Abstellräume in Häusern und Wohnungen waren Grund für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, wenn es darum ging, ob ein Abstellraum zur Wohnfläche gehört oder nicht. Als Wohnfläche liegt die Definition in der Wohnflächenverordnung. Demnach umfasst die Wohnfläche die Grundfläche aller Räume, die zur Wohnung gehören.
Abstellräume in der Wohnung: Ja
Anrechenbare Abstellräume sind z.B. sogenannte Speise- oder Besenkammern und auch anderweitige Abstellräume innerhalb der Wohnung. Solche Abstellräume werden zu 100% zur Wohnfläche der gesamten Wohnung gezählt.
Abstellräume außerhalb der Wohnung: Nein
Kellerräume, Dachböden, Schuppen und ähnliche Räume die außerhalb der Wohnung liegen zählen jedoch nicht zur Wohnfläche.
Abhängig von der Raumhöhe kann ein Abstellraum nur anteilig berechnet werden
Ein Abstellraum in der Wohnung zeichnet sich dadurch aus, dass er als Stellfläche für Haushaltsgeräte oder Vorrat genutzt werden soll. Ein Abstellraum ist kein Raum, in dem ein Mensch wohnen kann. Daher ist die Berechnung der Abstellfläche in der Wohnfläche auch laut der Wohnflächenverordnung (§ 4) nur dann zulässig, wenn dieser Raum eine Höhe von mindestens 2 Metern aufweisen kann.
Ist die Raumhöhe niedriger als 2 Meter und höher als 1 Meter, so wird zumindest die Hälfte der Fläche angerechnet. Abstellräume, oder Teile von Abstellräumen mit einer Raumhöhe von unter 1 Meter zählen zu Null Prozent zur Wohnfläche. Näheres hierzu findet man auch unter Wohnflächenberechnung im Dachgeschoss.
Die Anrechnung von Abstellräumen wird durch die Wohnflächenverordnung geregelt
Die Wohnflächenverordnung definiert die Wohnfläche einer Wohnung und regelt deren Berechnung. Alle Regelungen zur Wohnflächenberechnung und die Definitionen der Abstellräume waren bisher in der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) festgelegt. Seit dem 1. Januar 2004 ist die neue Wohnflächenverordnung in Kraft.
Für Gebäude und Wohnungen, die vor 2004 noch auf der Basis der vorhergehenden Regelung entstanden sind, gelten diese auch weiterhin noch, wenn keine Veränderungen in Form von Umbauten, Vergrößerungen oder Verkleinerungen vorgenommen wurden. Sollte dies der Fall sein und werden Neuberechnungen an der Wohnfläche nötig, dann kommt die neue Wohnflächenverordnung zum Tragen.
Fazit
Ein Abstellraum innerhalb der Wohnung zählt zur Wohnfläche. Ganz klar, denn der Raum bietet dem Mieter einen Mehrwert, er hat verschiedene Möglichkeiten den Abstellraum zu nutzen. Liegt der Abstellraum außerhalb der Wohnung, darf dieser nicht zur Wohnfläche gezählt werden.
Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilieneigentümer. Mit meinem Portal Hausverwalter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Hausverwaltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.
Guten Tag, ich bin dabei eine 3,5 Zimmer-Wohnung Dachgeschoss-Maisonette, mit Dachschräge, in einem Mehrfamilienhaus, zu kaufen, jetzt kurz vor dem Notartermin kommt heraus, dass es lt. Teilungserklärung nur eine 2,5 Zimmer-Wohnung ist mit ausgebautem Bühnenraum, der als Wohnfläche nicht eingetragen ist. Hat ein Bühnenraum, auch wenn er ausgebaut ist, einen anderen Wert? Was kann mir im schlimmsten Fall passieren, wenn ich die Wohnung kaufe und alles belasse wie es ist? Über eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar! Mit freundlichen Grüßen Christine Regge
Hallo Frau Regge, meiner Meinung nach haben Sie keine größeren Nachteile. Ggf. erhalten Sie dadurch weniger Miteigentumsanteile in der Gemeinschaft. Damit haben Sie evtl. weniger Stimmrecht, müssen aber im Zweifel auch weniger Nebenkosten zahlen. Je nach Umlageschlüssel. Ansonsten kaufen Sie die Wohnung ja als Ganzes und zahlen auch den Kaufpreis für die gesamte Wohnung. Einen Nachteil werden Sie beim Verkauf erfahren, dann wird der Käufen ebenso stutzen, wie Sie jetzt. Ob die Quadratmeter den Bühnenrums weniger Wert sind kann ich leider nicht einschätzen. Besser wäre es sicherlich, wenn es sich um „richtige“ Wohnfläche handeln würden. Wichtig ist sicherlich noch, dass diese Fläche auch bewohnbar ist (Höhen und Dachschrägen beachten), damit Sie im Falle einer späteren Vermietung die Fläche als Mietfläche angeben können. Bitte betrachten Sie meine Zeilen als meine persönliche Meinung. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, in meinem Mietvertrag steht, dass der Mieter berechtigt ist, Waschküche, Trockenboden und Abstellräume etc., soweit vorhanden, gemäß der Hausordnung unentgeltlich mitzubenutzen. Wir leben seit 6 Jahren in dem Einfamilienhaus und vor einem Jahr berechnete uns der Vermieter auf einmal einen zusätzlichen Kellerraum mit 20€/Monat. Dieser Kellerraum war ehemals das Holzlager, welches wir in den Heizungskeller verlegt haben, um den Raum für Vorräte zu nutzen. Ist die Forderung berechtigt, nur weil die Nutzung eine andere ist ? Die Dachrinne und die Dusche wurde erneuert, auch hier wird uns anteilig Geld berechnet, ist das in Ordnung? Vielen Dank für ihre Antwort, Ina Weber
Hallo Ina, es ist generell unüblich bei einem vermieteten Einfamilienhaus einzeln Räum separat zu vermieten. Wenn die unentgeltliche Nutzung vereinbar ist, würde ich an Ihrer Stelle auch darauf bestehen. Dachrinne und Dusche klingt für mich sehr nach Instandhaltung – dafür ist ausschließlich der Vermieter verantwortlich. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, ich habe zum 01.03. vor in eine neue Wohnung (1 OG) zu ziehen. Im Vertrag steht eine Wohnfläche von 72 qm. Nachdem ich gestern nun die Wohnung vermessen konnte, habe ich eine Wohnfläche von 62 qm ermittelt. Zu dieser Wohnung zählt aber auch ein Mansardenzimmer. Das Zimmer hat einen Stromanschluss, ein Fenster, die Deckenhöhe beträgt 2 Meter, jedoch hat das Zimmer keine Heizung. Soweit ich weiß darf dieses Zimmer (ohne Heizung) gar nicht mit in die Wohnfläche einfließen. Stimmt das? Bevor ich nun meinen Hausverwalter kontaktiere, wollte ich meine rechtlichen Situation genau klären. Der Vertrag zu der neuen WOhnung ist schon unterschrieben (Anfang Dez.) und meine Kündigung für meine momentane Wohnung liegt dem Hausverwalter auch vor. Was genau kann/sollte ich jetzt tun? Vielen Dank für Ihren Blog und Ihre Hilfe. Grüße Andreas Walter
Hallo Andreas, ich gehe mal davon aus, dass Sie die Wohnung besichtigt und für den Preis als „gut“ befunden haben. Wenn Sie also einziehen wollen, bräuchten Sie nichts machen. Wenn Sie gegen die Verwaltung vorgehen oder die Miete mindern wollen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Viele Grüße Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt, wir vermieten eine Kellerwohnung mit Küche, Bad, Wc, Wohnzimmer und Abstellraum. Aus der Küche kann der 2,35 m hohe Abstellraum durch eine gewöhnliche Zimmertür betreten werden. Im Abstellraum befindet sich kein Heizkörper. Das Fenster im Abstellraum entspricht einem wie in folgendem Link. Der Abstellraum ist auf einer Seite lediglich durch eine Lattenkonstruktion, mit Sichtschutz aus Karton, ohne Tür zum Kelleraum eines anderen Mieters getrennt. Kann diese Art von Abstellraum zur Wohnfläche hinzugezählt werden ? Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar! Mit freundlichen Grüßen Alfred K.
Hallo Alfred, ohne den Raum zu sehen und die entsprechenden Verordnungen in Ihrem Bundesland zu kenne kann ich dazu leider nicht sagen. Nach Ihren Schilderungen ist es wohl eher ein Kellerverschlag, alleine schon wegen der mangelnden Abgrenzung zum nächsten Keller. Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Tag, Wir haben laut Mietvertrag einen zusätzlichen Abstellraum auf dem DG, dieser Abstellraum wurde von uns die letzten 2 Jahre als Spielzimmer für unsere Kinder genutzt Mit Möbel, Teppichboden und natürlich Spielzeug. Der Abstellraum hat eine Heizung, Strom, ist voll Isoliert und mit einer Zimmertür abschließbar. Heizung und Strom sind an unsere darunter liegende Wohnung angeschlossen. Jetzt haben wir aus dem Spielzimmer für unseren Sohn ein Kinderzimmer daraus gemacht. Einzige Veränderung ist das nun ein Bett in dem Raum steht. unser Vermieter fordert uns zum sofortigen Rückbau auf. Darf er das ?? Darf ich nicht selber entscheiden wie ich meine Räume nutze ?? Danke
Hallo Timo, wir sprechen über einen Abstellraum im Dachgeschoss, den Sie zu einem Wohnraum ausgebaut / umgenutzt haben. Ich denke es liegt auf der Hand, dass das nicht funktionieren kann. Man denke alleine an Fluchtwege und Co. Das kann der Vermieter in meinen Augen nicht zulassen. Bei Bedarf sollten Sie sich dazu rechtlich beraten lassen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, wir mieten eine abgeschlossene Wohnung im 1.OG. Zudem haben wir einen Abstellraum im EG. Der Abstellraum verfügt über einen Heizkörper. Ist es richtig, dass der Abstellraum mit Verbrauch und Fläche in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt wird? Bei der Umlage der Nebenkosten / kalten Betriebskosten findet der Abstellraum keine Berücksichtigung?!? Danke
Hallo Herr Hundt, wir sind dabei ein Haus zu kaufen. Auf dem Gründtück befindet sich noch ein sehr kleines Häusschen welches im EG Hauswirtschaftsräume hat und im 1 OG ausgebaut wurde zur Wohnung. Dort ist ein eine Toilette drin und ein Waschbecken, keine Dusche und auch keine Festinstallierte Heizung (nur eine mobile Stronheizung), darf das dann als Wohnfläche gelten? Oder muss erst eine Heizung und Dusche eingebaut werden damit es dann als Wohnfläche gilt? Viele Grüße Florian
Hallo Herr Hundt, als ich meine Wohnung angemietet habe wurde mir unentgeltlich ein Zimmer im Dachgeschoss dazu gegeben. Diese habe ich als Abstellraum genutzt da kein Speicher vorhanden war. Nun hat mein Vermieter dieses Zimmer komplett in den Nebenkosten mit abgerechnet. Sogar die Heizung obwohl es solch eine in diesem Zimmer nicht gibt. Ist dies Rechtens? Vielen Dank für Ihre Antwort. Gruß Tanja
Guten Tag, ich wohne bereits seit 26 Jahren in einer Mietwohnung. Nun möchte die Vermietungsgesellschaft für den über meiner Wohnung befindlichen und von mir seit Anfang genutzten Dachgeschoss-/Abstellraum zusätzlich verrechnen. Dieser Raum wird seit jeher durch Strom und Wasser meiner Mietwohnung versorgt. Im Mietvertrag ist zwar ein Abstellraum aufgeführt, dieser ist aber nicht klar definiert ob es dieser besagte oder ein anderer in der Wohnung befindlicher Raum der als Abstellraum genutzt wird ist. Aussage der Vermietungsgesellschaft ist, da sich im besagten oberen Raum eine Waschmaschine befindet, dieser als Wohnfläche zählt und dementsprechend verrechnet werden muss. Zeichnungen etc. existieren keine.
Bewertung von Abstellräumen bei Verkauf Guten Tag Herr Hundt, seit 5 Jahren bewohne ich eine Eigentumswohnung im Souterrain, nun möchte ich diese verkaufen. Interessehalber habe ich erstmalig die Bauakte eingesehen um über mehr Unterlagen für den Verkauf zu verfügen. Bei meinem Erwerb lag keine Wfl-Berechnung vor und in den Grundrissen waren Räume handschriftlich mit Schlafen, Kind etc. beschrieben, im Aufteilungsplan hatten die Abstellräume die selbe Kennziffer wie die anderen Räume. Beim Blick in die Bauakte stellte ich fest, dass bei meiner 105m2-4Zimmer-Wohnung anscheinlich 2 Räume (je 18cm) als Abstellraum in den Plänen auftauchen. Zudem entdeckte ich eine Wohnflächenberechnung mit Posten a) Nutzfläche (hier die Abstellräume) und b) Wohnfläche, jedoch im Ergebnis wurden diese addiert und mit Netto-Wohnfläche bezeichnet. Das Haus ist Baujahr 1980. 9 Parteien. Sogenannte Abstellräume verfügen seit Bezug über eine Fußbodenheizung und identische Ausstattung wie Wohnzimmer etc. d.h. Heizkörper, Parkett, tapeziert.. Diese sog. „Abstellräume“ erfüllen auch die Voraussetzungen die an eine Wohnfläche gestellt werden (Decken über 2,30m, je großes Fenster, Blick gerade auf Fußweg, großzügig abgeböscht, Ausstieg aus Fenster in Notfällen gut möglich.. Wie sind diese Abstellräume für mich im Verkauf zu bewerten? Welche Fläche, welches Raumangebot verkaufe ich? Worauf muss ich achten? Sind diese Abstellräume preislich identisch zu bewerten wie die Räume zur Wohnfläche? Können unliebsame Konsequenzen auf mich zukommen als Käufer, wenn ich eine sog. „Nutzungsänderung“ anstrebe etc. Gleiche Situation gilt für eine weitere Wohnung im Haus. Ihre Antwort würde mir sehr hilfreich sein. Danke im Voraus! Freundliche Grüße Sylvia aus Leverkusen
Hallo Sylvia, danke für Ihren Beitrag. Von einem ähnlichen Fall habe ich zuletzt zufällig von Bekannten gehört. Ich kann Sie hier leider nicht beraten und Ihnen nur empfehlen, dass Sie bei einem Verkauf Ihr Wissen nicht verschweigen sollten. Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Tag, wie verhält es sich bei einem Abstellraum/HWR-Raum (Einfamilienhaus) der sowohl von außen als auch von innen begehbar ist? Gehört er zum Haus und wird vollständig als Wohnfläche angerechnet oder nicht? Der Raum ist sowohl von der Einfahrt zugänglich als auch vom Garten her, als auch direkt von der Küche, also aus dem Inneren des Hauses. Viele Grüße aus Bremen, Elli
Guten Tag, wir haben auf der Dachterasse einen Abstellraum aus Metall (aussen) und Holz (innen). Die Türe des Abstellraums ist einige cm zu kurz und somit geht die Feuchtigkeit hinein. Der Vermieter hat die Abstellkammer zu 100% berechnet.Der Abstellraum ist höher als 1m. Ist diese Berechung korrekt? Vielen Dank für die Anwort!
Wir haben ein Einfamilien-Reihenhaus gemietet. Am Haus gibt es einen Vorbau als Abstellraum, der von der Wohnung aus zugänglich ist. Dieser Raum ist weder beheizt noch isoliert – im Sommer haben wir dort Temperaturen von bis zu 40 Grad weil die Sonne auf das unisolierte Dach scheint – im Winter ist dort es bitterkalt. Kann dieser Raum wie ein normaler Wohnraum berechnete werden?
Wir wohnen in einer 5er-WG. Die Fläche der Wohnung ist L-förmig. Hinter meinem Zimmer schließt sich ein Raum von 12 qm an, in den man nur gelangen kann, wenn man durch mein Zimmer geht. Heizkörper gibt es dort nicht, die Wände sind nicht verputzt, die Außenwände sind mit Spannplatten gedämmt. Fußboden ist nicht verlegt. Der Raum dient uns als Abstellraum für einige Möbelstücke oder Wanderrucksack o. ä. an die man akut nicht ran muss, weil ich ja nicht immer da bin. Ein Dachgeschoss haben wir nicht, allerdings einen Kellerraum in ähnlicher Größe. Unsere Wohnung wäre somit dann etwas über 160qm groß. Wird dieser Raum zur Wohnfläche in Mietverträgen mitgezählt? Wie verhält es sich bei Angaben die man zu einer Beantragung einer WG-Hausratversicherung macht, da wird dieser Raum als Fläche mit angegeben, weil etwas darin stehen könnte, oder?
Eine Frage an Sie. In einem vermieteten Haus befindet sich ein großer Dachboden, dieser ist durch eine herunterklappbare Treppe zu erreichen und hat in der Mitte eine Höhe von 2,3 Meter nach außen abfallen auf 1 Meter, Frage ist dieser Dachboden „Wohnfläche“ da er nur durch die Mieter dieses Hauses genutzt werden kann?. Dann noch weitere Frage, im Keller dieses Hauses befindet sich der Vorratsraum er ist 2 Meter hoch ist also im Haus innen, ist dieser ebenfalls Wohnfläche ???
Guten Abend Herr Hundt, wir haben eine Eigentumswohnung in Berlin, die wir verkaufen möchten. Lt. Grundriß gehört ein MK (Mieterkeller) oder auch Abstellraum mit 6 qm dazu. Wir möchten diese 6 qm beim Verkauf zur Wohnfläche hinzuzählen, da im Untergeschoß ein Kellerraum auch noch vorhanden ist. Ist das korrekt? Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichem Gruß A. Herfurth
Keine Rechtsberatung Wir weisen darauf hin, dass auf diesen Internetseiten lediglich allgemeine Informationen bereitgestellt wurden. Die Informationen auf dieser Homepage berücksichtigen nicht die individuellen Umstände und Gegebenheiten eines Einzelfalls. Ebenso können aufgeführte Urteile und Rechtsfälle keinesfalls 1:1 in andere Belange übertragen und angewendet werden. Die erstellten Informationen können eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Für die rechtliche Beratung, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Nutzer die über Hausverwalter-Vermittlung.de Angebote von Hausverwaltungen anfordern, erklären sich mit der Übermittlung der angegebenen personen- und objektbezogenen Daten an ausgewählte Hausverwaltungen einverstanden. Die abgefragten Angaben der Nutzer sind auf ein Minimum beschränkt, werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur einmaligen Angebotserstellung von den Hausverwaltungen genutzt. Ohne die Weitergabe dieser Daten wäre die Erstellung von Angeboten durch die Hausverwaltungen nicht möglich.
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf unserer Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern
Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.
Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.
2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Dennis Hundt Immobilien & Online Dienstleistungen Körnerstraße 18 15345 Eggersdorf
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.
Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
Auskunft, Sperrung, Löschung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
3. Datenerfassung auf unserer Website
Cookies
Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.
Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte “Session-Cookies”. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z. B. Warenkorbfunktion) erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Soweit andere Cookies (z. B. Cookies zur Analyse Ihres Surfverhaltens) gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt.
Server-Log-Dateien
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
Browsertyp und Browserversion
verwendetes Betriebssystem
Referrer URL
Hostname des zugreifenden Rechners
Uhrzeit der Serveranfrage
IP-Adresse
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Kommentarfunktion auf dieser Website
Für die Kommentarfunktion auf dieser Seite werden neben Ihrem Kommentar auch Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Kommentars, Ihre E-Mail-Adresse und, wenn Sie nicht anonym posten, der von Ihnen gewählte Nutzername gespeichert.
Speicherung der IP-Adresse
Unsere Kommentarfunktion speichert die IP-Adressen der Nutzer, die Kommentare verfassen. Da wir Kommentare auf unserer Seite nicht vor der Freischaltung prüfen, benötigen wir diese Daten, um im Falle von Rechtsverletzungen wie Beleidigungen oder Propaganda gegen den Verfasser vorgehen zu können.
Abonnieren von Kommentaren
Als Nutzer der Seite können Sie nach einer Anmeldung Kommentare abonnieren. Sie erhalten eine Bestätigungsemail, um zu prüfen, ob Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind. Sie können diese Funktion jederzeit über einen Link in den Info-Mails abbestellen. Die im Rahmen des Abonnierens von Kommentaren eingegebenen Daten werden in diesem Fall gelöscht; wenn Sie diese Daten für andere Zwecke und an anderer Stelle (z. B. Newsletterbestellung) an uns übermittelt haben, verbleiben die jedoch bei uns.
Speicherdauer der Kommentare
Die Kommentare und die damit verbundenen Daten (z. B. IP-Adresse) werden gespeichert und verbleiben auf unserer Website, bis der kommentierte Inhalt vollständig gelöscht wurde oder die Kommentare aus rechtlichen Gründen gelöscht werden müssen (z. B. beleidigende Kommentare).
Rechtsgrundlage
Die Speicherung der Kommentare erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.
Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Dienstleistungen und digitale Inhalte
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut.
Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Cookies und Meldungen zu Zugriffszahlen
Wir setzen „Session-Cookies“ der VG Wort, München, zur Messung von Zugriffen auf Texten ein, um die Kopierwahrscheinlichkeit zu erfassen. Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID. Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Session-Cookies können keine anderen Daten speichern. Diese Messungen werden von der INFOnline GmbH nach dem Skalierbaren Zentralen Messverfahren (SZM) durchgeführt. Sie helfen dabei, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zur Vergütung von gesetzlichen Ansprüchen von Autoren und Verlagen zu ermitteln. Wir erfassen keine personenbezogenen Daten über Cookies.
Viele unserer Seiten sind mit JavaScript-Aufrufen versehen, über die wir die Zugriffe an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden. Wir ermöglichen damit, dass unsere Autoren an den Ausschüttungen der VG Wort partizipieren, die die gesetzliche Vergütung für die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 53 UrhG sicherstellen. Eine Nutzung unserer Angebote ist auch ohne Cookies möglich. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden.
Datenschutzerklärung zur Nutzung des Skalierbaren Zentralen Messverfahrens
Unsere Website und unser mobiles Webangebot nutzen das „Skalierbare Zentrale Messverfahren“ (SZM) der Kantar Deutschland GmbH für die Ermittlung statistischer Kennwerte zur Ermittlung der Kopierwahrscheinlichkeit von Texten. Dabei werden anonyme Messwerte erhoben. Die Zugriffszahlenmessung verwendet zur Wiedererkennung von Computersystemen alternativ ein Session-Cookie oder eine Signatur, die aus verschiedenen automatisch übertragenen Informationen Ihres Browsers erstellt wird. IP-Adressen werden nur in anonymisierter Form verarbeitet. Das Verfahren wurde unter der Beachtung des Datenschutzes entwickelt. Einziges Ziel des Verfahrens ist es, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zu ermitteln. Zu keinem Zeitpunkt werden einzelne Nutzer identifiziert. Ihre Identität bleibt immer geschützt. Sie erhalten über das System keine Werbung.
4. Analyse Tools und Werbung
Google Analytics
Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
Google Analytics verwendet so genannte „Cookies“. Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Die Speicherung von Google-Analytics-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.
IP Anonymisierung
Wir haben auf dieser Website die Funktion IP-Anonymisierung aktiviert. Dadurch wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
Browser Plugin
Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch den Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.
Widerspruch gegen Datenerfassung
Sie können die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, der die Erfassung Ihrer Daten bei zukünftigen Besuchen dieser Website verhindert: [google_analytics_optout]Google Analytics deaktivieren[/google_analytics_optout].
Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um.
Demografische Merkmale bei Google Analytics
Diese Website nutzt die Funktion “demografische Merkmale” von Google Analytics. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Aussagen zu Alter, Geschlecht und Interessen der Seitenbesucher enthalten. Diese Daten stammen aus interessenbezogener Werbung von Google sowie aus Besucherdaten von Drittanbietern. Diese Daten können keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Sie können diese Funktion jederzeit über die Anzeigeneinstellungen in Ihrem Google-Konto deaktivieren oder die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics wie im Punkt “Widerspruch gegen Datenerfassung” dargestellt generell untersagen.
Google AdSense
Diese Website benutzt Google AdSense, einen Dienst zum Einbinden von Werbeanzeigen der Google Inc. („Google“). Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
Google AdSense verwendet sogenannte „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website ermöglichen. Google AdSense verwendet auch so genannte Web Beacons (unsichtbare Grafiken). Durch diese Web Beacons können Informationen wie der Besucherverkehr auf diesen Seiten ausgewertet werden.
Die durch Cookies und Web Beacons erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) und Auslieferung von Werbeformaten werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Diese Informationen können von Google an Vertragspartner von Google weiter gegeben werden. Google wird Ihre IP-Adresse jedoch nicht mit anderen von Ihnen gespeicherten Daten zusammenführen.
Die Speicherung von AdSense-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.
Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
Google AdWords und Google Conversion-Tracking
Diese Website verwendet Google AdWords. AdWords ist ein Online-Werbeprogramm der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States (“Google”).
Im Rahmen von Google AdWords nutzen wir das so genannte Conversion-Tracking. Wenn Sie auf eine von Google geschaltete Anzeige klicken wird ein Cookie für das Conversion-Tracking gesetzt. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die der Internet-Browser auf dem Computer des Nutzers ablegt. Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung der Nutzer. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten dieser Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und wir erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde.
Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Die Cookies können nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen. Wenn Sie nicht am Tracking teilnehmen möchten, können Sie dieser Nutzung widersprechen, indem Sie das Cookie des Google Conversion-Trackings über ihren Internet-Browser unter Nutzereinstellungen leicht deaktivieren. Sie werden sodann nicht in die Conversion-Tracking Statistiken aufgenommen.
Die Speicherung von “Conversion-Cookies” erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.
Mehr Informationen zu Google AdWords und Google Conversion-Tracking finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
5. Plugins und Tools
Google Web Fonts
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.
Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.
Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.
Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Die Betreiber der Seiten nehmen am Amazon EU- Partnerprogramm teil. Auf unseren Seiten werden durch Amazon Werbeanzeigen und Links zur Seite von Amazon.de eingebunden, an denen wir über Werbekostenerstattung Geld verdienen können. Amazon setzt dazu Cookies ein, um die Herkunft der Bestellungen nachvollziehen zu können. Dadurch kann Amazon erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website geklickt haben.
Die Speicherung von “Amazon-Cookies” erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat hieran ein berechtigtes Interesse, da nur durch die Cookies die Höhe seiner Affiliate-Vergütung feststellbar ist.
Das Internetportal www.Hausverwalter-Vermittlung.de wird angeboten durch:
Dennis Hundt Immobilien & Online Dienstleistungen Körnerstraße 18 15345 Eggersdorf
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Nutzern der Webseite www.Hausverwalter-Vermittlung.de (Immobilieneigentümer oder deren Vertreter) und Dennis Hundt Immobilien & Online Dienstleistungen.
Dennis Hundt Immobilien & Online Dienstleistungen stellt mit dem Portal www.Hausverwalter-Vermittlung.de einen Dienst zur Verfügung, der es Immobilieneigentümern oder deren Vertretern ermöglicht, Angebote von interessierten Hausverwaltungen aus einer bestimmten Region zu erhalten.
Die Inanspruchnahme des angebotenen Dienstes ist für die Nutzer der Webseite kostenlos und unverbindlich.
Die Angebote der Hausverwaltungen basieren auf den vom Nutzer gemachten Angaben. Für die Erstellung und Übermittlung der Angebote sind ausschließlich die Hausverwaltungen verantwortlich. Dennis Hundt Immobilien & Online Dienstleistungen hat keinen Einfluss auf Erstellung, Übermittlung, Umfang und Inhalt der Angebote und lehnt somit jegliche, sich hieraus ergebene Haftung ab. Es besteht kein Anspruch auf die Vermittlung an eine oder mehrere Hausverwaltungen.
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Datenschutz
Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Hiervon unberührt, bleibt selbstverständlich die Weiterleitung an die teilnehmenden Hausverwaltungen. Ohne die Weitergabe Ihrer Daten wäre die Erstellung von Angeboten durch die Hausverwaltungen nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor. Mehr Informationen zum Datenschutz: https://www.hausverwalter-vermittlung.de/datenschutz/
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
In nur wenigen Minuten fordern Sie kostenfrei Angebote von bis zu 6 Hausverwaltungen an. Wir bringen Sie mit passenden Hausverwaltungen zusammen.
2. Schnelle Zusendung per E-Mail
Die Hausverwaltungen senden Ihnen binnen kürzester Zeit Angebote per E-Mail zu.
3. Angebote objektiv vergleichen
Auf Grundlage Ihrer Angaben erstellen die Hausverwaltungen die Angebote. Alle Verwaltungen haben aufgrund Ihrer Angaben die gleiche Ausgangssituation, deshalb werden die Angebote für Sie objektiv vergleichbar.
4. Keine Verpflichtungen
Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein, wenn Sie unser Portal nutzen. Die erhaltenen Angebote dürfen Sie natürlich gerne annehmen, müssen es aber nicht. Sie bleiben vollkommen frei in Ihrer Entscheidung.
5. Regionale Hausverwaltungen
Niemand kennt den Markt besser als eine Verwaltung im Umkreis zu Ihrer Immobilie. Die Nähe zum Objekt ist für uns und Sie wichtig – daher vermitteln wir Ihnen ausschließlich Hausverwaltungen aus Ihrer Region.
6. Bestimmte Hausverwaltungen ausschließen
Sie möchten nicht, dass Ihre aktuelle oder eine bestimmte Hausverwaltung von Ihrer Suche erfährt? Schießen Sie einfach eine oder mehrere Hausverwaltungen bei der Anfrage aus.
mein Name ist Dennis Hundt. Ich bin der Betreiber des Portals Hausverwalter-Vermittlung.de und habe dieses im März 2009 in Berlin gegründet.
Als Immobilienkaufmann weiß ich, wie schwer es ist, eine gute Hausverwaltung für sein Eigentum zu finden. Deshalb wollte ich an der Lösung dieses Problems mitwirken.
Ich bin stolz und dankbar, dass in den vergangenen 15 Jahren bereits über 36.700 Immobilieneigentümer mein Portal bei der Suche nach einer Hausverwaltung genutzt haben.
Für Eigentümer ist das Portal kostenlos. Denn mit jeder Anfrage unterstütze ich auf der anderen Seite Hausverwaltungen bei der Auftragsgewinnung. Die Verwaltungen vergüten mich für meine Arbeit am Portal. Derzeit arbeite ich mit mehreren Hunderten Hausverwaltungen in Deutschland zusammen.
PS: Im Blog des Portals berichte ich regelmäßig über verschiedene Immobilienthemen – für Eigentümer, Hausverwalter und Mieter.
Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Weitere Informationen finden Sie in unser Datenschutzerklärung.Verstanden
Guten Tag,
ich bin dabei eine 3,5 Zimmer-Wohnung Dachgeschoss-Maisonette, mit Dachschräge, in einem Mehrfamilienhaus, zu kaufen, jetzt kurz vor dem Notartermin kommt heraus, dass es lt. Teilungserklärung nur eine 2,5 Zimmer-Wohnung ist mit ausgebautem Bühnenraum, der als Wohnfläche nicht eingetragen ist. Hat ein Bühnenraum, auch wenn er ausgebaut ist, einen anderen Wert?
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren, wenn ich die Wohnung kaufe und alles belasse wie es ist?
Über eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Christine Regge
Hallo Frau Regge,
meiner Meinung nach haben Sie keine größeren Nachteile. Ggf. erhalten Sie dadurch weniger Miteigentumsanteile in der Gemeinschaft. Damit haben Sie evtl. weniger Stimmrecht, müssen aber im Zweifel auch weniger Nebenkosten zahlen. Je nach Umlageschlüssel.
Ansonsten kaufen Sie die Wohnung ja als Ganzes und zahlen auch den Kaufpreis für die gesamte Wohnung. Einen Nachteil werden Sie beim Verkauf erfahren, dann wird der Käufen ebenso stutzen, wie Sie jetzt.
Ob die Quadratmeter den Bühnenrums weniger Wert sind kann ich leider nicht einschätzen. Besser wäre es sicherlich, wenn es sich um „richtige“ Wohnfläche handeln würden. Wichtig ist sicherlich noch, dass diese Fläche auch bewohnbar ist (Höhen und Dachschrägen beachten), damit Sie im Falle einer späteren Vermietung die Fläche als Mietfläche angeben können.
Bitte betrachten Sie meine Zeilen als meine persönliche Meinung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
in meinem Mietvertrag steht, dass der Mieter berechtigt ist, Waschküche, Trockenboden und Abstellräume etc., soweit vorhanden, gemäß der Hausordnung unentgeltlich mitzubenutzen.
Wir leben seit 6 Jahren in dem Einfamilienhaus und vor einem Jahr berechnete uns der Vermieter auf einmal einen zusätzlichen Kellerraum mit 20€/Monat. Dieser Kellerraum war ehemals das Holzlager, welches wir in den Heizungskeller verlegt haben, um den Raum für Vorräte zu nutzen. Ist die Forderung berechtigt, nur weil die Nutzung eine andere ist ? Die Dachrinne und die Dusche wurde erneuert, auch hier wird uns anteilig Geld berechnet, ist das in Ordnung?
Vielen Dank für ihre Antwort, Ina Weber
Hallo Ina,
es ist generell unüblich bei einem vermieteten Einfamilienhaus einzeln Räum separat zu vermieten. Wenn die unentgeltliche Nutzung vereinbar ist, würde ich an Ihrer Stelle auch darauf bestehen.
Dachrinne und Dusche klingt für mich sehr nach Instandhaltung – dafür ist ausschließlich der Vermieter verantwortlich.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
ich habe zum 01.03. vor in eine neue Wohnung (1 OG) zu ziehen. Im Vertrag steht eine Wohnfläche von 72 qm. Nachdem ich gestern nun die Wohnung vermessen konnte, habe ich eine Wohnfläche von 62 qm ermittelt.
Zu dieser Wohnung zählt aber auch ein Mansardenzimmer. Das Zimmer hat einen Stromanschluss, ein Fenster, die Deckenhöhe beträgt 2 Meter, jedoch hat das Zimmer keine Heizung.
Soweit ich weiß darf dieses Zimmer (ohne Heizung) gar nicht mit in die Wohnfläche einfließen. Stimmt das?
Bevor ich nun meinen Hausverwalter kontaktiere, wollte ich meine rechtlichen Situation genau klären. Der Vertrag zu der neuen WOhnung ist schon unterschrieben (Anfang Dez.) und meine Kündigung für meine momentane Wohnung liegt dem Hausverwalter auch vor.
Was genau kann/sollte ich jetzt tun?
Vielen Dank für Ihren Blog und Ihre Hilfe.
Grüße
Andreas Walter
Hallo Andreas,
ich gehe mal davon aus, dass Sie die Wohnung besichtigt und für den Preis als „gut“ befunden haben. Wenn Sie also einziehen wollen, bräuchten Sie nichts machen. Wenn Sie gegen die Verwaltung vorgehen oder die Miete mindern wollen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
wir vermieten eine Kellerwohnung mit Küche, Bad, Wc, Wohnzimmer und Abstellraum.
Aus der Küche kann der 2,35 m hohe Abstellraum durch eine gewöhnliche Zimmertür betreten werden.
Im Abstellraum befindet sich kein Heizkörper.
Das Fenster im Abstellraum entspricht einem wie in folgendem Link.
Der Abstellraum ist auf einer Seite lediglich durch eine Lattenkonstruktion, mit Sichtschutz aus Karton, ohne Tür zum Kelleraum eines anderen Mieters getrennt.
Kann diese Art von Abstellraum zur Wohnfläche hinzugezählt werden ?
Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Alfred K.
Hallo Alfred,
ohne den Raum zu sehen und die entsprechenden Verordnungen in Ihrem Bundesland zu kenne kann ich dazu leider nicht sagen. Nach Ihren Schilderungen ist es wohl eher ein Kellerverschlag, alleine schon wegen der mangelnden Abgrenzung zum nächsten Keller.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Bundesland ist Baden Württemberg.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred K.
Guten Tag,
Wir haben laut Mietvertrag einen zusätzlichen Abstellraum auf dem DG, dieser Abstellraum wurde von uns die letzten 2 Jahre als Spielzimmer für unsere Kinder genutzt
Mit Möbel, Teppichboden und natürlich Spielzeug. Der Abstellraum hat eine Heizung, Strom, ist voll Isoliert und mit einer Zimmertür abschließbar. Heizung und Strom sind an unsere darunter liegende Wohnung angeschlossen. Jetzt haben wir aus dem Spielzimmer für unseren Sohn ein Kinderzimmer daraus gemacht. Einzige Veränderung ist das nun ein Bett in dem Raum steht.
unser Vermieter fordert uns zum sofortigen Rückbau auf.
Darf er das ??
Darf ich nicht selber entscheiden wie ich meine Räume nutze ??
Danke
Hallo Timo,
wir sprechen über einen Abstellraum im Dachgeschoss, den Sie zu einem Wohnraum ausgebaut / umgenutzt haben. Ich denke es liegt auf der Hand, dass das nicht funktionieren kann. Man denke alleine an Fluchtwege und Co. Das kann der Vermieter in meinen Augen nicht zulassen.
Bei Bedarf sollten Sie sich dazu rechtlich beraten lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
wir mieten eine abgeschlossene Wohnung im 1.OG. Zudem haben wir einen Abstellraum im EG. Der Abstellraum verfügt über einen Heizkörper. Ist es richtig, dass der Abstellraum mit Verbrauch und Fläche in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt wird? Bei der Umlage der Nebenkosten / kalten Betriebskosten findet der Abstellraum keine Berücksichtigung?!?
Danke
Hallo Michi,
ich würde dazu als erstes in den Mietvertrag schauen. Prüfen Sie, was hier vereinbart wurde.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
wir sind dabei ein Haus zu kaufen. Auf dem Gründtück befindet sich noch ein sehr kleines Häusschen welches im EG Hauswirtschaftsräume hat und im 1 OG ausgebaut wurde zur Wohnung. Dort ist ein eine Toilette drin und ein Waschbecken, keine Dusche und auch keine Festinstallierte Heizung (nur eine mobile Stronheizung), darf das dann als Wohnfläche gelten? Oder muss erst eine Heizung und Dusche eingebaut werden damit es dann als Wohnfläche gilt?
Viele Grüße
Florian
Hallo Herr Hundt,
als ich meine Wohnung angemietet habe wurde mir unentgeltlich ein Zimmer im Dachgeschoss dazu gegeben. Diese habe ich als Abstellraum genutzt da kein Speicher vorhanden war. Nun hat mein Vermieter dieses Zimmer komplett in den Nebenkosten mit abgerechnet. Sogar die Heizung obwohl es solch eine in diesem Zimmer nicht gibt.
Ist dies Rechtens?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruß Tanja
Guten Tag, ich wohne bereits seit 26 Jahren in einer Mietwohnung. Nun möchte die Vermietungsgesellschaft für den über meiner Wohnung befindlichen und von mir seit Anfang genutzten Dachgeschoss-/Abstellraum zusätzlich verrechnen.
Dieser Raum wird seit jeher durch Strom und Wasser meiner Mietwohnung versorgt.
Im Mietvertrag ist zwar ein Abstellraum aufgeführt, dieser ist aber nicht klar definiert ob es dieser besagte oder ein anderer in der Wohnung befindlicher Raum der als Abstellraum genutzt wird ist.
Aussage der Vermietungsgesellschaft ist, da sich im besagten oberen Raum eine Waschmaschine befindet, dieser als Wohnfläche zählt und dementsprechend verrechnet werden muss. Zeichnungen etc. existieren keine.
Bewertung von Abstellräumen bei Verkauf
Guten Tag Herr Hundt,
seit 5 Jahren bewohne ich eine Eigentumswohnung im Souterrain, nun möchte ich diese verkaufen.
Interessehalber habe ich erstmalig die Bauakte eingesehen um über mehr Unterlagen für den Verkauf zu verfügen.
Bei meinem Erwerb lag keine Wfl-Berechnung vor und in den Grundrissen waren Räume handschriftlich mit Schlafen, Kind etc. beschrieben, im Aufteilungsplan hatten die Abstellräume die selbe Kennziffer wie die anderen Räume.
Beim Blick in die Bauakte stellte ich fest, dass bei meiner 105m2-4Zimmer-Wohnung anscheinlich 2 Räume (je 18cm) als Abstellraum in den Plänen auftauchen.
Zudem entdeckte ich eine Wohnflächenberechnung mit Posten a) Nutzfläche (hier die Abstellräume) und b) Wohnfläche, jedoch im Ergebnis wurden diese addiert und mit Netto-Wohnfläche bezeichnet.
Das Haus ist Baujahr 1980. 9 Parteien.
Sogenannte Abstellräume verfügen seit Bezug über eine Fußbodenheizung und identische Ausstattung wie Wohnzimmer etc. d.h. Heizkörper, Parkett, tapeziert..
Diese sog. „Abstellräume“ erfüllen auch die Voraussetzungen die an eine Wohnfläche gestellt werden (Decken über 2,30m, je großes Fenster, Blick gerade auf Fußweg, großzügig abgeböscht, Ausstieg aus Fenster in Notfällen gut möglich..
Wie sind diese Abstellräume für mich im Verkauf zu bewerten?
Welche Fläche, welches Raumangebot verkaufe ich? Worauf muss ich achten?
Sind diese Abstellräume preislich identisch zu bewerten wie die Räume zur Wohnfläche?
Können unliebsame Konsequenzen auf mich zukommen als Käufer, wenn ich eine sog.
„Nutzungsänderung“ anstrebe etc.
Gleiche Situation gilt für eine weitere Wohnung im Haus.
Ihre Antwort würde mir sehr hilfreich sein. Danke im Voraus!
Freundliche Grüße Sylvia
aus Leverkusen
Hallo Sylvia,
danke für Ihren Beitrag. Von einem ähnlichen Fall habe ich zuletzt zufällig von Bekannten gehört. Ich kann Sie hier leider nicht beraten und Ihnen nur empfehlen, dass Sie bei einem Verkauf Ihr Wissen nicht verschweigen sollten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guten Tag,
wie verhält es sich bei einem Abstellraum/HWR-Raum (Einfamilienhaus) der sowohl von außen als auch von innen begehbar ist? Gehört er zum Haus und wird vollständig als Wohnfläche angerechnet oder nicht?
Der Raum ist sowohl von der Einfahrt zugänglich als auch vom Garten her, als auch direkt von der Küche, also aus dem Inneren des Hauses.
Viele Grüße aus Bremen, Elli
Guten Tag,
wir haben auf der Dachterasse einen Abstellraum aus Metall (aussen) und Holz (innen). Die Türe des Abstellraums ist einige cm zu kurz und somit geht die Feuchtigkeit hinein. Der Vermieter hat die Abstellkammer zu 100% berechnet.Der Abstellraum ist höher als 1m. Ist diese Berechung korrekt? Vielen Dank für die Anwort!
Wir haben ein Einfamilien-Reihenhaus gemietet. Am Haus gibt es einen Vorbau als Abstellraum, der von der Wohnung aus zugänglich ist. Dieser Raum ist weder beheizt noch isoliert – im Sommer haben wir dort Temperaturen von bis zu 40 Grad weil die Sonne auf das unisolierte Dach scheint – im Winter ist dort es bitterkalt. Kann dieser Raum wie ein normaler Wohnraum berechnete werden?
Wir wohnen in einer 5er-WG. Die Fläche der Wohnung ist L-förmig. Hinter meinem Zimmer schließt sich ein Raum von 12 qm an, in den man nur gelangen kann, wenn man durch mein Zimmer geht. Heizkörper gibt es dort nicht, die Wände sind nicht verputzt, die Außenwände sind mit Spannplatten gedämmt. Fußboden ist nicht verlegt. Der Raum dient uns als Abstellraum für einige Möbelstücke oder Wanderrucksack o. ä. an die man akut nicht ran muss, weil ich ja nicht immer da bin. Ein Dachgeschoss haben wir nicht, allerdings einen Kellerraum in ähnlicher Größe. Unsere Wohnung wäre somit dann etwas über 160qm groß.
Wird dieser Raum zur Wohnfläche in Mietverträgen mitgezählt?
Wie verhält es sich bei Angaben die man zu einer Beantragung einer WG-Hausratversicherung macht, da wird dieser Raum als Fläche mit angegeben, weil etwas darin stehen könnte, oder?
Hallo Klara,
eine Kammer gehört klassischerweise zur Wohnfläche.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Eine Frage an Sie. In einem vermieteten Haus befindet sich ein großer Dachboden, dieser ist durch eine herunterklappbare Treppe zu erreichen und hat in der Mitte eine Höhe von 2,3 Meter nach außen abfallen auf 1 Meter, Frage ist dieser Dachboden „Wohnfläche“ da er nur durch die Mieter dieses Hauses genutzt werden kann?. Dann noch weitere Frage, im Keller dieses Hauses befindet sich der Vorratsraum er ist 2 Meter hoch ist also im Haus innen, ist dieser ebenfalls Wohnfläche ???
Guten Abend Herr Hundt,
wir haben eine Eigentumswohnung in Berlin, die wir verkaufen möchten. Lt. Grundriß gehört ein MK (Mieterkeller) oder auch Abstellraum mit 6 qm dazu. Wir möchten diese 6 qm beim Verkauf zur Wohnfläche hinzuzählen, da im Untergeschoß ein Kellerraum auch noch vorhanden ist.
Ist das korrekt?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
A. Herfurth
Hallo Astrid,
ein Kellerraum ist keine Wohnfläche. Wie Sie am Ende des Gesamtpreis definieren, ist hingegen Ihre Sache.
Viele Grüße
Dennis Hundt