Hausgeld für Eigentumswohnung | Höhe, Berechnung & Bestandteile

02.Sep.2010

Als Haugeld wird in einer Wohnungseigentümergemeinschaft der monatliche Vorschuss für die laufenden Kosten einer Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet. In der Regel fließt das Hausgeld dem Hausverwalter zu, dieser verwaltet die Beträge auf einem separaten Konto der Eigentümergemeinschaft. Wie hoch ist das Hausgeld bei Eigentumswohnungen?

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Wozu braucht ein Hausverwalter eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

31.Aug.2010

Mit dieser Frage sollten sich Hausverwaltungen in Gründung, bzw. Hausverwaltungen ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung beschäftigen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt den Hausverwalter als Einzelunternehmer oder die Hausverwaltungsgesellschaft (z.B. eine GmbH) vor finanziellen Schäden, die oftmals zur Insolvenz des Unternehmers bzw. des Unternehmens führen kann. Im Folgenden möchte ich einige Beispiele nennen, in denen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift.

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Betriebskostenabrechnung erstellen

18.Sep.2009

Immer wieder stelle ich in Gesprächen mit Immobilieneigentümern fest, dass einige keine A-Z Hausverwaltung suchen, sondern vielmehr jemanden, der die Betriebskostenabrechnung erstellt. Gerade bei kleineren Miethäusern, bei denen sich der Vermieter selbst um seine Immobilie kümmern möchte, stößt dieser bei der Nebenkostenabrechnung oftmals an seine Grenzen.

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Selbstauskunft vor Abschluss eines Mietvertrages

20.Aug.2009

Die meisten Vermieter oder auch Hausverwaltungen (als deren Vertreter) verlangen eine sogenannte Selbstauskunft von Mietinteressenten. Die Selbstauskunft wird vom Mieter ausgefüllt und informiert den Vermieter oder die Hausverwaltung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des potenziellen Mieters. Der Vermieter kann den Mieter zwar nicht zum Ausfüllen einer Selbstauskunft zwingen, doch oftmals wird der Mieter um diese nicht herumkommen, wenn er ernsthaft in die angebotene Wohnung einziehen möchte.

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Wie lange sollte eine Hausverwaltung bestellt werden?

11.Jun.2009

Diese Frage stellt sich jede Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn es darum geht einen neuen Hausverwalter zu bestellen oder die Bestellung der derzeitigen Hausverwaltung zu verlängern. Im Wohnungseigentumsgesetz ist geregelt, dass ein Verwalter höchsten für 5 Jahre bestellt werden darf. Wurde das Wohnungseigentum neu begründet, darf sich die Erstbestellung auf höchstens 3 Jahre belaufen. Die Eigentümer sollen hier vor den unschönen „Machenschaften“ einiger Bauträger geschützt werden. Viele Bauträger verwalten Ihre Objekte in der ersten Zeit selbst, bzw. lagern die Verwaltung an „Kooperationsunternehmen“ aus. Hier ist nicht nur die Preisgestaltung fraglich, sondern auch, in wie weit der Hausverwalter die Gemeinschaft gegenüber dem Bauträger vertreten kann und will. Heiß diskutiert, wenn es zum Beispiel um das Thema Baumängel geht.

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