Speziell in älteren Mietwohnungen kann es hin und wieder einmal passieren, dass die ein oder andere Sache repariert werden muss. Leider kommt es in solchen Fällen häufig zwischen dem Mieter und dem Vermieter zu Streitereien, wer denn für die Reparaturen in Mietwohnungen aufkommen muss.
Dabei ist es vom Gesetz her ganz klar geregelt, dass der Vermieter für sämtliche Instandhaltung und Instandsetzung aufkommen muss.

Abwälzung der Reparaturen in Mietwohnungen auf den Mieter ist zum Teil möglich

Allerdings findet sich in einem gewöhnlichen Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel, die besagt, dass der Mieter durchaus für (Klein-) Reparaturen zur Kasse gebeten werden kann.
Als Mieter braucht man sich über einen solchen Fall dennoch nicht allzu große Sorgen machen, da es genaue Regelungen gibt, was die Reparaturen in Mietwohnungen betrifft.

Mieter muss nur Reparaturen in der Wohnung bis zu folgenden Beträgen übernehmen

Einzelrechnung:
In dem besagten Mietvertrag muss der Vermieter – sofern diese Klausel eingebaut ist – einen Wert angeben, bis zu welchem der Mieter für die Reparatur zahlen muss. Der Spielraum für den Vermieter ist aber auch in diesem Bereich stark begrenzt, die maximal zulässige Obergrenze betrifft nämlich 75 bis 100 Euro pro Rechnung (die Rechtssprechung verändert sich hier stetig).
Jahressumme:
Doch auch die Anzahl der Kleinrechnungen, die von dem Mieter beglichen werden müssen,  wurde in der Rechtsprechung beschränkt. Dem Mieter dürfen für Kleinreparaturen pro Jahr maximal 250 Euro oder 8% seiner Jahresmiete verrechnet werden (sollten die 8% geringer weniger sein als 250 Euro). Im Mietvertrag ist zudem nur die Klausel zulässig, dass der Mieter die Bezahlung für Kleinreparaturen übernehmen muss, eine selbständige Reparatur oder die Auftragserteilung an die jeweiligen Handwerker kann vom Mieter hingegen nicht verlangt werden.


Welche Raparaturen müssen ausgeführt werden?

Wichtig für den Vermieter ist auch, dass im Mietvertrag genau festgehalten wird, bei welcher Art von Schaden der Mieter gezwungen ist zu zahlen. So darf der Mieter nur mit Reparaturen von „Gegenständen“ belastet werden, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen (z.B. Schlösser, Fensterläden, Fenstergriffe, Wasserhähne). Eine unangmesse Benachteiligung des Mieters würde vorliegen, wenn er auch für Reparaturen von Wasser- und Gasleitungen aufkommen sollte. Für derartige Instandsetzungen ist der Vermieter verantwortlich.

Alles oder Nichts Prinzip

Sollten die Rechnungen für einen der Bereiche aber mehr als die von der Rechtsprechnug gedeckten 75- 100 Euro betragen, muss der Mieter keinen Beitrag zur Reparatur leisten. Es gilt hier also das „Alles oder Nichts Prinzip“ – übersteigt eine Rechnung die 75 – 100 Euro Grenze, muss der Vermieter die gesamte Rechnung begleichen. Der Mieter muss in einem solchen Fall auch nicht die Differenz bis zu den 75 (oder 100) Euro bezahlen.


Missachtet der Mieter seine Sorgfaltspflicht, ist er ohnehin für den Schaden selbst verantwortlich

Alle Reparaturen betreffen natürlich nicht Schäden, die der Mieter selbst (schuldhaft) verursacht hat. Beschädigt der Mieter die Küche oder einen Einbauschrank muss er für die Reparatur selbst aufkommen. Ausgenommen bleibt hier allerdings der „normale“ Verschließ, der durch die überliche Nutzung entsteht.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

53 Gedanken zu „Reparaturen in Mietwohnungen“

  1. Ist ein Mieter einer Wohnung mit anliegendem Wintergarten verpflichtet, den Mückenschutz der sich vor der Wintergartentür befindet beim Auszug zu reparieren. In der Mietzeit von 5 Jahren wurde dieser erheblich zerfleddert.

    Antworten
    • Hallo Herr Heinks,
      das ist schwer und aus der Entfernung leider nicht eindeutig zu beantworten. Ich sehr hier mehrere Möglichkeiten:
      Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich. Der Vermieter kann diese Pflicht im geringen Maße mit einer Kleinreparaturklausel an den Mieter übergeben. Die Frage ist also, ist einen derartige Klausel im Mietvertrag verankert?
      Ist dem nicht so, stellt sich die Frage, wurde der Mückenschutz über das normale Maß hinaus in diesen Zustand versetzt. Beispiel: Stell- und Laufspuren auf einem Teppich gehören zum normalen Gebrauch, der Vermieter muss das hinnehmen. Auch hält ein Mückenschutz nicht ewig und ist einem „Verschleiß“ unterzogen. Mutwillige Zerstörung muss der Vermieter hingegen nicht hinnehmen.
      Also, Sie merken, der Fall ist schwierig gelagert. Viel mehr kann ich Ihnen dazu leider nicht schreiben.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Hallo,
    mein Problem ist, das beide Fenster sich nicht richtig schließen lassen. Bei dem einem sagte ich schon beim Einzug Bescheid, ist aber dann einfach im Sande verlaufen. Wohne seit 1.12.10 hier. Jetzt schließt das zweite Fenster gar nicht mehr. Also ich kann es auch nicht mehr auf Kippfunktion stellen. Im Mietvertrag stehen Fenster unter Kleinreparaturen nicht mit drin. Die Hausverwaltung behauptet aber das Gegenteil. Und Mieteranteil bei Kleinreparaturen beträgt 150,- Euro. Ich bin arbeitslos und weiß nicht wie ich das bezahlen soll, oder da gegen angehen soll. Wenn es stark regnet wird es definitiv ziemlich nass in der Wohnung. Was kann oder soll ich denn jetzt machen? Mieterschutzbund kostet 70,- als Mitglied, das kann ich leider auch nicht bezahlen. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Mfg
    P. Stahl / Oldenburg

    Antworten
    • Hallo Herr / Frau Stahl,
      A: Meiner Meinung nach ist der Vermieter für die Fensterreparatur des vor dem Einzug bereits defekten Fensters verantwortlich.
      B: Wenn im Mietvertrag wirklich nur ganz konkrete Gegenstände genannt sind, für die Kleinreparaturen durch den Mieter zu übernehmen sind, dann ist der Vermieter an den Vertrag gebunden.
      C: Wenn die Kleinreparaturklausel eher allgemein gehalten ist, könnten Sie meiner Meinung nach schon für die Reparatur des Fensters (je nach Defekt) verantwortlich sein. Allerdings nur bis zu einer Grenze von 150 Euro. Das heißt, übersteigt die Reparatur die 150 Euro Grenze, muss der Vermieter die gesamte Reparatur zahlen.
      Sie sollten bei der Verwaltung auf eine zeitnahe Lösung drängen, da es ja auch nicht im Interesse des Vermieters sein kann, dass es öfter mal durch regnet.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Sehr geehrter Herr Hundt,
        ich habe folgendes Problem und bitte um Ihre Einschätzung. Über das Internet habe ich aus der Ferne meine aktuell von mir gemietete Wohnung gefunden. Da ich nicht persönlich die Wohnung vor der Wohnungsübergabe besichtigen konnte ( Whg. In Hamburg, ich in Bayern). Habe ich mit dem Vermieter, die im Internet und per E-Mail bereitgestellten Bilder der Wohnung, telefonisch über die Wohnung gesprochen und ihn hierbei auch zu der der sehr kurzen Badewanne, mit Verwunderung, gefragt, warum die denn so kurz sei? Er erwiderte auch eine Verwunderung hierzu und äußerte sich nicht weiter. Ich nahm anhand der Bilder an, das es sich um eine kurze Badewanne handelt, die zum Duschen geeignet ist, da entsprechende Vorrichtungen zu erkennen waren. Auch bei der Wohnungsbesichtigung, die Wohnung hatte kein Licht, wurde dieser Eindruck durch die schlechten Lichtverhältnisse, trotz Taschenlampe, und den Vorrichtungen zum Duschen, wie Duschstange und Armature für die Brause, nicht verändert oder das irgendwie zu erkennen war, dass es sich um eine Sitzbadewanne handelt. Erst am nächsten Morgen nach der Wohnungsübernahme und bei dem Versuch in die vermeintliche Badewanne zum Duschen einzusteigen, wurde mir klar, dass es sich um eine Sitzbadewanne handelt. In der nicht mal möglich ist richtig zu stehen bzw. nur mit festhalten und schiefen stehen, ich mich darin waschen ( duschen) kann. Auch der Vermieter reagierte verwundert als ich ihm das persönlich zeigte. Er deutete nur an, das dafür wohl kein Budget vorhanden wäre. Er aber das mit seinem Chef besprechen wird und einen Kostenvoranschlag zum Austausch der Sitzbadewanne einholen wird. Hierzu habe ich dann nach knapp 4 Wochen einen konkreten Vorschlag und einen ohne Vorschlag bekommen. Der Vermieter wollte sich erst nur mit einem Viertel und zuletzt mit der Hälfte an den Kosten beteiligen. Wobei mir hierzu noch nicht das Angebot des Installateurs vorliegt. Ich weiß also nicht wofür ich 650€ bezahlen soll. Der Vermieter bot mir auch einen Aufhebungsverrtrag an. Nun warte ich wieder seit knapp 1,5 Wochen auf den Kostenvoranschlag. Mittlerweile hat sich das Verhältnis zum Vermieter drastisch verschlechtert, so dass die ich nur schriftlich mit ihm verkehren soll.
        Habe ich ein Recht als Mieter auf eine Vorrichtung im Bad, die es mir ermöglicht mich normal zu waschen? Ich meine bei einer 1m langen und 60cm breiten Sitzbadewanne und einer Körpergröße von 185cm mit normaler Statur. Das passt nicht zusammen um sich normal zu waschen. Oder reicht es für den Geseztgeber aus, wenn ich mich naß machen kann?
        Ich danke für Ihre Antwort im Voraus.

        Antworten
        • Hallo Nico,
          selbst wenn Sie eine Wohnung ohne Dusche mieten, dann ist es Ihre Sache. Ich kann Ihnen leider nicht wirklich helfen, schließlich haben Sie trotz Bilder und Besichtigung diese Wohnung gemietet. Das ganze nennt sich „Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss“ und stellt Sie damit wesentlich schlechter hin, als wenn eine Mangel erst später entsteht.
          Wenn Sie so unzufrieden sind, würde ich den Aufhebungsvertrag annehmen und einen andere Wohnung suchen.
          Viele Grüße
          Dennis Hundt

          Antworten
  3. Guten Tag,
    Vor kurzem habe ich meine Nebenkostenabrechnung 2011 erhalten. Ich soll laut Abrechnung eine Reparaturpauschale i.H.v. 150€ zahlen. Ich war sehr verwundert und habe schließlich auch im Internet nachgeschaut und bin auf die Kleinreparaturklausel gestoßen. Verstehe ich das richtig, dass der Mieter für alle Reparaturen, die den häufigen Gebrauch unterliegen, bis 75 bzw. 100€ selber zahlen muss und alles was darüber ist der Vermieter? In meinem Fall gab es im Jahr drei versch. Reparaturen, alle Rechnungen betrugen mehr als 100 €. Dann muss ich als Mieter doch nichts zu der Rechnung beitragen oder? Und der Vermieter darf mir auch keine Pauschale für die Reparaturen berechnen, richtig?

    Antworten
    • Hallo Ngo,
      die Rechtsprechung ist sich nicht einig in welcher Höhe Kleinreparaturen auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Aber die 150 Euro pro Reparatur sollten das Maximum sein.
      Wir hoch Ihre Betrag für Kleinreparaturen ist, müssen Sie in Ihrem Mietvertrag nachschauen. Ist dort nichts vereinbart, müssen Sie auch keine Kleinreparaturen zahlen. Übersteigt eine Reparatur den angegebenen Betrag müssen Sie hier nicht anteilig zahlen. Der Vermieter ist in einem solchen Fall zu 100% in der Pflicht.
      Eine Pauschale in der Nebenkostenabrechnung halte ich für nicht wirksam. A: haben die Kleinreparaturen nichts mit den Nebenkosten zu tun und B: muss der Vermieter über jede einzelne Reparatur in der Mietwohnung abrechnen.
      Also, in der von Ihren beschriebenen Form halte ich die Umlage nicht für zulässig.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • In meinem Mietvertrag steht drin: Der Mieter trägt ausserdem die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten an denjenigen Gegenständen, die dem direktem und häufigen Zugriff unterliegen…den Einzelfall 76€ nicht überschreiten. In meiner Nebenkostenabrechnung, liegt eine Rechnung für die Wespenentfernung vor, Schlosserneuerung, Wasserabdichtung und Treppenflurlichtzeitschalterreparatur. Alle Rechnungen betrugen mehr als 100€. Meine Vermieterin hat die Rechnungen durch 3 geteilt und für jede Partei eine Reparaturpauschale i.H.v. 150€ angesetzt plus die anderen Nebenkosten wie Wasser, Müll etc., die anderen Positionen sind meiner Meinung berechtigt, wie ich weiß.
        Vielen Dank für ihre Hilfe

        Antworten
        • Hallo Ngo,
          damit hat Ihr Vermieter wohl so ziemlich alles falsch gemacht, was man bei den Kleinreparaturen falsch machen kann. Ein Teil der Reparaturen beziehen sich ja auf Allgemeinflächen (Z.B. Treppenhaus). Diese Kosten dürfen ohnehin nicht über die Kleinreparaturen abgerechnet werden.
          Viele Grüße
          Dennis Hundt

          Antworten
  4. Hallo Herr Hundt,
    vor 6 Jahren ist meine Freundin in ein Apartment mit Küche und Spülmaschine eingezogen. 2009 zeigte der Geschirrkorb erste Rostspuren. Das hat sie angezeigt, es ist aber nichts passiert. 2012 ist sie ausgezogen. Erst sollte sie einen neuen Korb für 147 Euro kaufen, als Kleinreparatur. Mit Verweis auf die im Mietvertrag zugrunde gelegte Höchstgrenze von 75 Euro haben wir abgelehnt. Daraufhin hat die Hausverwaltung einen gebrauchten Korb von 51,70 Euro inkl. Versand besorgt. Zusätzlich will die Verwalterin 20 Euro für den Aufwand, einen gebrauchten Korb besorgt zu haben.
    Ist die Forderung von 71,70 Euro gerechtfertigt?
    Freundliche Grüße
    Werner Vocke

    Antworten
    • Hallo Herr Vocke,
      in meinen Augen liegt Ihr Fall in einer Grauzone. Zum einen ist die Frage ob der rostige Korb überhaupt unter die Kleinreparaturen fällt. Schließlich ist dieser nicht defekt und musste repariert werden sondern war rostig und wurde ausgetauscht.
      Dann das Ganze gebraucht zu kaufen, da neu den Rahmen für die Kleinreparaturen übersteigen würde. Auch zweifelhaft.
      Und im letzten Schritt die Möglichkeiten der Kleinreparaturklausel noch fast auszureizen und mit eigener Leistung aufzufüllen ist auch bedenklich. Ich kann nicht sagen, dass das alles nicht zulässig ist, aber ich zweifele doch stark. An allen drei Punkten. Ich könnte mir gut Vorstellen, dass der Vermieter / die Verwaltung hier Gestaltungsmissbrauch betreibt.
      Wenn Sie die Situation schnell klären wollen, würde ich mir die Rechnung für den Korb zeigen lassen und nur diese im Zweifel übernehmen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  5. Hallo Herr Hundt,
    unser Mieter hat wohl einen Riss in seinem Spülmaschinenschlauch entdeckt. Dazu vermutlich das Eckventil an der Spüle abgedreht. Schlauch repariert. Jetzt ist das Eckventil nicht mehr dicht und ich soll für den Schaden aufkommen?!
    Ist das korekt, oder gilt hier die Bagatellklausel?
    Danke für Ihre Antwort

    Antworten
  6. Hallo Herr Hundt,
    meine Tochter hat in der Mietwohnung, aus der wir ausgezogen sind, etwas auf den Wannenrand fallen lassen. Dabei ist ein kleines Stück der Emalie abgeplatzt (ca 3×3 mm). Heute kam die Rechnung der Reparatur des Vermieters über 178,50 Euro. Muß ich das zahlen?
    Freundliche Grüße
    S. Koch

    Antworten
    • Hallo Frau Koch,
      Sie bzw. Ihre Tochter haben einem dritten (Vermieter) einen Schaden zugefügt. Ja, Sie müssen den Schaden in meinen Augen bezahlen. Das klingt für mich aber wie ein Fall für Ihre private Haftpflichtversicherung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  7. Lieber Herr Hundt,
    In meiner Wohnung war ein Abflussrohr verstopft. Die Rechnung beträgt 100.-€. Ist das eine Kleinreparatur? Wer muss bezahlen.
    Viele Grüße
    Horst Baumann

    Antworten
    • Hallo Herr Baumann,
      wenn das Verschulden bei Ihnen liegt, sind Sie verantwortlich (hier stellt sich nicht die Frage nach Kleinreparaturen). Ist das Fallrohr verstopft, sehe ich den Eigentümer in der Pflicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  8. Hallo,
    ich habe das Waschbecken unserer Mietwohnung beschädigt. Wir haben das auch von der Haftpflichtversicherung erstattet bekommen und beim Auszug neu montiert. Nach der Montage war das Waschbecken erstmal funkitonsunfähig, da die Mischbatterie (15 Jahre alt) nicht mehr dicht war.
    Ein Handwerker musste kommen und dies richten. Die Rechnung beträgt nun knapp 400,00 €.
    Wer muss diese nun zahlen? Wir als Mieter oder die Vermieter? Im Übergabebericht steht „Austausch vom Waschbeken“
    Vielen Dank

    Antworten
    • Hallo Katja,
      wenn die alte Mischbatterie montiert wurde, sehe ich Sie als Mieter in der Pflicht. Wurde eine neue Mischbatterie montiert, würde ich den Vermieter bitten die Anschaffungskosten zu übernehmen, Sie würden dann für die Montage aufkommen (Kompromiss).
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Hallo,
    es steht in meinem Mietvertrag, dass der Mieter einzelne Kleinreparaturen bis zur € 90 zahlen muss
    Wäre dass € 90 inkl. ODER zzgl MwSt.?
    Außerdem bei der gesamte Kleinreparaturkosten in einem Jähr steht es drin, dass 8% eines Jahres kaltmietes die Höchstgrenze ist.
    8% wäre aber ca. €375
    Kann der Vermieter dies verlangen oder gibt es eine Rechtssprechung, dass sagt um die €250 wäre die meisten, dass man zum zahlen verpflictet werden soll.
    Auch ist die 250 auch inkl. oder zzgl. MwSt?
    Besten dank
    J. Schmidt

    Antworten
    • Hallo Johann,
      es ist vom Bruttobetrag auszugehen (inkl. MwSt.). Die 90 Euro beziehen sich auf eine Reparatur. Die 8% beziehen sich auf alle Kleinreparaturen im ganzen Jahr.
      Die Rechtsprechung hat sich verschiedenen Grenzen genehmigt. Ihre genannten Grenzen erscheinen nicht ungewöhnlich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  10. Hallo Herr Hundt,
    im letzten Jahr ist der Warmwasserschlauch im Badezimmer gewechselt worden, da dieser porös geworden und somit nicht mehr dicht war. Seit das Haus 1995 gebaut wurde, sind solche Dinge nicht mehr ausgewechselt worden. Bei der Reparatur ist auch gleich der Wasserhahn, der jedoch noch in Ordnung war, aber aufgrund des kaputten Schlauchs nicht passte, ausgetauscht worden. Wir wohnen seit 4 Jahren in der Wohnung. Jetzt ist die Jahresabrechnung gekommen und nun sollen für den Schaden noch 2 % der Jahreskaltmiete von uns gezahlt werden. Dies sind 103 Euro. Die Gesamtrechnung betrug 318 Euro.
    Ist dies rechtens?
    Viele Grüße
    Sandra

    Antworten
    • Hallo Sandra,
      recherchieren Sie nach den Höchstgrenzen für Kleinreparaturen. Ohne alle Einzelheiten zu kennen, halte ich die Umlage für höchst problematisch.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  11. Hallo Herr Hundt,
    ich habe einen etwas komplizierten Fall. Meine Mieterin hat mich bzgl eines defekten Wasserhahns in Verzug gesetzt und mich aufgefordert diesen zu reparieren. Da ich von einer kaputten Dichtung ausging, schrieb ich ihr, dass das eine sog. Kleinreparatur sei und sie sich drum kümmern solle. Sie hat daraufhin nach Ende der Frist den Hahn durch einen, wie sie selbst zu gibt wesentlich hochwertigeren Hahn austauschen lassen. Die Rechnung hat vorläufig sie übernommen, möchte aber den Betrag (insg. € 450,00) mit Hilfe eines Anwalts, welcher zusätzlich €80 fordert, von mir erstattet bekommen.
    Ich schrieb ihr sofort einen Brief, in welchem ich um die Herausgabe des defekten Hahns bat und um einen Besichtigungstermin der Wohnung.
    Bei der Begutachtung des neuen Hahns bat ich sie mir die alte Mischbatterie auszuhändigen um den Schaden nachträglich überprüfen lassen zu können. Den hat sie entsorgt.
    Als ich sie bat mit der Schaden zu schildern, meinte sie, dass an der Verbindung Hahn/Spüle Wasser austrat. Ich bin mir deshalb nicht sicher ob nicht doch eine Dichtung gereicht hätte.
    Muss ich der Mieterin die teure Reparatur erstatten oder kann ich ihr eine Kulanzzahlung anbieten, da ich den Schaden nicht nachvollziehen kann? Wäre die Mieterin nicht verpflichtet gewesen den defekten Hahn aufzuheben und mir auszuhändigen, da es sich ja dabei um mein Eigentum handelt?

    Antworten
  12. Hallo Herr Hundt,
    ich habe eine kompliziertere Anfrage und hoffe, dass Sie mir helfen können. Wir sind in dem Haus, in der wir eine Mitewohnung haben, gleichzeitig auch hausmeister. Nun ist folgendes passiert. Als wir die Flurfenster im Winter putzen wollten ist beim Öffnen des Fenster die Scheibe gerissen (Einfachverglasung!). Wir haben dem Vermeiter gleich bescheid gegeben und er hat die Scheibe ersetzt. Nun haben wir dafür eine Rechnung bekommen. Müssen wir dafür aufkommen? Wir haben das Fenster nur aufmachen wollen, da es gekemmt hat, haben wir ein wenig stärker daran gezogen und der Riss ist dadruch entstanden. Danke für Ihre Hilfe!
    Viele Grüße,
    L. Stepanovic

    Antworten
    • Hallo Herr Stepanovic,
      leider kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten. Im Zweifel ist sich zu prüfen, ob Sie als Dienstleister oder an Angestellt tätig sind. Ich empfehle wie immer eine Rechtsberatung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  13. Hallo Herr Hundt,
    wir haben folgendes Problem, bei einer Wohnungsbesichtigung ist aufgefallen, das der Mieter einen Einbaubadezimmerschrank kaputt gemacht hat. Er hat den Schaden also nicht gemeldet. Dann haben wir uns einen Kostenvoranschlag bei der Firma wo der Schrank her ist geholt und ihm eine Kopie für seine Versicherung gegeben. Jetzt stellt sich heraus der unser Mieter keine Haftpflichtversicherung hat. Was können wir als Vermieter tun, das wir nicht auf dem ganzen schaden sitzen bleiben??
    Vielen dank,
    mit freundlichen Grüßen
    Steffi

    Antworten
    • Hallo Steffi,
      eine Haftpflichtversicherung übernimmt das Risiko des Mieters. Wenn der Mieter nicht versichert ist, muss diese den verursachten Schaden bezahlen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  14. Hallo Herr Hundt, ich bin Vermieterin, kürzlich gab es bei meinem Miieter einen Wasserschaden, der Zulauf zum Warmwasserboiler im Bad war undicht, der Mieter im Urlaub. Das Wasser floss bis in die zwei Wohnungen darunter. Die Polizei musste die Eingangstür meiner Wohnung, sowie die darunter öffnen lassen. Die Gebäudeversicherung trägt die Kosten der Trocknung/ Wiederherstellung des alten Zustandes in den Wohnungen. Ich bekam die Rechnung über den defekten Zulauf zum Wasserboiler mit € 386,00 und werde noch eine Rechnung des Polizeieinsatzes im Oktober erhalten, so die Hausverwaltung. Wer trägt hier die Kosten? Die Sanitärrechnung habe ich beglichen. Vielen Dank für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Silvia Stahl

    Antworten
    • Hallo Silvia,
      ich sehe kein Verschulden auf Mieterseite und für den Schaden im Sondereigentum / in der Wohnung sind wahrscheinlich Sie als Eigentümerin verantwortlich. Lassen Sie sich im Zweifel am besten rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  15. Hallo,
    mein ehemaliger Vermieter stellt mir eine Fensterreparatur mit 180€ in Rechnung. Ich wusste bis zu unserer Schlüsselübergabe nicht mal, dass es kaputt ist (habe es selten weit auf gemacht, weil die Nachbarn dort immer rein geschaut haben) . Es ging nur noch zu kippen. Das Fenster hatte ein stattliches Alter von 40 Jahren und wird angeblich demnächst durch ein Neues ersetzt. Muss ich den Betrag zahlen? Sind schon Dezember 2012 ausgezogen. Schlüsselübergabe war der 05.02.13. Kostenaufstellung gab es am 06.08.12 (Datum auf Brief 05.08.12)
    Mir freundlichen Grüßen
    Christine C.

    Antworten
  16. Guten Tag,
    ich habe eine pauschale Frage:
    Wir wohnen seit fast zehn Jahren in ein und derselben Mietwohnung und würden gern einmal die Sanitären Gegenstände ( Waschbecken, Toi-Becken und Badewanne) aus Hygenischen Gründen wechseln lassen.
    Gibt es eine gesetzliche Regelung in welchen Abständen der Vermieter dies tun muß?
    Wer trägt die Kosten, wenn es solch eine Regelung geben sollte?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe, René

    Antworten
  17. Hallo Dennis, erstmal vielen Dank für dein Engagement auf dieser Seite. Ich glaube bei Dir bin ich richtig. Meine Freundin hatte gestern (29.07.2014) die Schlüsselübergabe mit Ihrem VM. Sie hat 2 1/2 Jahre in der Wohnung gewohnt und zieht nun zu mir. Er bemängelte Rost am Heizkörper im Badezimmer und behauptete das läge daran dass Sie Handtücher auf diesem trocknet. Die Behauptung stimmt definitiv nicht. Der Heizkörper rostet auch auf der gesamten Fläche und ist meiner Meinung nach für ein Badezimmer oder anderer Nasszellen völlig ungeeignet. Kann er dennoch darauf bestehen dass meine Freundin den Austausch tragen muss?
    MfG Marcus Neyzen

    Antworten
    • Hallo Marcus,
      ich kann Ihnen vielleicht mit der Info helfen, dass das Streichen der Heizkörper und Heizungsrohe auch zu den Schönheitsreparaturen gehört. Das soll nicht heissen, dass dies in Ihrem Fall verpflichtet ist, kann aber ein weiterer Ansatz für Ihre Recherche sein.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  18. Guten Tag.
    Ich hoffe ich finde hier eine Antwort. Bei meiner Endabnahme der Wohnung wurde ein kleines Brandloch (Ø 5mm) in der Arbeitsplatte festgestellt.
    Muss ich zahlen, wenn ein Vermieter eine Reparatur veranlasst ohne mir Kostenvoranschläge oder eine Rechnung vorzulegen? Besonders wenn diese meines Erachtens unverhältnismäßig ist?
    MfG Bella

    Antworten
  19. Sehr geehrter Herr Hundt,
    vielen Dank für Ihr sehr hilfreiches Angebot auf dieser Seite. Schon allein Ihre Beiträge zu anderen Anfragen, haben mir weitergeholfen.
    Sachverhalt: Ich bin in eine vom Vermieter möblierten Wohnung eingezogen. Die Waschmaschine steht auf einem Sims und ist bei der ersten Benutzung durch mich im Schleudergang von dem Sims runtergefallen. Dabei wurden die Steckdose und die Waschmaschinentür beschädigt. Der Vermieter stellt mir diesen Schaden nun in Rechnung mit der Begründung, dass ich den Schaden verursacht hätte. Dabei habe ich die Waschmaschine ganz „normal“ angestellt. Habe ich damit den Schaden verursacht im juristischen Sinne?
    Des weiteren habe ich den Vermieter per E-Mail darum gebeten, die Waschmaschine an einen anderen Ort zu stellen, wo sie ebenerdig steht. Damit dies nicht noch einmal passieren kann. Auf diese Bitte hat er bis heute nicht geantwortet und die Waschmaschine steht nachwievor auf dem Sims. Was kann ich tun? Ein zweites Mal würde die private Haftpflichtversicherung dafür sicherlich nicht aufkommen.
    Ich bedanke mich recht herzlich für Ihren Rat.
    Mit besten Grüßen,
    Vanessa

    Antworten
    • Hallo Vanessa,
      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen bei der restlichen Bewertung der Situation leider nicht helfen. Befragen Sie dazu am besten einen Anwalt. Dieser kann sicher eine Einschätzung abgeben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  20. Hallo Herr Hundt,
    in unserer Abstellkammer befindet sich eine Waschmaschine wo das Eckventil defekt war und ausgetauscht wurde.
    Da dieses Ventil nie benutzt wird, da der Hahn für die Waschmaschine stets geöffnet ist, da man diesen ja nicht immer auf und zu dreht, möchte ich gerne wissen wer für diesen entstanden Schaden haften muss.
    Es befindet sich eine Klausel im Mietvertrag, jedoch beziehe ich mich auf diesen Satz:“Dies Gilt nur bezogen auf solche Gegenstände, die üblicherweise dem regelmäßigen und direkten Zugriff des Mieters ausgesetzt sind“.

    Antworten
    • Hallo Sandy,
      in meinen Augen haben Sie auf ein Absperrventil nicht regelmäßig zugriff. Recherchieren Sie am besten nach passender Rechtsprechung – vielleicht gibt es zu einem ähnlichen Fall schon ein Urteil.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  21. Sehr geehrter Herr Hundt,
    vor unserem Auszug wurde bei der Wohnungsübergabe ein durchgerosteter Heizkörper festgestellt und uns von der auszuzahlenden Kaution abgezogen. Begründet wurde das mit einem Versäumnis durch uns, das zu melden. Bei Einzug war dieser Heizkörper nicht viel besser, wurde jedoch nicht bemängelt (vielleicht unser Fehler). Ist der Abzug von der Kaution berechtigt, da wir es hätten melden müssen?Vielen Dank vorab.

    Antworten
  22. Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen in einer Mietwohnung mit Einbauküche und e-Geräten. Der Geschirrspüler ist mittlerweile über 18 Jahre alt und hat viele rostige, gebrochene Stellen im oberen Korb. Ebenso wird das Geschirr nicht mehr sauber, trotz gründlicher Reinigung der Maschine, nach jedem Spülgang. Mittlerweile spülen wir komplett per Hand (Familie mit 3 Kindern), da wir das Geschirr aus der Maschine sowieso immer nochmal per Hand nachreinigen müssen. Die Maschine erfüllt also ihren Zweck nicht mehr. Der Vermieter ist nicht bereit, die Maschine zu ersetzen oder zu reparieren. Welche Möglichkeiten haben wir?
    Liebe Grüße, Susanne.

    Antworten
    • Hallo Susanne,
      der Vermieter ist für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich. Komm er dieser Pflicht nicht nach, liegt ggf. ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigen kann.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  23. Sehr geehrter Herr Hundt,
    In unserem Übergabeprotokoll nach Auszug wurden Mängel notiert. Es wurde mit dem Vermieter mündlich abgesprochen, dass er die Mängel durch eine Firma Instandsetzen lässt, uns die Rechnungen dafür zukommen lässt und die Kosten von der Kaution abzieht.
    Ist der Vermieter nun in der Pflicht, uns die Rechnungen zukommen zu lassen?
    Viele Grüße

    Antworten
  24. Guten Tag,
    Nach Auszug aus der alten Wohnung möchte der Vermieter nun, dass wir die laminatböden erneuern bzw. Austauschen. In einem Raum ist es von uns selbst verursacht worden, dass das Laminat beschädigt ist. In den anderen Räumen nicht. Das Laminat ist auch keineswegs hochwertug und lag schon bei Einzug vor 6 Jahren in der Wohnung.
    Ist dies jetzt meine Pflicht?
    Außerdem gibt es keinen Mietvertrag. Bin ich denn dann rechtlich an eine Renovierung bei Auszug gebunden?
    Vielen Dank

    Antworten
  25. Hallo,
    ich habe einen Mietvertrag erhalten:
    Diese Klausel kam mir dann doch eher ungewöhnlich vor. Nun würde ich gerne Wissen, ob dies rechtens ist:
    §7 Schönheitsreparaturen
    1. Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen.
    Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Anstreichen bzw. Tapezieren der Wände und Decken sowie der Innentüren, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre und der Fenster und Außentüren von innen.
    In der Regel sind Schönheitsreparaturen durchzuführen
    -in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
    -in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre -in allen sonstigen Nebenräumen alle 7 Jahre.
    Die Schönheitsreparaturen sind, soweit erforderlich, in fachgerechter „mittlerer Art und Güte“ nach § 243 BGB zu leisten und richten sich im konkreten Fall nach dem Renovierungsbedarf, d.h. je nach Zustand früher oder später.
    sowie :
    §10 Bagatellschäden/Kleinreparaturen
    Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.
    Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 95,- EUR, maximal 300,- EUR inkl. MwSt. im Jahr.

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  26. Guten Tag,
    Das Haus, in dem ich wohne ist 1886 erbaut worden, eine schöne alte Villa, aber nie renoviert worden, nur etwas die Bäder.
    In der Küche, die ungefähr 16 qm groß ist, sind auch die Waschmaschine und der Trockner untergebracht.
    Vor 3 Monaten, beim Gebrauch der Spülmaschine, quoll unter der Leiste der Einbauküche Wasser hervor, gleichzeitig floß kein Wasser in den Ausguss.
    Ein Bekannter testete, dass meine Abflüsse frei waren. Dem Hauswirt wurde mitgeteilt, dass er den Hausinstallateur zur Reinigung des Fallrohrs benachrichtigt werden muß und gleichzeitig einen Schreiner, da in der Ecke, wo sich das Fallrohr befindet, der drehbare Topfschrank ist.
    Es wurden noch drei weitere Rohrfreifirmen bestellt, die Küche war 12 Tage nicht benutzbar, mußte wegen des größeren Gerätes, zum Teil ausgebaut werden. Der Schreiner war 4 x da und hat die hölzerne Verkleidung des Fallrohrs ebenfalls ab und neu aufgebaut. Kosten 720 EUR Schreiner. Dieses Geld will der Hauswirt nicht bezahlen, es wäre zu hoch und ist meine Sache. Nachdem ich weiter drauf bestehe, sagt er, ich hätte Schuld, weil die Unterschränke meiner Küche das Fallrohr, in das sämtliche Abflüsse eingeleitet werden, verstellt. In dem Fallrohr war Rost und Eisen, welches aus der oberen Etage nachrutschte, vermutlich aus den letzten 130 Jahren. Dieses verstopfte meine Zuflüsse des Abwassers.
    Der Hauswirt ist jetzt so beleidigt, weil ich das Wort Mietminderung nur erwähnt habe, aber nicht ausgeführt habe. Weiteres Wohnen ist wahrscheinlich belastend.
    Vielen Dank für eine Antwort.

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  27. Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen seit 2011 in der Wohnung, nun wurde im Sept.2019 die Küchen- Armatur ausgewechselt. Zu diesem zweck hat der Monteur die ganzen Abwasserrohre ausgebaut um besseren Zugang zu haben. Danach wurden die Rohre wieder eingebaut ohne die alten Dichtungen zu erneuern. Nach kurzer Zeit musste der Monteur wieder kommen, und neue Dichtungen einsetzen. Nun fordert der Vermieter für 4 Dichtungen a,€1,10,- plus Arbeitszeit insgesamt €99,25,- als Bagatellschaden zurück. Ich sehe dies als folge nicht Fachmännisch ausgeführte Arbeit, nach so langer Zeit, hätten bei der ersten Reparatur auch die Dichtungen ausgetauscht werden müsse.
    Vielen dank im voraus Brandstätter
    Hamburg 25-11-2019

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