Eine außerordentliche Kündigung gemieteter Räume kann seitens des Vermieters, als auch des Mieters ausgesprochen werden, wenn ein entsprechend wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund ist unter anderem der Vertragsbruch. Grundsätzlich gilt, dass die außerordentliche Kündigung in schriftlicher Form auszusprechen ist.
Des weiteren wird ein Auszugstermin festgelegt, der eingehalten werden sollte, um einen Rechtsstreit vor Gericht zu verhindern. Im besten Fall einigen sich Vermieter und Mieter über den genauen Auszugstermin.

Außerordentliche Kündigung seitens des Vermieters

Der klassischste Fall aller Fälle ist sicherlich die bekannte Situation einer außerordentlichen Kündigung wegen Mietrückständen. Wenn mindestens zwei Mieten nicht entrichtet wurden, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Mieten nacheinander nicht bezahlt wurden, oder innerhalb eines Zeitraumes ein Mietrückstand von zwei Monatsmieten zustande kam.


Ein weiterer wichtiger Grund kann sein, dass der Mieter eine erhebliche Gefahr für die Mieträume darstellt, also beispielsweise eine Vernachlässigung der Mietsache, oder unerlaubte Untervermietung der Räume.

Außerordentliche Kündigung seitens des Mieters

Auch der Mieter hat das Recht, bei einem wichtigen Grund, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Die Gründe hierfür sind beispielsweise eine erhebliche Gesundheitsgefährdung, etwa durch eine hohe Schadstoffbelastung der Mieträume. Dabei ist es laut Gesetz auch unwichtig, ob vor dem Einzug in eine Wohnung der Mieter davon wusste, dass die Gesundheitsgefährdung vorhanden ist, oder nicht.


Ebenfalls kann ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung seitens des Mieters sein, dass dieser sich in ernsthafter und realer Gefahr sieht, wegen anderer Hausbewohner.

Formalitäten bei der Außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages

In jedem Fall einer außerordentlichen Kündigung, ganz gleich ob sie vom Vermieter oder vom Mieter ausgesprochen wird gilt, diese ist in schriftlicher Form (Hier: Vorlage zum Mietvertrag Kündigen (normale Kündigung)) festzuhalten und es ist der dafür vorhandene Grund zu benennen. Um einen nachfolgenden Rechtsstreit zu verhindern, lohnt es sich überdies, die außerordentliche Kündigung per Einschreiben zu verschicken, damit nicht im Nachhinein behauptet werden könnte, man hätte sie nicht bekommen.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

58 Gedanken zu „Außerordentliche Kündigung vom Mietvertrag“

  1. Hallo,
    ich habe eine sehr wichtige Frage an Sie. Ich habe vor einer Woche einen Mietvertrag mit meinem Freund abgeschlossen. Vor zwei Tage haben wir den Schlüssel bekommen und angefangen zu renovieren. Beim abreißen von Tapeten und dem Boden haben wir unter der Heizung Schimmel entdeckt. Jetzt ist meine Frage: Ich bin schwanger und bekomme in zwei Monaten mein Kind, ich kann nicht in eine Wohnung einziehen in der Schimmel ist. Können wir in so einem Fall eine außerordentliche Kündigung schreiben?
    Vielen Dank schon mal im Vorraus

    Antworten
    • Hallo Frau Hinkel,
      danke für Ihren Kommentar. Die Gründe für eine außerordentlich fristlose Kündigung sind in § 543 BGB geregelt. Ich denke nicht, das „etwas“ Schimmel unter der Heizung ausreichen wird, um eine derartige Kündigung auszusprechen. Anders wäre der Fall gelagert, wenn die Wohnung im erheblichen Umfang vom Schimmel befallen wäre.
      Sie müssen den Vermieter auffordern, den Schimmel zu entfernen. Das wäre zumindest der übliche Ablauf.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Guten Morgen zusammen,
    wie sieht es im Allgemeinen mit den Kündigungsfristen aus, wenn meine Wohnung (in die ich vor 04 Wochen eingezogen bin) im Dachgeschoss, schlicht und ergreifend keinerlei Wärme hält, da überhaupt nicht isoliert?!
    Ich meine, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit muss doch irgendwo beachtet werden und letzten Endes könnte ich eigentlich bei weit geöffnetem Fenster heizen – es hätte den selben Effekt (die Betriebskostenabrechnung möchte ich gar nicht sehen….) 🙁

    Antworten
    • Hallo Herr Ross,
      es ist schwer was zu Ihrem Fall zu schreiben. Da einige Sachen unklar sind.
      Hat Ihr Vermieter Sie bewusst getäuscht oder ist das Haus so gedämmt (oder auch nicht) wie es bei Gebäuden dieses Baujahrs üblich ist?
      Wussten Sie vor dem Einzug, wie und ob das Haus / DG gedämmt ist?
      Ist es vielleicht nicht auch üblich, dass man die Vorzüge einer Dachgeschosswohnung mit einer höheren Heizleistung „erkauft“?
      All diese Punkte fallen mir dazu ein. Ohne das Haus und den Fall genau zu kennen, ist es einfach schwierig das einzuschätzen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Hallo Herr Hundt,
    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und ich verstehe, dass die Sachlage des Falles kein pauschales Urteil zulässt. I
    Ich denke, die einzige Möglichkeit wird sein, erneut umzuziehen (das spart Ärger und Geld)…
    Beste Grüße aus Berlin
    Alexander Ross

    Antworten
  4. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne seit 2 Jahren mit meiner Freundin in einer Mietwohnung mit ca. 51qm (Baujahr ca. 1960) Das Haus ist nicht saniert bzw. isoliert. ich habe im Winter bzw. bei kalter Witterung Schwierigkeiten die Wohnung zu heizen, bei mir laufen alle Heizkörper auf voller Leistung und kann mit meinem Infrarotthermometer max. 17 Grad und bei der Couch 13 Grad messen. Des weiteren schaltet sich die Zentralheizung am Abend komplett ab, dass die Heizkörper nach einer halben Stunde eiskalt sind. Ich habe auch ein erhebliches Schimmelproblem, das mitten aus der Wand (Südseite) kommt und nicht wie üblicherweise aus den Ecken, und der Vermieter kümmert sich null, der sagt das übliche was ein Vermieter über Schimmel sagt! „Wir lüften falsch etc. pp“
    Habe ich da Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung ohne die Kündigungsfrist einzuhalten?
    Mit freundlichen grüßen
    Eugen

    Antworten
    • Hallo Eugen,
      danke für den Kommentar. Ich denke nicht, dass die Schwierigkeiten für einen außerordentliche fristlose Kündigung reichen werden. Das sollten Sie aber ggf. von einem Anwalt prüfen lassen.
      In jedem Fall können Sie aufgrund der Mängel die Miete mindern. Sowohl wegen der ungenügenden Beheizberkeit, als auch wegen dem daraus resultierenden Schimmel. Vorausgesetzt, die Mängel liegen tatsächlich im Wirkungsbereich des Vermieters. Wie hoch die Mietminderung ausfallen kann, hängt von der Beeinträchtigung ab. Fällt die Heizung im Winter zum Beispiel komplett aus, ist einen Minderung von 100% für diesen Zeitraum möglich.
      Hier finden Sie Infos zu den Heizzeiten und der Heiperiode und hier zur Minderung im Zusammenhang mit der Heizung.
      Hier ein Artikel für die Mietminderung bei Schimmel.
      Viel mehr kann ich zu Ihrem Fall leider nicht schreiben – ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
      Dennis Hundt

      Antworten
  5. Wir sind vor ca. 5 Jahren in eine Mietwohnung eingezogen( Ein als Wohnung umgebauter Kuhstall)
    Bei der Renovierung der Räume haben wir in 2 Schafzimmern, der Küche und Wohnzimmer großflächig Schimmel hinter den falsch isolierten mit Styropor verkleideten Wänden entdeckt. Wir haben bei der Renovierung der Wohnung geholfen und es wurde uns nicht schriftlich aber unter Zeugen bestätigt das der Vermieter sich darum kümmert.
    Ein Jahr war es trocken in der Wohnung auf jeden Fall kam sichtlich nichts durch. Bis zum nächsten Winter. Als wir dem Vermieter Bescheid sagten, beauftragte er auch gleich eine Baufirma die mündlich bestätigte das die Feuchtigkeit daher rührte das keine Drainage gelegt sei und das keine Isolierung vorhanden ist . Alles zu machen war dem Vermieter aber zu teuer und somit beauftragte er die Firma damit aufzubuddeln und Schwarz zu machen worauf die Firma sagte das das höchstens 2 Jahre hält und dafür keine Garantie übernommen wird.
    Die 2 Jahre sind um. Der Schimmel kommt wieder durch und wir könne die Schlafzimmer nicht nutzen und auch Wohnzimmer und Küche sind wieder befallen. Nach einer nun schriftlichen Fristsetzung zu diesem Monatsende den Schimmel zu beseitigen da wir ansonsten von einer Mietminderung Gebrauch machen, bekamen wir ein Schreiben der Hausverwaltung des Vermieters, mit der Info, dass Sie dem widersprechen und uns für den Schimmel verantwortlich machen, da wir die Wäsche in der Wohnung trocknen und nicht für ausreichend Lüftung sorgen. Der Vermieter hätte ein Lüftungsprotokoll geführt und die besagte Wandsanierung vornehmen lassen und fordert uns auf die Mängel zu beseitigen erhebt ansonsten Schadensersatzansprüche.
    Wir haben nun eine neue Wohnung und könnten schon Mitte April einziehen! Kann ich den jetzigen Mietvertrag fristlos kündigen? Kann ich die Miete jetzt mindern, wo wir die Schuld in die Schuhe geschoben bekommen?
    Hoffe sie können mir helfen-

    Antworten
    • Hallo Frauke,
      das entscheidende ist wie bei vielen Schimmel-Fällen die Beweislage. Es muss geklärt werden, wer für den Schimmel verantwortlich ist. Wenn Sie davon ausgehen, dass der Vermieter die Verantwortung trägt, haben Sie natürlich das Recht die Miete zu mindern. Eine fristlose Kündigung sehe ich eher nicht. Je nach Schimmelbefall kann aber ein hoher Prozentsatz für die Mietminderung möglich sein.
      In jedem Fall klingt Ihr Fall für mich nach viel Ärger. An die Schönheitsreparaturen, den Auszug und die Kaution möchte man in einem solchen Fall besser gar nicht denken. In einem zerstrittenen Verhältnis ist die gesamte Abwicklung des Auszugs einfach viel schwieriger. Im Zweifelsfall kann ich Ihnen nur die Unterstützung durch einen Anwalt empfehlen.
      Aber vielleicht können Sie auch das offene Gespräch suchen und einen Aufhebungsvertrag schließen, sodass Sie früher ausziehen können und der Vermieter eher neu vermieten kann.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Hallo !
    Ich habe seit fast einem Jahr meine Wohnung vermietet. Vor kurzem erhielt ich vom Insolvenzverwalter des Mieters eine Schreiben, dass mein Mieter sich seit 2 Jahren im privaten Insolvenzverfahren befindet. Im Mietvertrag hat er mir folgende Klausel unterschrieben.
    „Der Mieter versichert ausdrücklich, dass er sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befindet und dass für beide kein negativer SCHUFA-Eintrag besteht.“
    Seit 2 Monaten zahlt er keine Miete und ich möchte ihm fristlos kündigen.
    Wie soll ich die Kündigung verfassen um ganz sicher zu sein, dass sie wasserdicht ist. Soll das verschwiegene Insolvenzverfahren oder die Mietrückstände oder beide Tatbestände als Kündigungsgrund angegeben werden?
    Vielen Dank
    Felix Maier

    Antworten
    • Hallo Herr Maier,
      leider kann ich Ihnen hier in einem Blog-Kommentar nicht aufzeigen, wie Sie eine Kündigung rechtssicher formulieren. Hierzu empfehle ich den Kontakt zu einem Fachanwalt.
      Sicher wäre es besser gewesen, auch tatsächlich eine aktuelle Schufa-Auskunft vom Mieter einzuholen – das nur als Anmerkung.
      Ich wünsche Ihnen dennoch viel Erfolg.
      Dennis Hundt

      Antworten
  7. Hallo Herr Hundt !
    Vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort.
    Danach ist man halt immer ein wenig schlauer.
    Alles Gute !
    Felix Maier

    Antworten
  8. Hallo zusammen,
    ich habe für eine Wohnung einen Mietvertrag unterschrieben, wo die Wände feucht sind / waren. Mir wurde versprochen, dass die Feuchtigkeitsschäden behoben werden. Ich habe das geglaubt. Jetzt ist es so, dass in einem Raum neu verputzt wurde und das ganze sieht auch gut aus. Aber in dem anderen Raum ist ein riesiger Fleck (nass) und der trocknet zwar schon aber das seid letztem Jahr Mai – also sehr langsam.
    Im Mietvertrag haben wir festgehalten, dass bis Einzug die Feuchtigkeitsschäden beseitigt sein müssen. Wenn das nicht der Fall ist, ist der Mietvertrag nichtig oder? Auch wenn es nur ein Großer Fleck ist oder?
    An diesem Fleck wurde auch nie was gemacht, weder Putz ab oder sonst was. Ein Trocknugsgerät stand im Raum, doch trotzdem ist am 25.02.2012 der Fleck noch 90% feucht.
    Was nun? Das ganze wird doch irgendwann Gesundheitsschädlich oder?
    Bitte um Antwort. Danke

    Antworten
    • Hallo Sabrina,
      leider kann ich Ihnen nicht sagen, ob der Mietvertrag auf dieser Grundlage nichtig ist. Das sollte ein Anwalt für Sie überprüfen. In jedem Fall haben Sie ein Recht die Miete zu mindern, da der Vermieter verpflichtet ist, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten.
      Also, Sie könnten A: die Miete mindern und B den Vertrag auf Wirksamkeit prüfen lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Sehr geehrter Herr Hundt,
    meine Eltern und ich wohnen in einer Plattenbausiedlung. Seit einigen Monaten stellt eine Frau, welche im Nachbareingang wohnt diverse Behauptungen gegen meine Mutti auf, die unter die Gürtellinie gehen. Des Weiteren hetzt sie andere Jugendliche auf meinen Bruder, dass dieser nur in Begleitung raus gehen kann oder gar nicht. Dazu kommt noch, dass meine Mutti an einer schweren psychischen Erkrankung leidet, so dass sie nicht in der Lage ist mit diesen Behauptungen umzugehen. Die Anwohner zeigen schon mit dem Finger auf meine Mutti auf Grund dieser Behauptungen. Meine Frage ist es, ob dies ein Grund ist fristlos den Mietvertrag zu kündigen. Ein Attest von dem Psychiater meiner Mutti haben wir bereits eingeholt der dringend den Umzug empfiehlt.
    Danke im Vorraus.

    Antworten
    • Hallo Katharina,
      danke für den Kommentar. Nein, ich denke nicht, dass diese privaten Schwierigkeiten für eine außerordentliche Kündigung ausreichen. Aber Sie können natürlich jederzeit mit der dreimonatigen gesetzlichen Kündigungsfrist ausziehen. Wenn Sie heute (04.04.2012, 3. Werktag im Monat) noch kündigen, könnten Sie Ende Juni ausziehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  10. Guten Tag Herr Hundt,
    meine Frage dreht sich darum, dass mein Vater momentan schwer krank ist bzw. im künstlichem Koma liegt. Ich habe nun die gesetzliche Betreuung über ihn bekommen ich möchte seine Wohnung (Dachgeschoss) am liebsten fristlos kündigen um weitere Kosten einzusparen, da er diese wahrscheinlich aufgrund gesundheitlicher Probleme nie wieder beziehen werden kann. Wäre in so einem Falle die außerordentliche Kündigung möglich ? Bzw. hängt diese vom unterschriebenen Mietvertrag ab, ob aufgrund einer Klausel außerordentlich gekündigt werden kann oder nicht ?
    Mit frdl. Gruß
    Marcel

    Antworten
    • Guten Abend Marcel,
      ich denke nicht, dass Sie aus Gründen der Krankheit außerordentlich kündigen können. Vielmehr denke ich, dass eine ordentliche Kündigung der normale Weg wäre.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  11. Guten Abend,
    wir haben Anfang des Jahres einen Mietvertrag unterzeichnet. Maklerprovision ist auch schon gezahlt. Einige Wochen später teilte uns der Vermieter telefonisch mit, dass wir 2-3 Monate später in die Wohnung können, da die Fußbodenheizung im Winter Frostschaden erlitten hat und somit alles neu gemacht werden muss. Es ist ein Neubau und die Wohnung ist Erstbezug.
    Nun unsere Frage können wir so ohne weiteres vom Mietvertrag zurück treten? Durch eventuell eine außerordentliche Kündigung ?
    Lg

    Antworten
  12. Ich hoffe Ihr könnt mir die Frage beantworten. Wir haben ein großes Problem: Mein Bruder ist Alkoholiker und wir haben ihn jetzt nach Hause geholt. Wir haben seinen Wohnsitz geändert und er wird jetzt bei uns wohnen. Er hat eine Wohnung gemietet, hat aber kein Einkommen zur Zeit. Laut Gesetzt hat er eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Können wir eine außerordentliche Kündigung anstreben?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe, Ines

    Antworten
    • Hallo Nicole,
      ich weiß leider nicht, wie sich die außerordentliche Kündigung des Mietvertrages auf Ihr Vertragsverhältnis mit dem Makler auswirkt. Im Zweifel sollten Sie hier einen Anwalt hinzuziehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  13. Hallo,
    uns wurde eine (schöne) DG-Wohnung angeboten, das Haus befindet sich gerade noch im Bau und wird Anfang 2013 bezugsfertig sein.
    Den Grundriss haben wir bekommen, den Mietvertrag müssten wir jetzt bereits unterschreiben und die Kaution zahlen.
    Gesehen haben wir die Wohnung natürlich bisher nicht und konnten uns so auch kein Bild von den Räumlichkeiten machen, mal abgesehen vom Grundriss.
    Kann man legal von dem Mietvertrag zurücktreten, sollte einem die Wohnung, sobald man sie besichtigen kann, nicht zusagen? Man mietet ja sozusagen die Katze im Sack.
    Vielen Dank im Voraus!

    Antworten
    • Hallo Katja,
      wenn Sie einen Mietvertrag ohne vorherige Besichtigung der Wohnung unterschreiben möchten, dann sehe ich keine Möglichkeit für einen Rücktritt oder eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages. Das Risiko gegen Sie ja offensichtlich freiwillig ein.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  14. Hallo,
    ich wohne seit 2 Monaten in einer Mietwohnung, vor der Übergabe wurde mir mündlich zugesichert, dass die Schäden (die Rahmen der Glasscheiben sind aus Holz. Im Badfenster ist an der Außenseite das Holz in einer Fläche von ca. 5x15cm weg gefault) beseitigt werden. Bei der Übernahme der Wohnung wurde dann ein Übernahmeprotokoll angefertigt. Darauf sind die Schäden ebenfalls vermerkt. Des weiteren wurde ich gefragt, ob wie das fehlende Riegelschloss an der Tür ersetzt haben möchte. Ich bat darum, da die Wohnungstür sowohl innen als auch außen eine Klinge besitzt. Ca. eine Woche später stellte ich dann ein Ameisenfall in der Wohnung fest sowie Schimmel an Silikonfuge zwischen Dusche und Duschwand. Ebenfalls war die Dusche derart verstopft, dass nach ca. ca. 5-6 min. die Duschwanne voll mit Wasser war.
    Nach mehrmaligen Anrufen bei der Hausverwaltung, wo diese Probleme beschrieben wurden und darauf hingewiesen wurde, dass eine entsprechende Fachkraft sich der Probleme annehmen soll, gab es keine Reaktion. Ebenso fehlt bis heute das Übergabeprotokoll.
    Aus dem Grund habe ich letzten Monat ein Brief aufgesetzt, mit den Mängeln und erneut drauf hingewiesen, dass diese Behoben werden sollen innerhalb von 14 Tagen oder ich die Miete um 10% kürze. Darauf kam es erstmals zu einem Anruf von einem Klempner, der Termin wurde innerhalb der Frist gesetzt und erschien dann nicht. Darauf hin habe ich ein weiteres Schreiben fertiggemacht und auf die Mietkürzung hingewiesen. Am nächsten Tag war der Klempner da und hat wenigstens den Abfluss gereinigt. Eine Erklärung seitens des Verwalters gab es bis heute nicht.
    Zu den Ameisen: nach dem Aufstellen von Ameisenködern und das Verlegen der Futterplätze meiner beiden Katzen war das Problem nach ca. 2 Wochen verschwunden. Seit kurzen aber sind sie wieder da und zwar in Form von 2 Ameisenstraßen die durch meine Wohnung führen, beide gehen von der Küche aus, wo sie auch vermehrt auftauchen (neben Fußboden auch auf der Arbeitsplatte) Sie kommen aus einer Spalte unter dem Küchentürrahmen und aus einer Spalte unter der Trittbrettleiste von der Balkontür. Bevorzugt gehen sie an die Fressnäpfe meiner beiden Katzen (die Erlaubnis für die Tiere liegt schriftlich vor). so dass ich die Katzen nur noch kurz füttern kann und anschließend die leeren Näpfe sauber machen muss und kein Futter für später stehen lassen kann. Des weiteren entwickle ich mittlerweile ein leichtes Ekelgefühl die Küche zu benutzen, da immer wieder Ameisen auftauchen.
    Aus dem Grund wurde erneut um ein Kammerjäger gebeten der sich dem Problem annimmt, die Frist beträgt diesmal 3 Wochen. Kann ich, wenn die Hausverwaltung dem nicht nachgeht, die Wohnung fristlos kündigen? Mein Problem ist, dass ich unter Depressionen leide und es mir schon schwer fällt mich auf meine Arbeit zu konzentrieren, durch die Ameisen in der Wohnung und die Mängel bin ich noch weiter abgelenkt und innerlich angespannt, dass mir das Konzentrieren auf die Arbeit erschwert wird und ich zunehmend kranker werde – diese Probleme und die fehlende Bereitschaft der Hausverwaltung dies Probleme zu beheben zerrt massiv an meinen Nerven.
    Ein psychologisches Gutachten, das dies für mich eine Belastung ist, wäre sicherlich durch mein Therapeuten möglich.
    mit freundlichen Grüßen
    Martin K.

    Antworten
    • Hallo Martin,
      danke für die ausführliche Schilderung. Die genannten Mängel rechtfertigen unter Umständen sicherlich eine Mietminderung, aber meiner Meinung nach sind wir von einer außerordentlichen fristlosen Kündigung noch weit entfernt. Eine Kündigung mit dreimonatiger Frist ist bei einem unbefristeten Mietvertrag natürlich möglich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  15. Hallo,
    eine Frage ! Und zwar lebe ich seid knapp einem Jahr in einer Mietwohnung.
    Meine Nachbarn haben 3 Kinder, die ständig schreien. Also nicht nur tagsüber (das mir nix ausmachen würde! Kinder sind schließlich Kinder) Aber die drei schreien die ganze Nacht durch. Das Tag für Tag. Ich kann mein Schlafzimmer nicht mehr nutzen da ich im Schichtbetrieb arbeite.
    Durch den massiven Schlafmangel ist es mir unmöglich geworden meinen Alltag (Haushalt und die Arbeit) normal zu bewältigen. Habe Depressionen bekomme und kann mich nicht mehr Konzentrieren. Ist es möglich durch ein Psychologisches Gutachten Fristlos aus meinem Mietvertrag raus zu kommen?
    danke im vorraus LG

    Antworten
    • Hallo Sabrina,
      die Lärmbelästigung sollten Sie Ihrem Vermieter melden und um Hilfe bitten. Im Zweifel kann man ein Lärmprotokoll führen und auch die Möglichkeit der Mietminderung besteht durchaus. Ich denke nicht, dass die Beeinträchtigung zu einer fristlosen Kündigung genügt.
      Es besteht natürlich immer die Möglichkeit fristgerecht zu kündigen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
        Habe die Hausverwaltung über Monate hinweg darauf hingewiesen und auch das Jugendamt verständigt. Auch die Polizei war mehrmals im Haus wegen unzumutbarer Belästigung.
        Habe auch ein Lärmprotokoll geführt, aber es passiert absolut nichts.Selbst die Mietminderung wurde von deren Anwalt ausgeschlossen da es Kinder sind.
        Ich kann aber doch nicht jede Nacht auf dem Sofa schlafen und Schlaftabletten nehmen und die Kündigungsfrist wird unzumutbar.
        Vielen Dank.

        Antworten
  16. Hallo,
    Meine Tante ist gestorben. Nun geht es um die von ihr allein genutzte Wohnung. Ich lese zwar überall von der Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung, doch wie lang ist diese Frist, wenn ich sie heute ausspreche bzw. noch in diesem Monat zustellen lasse.
    Danke für eine kurze Info!

    Antworten
  17. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe vollgendes Problem.
    Da ich seit Monaten bedroht werde, von einem Aussenstehenden und nicht von einem Mieter und schon seit Jahren hier im Haus Post gestohlen wird, wollte ich mich mal erkundigen ob man einen Weg finden würde die Wohnräume fristlos zu kündigen.
    Ich hatte mir überlegt einen Psychater aufzusuchen und mir dann eine Bescheinigung ausstellen zu lassen das die fristlose Kündigung anerkannt werden sollte.
    Nun meine Frage ist :,, Ist Bedrohung ein Grund zur fristlosen Kündigung?“
    Mit freundlichen Grüßen
    Marcel Dreger

    Antworten
    • Hallo Marcel,
      ich denke hier wird es keinen Weg geben den Mietvertrag ohne Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen. Am Ende des Tages hat der Vermieter nichts mit der Bedrohung zu tun.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  18. Hallo,
    wir liegen seit unserem Einzug mit unseren Nachbarn im Streit. Es handelt sich um ein drei Parteien-Haus; die dritte Partei ist nicht involviert.
    Nun ist der Nachbar gegenüber meiner Freundin bei einem Streit im Treppenhaus handgreiflich geworden; wir haben auf anraten der Polizei eine Strafanzeige gestellt.
    Können wir basierend auf diesen beiden Tatsachen nun fristlos kündigen? Und vor allem: Wie können wir die Frist setzen (wir benötigen ja noch ca. zwei Wochen zum Ausräumen der Wohnung)?
    Freue mich auf Antwort,
    Dennis 🙂

    Antworten
    • Hallo Dennis,
      ich denke nicht, dass Sie fristlos kündigen können. Am Ende hat der Vermieter (der der leidtragende der Kündigung wäre) nichts mit Ihrer Auseinandersetzung zu tun. Gegen eine fristgerechte Kündigung spricht natürlich nichts.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  19. Hallo,
    der Mieter (seit 6 Jahren) unserer Wohnung hat im letzten Jahr Nebenkosten (Wasserkosten) verursacht, welche die Abschlagszahlung um mehrere tausend Euro überstiegen haben. Lt. seinem Betreuer wird zwanghaft mehrmals täglich (stundenlang) geduscht. Da der Mieter ansonsten mittellos ist sind wir erstmal auf den Kosten sitzengeblieben. Wir haben jetzt Angst, dass wir in den nächsten Jahren wieder Nachzahlungen leisten müssen. Sind Rückstände Nebenkosten ein Kündigungsgrund? Kann aus dem Sachverhalt eine Gefahr für die Wohnung abgeleitet werden?
    Kann ich fristgerecht kündigen, wie lange wäre hier die Wartezeit?
    Kurz, wie werde ich den Mieter los um uns vor weiteren Kosten zu schützen, Vielen Dank.

    Antworten
  20. Sehr geehrter Dennis Hundt,
    ich und meine Eltern haben folgendes Problem: Wir haben den Mietvertrag vor 3 Wochen unterschrieben, der Einzug ist erst am 1 Dezember. Die neue Wohnung wurde zwei mal im Sommer besichtigt und die Entscheidung sie zu mieten wurde getroffen. Allerdings als die Wohnung vor ein Paar Tagen noch mal besichtigt wurde, haben wir festgestellt, dass der Keller feucht ist. Die Wohnung ist unterkellert, so wie im eigenen Haus. Auf der Nachfrage bei dem Vermieter wurde uns mitgeteilt, dass das Problem bekannt ist. Bei den ersten Besichtigungen wurde uns aber davon nicht erzählt, obwohl mehrmals nachgefragt wurde und auf Grund des guten Wetters im Sommer von uns auch nicht in der Wohnung beobachtet. Wenn der Keller schon feucht und nass ist, dauert es ja nicht lange bis es auch in die Wohnung selbst kommt. Meine Frage ist es, ob dieses Problem ein Grund für die außerordentliche Kündigung ist?
    Werde mich über Ihre Antwort freuen
    Danke
    Oksana Goncharova

    Antworten
    • Hallo Oksana,
      ich denke nicht, dass der Mangel zur außerordentlichen fristlosen Kündigung genügt. Nicht zuletzt, weil der Vermieter die Mangel ja noch bis Dezember beseitigen könnte. Im Zweifel sollten Sie sich aber rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  21. Sehr geehrte Herr Hundt,
    bei mir liegt leider folgendes Problem vor:
    Ich wohne seit Mitte Februar in einer Gewerbeimmobilie, durch einen Bekannten habe ich erfahren das es nicht erlaubt ist in solchen Immobilien zu wohnen. Aufgrund dieser Information habe ich beim ortsansässigen Baumamt angerufen um mich nach der Rechtsgrundlage zu informieren.
    Nun hat die Eigentümerin/Vermieterin ein Schreiben vom Bauamt bekommen indem steht das hier lediglich ein – Eingeschränktes Gewerbegebiet – festgestellt wurde.
    Im folgenden steht dort noch:
    Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass zum Einen für die Nutzungsänderung des einstigen Kasernengebäudes zu gewerblichen Zwecken, erforderlichenfalls mit Betriebsleiterwohnung, Bauvorlagen einzureichen sind. Ferner sind Bauvorlagen für den dortigen Anbau erforderlich.
    Zum anderen sind die reinen Wohnnutzungen aufzugeben.
    Auf den Satz mit dem Wohnnutzungen bin ich weiter eingegangen und habe mir zusammen mit meiner Lebensgefährtin schnellstmöglich zum 1.11.2012 eine Wohnung gesucht die ich ab nächste Woche beziehen könnte.
    Nun habe ich gestern das Gespräch mit der Vermieterin gesucht um es ihr nahezulegen.
    Ihr Antwort darauf war das ich trotzallem die Kündigungsfrist einzuhalten habe, bzw.. müsse ich nun einen gewerblichen Nachmieter finden.
    Ich bin nun echt überfragt was ich tun soll wie das alles weitergeht da ich hier einen Wohnmietvertrag von der jetztigen Wohnung liegen habe ist dieser überhaupt noch rechtens etc. ?
    Ich würde mich über eine Rückantwort in der Sie mir ggfs. ein wenig Klarheit schaffen könnten sehr freuen.
    Mfg
    Kevin

    Antworten
    • Hallo Kevin,
      ich kann Ihnen leider nicht sagen, ob Ihr Mietvertrag trotz der Fehlnutzung Bestand hat. Wenn Sie eher ausziehen wollen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  22. Hallo Herr Hundt,
    Meine Freundin ist im Februar diesen Jahres nach der Trennung von ihrem Ex (der sie auch regelmäßig verprügelt hat), notgedrungen in eine kleine Mietwohnung gezogen,deren Mindestmietdauer ein Jahr beträgt. Ein paar Tage nach dem Umzug wurde in diese Wohnung eingebrochen und der Täter verletzte meine Freundin, die durch den Einbruch wach wurde und den Einbrecher überraschte. Seit diesem Vorfall lebt meine Freundin in ständiger Angst, vorallem weil niemand weiß, ob nicht der Täter sogar im Auftrag ihres Ex-Freundes gehandelt hat, der sie auch zusätzlich noch stalkt. Seit ich mit ihr zusammen bin, kann sie in den Nächten, in denen ich nicht da bin vor lauter Angst- und Panikattacken nicht schlafen. Da ich Veranstaltungstechniker bin, bin ich 5 von 7 Nächten die Woche arbeiten.. 🙁 zudem befinde ich mich auch noch in einer Umschulung, weswegen ich alle 14 Tage in Berlin in der Berufsschule bin. Gerade in der Zeit der Berufsschule, sind die Panikattacken meiner Freundin am schlimmsten. Ich habe sie nun endlich dazu überreden können, zu einem Psychologen zu gehen, damit sie mit Hilfe eines Attests den Mietvertrag vorzeitig kündigen kann. Das hat uns aber nichts außer zusätzlichen Kosten für das Attest gebracht, da die Hausverwaltung dieses nicht als Grund für eine vorzeitige Kündigung ansieht.
    Könnten Sie mir eventuell einen Tip geben, ob es sich lohnen würde, gegen die Entscheidung der Hausverwaltung mit Hilfe eines Anwalts vorzugehen? Aus meinem WG-Zimmer kann ich jederzeit ausziehen und möchte mit meiner Freundin gern ein komplett neues Leben beginnen, fernab von ihren Ängsten und Panikattacken in einer Wohnung, in der sie sich wohl und sicher fühlen kann.
    Vielen Dank schon im Vorraus und viele Grüße, Rob..

    Antworten
  23. Guten Tag, Herr Hundt
    hier meine Frage. Wir (Familie mit zwei Kindern) wurden wegen Eigenbedarfs in einem gemieteten Haus gekündigt, haben aber noch eine Kündigungsfrist bis Ende August 2013. Der Vermieter ist in diesem Fall die Gemeinde. Er möchte das Haus zukünftig für einen Kindergarten nutzen und von daher sind Umbaumaßnahmen nötig. Ab welchem Zeitpunkt sind wir verpflichtet, z.B. dem Architekten Einlaß in unser Haus zu gewähren? Desweiteren welchen zeitlichen (Häufigkeit, Dauer) Umfang dürfen diese Besuche umfassen?
    Ich muss ja schließlich bei den Besuchen ständig dabei sein, da ich nicht möchte, daß hier fremde Leute in „meinem“ Haus herumlaufen. Das heißt ich habe die Auflage das Haus bis August zu räumen und muß dann meinen Vermieter auch noch zeitlich und persönlich in seinem Vorhaben unterstützen?
    herzlichen Dank für Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    B. Volk

    Antworten
    • Hallo Herr Volk,
      ja, Sie müssen offensichtlich ausziehen und noch Zugang zum Haus gewähren. Wie oft und ab wann kann ich Ihnen nicht pauschal sagen. Es gibt hier Rechtsprechung und es kommt auf die individuelle Situation bei Ihnen und beim Eigentümer (Gemeinde) an.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  24. Hallo und guten Morgen,
    kann eigentich der Mieter eine Wohnung (fristlos) kündigen (eine ordentliche ist wegen einer Vertragsmindestlaufzeit von mehreren Jahren ausgeschlossen) , wenn die Wohnung wegen Nachwuchses zu klein wird?
    Besten Dank für eine zetnahe Antwort.
    Alex. F.

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  25. Hallo,
    ich habe ein kleines Problem. Ich habe meine Wohnung zum 30.04. gekündigt. Werde aber bereits am 01.04. ausziehen und habe auch schoen einen Nachmieter ab dem 01.04. für die Wohnung gefunden. Nichts desto trotz verlangt der Vermieter für den Monat April von mir eine Nettokaltmiete als Aufwandspauschale.
    Kann das wirklich rechtens sein? Ich meine, der Vermieter kassiert im Monat April ja dann quasi doppelt. Einmal die Kaltmiete von mir und einmal die komplette Miete vom Nachmieter.
    Vielen dank im Voraus und beste Grüße

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  26. Wohnung vor Einzug kuendigen
    Hallo
    ich habe gestern (Donnerstag) einen Mietvertrag unterschrieben und auch schon Kaution bezahlt. Einzug waere Montag.
    Kann man jetzt noch aus dem Vertrag aussteigen? Gruende privat.
    freundliche Gruesse
    Frau Bauer.

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  27. Hallo und guten Tag,
    ich hätte eine Frage zur ausserordentlichen Kündigung und Schwangerschaft.
    Derzeit bewohnen wir eine 1 1/2 Raum Wohnung im DG (5.Etage) eines Altbaus. Eigentlich eine schöne Wohnung, nur wird’s da zu dritt etwas eng werden.
    Jetzt die Frage ob es gesetzlich geregelt ist, das mir ein Mindestwohnraum zur Nutzung steht und ob ich unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen von der ausserordentlichen Kündigungsfrist gebrauch machen kann.
    Hintergrund wäre folglich, da ich mich noch in einem Festvertrag über mehrere Jahre befinde, es aber persönlich etwas unzumutbar finde, wie sich die aktuellen Gegebenheiten gestalten.
    Vielen Dank für schon einmal für die Hilfe

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  28. Ich habe eine renovierungbedürftige Wohnung bezogen, in der zuvor 20 Jahre eine psychisch kranke Dame wohnte und dafür einen Monat mietfrei erhalten. Die Wohnung wird von einer HVW betreut. Bei Übergabe/ nach Unterzeichnung des Mietvertrags wurde eingeräumt, dass der Strom abgestellt ist und noch Herd/ Türschloss/ Gegensprechanlage/ Toilette getauscht werden müssten. Nach der von mir durchgeführten Renovierung (mehrmaliges Streichen, Reinigung) war noch immer Geruch vorhanden, es stellte sich heraus, dass es sich um Hasenurin handelte. Dieser war in die Bodendielen im WoZi eingezogen (2Zi,Kü;Bad), das WoZi war unbewohnbar, die Küche ebenfalls kontaminiert, die ganze Wohnung roch schon bei betreten, der einzige akzeptable Raum (im Sommer) war das Schlafzimmer). Die ganze Wohnung stank mit der Reinigung immer mehr, da sich die Salze lösten. Mängelanzeige, man wisse von nichts, Gutachter geschickt, Annahme bestätigt, viel Diskussion, lange nichts gehört, nach VIER Monaten wurde endlich der Boden erneuert. Die ganze Zeit lebte ich dort in der desolaten frisch renovierten Wohnung auf einer Matratze auf dem Boden/ Klappstuhl in ständiger Erwartung, dass etwas passierte. Die Miete habe ich um 80% gekürzt, die HVW widersprach und räumte eine Minderung von 20% ein, ich widersprach, setzte Frist zur Beseitigung Ende Juli, August verstrich, Verwalterin im Urlaub, Schreiben kam, man fände keine Handwerker, Ende September meldete sich ein Handwerker, unerwartet, ich habe trotz der Baustelle in der Wohnung kein Hotel bezogen, sondern bei Freunden genächtigt. Im Oktober konnte die Wohnung endlich bezogen werden. Nun fordert die HVW die ausstehenden Beträge ein. Wer ist im Recht? Es bestehen noch immer kleinere Mängel, die Miete ab Oktober wurde aber voll beglichen.

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    • Hallo Fragerin.
      leider wird Ihnen hier niemand die 20% oder die 80% bestätigen können. Mein Tipp: Recherchieren Sie nach entsprechender Rechtsprechung – da finden Sie meist Ansätze für angemessene Mietminderungen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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  29. Hallo,
    ich habe da eine Frage, ich wohne in einer WG und habe einen Mietvertrag von einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren unterschrieben außer ich suche einen geeigneten Nachmieter. Seit ich aber dort wohne leide ich unter solchem Schlafmangel durch die nicht isolierten Fenster durch die ich jedes Wort auf der Straße höre (wohne im 1. Stock) das ich jeden Tag mit Kopfschmerzen aufwache und jeden Tag Tabletten nehmen muss um durch den Tag zu kommen.
    Jetzt meine Frage, ist ein derartiger Schlafmangel eine Gesundheitsgefährdung und kann ich dadurch fristlos kündigen?
    Vielen Dank im vorraus und freundliche Grüße

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    • Hallo Kim,
      da Sie bei Anmietung Kenntnis über die Situation in der Wohnung hatten (Größe, Ausrichtung, Lage im Haus / zur Straße) sehe ich keinen Grund für eine Mietminderung oder gar außerordentliche Kündigung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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