Notarkosten beim Wohnungskauf
Letztlich sind Notarkosten sinnvoll investiert, denn bei der Höhe einer Summe beim Wohnungskauf, ist es durchaus sinnvoll, diesen Kauf öffentlich zu besiegeln.
Die Notarkosten selbst errechnen
Es ist durchaus möglich, sich ein Bild über die Notarkosten im Vorfeld zu machen. Etwa 1,5% des Kaufpreises müssen für die Notarkosten eingerechnet werden.
Mit der einfachen Formel: Kaufpreis * 1,5% erhält man schließlich das Ergebnis der Kosten, für den Notar.
Wenn man sich beispielsweise eine Wohnung für 250.000 Euro kaufen möchte, betragen die Notarkosten in etwa 3.750 Euro.
Welche Leistungen erhält man für die Notarkosten
Hier ist in erster Linie zu sagen, ein Notar überprüft nicht die Richtigkeit eines Vertrages. Mit anderen Worten, wenn man auf der sicheren Seite sein möchte, sollte man einen Vertrag mindestens von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, um sicher zu gehen, dass zumindest vertragstechnisch, alles seine Ordnung hat. Aber auch ein Gutachten erstellen zu lassen, kann so einige böse Überraschungen sparen.
Der Notar hat die Aufgaben
- Einen blanken Kaufvertragsentwurf zu erstellen,
- Einen passenden Termin für Verkäufer und Käufer zu finden, um den Kaufvertrag beidseitig zu besiegeln,
- Diese Vertragsunterzeichnung zu beurkunden,
- Grundschulden vom Verkäufer zu kontrollieren, bzw. zu löschen,
- Ein Fälligkeitsdatum für den Kaufpreis zu vereinbaren,
- Eine Auflassungsvormerkung einzutragen,
- Und dies schließlich alles an das Grundbuchamt weiterzuleiten.
Um die Notarkosten beim Wohnungskauf kommt man nicht herum, weshalb es sinnvoll ist, bereits vor dem Kauf einer Wohnung, diese einzukalkulieren, damit auch eine zeitnahe Zahlung der Kosten möglich ist.
- Notarkosten bei der Grundschuldbestellung
- Nebenkosten beim Wohnungskauf
- Immobilienkauf – Nebenkosten in einer Übersicht
- Wohnungskauf
- Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer
Nebenkosten beim Hauskauf | Auflistung, Berechnung, Tipps
[...] Für die Kaufabwicklung ist immer eine beglaubigte Urkunde von einem Notar notwendig. Die Kosten dafür betragen 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Dieser notariell beglaubigte Kaufvertrag ist gesetzlich vorgeschrieben und kann somit nicht umgangen werden. Die anfallenden Notargebühren gehen meist immer auf das Konto des Käufers. (Siehe auch: Notarkosten beim Wohnungskauf) [...]