Wozu braucht ein Hausverwalter eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Mit dieser Frage sollten sich Hausverwaltungen in Gründung, bzw. Hausverwaltungen ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung beschäftigen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt den Hausverwalter als Einzelunternehmer oder die Hausverwaltungsgesellschaft (z.B. eine GmbH) vor finanziellen Schäden, die oftmals zur Insolvenz des Unternehmers bzw. des Unternehmens führen kann.

Im Folgenden möchte ich einige Beispiele nennen, in denen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift.

  • Nehmen wir an, der Hausverwalter schließt zwei Mietverträge für ein und die selbe Wohnung ab. Auch denkbar wäre, dass der Verwalter den Mietvertragsbeginn einen Monat zu früh datiert und es so zwischen altem und neuem Mieter zu einer Überschneidung kommt. Finanzielle Schäden, die dem Mieter bzw. dem Eigentümer (Mieter leitet die eigenen Belastungen an den Eigentümer weiter) entstehen, werden durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Beispielsweise können das Hotelkosten für mehrere Wochen sein, da der Mieter nicht in seine neue Wohnung kann, aber auch keine alternative Wohnung findet.
  • Der Miethauseigentümer möchte sein Haus modernisieren, doch die Hausverwaltung verpasst es, die Modernisierung gegenüber dem Mieter in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist und wie mit dem Eigentümer vereinbart, anzukündigen. Finanzielle Schäden, die dem Eigentümer wegen der Verzögerung entstehen, werden durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedeckt.
  • Die Verwaltung schließt einen neuen Mietvertrag ab. Mit dem Eigentümer ist vereinbart, sich exakt am örtlichen Mietspiegel zu orientieren. Aufgrund eines Zahlendrehers vereinbart die Verwaltung einen Mietzins von 4,50 € statt 5,40 € (Mietspiegel) pro Quadratmeter. Der finanzielle Schaden für den Eigentümer ist enorm. Bei einer entsprechend großen Wohnung oder gar einem Einfamilienhaus kommt über mehrere Jahre ein kleines Vermögen zusammen.
  • Der Aufzug muss einmal im Jahr gewartet werden, doch der Hausverwalter verschläft einen Wartungstermin. Nach 1 ½ Jahren ist der Motor des Aufzuges defekt.  Für eine kleine Hausverwaltung, z.B. ein Einzelkämpfer, kann das den Ruin bedeuten. Gleiches gilt übrigens für die Heizungsanlage – man stelle sich vor, die Zentralheizungsanlage steigt im Winter bei Minus 17 Grad aus und der Heizungsnotdienst verfügt nicht über das passende Ersatzteil. Daraufhin zieht ein Großteil der 80  Mieter von Samstag bis Dienstag ins Hotel. Die Mieter werden die entstandenen Kosten vom Eigentümer zurückfordern und dieser wird sich an die Hausverwaltung wenden, welche das Desaster zu verantworten hat.

Fazit: Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für eine Hausverwaltung unverzichtbar. Ebenso sollten Eigentümer unbedingt darauf achten, dass die Hausverwaltung eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe pro Schadensfall abgeschlossen hat. Denn was nützt es dem Eigentümer, wenn er Forderungen an die Hausverwaltung  stellt, diese den finanziellen Schaden aber nicht begleich kann und (Privat)Insolvenz anmeldet.

Der Beitrag stellt keine (Rechts)Beratung  zu Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dar. Es wird dringend empfohlen, den Leistungsumfang der eigenen Versicherung (vor) Abschluss des Vertrages zu überprüfen.

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