Eine Gebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherung für den Eigentümer einer Immobilie. Inhalt dieser Versicherung sind unter anderem Schäden, welche durch Hagel, Wasser und auch Feuer oder Sturm an der versicherten Immobilie inkl. der eingetragenen Nebengebäude und Garagen entstehen.
Besonders Schäden durch Feuer und Wasser können ein Gebäude so stark schädigen, dass die Immobilie im schlimmsten Fall einen Totalverlust erleidet. Der abgedeckte Wasserschaden durch die Gebäudeversicherung umfasst hierbei jedoch in der Regel nur den Wasserschaden durch Leitungswasser. Andere Formen wie z.B. Hochwasserschäden müssen separat versichert werden.

Bei welchem Wasserschaden übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten?

Tritt ein Schaden durch einen Wasserrohrbruch, defekte Zuleitungsschläuche oder defekte Teile der sanitären Anlagen auf, so ist dieser entstandene Wasserschaden durch die Gebäudeversicherung abgedeckt.


Sie übernimmt jedoch nicht nur die Kosten für die Beseitigung des durch den Wasserschaden entstehenden Schaden, sondern der Eigentümer kann weitere Kosten geltend machen. So werden z.B. auch Kosten für eine entfallende bzw. entgangene Miete über einen Zeitraum von maximal 12 Monaten übernommen (Hierzu auch mehr unter Mietminderung bei Wasserschaden). Ebenso werden Kosten für eine Übergangswohnung für den Fall übernommen, wenn der Eigentümer die Wohnung oder das Haus selbst bewohnt hat.
Wir der Wasserschaden durch einen Mieter verursacht ist die Frage: Wasserschaden – Wer zahlt? Schnell geregelt, der Verursacher (MIeter) bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Was kostet die Gebäudeversicherung?

Der Beitrag, den eine Gebäudeversicherung kostet, ist in erster Linie abhängig vom gewünschten Versicherungsschutz und Leistungsumfang. So kann zum Beispiel der Bereich Wasserschaden in der Gebäudeversicherung zusätzlich durch die Absicherung von Wasserschäden z.B. durch Hochwasser oder Überschwemmungen erfolgen. Diese zu den Elementarschäden zählenden Einflüsse sind vor allem in Gegenden angeraten, in diese Gefahren für das Eigentum erhöht sind.


Zusätzlich zum gewünschten Versicherungsschutz sind noch das Alter, die Ausstattung, die Größe, die Lage des Objektes sowie die gewünschte Höhe der Versicherungssumme ausschlaggebend für die Beitragshöhe. Der Preis wird je m² Wohnfläche berechnet und liegt in der Regel zwischen 1,50€ und 2 € / m².
Da sich nicht nur die Preise, sondern zum Teil auch die Leistungen z.B. bei der Regulierung von einem Wasserschaden innerhalb der Gebäudeversicherung unterscheiden, ist ein Vergleich mehrere Anbieter empfehlenswert.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

101 Gedanken zu „Wasserschaden: Was übernimmt die Gebäudeversicherung?“

  1. Ich hatte am 18.01.2012 einen Wasserschaden in Meiner Wohnung. Die Feuerwehr hatte mich Informiert, dass das Wasser aus meiner Wohnung kommt und das sie meine Tür aufgebrochen haben. Der Hausmeister war auch da und wir gingen rein, um zu schauen, was Geschehen war. Aber wir sahen nichts (Ursache). Es war alles Unterwasser. Das Schlafzimmer, die Diele und das Bad waren Überschwemmt in der Küche war nichts zu sehen. Auch im Wohnzimmer war kein Wasser. Einen Tag danach Kam ein Gutachter, der die Wohnung auf Feuchtigkeit untersuchte. Er sagte mir dann, dass die Wohnung KOMPLETT feucht wäre. Und es müsse alles raus… Was soll ich machen!

    Antworten
    • Hallo Herr Schein,
      unabhängig davon, wo das Wasser her kam, können Sie sicher nicht in der durchnässten Wohnung bleiben. Alles muss abtrocknen. Die Frage ist, wer kommt für den Schaden auf bzw. wo kam das Wasser her?
      Erst wenn die Ursache gefunden wurde, kann festgemacht werden, wer die Schult an dem Wasserschaden trägt und wer die Kosten übernehmen muss. Sie? Ihr Vermieter? Oder vielleicht ein anderen Mieter im Haus? Den Verursacher zu finden ist natürlich auch wichtig, um zu klären, wessen Versicherung den Schaden ggf. reguliert.
      Viel mehr kann ich zu dem Sachverhalt leider nicht schreiben.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Hallo,
    folgendes Problem. In der Wohnung über mir ist ein Wasserrohr geplatzt. Jetzt ist es so das durch das Wasser die Wände im Schlafzimmer, Flur und Küche nass sind. Ich hab mittlerweile auch Raum-Entfeuchter usw. bekommen.
    Die sollen nun mindestens 2 Wochen hier arbeiten. Jetzt wird auch noch der Teppich aus Schlafzimmer und Flur rausgerissen. Ich hab also nur mein Wohnzimmer zur Verfügung das nun auch schon recht voll gestellt ist da ich mein Bett und Schränke abbauen musste da der Teppich raus muss.
    Jetzt zu meinen Fragen:
    Um wie viel Mietminderung kann ich meine Vermieterin anhauen?
    Kann ich irgendwie noch Schadenersatz fordern von der Gebäudeversicherung meiner Vermieterin? Hab ja auch 5 Stunden. mit gearbeitet um Boden trocken zu kriegen und musste mir auch extra ein Urlaubstag nehmen!
    Wenn man Anspruch auf irgend was hat, an wen wendet man sich dann?
    Schöne Grüße
    Jens

    Antworten
    • Hallo Jens,
      danke für den Kommentar.
      Ja, Sie können die Miete durchaus mindern. Wie viel ist schwer zusagen, vielleicht können Sie einfach für die Fläche, die vom Schaden nicht betroffen ist weiter zahlen. Für die nicht nutzbaren Räume mindern Sie (die Warmmiete), ich denke das ist fair. Wenn Sie sich noch deutlich stärker eingeschränkt fühlen, kann ggf. auch noch mehr gemindert werden. Hier ist der individuelle Fall zu betrachten.
      Ich denke auch den Arbeitsausfall können Sie entschädigt bekommen. Sowohl Mietminderung, als auch den Arbeitsausfall sollte die Gebäudehaftpflichtversicherung der Vermieterin tragen. Für Sie ist Ihre Vermieterin Ansprechpartnerin.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Silke,
        leider werden manche Kommentare vom System gelöscht. Oft ist das der Fall, wenn Kommentare (fälschlicherweise) als Spam eingestuft werden. Das geschieht leider auch gelegentlich, wenn es größere Rechtschreibfehler git.
        Würden Sie Ihr Anlegen nochmals formulieren? Wie kann ich Ihnen helfen?
        Viele Grüße
        Dennis Hundt

        Antworten
  3. Hallo,
    in der Wohnung über mir lag am 14.02.2012 ein Heizungsrohrbruch vor. Nun sind natürlich Teile meiner Wohnzimmerdecke angegangen, soll heißen durchnässt und sogar mechanisch verformbar, und Teile der Wände vom Wasserschaden gezeichnet. Da die Decken aus einer Art Pressspan bestehen ist es mit einer einfachen Trocknung nicht getan, da dieses Holz sich ausdehnt und Wellen schlagen würde.
    Was die Sache nun wiederum ganz interessant macht ist die Tatsache das jene Wohnung über mir einer anderen Hausverwaltung gehört, als meine, und natürlich auch noch unbewohnt war.
    Meine Frage ist nun: Wie lange muss ich der Hausverwaltung Zeit geben bis diese einen Gutachter schickt, der Schaden beseitigt und reguliert und wo mache ich meine Mietminderung geltend?
    Dies alles ist zwar in meinem Urlaub passiert, aber trug ja in dem Fall keiner Erholung bei, sondern eher dem Gegenteil. Kann ich dies auch mit Schadensersatz geltend machen?
    MfG

    Antworten
    • Hallo Marcel,
      eine Mietminderung machen Sie gegenüber Ihrem Vermieter geltend. Ihr Vermieter kann sich den Schaden dann vom Eigentümer der Wohnung über Ihnen wiederholen. Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Hausverwaltung sollten Sie natürlich für die Beseitigung / für ein mögliches Gutachten eine kurze Frist setzen. Schließlich ist alles durchnässt. Ich denke wenige Tage sollten genügen.
      Ob Sie eine Entschädigung für Ihre Arbeitsleistung / verlorenen Urlaubstage bekommen, kann ich Ihnen nicht sagen. Das ist aber sicherlich nicht auszuschließen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Hallo,
    wir hatten vor zwei Wochen einen Leitungsbruch im Keller unseres Eigenheimes. Gutachter der Versicherung und Sanierungsfirma waren vor Ort. Es treten sowohl Wohngebäude- als auch Hausratversicherung für den Schaden ein.
    Da wir nicht alles wieder so haben wollen, wie es vorher war, stellt sich die Frage, ob wir uns die Schadenshöhe nicht auszahlen lassen können natürlich ohne die Mwst.
    Der Gutachter hat mir das Angebot der Sanierungsfirma zugesandt und meinte,die Versicherung zahlt mir 12€ die Stunde plus Material. Bei den (günstigen Preisen) des Angebotes komme ich da nicht mit. Ich solle mir mal Gedanken machen, was ich haben möchte.
    Was steht mir denn eigentlich zu?
    Vielen Dank schon mal!!
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Jensen

    Antworten
    • Hallo Herr Jensen,
      danke für Ihren Kommentar. Ich freue mich für Sie, dass der Schaden reguliert wird. Welche Auszahlung / welcher Stundenlohn Ihnen bei Eigenleistung zusteht kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich vermute, das wird bei jeder Versicherung verschieden sein. Ich denke, hier müssen Sie sich in Ihnen Versicherungsbedingungen schlau machen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  5. Guten Abend,
    wir wohnen seit einem halben Jahr in unserer Wohnung. Im Dezember bemerkten wir einen Wasserfleck an der Türzarge unseres Badezimmers und meldeten dies der Hausverwaltung. Diese kam vorbei und schaute sich den Schaden an und benachrichtigten die Eigentümer der Wohnung. Nach drei Wochen kam ein Gutachter und stellte nach Entfernen einer Fliese unter der Duschwanne fest, das die Duschwand defekt ist und das Wasser durch diese unter der Duschewanne entlang an die Wand läuft, diese durchnässt und das ganze erst an der Türzarge zum Vorschein kommt. Er meinte, es müsste einen technische Trockenlegung erfolgen, die mindestens 2 bis 3 Wochen dauern würde.
    Danach erfolgte von Seitens der Hausverwaltung oder der Eigentümer keine Reaktion, woraufhin wir eine schriftliche Frist von zwei Wochen zur Mängelbeseitigung setzten. Nach einigen Anrufen kam zwei Tage vor Ende der Frist der Fliesenleger und erneuerte die Silikondichtung der Dusche. Nach seinen Angaben sei aber die technische Trocknung nicht nötig, da die Wand auch durch die entfernte Fliese genug Luft zum Trocknen bekommen würde.
    Leider trat weiterhin Wasser aus und wir meldeten dies auch sofort, woraufhin diesmal die Eigentümer und die Hausverwaltung vorbeikamen, um sich den Schaden anzusehen. Man einigte sich darauf, das der Fliesenleger erneut zur Reperatur vorbeikommt und evt. noch den Klempner mit zu Rate zieht. Nach drei weiteren Besuchen im Januar hatten diese es auch endlich geschafft, die Dusche dicht zu bekommen. Die Wand sollte weiter trocknen und der Fliesenleger in drei Wochen die entfernte Fliese wieder einsetzen.
    Gestern rief uns ein Fachmann für Trockenlegung an und wollte einen Termin vereinbaren (gleich am nächsten Tag), um ein Trockengerät mit dazugehörigen Wandbohrungen zu installieren. Wir haben davon nichts gewusst und erstmal um Zeit gebeten, das ganze mit der Hausverwaltung bzw. den Eigentümern zu klären, denn es gibt folgende Probleme dabei: es ist eine 2-Raumwohnung und das Bad liegt am Verbindungsgang zwischen Stube und Schlafzimmer. Das Bad selber ist 6qm groß und hat keine Fenster. Das heißt, die Schläuche werden über den Zwischengang in das Bad reingelegt, der Trockner selber in die Dusche gestellt (muss dann zum duschen rausgenommen werden, es gibt keine Wanne), die Zwangslüftung würde auf 24h-Betrieb geklemmt und die Tür müsste auf Grund der Schläuche immer offen bleiben.
    Es würde also neben dem Platzproblem auch zu einer Lärmbelästigung kommen, wo uns keiner sagen kann, wie hoch diese ist. Das wäre aber wichtig zu wissen, denn wir wohnen hier mit unserem sechs Monate alten Baby, welches ja auch Ruhezeiten braucht.
    Meine Fragen:
    Falls man mit dem Baby auf Grund der Baumaßnahme nicht in der Wohnung bleiben kann, ist es möglich in ein Hotel oder ähnliches zu ziehen und die Kosten übernehmen zu lassen? Ab wann ist es mit Baby unzumutbar?
    Ist eine Mietminderung während der Bauzeit möglich?
    Können uns Nachteile dadurch entstehen, dass wir den Termin für die Trockenlegung erstmal nicht bestätigt haben?
    Vielen dank für Ihre Hilfe! Mit Freundlichen Grüßen F. Tamier

    Antworten
    • Hallo Frau Tamier,
      danke für den sehr ausführlichen Kommentar. Ich versuche meinen Eindruck kurz und verständlich wiederzugeben.
      Ihr Vermieter ist für den Schaden verantwortlich, ohne Frage. Er muss den Schaden auch beheben, da er die Instandhaltungspflicht inne hat. Wenn die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar ist, haben Sie ein Recht die Miete angemessen zu mindern. Für die zeit, der eingeschränkten Nutzung = Trocknungsphase.
      Wie hoch eine Minderung ausfallen kann ist nicht eindeutig zu sagen. Es gibt hier keine Regelungen. Fälle die vor Gericht gelandet sind, geben erste Anhaltspunkte – aber es sich sicher schwierig einen ähnlichen Fall wie den Ihren zu finden.
      Das Trocknungsgerät ist offensichtlich noch nicht angeschlossen und Sie wissen auch noch nicht, wie sehr die Trocknung Sie beeinflussen wird (hier meine ich auch den Lärm).
      Sie müssen also bei Beginn des Prozedur entscheiden, wie hoch die Beeinträchtigung ist und wie hoch Sie mindern wollen. Ich persönlich sehe schon eine Minderung von mindestens 20% der Warmmiete. (Es gibt auch sehr leise Geräte, ohne Schläuche, hier sind die 20% dann sicherlich schon Oberkante der Minderung)
      Zum Hotel: Wenn die Wohnung unter Wasser steht, können Sie als Mieter auch ins Hotel ziehen, eine solche Schwere sehe ich bei ihnen nicht. Ich denke, trotz Kleinkind, ist ein Umzug ins Hotel nicht rechtfertigt. Man kann das natürlich machen, die Frage ist dann aber, wie kompliziert wird es, die Auslagen vom Vermieter zurück zu bekommen.
      Das Sie den Termin erst mal mit der Hausverwaltung abstimmen wollen halte ich für unproblematisch, gerade weil die Verwaltung Sie offensichtlich nicht über den Anruf / den Terminwunsch der Firma informiert hat.
      Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Hilfe!
    Ein großes Problem, mein Bruder und ich wohnen in einem 2.Familienhaus, er unten ich oben. Wir teilen uns die Gebäudeversicherung und er hat versäumt seinen Beitrag zu zahlen. Jetzt ist es so, dass ich wohl möglich einen Rohrbruch in meinem Bad habe und bei meinem Bruder ist im Untergeschoss die Küchendecke feucht ist, besteht in diesem Falle ein Versicherungsschutz?
    Viele Grüße

    Antworten
    • Hallo K.M.,
      leider kann ich Ihnen Ihre Frage nicht fachlich beantworten. Mein Menschenverstand sagt mir aber, dass nur Versicherungsschutz besteht, wenn die Versicherungsprämien auch vollständig bezahlt wurden.
      Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  7. Hallo,
    Ich habe da mal eine bescheidene Frage. Ich habe jetzt den Fall, dass mein Nachbar einen Wasserschaden in seiner Küche hat, die direkt neben meinem Wohnzimmer liegt.
    Jetzt ist in diesem Haus die Wasserleitung so geführt das die im Boden meines Wohnzimmers liegt und das Wasser sich seinen weg von der Küche unter meinen Laminatboden gebahnt hat.
    Nur als Info: Der Wasserschaden meines Nachbars ist nicht sein Selbstverschulden sondern liegt an dem Alter der Leitungen.
    So, jetzt hatte ich eine Dame hier, die sich um die Vermietungen kümmert und sie sagt mir, dass sei ja mein Laminat und das müsse ich selber erneuern oder dafür müsse ich ja eine Hausratversicherung haben.
    Aber da mich ja kein Verschulden trifft, kann das doch nicht meine Aufgabe sein das jetzt auf meine Kosten zu erneuern.
    PS: Laminatboden war echt Kostspielig und ist jetzt gerade mal 4 Jahre alt. Was jetzt.
    Danke schon mal im Voraus!

    Antworten
    • Hallo Jochen,
      ich denke wir haben zwei Optionen:
      A: Das Haus gehört einem einzigen Eigentümer. In diesem Fall sehe ich den Eigentümer / Vermieter in der Pflicht den Schaden zu beheben und die Kosten zutragen. Im Normalfall hat man hierfür eine Gebäudehaftpflichtversicherung.
      B: Das Haus ist in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Hier ist die Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortlich, da der Schaden am Gemeinschaftseigentum aufgetreten ist.
      Ich denke nicht, dass Sie den Schaden tragen werden müssen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  8. Hallo Herr Hundt,
    am 31.03.12 kam es zu einem Wasserschaden durch einen geplatzten Schlauch der Waschmaschine in der Wohnung über mir. Dies ist auch die Wohnung des Vermieters. Wasser trat großflächig durch die Decke gedrungen. Da es sich um eine Lehm-Stroh Isolierung handelt, sind an ca. 1/3 der gesamten Decke braune Flecken und seit einer Woche nun auch Schimmelflecken (ca. 1qm) aufgetreten.
    Geruchsbelästigung war die Folge. Durch extrem Lüften und Heizen konnte dies auch nach einer Woche beseitigt werden. 2 Entfeuchter und 3 Gebläse sind seit dem 18.04. aufgebaut. Diese sind relativ laut und nervig. Schimmel wurde durch die gleiche Firma mittels Spray behandelt. Ca. 3 Wochen werden die Geräte laufen, danach sollen die Renovierungsarbeiten beginnen. Dies wird dann sicher nochmal eine Woche dauern.
    Frage: Wie hoch kann eine Mietminderung in diesem Fall ausgelegt werden?
    – hinsichtlich Geruchsbelästigung, extra Heizen und Lüften, Lärmbelästigung, eingeschränkte Nutzung der Mietsache durch die Geräte und die Renovierungsarbeiten?

    Antworten
    • Hallo Frank,
      alle Punkte die Sie aufgezählt haben, berechtigen Sie zur Mietminderung, keine Frage. Allerdings kann ich Ihnen keine pauschale Antwort geben. Alleine schon, weil die Minderung jetzt wohl etwas geringer ausfallen wird und bei der Renovierung (größere Beeinträchtigung) womöglich etwas höher. Gerichtsurteile geben Ihnen erste Anhaltspunkte in welchem Bereich Sie ungefähr richtig liegen. Sie können sich auch vorstellen, das die Minderung bei einer 1-Zimmer-Wohnung höher ausfallen wird (vielleicht bis zu 100%) als bei einer 4-Zimmer-Wohnung mit drei weiteren nutzbaren Räumen.
      Also, mein Tipp: Suchen Sie sich passende Gerichtsurteile und schätzen Sie ab, wie hoch Ihre Mietminderung ausfallen könnte.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Hallo Herr Hundt,
    vielen dank für die schnelle Antwort.
    Leider ist sie genauso „Konkret“ ausgefallen wie ich es mir dachte.
    Nun werde ich schauen was die Versicherung an Angeboten unterbreitet.
    Hilfreich wäre eine Art roter Faden an dem man sich lang hangeln könnte, der dann
    irgendwie alle Widrigkeiten berücksichtigt.
    Trotzdem vielen Dank und großes Lob
    für diese Webseite.

    Antworten
  10. Hallo, guten Tag.
    Wir hatten einen Leitungswasserschaden. Ein geplatzter Schlauch verursachte, dass das Wasser durch die Deck in die Kellerräume tropfte. Entfeuchter alles erledigt. Wir sind gebäudeversichert mit Topp-Schutz. Der SV der Versicherung rechnete für die Renovierung in Eigenregie 576,00 Euro. Wobei aber nur einzelne Wände berücksichtigt sind. Wir wollten es aber von einer Firma machen lassen und haben einen Kostenvoranschlag über 1029,00 Euro eingereicht. Jetzt möchte die Versicherung davon aber nur 776,00 Euro erstatten. Ist das ok?

    Antworten
    • Hallo Frau Neubauer,
      leider kann ich Ihnen nicht sagen, ob das Vorgehen der Versicherung in Ordnung ist. Ich denke hier hilft es nur, Einblick in die Versicherungsbedingungen zu nehmen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  11. Sehr geehrter Herr Hundt ,
    hab e auch eine Frage und finde es klasse das es hier so ein Forum gibt wo man schnell und umsonst Antwort bekommt.
    Ich bin vor 12 Jahren hier in meine Wohnung eingezogen (4. OG unter dem Dach), nun ist es so das das Dach undicht ist und die Decken in Küche und Wohnzimmer feucht sind (Holzdecke). Im Wohnzimmer muss ich mit Töpfen arbeiten, wenn es reintröpfelt. Eine Firma war heute da und meinte, das Dach wäre hinüber und es würde immer widermal reinregnen. Sie haben es wohl nur kurzzeitig „flicken“ können.
    Meine Frage kann ich hier Miete kürzen? Der Mangel war bei Einzug nicht bekannt. Wenn ja wieviel ? Wer trägt die jetzt bevorstehenden Renovierungsarbeiten? Mein Vermieter meint er hätte genug reagiert indem das Dach erst mal geflickt wurde. Die Aussage von der Dachdeckerfirma ist jedoch erschreckend. Ich zahle für 72 m2 565 € Warmmiete.
    Schimmelpilzbefall steht mir wohl ins Haus.
    Lieben dank für ihre Antwort
    Conny

    Antworten
    • Hallo Conny,
      ja, Sie können aufgrund des Mangels (nasse Deck) die Miete mindern. Wie viel ist schwer zu sagen, dass kommt immer auf den Einzelfall an. Hier wage ich keine verbindliche Aussage zu treffen.
      Die Reparaturkosten am Dach und in der Wohnung trägt der Vermieter, dieser ist für die Instandhaltung verantwortlich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  12. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich arbeite bei einer Immobilienverwaltung.
    Bei einem Mieter gab es zwei Wasserschäden, zur Austrocknung liegt mir nun das Stromprotokoll mit dem verbrauchtem Strom vor.
    Die Stromkosten möchte ich nun dem Mieter erstatten, gesammelt werden die uns angefallenen Kosten dann der Versicherung vorgelegt.
    Meine Frage:
    Muss ich eine Gutschrift mit Ausweis der Umsatzsteuer erstellen oder werden die Stromkosten netto erstattet, da ich ja auch von der Versicherung nur den Netto-Betrag erhalte?
    Der Mieter bezahlt die Rechnung an die Stadtwerke jedoch brutto.
    Vielen Dank & freundliche Grüße!
    Magdalena

    Antworten
    • Hallo Magdalena,
      für den Mieter ist die USt. ja ein „echter“ Kostenfaktor. Daher sehe ich gar keine andere Möglichkeit als dem Mieter den Bruttobetrag zu erstatten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  13. Sehr geehrter Herr Hundt,
    in der Innenwand meiner Küche war das Abwasserrohr defekt, sodass meine Küche abgebaut, die Wand aufgehauen und das Rohr neu ersetzt werden musste. Nun steht das Trocknungsgerät in der Küche (vermutlich für etwa 10 Tage), bevor die Wand wieder verputzt und meine Küche wieder aufgebaut werden kann.
    Einzig nutzbar ist mein Kühlschrank.
    Meine Vermieterin (Eigentümerin) hat sich nun mit der Gebäudeverwaltung in Verbindung gesetzt und meinte, dass ich kein Recht auf Mietminderung habe und allerhöchstens etwas wiederbekomme, wenn ich alle Rechnungen sammle, wo ich auswärts gegessen habe. Allerdings wurde mir das nicht im Vorfeld gesagt, sodass ich natürlich in der letzten Woche keine Rechnungen aufgehoben habe.
    Ist dies so richtig, oder habe ich dennoch einen Anspruch auf Mietminderung?
    Zu meiner Wohnsituation kann ich noch hinzufügen, dass ich eine 1-Raum-Wohnung habe, die Küche ist ein extra Raum. Die Quadratmeterzahl beläuft sich auf etwa 39.
    Vielen Dank und freundliche Grüße,
    Betty

    Antworten
    • Hallo Betty,
      in meinen Augen haben Sie ganz klar ein Recht auf eine Mietminderung. Schließlich ist Ihre Küche für eine beachtliche Zeit nicht nutzbar und der Wohnwert somit erheblich eingeschränkt. Suchen Sie am besten nach entsprechenden Urteilen, die Ihnen Anhaltspunkte für die Höhe der Minderung geben können.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  14. Sehr geehrter Herr Hundt,
    vor ca. 4 Wochen stellten wir fest das die Fliesen in der Küche zerbrachen. Bei genauer Überprüfung konnten wir starke Feuchtigkeit unter den Fliesen feststellen.Wir benachrichtigten unsere Gebäudeversicherung die uns empfahl eine Druckprüfung, bzw eine Kamarabefahrung zu veranlassen. Bei der Kamarabefahrungund Druckprüfung wurde festgestellt das sich unter dem Schlafzimmerfußboden ein alter Schacht befindet, welcher total versackt war und an verschiedenen Stellen Wasser austrat.Der Sachbearbeiter unsere Gebäudeversicherung sagte das der Schacht
    beseitigt werden sollte und neu angeschlossen werde. Beim öffnen der Bodenplatte stellte die beauftragte Tiefbaufirma fest das in der Bodenplatte noch eine Wasserleitung verlief, aus der an mehreren Stellen Wasser austrat. Um der anderen Ursache auf den Grund zu gehen wurde uns von der Versicherung nahe gelegt,die Küche, das Schlafzimmer, Toilette, Flur, Hauswirtschaftsraum ca. 60 cm auszuschachten. Hierbei wurden an den Abwasserleitungen mehrere Bruchstellen festgestellt. Es wurden komplett neue Abwasserkanäle verlegt. Bei der Frage wer die Kosten des Aushubs, der Erdreichentsorgung und Wiederinstandsetzung der Abwasserrohre übernehmen würde wurde uns mitgeteilt,das diese Kosten der Versicherugsnehmer bezahlen müßte.Ist das Rechtens?
    mit freudlichen Grüßen Alfonso

    Antworten
    • Hallo Alfonso,
      leider kenne ich mich im Versicherungsrecht nicht aus. Da es offensichtlich um größere Schäden und Beträge geht, würde ich Ihnen eine Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht empfehlen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  15. Sehr geehrter Herr Hundt,
    meine Frage an Sie wäre folgende: Heute ist mir in meinem Eigenheim aufgefallen, dass sich an der Aussenfassade ein großer nasser Fleck befindet, mein Mann hat daraufhin alles im Haus überprüft und festgestellt, dass die Kaltwasserleitung bei der Badewanne kaputt ist. Ich habe eine Gebäudeversicherung, muss diese denn dann jetzt für die Beseitigung des Schadens und die Instandsetzung aufkommen (in Versicherung enthalten Leitungswasser)?
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine schnelle Antwort!

    Antworten
    • Hallo Daniela,
      ich weiß leider nicht, ob die Versicherung für den Schaden aufkommt. Ich würde empfehlen bei der Versicherung anzufragen und vorab in die Versicherungsbedingungen zu schauen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  16. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe eine Wohnung mit Elektro-Dusche in meiner Küche angemietet.
    Wenn ich duschen möchte, muss diese mit einem Kabel an den Strom angeschlossen werden. So wird das Wasser geheizt. Das Wasser wird durch eine Elektropumpe abgepumpt, wenn man den Regler auf “Pumpen” stellt.
    Seit zwei Jahren habe ich keine Probleme mit der Dusche.
    Letztes Wochenende allerdings musste die Feuerwehr meine Wohnung aufbrechen, da beim Mieter unter mir von der Decke lief.
    Die Dusche hatte getropft und das Wasser konnte nicht ablaufen, da ich die Dusche nicht an den Strom anschließe, wenn ich nicht dusche. Ein Überlauf ist nicht vorhanden.
    Jetzt muss bei dem Mieter unter mir der Boden neu und die Decke neu verputzt werden.
    Mein Problem ist, dass ich keine Haftpflicht o.ä. besitze.
    Kann der Mieter den Schaden bei seiner Versicherung geltend machen? Die Dusche ist ja mitgemietet und ist nicht richtig gegen solche Möglichen Tropfen abgesichert?
    Ich würde mich über eine Antwort freuen.
    Sonnige Grüße,
    Natascha Müller

    Antworten
    • Hallo Natascha,
      der Fall ist schwierig. Ich könnte mir schon gut vorstellen, dass Sie als Verursacherin für den Schaden verantwortlich sind und vom Vermieter und dem Mieter der unteren Wohnung „zur Kasse gebeten werden“. Es gibt ja zwei Probleme: 1. Der Wasserhahn war nicht richtig zu oder Sie haben den tropfenden Wasserhahn nicht gemeldet / reparieren lassen. 2. Die Dusche war ohne Strom nicht um funktionsbereiten Zustand.
      Im Zweifel empfehle ich Ihnen dringend eine rechtliche Beratung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  17. Sehr geehrter Herr Hundt,
    zuerst einmal ein großes Dankeschön, dass ich mich hier an Sie wenden darf.
    Ich habe ein Reihenmittelhaus mit einem Flachdach. Das Regenwasser vom Dach wird durch ein Ableitungsrohr direkt durch das Haus bis in den Keller geleitet. Von dort aus wird das Rohr nach draußen geleitet, wo es an die Kanalisation oder in ein Gewässer abgeleitet wird.
    Das Rohr war einzementiert und bei starkem Regen sprudelte das Wasser unten am Boden raus. Nachdem die Wand aufgestemmt wurde sah man, das aus dem Knick Wasser austrat. Teilweise sind auch die Dichtungen nicht mehr in Ordnung. Jetzt hab ich erst einmal das Rohr von einer Firma abdichten lassen, was jedoch beim letzten Regen nicht viel genützt hat, da trotz Abdichtung der Keller unter Wasser stand. Nun habe ich den Schaden bei der Versicherung gemeldet und die wollen jemanden vorbei schicken der die Angelegenheit prüft.
    Ist solch ein Schaden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt? Wenn ja, würden mir dann alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten (Aufstemmen + abdichten) erstattet werden müssen?
    Mit freundlichem Gruß

    Antworten
    • Hallo Ursular,
      ich kann Ihnen leider nicht sagen, ob Ihr konkreter Schaden durch die von Ihnen abgeschlossene Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist. Ich würde einfach bei der Versicherung anfragen. Wenn die Versicherung zuständig ist, dann sollte der Schaden auch komplett übernommen werden. Also auch mit allen Handwerkerleisten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  18. Hallo Herr Hundt,
    wir haben eine ETW im 3. OG (Flachdach). Vor zwei Jahren wurde eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert. In der nachfolgenden Frostzeit bildeten sich bei uns in der Küche an der Decke (Innenwand, ca. 1 m vom Fenster entfernt) Wasserflecken. Diese vergrößerten sich immer dann, wenn es draußen geforen war und wieder begann aufzutauen. Bei Temperaturen im Plusbereich passierte nichts. Hausverwalter wurde informiert. Dieser ließ von der Dachdeckerfirma sowie auch von der Firma der Photovoltaikanlage Besichtigngen vornehmen. Diese Besichtigungen fühten aber zu keinem Ergebnis. Jetzt, wo der erste Frost schon wieder da war, sind die Flecken noch größer geworden. Wer hat jetzt die Kosten einer Leckortung zu tragen, wir als Eigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft?
    Herzliche Grüße und vielen Dank im voraus

    Antworten
    • Hallo Nicole,
      ich würde die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Pflicht sehen, da der Schaden / das Loch ja offensichtlich am Dach vorliegt. Das Dach des Hauses ist Gemeinschaftseigentum und somit ist die WEG verantwortlich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  19. Hallo Herr Hundt,
    ich bin soeben durch Zufall über diese Seite gestolpert und finde es super, dass Sie sich hier so viel Mühe geben!
    Auch ich habe ein kleines Problem bzgl. Feuchtigkeit. Ich wohne zur Miete. In der Wohnung über mir wurde letzte Woche ein Wasserschaden festgestellt.
    Die Wand zwischen dem Badezimmer und Kinderzimmer. war im Kinderzimmer nass. eine Wohnung ist ebenso aufgeteilt.
    Es hatte sich der Schlauch zur Wasserzufuhr im Wasserspülkasten gelöst; wie lange, das ist unbekannt.
    Die Wand im Zimmer meiner Tochter hat noch keine Wasserränder, riecht jedoch schon sehr feucht. Demnach ist auch ein Folgeschaden zu erwarten.
    Ich habe ausgerechnet diese Woche endlich einmal Urlaub (den ich mehr als nur nötig habe, da meine Nerven eh schon blank liegen) und Ferien sind auch noch.
    Nun ist zu erwarten, dass wenn morgen das Trocknungsgerät in der oberen Wohnung aufgestellt wird, dass wir hier alles andere als Ruhe bekommen werden.
    Davon abgesehen haben wir hier am Donnerstag auch noch eine Geburtstagsnachfeier mit 8 Kindern im Haus. Die Wohnung ist so schon sehr hellhörig (man hört sogar, wenn der Wasserhahn in Betrieb genommen wird, oder auch geredet wird. Was kann ich tun, um meinen unbedingt notwenigen Seelenfrieden zu bekommen?
    Was für Möglichkeiten stehen mir da offen? Morgen Nachmittag soll der Versicherungsvertreter oben sich den Schaden ansehen. Was muss ich veranlassen, was kann ich unternehmen…
    Was kann ich fordern? Zumal ich jetzt auch noch Urlaub habe und aus finanz. Gründen auch nicht wegfahren kann. Meine Vermieter (die andere sind, als aus der oberen Wohnung) möchte ich nicht gern mit einer Mietminderung belasten. Muss die Wand in dem Zim. meiner Tochter evtl. auch gleich mit Geräten getrocknet werden?
    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie evtl. ein paar Ratschläge auch für mich parat hätten.
    Liebe Grüße
    Mone

    Antworten
    • Hallo Mone,
      Sie können sich nur an Ihren Vermieter wenden, um Abhilfe bitten und ggf. die Miete mindern. Ein Andere Möglichkeit sehe ich nicht, da Sie auch keinen anderen Ansprechpartner außer Ihren Vermieter haben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  20. Hallo Herr Hundt,
    vielleicht haben Sie ja meine Frage nicht erhalten, deshalb versuche ich es noch einmal.
    In dem Mehrfamilienhaus, in dem ich eine Eigentumswohnung habe, war in der Whg. unter mir ein Wasserschaden.
    Da kurz vorher schonmal ein Wasserschaden durch die Steigleitung war, klopfte die beauftragte Installationfirma die Wände in der Wohnung unter mit, über mir und bei mir auf.
    Letztlich stellte sich heraus, dass bei mir in der Küche an der Armatur der Spülmaschinenanschluß defekt war und dies den Schaden ausgelöst hat.
    Meine Hausverwaltung meint, die Gebäudeversicherung würde nur für die Nachfolgeschäden aufkommen, aber nicht für die Schadensursache, die im Sondereigentum entstanden ist. D.h. ich solle für die Arbeiten zur Lokalisierung des Schaden (Aufklopen und Verschließen der Wände) in allen 3 Wohnungen aufkommen. Ist mir nicht plausibel. Vielleicht können Sie mir Auskunft geben.
    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Tina

    Antworten
    • Hallo Tina,
      ich kann Ihnen zu den Details leider nicht viel schreiben. Ich würde selbst mit der Gebäudeversicherung Rücksprache halten und mir so selbst einen Überblick verschaffen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  21. Hallo Herr Hundt,
    Ich bin gerade über diese Seite gestolpert und finde es Klasse, wie Sie den Leuten helfen.
    Da versuche ich es doch auch direkt mal.
    Wir haben eine vermietete Eigentumswohnung. In der Wohnung da drüber ist ein Fenster undicht, so dass Regenwasser ins Mauerwerk eindringt. In unserer Wohnung ist nun ein großer Wasserfleck, der immer größer wird. Laut der Verwaltung kann die undichtigkeit jetzt im Winter nich behoben werden, was den Wasserfleck weiter wachsen lässt.
    Meine Frage ist, wer kommt indiesem Fall für den Schaden in unsere Wohnung auf?
    Das größte Problem ist auch, dass wir nichts dagegen machen können, dass der Schaden immer noch schlimmer wird. Was können wir tun?
    Viele Grüße

    Antworten
    • Hallo Roland,
      ich würde den Druck auf die Verwaltung erhöhen. Selbst wenn der Schaden nicht vollständig behoben werden kann, so ist vielleicht eine provisorische Lösung möglich um den Schaden zu beheben und den Fleck im Anschluss zu trocken. Wer für den Schaden aufkommt, kann ich leider nicht sagen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  22. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin Mieterin einer Lagerhalle zur Hälfte, muss ich die ganze Gebäudeversicherung bei meiner Nebenkostenabrechnung zahlen oder nur ein Anteil, muss der Hallenbesitzer auch ein Teil der Gebäudeversicherung zahlen, wenn Sie hier eine Antwort für mich hätten wäre sehr schön. Besten Dank .
    Mit freundlichem Gruß
    Uschi Kromm

    Antworten
  23. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir hatten einen Rohrbruch im Haus, der durch drei Etagen ging. Es wurde ein neues Abwasser-Rohr eingezogen und in der letzten Woche wurden auch die Mauer- und Kachelarbeiten durchgeführt. Nachdem die Wände jetzt getrocknet sind, können sie wieder tapeziert und gestrichen werden.
    Meine Frage: Kann ich von der Versicherung die Kostenübernahme für den gesamten Raum verlangen, da der ja komplett neu tapeziert /gestrichen werden muss? Wir können ja schlecht in Räumen leben, in denen nur die direkt betroffene Zimmerecke „geflickt“ wurde.
    Danke für die Unterstützung!
    Sabine Steffens

    Antworten
  24. Hallo,
    In unserer selbst genutzten Immobilie ist der Schlauch vom Eckhahn zur Mischbatterie defekt. Dieser hat vermutlich über Monate langsam vor sich hin getropft. Das ausgetretene Wasser ist unter das Parkett geflossen und tritt nun an anderen Stellen von unten ans Tageslicht. Ist dieser Schaden, der durch den defekten Schlauch entstanden ist, versichert? Wenn ich den Kopf dieser Seite richtig lese, müsste es so sein. Oder regeln das die Versicherungen unterschiedlich? gibt es irgendwo eine eindeutige Rechtsprechung?
    Besten Dank für eine Rückmeldung, die ich dringend benötige.
    Uwe C.

    Antworten
  25. Hallo,
    ich hatte einen Wasserschaden, da der Zulauf meiner Waschmaschine – welche ich am Vortag bei Einzug in die Wohnung vom Vormieter übernahm – platzte. Jetzt kam ein Gutachter und der Boden wurde herausgenommen. Trocknungsgeräte kommen eine Woche nach Wasserschaden für die Zeit von 2 Wochen zum Einsatz. Im Anschluss wird ein neuer Boden verlegt. Ich muss alle Möbel in der Küche (dort sind Fließen, die bleiben können) zwischenlagern.
    Die Miete ohne Nebenkosten beträgt 450 Euo. Es ist eien 1 Zimmer Wohnung mit Küche und Bad. Die Wohnfläche beträgt zirka 45 qm.
    Wie hoch kann ich nun Mietminderung einfordern?
    Vielen Dank für das tolle Forum und Ihre kompetente Hilfe!

    Antworten
  26. Hallo,
    ich war 2 Wochen im Urlaub und als ich nach Hause kam hatte ich einen Wasserschaden. Ausgelöst wurde dieser durch einen geplatzten Schlauch am Kühlschrank mit Eiswürfelfunktion, der an die Wasserleitung angeschlossen ist. Kommt hierfür die Gebäudeversicherung auf?
    Eine Hausratsversicherung habe ich nicht.

    Antworten
  27. Hallo,
    Wir haben einen Wasserschaden im Haus, im Moment wird alles getrocknet. Unsere Wohngebäudeversicherung über nimmt den schaden. Wir hatten eine Firma da die hat einen Kostenvoranschlag gemacht. Die Versicherung war einverstanden. Aber wir wollen das in eigen Leistung fertig machen. Da sagte uns die Versicherung sie würden uns 60% von der Nettosumme geben ( vom Kostenvoranschlag der Firma). Ich finde das etwas wenig. Müssen wir das so hinnehmen? Was können wir machen? An wen wendet man sich?
    Danke schon mal in voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Astrid Hasken

    Antworten
    • Hallo Herr Hundt,
      ich habe folgendes Problem : In meinem Mietshaus ist zum wiederholten mal ein Wasserschaden in bzw. durch die Duschkabine erfolgt.Der letzte Schaden ist vor ca. einem Jahr von einer Fachfirma repariert worden ( neue Amertur und Duschkabine und Fliesenfugen mit Silikon neu abgedichtet)Die Wand und der Boden ist getrocknet worden. Die Dusche steht auf Holzdielen der mit einem PVC Teppichboden ausgelegt ist. Erst jetzt ist die Dusche demontiert worden, um zu sehen woher das Wasser kommt und ob der Boden schadhaft ist. Die selbe Fachfirma hat gegenüber meiner Versicherung geäußert, dass der Grund wohl eine undichte Silikonfuge ist , die sie ja selbst erst vor ca einem Jahr erstellt hat.!!!. Die Versicherung möchte den jetzigen Schaden nicht übernehmen, da es ja kein Leitungswasserschaden ist.Was kann ich in diesem Fall machen? Kann ich die Fachfirma belangen, da sie ja wohl nicht fachmännisch gearbeitet hat , oder muss die Versicherung doch den Schaden übernehmen oder muss ich den Schaden selbst übernehmen und bleibe auf den Kosten sitzen? Oder kann ich den Mieter belangen,wg.zu später Meldepflicht!????
      Ich bin gespannt auf Ihre Antwort und verbleibe bis dahin
      Mit freundlichen Grüßen
      Thomas Danowsky

      Antworten
  28. Lieber Herr Hundt,
    vielen Dank für Ihr großzügiges Angebot, Fragen aller Art in der Hausverwaltungssache zu beantworten. Mein Probem ist folgendes:
    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zu Miete. Meine Wohnung ist im EG und hat einen Garten, den ich zu pflegen habe. Der Garten enthält u.a. auch eine Zypressenhecke. Weil das Haus einen Außerwasserhahn besitzt, habe ich die Eigentümerversammlung gebeten, gegen Entgelt des Wasserverbrauches die Nutzung des Wasserhahnes zu gestatten, um die Bäume in den heißen Tagen des Jahres zu bewässern. Mein Antrag wurde unter der Begründung abgelehnt, dass ich den Gartenschlauch durch meine Wohnung (Badezimmer-Flur-Wohnzimmer) ziehen könnte und sollte.
    1. Ist der Anschluß eines 25 m langen Gartenschlauches in einer Wohnung überhaupt zulässig? und
    2. Kann eine Institution wie die Eigentümerversammlung mich verpflichten, die Gartenpflege mit dem Wassertransport durch die Wohnung zu erledigen?
    Ich betone: es geht nicht um Wassermengen für ein paar Blumen, die mir einer Gießkanne begossen werden können, sondern um eine ca. 10 m lange Bäumenhecke.
    Mit bestem Gruß
    Lucia Mihalache

    Antworten
  29. Ich habe folgendes Problem. Anfang Juli wurde in meiner Eigentumswohnung einen wohl schon seit Monaten laufenden Wasserschaden in der Badwand nur entdeckt, weil das Wasser schon von meiner Erdgeschosswohnung in den Keller einer anderen Eigentümerin lief. Wir haben eine Wohngebäudeversicherung, deren Gutachter auch zeitnah da war. Drei Wochen standen jetzt die Trockengeräte und nun soll eigentlich der Rückbau beginnen. Bisher hat alles halbwegs gut geklappt mit Versicherung. Kosten für Reparatur auch bereits auf dem WEG-Konto. Am Termin vor Ort hat mir der Gutachter auch mündlich Recht gegeben (leider ohne Zeugen) dass – da die Wohnung ein offener Raum ist (sprich Flur, Wohn- und Esszimmer offen), auch wenn nur bis zur Hälfte des Flures der Laminat beschädigt war und rausmusste, kein optischer Mangel hinzunehmen wäre, sprich auch der verbleibende Laminat des restlichen Raumes raus muß und erneuert wird.. Jetzt heißt es, ich muß hinnehmen dass mitten im Flur eine Blende eingezogen wird und nur der restliche Laminat der beschädigt wurde, ersetzt wird. So optisch verunstaltet kann ich die Wohnung jedoch nur minderpreisig verkaufen. Wie verhält sich da die Sachlage? Bin alleinerziehend und kann mir nicht so einfach 42 qm Laminatarbeiten oder einen Anwalt selbst leisten. Bräuchte dringend Hilfe!

    Antworten
  30. Am 14.05.2014 habe ich meiner Wohngebäudeversicherung einen Wasserschaden im 2. OG meines Einfamilienhauses gemeldet. Sachverständiger etc. haben sich den Schaden angesehen, Angebote wurden reingeholt. Dennoch kam es aufgrund des großflächigen Sturmschadens im Juni 2014 zu einer Verzögerung, so dass hoffentlich noch vor Weihnachten die Arbeiten begonnen und abgeschlossen werden können.
    Nichts desto trotz ist seit Mitte Mai das Badezimmer (ca. 8qm) nicht nutzbar.
    Kann ich für den entstandenen Ausfall Geld von meinem Versicherer verlagen, da augenscheinlich dieser auch an der langen Verzögerung schuldfähig gemacht werden sollte.
    Danke für eine Einschätzung sowie über den skizzierten Weg zu einer Lösung.
    MfG

    Antworten
    • Hallo Daniel,
      lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten, der sich auf Versicherungsrecht spezialisiert hat. Tut mir leid, dass ich hier nicht mehr für Sie zum kann.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  31. Hallo Herr Hundt,
    Ich würde mich sehr über eine kurze Einschätzung/Rat zu folgendem Fall freuen:
    Wir leben seit fast 5 Jahren im Ausland. In D besitzen wir ein 3 Familienhaus, bei der wir in der unteren Etage wohnen. Während unserer Abwesenheit passt die Schwiegermutter auf unsere Wohnung auf. Während eines Urlaubes bei uns, ist ein Wasserfilter an unserem Kühlschrank (mit Wasserabfluss) gerissen. Durch das nichtbemerken des Risses ist nun ein erheblicher Schaden in unserer Wohnung entstanden. Die küche (Wert ca. 15000€) sowie unser Esszimmer und Wohnzimmer sind durch den Wasserschaden so gut wie ruiniert, da sämtliche Möbel Wasser aufgesogen haben. Meine Frage, übernimmt meine Versicherung den entstandenen Schaden oder muss ich mich darauf vorbereiten, das diese den Schaden wegen grober Fahrlässigkeit ablehnt? Hätte ich das Wasser während meiner Abwesenheit abstellen müssen? über eine kurze Auskunft wäre ich sehr dankbar.

    Antworten
    • Hallo David,
      ich kann Ihrer Versicherung hier nicht vorgreifen, würde den Schaden aber auf jeden Fall bei der Hausratversicherung einreichen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  32. Hallo Herr Hundt,
    wie schätzen Sie folgenden Fall ein?
    Beim Umzug von der alten Wohnung(ganzes Haus) in die neue Wohnung habe ich im nicht mehr bewohnten Haus den Wasserschieber vor der Wasseruhr zugedreht um sicher zu sein, dass nirgends mehr Wasser laufen kann. Habe das auch durch Aufdrehen eines Wasserhahns geprüft.
    Einige Tage später habe ich die Spülmaschine ausgebaut. Auch dort habe ich den Zulaufhahn so weit wie möglich zugedreht, dann den Anschlußschlauch zur der Maschine abgeschraubt. Den Anschlußschlauch mit einer Verschlußkappe zugeschraubt und, weil noch ein paar Wassertropfen dran waren das Ende in einen Eimer gelegt.
    Am nächsten Tag war der Vermieter in der Wohnung und die ganze Küche stand unter Wasser, obwohl der Zulaufhahn und die Wasserschieber zugedreht waren.
    Inzwischen hat sich herausgestellt, dass weder der Wasserschieber vor der Wasseruhr als auch der nach der Wasseruhr nicht richtig schließen. Wer haftet nun für den Schaden?
    Viele Grüße
    Stefan

    Antworten
    • Hallo Stefan,
      Sie haben offensichtlich Ihr Möglichstes getan – dennoch kann ich die Sachlage nicht (rechtlich) einschätzen. Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, sollten Sie sich Hilfe von einem Anwalt holen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  33. Hallo, ich habe folgendes „Problem“ ich habe am 20.6. den Schlüssel zu meiner neuen Wohnung bekommen, Mietbeginn war der 1.7. zum 1.7. wurde eine Hausratversicherung abgeschlossen, nun ist 4 Tage nach Schlüsselübergabe, das Wasserventil der Gastherme geplatzt. Durch rasches Handeln konnte schlimmeres vermieden werden, jedoch sind Wasserschäden an diversen Kommoden und der Nagelneuen Küche die sich bereits in der Wohnung im Aufbau befande, entstanden. Welche Versicherung kommt für den Schaden auf? LG

    Antworten
  34. Hallo Herr Hundt,
    vor 4 Wochen gab es einen Wasserrohrbruch in dem Keller des Mehrfamilienhauses in dem ich lebe. Alle Keller standen unter Wasser und beschädigten private Gegenstände.
    Ich habe keine Hausratversicherung und bislang noch nichts von meinem Vermieter bzw von der Wohnungsgesellschaft gehört. Wer kommt für die Kosten auf?
    Da die Verwaltung nicht besonders freundlich ist, dachte ich ich frage mal hier an.
    Vielleicht könnten Sie mir helfen?
    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Katharina

    Antworten
  35. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich benötige Ihren Rat zu folgender Angelegenheit.
    Ich bin Eigentümerin einer 1 1/2 Zimmerwohnung im 2. Stock. Wie ich gestern von meiner Mieterin erfahren habe gab es einen Wasserschaden in der Küche. Die Mieterin war in der Arbeit und die Eigentümerin im 1. Stock hat dann die Hausverwaltung und Feuerwehr verständigt, da das Wasser bereits bis in den Keller gelaufen ist. Wie ich heute von der HSV informiert wurde ist der Flexschlauch in der Küche geplatzt. Die Trockenlegung, Feuerwehr wird über die Gebäudeversicherung abgerechnet, da es sich um Leitungswasserschaden handelt.
    Jetzt meine Frage: Meine Mieterin besitzt keine Hausratversicherung. Wie sie mich informierte sind Ihre Möbel kaputt und müssen raus, ebenso der Lamenatboden und meine eingebaute Küche. Wer trägt diese Kosten? Meine Mieterin kann nicht in der Wohnung bleiben sagte Sie mir. Lt. Auskunft der HSV kann aber nur eine Mietminderung bei der Gebäudeversicherung eingereicht werden.
    Bitte um Ihre Stellungnahme zu diesem Fall, da ich nicht weiss wie ich mich meiner Mieterin gegenüber verhalten soll. Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus.
    Viele Grüße
    Maria

    Antworten
    • Hallo Maria,
      wenn ein Mieter keine Hausratversicherung abgeschlossen hat, ist das ja sein gutes Recht. Dann trägt der Mieter den Schaden am Hausrat. Das ganz allgemein. Ihren individuellen Fall sollten Sie rechtlich prüfen lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  36. Sehr geehrter Herr Hundt,
    im Oktober vorigen Jahres hatten wir in unserer Eigentumswohnung durch Rohrbruch der Wasserleitung einen nicht unerheblichen Wasserschaden.
    Zur Schaffung der Baufreiheit für die Erneuerung der Fußböden mußten Möbel ausgelagert werden.
    Die entstandenen Kosten für den Ab- und Aufbau der Möbel wurden von der Gebäudeversicherung übernommen.Die entstandenen Transportkosten sowie die Kosten für die Zwischeneinlagerung beim Spediteur lehnt die Gebäudeversicherung jedoch ab, obwohl die Auslagerung zur Schaffung der Baufreiheit erforderlich war.
    Als Begründung gibt die Gebäudeversicherung für die Ablehnung an, die Schadenregulierung sei Sache der Haushaltversicherung, die widerum an die Gebäudeversicherung verweist.
    Ich bitte Sie um eine rechtliche Auskunft und bedanke mich im Voraus recht herzlich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter

    Antworten
  37. Sehr geehrter Herr Hundt,
    mein Mann und ich haben vor vier Jahren eine Eigentumswohnung gekauft. Vor 5 Wochen stellten wir fest, dass eine Wand zwischen Küche und Wohnzimmer nass ist und es hat sich Schimmel gebildet. Wir haben die Hausverwaltung informiert und diese hat eine Sanitärfirma beauftragt die Ursache zu finden. Zuerst wurde der Boden in der angrenzenden Toilette aufgemacht und ein Trockengerät reingestellt. Die Ursache konnte man jedoch nicht finden, also hat man in der Küche an bestimmten Ecken die Böden aufgemacht und wieder mit Trockengeräten getrocknet. Ein Teil der Küchenmöbel musste raus. Auch diese Maßnahme führte zu keinem Ergebnis. Dann wurde der Boden am Eingangsbereich zwischen Wohnzimmer und Küche aufgemacht und man stellte wieder nichts fest. Die beauftragte Sanitärfirma hat keine weiteren Ideen und sagt wir müssen abwarten bis es wieder feucht wird und ob die Wände wieder nass werden, wie lange wir warten müssen kann man uns nicht sagen. Ich habe zwei Kinder, 2 Jahre und ein Baby mit 1 Monat.
    Meine Fragen: Wie lange kann man uns eine solche Wohnsituation mit zwei Kinder und tiefen Bodenlöchern, Schimmel an den Wänden und Staub zumuten? Wer ist dafür zuständig die Ursache zu finden ? Hausverwaltung oder Gebäudeversicherung?
    Wer erteilt in erster Linie die Aufträge an die Handwerker um den Schaden zu finden? Hausverwaltung oder Gebäudeversicherung?
    Macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten um das Ganze zu beschleunigen?
    Für Ihre Auskunft vielen Dank und viele Grüße
    Monika Piskoulidis

    Antworten
    • Hallo Monika,
      Auftraggeber ist immer die Hausverwaltung im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Zur Frage der Bezahlung: hier kann entweder die Gebäudeversicherung einspringen oder die Wohnungseigentümergemeinschaft bleibt auf den Kosten sitzen.
      Wenn Sie einen Anwalt einschalten, müssen Sie gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (vertreten durch Ihre Hausverwaltung) arbeiten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  38. Sehr geehrter Herr Hundt,
    im Oktober vorigen Jahres hatten wir in unserer Eigentumswohnung durch Rohrbruch der Wasserleitung einen nicht unerheblichen Wasserschaden. Zur Schaffung der Baufreiheit für die Erneuerung der Fußböden mußten Möbel ausgelagert werden. Die entstandenen Kosten für den Ab- und Aufbau der Möbel wurden von der
    Gebäudeversicherung übernommen.Die entstandenen Transportkosten sowie die Kosten für die Zwischeneinlagerung beim Spediteur lehnt die Gebäudeversicherung jedoch ab, obwohl die Auslagerung zur Schaffung der Baufreiheit erforderlich war. Als Begründung gibt die Gebäudeversicherung für die Ablehnung an, die Schadenregulierung sei Sache der Haushaltversicherung, die widerum an die Gebäudeversicherung verweist. Ich bitte Sie um eine rechtliche Auskunft und bedanke mich im Voraus recht herzlich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter

    Antworten
  39. Lieber Herr Hundt,
    folgendes Problem: Wir bewohnen ein Haus zur Miete. Wir haben festgestellt, dass bei Regen ein kleines Rinnsal durch die Außenwand in den Keller läuft, haben dies auch sofort gemeldet und darüber hinaus festgestellt, dass sämtliche Außenwände zum garten hin nass/ feucht sind. Trocknungsgeräte wurden aufgestellt; die komplette Terrasse aufgerissen und im Moment wird bis zu den Grundmauern aufgegraben. Unser Sachschaden durch im Keller ordnungsgemäße, gelagerte Kleidung/Möbel beläuft sich auf ca. 5000€. Nun hat uns ein Brief der Versicherung erreicht – laut Haftpflicht-Versicherung unseres Vermieters – „…..Der von der Gebäudeversicherung beauftragte Sachverständige konnte die Schadenursache nicht eindeutig feststellen. Insoweit führt der Sachverständige in seinem Bericht aus: „Schadenursache: Rohrbruch in einem außenliegenden Guss-Regenfallrohr ca. 2-3m im Boden. Ob der Rohrbruch für den ganzen Schaden ver- antwortlich ist, kann nicht zu 100 % festgestellt werden, da die Mieterin die Beobachtung gemacht hat wenn es draußen zu starkem Niederschlag kommt läuft ein feines Rinnsal Wasser durch die Außenwand in die Waschküche KG. Eindringende Feuchtigkeit kann nicht ausgeschlossen werden.“.
    Unsere Haftpflicht hat sich ebenfalls geweigert, unseren Schaden zu übernehmen.
    Sind wir tatsächlich die „Dummen“!?
    Beste Grüße!

    Antworten
  40. Guten Abend Herr Hundt,
    hätte da auch eine Frage und zwar heute Abend ist durch die Spülmaschine ein Wasserschaden entstanden, der so ziemlich den gesamten Laminat ruiniert hat.
    An den Anschlüssen die wir direkt sehen können ist nichts, somit muss es hinter oder unter der Spülmaschine sein.
    Habe auch direkt die Hausratversicherung angerufen und den Schaden gemeldet. Aber um genau zu sehen ob andere Möbel betroffen sind muss ich die Küche erst komplett ausräumen zumal wir eine Einbauküche haben, die wir selbst gar nicht ab oder aufbauen können gleiches gilt für Verlegung vom Laminat.
    Die Dame meinte das würde so eine Woche dauern bis wir die Schadensmeldung bekämen, die man ausfüllen soll, erst dann würde man uns mitteilen ob bezahlt wird oder nicht. Nun meine Fragen:
    Die mir besonders wichtig sind: Wie soll ich einen Fragebogen ausfüllen bei dem der Gesamtschaden ohne den Abbau der Küche gar nicht zu sehen ist?
    Kann doch nicht im Vorfeld einen Handwerker zum Abbau der Küche und Entfernung des Laminats beauftragen um den genauen Schaden festzustellen. Nächste Frage: Bevor der Laminat beseitigt werden kann, muss die Küche abgebaut werden , muss das die Versicherung zahlen sowie nachher den Aufbau der Küche sowie Neuverlegung vom Laminat?
    Muss ich nun wirklich eine Woche warten bis der Fragebogen kommt? Kann ihn nur teilweise ausfüllen, weil der Gesamtschaden ohne den Abbau der Küche nicht möglich ist.
    Bin echt ratlos befürchte ohne genaue Schadensmeldung zahlen die nicht. Mein Mann ist Rentner also Geld vorlegen oder Anwalt ist nicht drin.
    Wir wohnen im eigenen Haus und haben somit auch eine Gebäudeversicherung, muss ich dieser auch den Schaden melden (gleiche Versicherung) Oder muss die für das eine oder andere aufkommen? Auf eine hilfreiche und zugleich beruhigende Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Danke ihnen schon jetzt und sende liebe Grüße von Bea

    Antworten
  41. Hallo, habe mal eine Frage, haben Haus gekauft und sind zur Zeit am renovieren, wir hatten heute einen Wasserinstallateur im Haus der uns eine Wasserzirkulation eingebaut hat, während der Arbeiten, stellten wir fest, das es von oben aus der leitung in die Küche getropft hat. Nun hat sich herausgestellt das die Wasserleitung im Bad an einigen Stellen porös ist. Frage, kommt dafür die Gebäudeversicherung auf, oder bleibe ich auf den Kosten sitzen eine Neue Leitung verlegen zu lassen? Weil man weiss ja nicht wie die anderen Leitungen im Haus aussehen.

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  42. Guten Tag, am Samstag Abend kam ich Nachhause und mir fiel ein unangenehmer Duft in der Wohnung auf. Bei der Suche nach der Ursache fiel mir auf, dass mein 2 Meter breiter Heizkörper ein Leck hat. Das Wasser hat sich über den kompletten Wohnzimmerteppich bis unter die Schrankwand erstreckt. Der Hausmeister gab mir telefonisch Anweisungen, was ich zu.tun hätte und ich sperrte die Wasserzufuhr zum Heizkörper. Darufhin hörte es auf zu tropfen.Sicherheitshalber habe ich noch ein Gefäß unter das Leck gestellt. Am nächsten Morgen war alles trocken. Als ich mittags Nachhause kam stand das Wohnzimmer wieder unter Wasser. Da die Nächte frostig sind, springt die Heizung von alleine an. Meine Fragen sind:
    1. Hätte der Hausmeister nicht den Hauptwasserhahn zudrehen müssen?
    2. Zahlt die Gebäudeversicherung den Teppich und wer guckt, ob Wasser unter das PVC gelangt ist?
    3. Hätte ich den Notdienst rufen sollen? So hangele ich mich bis Dienstag durch die Feiertage (Montag ist der 1. Mai)

    Antworten
  43. Guten Morgen Hr. Hundt,
    ich bin Mieter in einem 3 Familienhaus & wir haben hier erhebliche Feuchtigkeit im Keller,durch 2 verschiedene Ursachen – darum auch gleich mehrere Fragen dazu an Sie,wie die Dinge bei beiden Schäden liegen bzw. was zu tun ist,wer für welchen Schaden aufkommt,ob evtl. Mietminderung ratsam etc.
    1.
    Vor einiger Zeit,kam ich in meinen Keller,welcher etwa knapp 5cm kompl. mit Wasser voll stand! Habe in meinem Kellerraumeingang eine Kante,damit von außen kein Wasser reinlaufen kann,allerdings war die Ursache dafür die Wasseruhr,die sich aber ausgerechnet in meinem Kellerraum befindet & dieser somit wie gesagt kompl. geflutet war.
    Vermieter unterrichtet,kam mit jemandem der angeblich für die Wasseruhr zuständig ist & es hieß nur,könnte mal passieren,wegen dem Überdruckventil,welches einmal aufgedreht bzw angebl. dadurch gereinigt wurde & das war’s.
    Inzwischen is das Ganze bereits zum 3. Mal passiert,fast alles,was ich im Keller gelagert hatte ist natürlich hin! –
    Wer ist in so einem Fall für die entstandenen Schäden bzw. Verluste zuständig?? Vorgehensweise?
    2.
    Außerdem hat seid Jahren meine Nachbarin im Keller neben mir,eine nasse Außenwand,wohl durch einen Fassaden-Schaden,was weder behoben wird,noch sonst irgendwas & inzwischen über 2 Wände Schwarzschimmel verursacht hat! (Obwohl der Vermieter bereits lange bescheid weiß!) Der ganze Keller stinkt übelst nach Schimmel!!
    Meine Nachbarin nutzt inzwischen unseren gemeinsamen Waschkeller für sich (verschlossen),wodurch dieser für uns nicht mehr nutzbar ist.
    Es sind Kinder im Haus,auch mein Sohn & ich müssen jeden Tag mehrfach durch den extrem nach Schimmel stinkenden Keller zB unsere Räder rein-/rausstellen usw. – kann bei Schwarzschimmel nicht wirklich gesund sein,doch der Vermieter unternimmt wie gesagt inzw. seid Jahren NICHTS!!!
    Was wäre ratsam hier zu unternehmen?
    Schon mal Danke & einen schönen So. noch

    Antworten
  44. Guten Abend Herr Hundt,
    habe bitte eine Frage an sie. Mein Mieter über mir hatte einen Wasserleitungsbruch und leider sind meine Wände + Decke zu Schaden gekommen. Ich bewohne ebenfalls dieses Haus als Mieter.
    Die Gebäudeversicherung hat meine Vermieterin angeschrieben, dass ich als Mieter meine Hausratversicherung und meine Haftpflichtversicherung preisgeben muss.
    Die Schäden trägt doch die Gebäudeversicherung von der Vermieterin? Ungern möchte ich dies den mitteilen oder an meinen Versicherungen sich zu bedienen. Außerdem bin auch nicht der Verursacher und meine Möbel haben bis jetzt noch keinen Schaden davon getragen.
    Was läuft hier den nicht richtig? Am Telefon sagte die Angestellte von der Gebäudersicherung, es geht hier um ein Teilabkommen und der Versicherungsschutzgesetz schreibt es vor.
    Eine fachgerechte Erklärung, hätte ich mir anders vorgestellt. Wie soll ich jetzt vorgehen?
    Vielen Dank und beste Grüße

    Antworten
  45. Guten Morgen Herr Hundt,
    ich habe Sie soeben „gefunden“ und habe selbstredend eine Frage.
    Ich bin Wohnungseigentümer und hatte einen Wasserschaden im Badezimmer.
    Dieses bemerkte ich erst als meine Wand im angrenzenden Flur feucht war, bzw. sah die Tapete anders aus.
    Daraufhin kontaktierte ich einen Installateur, welcher dann vor Ort eine defekte Dichtung am Wasserhahn der Badewanne, genauer eine defekte Dichtung an der S-Armatur feststellte.
    Im Rahmen des Austausches der Dichtung hat er direkt einen neue Silikonverfugung mitgemacht.
    Soweit so gut. 2 Monate später hatte die Wohnung unter mir, eine feuchte Decke.
    Daraufhin wurde meine Wohnung auf den Kopf gestellt, Feuchtigkeitsmessungen ausgeführt und Trocknungsarbeiten ausgeführt.
    Der Mitarbeiter der WEG Verwaltung teilte mir seinerzeit mit, das die Gebäudeversicherung den Schaden übernimmt, später teilte er mir mit das dieses doch nicht der Fall ist und der Schaden auf alle Eigentümer in der Jahresabrechnung verteilt wird.
    Bei der Versammlung, bei welcher ich nicht zugegen war, wurde dann beschlossen mir den gesamten Schaden aufzubürden.
    Die hatten sich alle an der Erneuerung der Silikonverfugung aufgehangen.
    Dagegen bin ich vorgegangen und bekam als Auflage einen detailierteren Nachweis meines Installateurs einzureichen.
    Habe ich gemacht, da steht dann explizit drin, dass es an der Dichtung der S-Armatur lag.
    Dieses Schreiben hat der Verwalter an die Gebäudeversicherung weitergeleitet, ohne Erfolg.
    Die hat nur 300 Euro von einem Gesamtschaden von 1500 Euro übernommen.
    Können Sie sagen, ob diese Dichtung welche an der S-Armatur ist und in die Wand hineingeht, zum Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum gehört? Oder wie ich das herausfinden kann.
    Gegen mich wurde dann Klage eingereicht, wo wieder nur die Rede von der Silikonverfugung ist.
    Stellungnahme meinerseits an das Gericht erfolgte, Richterin hat einen ökonomischen Vorschlag gemacht, so dass ich 50 % der Kosten des Schadens zahlen soll.
    Gerichtstermin wurde aufgehoben und nun findet noch eine Eigentümerversammlung statt.
    Was passiert, wenn ich nicht dort erscheine? Und auf meiner Vollmacht, welche ich ja erhalten muss, drauf schreibe das ich bei den 50% bleibe?
    Oder wenn ich dort erscheine und die mich alle „angreifen“?
    Wie soll ich mich dann verhalten? Wenn es dann auf der Versammlung keine Einigung gibt, findet dann ein Gerichtstermin statt? Wird der Anwalt der Verwaltung/übrigen Eigentümer an so einer Sonderversammlung teilnehmen? Darf ich jemanden (z. B, meine Vater ) mitbringen?
    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir eine Antwort zukommen lassen.
    Gruß
    Carsten

    Antworten
    • Hallo Carsten,
      ich kann Sie hier leider nicht zu Ihrem Einzelfall beraten. Ich weiss leider auch nicht, was Sie mit „S-Armatur“ meinen. Ein „Wasserhahn“ ist immer Sondereigentum. Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, würde ich eine rechtliche Beratung empfehlen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  46. Am 30.12.17 ist es im Versorgungsschacht des Neubaunlockes (Bau zu DDR zeiten) zum Wasserrohrbruch gekommen. Dieser Schaden zog sich über 3 Etagen. Unter anderem wurde auch elektronische Geräte in Mitleidenschaft gezogen. Nun sollen diese Schäden über die private Hausratversicherung geklärt werden. Ist das RICHTIG? Die Wartung des Versorungsschachtes ließ zu wünschen übrig. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

    Antworten
  47. Hallo Herr Hundt,
    wir haben im Nachbarort eine Garage angemietet und dort Möbel und Hausrat aus einem Nachlass gelagert bis zur Verwertung. In der Ecke läuft ein Fallrohr in eine unterirdische Regenwasser-Sammelanlage. Nun lief wohl im letzten Sommer die Anlage erstmalig wegen viel Regens über und die Garage stand unter Wasser. Die Vermieter haben sich sofort um alle Sachen gekümmert, sie hochgestellt etc. und anschließend tagelang zum Trocknen Heizlüfter laufenlassen und gelüftet.
    Nun haben wir vor Weihnachten entdeckt, dass die (gar nicht durchnässt gewesenen) eingerollten Teppiche, wohl wegen der hohen Luftfeuchtigkeit damals in der Garage, alle innen geschimmelt sind (sie wurden nicht zum Trocknen entrollt). Wir haben nur durch Zufall einige Tage später überhaupt davon erfahren, wurden vom Vermieter damals nicht benachrichtigt (sonst gab es auch keine bleibenden Schäden, nicht mal an den Holzmöbeln).
    Welche Versicherung ist zuständig? Hat man jetzt, 1/2 Jahr später, überhaupt noch eine Chance? Und irgendwo stand, dass Möbel-/Hausratlagerung in der Garage Zweckentfremdung wäre und gar keine Versicherung hier greift?
    Vielen Dank im voraus, klasse Arbeit, die sie machen und hier anbieten!
    Frdl. Grüße
    G. Popinga

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  48. Einen schönen Guten Abend,
    ich habe einen Wasserschaden im Schlafzimmer durch ein defektes Heizungsrohr. Die Trocknung läuft schon weil der Fußboden betroffen ist und eine Wand wo tapeziert ist. Die Wiederherstellungsfirma sagte alles übernehmen wir,das heißt die Firma versprach mir ich bekomme einen neuen Fußboden und der Raum wird neu tapeziert. Doch der Gutachter sagte nun wir tapezieren nur die geschädigte Wand! Das ist jedoch keine Wiederherstellung des Raumes.Eine Wand wird tapeziert und die anderen 3 Wände soll ich bezahlen weil sie nicht betroffen sind!
    Vielen Dank für die Antwort.

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  49. Guten Abend,
    ich hatte einen geplatzten Wärmetauscher in meiner Heizungstherme. Als Folgeschaden wurde die Elektronik komplett zerstört. Der Taucher selbst ist nicht versichert meines Wissens nach. Jedoch sollten die Folgeschäden durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sein. Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht ??
    Gruß Marcus Harald

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  50. Sehr geehrter Herr Hundt,
    vor kurzem hatte ich einen Heizungsrohrbruch.
    Hierbei ist eine alte schwere Stahlleitung (ist ca. 25 Meter lang und geht vom Vorderhaus, in dem sich die Heizungsanlage für mein Haus befindet, zu meinem Haus) aus der Deckenverankerung gerissen.
    Jetzt habe ich 2 Bruchstellen und die alte Stahlleitung liegt am Boden.
    Die Leitung wurde in einem Kellergang verlegt, der die zwei Häuser miteinander verbindet (ca. 13 Meter auf meinem Grundstück und 12 Meter auf dem fremden Grundstück). Laut Versicherungsvertrag werden auch Schäden außerhalb des Gebäudes und Grundstücks übernommen.
    Das Anbringen der alten Stahlleitung ist sehr aufwendig und deshalb ist ein Austausch gegen eine neue Kupferleitung sinnvoll.
    Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 4200 Euro (ohne Trocknung des Kellers).
    Können Sie mir sagen, was welche Kosten die Versicherung übernehmen muss?
    1. Muss die Versicherung alle Kosten übernehmen, damit die Heizung wieder funktioniert? Kann diese statt einer Reparatur (Stahlrohr ist sehr schwer und auch die Isolierung ist abgeplatzt und aufwendig wiederherzustellen) auch die Sanierung beinhalten, wenn diese kostengünstiger ist?
    2. Muss die Versicherung für die Trocknung aufkommen und wenn ja nur für den Teil auf meinem Grundstück?
    3. Muss die Versicherung die Leckortung und das Auffüllen der Heizungsanlage bezahlen?
    Die Versicherung hat mir jetzt 2500 Euro geboten. Damit bekomme ich aber weder die Reparatur noch die Sanierung bezahlt. Sollte ich darauf verzichten und die Rechnung der Reparatur einreichen?
    Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jens F.

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  51. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir wohnen in einem 3-Parteienhaus. Die Wohnungen werden von den Eigentümern selbst bewohnt und wir besitzen die oberste Wohnung im 2. OG.
    Die Eigentümer im EG hatten einen Wasserschaden in der Küche durch ausgetretenes Abwasser. Verursacht wurde dieser durch einen Schadem im Abwasserrohr zwischen 1. OG und EG. Die Lokalisierung und Behebung des Schadens zog sich über 9 Tage hin. In diesen 9 Tagen durften wir (5-Personen-Haushalt) weder unser Bad, Toilette und Spülmaschine nutzen. Wir sind in dieser Zeit bei den Eigentümern aus dem EG zur Toilette gegangen und haben uns dort auch gewaschen. Daneben haben wir auch bei Freunden. im Fitnessstudio etc. geduscht.
    Können wir für die 9 Tage eine sog. Nutzungsfallentschädigung gegenüber der Wohngebäudeversicherung unserer WEG geltend machen, da wir nicht ins Hotel umgezogen sind?
    Mit freundlichen Grüßen
    Michae L.

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  52. Sehr g. Hr. Hundt
    11. 7. 2019
    Ich hatte einen Rohrbruch ( in der Mauer ) im Bad . Ein Gutachter von der Gebäudeversicherung hat sich den Schaden angeschaut und die Hausverwaltung hat eine Fa. mit der Trocknung beauftragt diese Fa. hat auch sämtliche Arbeiten durchgeführt . Ich wurde nicht informiert welchen Betrag die Versicherung für den Schaden bezahlt , noch wurde ich gefragt ob die Trocknungsfirma alle Arbeiten machen soll . Darf ich mir das Geld von der Versicherung nicht überweisen lassen und entscheiden welche Fa. die Reparatur Arbeiten durchführt ? Ich habe große Probleme da die Trocknungsfirma keine Fachkräfte schickt , sondern sog. Allrunder die alles machen aber nicht so wie es sein sollte ! Auch möchte ich gerne wissen , da ich das Badezimmer von April bis 7. Juli nicht benützen konnte und ich zu meiner Tochter duschen fahren musste ( 45km hin u. ret. ) auf Nachfrage bei der Vers. einen Betrag von € 13.- pr. Tag bekomme ob die Pauschalierung gerecht ist ?
    Mit einem Danke im Voraus
    Ingrid P.

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  53. Sehr geehrter Herr Hundt
    15. 1. 20
    Meine Mieterin meldete eine Überschwemmung im Bad beim WC-Spülen. Der Klempner vermutet einen Haarriß im Abwasserrohr hinter der Badwand. Die Hausverwaltung will den Schaden nur übernehmen, wenn sich das Leck in der Gemeinschaftsleitung, nicht aber in der individuellen (Sondereigentum) Zuleitung befindet. Gehört der Bereich hinter der Wand (auf den ich ja keinen Zugriff habe u. deshalb auch meiner Instandshaltungspflicht nicht nachkommen kann, )zum Sondereigentum? In der Teilungserklärung steht: „zum Gemeinschaftseigentum gehören sämtliche Versorgungsleitungen bis zu den Auslässen, Öffnungen und Armaturen im Sondereigentum.“
    Danke für Ihre Antwort
    Christian M.

    Antworten
    • Hallo Christian,
      ich kann hier nicht klar mit ja oder nein antworten, da ich die Gegebenheiten nicht kenne. Nur soviel: Ein WC-Vorwandelement oder ein verkoffertes Abflussrohr kann ebenso Sondereigentum sein, auch wenn die Dinge offensichtlich in der Wand / hinter den Fliesen liegen (und für niemanden leicht zugänglich sind).
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  54. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Unser kompletter Keller ist befallen mit Schimmel. Wir hatten einen Mitarbeiter einer bautrocknungsfirma da, um eine Leckageortung durchzuführen. Diese war jedoch nicht von Erfolg gekrönt. Er fragte uns, ob wir Probleme mit der Heizung hatte in Bezug auf Wasser auffüllen. Wir haben vor knapp 9 Monaten eine neue Heizung installieren lassen. Bei der alten musste ich alle 2-3 Wochen Wasser im Kreislauf auffüllen. Jetzt vermuten sowohl bautrockner als auch Heizungsbauer ein Leck im alten Heizkessel. Leider ist dies nicht mehr nachweisbar. Gibt es eine Möglichkeit dies irgendwie für die Versicherung nachzustellen?

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  55. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin Eigentümer einer Wohnung in einer WEG.
    Haupteigentümer ist eine Wohnungsbaugesellschaft.
    Meine Wohnung bewohnt meine Sohn.
    In den letzten beiden Jahren hatten wir bereits 3 Wasserschäden.
    Diese sind meistens auf defekte Anschlussschläuche im Versorgungsschacht zurück
    zu führen. Diese Schächte sind Gemeinschaftseigentum!
    Für eine entsprechende Instandhaltung gibt es wohl Uneinigkeit (Kosten) und verschiedene Ansichten zur Erneuerung. Manche wehren sich gegen einen Eingriff in ihr Sondereigentum (alles neu, größerer Schacht im Bad, 10 cm).
    Beim letzten Schaden wurde der Schrank einer Mieterin im Keller unbrauchbar (250 €).
    Ursache war ein solcher Schlauch in meiner Erdgeschosswohnung.
    Muss die Gebäudeversicherung der WEG den Schaden tragen?
    Die Verwaltung hat der Mieterin erklärt dass das Ihre eigene Hausrat tragen muss.
    Kann ich in meiner Wohnung in den Schächten alle Schläuche wechseln lassen um weitern Schaden zumindest hier zu verhindern.
    Das gebietet mir schon mein Anstand.
    MfG
    Mathias

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    • Hallo Mathias,
      für Möbelschäden haftet in der Tat die Hausratversicherung. In der Praxis wird z.B. bei nicht vorhandener Hausratversicherung die Gebäudeversicherung angefragt. Eigenmächtig sollten Sie nie Arbeiten am Gemeinschaftseigentum vornehmen lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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