Mietfläche beträgt- auch 19 % der o.g. Kosten ( also 19% von 450,-) auch für die Pflege der Außenanlage bezahlen. Es ist für mich nicht einsichtig, warum die Kosten der Außenanlage proportional mit der Mietfläche der gemieteten Wohnung in Verbindung stehen, statt dass sie auf 6 Parteien gleichmäßig verteilt werden. Frage: 1. Ist die Erhöhung um 150,- Euro angemessen , ohne dass eine Mehrleitung stattfindet oder kann ich der Erhöhung widersprechen? Frage 2. Ist die angesprochene Proportionalität rechtens- obwohl der Vermieter bisher die Kosten der Außenanlage gleichmäßig auf alle Parteien umgelegt hat. Besten Dank im Voraus für Ihre Beantwortung. MfG Monsignore Este
Hallo Monsignore, die Preissteigerung könnte z.B. auf einen Wechsel der Firma zurück zuführen sein. Hier kann es durchaus große Preisdifferenzen geben. Die Umlage nach Wohnfläche ist absolut üblich. Dadurch werden größere Wohnungen – meist zu Recht – stärker belastet als kleinere. Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Tag Herr Hundt, wir bewohnen eine Mietswohnung mit 74.26 qm und das seit Anfang 2000. Seit 12 Jahren wird der Garten vom Sohn des Vermieters gemäht (Hecken sind nicht vorhanden), somit musste nur der Rasen gemäht werden. – Hierzu wurden Jährlich 500,- EURO in Rechnung (bis 2012) gestellt. – Die Gesamtwohnfläche beträgt 726 qm – Es sind 10 Mietswohnungen/Parteien vorhanden – Die Größe der Gartenfläche beträgt ca. 150 qm (zu mähender Rasen) Fazit: 500,- € : 10 Einheiten = 50,- € pro Einheit/Jahr! Für das Jahr 2013 wurden uns 1620,- EURO (für Gartenpflege), da jetzt eine Firma übernommen hat. – Jetzt müssen wir 162,- € pro Einheit im Jahr zahlen. Meine Frage(n): 1.) Sind die Kosten für Gartenpflege mit 1620,- € im Jahr für eine Rasenfläche von 150 qm gerechtfertigt…? 2.) Entspricht diese (unverhältnismäßige) Erhöhung von 500,- € auf 1620,- € dem Wirtschaftlichkeitsgebot…? 3.) Müsste der Vermieter die Kosten für Gartenpflege nicht auf die Quadratmeter je Wohnung aufteilen…? 4.) Wir haben einen Hausmeister, der vertraglich NUR die Treppenhausreinigung machen muss. DER HAUSMEISTER reinigt das Treppenhaus maximal 5 Mail im Monat UND bekommt monatlich 200,- EURO Gehalt!! Gehört die Gartenpflege eigentlich nicht zu den Aufgaben des Hausmeisters…??? Vielen Dank im Voraus!!! Mit freundlichen Grüßen
Hallo Andreas, das sind viele Fragen, ich will ihnen mit kurzen antworten helfen. 1. Der Vermieter kann entscheiden, wen er mit der Gartenpflege beauftragt. Sehen Sie sich am besten die Rechnungen der Firma an, dann können Sie sehen, wann, was, zu welchen Stundenlohn gemacht wurde. 2. Siehe 1. 3. Der Umlageschlüssel für die Kosten ist sicherlich in Ihrem Mietvertrag geregelt. Pro Einheit ist ebenso möglich wie nach Quadratmetern. 4. 40 Euro pro Reinigung halte ich für durchaus üblich. Meine Einschätzung kann keine rechtliche Beratung ersetzen. Wenden Sie sich bei Bedarf an einen Anwalt. Viele Grüße Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt, Ich habe diesen Beitrag aufmerksam gelesen aber keine Antwort auf meine Frage gefunden. Mein Vermieter schrieb mir dieses Jahr eine Betriebskostenabrechnung in der das erste mal der Posten Gartenpflege erschien. Er möchte für Insgesamt 25 qm Garten, dabei sind 20 qm Rasen, 1000 Euro haben. In den Unterlagen gibt er an er hat selber 50 Stunden im Garten gearbeitet und möchte pro Stunde 20 Euro haben. Beispielsweise hat er angeblich 10 Stunden insgesamt den Rasen gemäht. Da er vielleicht 3 – 4 mal im Jahr was gemacht hat bezweifle ich die Stundenanzahl, zudem finde ich sein Stundenlohn sehr hoch. Ist das Vorgehen des Vermieters so richtig? Wenn ja muss er beweisen, dass er über diesen Zeitraum gearbeitet hat theoretisch kann er ja angeben was er möchte. Viele Grüße Jules P.S. Ich finde es toll, dass Sie auf jeden Kommentar eingehen.
Hallo Jules, Eigenleistungen des Vermieter können durchaus umgelegt werden. Lassen Sie sich die Stundennachweise zeigen. 20 Euro pro Stunde halte ich durchaus für noch angemessen. Die Frage ist immer: Was kostet ein externer Dienstleiter? Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, mein Vermieter bietet mir an, die Pflege des Hausgartens montlich zu vergüten. Es handelt sich um ein großes Grundstück mit mehreren hundert Quadratmetern. Es würde mich also viel Arbeit erwarten, aber ich würde das auch gerne tun, weil ich Freude an Gartenarbeit habe. Ich müsste dafür aber eine Rechnung stellen als Privatperson und müsste die Gartenarbeit auch anteilig über die Betriebskosten bezahlen, wie jeder andere Mieter. Wie muss so eine Rechnung aussehen und was muss ich beachten, damit alles rechtmäßig ablaufen kann und ich keine Schwierigkeiten bekomme? Welche Möglichkeiten hat mein Vermieter sonst noch, mir die Gartenarbeit zu übertragen und mich dafür angemessen zu entschädigen? Vielen Dank und Freundliche Grüße
Hallo Kerstin, Sie können m.E. als Privatperson gar keine Rechnung ausstellen. Ich würde anderweitige Möglichkeiten mit einem Steuerberater thematisieren. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, gleiche Situation wie Kerstin Michaelis. Der Vermieter hat mir angeboten, mir die Gartenarbeit zu vergüten, ich solle ihm allerdings über meine geleistete Arbeit eine Quittung ausstellen. Kann man das einfach so machen? Ich rechne mit ca 12 Stunden Arbeit pro Monat, die ich dafür aufbringen müsste. Viele Grüße
Hallo Herr Hundt, hier sind wirklich süsse Beträge für gartenarbeit genannt da ist es mir fast peinlich unsere zahlen zu nennen. Also bei uns wurde 2014 2100€ berechnet und in 2015 möchte unser vermieter 4300€ haben. Er macht alle arbeiten selbst. Der Garten ist wegen eines starken Gefälles nicht nutzbar. Es geht um Bodendecker zwei Hecken a 70m und 100 qm Rasenfläche. Ist es rechtens die Gartenpflege ohne info an die mieter einfach zu verdoppeln? Danke im Voraus
Hallo Nathalie, der Vermieter muss deine Stunden notieren und nachweisen. Auch muss er sich an übliche Stundenvergütungen halten. Fassen Sie am besten nach und fordern Sie Belegeinsicht. Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Abend Herr Hundt, Wir haben bisher im Monat eine Vorauszahlung von 7.50€ für Gartenpflege geleistet. In der Nebenkostenabrechnung für 2016 wurde uns nun die Gartenpflege in Rechnung gestellt, obwohl wir die Vorauszahlung getätigt haben. Es ist jedoch nicht ersichtlich, das die Vorauszahlung verrechnet wurde. Bedeutet uns wurde das Rasenmähen zu 1/6 =117€ (Rasenfläche von 2 Gebäuden mit 6 Mietparteien) und der Heckenschnitt zu 1/3 119€ (die Hecke von einem Gebäude mit 3 Parteien/andere Partei übernimmt den Heckenschnitt selbst) in der Gesamthöhe von 236€ in Rechnung gestellt. Die Vorauszahlung von 12×7,50 =90€ haben wir auch geleistet, wurde aber nicht mit der Rechnung verrechnet. Müssten wir dann eigentlich nur 146€ zahlen, da wir ja schon 90€ geleistet haben. Desweiteren kommt uns der angegebene Stundenlohn von 44€ sehr hoch vor. Laut Rechnung enthält der Stundenlohn auch noch die Materialkosten und Fahrtkosten. Ist das rechtens? Bzw. Was wäre ein angemessener Stundenlohn? Darf der Stundenlohn für Rasenmähen und Heckenschneiden der gleiche sein? Oder gibt es da Unterschiede? Würde mich über eine Rückmeldung freuen. Mit freundlichen Grüßen Bettzy
Hallo Bettzy, der Vermieter muss Ihre Nebenkostenvorauszahlungen natürlich anrechnen. Der Stundenlohn für die Gartenpflege kann von Region zu Region stark schwanken. Mit dem Stundenlohn zahlen Sie natürlich auch die Anfahrt und die Benutzung des Werkzeugs (sofern nicht anderes ausgewiesen). Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, bei uns ist die Gartenpflege im Mietvertrag als Eigenleistung zu erbringen, was wir jetzt auch über 10 Jahre getan haben. Jetzt soll aber eine Firma dies übernehmen, was für uns ja mit Kosten verbunden ist. Müssen wir denn in Zukunft das Rasenmähen bezahlen, obwohl wir selbst mähen würden?
Hallo, wie verhält es sich denn, wenn in einem 4-Parteien-Haus alle Mieter per Mietvertrag zur Beetpflege verpflichtet sind und nur 2 Mietparteien tatsächlich die Beetpflege leisten? Die Vermieterin wurde aufgefordert, durch Hausordnung zu regeln, wer wann die Beetpflege zu leisten hat, kommt dieser Aufforderung aber nicht nach. Danach wurde durch die Mieter die Beetpflege mangels Regelung durch die Vermieterin zunächst vollständig eingestellt, später aber wegen des ungepflegten Erscheinungsbildes des Hauses wieder von denselben Mietern durchgeführt, während die anderen Mietparteien sich weiterhin zurückhalten. Die Vermieterin hat das Beet durch Dritte entkrauten lassen und stellt die Kosten hierfür allen Mietparteien in Rechnung. Wie bringen wir die Vermieterin dazu, eine Hausordnung für die Gartenpflege zu erstellen?
Hallo, ich bin Vermieter und habe in meiner Betriebskostenabrechnung Eigenleistungen mit 1200 € angegeben. Diese bestehen aus: -Winterdienst ,ca. 200qm Hof und Wege räumen und streuen, oft auch mehrmals täglich da wir direkt unter der Zugspitze wohnen und es oft den ganzen Tag durchschneit – Gartenpflege, ca. 300qm Rasen mähen, diverse Beete bepflanzen sowie Baum und Strauchpflege dazu habe ich Kosten für Streugut ( Kiesel und Salz) mit 36,-€ angegeben. Insgesamt habe ich also 1236,-€ berechnet. Diesen Betrag habe ich durch die gesamt Quadratmeter geteilt und auf die Mietparteien je nach Wohnfläche hochgerechnet . Partei A hat somit bei 70qm Wohnfläche einen Anteil von 232,58€ zu tragen. Ein Winterdienst alleine würde, auf Nachfrage, für die Zeit von November bis März ohne MwST ca. 3240€ kosten. Partei A hat sich nunmehr an den Mieterverein gewand, was auch weiter nicht schlimm wäre. Allerdings spricht mir dieser lediglich 0,05€ pro qm im Monat für Winterdienst und 0,07€ pro qm im Monat für Gartenarbeit zu. Das wäre der durchschnittliche Betrag laut Mietspiegel für München. Damit käme ich auf einen Jahresbetrag für Eigenleistungen von 218€. Muss ich das so akzeptieren? Ich habe gelesen das ich theoretisch soviel verlangen könnte wie ein Unternehmen kostet, abzügl der Mehrwertsteuer. Meiner Ansicht nach sind 1200€ im Jahr dafür das meine Mieter weder durch zu hohes Gras noch durch Meter hohen Schnee stapfen müssen nicht zuviel. vielen dank für ihre einschätzung MFG Neumeier
Sehr geehrter Herr Hundt, ich bin Mieterin einer Genossenschaftswohnung im Grünen, sehr grosse Gartenfläche. Ursprünglich war sie sehr aufwändig angelegt und sehr schön. Seit Jahren erfolgt jedoch keine Gartenpflege, sondern alle Sträucher und Pflanzen einschl,. des inzwischen üppigen Wildwuchses werden einmal jährlich abgemäht. In diesem Jahr war der Wildwuchs von Sträuchern, die sich angesiedelt hatten, über 2 m hoch. Die gesamte einstmals schöne Anlage ist vergammelt, säntliche Blumen unter Unkraut erstickt. Seit Jahren habe ich das immer wieder schriftlich beanstandet. Im letzten Jahr dann habe ich nach schriftlicher Vorankündigung die Zahlung der Gartenpflegekosten eingestellt. Inzwischen liegt die Betriebskostenabrechnung vor mit voller Höhe der Gartenpflegekosten. Man erwartet von mir, dass ich sie nachzahle und spricht von Miete. Ich will nicht zahlen für eine Leistung, die nicht erfolgte, bin nur bereit einen monatlichen Anteil für das Mähen der Wildnis zu übernehmen, was ja an sich auch keine Pflege darstellt. Wie muss ich mich verhalten? Danke für Ihre Antwort Gisela Krüger
Hallo Gisela, Sie begeben sich m.E. auf dünnes Eis. Wenn Grünflächen / Wiesen gemäht werden, dann handelt es sich m.E. um Gartenpflege. Auch wenn ich Sie gut verstehen kann, dass ein gepflegter Garten sicherlich anderes aussieht als von Ihnen beschrieben. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, können die Kosten für das Schneiden von wildem Wein und Efeu an der Hausfassade als Gartenpfelge in der Nebenkostenabreichnung geltend gemacht werden? Danke für Ihre Rückmeldung. Viele Grüße Achim Bischof
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mein Name ist Dennis Hundt. Ich bin der Betreiber des Portals Hausverwalter-Vermittlung.de und habe dieses im März 2009 in Berlin gegründet.
Als Immobilienkaufmann weiß ich, wie schwer es ist, eine gute Hausverwaltung für sein Eigentum zu finden. Deshalb wollte ich an der Lösung dieses Problems mitwirken.
Ich bin stolz und dankbar, dass in den vergangenen 15 Jahren bereits über 36.700 Immobilieneigentümer mein Portal bei der Suche nach einer Hausverwaltung genutzt haben.
Für Eigentümer ist das Portal kostenlos. Denn mit jeder Anfrage unterstütze ich auf der anderen Seite Hausverwaltungen bei der Auftragsgewinnung. Die Verwaltungen vergüten mich für meine Arbeit am Portal. Derzeit arbeite ich mit mehreren Hunderten Hausverwaltungen in Deutschland zusammen.
PS: Im Blog des Portals berichte ich regelmäßig über verschiedene Immobilienthemen – für Eigentümer, Hausverwalter und Mieter.
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In meiner Nebenkostenabrechnung ist ein ausschließlich vom Vermieter genutzter Garten hinsichtlicht der Gartenpflege in Rechnung gestellt worden – 185 qm a 2,50 €/qm auf alle. Vor dem Haus befinden sich ca. 30 qm bepflanzte Fläche. Ist die geforderte Summe gerechtfertigt? Für schnelle Antwort bedanke ich mich schon jetzt.
Hallo Herr Kever,
von wem der Garten genutzt wird ist erst mal unerheblich. Wichtig ist, wer den Garten nutzen könnte. Haben Sie als Mieter die Möglichkeit den Garten zu nutzen, müssen Sie auch die Pflegekosten anteilig tragen. Gleiches gilt für die bepflanzte Fläche vor dem Haus. Ich denke, hiervon profitieren in jedem Fall alle Mieter. Ob die 2,50 Euro / qm üblich sind, kann ich nicht sagen. Hier kommt es auf die Gartengestaltung / den Aufwand und auf das Lohnniveau an.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo! Bei mir ist der Fall ähnlich gelagert. Die Abrechnung der Gartenpflegekosten erscheinen mir mit über 600 Euro extrem hoch dafür dass die Vermieter den Garten selbst pflegen was sich auf Rasenmähen und Heckeschneiden begrenzt. Dazu kommt dass die Mieter den Garten nicht betreten dürfen. Alle Zugänge sind verschlossen und nur der Vermieter hat einen Schlüssel. Zur Verschönerung des Objektes trägt der Garten nicht bei, weil der Sohn der Eigentümer alte Schrottautos zum Basteln dort abgestellt hat und dort rücksichtslos werkelt. Manchmal auch mit erheblicher Lärmbelastung. Muss ich wirklich die vollen Gartenpflegekosten anteilig übernehmen wenn ich den Garten nicht mal betreten darf?
Hallo Heike,
wenn der Garten nur von einer Mietpartei oder hier vom Eigentümer genutzt wird, kann der Vermieter m.E. die Kosten nicht auf alle Mieter umlegen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
in der Nebenkostenabrechnung des 6 Parteienhauses, in dem ich wohne taucht ein nicht unerheblicher monatlicher Betrag für Gartenpflege auf. Es gibt nur einen ungepflegten dicht bewachsenen Vorgarten, in dem noch immer abgefeuerte Raketen von Silvester liegen. Der Garten wird höchstens 1 bis 2 mal im Jahr vom Hausbesitzer selbst kurz geschnitten. Hat man als Mieter Anspruch auf monatliche Pflege, die man ja auch bezahlt?
Lieben Dank. Hilde
Hallo Hilde,
grundsätzlich dürfen nur Kosten für Leistungen abgerechnet werden, die auch erbracht wurden. Sie könnten jetzt Belegeinsicht nehmen und der Eigentümer müsste seinen Arbeitsaufwand den Kosten gegenüberstellen. Passen Kosten und Leistung zusammen, ist alles in Ordnung. Stehen die Kosten in einem Missverhältnis, müssen Sie diese auch nicht voll übernehmen.
Es kann aber durchaus sein, dass der Garten alle 2 Monate richtig „auf Vordermann“ gebracht wird, Sie aber für diese Leistungen monatliche Vorauszahlungen leisten. Das Heizöl wird ja auch einmal im Jahr gekauft und die Mieter zahlen monatlich.
Kurz und Knapp: Es kommt darauf an, ob die Kosten zu den geleisteten Stunden passen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Wenn die Stunde zu 10,-€ abgerechnet wurde, dann würde ich mich als Mieter freuen und nicht weiter beim Vermieter boren- dann würde dieser einen Profi nehmen, und es würde teurer werden. Man kann bei einem solchen Stundenlohn davon ausgehen, dass dieser bar und ohne Rechnung geflossen ist. Garten- und Landschaftsbauunternehmen kalkulieren sonst mit 30 bis 40,-€ pro Stunde, bei einfachen Pflegearbeiten vielleicht auch mit 20 bis 30,-€. Irgendwie müssen Rasenmäher, Freischneider, Spezialtreibstoff, Öl, LKW, Anfahrt, Fachpersonal und das Büro im Hintergrund finanziert werden. Billigstpreise wie ganz oben genannt können einen professionellen Betrieb, der davon leben muss, nicht auf Dauer gehalten werden. Außer das Personal mach es im Nebenerwerb, auf 450,-€ Basis z. B. oder man setzt Azubis ein oder es handelt sich um Ausbeutung. Die Mehrwertsteuer von fast zwanzig Prozent wird auch gerne vergessen, fällt aber im legalen Bereich fast immer an.
Für einen Arbeitnehmer der einen 450€ Job (Minijob) hat, zahlt der Unternehmer noch mal ca. 33% Abgaben. Auch das muss neben Betriebsmittel (Benzin usw.) / Entsorgung eingerechnet werden. Betriebswirtschaftlich müssen da schon gut 30€ genommen werden.
Hallo,
in unserer Nebenkostenabrechnung für 2010 sind 51 Stunden für eine Gartenhilfe mit 510 EUR aufgeführt. Es gibt dazu lediglich eine handschriftliche Notiz der Tage, wann diese Stunden in 2010 erbracht wurden. Auf Nachfrage beim Vermieter hinsichtlich eines Vertrages oder eines Zahlungsbelegs wurde erklärt, dass es keinen Vertrag gibt. Auf den gewünschten Nachweis über den Mittelfluss (510 EUR) reagierte er nicht. Müssen wir unseren Anteil für die Gartenhilfe von rund 152 EUR so anerkennen oder ist die Abrechnung dadurch gänzlich unwirksam?
Vielen Dank vorab.
K. Schmitt
Hallo Herr Schmitt,
wenn der Vermieter eine Firma mit der Gartenpflege beauftragt hat, muss es auch Nachweise über den Zahlungsfluss geben (Rechnungen). Es können dann tatsächlich nur die Kosten umgelegt werden, die entstanden sind.
Hat der Vermieter die Arbeiten selbst ausgeführt, kann durchaus die Notiz über die geleisteten Stunden genügen. Hier muss der Vermieter dann einen ortsüblichen Vergütungssatz anlegen, mit 10 Euro / Stunde liegt er da sicherlich nicht wirklich falsch.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
habe leider vergessen zu sagen, dass die Gartenarbeiten durch den Vermieter bei einem Rentner ohne Vertrag beauftragt wurden. Die Aufschreibungen sind dieTage, wo er scheinbar tätig war. Weder ein Vertrag noch einen Zahlungsnachweis gibt es dazu seitens des Vermieters. Neben einigen Rechenfehlern in der erhaltenen Abrechnung ist auch der Punkt Gartenarbeit insofern für uns nicht transparent dargelegt. Ist das so rechtens?
Freundliche Grüße
K. Schmitt
Hallo Herr Schmitt,
grundsätzlich ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag und eine Barzahlung möglich. Ich denke Ihr Vermieter muss aber trotzdem Belege beibringen können. Meines Erachtens haben Sie aber eher schlechte Karten, weil der Vermieter und der Rentner natürlich jederzeit Quittungen für den Geldfluss ausstellen könnten und Sie dann in der Beweisnot sind.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Wir sind Vermieter und haben den Garten täglich in Pflege. Wie können wir und zu welchem Preis die Kosten auf die drei wohnenden Parteien ( 2 Familienhaus und wir wohnen selbst drin) umlegen?
Weitere Frage: Können wir eine Rechtsschutzversicherung umlegen auf die Mieter, wenn diese speziell auf Mietbasis (Streitereien etc.) abgeschlossen ist?
Vielen Dank vorab
Mit freundlichen Grüßen
E. Pees
Hallo Frau Pees,
ich würde empfehlen, dass Sie Angebote zur Gartenpflege einholen. Für Ihren Stundensatz (den Sie dann auf „sich selbst“ und die andere Mietpartei umlegen) orientieren Sie sich am günstigen Angebot (Netto Preis, ohne MwSt.). Anschließend müssen Sie über die Gartenpflege Buchführen.
Nein, eine Rechtsschutzversicherung können Sie nicht umlegen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo, es geht um die Aussenanlage.Wir sind 17 Mieter und bezahlten im Jahr 2010: 2.256,00 Euro. Für das Jahr 2011 müssen wir 7.330,40 Euro bezahlen. Ich finde es ist eine Erhöhung, die ich nicht nachvollziehen kann. Hat der Vermieter das Recht die kosten so zu erhöhen?
Hallo Herr Weiss,
ob der Vermieter wirtschaftlich gehandelt hat wird man erst sagen können, wenn Sie Einblick in die Unterlagen / Belege genommen haben. Der Vermieter kann ja nur die Kosten umlegen, die er mit Rechnungen belegen kann. Erst wenn man hier Einblick nimmt wird man erkennen, wie es zu so einer großen Erhöhung kommen konnte und ob der Vermieter eventuell nicht umlegbare Positionen in die Nebenkostenabrechnung gemischt hat.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
in meiner diesjährigen Nebenkostenabrechnung taucht ein Posten Gartenpflege auf. Die normalen Gartenarbeiten übernimmt ein Hausmeister, dieser wird getrennt abrechnet. Mittlerweile habe ich die Rechnung zu diesem Posten eingesehen. Es handelt sich dabei um eine Zusatzrechnung vom Hausmeister mit der Betitelung „Instandsetzung der Außenanlage“. Berechnet wird das Wiederauffüllen des Kies- bzw. Erdbeetes direkt an der Hausfassade und am Abwasserrohr der Dachrinne. Bei einem Unwetter hatte sich an diesen Stellen der Erdboden um mehrere Zentimeter abgesenkt, so dass das Mauerwerk und Teile des dort eingesetzten Dämmmaterials frei lagen. An den gleichen Stellen war vor ca. 3 Jahren die Wärmedeämmung erneuert worden, so dass davon auszugehen ist, dass das neu aufgeschüttete Erdreich nicht richtig verdichtet wurde. Handelt es sich bei der Instandsetzung dieser Flächen um umlagefähige Posten?
Viele Grüße,
S. Gronski
Hallo Herr Gronski,
in meinen Augen ist das ganz klar Instandhaltung (besonders wenn man es um Zusammenhang mit der Wärmedämmung sieht). Instandhaltungskosten dürfen nicht umgelegt werden und sind Sache des Vermieters.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
wohne seit 6 Jahren im gleichen Haus. Schon bei Einzug war ich erschrocken, in welchem Zustand sich die Anlage rund ums Haus befand und immer noch befindet. Es ist die reinste Wildnis, absolut inakzeptabel. Man schämt sich wenn Besuch kommt.
Ab und zu wird der Rasen, der alle paar cm einen Halm aufweist, gemäht, aber weder gedüngt wird noch werden die umliegenden Sträucher und Bäume gepflegt. Es wird ein bisschen an Hecken geschnitten, ansonsten aber nichts unternommen, was man Gartenpflege nennen könnte.
Für diese Gartenpflege, die auf alle Mieter umgelegt wird, bin ich nicht mehr bereit, die Kosten für einen verwüsteten Garten zu begleichen.
Der Vermieter ignoriert Beschwerden. Was raten Sie mir?
Kann ich die jährlichen Kosten zurückverlangen?
Gruß
B.S.
Hallo Frau Sauerbier,
ich kann Ihren Unmut durchaus verstehen. Ich denke allerdings, dass es wohl im Ermessen des Vermieters liegt, ob er einen super gepflegten Garten anlegt oder einen naturbelassenden Garten. In Ihrem Fall sind die Pflegekosten sicherlich auch deutlich unter dem Durchschnitt, das ist der Vorteil. Gerade weil Sie beim Einzug wussten die der Garten aussieht, ist es jetzt quasi nicht möglich dagegen vorzugehen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guten Tag Herr Hundt,
Folgende Problemstellung: Die Gartenpflege wird bei uns jährlich mit einem Festpreis für angemessene Leistung abgerechnet. Die Kosten werden dann anteilig/monatlich auf den derzeitigen Mieter umgelegt. Das heißt, wohnt Mieter Herr Mustermann 3 Monate in der Wohnung, bezahlt er den Preis für 3 Monate Gartenpflege. Nun wurden in der Zeit jedoch nur kleinere Arbeiten vorgenommen, und größere Arbeiten nach seinem Auszug. Er meint er müsste die Kosten für die Gartenpflege nicht bezahlen, da diese ja nach seinem Auszug statt fanden. Stimmt das? Das würde ja bedeuten, dass wenn viel im Garten getan wird, der derzeitige Mieter viel bezahlen muss, und der Mieter danach, der auch einen Nutzen aus der vorherigen Gartenarbeit zieht, nichts bezahlen muss. Ich denke die Abrechnung wie ich sie vornehme ist richtig und angemessen. Oder ?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Simon Fritsch
Hallo Herr Fritsch,
ich denke die Abgrenzung ist absolut unüblich. Schließlich zahlt der Mieter der im Sommer in einer Wohnung lebt auch einen Teil der Jahreskosten für den Winterdienst. Ich denke Ihr Mieter liegt gehörig daneben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
evtl könnten Sie mir auch weiterhelfen?! Ich wohne seit 4 Jahren in einem 3-Parteien-Haus. In der Abrechnung von 2011 tauchen erstmalig 750 € für die Gartenpflege auf. Mir steht gemäß meinens Mietvertrages keine Gartennutzung zu. Aus diesem Grund habe ich Einsicht in die Belege genommen. Aus diesen geht hervor, dass dieser hohe Betrag aufgrund des Heckenschneidens entstanden ist. Die Hecke friedet das gesamte Grundstück ein. Lediglich eine Seite des Grundstücks befindet sich an der Straße, alle anderen Seiten sind durch die Gärten der Nachbargrundstücke eingerahmt. Im Klartext stehen mir 3 Seiten des Grundstücks nicht zur Verfügung, da sich diese komplett „im Garten“ der Mieterin im Erdgeschoss befinden. Jetzt meine Frage: muss ich dennoch, auch wenn ich dadurch keinerlei Nutzen habe, sondern lediglich die Nutzerin im EG, anteilig für die kompletten Kosten der Hecke aufkommen? Ich darf ja lediglich den Zugang zum Haus nutzen und nicht den Garten, wo ca. 3/4 der Kosten aufkommen…
Oder bin ich diesem Fall einfach die Leidtragende, die die Pflege des Garten der Mieterin im EG unfreiwillig mitbezahlt?!
Vielen Dank! 🙂
Hallo Marie,
ich habe hier bereits eine sehr ähnlichen Frage beantwortet. (Antwort aus Susanne). Wenn der Garten nur einer Mieterin zur Nutzung zur Verfügung steht, müssen Sie sich nicht an den Gartenpflege Kosten beteiligen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
zu dem Haus, in dem sich meine Mietwohnung befindet, gehört ein Mini-Vorgarten (vielleicht 10-12 qm2, eine Mini-Hecke (vielleicht 10 m lang und 30 cm hoch) und ein Baum. Hinterm Haus ist nochmal ein kleiner Busch und eine Mini-Hecke. Jetzt steht in der Abrechnung ein Betrag von knapp 1800 € zur Bewirtschaftung dieser Flächen.
Sollte ich Einsicht in die Unterlagen nehmen, um diesen Betrag zu prüfen?
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Pflegen dieser Mini-Flächen solche hohen Kosten verursacht.
An wen könnte ich mich noch wenden?
Vielen Dank!
Hallo Anna,
ja, die Unterlagen sollten Sie auf jeden Fall einsehen. Aus den Belegen ergibt sich wer, wann, wie lange, welche Arbeiten durchgeführt hat.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
wir wohnen seit 5 Jahren in einem Dreiparteinhaus, eine Wohnung nutzen die Vermieter(EG).
In diesem Jahrt rechnet der Vermieter erstmalig Kosten für einen Gärtner über die Nebenkostenabrechnung ab. Der Garten ist weder Teil des Mietvertrages, noch die Umlage Teil des Mietvertrages / der Hausordnung. Darf der Vermieter die Kosten ansetzen?
Viele Grüße
Hallo Markus,
Grundvoraussetzung für die Umlagefähigkeit einzelner Positionen ist immer die Vereinbarung im Mietvertrag.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
mit Interesse habe ich die Beiträge gelesen und haben diesbezüglich auch eine Frage.
Als einmalige Aufwendung haben wir in der Nebenkostenabrechnung 2012 die Position Hof-und Gartenpflege erhalten.
Der Vorgarten unseres Miethauses wird und darf nur vom Kindergarten benutzt werden, der vertraglich die Nutzungsduldung und Obhutspflicht hat. Der Vorgarten wird so gut wie gar nicht gepflegt, da der Kindergarten sich nicht in der Lage dazu sieht, da sie zu viel Arbeit haben. Seit 16 Jahren haben sie den Vorgarten in Benutzung und danach sieht er auch aus. Nie haben wir für Laubentfernung (nur 1x!!) bezahlen müssen, das wurde immer vom Kindergarten je nach Aufkommen von Laub selbst erledigt und ist auch mit einem einzigen Einsatz völlilg sinnlos denn am nbächsten Tag liegt wieder Laub da, zumal auf dem Grundstück und in der gesamten Straße reichlich Laubbäume vorhanden sind.
Müssen wir nun die Umlage akzeptieren? Die Summe ist nicht groß, aber der Einsatz sinnlos so wie er durchgeführt wurde. Wir Mieter würden gerne Gartenpflege bezahlen, aber dann müßte er auch gepflegt werden. Wo täglich 13 Kinderfüsse herumlaufen dürfte das schwer sein und die Sauberkeit müßte der Kindergarten herstellen.
Danke vorab für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Leonore Krupp
Hallo Leonore,
nach herrschender Rechtsprechung sieht es wohl so aus, dass alle Mieter die Kosten der Gartenpflege tragen müssen, wenn alle oder keiner den Garten nutzen darf. Darf nur der Vermieter oder nur eine Mietpartei den Garten nutzen, so obliegen dieser Partei auch die Kosten für die Gartenpflege.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
ich wohne in einem 6-Familienhaus. Bisher waren vom Vermieter seit einigen Jahren 300,-Euro pro Jahr für „Pflege der Außenanlage“ für das gesamte Haus ( alle alle 6 Parteien) brechnet worden.
Jetzt berechnet der Vermieter plötzlich 450,-, ohne dass sich Änderungen im Umfang der Arbeitsleistungen ergeben haben,
Zusätzlich soll ich- weil meine Mietwohnung 19% der gesamten Mietfläche beträgt- auch 19 % der o.g. Kosten ( also 19% von 450,-) auch für die Pflege der Außenanlage bezahlen.
Es ist für mich nicht einsichtig, warum die Kosten der Außenanlage proportional mit der Mietfläche der gemieteten Wohnung in Verbindung stehen, statt dass sie auf 6 Parteien gleichmäßig verteilt werden.
Frage: 1. Ist die Erhöhung um 150,- Euro angemessen , ohne dass eine Mehrleitung stattfindet oder kann ich der Erhöhung widersprechen?
Frage 2. Ist die angesprochene Proportionalität rechtens- obwohl der Vermieter bisher die Kosten der Außenanlage gleichmäßig auf alle Parteien umgelegt hat.
Besten Dank im Voraus für Ihre Beantwortung.
MfG Monsignore Este
Hallo Monsignore,
die Preissteigerung könnte z.B. auf einen Wechsel der Firma zurück zuführen sein. Hier kann es durchaus große Preisdifferenzen geben. Die Umlage nach Wohnfläche ist absolut üblich. Dadurch werden größere Wohnungen – meist zu Recht – stärker belastet als kleinere.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guten Tag Herr Hundt,
wir bewohnen eine Mietswohnung mit 74.26 qm und das seit Anfang 2000.
Seit 12 Jahren wird der Garten vom Sohn des Vermieters gemäht (Hecken sind nicht vorhanden), somit musste nur der Rasen gemäht werden.
– Hierzu wurden Jährlich 500,- EURO in Rechnung (bis 2012) gestellt.
– Die Gesamtwohnfläche beträgt 726 qm
– Es sind 10 Mietswohnungen/Parteien vorhanden
– Die Größe der Gartenfläche beträgt ca. 150 qm (zu mähender Rasen)
Fazit: 500,- € : 10 Einheiten = 50,- € pro Einheit/Jahr!
Für das Jahr 2013 wurden uns 1620,- EURO (für Gartenpflege), da jetzt eine Firma übernommen hat.
– Jetzt müssen wir 162,- € pro Einheit im Jahr zahlen.
Meine Frage(n):
1.) Sind die Kosten für Gartenpflege mit 1620,- € im Jahr für eine Rasenfläche von 150 qm gerechtfertigt…?
2.) Entspricht diese (unverhältnismäßige) Erhöhung von 500,- € auf 1620,- € dem Wirtschaftlichkeitsgebot…?
3.) Müsste der Vermieter die Kosten für Gartenpflege nicht auf die Quadratmeter je Wohnung aufteilen…?
4.) Wir haben einen Hausmeister, der vertraglich NUR die Treppenhausreinigung machen muss. DER HAUSMEISTER reinigt das Treppenhaus maximal 5 Mail im Monat UND bekommt monatlich 200,- EURO Gehalt!!
Gehört die Gartenpflege eigentlich nicht zu den Aufgaben des Hausmeisters…???
Vielen Dank im Voraus!!!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Andreas,
das sind viele Fragen, ich will ihnen mit kurzen antworten helfen.
1. Der Vermieter kann entscheiden, wen er mit der Gartenpflege beauftragt. Sehen Sie sich am besten die Rechnungen der Firma an, dann können Sie sehen, wann, was, zu welchen Stundenlohn gemacht wurde.
2. Siehe 1.
3. Der Umlageschlüssel für die Kosten ist sicherlich in Ihrem Mietvertrag geregelt. Pro Einheit ist ebenso möglich wie nach Quadratmetern.
4. 40 Euro pro Reinigung halte ich für durchaus üblich.
Meine Einschätzung kann keine rechtliche Beratung ersetzen. Wenden Sie sich bei Bedarf an einen Anwalt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
Ich habe diesen Beitrag aufmerksam gelesen aber keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Mein Vermieter schrieb mir dieses Jahr eine Betriebskostenabrechnung in der das erste mal der Posten Gartenpflege erschien. Er möchte für Insgesamt 25 qm Garten, dabei sind 20 qm Rasen, 1000 Euro haben.
In den Unterlagen gibt er an er hat selber 50 Stunden im Garten gearbeitet und möchte pro Stunde 20 Euro haben. Beispielsweise hat er angeblich 10 Stunden insgesamt den Rasen gemäht. Da er vielleicht 3 – 4 mal im Jahr was gemacht hat bezweifle ich die Stundenanzahl, zudem finde ich sein Stundenlohn sehr hoch.
Ist das Vorgehen des Vermieters so richtig? Wenn ja muss er beweisen, dass er über diesen Zeitraum gearbeitet hat theoretisch kann er ja angeben was er möchte.
Viele Grüße
Jules
P.S. Ich finde es toll, dass Sie auf jeden Kommentar eingehen.
Hallo Jules,
Eigenleistungen des Vermieter können durchaus umgelegt werden. Lassen Sie sich die Stundennachweise zeigen. 20 Euro pro Stunde halte ich durchaus für noch angemessen. Die Frage ist immer: Was kostet ein externer Dienstleiter?
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
mein Vermieter bietet mir an, die Pflege des Hausgartens montlich zu vergüten. Es handelt sich um ein großes Grundstück mit mehreren hundert Quadratmetern. Es würde mich also viel Arbeit erwarten, aber ich würde das auch gerne tun, weil ich Freude an Gartenarbeit habe. Ich müsste dafür aber eine Rechnung stellen als Privatperson und müsste die Gartenarbeit auch anteilig über die Betriebskosten bezahlen, wie jeder andere Mieter. Wie muss so eine Rechnung aussehen und was muss ich beachten, damit alles rechtmäßig ablaufen kann und ich keine Schwierigkeiten bekomme?
Welche Möglichkeiten hat mein Vermieter sonst noch, mir die Gartenarbeit zu übertragen und mich dafür angemessen zu entschädigen?
Vielen Dank und
Freundliche Grüße
Hallo Kerstin,
Sie können m.E. als Privatperson gar keine Rechnung ausstellen. Ich würde anderweitige Möglichkeiten mit einem Steuerberater thematisieren.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
gleiche Situation wie Kerstin Michaelis. Der Vermieter hat mir angeboten, mir die Gartenarbeit zu vergüten, ich solle ihm allerdings über meine geleistete Arbeit eine Quittung ausstellen. Kann man das einfach so machen? Ich rechne mit ca 12 Stunden Arbeit pro Monat, die ich dafür aufbringen müsste.
Viele Grüße
Hallo Björn,
wie Sie korrekt eine Rechnung ausstellen, sollten Sie am besten mit einem Steuerberater erörtern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, hier sind wirklich süsse Beträge für gartenarbeit genannt da ist es mir fast peinlich unsere zahlen zu nennen. Also bei uns wurde 2014 2100€ berechnet und in 2015 möchte unser vermieter 4300€ haben. Er macht alle arbeiten selbst. Der Garten ist wegen eines starken Gefälles nicht nutzbar. Es geht um Bodendecker zwei Hecken a 70m und 100 qm Rasenfläche. Ist es rechtens die Gartenpflege ohne info an die mieter einfach zu verdoppeln? Danke im Voraus
Hallo Nathalie,
der Vermieter muss deine Stunden notieren und nachweisen. Auch muss er sich an übliche Stundenvergütungen halten. Fassen Sie am besten nach und fordern Sie Belegeinsicht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guten Abend Herr Hundt,
Wir haben bisher im Monat eine Vorauszahlung von 7.50€ für Gartenpflege geleistet. In der Nebenkostenabrechnung für 2016 wurde uns nun die Gartenpflege in Rechnung gestellt, obwohl wir die Vorauszahlung getätigt haben.
Es ist jedoch nicht ersichtlich, das die Vorauszahlung verrechnet wurde.
Bedeutet uns wurde das Rasenmähen zu 1/6 =117€ (Rasenfläche von 2 Gebäuden mit 6 Mietparteien) und der Heckenschnitt zu 1/3 119€ (die Hecke von einem Gebäude mit 3 Parteien/andere Partei übernimmt den Heckenschnitt selbst) in der Gesamthöhe von 236€ in Rechnung gestellt. Die Vorauszahlung von 12×7,50 =90€ haben wir auch geleistet, wurde aber nicht mit der Rechnung verrechnet. Müssten wir dann eigentlich nur 146€ zahlen, da wir ja schon 90€ geleistet haben.
Desweiteren kommt uns der angegebene Stundenlohn von 44€ sehr hoch vor. Laut Rechnung enthält der Stundenlohn auch noch die Materialkosten und Fahrtkosten. Ist das rechtens? Bzw. Was wäre ein angemessener Stundenlohn?
Darf der Stundenlohn für Rasenmähen und Heckenschneiden der gleiche sein? Oder gibt es da Unterschiede?
Würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bettzy
Hallo Bettzy,
der Vermieter muss Ihre Nebenkostenvorauszahlungen natürlich anrechnen. Der Stundenlohn für die Gartenpflege kann von Region zu Region stark schwanken. Mit dem Stundenlohn zahlen Sie natürlich auch die Anfahrt und die Benutzung des Werkzeugs (sofern nicht anderes ausgewiesen).
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
bei uns ist die Gartenpflege im Mietvertrag als Eigenleistung zu erbringen, was wir jetzt auch über 10 Jahre getan haben. Jetzt soll aber eine Firma dies übernehmen, was für uns ja mit Kosten verbunden ist. Müssen wir denn in Zukunft das Rasenmähen bezahlen, obwohl wir selbst mähen würden?
Hallo Sandy,
verweisen Sie den Vermieter auf den Mietvertrag.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
wie verhält es sich denn, wenn in einem 4-Parteien-Haus alle Mieter per Mietvertrag zur Beetpflege verpflichtet sind und nur 2 Mietparteien tatsächlich die Beetpflege leisten? Die Vermieterin wurde aufgefordert, durch Hausordnung zu regeln, wer wann die Beetpflege zu leisten hat, kommt dieser Aufforderung aber nicht nach.
Danach wurde durch die Mieter die Beetpflege mangels Regelung durch die Vermieterin zunächst vollständig eingestellt, später aber wegen des ungepflegten Erscheinungsbildes des Hauses wieder von denselben Mietern durchgeführt, während die anderen Mietparteien sich weiterhin zurückhalten. Die Vermieterin hat das Beet durch Dritte entkrauten lassen und stellt die Kosten hierfür allen Mietparteien in Rechnung. Wie bringen wir die Vermieterin dazu, eine Hausordnung für die Gartenpflege zu erstellen?
Ach so, das ist jetzt missverständlich: das Entkrauten erfolgte in dem Zeitraum, in dem die Beetpflege durch die Mieter eingestellt war.
Hallo,
ich bin Vermieter und habe in meiner Betriebskostenabrechnung Eigenleistungen mit 1200 €
angegeben. Diese bestehen aus:
-Winterdienst ,ca. 200qm Hof und Wege räumen und streuen, oft auch mehrmals täglich da wir direkt unter der Zugspitze wohnen und es oft den ganzen Tag durchschneit
– Gartenpflege, ca. 300qm Rasen mähen, diverse Beete bepflanzen sowie Baum und Strauchpflege
dazu habe ich Kosten für Streugut ( Kiesel und Salz) mit 36,-€ angegeben.
Insgesamt habe ich also 1236,-€ berechnet.
Diesen Betrag habe ich durch die gesamt Quadratmeter geteilt und auf die Mietparteien je nach Wohnfläche hochgerechnet .
Partei A hat somit bei 70qm Wohnfläche einen Anteil von 232,58€ zu tragen.
Ein Winterdienst alleine würde, auf Nachfrage, für die Zeit von November bis März ohne MwST ca. 3240€ kosten.
Partei A hat sich nunmehr an den Mieterverein gewand, was auch weiter nicht schlimm wäre.
Allerdings spricht mir dieser lediglich 0,05€ pro qm im Monat für Winterdienst und 0,07€ pro qm im Monat für Gartenarbeit zu. Das wäre der durchschnittliche Betrag laut Mietspiegel für München.
Damit käme ich auf einen Jahresbetrag für Eigenleistungen von 218€.
Muss ich das so akzeptieren? Ich habe gelesen das ich theoretisch soviel verlangen könnte wie ein Unternehmen kostet, abzügl der Mehrwertsteuer. Meiner Ansicht nach sind 1200€ im Jahr dafür das meine Mieter weder durch zu hohes Gras noch durch Meter hohen Schnee stapfen müssen nicht zuviel.
vielen dank für ihre einschätzung
MFG Neumeier
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich bin Mieterin einer Genossenschaftswohnung im Grünen, sehr grosse Gartenfläche. Ursprünglich war sie sehr aufwändig angelegt und sehr schön. Seit Jahren erfolgt jedoch keine Gartenpflege, sondern alle Sträucher und Pflanzen einschl,. des inzwischen üppigen Wildwuchses werden einmal jährlich abgemäht. In diesem Jahr war der Wildwuchs von Sträuchern, die sich angesiedelt hatten, über 2 m hoch. Die gesamte einstmals schöne Anlage ist vergammelt, säntliche Blumen unter Unkraut erstickt. Seit Jahren habe ich das immer wieder schriftlich beanstandet. Im letzten Jahr dann habe ich nach schriftlicher Vorankündigung die Zahlung der Gartenpflegekosten eingestellt. Inzwischen liegt die Betriebskostenabrechnung vor mit voller Höhe der Gartenpflegekosten. Man erwartet von mir, dass ich sie nachzahle und spricht von Miete. Ich will nicht zahlen für eine Leistung, die nicht erfolgte, bin nur bereit einen monatlichen Anteil für das Mähen der Wildnis zu übernehmen, was ja an sich auch keine Pflege darstellt.
Wie muss ich mich verhalten?
Danke für Ihre Antwort
Gisela Krüger
Hallo Gisela,
Sie begeben sich m.E. auf dünnes Eis. Wenn Grünflächen / Wiesen gemäht werden, dann handelt es sich m.E. um Gartenpflege. Auch wenn ich Sie gut verstehen kann, dass ein gepflegter Garten sicherlich anderes aussieht als von Ihnen beschrieben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
können die Kosten für das Schneiden von wildem Wein und Efeu an der Hausfassade als Gartenpfelge in der Nebenkostenabreichnung geltend gemacht werden?
Danke für Ihre Rückmeldung.
Viele Grüße
Achim Bischof
Hallo Achim,
das klingt für mich wie typische Gartenpflege, ja.
Viele Grüße
Dennis Hundt