Das Anbringen von größeren und schwereren Gegenständen, wie z.B. Regale oder Händeschränke kann meist nur durch Bohren und Dübeln stattfinden. Nur diese Methode kann den nötigen und sicheren Halt der Sachen sicherstellen.
In den Wohnräumen mit tapezierten oder gestrichenen Wänden stellt dieses kein Problem dar und es bedarf keiner Zustimmung des Vermieters.
Anders sieht es aus, wenn man z.B ein Mieter in Fliesen bohren möchte, um einen Spiegelschrank im Bad anzubringen. Hier gelten gesonderte Regeln.

Darf der Mieter ohne Erlaubnis in Kacheln oder Fliesen bohren?

Das Bohren von Dübellöchern im üblichen Umfang in Fugen und Fliesen ist ohne Zustimmung vom Vermieter möglich. Grundsätzlich muss der Mieter die Dübellöcher wenn möglich in die Fugen setzen, ist dies nicht möglich ist auch das anbohren von Fliesen im üblichen Rahmen erlaubt. Da der  Mieter das Recht hat, seine Wohnung nach den eigenen Wünschen zu gestalten und zu nutzen. Insbesondere das Bad wird oftmals ja erst mit einem Spiegel / Spiegelschrank für den Mieter nutzbar.


Normale Dübellöcher, z.B. in den Fugen oder einer tapezierten Wand können ohne großen Aufwand wieder beseitigt werden. Anders sieht es beim Bohren in Fliesen aus. Hier sind die Löcher nur mit großem Aufwand zu beseitigen und geschieht in der Regel durch den kompletten Austausch der beschädigten Fliese.
Selbst wenn der Vermieter noch Ersatzfliesen besitzen sollte, so ist der Austausch ein erheblicher Zeit- und Kostenaufwand. Daher gilt der Grundsatz nach Möglichkeit in die Fugen zwischen den Fliesen bohren.

Was passiert, wenn der Mieter übermäßig viele Fliesen anbohrt?

In diesem Fall, kann der Vermieter bei Auszug Schadensersatz von seinem Mieter verlangen.


Sinnvoll kann es daher sein sich als Mieter über Alternativen für die Anbringung von Regalen , Spiegel und Co zu informieren. Hierzu sind im Baumarkt seit einiger Zeit Klebstoffe erhältlich, welche speziell für diese Situationen geeignet sind und das Bohren in Fliesen oder Kacheln umgehen.

Fazit

Nach Möglichkeit in die Fugen zwischen den Fliesen bohren, aber das Bohren in Fliesen und Kacheln in Küche und Bad ist im normalen Umfang erlaubt.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

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