Wer kann in den Verwaltungsbeirat gewählt werden?

Soll ein Verwaltungsbeirat gewählt werden, ist möglichst im Vorfeld der Eigentümerversammlung abzuklären, wer überhaupt als Kandidat in Frage kommt. Nach § 29 I 2 WEG besteht der Verwaltungsbeirat aus einem Wohnungseigentümer als Vorsitzenden und zwei weiteren Wohnungseigentümern als Beisitzern. Die Gesetzesvorschrift besitzt keinen zwingenden Charakter. Sie ist dispositiv. Daher können durch Vereinbarung in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung Abweichungen zugelassen werden. Ein schlichter Mehrheitsbeschluss in der Wohnungseigentümerversammlung kann hingegen keine Ausnahme begründen. Inhalt: …

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Die Abberufung des Verwaltungsbeirats – So geht’s

Der Verwaltungsbeirat wird mit der Mehrheit der Wohnungseigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung gewählt. In gleicher Weise wird er auch abberufen. Auch hier genügt die Stimmenmehrheit. Inhalt: Abberufung des Verwaltungsbeirats 1. Ordentliche Abberufung 2. Außerordentliche, fristlose Abberufung aus wichtigem Grund 3. Anfechtung der Abberufung a. Anfechtung der ordentlichen Abberufung b. Anfechtung der außerordentlichen Abberufung c. Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung 4. Weitere Gründe für den Verlust des Amtes als Verwaltungsbeirat a. Amtsniederlegung b. …

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Die Haftung des Verwaltungsbeirats gegenüber den Eigentümern?

Wer eine Aufgabe und vor allem ein Amt übernimmt, muss dafür einstehen, dass er seiner Verantwortung gerecht wird. Im Wohnungseigentumsrecht findet sich keine ausdrückliche Regelung zur Haftung des Verwaltungsbeirats gegenüber den Eigentümern. Rechtsnatur der Amtsführung Der Verwaltungsbeirat steht im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern in einem Auftragsverhältnis, sofern er ehrenamtlich ohne Entgelt tätig wird (§ 662 BGB; OLG Schleswig ZMR 2005, 736). Erhält der Verwaltungsrat für seine Tätigkeit ein Entgelt, liegt …

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Welche Aufgaben hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats?

Nach § 29 I Satz 2 WEG besteht der Verwaltungsbeirat unter anderem aus einem Wohnungseigentümer als Vorsitzenden. Die Notwendigkeit seiner Bestellung ergibt sich zudem aus den in … 24 III WEG (Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung bei Fehlen des Verwalters oder pflichtwidriger Weigerung des Verwalters zur Einberufung), 24 VI (Unterzeichnung der Niederschrift bei Eigentümerversammlungen) 29 IV WEG (Einberufung des Verwaltungsbeirats) … bezeichneten Aufgaben. Außerdem kommt eine auftragsgemäße Aufgabenzuweisung durch die Eigentümerversammlung in …

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Einberufung des Verwaltungsbeirats? Wer beruft den Verwaltungsbeirat ein?

Nach § 29 IV WEG ruft der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates den Verwaltungsbeirat „nach Bedarf“ ein. Weitere Vorgaben macht das Gesetz nicht. In der Lebenspraxis ergeben sich daraus natürlich zwangsläufig Fragen. Inhalt: Einberufung des Verwaltungsbeirats Einberufung aus konkreten Anlässen Einberufung ist formfrei Einberufungsmodalitäten in einer Geschäftsordnung festlegen WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer haben kein Einberufungsrecht WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer haben kein Teilnahmerecht Einberufung bei Weigerung des Vorsitzenden 1. Einberufung aus konkreten Anlässen Da das Wohnungseigentumsrecht …

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Welche Aufgaben hat der Verwaltungsbeirat?

Die Aufgaben eines WEG-Verwaltungsbeirats werden oft fehlinterpretiert. Die Vorstellung, er überwache fortlaufend die Amtsführung des Verwalters, geht in die falsche Richtung. Ähnlich ist es beim Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Der Verwaltungsbeirat ist eben gerade kein Organ der Geschäftsführung. Diese obliegt allein dem Verwalter, genauso im Fall der Aktiengesellschaft dem Vorstand. Rechtsgrundlage der Tätigkeit des Verwaltungsbeirats ist § 29 II WEG: Danach unterstützt der Verwaltungsbeirat den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. …

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