Mindestinhalt der Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung muss jedem Mieter schriftlich zugestellt werden. Ein Aushang im Treppenhaus genügt beispielsweise nicht den Anforderungen.
Der Gesetzgeber hat die Mindestinhalte einer Nebenkostenabrechnung im BGB aufgeführt. An diese Aufstellung sind die Vermieter bzw. die Immobilienverwaltungen (falls der Eigentümer seine Pflichten an einer Verwaltung abgegeben hat) gebunden.
Nachfolgende Mindestinhalte müssen in der Nebenkostenabrechnung vorhanden sein.
- Eine Aufstellung aller Gesamtkosten.
- Die Berechnung des Anteils für den jeweiligen Mieter.
- Die Angabe und eine Erklärung des Verteilerschlüssels.
- Die Verrechnung des Mieteranteils mit den bereits geleisteten Vorauszahlungen.
All diese Punkte müssen in der Nebenkostenabrechnung klar und übersichtlich dargestellt werden. Auch muss die rechnerische Nachvollziehbarkeit gegeben sein. Die Zusammenstellung bezieht dich auf die absoluten Grundlagen bei der Nebenkostenabrechnung. Neben dem Mindestinhalt gibt es noch viele weitere Punkte zu beachten.
Lesen Sie hier weiter welche Umlageschlüssel für die Nebenkostenabrechnung in Frage kommen.
Ähnliche Artikel:- Nebenkostenabrechnung
- Umlageschlüssel in der Nebenkostenabrechnung
- Verspätete Nebenkostenabrechnung
- Widerspruch Betriebskostenabrechnung – Musterbrief
- Abrechnungszeitraum für Nebenkosten / Betriebskosten
Nebenkostenabrechnung | Fristen, Form und Inhalt, häufge Fehler
[...] die Nebenkostenabrechnung nachvollziehen und überprüfen kann, hat der Gesetzgeber bestimmte Mindestinhalte an eine Nebenkostenabrechnung [...]
Verspätete Nebenkostenabrechnung | Infos für Mieter & Vermieter
[...] dem Mieter in schriftlicher Form vorliegen. Damit eine Abrechnung wirksam ist, muss der folgende Mindestinhalt in der Nebenkostenabrechnung vorhanden [...]