Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt handelt es sich um ein Schriftstück, welches für den Kauf / Verkauf einer Immobilie, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks benötigt wird.
Das Finanzamt bestätigt mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung  die Zahlung der Grunderwerbssteuer durch den Käufer.

Wozu wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei dem Erwerb eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung benötigt?

Beim Kauf eines Grundstücks muss durch den Käufer eine Grunderwerbssteuer errichtet werden. Aus diesem Grund sind Notare gemäß § 18 GrEStG dazu verpflichtet, den Verkauf eines Grundstücks durch eine Veräußerungsanzeige der Grunderwerbssteuerstelle anzuzeigen.
Ein Bestandteil dieser Veräußerungsanzeige ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit welcher das Finanzamt die Zahlung der Grunderwerbssteuer bescheinigt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für die Grundbucheintragung des Käufers als Eigentümer des Grundstücks benötigt.


Auch wenn die Zahlung der Grunderwerbssteuer keine Grundvoraussetzung für eine Eigentumsumschreibung ist, so besteht nach § 22 GrEStG die Anweisung, dass nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt eine Eintragung im Grundbuch vorgenommen werden darf.

Welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Finanzamt?

Die Höhe der zu zahlenden Grunderwerbssteuer beträgt gemäß § 11 GrEStG 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Seit Ende 2006 ist es nach Artikel 105 Abs.2a GG den Bundesländern erlaubt die Höhe der Grunderwerbssteuer selbst fest zulegen. Die Höhe des Steuersatzes liegt seit Anfang 2011 bei etwa 4,5 – 5,0 Prozent der Bemessungsgrundlage. (Die Höhe der Grunderwerbssteuer unterscheidet sich je nach Bundesländer)
Der Antrag auf Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann auch schriftlich durch ein entsprechendes Formular gestellt werden. Bei der Antragsstellung muss durch Vorlage eines Kontoauszugs oder eines Überweisungsbelegs die Zahlung der Grunderwerbssteuer nachgewiesen werden. Bei Abholung wird dann der Personalausweis benötigt zur Identifizierung benötigt. Soll die Bescheinigung durch eine andere Person abgeholt werden, geht das nur mit Vorlager einer Vollmacht.


Die Kosten für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt betragen etwa 5,00 bis 15,00 Euro.
Da in der Regel die Kaufabwicklung durch einen Notar durchgeführt wird, übernimmt dieser in den meisten Fällen die Antragsstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt. Die Kosten für die Unbedenklichkeitsbescheinigung gehören also zu den klassischen Nebenkosten beim Hauskauf, auch Erwerbsnebenkosten genannt. Damit keine späteren Verzögerungen oder Probleme bei der Grundbucheintragung entstehen, ist es zu empfehlen dieses im Vorfeld mit dem Anwalt abzuklären.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

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