Beim Einzug oder Auszug aus einer Mietwohnung wird fast immer ein Abnahmeprotokoll erstellt. Bei einem Abnahmeprotokoll, welches auch unter dem Begriff Übergabeprotokoll bekannt ist, werden der Zustand der Wohnung bei Einzug beziehungsweise Auszug zusammen von Mieter und Vermieter dokumentiert.

Wozu dient ein Abnahmeprotokoll?

Das bei einer Wohnungsübergabe erstellte Abnahmeprotokoll dient in erster Linie zur Dokumentation vom Zustand der Wohnung oder des Hauses zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe.

Insbesondere bei Mietobjekten, bei denen bereits beim Einzug sichtbare Mängel oder Beschädigungen am Inventar vorhanden sind, ist ein Abnahmeprotokoll zu empfehlen, um sich vor etwaigen Schadensersatzansprüchen durch den Vermieter zu schützen.

Beispiele für Beschädigungen am Inventar der Wohnung sind unter anderem abgeplatzter Lack an Türen und Fenstern, defekte Kacheln im Bad oder auch Beschädigungen am Bodenbelag.

Üblicherweise wird auch beim Auszug während der Wohnungsübergabe ein Abnahmeprotokoll erstellt. Bei einem Wohnungsübergabeprotokoll bei Auszug wird in der Regel festgehalten, ob der Mieter seinen Verpflichtungen bei Auszug (siehe auch Mietrecht: Renovierung) nachgekommen ist und die Wohnung vertragsgemäß übergeben wurde.

Merke: Der Vermieter kann im Nachhinein nur die Ansprüche gegen den Mieter geltend machen, die im Abnahmeprotokoll festgehalten wurden (BGH, NJW 1983,446).


Einen rechtlichen Anspruch auf ein Abnahmeprotokoll stehen weder dem Mieter noch dem Vermieter zu und beide Parteien haben das Recht ein solches abzulehnen oder die Unterschrift zu verweigern.

Verweigert der Vermieter die Durchführung und die Dokumentation der Wohnungsübergabe, so steht ihm dennoch das Recht zu, etwaige Ansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. In einem solchen Fall jedoch muss der Vermieter zum Schutz des Mieters beweisen, dass die beanstandeten Schäden bereits bei Auszug aus der Wohnung vorhanden waren.
Hier haben wir die 6 wichtigsten Tipps für die Wohnungsübergabe an den Vermieter zusammengestellt.

Wie muss ein Abnahmeprotokoll erstellt werden?

Für die Erstellung eines Abnahme- oder Wohnungsübergabeprotokolls wird vom Gesetzgeber keine besondere Form vorgeschrieben.
Wichtig für das Abnahmeprotokoll ist in erster Linie, das:

  • Name und Anschrift vom Mieter und Vermieter vorhanden sind und
  • sämtliche Beschädigungen so genau wie möglich und übersichtlich festgehalten werden.
  • Ebenfalls dürfen Datum, Ort und die Unterschriften von Mieter und Vermieter beziehungsweise dem Bevollmächtigten – beispielsweise dem Hausmeister oder Hausverwalter – nicht fehlen.

Unter Umständen ist es empfehlenswert den Zustand der Wohnung und vorhandene Beschädigungen oder Mängel durch Fotos festzuhalten oder die Wohnungsübergabe im Beisein eines neutralen Dritten durchzuführen, um eine spätere Beweisführung zu erleichtern.


Sind keine Beschädigungen an der Mietsache vorhanden und wird dem Mieter dieses daraufhin mündlich erklärt, so ist nach einem Urteil des Landgerichts Mannheim aus dem Jahr 1975 der Vermieter an diese mündliche Aussage gebunden und hat im Anschluss daran kein Recht mehr, Ansprüche gegen den Mieter geltend zu machen.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

3 Gedanken zu „Abnahmeprotokoll (inkl. Muster)“

Schreibe einen Kommentar

Weitere Infos

Archiv