Sich endlich die eigenen vier Wände in Form einer Eigentumswohnung leisten zu können, ist der Traum vieler Familien und auch das Anlageziel allein stehender Personen. Jedoch sind in den Planungen für die Kosten einer solch wichtigen Anschaffung oft die sich noch ergebenen Nebenkosten beim Wohnungskauf (die bis zu 12 Prozent des jeweiligen Kaufpreises ausmachen können) außen vor und müssen extra berücksichtigt werden.
Sie müssen vorher berechnet werden und können in den seltensten Fällen in die Kalkulation der Kreditsumme der Bank mit einfließen. Das heißt, selbst bei einer Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital sollten die vorhandenen Ersparnisse zumindest die Nebenkosten beim Wohnungskauf abdecken können (dazu weiter unten noch mehr).

Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Eigentumswohnung an?

Fest einzuplanen sind Kosten für:

  • Makler (wenn die Vermittlung über ein Maklerbüro läuft und nicht auf privater Ebene, bis zu 6 Prozent Maklergebühren)
  • Notarkosten beim Wohnungskauf (der Kauf erfordert immer die Beurkundung bei einem Notar, bis 1,5 Prozent)
  • Grundbucheintragung (der Eintrag ins Grundbuch belegt das Eigentum an der Immobilie, ca. 0,5 Prozent)
  • Grunderwerbsteuer, diese beträgt 3,5 – 5,0 Prozent (die Höhe der Grunderwerbsteuer kann je nach Region schwanken) vom Gesamtkaufpreis und geht ans Finanzamt)

Damit ergeben sich feste Nebenkosten, die zwischen 11 und 12 Prozent der Kaufsumme betragen können.
Für eine Wohnung, die ursprünglich 85.000 Euro kosten soll, müssen also noch etwa 10.200 Euro an Nebenkosten hinzugerechnet werden, so dass diese Wohnung dann insgesamt 95.200 Euro kosten würde.

Werden die Nebenkosten beim Wohnungskauf von der Bank getragen?

Leider sind die Nebenkosten für Makler, Grundbuch etc. üblicherweise nicht in der Finanzierung bei der Bank enthalten. Daher sollte man sich schon vor der näheren Auswahl eines Objekts und vor den engeren Verhandlungen über diese Kosten bewusst sein. Sie können einen nicht unerheblichen Betrag in der Planung bilden, der nicht zu unterschätzen ist, da er „aus der eigenen Tasche“ bezahlt werden muss.


Des weiteren könnten auch die auf lange Sicht hin entstehenden Kosten für die Instandhaltung und Reparaturen zu den Nebenkosten gezählt werden, diese sind aber im Vorhinein eher schwer zu kalkulieren und können kaum eingeplant werden.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

3 Gedanken zu „Nebenkosten beim Wohnungskauf“

  1. Hallo Herr Hundt,
    ich habe Ihnen in einen anderem Beitrag schon einmal wegen eines schlechten Maklers berichtet und um Ihre Meingung gefragt. Vielleicht können Sie sich erinnern. Danke nochmal dafür.
    Nun wird der Fall allerdings immer interessanter.
    Mittlerweile waren wir beim Notar und haben den Kaufvertrag fertig gemacht. Dem Makler habe ich noch am selben Tag seine Provision überwiesen. Ebenfalls wenige Tage später die Kosten der Notarin.
    Was ich Eingangs nicht erwähnte, das Haus steht auf einem Erbpachtgrundstück. Was ich nicht wusste, also erst beim Notar erfuhr, die Kirche muss dem ganzen zustimmen. Aber darüber machten wir uns weniger Gedanken, da der Makler und sagte, dass sei alles geklärt.
    Nach der Unterschrift gefreut und mit der Umzugsplanung begonnen.
    Letzte Woche der große Schreck, Anruf der Kirche: „Es tut uns leid, aber der Kaufvertrag wird nicht genehmigt, die Grundschuld ist zu hoch.“
    Ich fragte nach wie das sein kann, da sie doch laut Makler ein okay gegeben haben, dass die Verkäuferseite verkaufen kann.
    O-Ton: „ja natürlich, aber dem Makler wurde mitgeteilt, dass die Grundschuld maximal den Kaufpreis betragen darf.“
    Der Makler wusste wir nehmen mehr Geld auf. Und beim Notar sah er das Grundschuld und Kaufpreis 26.000€ auseinander liegen.
    Zum Glück sagte der Sachbearbeiter der Kirche, dass er zustimmt wenn 20.000€ der Grundschuld wegfallen. Und noch mehr Glück, stimmte die Bank dem zu!
    Nun müssen wir allerdings alle nochmal zum Notar und alles neu machen lassen.
    Das heißt mich erwartet wieder ein großer Batzen an Geld und das nur, weil der Makler seine Arbeit nicht richtig gemacht hat. Verkauft, kassiert nicht wieder gesehen.
    Denken Sie, es würde sich lohnen, ein Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, zwecks Kostenübernahme?
    Über eine Antwort würde ich mich wie immer sehr freuen!
    Schöne Grüße

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    • Hallo Robert,
      ich kann Ihnen leider nicht sagen, ob es sich lohnt gegen den Makler vorzugehen. Das kommt sicherlich auf viele Faktoren an. Wenn Sie ernsthaft darüber nachdenken kostet ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt sicherlich nicht die Welt.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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