Unter Mietnomaden versteht man im allgemeinen Personen, welche regelmäßig eine Wohnung anmieten, ohne die Absicht zu haben, die vereinbarte Miete zu zahlen. Nach einer außerordentlichen Kündigung des Vermieters, der eventuell noch eine Räumungsklage folgt, ziehen die Mietnomaden in die nächste Mietwohnung ein und hinterlassen in der Regel eine völlig verwahrloste Wohnung.
Rechtlich gesehen begehen Mietnomaden einen Einmietbetrug, welcher unter den Eingehungsbetrug fällt und gemäß § 263 StGB strafbar ist.

Wie kann ein Vermieter gegen Mietnomaden vorgehen?

Der beste Schutz gegen Mietnomaden ist die Vorbeugung. Im Zusammenhang mit der Vermietung sollte sich der Vermieter zum Schutz vor Mietnomaden bestmöglich über die Mieter informieren. Hier finden Sie einen Punkte-Plan für die Mieterauswahl zum Schutz gegen Mietnomaden.
Sollten jedoch trotz aller Vorsicht Mietnomaden durch einen Einmietbetrug den Mietvertrag und den Zugang zur Wohnung erhalten haben, sollte der Vermieter schnell handeln, um die Schäden und die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten.
Schon bei der ersten Zahlungsverzögerung ist es ratsam zeitnah den Mietrückstand abzumahnen, in der auch auf die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung hingewiesen wird.
Eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages kann gemäß § 543 Abs.3 a) BGB bereits erfolgen, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen die vereinbarte Miete nicht zahlt. Dieses bedeutet, dass der Vermieter bereits zu Beginn des zweiten Monats an dem keine Miete entrichtet wurde, die fristlose Kündigung aussprechen kann, welches für den Vermieter einen wertvollen Zeitgewinn bedeutet.


In Verbindung mit der außerordentlichen fristlosen Kündigung sollte zusätzlich auch eine ordentliche Kündigung erfolgen, da eine Zahlung der außenstehenden Mietrückstände die Gründe der fristlosen Kündigung aufgehoben sind.
Innerhalb der ordentlichen Kündigung sollte der Kündigungsgrund sehr präzise formuliert sein. Hier ist es eventuell ratsam, sich bei dem Aufsetzen der Kündigungsschreiben von einem Anwalt beraten zu lassen.
Da nicht jeder Mieter, der durch einen einmaligen Zahlungsverzug auffällt ein Mietnomade ist, sollte der Vermieter in einem solchen Fall erst einmal das Gespräch mit dem Mieter suchen, um eine entsprechen Regelung zu finden.

Der Mietnomade zieht trotz Kündigung nicht aus, was kann der Vermieter tun und welche Kosten können entstehen?

Ignoriert der Mietnomade die fristlose Kündigung und verbleibt weiterhin in der Wohnung, so ist der Vermieter dazu gezwungen, gerichtlich gegen den Mieter durch das Einreichen einer Räumungsklage vorzugehen.
Dieses kann unter Umständen ein langwieriger und teurer Prozess werden, der sich über mehrere Monate erstrecken kann.
Die Kosten einer Räumungsklage richten sich nach dem Streitwert, der in der Regel der Höhe einer Jahresnettomiete entspricht. Anhand des Streitwertes lassen sich die Anwalts- und Gerichtsgebühren errechnen, welche bei einem Prozess der 1. Instanz mit dem Faktor 3 multipliziert werden. Hinzu kommen dann noch pauschalierte Gerichtskosten beispielsweise für Porto.
Beispiel:
Nettokaltmiete: 500 Euro
Streitwert: 500 Euro x 12 Monate = 6000 Euro
Gerichtsgebühren für einen Streitwert bis 6000 Euro = 136 Euro x 3 = 408 Euro
Anwaltsgebühren für einen Streitwert bis 6000 Euro = 338 Euro x 3 = 1014 Euro
Kosten der Räumungsklage = 408 Euro + 1014 Euro = 1422 Euro zzgl. Umsatzsteuer und pauschalierten Gerichtskosten.


Die Kosten muss der Vermieter erst einmal zahlen, wird der Klage jedoch vom Gericht stattgegeben, kann er diese vom Mieter zusätzlich zu den noch offenen Mietkosten und den Kosten für die Beseitigung der Schäden in der Wohnung einfordern. Dieses muss er jedoch meist ebenfalls auf dem Rechtsweg tun und hat nur selten Erfolg.
Um sich als Vermieter vor den Folgen eines Einmietbetrugs durch Mietnomaden zu schützen, bieten einige Versicherungen eine entsprechende Versicherung an und unter Umständen ist auch eine Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Wichtiger als eine Versicherung ist hingegen die Mieterauswahl mit gesunden Menschenverstand und offenen Augen.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

1 Gedanke zu „Einmietbetrug durch Mietnomaden“

Schreibe einen Kommentar

Weitere Infos

Archiv