Mietminderung wegen Baulärm
Lärm von Baustellen
Unterschieden wird zwischen gewerblichen Baulärm, der zum Beispiel bei Erbauung, Änderung, Unterhaltung oder Abbruch von baulichen Anlagen entsteht oder etwa bei Bauarbeiten in Wohnungen, die von Firmen ausgeführt werden. Heimwerkertätigkeiten gelten hingegen nicht als Baulärm, sondern als Nachbarschaftslärm.
Ein unzumutbare Lärmbelästigung, vor allem wenn sie während der Ruhe- und Nachtzeiten auftritt, kann eine Mietminderung erlauben. Es ist dabei egal, ob der Lärm von Baustellen im Haus oder von Baustellen, die außerhalb des Hauses liegen, hervorgerufen wird. Auch tut es in Bezug der Minderungsmöglichkeiten nichts zur Sache, ob der Vermieter rechtlich oder tatsächlich gegen die Belästigung vorgehen kann.
Mietminderung wegen Baulärm in Prozent
Laut § 536 BGB ist eine Mietminderung nicht zulässig, wenn man bereits vor dem Einzug in die Mietsache Kenntnis davon hatte. Bezieht man also zum Beispiel eine Wohnung in einem Neubaugebiet, muss man Baulärm bis zur vollständigen Bebauung desselben hinnehmen. Dies gilt auch für den Fall bereits laufender Bauarbeiten an oder in dem Haus, in dem sich eine neu gemietete Wohnung befindet.
Auch wenn ersichtlich ist, dass Renovierungsarbeiten anstehen oder der Vermieter bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrages darauf hinweist, dass in Kürze eine Großbaustelle in der näheren Umgebung entstehen wird, ist eine Minderung der Miete wegen des Baulärms nicht möglich.
Die Höhe der Mietminderung
Die Höhe der Mietminderung lässt sich nicht pauschal angeben. Eine Spanne, an der man sich orientieren kann, liegt zwischen 5 Prozent Minderung (die Belastung durch den Baulärm ist gering) bis hin zu 35 Prozent Mietminderung (die Belastung durch Dreck, Lärm und Staub ist sehr stark). Je nach Ausmaß der Beeinträchtigung wurden von Gerichten aber auch bereits höhere Minderungen wegen Baulärm gewährt.
Vorlage: Für ein Schreiben zur Minderung kann man unserem Musterbrief für eine Mietminderung benutzen, kostenlos.
- Mietminderung wegen Lärmbelästigung
- Gründe für Mietminderung
- Mietminderung bei Wasserschaden
- Schreiben: Mietminderung
- Mietminderung bei Schimmel
Gründe für Mietminderung. Deshalb kann man die Miete kürzen!
[...] Der Vermieter muss sich auch hier um Besserung bemühen, ansonsten sind z. B. bei andauerndem Baulärm durchaus 35% Minderung möglich. Eine Ausnahme stellt jedoch fast immer Kinderlärm dar. Beinahe jedes Gericht hat [...]
Mietminderung wegen Lärmbelästigung - Das ist ihr Recht!
[...] gestört wird. Auch Lärmquellen außerhalb der Wohnung, wie z. B. Baustellen, Gaststätten oder benachbarte Diskotheken sind mögliche Gründe für eine [...]
ammon
Hallo Herr Hundt,
seit September letzten Jahres besteht in unserer Straße, auch direkt vor unserem Haus eine Riesenbaustelle. Die komplette Straße wurde nun aufgerissen, sodass es keine Parkmöglichkeit, geschweige eine Be- oder Ablademöglichkeit gibt. Ich habe einen Anwohnerparkausweis. Der Zugang zu unserem Hauseingang ist nur durch Schotter und Schmutz zu erreichen, unsere schweren Abfalltonnen müssen wir über diese gefährliche Strecke zur nächsten Straße schleppen. Das Öffnen der Fenster ist wegen des immensen Lärms und Schmutzes tagsüber gar nicht möglich. Nun meine Frage: Kann ich die Miete mindern? Und wenn ja, um wie viel?
Vielen Dank im Voraus
Hanne Ammon
Dennis Hundt
Hallo Frau Ammon,
Sie haben es sicherlich gelesen, eine Minderung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Hier kommt es darauf an, inwieweit Sie im Wohnen beeinträchtigt werden. Ich kann Sie nur auf fallähnliche Gerichtsurteile verweisen, hier bekommen Sie Anhaltspunkte für die Höhe der Minderung. Grundsätzlich ist eine Minderung aber möglich, ja.
Viele Grüße
Dennis Hundt
D.H.
Wir haben seit 3 Monaten eine Großbaustelle vor der Haustür. Da ich in einem kleinen Ort wohne, verläuft die Straße zwischen zwei Orten genau vor meiner Haustür. Man verlässt praktisch die Haustür und steht bereits auf der Straße. Es besteht kein Bürgersteig. Vor 4 Monaten wurde nun begonnen, diese Straße zu renovieren. Es wurden mehrere Schichten abgetragen, eine Zufahrt zu meinem Haus ist seit Wochen nicht mehr möglich. Die ehemalige Straße liegt zur zeit etwa 40 cm tiefer, als vorher, so dass man 40 Zentimeter tief herabsteigt, wenn man unser Grundstück verlassen will. Wochenlang waren täglich extrem starke Baugeräusche vorhanden. Besonders schlimm wird es jedes Mal, wenn Baurüttler genutzt werden, um den Straßengrund zu verdichten. Durch die Vibrationen rutschen Gegenstände von Regalen.
Wenn man das Haus verlässt, muss man durch tiefen Sand, Schotter, Plastikplanen, umherliegende Pflastersteine der Grundstücke nebenan laufen. Regnet es auch noch zusätzlich, klettert man durch Matsch und Morast. Für mich besonders problematisch, bei größeren Einkäufen, es ist mir nicht möglich, meinen PKW vor meinem Haus auszuladen. Aufgrund einer Erkrankung habe ich eine Schwerbehinderung von 30% und muss nun im Regelfall eine Strecke von 200 Metern zurücklegen, um von meinem geparkten Fahrzeug die Einkäufe in mein Haus zu transportieren.
Durch Zufall habe ich nun erfahren, dass man in diesen Fällen die Miete reduzieren kann. Ich hatte bisher gedacht, da der Vermieter diese Mängel nicht verschuldet hat und auch nicht abstellen kann, ist dies nicht möglich.
Nun meine Frage, kann man in solch einem Fall auch rückwirkend, ab Beginn der Bauarbeiten mindern, oder ginge dies jetzt auch nur, in dem ich dem Vermieter mitteile, ab jetzt die Miete zu mindern?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
D.H.
Dennis Hundt
Hallo D.H.,
danke für die Schilderung. Rückwirkend können Sie nicht mindern. Es sei den, Sie haben den Mangel (Baulärm) bei Ihrem Vermieter angezeigt und dann unter Vorbehalt einer Minderung die Miete gezahlt. Davon ist aber wohl nicht auszugehen.
Kurz und Knapp: Sie können erst nach Anzeige des Mangels mindern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
H.S.
Seit 3 Wochen etwa haben wir in unserem Mehrfamilienhaus Renovierungsarbeiten in einer der Wohnungen, das war noch hinzunehmen – was den Baulärm betraf.
Doch heute morgen 8:00 Uhr fing dann der Bauarbeiter im Flur (Wand zum Schlafzimmer) an Schlitze zu klopfen geschätzt 110 db.
Unsere Vermieterin hatte uns davor keine Info über solche erheblichen Renovierungsarbeiten gegeben. Im allgemeinen ist es gut, dass das Gebäude renoviert/saniert wird, aber eine Ankündigung wäre von der Vermieterin freundlich gewesen. Da meine Lebensgefährtin letzte Nacht Arbeiten musste und dann heute morgen gegen halb 7. erst ins Bett gekommen ist, ist es wohl doch eine beachtliche Einschränkung in der Mietsache. Hätte die Vermieterin die Bauarbeiten angekündigt hätte man die Schichten von der Arbeit mit Sicherheit noch tauschen können. Hinzu kommt, dass wir für einen “Hausmeisterservice” zahlen, der nicht ausgeübt wird. Der Flur ist das gesamte Jahr durch verschmutzt. Nun ist die Frage kann man die Miete mindern und in welcher Höhe Schätzungsweise?
Besten dank für die Antworten
H.S.
Dennis Hundt
Hallo H.S.,
danke für den Kommentar. Ja, ich denke schon, dass Sie die Miete wegen dem Baulärm im Haus mindern können. Angemessen, für die Zeit der Einschränkung. Wie hoch die Minderung ausfallen kann ist immer eine Einzelfallentscheidung – daher kann ich hier leider keine Zahlen für Ihren Fall nennen.
Wenn Sie mit der Leistung des Treppenhausreinigung nicht zufrieden sind, würde ich das dem Vermieter mitteilen. Wenn gar keine Reinigung ausgeführt wird, müssen Sie diese auch nicht zahlen. Den der Vermieter kann nur Nebenkosten umlegen, die mit Rechnungen / Stundenzetteln belegt werden können.
Viele Grüße
Dennis Hundt
H.S.
Hallo Herr Hundt,
danke für die schnelle Antwort,
jedoch hat sich heute morgen alles geklärt, die Firma weilche das Gebäude vermietet verkauft das Haus. Sie möchte das Gebäude schnellstmöglich leeren. Wir haben heute morgen einen neuen Mietvertrag unterschrieben in einem anderen Gebäude weilches uns viel mehr zusagt.
Die Vermieterin möchte selbst die 3 Monatige frist nicht aussitzen und so können wir schon zum Mai in eine andere Wohnung einziehen.
Denoch vielen dank für die Mühe
Mit freundlichen Grüßen
H.S.
D.D
Hallo,
mein Freund und ich wohnen im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Zu unserer Wohnung gehört auch eine Terrasse im Innenhofbereich. Jetzt soll für ein halbes Jahr ein Gerüst direkt neben unserer Terrasse aufgebaut werden, da das Nachbarhaus komplett saniert wird (von Innen und von Außen). Dazu gehört, dass die gesamte Hauswand neben unserer Terrasse abgetragen und zum Teil neu gebaut wird, sodass wir die Terrasse auf Grund von Lärm und vorallem wegen Schmutz nich nutzen können. Außerdem geht die gesamte Privatsphäre drauf, wenn die Bauarbeiter auf dem Gerüst arbeiten. Wir haben das Thema Mietminderung bereits bei unserem Vermieter angesprochen, der behauptet aber, dass keine Mietminderung möglich sei, da diese Bauarbeiten notwendig sind. Dies mussten wir uns auch schon von September 2011 bis Januar 2012 gefallen lassen. Da stand ein Gerüst auf unsere Terrasse, da die Balkone über uns saniert wurden. Das heißt wir können die Terrasse (mit den Bauarbeiten von letztem Jahr) insgesamt fast ein Jahr lang nicht benutzen, zahlen aber dafür! Was kann man da machen??
LG D.D
Dennis Hundt
Hallo Denise,
natürlich dürfen Sie die Miete mindern. Und wenn Ihr Vermieter Sie das letzte mal so “abgebügelt” hat, würde es mich nicht wundern, wenn Sie in dem Fall auch für die letzte Baumaßnahme (rückwirkend) mindern können. Für die Mietminderung ist es vollkommen unerheblich, ob der Vermieter was für die Arbeiten kann oder diese notwendig sind. Entscheiden Sie, welche Höhe Sie für eine Mietminderung wegen dem Baulärm und dem Gerüst für angemessen halten und setzen Sie Ihre Mietminderung durch. Im Übrigen wird die Miete immer von der Warmmiete ausgehend gemindert.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Nadine M
Hallo,
bei uns im Mehrfamilienhaus wir renoviert und saniert,
die Balkone wurden abgeschnitten. und in ein paar Monaten werden erst wider neue hingebaut
jetzt fehlen uns 8,5 m²,
nach welchem Paragrafen kann ich bei meiner Baugenossenschaft eine Mietminderung
verlangen: Lärm, Schmutz,fehlende m²
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Nadine,
Sie haben natürlich das Recht die Miete wegen dem Baulärm / der Bauarbeiten angemessen zu mindern. Für die Zeit des fehlendes Balkons können Sie natürlich auch die Miete um die im Mietvertrag berücksichtige Balkonfläche mindern. Grundlage ist § 536 BGB: “Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln”, aber auch diverse Gerichtsurteile untermauern die Möglichkeit der Minderung bei Bäulärm.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Erik Siegmund
Sehr geehrter Herr Hundt,
Ab dem 10.04.2012 haben wir rund ums Haus eine Baustelle bei der die komplette Kelleranlage Straßen- und später auch Hofseitig trocken gelegt wird.
Die Information zu den Bauarbeiter erhielten wir erst am 02.04.2012.
Da meine Freundin und ich jeweils in Schichten arbeiten und oftmals erst gegen 23.00 Uhr abends zu Hause sind wird unsere Ruhe durch die anfallenden Bauarbeiten ( u.a. Baggerarbeiten) erheblich gestört.
Die Bauarbeiten dauern ungefähr 3 Monate. Gibt es die Möglichkeit einer Mietminderung in diesem Fall?
Mit freundlichen Grüßen
Erik Siegmund
Dennis Hundt
Hallo Herr Siegmund,
ja, ich denke schon, dass Sie in Ihrem beschriebenen Fall die Miete angemessen auf Grund des Baulärm / der Störung mindern können. Gerichtsurteile geben hier Ansatzpunkte für die Höhe der Minderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Carola
Sehr geehrter Herr Hundt ,
wir wohnen in einem kleinen Haus zur Miete in einer Wohnung. In diesem Haus wohnen auch verteilt auf die anderen Wohnungen der Vermieter und seine Familie. Seit Ende März wird die Wohnung unter uns aufgestockt, um eine Etage Das heißt, ein Zimmer wird neben unserem Kinderzimmer + Wohnzimmer angebaut . ES IST WAHNSINNIG LAUT, arbeiten mit Presslufthammer und div. Bohrmaschinen werden an unsrer Außenwand durchgeführt, egal ob zur Mittagsstunde am Wochenende oder, wie gestern Abend bis 22 Uhr. Es wird auch nicht Bescheid gesagt oder sonstiges. Wir haben ein 7 Monate altes Baby, welches seinen Mittagsschlaf ja auch braucht. Reden kann man mit den Leuten nicht und von Mietminderung wollen sie nichts wissen, wir hatten des öfteren schon Probleme mit Ihnen, wir sollten anfangs den Kinderwagen mit in die Wohnung nehmen, und unsere Fahrräder auf die wir täglich angewiesen sind am besten auf die andere Straßenseite stellen, weil es “nicht denen ihr Problem ist” und die Fahrräder angeblich keinen Platz haben, wobei im Keller überall Platz ist.
Wir wissen langsam echt nicht weiter.
Können wir da was tun?
Wo wendet man sich hin wenn man eine Mietminderung durchsetzen möchte ?
Vielen Dank im Voraus
Carola
Dennis Hundt
Hallo Carola,
bei den zwischenmenschlichen Problemen kann ich Ihnen nicht wirklich weiter helfen. Was die Baustelle neben Ihrem Wohn- und Kinderzimmer angeht können Sie, bedingt durch die Belästigung durch den Bau, durchaus die Miete mindern. Eine Minderung müssen Sie nicht mit Ihrem Vermieter abstimmen. Vielmehr mindern Sie als Mieterin nach Ankündigung angemessen die Miete. Gerichtsurteile geben Ihnen Anhaltspunkte, in wie weit Sie die Warmmiete mindern können. Leider kann ich Ihnen hierzu keine konkrete Prozentzahl nennen, da die Minderung stets von der individuellen Beeinträchtigung abhängt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Carola
Vielen lieben Dank für die Auskunft .
Was ist aber, wenn der Vermieter das dann nicht hinnimmt und es erneut Stress gibt oder uns dann kündigen möchte ? sollten wir uns einen Anwalt nehmen ? Ich glaube , Ärger ist vorprogrammiert , zumal die Parteien der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig sind , sich “normal” unterhalten ist daher praktisch schwierig .
Carola
Isabell
Hallo, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete und seit einigen Wochen befindet sich ein paar Meter vom Haus entfernt eine riesen Baustelle. Inzwischen wird sogar die ganze Nacht durch gebaut, was es einem unmöglich macht mit offenem Fenster zu schlafen. Von den riesigen Flutlichtern die aufs Haus scheinen mal abgesehen. Um wie viel Prozent könnte ich meine Miete mindern? Als ich im August letzten Jahres eingezogen bin, war dies für mich noch nicht abzusehen und wurde vom Vermieter auch nicht informiert.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Isabell,
ich kann Ihnen leider keinen festen Prozentsatz nennen. Alle bekannten Prozentsätze können nur als Richtlinien dienen, da diese in Gerichtsurteilen für ganz bestimmte Fälle genannt wurden. Sie können sich ein Urteile raus suchen, dass Ihrem Fall ähnelt. Dann haben Sie eine Richtschnur für Ihre Mietminderung wegen dem Baulärm.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sebastian
Hallo Herr Hundt,
seit drei Wochen wird neben unserer Wohnung das Nachbargebäude abgerissen und Löcher gebohrt für ein Sprengung der Felswand. Das ganze geht von Mo-Sa. von 7- teilweise 19.30. Da ich in Schichten arbeite komm ich wegen dem erheblichen Abbruch und Bohrlärms so gut wie nicht mehr zur Ruhe. Ein Ende der Bauarbeiten ist auch nicht in Sicht! Darf ich Mindern und wenn ja wie hoch?
MfG Sebastian
Dennis Hundt
Hallo Sebastian,
ja, ich gehe stark davon aus, dass Sie die Miete mindern können. Leider kenne ich keine Rechtsprechung zu einem ähnlichen Fall. Sie sollten sich halbwegs passende Urteile suchen und diese als grobe Richtlinie für die eigene Mietminderung nutzen. Ein Urteil, bei dem es auch um Felssprengungen geht, werden Sie wohl leider nicht finden.
Jede Mietminderung muss individuell betrachtet werden, leider kann ich Ihnen daher keinen festen Prozentsatz nennen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Stefan
Hallo Herr Hundt,
erstmal möchte ich Ihnen Lob und Dank aussprechen für alles, was Sie auf dieser Website an Informationen laufend zusammenstellen und wie auch die Fragen beantwortet werden. Hier kümmert sich einfach jemand um die Interessen und Sorgen der Mieter.
Ich habe nun auch ein Problem.
Ich wohne in einer Mietwohnung in einem Zweifamilienhaus, unter mir wohnen die Eltern meines Vermieters, diese sind sehr nett und mit denen gab es bisher auch noch keine Probleme. Eingezogen sind wir im November 2010.
Das Haus befindet sich in einer 9.000 Einwohnerstadt auf einem sehr großen Grundstück. Auf diesem Grundstück errichtete mein Vermieter im Januar eine große Halle mit einem provisorischen Weg zum Haus und zur Straße vor. Letzte Woche passte das Wetter und er ließ Schottersteine anliefern und arbeitete dann den ganzen Tag mit Schaufel und Schubkarre und besserte diesen Weg aus. Aber abends um 20.45 Uhr schaltete er dann eine Rüttelplatte ein um den Weg besser platt zu bekommen, aber dieses Gerät, kennen Sie bestimmt auch von Baustellen, verursacht einen extrem lauten Lärm.
Mein Sohn schlief bereits seit einer Stunde und ich hatte mich auch bereits hingelegt, da ich Schicht arbeite und am nächsten Tag bereits um 3 Uhr rausmusste.
Wir beide wurden durch den extremen Lärm aufgeschreckt, ich musste erstmal orten woher das kommt und dachte ich spinne als ich meinen Vermieter mit dem Gerät am Fenster vorbeiarbeiten sah, ich lief sofort runter und bat Ihn lautstark und mit Handzeichen damit aufzuhören, erst hörte er nichts, da die Rüttelplatte mein Geschrei übertönte, dann sah er mich doch und lachte erst noch und machte noch 2 Meter weiter bevor er dann abschaltete, nach diesen zwei Metern war er aber auch schon fertig mit dem was er platt machen wollte.
Ich teilte ihm mit, das ich es eine Unverschämtheit finde um diese Uhrzeit noch so einen Lärm zu machen, er lachte nur und drehte um und ging, ich ging dann auch wieder in die Wohnung und sah dann wie er die Rüttelplatte wieder auf seinen Hänger verlud.
Drei Tage später sahen wir uns vorm Haus wieder und er sprach mich auf die Ruhestörung am Mittwoch an und meinte, es tue ihm leid, aber er war voller arbeitselan und da schaute er nicht auf die Uhr. Man muss aber dazu sagen es wurde bereits dunkel, somit hätte er es auch daran erkennen müssen das es zu spät ist.
Ich teilte Ihm dann mit ich finde es eine Frechheit um diese Uhrzeit noch so einen Lärm zu machen, da er selbst zwei Kinder hat und auch nicht begeistert wäre wenn diese um diese Uhrzeit von so einem Lärm geweckt werden würden.
Darauf hin drohte er mir eiskalt, entweder ich akzepiere das oder er wird sich beim nächsten mal wenn ich mich darüber beschwere was anderes einfallen lassen.
Daher meine Anfrage wie hoch ich meine Miete dafür kürzen kann??
Zwei weitere Probleme gibt es auch die bereits zum Einzug bekannt waren und der Vermieter beim Einzug versicherte diese zu lösen, jedoch hielt er uns letztes Jahr laufend hin und nun wird es mir zu bunt, vor allem auch nach der Drohung am Wochenende mir gegenüber sehe ich nicht ein weiter die volle Miete zu zahlen und er repariert nix. daher entweder er macht es jetzt oder er bekommt einfach weniger Miete.
Problem 1: Die Heizung in Küche und Wohnzimmer laufend ab 10grad plus abwärts und extrem oft vor allem im Winter selbst an, obwohl die Anzeige auf null gedreht ist, die Heizung somit aus sein müsste.
Problem 2:
Im Abstellraum befindet sich ein Dachfenster welches aus Holz ist und auch schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat, was man auch sieht. Das Fenster ist unten etwas locker, man sieht es wenn man leicht dagegen drückt. Und die ganze untere Leiste läuft leicht Wasser rein wenn es regnet, daher ist es auch von leichtem Schimmel befallen und das Holz dort hat sich auch bereits verfärbt. zum Einzugszeitpunkt konnte man das Fenster nicht mal öffnen, aber da der Vermieter mit der notwendigen Arbeit solange auf sich warten lies habe ich selbst versucht mir zu helfen und das Fenster sauber gemacht so weit es ging und von Dreckbefreit, nun kann man es zwar wieder öffnen doch wenn es kalt ist zieht es immernoch stark rein und die verfärbungen sind auch da. das fenster müsste einfach mal ausgetauscht werden.
Im Januar wie er die Nebenkostenabrechnung vorbei brachte, sprach ich ihn erneut drauf an und er meinte ja das machen wir dann wenn der winter vorbei ist, aber nun scheint so also wird das in dem jahr wohl wieder nix, aber das kann ich nicht hinnehmen. Wenn das Fenster ein Fachmann sehen würde, würde er es auch schnellstmöglich tauschen.
Ich würde gerne zu allen drei Fällen wissen inwiefern ich einzeln oder gesamt die Miete kürzen kann.
Die Miete beträgt 350 Euro Kalt, 175 Euro Nebenkosten, also Warmmiete 525 Euro.
Die 525 Euro wurden seit dem Einzug bis heute durchgehend voll bezahlt, aber ich denke mit diesen drei Problemen sollte durchaus eine Minderung möglich sein.
Ich danke Ihnen bereits im voraus für Ihre Hilfe.
Dennis Hundt
Hallo Stefan,
danke für die lange und sehr ausführlich Schilderung. Ich fasse mich etwas kürzer und schreibe Ihnen gerne meine Meinung dazu.
1.) Ich sehe für den ersten Fall keine Minderung. A: Kann nicht rückwirkend gemindert werden. B: ist die einmalige Belästigung durch Baulärm im Bereich von Minuten nach 20 Uhr unschön, aber in meinen Augen kein Grund für eine ernsthafte Mietminderung wegen dem Baulärm.
2.) Ich vermute, hier ist das Thermostat an der Heizung nicht mehr 100% intakt. Bitten Sie den Vermieter um eine Wartung und das Problem wird sich sicherlich schnell abstellen lassen. Meiner Meinung verschaffen Sie sich hier mit einer Minderung mehr Ärger als nötig wäre.
3.) Gleiches gilt im Grunde auch für das Dachfenster. Bitten Sie um Reparatur. Wenn Ihre Bitte erfolglos bleibt, könnten Sie natürlich auch ein, zwei oder drei Prozent der Miete mindern. Aber ich halte das nicht für zielführend.
Ich verstehe Ihren Unmut durchaus, denke aber, dass eine friedliche Lösung auch in Ihrem Sinne ist. Grundsätzlich muss eine Mietminderung immer im Verhältnis zu der “Wohnbeeinträchtigung” stehen. Dieses Verhältnis sehe ich hier eher nicht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Stefan
Vielen Dank für die schnelle und gute Antwort.
Danke.
Anne
Hallo Herr Hundt!
Ich bewohne eine Dachgeschosswohnung, in der seit wenigen Tagen (Montag) das Dach isoliert wird. Momentan wird noch das Gerüst aufgestellt. Ich bin als Lehrerin auf meinen Arbeitsraum in der Wohnung angewiesen, aber bemerke nun schon beim Gerüstaufbau, wie groß die Beeinträchtigung durch den Lärm ist. Ebenso hat der Dachdecker angekündigt, dass die Fenster angehoben werden und dadurch Dreck entstehen wird.
Mein Vermieter hat mich über die Sanierungsmaßnahme nur mündlich, vergangenen Freitag im Vorbeigehen im Flur informiert. Ich habe leider kein allzu gutes Verhältnis zu meinem Vermieter, da er recht schnell unsachlich wird, gerade wenn es um’s Geld geht.
Die Frage, ob ich die Miete mindern kann, stellt sich für mich eigentlich nicht, da ich einfach davon ausgehe, dass Lärm und Dreck einen Mangel darstellen, der groß genug ist.
Für mich stellt sich eher die Frage, wie hoch ich die Minderung ansetzen kann. Zudem sind wir schon im angebrochenen Monat. Wie kann ich die Minderung auch für den Monat Mai erwirken? Eine doppelte Minderung im nächsten Monat, sozusagen rückwirkend?
Für ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Anne
Dennis Hundt
Hallo Anne,
ich denke Sie haben zwei Möglichkeiten vorzugehen.
A: Sie teilen dem Vermieter mit, dass Sie ab sofort die Miete unter Vorbehalt zahlen und sich das Recht auf eine Mietminderung wegen der Bauarbeiten offen halten. Dann können Sie später entscheiden, wie groß die Einschränkung tatsächlich war und die Miete dann entsprechend zurück behalten.
B: Oder Sie mindern die Miete ab sofort. Die Minderung für den Mai machen Sie mit der Juni-Zahlung geltend.
Zur Höhe der Minderung: Sie sollten hier nach Gerichtsurteilen suchen, die Ihrem Fall ähnlich sind. Die Urteile geben Ihnen Anhaltspunkt wie hoch Ihre Mietminderung wegen dem Baulärm etc. ausfallen kann. Ich kann Ihnen leider keinen Prozentsatz nennen, da es schlichtweg keinen pauschalen Satz gibt. Minderungen sind immer Einzelfallbetrachtungen.
Viele Grüße
Dennis Hundt