Wer seine Immobilie oder Eigentumswohnung verkaufen möchte, steht nicht selten vor der Frage, zu welchem Preis der Verkauf stattfinden soll. Die Immobilie mit einem Bieterverfahren zum Verkauf anzubieten, kann oftmals als gute Alternative zur traditionellen Verkaufsmethode angesehen werden.
Im Vergleich zur traditionellen Verkaufsmethode einer Immobilie wird beim Bieterverfahren kein fester Verkaufspreis für die Immobilie festgelegt, sondern die Preisfindung erfolgt durch Kaufpreisangebote, welche durch Kaufinteressenten abgegeben werden. Nach Ablauf der Angebotsfrist wählt der Eigentümer dann das Angebot aus, welches am ehesten seinen Preisvorstellungen entspricht.
Auch wenn das Bieterverfahren im ersten Augenblick Ähnlichkeiten mit dem Ablauf einer Auktion oder Versteigerung aufweist, so ist das Bieterverfahren zu keiner Zeit mit einer Versteigerung einer Immobilie gleichzusetzen.

Lesen Sie in diesem Artikel zum Bieterverfahren:

Was ist das Bieterverfahren und wie läuft es ab?

  • Das übliche Bieterverfahren inkl. Verlauf Schritt für Schritt
  • Das dynamische Bieterverfahren

Welche Kosten entstehen beim Bieterverfahren?

  • Vorteile und Nachteile beim Bieterverfahren
  • Für den Eigentümer
  • Für den Käufer

Was ist das Bieterverfahren und wie läuft es ab?

Beim Bieterverfahren wird der Kaufpreis einer Immobilie nicht allein vom Eigentümer festgelegt, sondern wird anhand der abgegebenen Angebote von Kaufinteressenten ermittelt. Der Eigentümer der zum Verkauf stehenden Immobilie setzt hierbei in der Regel keinen Verkaufspreis fest, an dem sich die Interessenten orientieren können.
Es steht ihm jedoch auch frei, einen Mindestverkaufspreis für die Immobilie festzusetzen, welches sich unter Umständen jedoch nachteilig auf die Preisangebote auswirken kann, da der Marktwert der Immobilie auf diese Weise erkannt werden kann.

Merke: Irrtümlich wird oftmals vermutet, dass es sich beim Bieterverfahren um eine Zwangsversteigerung der Immobilie handelt. Dieses ist jedoch nicht der Fall, denn anders als bei einer Versteigerung endet das Bieterverfahren nicht zwangsläufig mit dem Verkauf der Immobilie.

Der Ablauf eines Bieterverfahrens in 3 Schritten:

Schritt 1:


Der geplante Verkauf der Immobilie oder der Eigentumswohnung wird bekannt gemacht. Dieses erfolgt auf gleiche Weise, wie auch bei der traditionellen Verkaufsmethode beispielsweise über Verkaufsanzeigen im Immobilienteil einer Zeitung oder dem Immobilienmarkt im Internet.
Kaufinteressenten erkennen eine mittels Bieterverfahren zum Verkauf stehende Immobilie daran, dass der Verkaufspreis der Immobilie nicht innerhalb der Anzeige erwähnt wird.
Zusätzlich muss aus der Verkaufsanzeige klar hervorgehen, dass es sich hierbei um einen Immobilienverkauf mittels Bieterverfahren handelt.
Des weiteren wird in der Anzeige ein Besichtigungstermin der Immobilie bekannt gegeben. Hierbei handelt es sich um den einzigen Besichtigungstermin an dem alle Kaufinteressenten erscheinen können.
Schritt 2:
Der Besichtigungstermin der Immobilie. Hier erhalten Kaufinteressenten die Möglichkeit, sich ausführlich über die Immobilie zu informieren. Den potentiellen Käufern wird in der Regel ein ausführliches Exposé ausgehändigt, welches alle, für die Preisfindung wichtigen Unterlagen enthält, ausgehändigt.
Zusätzlich wird hier über die Dauer der Angebotsfrist informiert. Diese Angebotsfrist beim Bieterverfahren beträgt üblicherweise zwei bis vier Wochen. Innerhalb dieser Zeit muss dem Eigentümer beziehungsweise dem zuständigen Makler das Kaufangebot unterbreitet werden.
Schritt 3:
Nach Ablauf der Überlegungsfrist beim Bieterverfahren wählt der Eigentümer unter allen eingegangenen Kaufangeboten das Angebot aus, welches seinen Preisvorstellungen am ehesten entspricht. In der Regel handelt es sich hierbei um das höchste abgegebene Angebot. Besteht beim Angebotssteller weiterhin ein Kaufinteresse, so folgt dann der reguläre und rechtskräftige Verkauf der Immobilie.
Im Anschluss daran erfolgt dann der weitere Verkaufsvorgang wie bei der traditionellen Verkaufsmethode von Immobilien. Mehr auch unter: Ablauf beim Wohnungsverkauf.
Neben diesem statischen Bieterverfahren, bei dem während des Besichtigungstermins üblicherweise kein Kaufangebote abgegeben werden, kann der Eigentümer auch ein dynamisches Bieterverfahren durchführen lassen.
Hierbei sucht der Makler beim Besichtigungstermin den direkten Kontakt zu den Kaufinteressenten, um auf diese Weise die ersten realistischen Kaufangebote einzuholen. Nach Ende des Besichtigungstermins werden die anderen Kaufinteressenten in der Regel per e-mail über das vorliegende Höchstangebot informiert, wodurch diese die Möglichkeit haben, das bestehende Angebot zu überbieten.
Die Möglichkeit des Überbietens besteht solange, bis ein Angebotspreis den Vorstellungen des Eigentümers entspricht. Im Anschluss daran folgt dann die üblicher Vorgehensweise beim Verkauf einer Immobilie.

Welche Kosten entstehen beim Bieterverfahren?

Die Kosten, die durch einen Immobilienverkauf durch ein Bieterverfahren entstehen, sind von den Kostenpunkten her praktisch identisch mit den Kosten bei einem traditionellen Immobilienverkauf.
Da ein Bieterverfahren grundsätzlich nicht von dem Eigentümer selber durchgeführt werden kann, wird hier, anders als bei dem traditionellen Immobilienverkauf, in der Regel auf einen erfahrenen Makler zurück gegriffen.
Die Maklergebühren bei einem Immobilienverkauf durch ein Bieterverfahren werden hier frei zwischen Eigentümer und Makler vereinbart. Um hier einen möglichst geringen Kostenaufwand zu haben, ist es unter Umständen empfehlenswert sich im Vorfeld mehrere Kostenvoranschläge bei mehreren qualifizierten Immobilienmaklern einzuholen.

Vorteile und Nachteile beim Bieterverfahren

Der Immobilienverkauf, aber auch der Immobilienkauf per Bieterverfahren kann in vielen Fällen eine gute Alternative zum traditionellen Immobilienkauf / Immobilienverkauf sein, die sowohl für Eigentümer als auch Käufer Vorteile mit sich bringt.

Vorteile für den Eigentümer / Verkäufer

Die Vorteile für den Eigentümer liegen beim Bieterverfahren in erster Linie in der Zeitersparnis. Es wird lediglich ein Besichtigungstermin festgelegt, bei dem alle Interessenten anwesend sind.
Auch bei der Preisfindung kann das Bieterverfahren große Vorteile mit sich bringen, da er Eigentümer frei aus den eingegangenen Angeboten entscheiden kann und diese Entscheidung auch nicht vor den anderen Interessenten begründen muss.
Auch besteht für den Eigentümer kein Verkaufszwang, welches einen Verkauf des Hauses oder der Wohnung unter Marktwert verhindert.
Auch die Kosten für den beauftragten Makler können, bedingt durch den klaren zeitlichen Ablauf des Bieterverfahrens und den hierdurch im Vorfeld erkennbaren Aufwand des Maklers, fest vereinbart und geregelt werden.
Der Eigentümer kann sich zudem recht sicher sein, dass bei den Interessenten, die ihre Angebote abgegeben haben die Kauffinanzierung bereits gesichert ist.

Nachteile für den Eigentümer / Verkäufer

Nachteilig für den Eigentümer ist in erster Linie, dass es nicht zwangsläufig zum Verkauf des Hauses kommt. Ist die Nachfrage nicht sonderlich groß oder liegen die abgegebenen Kaufangebote weit unter den Vorstellungen des Eigentümers, ist unter Umständen ein weiterer Verkaufsversuch angeraten. Ist der Eigentümer mehr oder minder dazu gezwungen die Immobilie zu verkaufen, so kann es beim Bieterverfahren dazu führen, dass die Immobilie unter Marktwert verkauft werden muss.
Um dieses zu vermeiden, kann ein Mindestpreis festgelegt werden. Dieses gibt jedoch den Marktpreis der Immobilie preis und kann dazu führen, dass die Angebote alle ähnlich hoch ausfallen.

Vorteile für den Käufer

Die Vorteile für den Käufer beim Bieterverfahren liegen in erster Linie in der Möglichkeit, den Kaufpreis selbst festzulegen. Um den Wert des Hauses möglichst realistisch einschätzen zu können, werden dem potentiellen Käufer während der Besichtigung die nötigen Unterlagen ausgehändigt.
Unter Umständen kann es hier zur realistischen Preisfindung angeraten sein sich bei der finanzierenden Bank, einem Makler oder einem Sachverständigen beraten zu lassen.
Hierdurch entstehen jedoch in der Regel zusätzliche Kosten, die berücksichtigt werden sollten.

Nachteile für den Käufer der Immobilie

Nachteilig für den Käufer kann jedoch angesehen werden, dass beim Bieterverfahren in der Regel kein Schnäppchenpreis erzielt werden kann, da bei einem Bieterverfahren anders als bei einer Zwangsversteigerung kein Verkaufszwang für den Eigentümer besteht. Zudem sollte die Finanzierung des Immobilienkaufs vor Abgabe des Angebots gesichert sein.
Da auch bei einem abgegebenen realistischen Kaufangebot der Zuschlag nicht garantiert werden kann, sollte eine Teilnahme am Bieterverfahren nicht unter einem gewissen Kaufzwang seitens des Käufers, etwa weil beispielsweise die Kündigungsfrist der noch gemieteten Wohnung abläuft.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

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