Terrassen: Gemeinschafts-, Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht?

Terrassen sind rechtliche Zwitter. Es kommen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsrechte in Betracht. Dabei sind ebenerdige Terrassen vor Erdgeschoßwohnungen und Dachterrassen zu unterscheiden. Die Abgrenzung Gemeinschaftsfläche / Sondereigentum / Sondernutzungsrecht ist vor allem dann relevant, wenn es darum geht, wer die Kosten trägt, wenn die Terrasse beispielsweise in Stand gehalten oder saniert werden muss oder wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Als Kostenträger kommt die Eigentümergemeinschaft in Betracht oder derjenige, der die …

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Sondernutzungsrecht an einem Kfz-Stellplatz (z.B. im Freien oder in der Garage)

Ein Sondernutzungsrecht gewährt einem Wohnungseigentümer das exklusive Recht, einen Teil des Gemeinschaftseigentums unter Ausschluss aller anderen Wohnungseigentümer allein und ausschließlich zu nutzen. Es handelt sich um eine Gebrauchs- und Nutzungsregelung im Sinne des § 15 WEG. Auch das Recht, einen Kfz-Stellplatz ausschließlich zu nutzen, ist ein typisches Sondernutzungsrecht. Die Stellplatzflächen gehören regelmäßig und grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum. Sondernutzungsrechte werden dort vereinbart, wenn aus rechtlichen Gründen kein Sondereigentum begründet werden kann, eine …

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Sondernutzungsrecht an einem Kellerraum oder Hobbyraum

Das Sondernutzungsrecht gewährt einem Wohnungseigentümer das exklusive Recht, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein und ausschließlich zu nutzen und alle anderen Wohnungseigentümer von der Nutzung auszuschließen. Es handelt sich um eine Gebrauchs- und Nutzungsregelung im Sinne des § 15 WEG. Auch das Recht, einen Kellerraum oder Hobbyraum ausschließlich zu nutzen, ist ein typisches Sondernutzungsrecht. Wir die Gemeinschaft und der „begünstigte“ bei einem Sondernutzungsrecht an einem Keller und/oder einem Hobbyraum beachten muss, …

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Sondernutzungsrecht an einer Terrasse

Sondernutzungsrechte gewähren einzelnen Wohnungseigentümern das exklusive Recht, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein und ausschließlich zu nutzen und alle anderen Wohnungseigentümer von der Nutzung dieses Sondereigentums auszuschließen. Es handelt sich um eine Gebrauchs- und Nutzungsregelung im Sinne des § 15 WEG. Auch das Recht, eine Terrasse ausschließlich zu nutzen, ist ein typisches Sondernutzungsrecht. Im Hinblick auf Terrassen sind ebenerdige Terrassen, die meist an Erdgeschoßwohnungen gelegen sind, und Dachterrassen zu unterscheiden. Inhalt: …

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Sondernutzungsrecht am Garten oder einer Gartenfläche

Sondernutzungsrechte gewähren einzelnen Wohnungseigentümern das exklusive Recht, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein und ausschließlich zu nutzen und alle anderen Wohnungseigentümer von der Nutzung dieses Sondereigentums auszuschließen. Es handelt sich um eine Gebrauchs- und Nutzungsregelung im Sinne des § 15 WEG. Auch das Recht, einen Garten oder eine Terrasse ausschließlich zu nutzen, ist ein typisches Sondernutzungsrecht. Wir zeigen hier, was es beim Sondernutzungsrecht an einem kompletten Garten oder an einer abgeteilten …

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Sondernutzungsrechte – Was kann ein Sondernutzungsrecht sein und wie wird es begründet?

Das Sondernutzungsrecht im Wohnungseigentum ist das Recht eines oder mehrerer Eigentümer, einen Teil des Gemeinschaftseigentums unter Ausschluss aller anderen Wohnungseigentümer zu nutzen. In dieser Definition sind also eine positive und eine negative Komponente enthalten. Zum einen berechtigt das Sondernutzungsrecht einen Wohnungseigentümer zum alleinigen Gebrauch einer abgegrenzten Gemeinschaftsfläche, zum anderen ist der ansonsten übliche Mitgebrauch dieses Gemeinschaftseigentums durch die anderen Miteigentümer entsprechend ausgeschlossen. Sondernutzungsrechte werden üblicherweise an Terrassen in Erdgeschosswohnungen, PKW-Stellplätzen, …

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