Einer der Nebenkosten, die beim Kauf einer Immobilie unumgänglich sind und auf jeden Fall mit in die Berechnung einfließen, sind die Notarkosten beim Hauskauf. Der Notar erfüllt bei einem Hauskauf eine Reihe von Aufgaben, ohne die ein Hauskauf nur schwer eine rechtlich gültige Grundlage erhält.
Die Notarkosten beim Hauskauf belaufen sich durchschnittlich auf etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises, können jedoch je nach benötigtem Aufwand höher oder auch niedriger ausfallen. Die Berechnung der Kosten für die einzelnen Posten erfolgt nach der Kostenordnung (KostO) und ist abhängig von der Höhe des Kaufpreises.

Welche Aufgaben übernimmt ein Notar beim Hauskauf?

Der Notar übernimmt in Verbindung mit einem Hauskauf eine Reihe von Aufgaben, die einen reibungslosen und korrekten Ablauf sicherstellen sollen. Mit zu diesen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Der Entwurf und die Zusendung des Kaufvertrages für das Haus. Bei der Vertragsgestaltung dürfen keine ungültigen Klauseln vorhanden sein, denn diese können unter umständen dazu führen, dass der komplette Vertrag als ungültig erklärt wird. Zusätzlich hierzu übernimmt der Notar auch die Fälligstellung des Kaufpreises.
  • Die Beurkundung der Kaufvertragsunterzeichnung inklusive der damit verbundenen Terminfindung. Bei der Vertragsunterzeichnung müssen Käufer, Verkäufer und Notar gleichzeitig anwesend sein.

  • Das Einholen sämtlicher behördlicher Genehmigungen, die für eine korrekte Kaufabwicklung erforderlich sind. Hierzu gehören unter anderem die dringend benötigte Vorkaufsverzichtserklärung der zuständigen Gemeinde.
  • Die Kontrolle und der dazugehörigen Löschung der Grundschulden des Verkäufers.
  • Das Eintragen der Auflassungsvormerkung und die Weitergabe der benötigten Unterlagen an das Grundbuchamt.

Die hierfür berechneten Gebühren sind in dem „Gesetzt über die Kosten in Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (KostO) festgelegt und sind abhängig von Höhe des Kaufpreises.

Wie hoch fallen die Notarkosten beim Hauskauf aus?

Die Höhe des Kaufpreises entscheidet auch die Höhe der Notarkosten, die für jeden einzelnen Punkt festgelegt sind. Grundlage für die Berechnung ist nach §32 KostO die „Volle Gebühr“, welche bei einem Geschäftswert bis zu 1000,00 Euro 10,00 Euro beträgt. Diese Gebühr erhöht sich bei steigendem Wert um einen festgelegten Betrag. Je nach Aufwand kann sich diese Gebühr in doppelter Höhe angesetzt werden oder auch geringer ausfallen. Hierbei gilt jedoch eine Gebühr von 10 Euro als Mindestbetrag.


Bei einem Kaufpreis von 150.000 Euro lägen demnach die Notarkosten beim Hauskauf etwa bei 2250 Euro, wobei der Vertragsentwurf mit einer doppelten Gebühr (20/10) die einer Gebührenhöhe von etwa 564,00 Euro entspricht, den größten Posten ein. Für die Beglaubigung der Unterschriften hingegen wird nur ein Viertel der entsprechenden Gebühr (1/4) berechnet, welches rund 70 Euro beträgt.
Bei Fragen zur genauen Höhe der anfallenden Gebühren und deren Berechnung steht der Notar gerne zur Seite.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

3 Gedanken zu „Notarkosten beim Hauskauf“

  1. Hallo,
    wir wollen über einen Markler ein Haus kaufen. Der Kaufvertrag (bzw. Vorabkaufvertrag) soll nun von einem von Markler gewählten Notar aufgesetzt werden. Nun wurde mir geraten auf jeden Fall einen eigenen Notar zu wählen. Was sollen wir machen? Gibt es Vor- /Nachteile?
    MfG
    Dani

    Antworten
    • Hallo Dani,
      es ist üblich, dass der Makler mit Notaren zusammenarbeitet und einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Wenn Sie dem Makler nicht zu 100% trauen, spricht aber auch nichts gegen einen eigenen Notar.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten

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