Rücktritt vom Mietvertrag

Wer kein Eigenheim in Form einer Eigentumswohnung oder eines Hauses besitzt, lebt im Regelfall in der Wohnung oder in dem Haus zur Miete. Diese Vereinbarung zum Überlassen der Wohnung wird zusammen mit den dazugehörigen Pflichten des Mieters und des Vermieters in einem Mietvertrag geregelt, der von beiden Parteien unterschrieben werden muss.

Tritt jedoch seitens des Mieters kurz nach Vertragsunterzeichnung eine Veränderung, z.B. in der wirtschaftlichen Lage ein, taucht schnell die Frage auf, ob ein Rücktritt vom Mietvertrag möglich ist.

Ist ein Rücktritt vom Mietvertrag seitens des Mieters möglich?

Das Recht eines gesetzlichen Rücktrittsrechts steht dem Mieter nach Abschluss des Mietvertrags nicht zu. Auch dann nicht, wenn sich die finanzielle Lage oder die persönlichen Umstände so verändern, dass ein Weiterführen des Mietverhältnisses unmöglich ist. Hierbei ist es nicht entscheidend, ob der Mieter bereits in die Wohnung eingezogen ist oder nicht.

Einzige Ausnahme hierbei ist, wenn im geschlossenen Mietvertrag der Rücktritt vom Mietvertrag zusätzlich vereinbart wurde. In einem solchen Fall gelten dann die dort vereinbarten Zeiten und Fristen.

Welche Möglichkeiten hat der Mieter um von einem unterschriebenen Mietvertrag zurück zutreten?

Besteht noch vor Einzug in die Wohnung der Wunsch oder die Notwendigkeit vom Mietvertrag zurück zutreten, so kann mit dem Vermieter ein Mietaufhebungsvertrag abgeschlossen werden. Eine Pflicht dazu besteht seitens des Vermieters nicht, jedoch stimmt dieser einem solchen Rücktritt vom Mietvertrag möglicherweise zu, wenn ihm die Gründe dazu erläutert werden.

Lehnt der Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag ab, so bleibt dem Mieter lediglich die reguläre Kündigung des Mietvertrages. Hierbei sind die geltenden Kündigungsfristen von 3 Monaten zum Monatsende zu beachten. Wenn dem Vermieter die Kündigung bis zum 3. Kalendertag des laufenden Monats zukommt, so gilt dieser Monat bereits mit zur geltenden Dreimonatsfrist. Während dieser Zeit ist der Mieter auch dann zur Zahlung der Miete verpflichtet, wenn er die angemietete Wohnung nicht bezogen hat.

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