Wohnflächenberechnung Balkon

Was gibt es Schöneres, als am Wochenende den Tag mit einem gemütlichen Frühstück auf dem sonnigen Balkon zu beginnen. Ein schön gestalteter Freisitz ist für viele Menschen eine echte Alternative zum Garten und lässt auch in Stadtwohnungen ein herrliches Naturfeeling entstehen. Klar, dass für viele Mieter eine Wohnung ohne Balkon nicht denkbar ist, der Außenbereich gehört fest zu ihrem Wohnraum dazu.

Doch wie verhält es sich mit den Kosten? Zählt der Balkon zur Wohnfläche? Wir erklären die Wohnflächenberechnung für den Balkon.

Wohnflächenberechnung: Balkon wird anteilig zur Wohnfläche gerechnet

Grundsätzlich gilt, dass bei der Berechnung der Grundfläche einer Wohnung der Balkon mitgerechnet wird, jedoch nicht mit der vollen Quadratmeterzahl. Die Berechnung der Fläche erfolgt anteilig. Hierfür gibt es nun zwei Möglichkeiten:

  • Der Mietvertrag wurde vor dem 01. Januar 2004 geschlossen: Der Vermieter darf die Quadratmeter der Dachterrasse oder des Balkons mit einer Höhe bis zu 50% in die Grundflächenberechnung mit aufnehmen. Es gilt hier die Zweite Berechnungsverordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (kurz: II. BV).
  • Der Mietvertrag wurde ab dem 01. Januar 2004 geschlossen: Ab jetzt gilt die neue Wohnflächenverordnung (kurz: WoFlV). Diese besagt, dass Balkone „in der Regel“ mit 25 % ihrer Quadratmeterfläche in die Wohnflächenberechnung mit einfließen dürfen. Jedoch sind Ausnahmen von der Regel möglich, beispielsweise, weil es sich um einen optimal nutzbaren Südbalkon handelt (Qualitätskriterium). Kann von einer besonders hohen Qualität des Balkons gesprochen werden, darf der Vermieter weiterhin bis zu 50 % der Fläche berechnen. Ausschlaggebend für Gerichte ist ferner auch das Ortsüblichkeitskriterium.

Wie viel Miete kostet ein Balkon?

Findet sich in der Wohnung lediglich ein kleiner Nordbalkon, der gerade die Nutzung mit einem Stuhl erlaubt, kann der Vermieter im Normalfall die Fläche zu 25% in die Wohnflächenberechnung mir einfließen lassen. Bei einer Größe von 3 qm wären das also 0,75 qm, die zur Grundfläche der Wohnung hinzukommen würden.

Verfügt eine Wohnung aber über eine Dachterrasse in bester Südlage mit Blick ins Grüne, auf der sowohl Liege als auch Tisch Platz haben, darf der Vermieter maximal 50% der Balkonfläche zur Wohnflächenberechnung ansetzen. Bei einer Größe von 15 qm würde das die Grundfläche der Wohnung also um 7,5 qm erhöhen.

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