Wer sich eine Wohnung kauft, muss nicht nur mit dem Preis des Kaufobjektes und etwa der Provision für einen Makler rechnen, sondern auch die Notarkosten in den Endpreis einkalkulieren. Eine Wohnung per Handschlag zu kaufen ist von vornherein rechtsungültig.
Letztlich sind Notarkosten sinnvoll investiert, denn bei der Höhe einer Summe beim Wohnungskauf, ist es durchaus sinnvoll, diesen Kauf öffentlich zu besiegeln.

Die Notarkosten selbst errechnen

Es ist durchaus möglich, sich ein Bild über die Notarkosten im Vorfeld zu machen. Etwa 1,5% des Kaufpreises müssen für die Notarkosten eingerechnet werden.
Mit der einfachen Formel: Kaufpreis * 1,5% erhält man schließlich das Ergebnis der Kosten, für den Notar.


Wenn man sich beispielsweise eine Wohnung für 250.000 Euro kaufen möchte, betragen die Notarkosten in etwa 3.750 Euro.

Welche Leistungen erhält man für die Notarkosten

Hier ist in erster Linie zu sagen, ein Notar überprüft nicht die Richtigkeit eines Vertrages. Mit anderen Worten, wenn man auf der sicheren Seite sein möchte, sollte man einen Vertrag mindestens von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, um sicher zu gehen, dass zumindest vertragstechnisch, alles seine Ordnung hat. Aber auch ein Gutachten erstellen zu lassen, kann so einige böse Überraschungen sparen.

Der Notar hat die Aufgaben

  • Einen blanken Kaufvertragsentwurf zu erstellen,
  • Einen passenden Termin für Verkäufer und Käufer zu finden, um den Kaufvertrag beidseitig zu besiegeln,
  • Diese Vertragsunterzeichnung zu beurkunden,
  • Grundschulden vom Verkäufer zu kontrollieren, bzw. zu löschen,
  • Ein Fälligkeitsdatum für den Kaufpreis zu vereinbaren,
  • Eine Auflassungsvormerkung einzutragen,
  • Und dies schließlich alles an das Grundbuchamt weiterzuleiten.

Um die Notarkosten beim Wohnungskauf kommt man nicht herum, weshalb es sinnvoll ist, bereits vor dem Kauf einer Wohnung, diese einzukalkulieren, damit auch eine zeitnahe Zahlung der Kosten möglich ist.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

2 Gedanken zu „Notarkosten beim Wohnungskauf“

  1. Sehr geehrter Herr Hundt!
    Wir wollten ein Haus für 255.000 Euro kaufen und ein Hessen-Darlehen beantragen. Für dieses Darlehen war ein Kaufvertragsentwurf vorzulegen.
    Deshalb haben wir von einem Notar, welcher uns der Verkäufer vermittelt hat einen Kaufvertragsentwurf und Grundbuchauszüge angefordett.
    Dann haben wir aber, bevor wir irgendetwas unterschrieben haben den Kauf abgesagt.
    Jetzt stellt uns der Anwalt eine Rechnung von 1.307,41 Euro.
    Müssen wir so viel bezahlen?
    Wir hatten einen Tag nach Erhalt des Entwurfs schon abgesagt.
    Liebe Grüße

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Weitere Infos

Archiv