Wurde beim Einzug in eine Wohnung ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen, so bedarf es bei einer Wohnungskündigung um diesen zu beenden. Bei einer ordentlichen Kündigung der Wohnung durch den Mieter muss dieser sich lediglich an die geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen halten.
Der Inhalt und die Form der Wohnungskündigung unterliegen keinen gesetzlichen Vorschriften. Sie muss jedoch immer schriftlich erfolgen, um die Einhaltung der Fristen sicher zustellen.
Anhand einer Vorlage für eine Wohnungskündigung als Musterbrief zeigen wir Ihnen, wie eine solche ordentliche schriftliche Kündigung aussehen kann.
Die geltenden Fristen gem. § 573c BGB für eine ordentliche Kündigung durch den Mieter betragen drei Monate und die schriftliche Wohnungskündigung muss spätestens am dritten Werktag des ersten Kündigungsmonats beim Vermieter vorliegen. Anderenfalls verlängert sich die Kündigungszeit um einen weiteren Monat.


Einen Begründung für eine Wohnungskündigung durch den Mieter muss nicht erfolgen, jedoch muss jede Person, die im Mietvertrag als Mieter eingetragen ist und den Vertrag unterschrieben hat, auch die Kündigung des Mietvertrages unterschreiben.
Der Vermieter darf während der Kündigungsfrist die Wohnung durch Interessenten im angemessenen Umfang besichtigen lassen, dieses muss jedoch im Vorfeld eines jeden Besichtigungstermins mit dem Mieter abgesprochen werden.

Musterbrief zur Wohnungskündigung (gem. § 573c BGB):


Ort und Datum
 
Name und Anschrift des Mieters
Mustergasse 1
12345 Musterstadt
Name und Anschrift des Vermieters
Mustergasse 2
12345 Musterstadt
Betr. Wohnungskündigung für die Wohnung __________________
Sehr geehrte(r) Herr / Frau _____________,
mit diesem Schreiben möchte(n) ich /wir den Mietvertrag für die oben genannte Wohnung ____________ in _______________zum ______________ zu kündigen.


Die dreimonatige Kündigungsfrist gem. § 573c wird hierbei eingehalten.
Um einen Termin für die Wohnungsabnahme und die Übergabe der Wohnungsschlüssel zu vereinbaren, sowie die Wohnungsbesichtigung vorhandener Interessenten stimmen Sie bitte telefonisch unter  __________________ oder schriftlich mit mir / uns ab.
Mit freundlichem Gruß / Mit freundlichen Grüßen
Name und Unterschrift der /des Mieters


Sie können diesen Musterbrief für Ihre eigene Wohnungskündigung verwenden. Bitte vergessen Sie nicht die freien Felder in dem Muster mit Ihnen persönlichen Daten zu ergänzen.

 

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

10 Gedanken zu „Wohnungskündigung Musterbrief“

  1. Sehr geehrter Herr Hundt,
    vielen Dank für die Vorlage der Wohnungskündigung. Hat es mir leicht gemacht, die Kündigung zu schreiben.
    Meine Empfehlung bei einer Vorlage: bitte den Text noch ein Mal durch schauen auf Grammatik.
    Herzlichst
    Susanne Wolff

    Antworten
  2. Hallo Herr Hundt,
    ich habe vor drei Tagen einen Mietvertrag unterschreiben, nun haben sich private und breufliche Änderungen ergeben die auch für mich etwas überraschen waren.
    Wie schnell kann ich von dem schon unterschriebenen Mietvertag zurücktretten?
    mit freundlichen Grüßen
    Eva Bott

    Antworten
    • Hallo Eva,
      Sie können mit der gesetzlichen Frist kündigen oder einvernehmlich mit dem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag schließen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Guten Tag Herr Hundt,
    uns wurde fristgerecht zu Ende des Jahres gekündigt. Wir haben nun eine Immobilie gekauft, welche wir erst Mitte Februar beziehen können. Somit müssten wir das bestehende aber gekündigte Mietverhältnis um zwei Monate verlängern.
    Ist das möglich? Gibt es hier einen Schutz von Seiten des Mietschutzes?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    Antworten
    • Hallo Amanda,
      sprechen Sie Ihren Vermieter auf Ihr Problem an und bitte Sie um einen späteren Auszug.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Hallo,
    Ich habe eine eigene Wohnung was seit 4 Jahren vermietet ist. Nun brauche ich die Wohnung selber. Was für eine Frist darf ich da setze? Wie viel Zeit muss ich anbieten?

    Antworten
  5. Hallo,
    Ich habe ein Problem. Ich bin mit meinem damaligen Freund in unsere erste eigene Wohnung gezogen. Wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben. Aufgrund privater Probleme und der Trennung bin ich nach 4 Monaten ausgezogen. Mein ex Freund lebt noch in der Wohnung. Ich habe dem Vermieter über mein Auszug informiert und ihm um eine Entlassung aus dem Mietvertrag gebeten. Er teilte mir mit das dieses erst nach abzahlung der Kaution möglich sein. Mein ex Freund leistete keine weiteren Zahlungen (Kaution u. Miete). Der Vermieter rief mich an und sagte er wolle die Wohnung (Mietverhältnis) kündigen und bräuchte meine neue Anschrift um mir diese Kündigung zu zusenden und mir eine Rechnung der offenen mietrückstände zu schicken. Jetzt frag ich mich ob es rechtens ist da ich kein Wohnraum benutze bzw kein nutzen mehr an der Wohnung habe.

    Antworten
    • Hallo Ferby,
      als Mieterin haften Sie gemeinschaftlich für die gesamten Verpflichtungen. Der Vermieter wird sich immer an den Mieter halten, der die Zahlungen ab ehesten leisten kann.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten

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