Wozu braucht ein Hausverwalter eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Im Folgenden möchte ich einige Beispiele nennen, in denen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift.
- Nehmen wir an, der Hausverwalter schließt zwei Mietverträge für ein und die selbe Wohnung ab. Auch denkbar wäre, dass der Verwalter den Mietvertragsbeginn einen Monat zu früh datiert und es so zwischen altem und neuem Mieter zu einer Überschneidung kommt. Finanzielle Schäden, die dem Mieter bzw. dem Eigentümer (Mieter leitet die eigenen Belastungen an den Eigentümer weiter) entstehen, werden durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Beispielsweise können das Hotelkosten für mehrere Wochen sein, da der Mieter nicht in seine neue Wohnung kann, aber auch keine alternative Wohnung findet.
- Der Miethauseigentümer möchte sein Haus modernisieren, doch die Hausverwaltung verpasst es, die Modernisierung gegenüber dem Mieter in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist und wie mit dem Eigentümer vereinbart, anzukündigen. Finanzielle Schäden, die dem Eigentümer wegen der Verzögerung entstehen, werden durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedeckt.
- Die Verwaltung schließt einen neuen Mietvertrag ab. Mit dem Eigentümer ist vereinbart, sich exakt am örtlichen Mietspiegel zu orientieren. Aufgrund eines Zahlendrehers vereinbart die Verwaltung einen Mietzins von 4,50 € statt 5,40 € (Mietspiegel) pro Quadratmeter. Der finanzielle Schaden für den Eigentümer ist enorm. Bei einer entsprechend großen Wohnung oder gar einem Einfamilienhaus kommt über mehrere Jahre ein kleines Vermögen zusammen.
- Der Aufzug muss einmal im Jahr gewartet werden, doch der Hausverwalter verschläft einen Wartungstermin. Nach 1 ½ Jahren ist der Motor des Aufzuges defekt. Für eine kleine Hausverwaltung, z.B. ein Einzelkämpfer, kann das den Ruin bedeuten. Gleiches gilt übrigens für die Heizungsanlage – man stelle sich vor, die Zentralheizungsanlage steigt im Winter bei Minus 17 Grad aus und der Heizungsnotdienst verfügt nicht über das passende Ersatzteil. Daraufhin zieht ein Großteil der 80 Mieter von Samstag bis Dienstag ins Hotel. Die Mieter werden die entstandenen Kosten vom Eigentümer zurückfordern und dieser wird sich an die Hausverwaltung wenden, welche das Desaster zu verantworten hat.
Fazit: Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für eine Hausverwaltung unverzichtbar. Ebenso sollten Eigentümer unbedingt darauf achten, dass die Hausverwaltung eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe pro Schadensfall abgeschlossen hat. Denn was nützt es dem Eigentümer, wenn er Forderungen an die Hausverwaltung stellt, diese den finanziellen Schaden aber nicht begleich kann und (Privat)Insolvenz anmeldet.
Der Beitrag stellt keine (Rechts)Beratung zu Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dar. Es wird dringend empfohlen, den Leistungsumfang der eigenen Versicherung (vor) Abschluss des Vertrages zu überprüfen.
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Evelin Engelbrecht
In welcher Höhe sollte von einer guten Hausverwaltung (ca. 6.600 Eigentumswohnungen) eine Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein (pro Schadensfall), damit keine Unterversicherung besteht und auch jeder Schaden reguliert werden kann?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort!
E. Engelbrecht
Dennis Hundt
Hallo Frau Engelbrecht,
danke für Ihre Frage. Leider kann ich diese nicht beantworten. Ich weiß nicht, welche Höhe bei dem Verwaltungsportfolio angemessen ist. Ich würde empfehlen sich bei verschiedenen Hausverwaltungen eine Meinung einzuholen, dann bekommen Sie sicher ein gutes Gefühl für eine angemessene Versicherungshöhe.
Beste Grüße
Dennis Hundt