Beschlusssammlung im Wohnungseigentum – Vorgaben, Inhalte, Probleme, Tipps

Seit dem 01.07.2007 besteht im Wohnungseigentumsrecht die Verpflichtung, eine „Beschlusssammlung zu führen.“ Bereits vorher konnten die Wohnungseigentümer vereinbaren und den Verwalter verpflichten, sämtliche Versammlungsprotokolle in ein Beschlussbuch aufzunehmen. In diesem Artikel geht es speziell um das Führen der Beschlusssammlung durch den WEG-Verwalter. Wir haben versucht die meisten Fragen die mit der Beschlusssammlung im Zusammenhang stehen ausführlich zu beantworten, nicht zuletzt, weil das nicht führen einer Beschlusssammlung zur Abberufung der Hausverwaltung führen kann. Inhalt: Beschlusssammlung – Was …

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Protokollierung der Eigentümerversammlung: Berichtigung – Anspruch, Voraussetzungen, Tipps

Nicht immer sind Worte Schall und Rauch. In einem Versammlungsprotokoll können sie erhebliches Konfliktpotenzial entfalten. Wird in einer Eigentümerversammlung die Niederschrift fehlerhaft protokolliert, hat jeder Wohnungseigentümer einen Berichtigungsanspruch. Ein ordnungsgemäß erstelltes Protokoll ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Rechtsgrundlage ist § 21 V WEG (OLGG Hamm MDR 1989, 914). Im Idealfall berichtigt der Protokollführer oder Versammlungsleiter auf die Beanstandung eines Wohnungseigentümers hin einen aufgefundenen offensichtlichen Fehler. Inhalt: Protokollierung der Eigentümerversammlung Berichtigungsanspruch erfordert …

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Beschlüsse der Eigentümerversammlung: Nichtig oder anfechtbar? Unterschied!

Nach § 23 IV WEG ist ein Beschluss nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. Im Übrigen ist der Beschluss gültig, solange er nicht durch rechtskräftiges Urteil zu ungültig erklärt ist. Diese Vorschrift ist ungemein wichtig. Um sie zu verstehen, kommt es auf den Unterschied zwischen „nichtig“ und „anfechtbar“ an. Der Unterschied zeigt sich vor allem dann, wenn ein Wohnungseigentümer eine Beschlussfassung …

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Anfechtung von Beschlüssen (WEG) – Voraussetzungen, Fristen, + Muster Anfechtungsklage

Da das Wohnungseigentumsgesetz in der Wohnungseigentümerversammlung Mehrheitsbeschlüsse erlaubt, muss auch der Schutz der Minderheit und eines einzelnen Wohnungseigentümers gewährleistet bleiben. Ist ein oder sind mehrere Wohnungseigentümer mit der Beschlussfassung in einer Wohnungseigentümerversammlung nicht einverstanden, können Sie den Beschluss anfechten. Dieser Artikel erläutert, worauf zu achten ist, wenn eine Anfechtungsklage zu gestalten ist (Checkliste). Zudem finden Sie eine Vorlage für eine Anfechtungsklage, wir informieren über die Kosten und über diverse Punkte …

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Stimmrechte in der Wohnungseigentümergemeinschaft – Art, Inhalt und Konsequenzen

Mehrheitsbeschlüsse richten sich danach, welches Stimmrecht bzw. welchen Stimmrechtsanteil der einzelne Wohnungseigentümer besitzt. Das Stimmrecht ist in der Teilungserklärung geregelt oder richtet sich mangels näherer Bestimmung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Inhalt des Ratgebers: 1. Kopfstimmrecht 2. Stimmrecht nach Miteigentumsanteilen (Wertprinzip) 3. Objektstimmrecht (Objektprinzip, Realstimmrecht) a. Objektzahl bestimmt das Stimmrecht b. Bruchteilstimmrechte c. Block- oder Gruppenstimmrechte d. Aufspaltung des Stimmrechts bei Aufteilung des Wohnungseigentums e. Vermehrung des Stimmrechts bei Veräußerung des Wohnungseigentums …

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Teilnahme dritter (fremder) Personen an der Eigentümerversammlung

Wohnungseigentümerversammlungen sind keine öffentlichen Veranstaltungen. Dennoch sind Wohnungseigentümerversammlungen keine verschworenen Gemeinschaften. Die Teilnahme dritter, fremder Personen ist jedoch nur bedingt möglich. Die Frage ist immer wieder Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen. Besteht Unklarheit, droht manche Eigentümerversammlung gleich zu Beginn zu scheitern. Vor allem droht die Anfechtbarkeit der Beschlüsse. Vertretungsregelungen in der Gemeinschaftsordnung bedürfen immer der Einzelfallprüfung. Dabei sind Sinn und Zweck von Verfügungsbeschränkungen (Fernhalten fremder Einflussnahmen) zu berücksichtigen. Dem steht die Zumutbarkeit …

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Vertretung von Eigentümern in der Wohnungseigentümerversammlung

Wohnungseigentümerversammlungen werden regelmäßig mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen einberufen. In dringlichen Fällen ist auch die vorzeitige Einberufung geboten und möglich. Nicht immer findet jeder Wohnungseigentümer die Zeit, persönlich an der Versammlung teilzunehmen. Oft besteht auch der Vorbehalt, in einer bestimmten Angelegenheit kompetent mitdiskutieren zu können. Dann stellt sich die Frage, ob, wann und inwieweit ein Wohnungseigentümer sich in der Wohnungseigentümerversammlung durch eine dritte Person vertreten lassen kann. Diese Fragen …

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Mehrheiten in der Eigentümerversammlung: einfache und (doppelt) qualifizierte Mehrheit

So klären Sie, welche Anträge mit welcher Mehrheit zu beschließen sind und bereiten Eigentümerversammlungen vor. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind demokratisch organisiert. Ihre Grundlage ist ein Vertrag (Teilungserklärung, Teilungsvertrag) der zwischen allen Wohnungs- und Teileigentümern geschlossen wurde und dem alle neuen Eigentümer beim Erwerb des Sondereigentums beitreten. Deshalb müssen grundsätzlich sämtliche Eigentümer an allen Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft mitwirken und beteiligt werden. In bestimmten Fällen kommen Beschlüsse nur zu Stande, wenn alle Eigentümer …

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Entziehung von Wohnungseigentum – Voraussetzungen und Vorgehen

Die Entziehung von Wohnungseigentum ist ein heikles Thema. Sie ist im Lichte des Grundsatzes „Eigentum verpflichtet“ zu verstehen. Auch wer Eigentümer einer Eigentumswohnung oder Eigentümer von Teileigentum ist, bleibt verpflichtet, mit seinem Eigentum so zu verfahren, dass er die Rechte anderer Wohnungs- oder Teileigentümer nicht über Maßen beeinträchtigt. Inhalt: Entziehung von Wohnungseigentum 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist unauflösbar 2. Eigentum verpflichtet 3. Voraussetzungen der Entziehung von Wohnungseigentum 3.1. Generalklausel § 18 I …

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