Sommerzeit, Rasenmäherzeit: Wer kennt Sie nicht, die stolzen Gartenbesitzer, die sich leidenschaftlich um Ihren Rasen kümmern. Und auch an den Winter wird früh gedacht. Tagein, tagaus sind schrille Sägen in gartenreichen Wohngebieten zu hören. Muss man diese Lärmbelastung akzeptieren, oder gibt es gesetzlich verankerte Ruhezeiten?

Wann darf gebohrt, gesägt und musiziert werden?

Grundsätzlich gilt: Sonntags und an Feiertagen nie! An Sonn- und Feiertagen sind alle Tätigkeiten, die über Zimmerlautstärke liegen, zu unterlassen. Von Montag bis Samstag kann man sich in etwa an folgenden Zeiten orientieren:

  • Ab 7 Uhr dürfen Tätigkeiten begonnen werden, die über Zimmerlautstärke liegen, also z. B. staubsaugen, Wäsche waschen, Rasen mähen
  • Ab 9 Uhr dürfen sehr laute Maschinen betätigt werden, z. B. ein Laubgebläse oder ein Kantenschneider
  • Ab 12 Uhr gilt eine meist zweistündige, manchmal auch dreistündige Mittagsruhe, sowohl für drinnen als auch draußen

  • Ab 17 Uhr müssen die lauten Geräte draußen Ihren Dienst einstellen
  • Ab 20 Uhr muss draußen Ruhe einkehren, z. B. ist ab dann auch die Benutzung von Glascontainern untersagt
  • Ab 22 Uhr greift die Nachtruhe auch für die Wohnung, ab dann gilt Zimmerlautstärke und Stimmen senken im Garten

Gibt es Sonderregelungen?

Die oben genannten Werte sind Richtwerte, jedoch sind Städte und Gemeinden genauso wie Hausverwaltungen und Vermieter dazu berechtigt, eigene Ruheverordnungen festzulegen.
Wenn Sie in einem Mehrparteienhaus wohnen, gibt Ihnen Ihr Mietvertrag oder die Hausordnung genaue Auskunft über individuelle Ruhezeiten in Ihrem Gebäude.


Auch die einzelnen Gemeinden und Städte haben die Zeiten in Ihren Verordnungen geregelt, bei Unsicherheiten also lieber mit einem kurzen Telefonat die jeweilige Ruheverordnung abklären.
Zwischen 7 und 20 Uhr müssen Sie aber generell einen höheren Lärmpegel tolerieren, denn eine Straßenbaustelle oder ein Handwerker kann sich natürlich nicht an eine dreistündige Mittagsruhe halten.
Auch bei dringenden Renovierungsarbeiten, wie z. B. einem Wasserrohrbruch bleibt Ihnen im Zweifelsfall nur die Flucht an einen ruhigen Ort oder der Griff zu Ohrstöpseln, denn eine Beschwerde ist hier selbstverständlich zwecklos.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

4 Gedanken zu „Ruhezeiten in Wohngebieten“

  1. Was gilt, wenn eine Hausordnung von der örtlichen Verordnung der Gemeinde abweicht? – z.B. wenn in der Hausordnung bei vorheriger Anzeige bei den Nachbarn eine Lärmbelästigung in den Ruhezeiten gestattet wird, diese Ausnahmeregelung aber in der Verordnung der Gemeinde nicht vorgesehen ist.
    Und was gilt, wenn die Hausordnung längere oder kürzere Ruhezeiten definiert wie die Gemeindeverordnung?

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  2. Höheres Recht (öffentliches Recht ) gilt vor privatem Recht. Öffentlich: Gesetze, Verordnungen, Gemeindesatzungen usw. Privat: Mietvertrag Hausordnung usw.
    Die beste Regelung trifft man im persönlichen Gespräch mit (sinnvoller Weise) einem Protokoll, damit man sich beispielsweise an seine Worte auch später noch erinnert.

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  3. Wohne in einer, eigentlich ruhigen Anliegerstraße, die mit einem Wendehammer endet! Jeden Tag, besonders in den Ferien spielen dort Kinder, die ein sehr trainiertes Stimm-Organ besitzen. Sie schlagen mit Ski-Stöcken Bälle und sind sehr laut, leider auch den ganzen Sonntag!
    Ich kenne das nicht aus meiner Kindheit und auch nicht, wie beobachtet in anliegenden Straßen. Es sind in Kinderreichen Siedlungen oftmals Kinder auf dem, für sie abgesperrten Fußballplatz zu sehen. Aber nur vereinzelt, weil die Bewohner auf ihrem Balkon am Wochenende sitzen und sonst das eigene Wort nicht verstehen. Meine Nachbarin hat eine Eigentumswohnung mit Garten, in Richtung Wendehammer und kann das Gekreische nicht mehr aushalten; selbst am Sonntag kann sie ihren Garten, für den sie viel Geld bezahlt hat, nicht nutzen!! Sie will deshalb ihre Wohnung verkaufen, da ihre zwei Hunde aus dem Tierschutz auch nur ängstlich in der Wohnung sitzen. Für uns war immer Gesetz, dass am Sonntag kein Krach gemacht wird und das toben auf der Straße gehört sich nicht, so unsere Erziehung!! Wie soll man sich am Wochenende erholen?

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