Ein Mangel in Form von Schimmel in der Mietwohnung ist immer eine ärgerliche Sache. Auch wenn Sie den Mieter zur Mietminderung bei Schimmel berechtigt ist, sollte doch eine schnelle Behebung das vorrangige Ziel sein.
Vor allem, wenn es sich bei dem Mangel um Schimmel in der Wohnung handelt, denn der sieht nicht nur hässlich aus sondern kann auch eine ernsthafte Belastung für die Gesundheit der Bewohner darstellen.
Grundsätzlich müssen Mieter dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung von Mängeln geben. Erst wenn eine ausreichende Frist verstrichen ist, kann der Mieter die Miete mindern (hier finden Sie einen Musterbrief zur Mietminderung). Das gilt nicht nur für Probleme mit Schimmel, sondern auch für alle anderen Mängel in der Wohnung.

Mietminderung bei Schimmel – in welcher Höhe die Miete mindern?

Je nach Ausmaß der Schimmelbelastung ist eine Minderung in angemessener Höhe angebracht. Einen Pauschalbetrag kann man an dieser Stelle nicht nennen, im Streitfall sind es immer Einzelentscheidungen, die gerichtlich entschieden werden. Denn es gibt grundsätzlich viele verschiedene Gründe zur Mietminderung und auch verschieden starke Belastungen durch Schimmel. Mit folgenden Beispielen können Sie sich aber einen ersten Überblick über die mögliche Höhe des Minderungsbetrages bei Schimmel machen.


  • Falls lediglich der Keller feucht und deshalb nicht als Lagerraum zu gebrauchen ist, finden Gerichte eine Mietminderung von bis zu 5 Prozent als angemessen. Kostet die Wohnung 600 Euro Warmmiete, mindert sich diese Summe um 30 Euro.
  • Gerichte gestatteten eine Minderung bei Schimmel um 20 Prozent, wenn beispielsweise eine Küchenwand wegen einem undichten Fenster zum Teil schwarz wurde oder wenn in einer Wohnung wegen Neubaufeuchte Schimmelflecken entstanden. Bei einer Monatsmiete von 600 Euro wäre dies ein monatlicher Minderungsbetrag von 120 Euro.
  • Bei starkem Schimmelfall der kompletten Wohnung und erheblichen Durchfeuchtungen mit teilweise  beträchtlichem Gestank setzten mehrere Gerichte eine Minderungshöhe von 80 Prozent an. Bei den 600 Euro monatlicher Miete macht das eine Summe von 480 Euro, die weniger gezahlt werden muss.

Schimmel als Mangel in der Wohnung

Schimmel entsteht durch Feuchtigkeit. Dies kann an undichten Fenstern, Decken oder anderweitigen baulich bedingten Mängeln liegen. Ebenso kann durch ein Hochwasser oder einen Wasserrohrbruch ein Wasserschaden entstehen, der bei nicht sachgemäßer Behebung zur Schimmelbildung führt.


Zeigen Sie den Mangel deshalb umgehend Ihren Vermieter schriftlich an und teilen Sie dabei gleichzeitig die beabsichtigte Höhe der Minderung mit. Vergessen Sie nicht, dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels einzuräumen. Erst wenn eine solche Frist verstrichen ist, dürfen Sie die Miete mindern.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

60 Gedanken zu „Mietminderung bei Schimmel“

  1. Durch Schimmelbefall bin ich aus einer Wohnung im Erdgeschoss aus gezogen. Der Vermieter bot mir im selben Haus und Aufgang die Wohnung im Dachgeschoss an, aber auch diese Wohnung ist mit Schimmel befallen und das nicht wenig. Ein Schreiben an den Vermieter erfolgte, aber der Schimmel wurde nur mit einem Schimmelspray beseitigt und nach fast 5 Monaten ist der Schimmel wieder sichtbar. Was kann ich dagegen tun.
    Vielen Dank.

    Antworten
    • Hallo Biene,
      danke für Ihren Kommentar. Sofern der Schimmel baulich bedingt ist, ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung so zu erhalten, dass Sie diese ohne Einschränkung nutzen können. Der Vermieter muss den Schimmel also nachhaltig entfernen. Sollte der Vermieter den Schimmel nicht entfernen, könnten Sie die Miete mindern. Wie hoch die Mietminderung ausfallen kann, ist davon abhängig, wie stark der Schimmel verbreitet ist und Sie im Wohnen einschränkt.
      Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Guten Abend,
    wir sind seit Ende letzten Jahres in eine Mietwohnung eingezogen. Zur Wohnungsübergabe wurden Mängel an den Fenstern im Bad und der Küche festgestellt und notiert. Es handelt sich um Holzfenster die durch Feuchtigkeit Flecken in den jeweiligen Ecken aufweisen. Aufgrund der Witterungsverhältnisse haben sich die Flecken in den letzten Wochen zu Schimmel entwickelt. Diesen Sachverhalt haben wir der Hausverwaltung gemeldet, diese besichtigte daraufhin die Wohnräume und versprach die Dinge zu beheben, allerdings erst wenn die Außentemperatur 15 Grad beträgt. Diesen Sachverhalt möchte ich so nicht akzeptieren und finde diesen Zustand nicht akzeptabel, gerade weil wir ein kleines Kind haben.
    Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter? Welche Dinge muss ich in einem Schreiben der Mietminderung verwenden? Wie viel % kann ich von der Miete abziehen?
    Ich freue mich auf Ihre Antwort.
    Mit freundlichem Gruß
    K.K.

    Antworten
    • Hallo Herr Kaufmann,
      ich fasse mich kurz: Für kleinere Schimmelflecken in einigen Fensterecken sehe ich eine Minderung in Höhe von einem einstelligen Prozentsatz (1%-9%). Das ist nur meine Einschätzung ohne genaue Fakten zu kennen. Schlussendlich sind die Prozentsätze für Mietminderungen bei Schimmel extrem verschieden.
      Viel mehr kann ich leider nicht schreiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Hallo ich habe Schimmel im Esszimmer an der Außenwand in der Ecke vom Fußboden bis zur Decke, habe es meinen Vermieter gemeldet. Mein Vermieter hatte darauf hin vor ca. 15 Wochen einen angeblichen Experten zu Rate gezogen, dieser kam und sagte hier müssen atmungsaktive Platten an die Wand, weil die Außenwand zu kalt sei. Und seiner Meinung nach würde ich zu wenig lüften. Die Platten wurden angebracht und der Schimmel wurde mit einer Chemikalie behandelt. Nur leider kommt der Schimmel jetzt an der Decke verstärkt wieder. Der Vormieter hatte dieses Problem auch schon er hatte aber fast nie Heizung an. Die Obermieter haben schon Jahre lang das Schimmelproblem.

    Antworten
    • Hallo Frau Blümm,
      danke für die Schilderung. Wenn Sie anhand von den genannten Punkten glaubhaft nachweisen können, dass Sie nicht für die Schimmel-Entstehung verantwortlich sind, sollten Sie den Vermieter nachdrücklich um Abhilfe bitten. Im Zweifel besteht natürlich immer die Möglichkeit die Miete angemessen zu mindern.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Guten Tag,
    wir haben seit Wochen eine Auseinandersetzung mit unserem Vermieter bzgl. Schimmel in unserem Schlafzimmer. Im Sommer ist (nur in diesem Zimmer) durch die hohe Luftfeuchtigkeit an nur einer Wand Schimmel aufgetreten. Dieses haben wir sofort gemeldet . Die Vermieterin hat dann eine Trockunngsfirma beauftragt, nachdem ich darauf bestand eine ordnungsgemäße Prüfung durchzuführen, weil man den Schaden auf uns schieben wollte, weil wir angeblich falsch lüften.
    Der Sachverständiger kam und hat über Wochen ein Feutigkeitsmesser im Zimmer hingestellt. Nach ungefähr 6 – 8 Wochen hat die Trocknungsfirma dies ausgewertet und konnte aber keine genau Quelle finden. Es war zwar eine viel zu hohe Luftfeuchtigkeit erwiesen, aber man sah auch an den Verlauf-kurven, das wir mehrmals am Tag lüften. Man verlangt nun auch Nachts die Fenster zu öffnen um die Luftfeuchtigkeit zu senken.
    Mittlerweile haben wir die Luftfeuchtigkeit im griff und können eine diese liegt immer zwischen 48 – 58% .
    Das Problem was wir nun haben ist, das unsere Vermieterin von uns eine Sanierung der Räume fordert, wo es die Schimmelbildung gab und droht uns sogar mit einer fristlosen Kündigung.
    Ich habe zwei Kinder und leider keinen Mieterschutz in unserer Rechtsschutzversicherung.
    Wie soll ich mich verhalten. Denn wir befinden uns auch momentan in einer Bauphase und planen ab September 2012 in unser Haus einzuziehen.
    Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
    Schöne Grüße
    Robert Herber

    Antworten
    • Hallo Herr Herber,
      danke für Ihren ausführlichen Kommentar. Gerne schreibe ich Ihnen meine Meinung zum Sachverhalt.
      Ich denke, da die Ursache für den Schimmel offensichtlich immer noch unklar ist, kann die Vermieterin natürlich nicht die Sanierung / Instandsetzung des Schlafzimmers fordern. Ebenso entbehrt die Androhung einer fristlosen Kündigung in meinen Augen jeglicher Grundlage.
      Im Grunde können Sie die Forderung der Sanierung (der Umgang ist für mich nicht ganz klar?) nur schriftlich zurückweisen. Im Zweifel mit Hilfe eines Anwalts (ein erstes Anwaltsschreiben kostet nicht die Welt). Viel mehr können Sie meiner Meinung nach nicht machen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Herr Hundt,
        viele Dank für die schnelle Antwort.
        Ich habe mir in den letzten Tagen noch von anderen Fachleuten einige Ratschläge geholt und diese auch befolgt. Nun habe ich heute eine Kündigung von unserer Vermietern bekommen mit der Frist bis zum 31.05 2012 die Wohnung zu verlassen.
        Was sollte ich jetzt tun?
        ich kann Ihnen gerne den gesamten Schriftverkehr zukommen lassen, möchte es aber nicht auf der Seite veröffentlichen.
        Vielen Dank im Voraus.
        Robert Herber

        Antworten
        • Hallo Herr Herber,
          danke für den erneuten Kommentar. Ich kann meiner letzten Antwort leider nicht viel mehr hinzufügen. Ich würde Ihnen empfehlen einem Anwalt einen Blick in der Unterlagen zu gewähren. Gerne schicke ich Ihnen per E-Mail meine Empfehlung für einen Anwalt.
          Viele Grüße
          Dennis Hundt

          Antworten
  5. Guten Tag,
    Ich habe seit Wochen Auseinandersetzungen mit meiner Vermieterin, den in meiner Küche und Badezimmer hat es von dem oberen Nachbarn rein geregnet. Er hatte einen Rohrschaden, eine undichte Stelle wie sich herausgestellt hat und das ganze Wasser hat von meiner Decke in der Küche herunter getropft. Dies hab ich Ihr natürlich schriftlich gemeldet, vor fast drei Monaten. Vor zwei Wochen ist eine Trocknungsfirma gekommen und hat die komplette Decke im Badezimmer herunter gerissen, im Badezimmer sowohl auch in der Küche Trocknungsgeräte eingebaut. Nun hat sich natürlich während der Zeit Schimmel gebildet in der ganzen Küche, es riecht nicht gerade angenehm, und durch diese Trocknungsgeräte, stehen meine Fenster gekippt und das seit zwei Wochen, was natürlich bedeutet, dass meine Energieversorgung total in die Höhe gegangen ist, Strom sowohl auch Gas, weil durch die gekippten Fenstern dauernd die Heizung hoch geht, Mietminderung hab ich 100 Euro bekommen was ich mir erkämpfen musste und auch das war sehr gnädig von meiner Vermieterin, den sie meinte ich müsste mich der Situation anpassen, weil der Schaden muss ja repariert werden und ich soll doch bitte daran denken ich hab danach eine schöne Wohnung. Die ganze Prozedur dauert bis zu 6 Wochen, wenn nicht länger. Wie viel Mietminderung steht mir eigentlich zu und kann ich fristlos kündigen?

    Antworten
    • Hallo Alexandra,
      danke für Ihren Kommentar. Ein fristlose Kündigung ist nur unter ganz gewissen Voraussetzungen möglich. Ich denke, dafür wird es in Ihrem Fall nicht reichen. Die 100 Euro Mietminderung können angemessen sein, es kommt darauf an, wie viel Miete Sie zahlen.
      Grundsätzlich mindert man die Miete auf Grundlage der Warmmiete. Jede Minderung ist ein Einzelfall, die Höhe ist für jeden Fall verschieden. Gerichte geben mit den Fällen die vor Gericht gelandet sind Anhaltspunkte für die Höhe. Bei starkem Schimmel + Baustelle + Trocknungsgeräte sehe ich (ganz subjektiv betrachtet) schon eine Mieterdung von mindestens 25% der Warmmiete. Je nachdem, wie sehr Sie beeinträchtigt werden. Den erhöhten Energieverbrauch sollten Sie sich rückerstatten lassen.
      Höchstwahrscheinlich ist Ihre Vermieterin für einen solchen Fall auch versichert, bzw. holt sich das Geld vom Verursacher des Wasserschadens zurück.
      Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Guten Tag!
    Wir haben vor einigen Tagen nach Umstellen des Schlafzimmers in einer Ecke an der Außenwand einen circa 30x10cm großen Schimmelfleck inkl. ein wenig Wasser auf dem Boden festgestellt. Die Tapeten wurden zudem vor unserem Einzug 06/2011 in Latex gestrichen.
    Da unsere beiden Kinder auch schon alergisch mit Husten/Atemnot und Schnupfen reagiert haben, welches unsere Kinderärztin bestätigte, ist es für uns jetzt schon Grund eine Mietminderung durchzuführen ohne vorher dies schriftlich angedroht zu haben? Der Vermieter weiß schon seit 5 Tagen bescheid und bis dato war nur kurz ein Anstreicher vor Ort welcher sich ein Bild von der Situation gemacht hat….
    Besten Dank!
    Grüße Christian

    Antworten
    • Hallo Christian,
      grundsätzlich kann man die Miete ab auftreten des Schadens mindern. Ohne vorherige Ankündigung und Fristsetzung. Der guten Beziehung zum Vermieter wegen, setzen viele Mieter aber vorher eine Frist. Die Frage ist, wer ist in Ihrem Fall für den Schimmel verantwortlich? Ist der Baulich bedingt oder aufgrund Ihrer Nutzung entstanden? Hiermit steht und fällt auch eine mögliche Mietminderung wegen dem Schimmel.
      Hohe Schränke, die dicht an Außenwänden gestellt werden, nicht atmende Tapeten, dass sind beste Voraussetzungen für die Schimmelbildung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  7. Guten Tag!
    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
    Heute wurde uns mitgeteilt dass dieser „Schaden“ baulich bedingter Natur ist. Am 01.03 wird die Miete per Lastschrift abgezogen. Ich bin mir noch unsicher wie ich dies händeln kann/soll, der „guten Beziehung“ zum Vermieter gebe ich niedrigste Priorität.
    Die Wand wird in den nächsten Tagen (hoffentlich) freigelegt und angefangen zu arbeiten..
    Grüße Christian

    Antworten
  8. Guten Abend,
    ich habe zum 01.03.2012 den Mietvertrag unterschrieben, bekam bereits den Schlüssel, so dass mein Umzug am 27.02, statt fand.
    Am 25.02.2012 löste sich das Rohr des Boliers im Badezimmer, so dass Wasser austrat und sich in der Wohnung verbreitete. Der Handwerker meines Vermieter bemerkte nach einiger Zeit den Schaden und beseitigte das Wasser. Besondere Maßnahmen wie Aufstellen einer Trocknungsmaschine wurden nicht vorgenommen. Ich erfuhr noch beiläufig von dem Vorfall.
    Ca. 2 Wochen nach dem Austreten bildeten sich über den Fußleisten braune Flecken. Ich zeigte diese dem Vermieter der mir im Beisein seines Haushandwerkers versicherte, dass es nicht um Flogen des Wasserschadens handele, sondern darauf zurück zuführen sei, dass der Vormieter ein starker Raucher war.
    Die Flecken wurden mit Spezialfarbe überstrichen. Da es in den letzten Tagen in der Wohnung trotz regelmäßigen Lüften muffig und feucht roch, straubte ich die Fußleisten ab. Hinter den Fußleisten hat sich ein durchgehender Schimmelflaum gebildet. Betroffen davon sind Flur, Wohn- und Schlafzimmer (Küche und Bad sind gefliest).
    Meinen Vermieter habe ich bereits per Mail informiert ( er ist noch bis Ende der Woche im Urlaub) und um einen dringenden Besichtigungstermin gebeten. Was für eine Frist muss/darf ich dem Vermeiter setzen, da der Schimmel gesundheitsschädigend sein könnte. Ab wann und wie hoch dürfte die Mietminderung sein?
    Ich freue mich über eine Antwort von Ihnen.

    Antworten
    • Hallo Pauline,
      danke für den Kommentar. Sie haben es sicher oben in dem Artikel gesehen, die Minderungssätze basieren auf Gerichtsurteilen. Je nach Beeinträchtigung durch den Schimmel kann die Mietminderung unterschiedlich ausfallen. Ich kann Ihnen für Ihren Fall leider keinen pauschalen Wert nennen.
      Dennoch möchte ich ein paar Tipps für Sie zusammenstellen:
      – Die Miete mindern Sie auf Grundlage der Warmmiete.
      – Sie können Sie Mietminderung sofort geltend machen. Informieren Sie den Vermieter und mindern Sie dann ab sofort.
      – Während der Beseitigung des Schimmels (umfangreiche Baumaßnahmen am Fußboden) wird eine noch höhere Minderung möglich sein. Sollte Ihre Wohnung während der Renovierung unbewohnbar werden, sind sogar 100% denkbar.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Hallo Herr Hundt,
    vor zwei Monaten sind wir in eine frisch sanierte Kellerwohnung gezogen und stellten vor zwei Tagen fest, d. unsere Küchenmöbel (Hängeschränke) durchgeschimmelt sind (Außenwand). Natürlich haben wir die Schränke von der Wand genommen um nicht noch mehr Schaden zu erhalten. An der Wand sind allerdings nur leichte Flecken zu erkennen, noch kein Schimmel. Den Schaden haben wir sofort mit Fotos der Vermietung gemeldet – auch mit der Bitte, d. der Schaden sofort geprüft wird und umgehend behoben. Nun meine Frage: Da die Wand ja offensichtlich bauliche Mängel aufweist und wir die Schränke erstmal nicht mehr anbringen können, möchten wir wissen, ob schon die Möglichkeit einer Minderung der Miete möglich ist. Des Weiteren frage ich mich, wer für den entstandenen Schaden der Möbel aufkommt. Schließlich ist es NUR an dieser Wand möglich (Anschlüsse), die Küche aufzustellen. Also lassen wir uns nicht abspeisen mit der Ansage, d. wir die Möbel nicht so dicht an die Wand stellen dürfen. Wir wären Ihnen über Ihren Kommentar/Meinung sehr, sehr dankbar. Freundliche Grüße

    Antworten
    • Hallo Susan,
      danke für den Kommentar. Natürlich können Sie die Miete mindern. Wie hoch eine solche Minderung in Ihrem Fall ausfallen kann, vermag ich nicht einzuschätzen. Ich kenne nicht die genaue Situation und kann Ihnen wirklich keine detaillierte Prozentzahl nennen. Versuchen Sie realistisch einzuschätzen wie viel Mietminderung für die feuchte Wand und die nicht Benutzung dieser angemessen wäre.
      Ich würde den Vermieter bitten für den aktuell entstandenen Schaden an den Küchenschränken aufzukommen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  10. Guten Abend,
    Ich wohne seid ca. 1 1/2 Jahren in meiner Wohnung. Als ich einzog befand sich an der Badezimmer decke ein Wasserfleck der von einem Wasserschaden oben entstand. Dieser wurde nach ca. 5 Monaten behoben. Sie haben ein Lüftungsgerät für 1 1/2 Wochen in das Badezimmer gestellt und anschließend drüber gestrichen. Jetzt 6 Monate später kam der Fleck wieder durch. Außerdem entstand durch einen weiteren Wasserschaden oben ein Fleck an der Flur Decke. Hinzu kam auch ein Schimmelbefall ein mal komplett um die Eingangs Tür herum.
    Nun habe ich meinen Vermietern einen Brief geschrieben und die Sachlage geschildert. Morgen kommt der Hausmeister und schaut sich den Schaden an und dann werden wohl wieder die Handwerker kommen.
    Wie gehe ich vor bei einer Mietminderung? (Das letzte mal habe ich keine Mietminderung vorgenommen.) Und wie viel wäre bei so einem Falle okay? Ich dachte an etwa 20-30%. Die warmmiete beträgt monatlich 550€.
    Ich hoffe auf schnelle Antwort und danke im voraus.
    Lg Julika

    Antworten
    • Hallo Julika,
      durchaus macht Ihr Fall den Eindruck, als wäre ein Mietminderung möglich. Schließlich befindet sich die Wohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand. So geht man vor: Schicken Sie Ihrem Vermieter einen Brief in dem Sie aufzeigen warum und um wie viel Sie die Miete ab wann mindern. Ohne Ihren Fall aus der Ferne beurteilen zu können, halte ich 30% der Warmmiete für recht viel.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  11. Hallo, wer kann mir helfen.
    Ich bin vor ca. 4 Jahren in eine Mietwohnung gezogen. Seit ca. 1 Jahr habe ich in meiner Dusche, die in einer ehemaligen Speisekammer eingebaut wurde Schimmel an der Decke.
    Wie sich jetzt herausgestellt hat, wurde die Decke falsch angestrichen, deshalb ist wohl die Farbe verschimmelt.
    Der Vermieter will nicht akzeptieren, dass ich die Decke nicht angestrichen habe. Da ich bisher nichts gesagt habe, glaubt er mir nicht, dass ich die Decke nicht gestrichen habe. Angeblich habe er vorher nie einen derartigen Fall gehabt und ist der Meinung, dass ich ja wohl bereits selber angestrichen haben müsste in den letzten vier Jahren. Ich habe die Miete um 20 % gemindert und mein Vermieter hat mich jetzt verklagt.
    Mein Rechtsanwalt hat mir gesagt, dass normalerweise der Vermieter für die Renovierung der Wohnung zuständig ist, aber gleichzeitig gibt es eine Klausel im Mietvertrag, dass ich selber renovieren muss. Diese scheint wohl auch gültig zu sein.
    Kann ich die Mietminderung trotzdem geltend machen. Habe ich vor Gericht eine Chance?

    Antworten
    • Hallo Herr Angerer,
      ich persönlich denke, dass 20% Mietminderung bei Schimmel in der Dusche überzogen ist. Wenn der Schimmel nicht von Ihnen verursacht worden sein sollte, sind Sie auch nicht für die Behebung des Schadens verantwortlich. Die Beseitigung hätte dann nichts mit Ihrer Schönheitsreparaturklausel zu tun.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  12. Hallo!
    Ich habe ein großes Problem mit meiner Wohnung und weiß nun, rechtlich gesehen nicht, was der nächste Schritt sein soll.
    Ich wohne mit meinem Freund nun genau 1 Jahr in unserer neuen Wohnung. Im Dezember gab es in der Wohnung über uns ein Rohrburch in der Dusche, die ganze Feuchtigkeit ist in unsere Duschmauer gezogen.
    Ich kontaktierte darauf hin unseren Vermieter. Es dauerte lange bis sich etwas getan hat und der Mangel wurde grob behoben.
    Nun, 6 Monate später ist genau der gleiche Mangel entstanden. Der Vermieter hat gewechselt und ich habe diesen Mangel telefonisch und schriftlich mit der Bitte um Nacherfüllung dem Vermieter mitgeteilt.
    Nach nun 3 Wochen und wöchentlichen Anrufen ist immer noch nichts passiert. Der Schimmel wächst weiter und ist von der Farbe komplett schwarz.
    Die Feuchtigkeit zieht die Mauer immer weiter runter und sitzt nun bald hinter den Fliesen in der Dusche. Das BAdezimmer hat nur eine größe von 2 qm und der Geruch von feuchten , muffigen Wänden wird immer stärker.
    Ich bin mir nun nicht sicher, was ich als nächsten Schritt tun kann. Ein weiteres Schreiben mit bitte zur Nacherfüllung und die Androhung einer Mietminderung lt § 536 BGB halte ich eigentlicht für angemessen.
    Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort!
    Vielen Dank!
    S. Told

    Antworten
    • Hallo Frau Told,
      Sie haben den Fall schon richtig erkannt, eine Mietminderung wäre der nächste Schritt. Diese können – müssen Sie aber nicht – vorher androhen. Ein Schreiben, dass Sie ab sofort die Miete um X Prozent wegen dem Wohnmangel mindern genügt vollkommen. Im Zweifel kann ich Ihnen aber nur raten, sich mit einem Anwalt abzustimmen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  13. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich rate Ihnen dringend davon ab, weiterhin online rechtliche Beratung anzubieten, die gesetzlich ausschließlich den rechtsberatenden Berufen anvertraut ist.
    Ob und wann eine Kürzung der Miete angemessen ist, ist abhängig vom konkreten Einzelfall, etwa von Art und Umfang des Befalls, von der Dauer des Befalls und vorallem von der eingeschränkten, vertraglichen Nutzbarkeit. Die von der Rechtsprechung entwicklete Kasuistik kann nur grobe Anhaltspunkte dafür bieten, ist aber als Orientierungshilfe durchaus von Nutzen. In jedem Fall hat der Mieter den Mangel stets UNVERZÜGLICH anzuzeigen. Sinnvollerweise sollte diese Mängelanzeige mit der Beseitigungsaufforderung verbunden werden – je nach Art und Umfang des Mangels ist die Frist entsprechend länger oder kürzer zu wählen. Erforderlich ist aber jedenfalls nicht, dass man dem Vermieter monatelang hinterher läuft und immer wieder Beseitigung verlangt, wenn sich nichts tut. Ist der Vermieter mit der Mangelbeseitung in Verzug, kann man vielmehr selbst einen Handwerker zu Mangelbeseitigung beauftragen und die entstandenen Kosten als Aufwendungsersatz geltend machen.
    Darüber hinaus aber ist der Erfolg eines Rechtsstreits nicht unbedingt alleine davon abhängig, wer jetzt materiell-rechtlich „Recht hat“. Es stellt sich immer auch die Frage, wer das Vorliegen des Mangels zu beweisen hat und ob ein eigenes Verschulden (etwa im Rahmen eines Schadensersatzansüruchs nach § 536a I BGB) glaubhaft widerlegt werden kann.
    Deshalb ist allen Rat suchenden dringend anzuraten, sich bei größeren Mängeln unbedingt rechtsanwaltlich beraten zu lassen, bevor das Instrument der „Minderung“ (eigentlich Aufrechnung des eigenen Mängelbeseitigungsanspruchs wegen gesetzlich eingetretener Mietminderung mit der Mietzinsforderung des Vermieters..) angewandt wird, da dem Mieter bei Mietrückständen irgendwann die Kündigung nach § 543 II Nr. 3 BGB droht.
    Herzliche Grüße
    A. Müller

    Antworten
    • Hallo Frau Müller,
      danke für Ihren wunderbaren Kommentar. Ich genannten Urteile können tatsächlich nur Anhaltspunkte sein, da jede Minderung stets individuell betrachte werden muss. Ich kann und darf hier niemanden rechtlich beraten, ich versuche daher nur mit meiner persönlichen Meinung die Leser meines Blog zu unterstützen – verweise aber auch ganz klar auf meine Grenzen und auf die Grenzen, die die Kommunikation über dieses Medium mit sich bringt.
      In diesem Sinne, viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  14. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich wohne in einem Reihenhaus der Baugenossenschaft zur Miete, zur Zeit werden die Häuser saniert (Wände und Dächer isoliert). Nun wurde ein Teil der Dachziegel abgetragen und mit Folie abgedeckt. Nachdem es gestern 8 Stunden geregnet hat, komme ich heim, und im Schlafzimmer ist eine ca. 30-40 cm breite Spur mit Wasser am Teppich bis ca. 3/4 des Raumes entlang. Da ich ein Naturholzbett habe, haben sich die Bettpfosten bereits vollgesaugt, ich kann aber nichts unterlegen, da ich ein Wasserbett habe, und dies zu schwer ist zum verschieben.
    An der Wand (volle breite) löst sich die Tapete und ist nass, und an einem Teil der Decke auch. Durch das Wasser ist gleich die Vorhangstange heruntergeflogen. Im Wohnzimmer darunter ist jetzt auch schon ein ca. 20 cm breiter Wasserfleck zu sehen
    Die Genossenschaft war gerade da den Schaden zu begutachten. Ich bat um Rückruf, sie sind aber gleich hingegangen und ich bin auf arbeit nun war halt nur mein 20 Jähriger Sohn da. Der hat mir jetzt berichtet, dass ich halt lüften soll. Da aber genau vor dem Fenster das Gerüst steht, ich ganztags berufstätig bin, kann ich nur abends das Fenster öffnen. Außerdem sind ja ständig Bauarbeiten im Gange, dass ich morgens um halb 7 wenn ich das Haus verlasse alle Fenster schließen muss und erst abends um 17 Uhr wieder öffnen kann. Und das nun ohne Vorhang. Auf den Hinweis dass ich Lungenprobleme habe, meinte er eiskalt, da ist die Feuchtigkeit nur gesund (ich weiß es aber leider anders). Er riecht alles nach Baustellendreck.
    Irgendwann kommt nun ein Gutachter und dann werden die Stellen halt ausgebessert. Ich habe aber auch Angst, dass sich darunter (vor allem unter dem Teppichboden) Schimmel bildet und ich dann noch mehr gesundheitliche Schäden davon trage. Das Haus ist 1921 erbaut worden.
    Habe ich irgendwelche Rechte, dass das alles ordentlich und schnell behoben wird? Und vor allem welche Fristen kann ich fordern? ich kann leider auch nicht in ein anderes Zimmer ausweichen, da wir nur 3 Zimmer haben. Wie lange muss ich warten, bis die das Reparieren? Ich würde mich freuen wenn sie mir da weiterhelfen könnten. Vielen Dank im voraus
    Mit freundlichen Grüßen
    Gabi Fischer

    Antworten
    • Hallo Gabi,
      Sie sollten um schnellstmögliche Schadenbehebung bitten. Hier kann eine Frist von einigen Tagen angemessen sein – je nach Schaden. Im Zweifel sollten Sie auch über eine Mietminderung und eine rechtliche Beratung nachdenken.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  15. Sehr geehrter Herr Hundt,
    seit fast 3 Jahren wohne ich in einer kleinen Einzimmerwohnung. Bereits vor 1 1/2 Jahren, kurz nach dem ersten Winter fort, fand ich schwarze Schimmel Stellen in einer Ecke unterhalb der Fensterfront.
    Ich informierte meinen Vermieter, der daraufhin den Hausmeister vorbei schickte. Dieser besichtigte den Schaden, maß in der Ecke (in der man mit einem Teelicht oder mit der blossen Hand einen Zug oder zumindest Kühle feststellen kann) mit einem Messgerät und gab zu dass es wohl nicht an mir und meinem Lüften liegen könnte, da auch nirgends Spuren von Kondenswasser oder ähnlichem zu finden sei.
    Er kam dann einen Tag später wieder um den Schimmel zu beseitigen. Dafür rieb er die Stelle mit Alkohol ab und hat die gesamte Wand mit spezieller Farbe gestrichen. Ich habe mich skeptisch über den Erfolg geäußert, worauf er meinte dann würde man sich andere Massnahmen einfallen lassen müssen.
    Vor einem halben Jahr fiel im tiefsten Winter die Heizung für mehrere Tage komplett aus und der Schimmel kam in doppelter Größe zurück. Inzwischen ist das ganze auf einen ca 25 cm breiten Streifen ausgebreitet, der komplett vom Boden bis unter die Fensterkannte reicht. Oberhalb der Fensterfront sind auch seit kurzem ein paar kleinere Flecken in den Fugen zu finden.
    Bei wiederholten Meldung hat der Vermieter nur gesagt der Hausmeister würde wieder vorbei geschickt. Ich weiß nicht inwiefern das ganze relevant ist, aber bis heute, Mitte September, ist auch die Heizung noch nicht wieder angeschaltet worden!
    Kann ich die Miete bereits kürzen oder wie muss ich vorgehen?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Marina Paffen

    Antworten
    • Hallo Marina,
      ich würde den Vermieter schriftlich und unter Fristsetzung auffordern den Schaden zu beseitigen. Wenn die Frist verstreicht, bleibt wohl nur die Möglichkeit der Mietminderung um den Druck zu erhöhen. Viel mehr kann ich leider nicht schreiben. Im Übrigen muss die Heizung noch nicht eingeschaltet werden, es ist ja auch noch Sommer.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  16. Sehr geehrter Hr. Hunde,
    Wir sind vor ca 4 Jahren in unsere derzeitige Wohnung eingezogen, die damals einen Wasserfleck an der Küchendecke aufwies. Dieser sei schon getrocknet worden und wird behandelt und neu tapeziert usw. Dies wurde alles durchgeführt und wir waren zufrieden. Nach ca einem Jahr, an der selben Stelle, wieder ein Wasserfleck, wurde wieder behoben. Nun allerdings kam er wieder, wurde schnell größer und es war richtig nass, nicht nur in unserer Küche, sondern im ganzen Treppenhaus. Nun waren wieder Handwerker bei uns. Einer hat die Schimmelbehandlung vorgenommen, einer die Tapete entfernt und ein dritter hat einen Entfeuchter aufgestellt. Nun macht er schon länger Lärm und es stört uns schon. Die Wand/Decke scheint nicht trockener geworden zu sein und wir vermuten, dass dieser Zustand noch etwas anhällt.
    Was kann man jetzt machen? Können wir die Miete mindern? Und kann man aufgrund dessen die Kündigungsfrist verkürzen? Wir denken nämlich, dass der Schaden größer ist als uns gesagt wird. Man erklärte uns, dass mal wieder die Spülmaschine in der Wohnung über uns geleckt habe, welches wir aufgrund der großen Wassermenge nicht glauben können und die Mieterin dies auch verneint.
    Mit freundlichem Gruß
    Daniela

    Antworten
    • Hallo Daniela,
      eine Mietminderung sollte in meinen Augen aufgrund der Beeinträchtigung / des Mangels möglich sein. Eine kürzere Kündigungsfrist sehe ich allerdings nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Vielen dank.
        Nun stellt sich uns die Frage ab wann wir mindern sollen, und zwar haben wir am 3. Sept. den Mangel telefonisch mitgeteilt, am 28. Sept. kam der Vermieter mit den ersten Handwerkern zu uns die dann die Vorgehensweise besprochen haben. Am 4. Okt. kam ein anderer Handwerker der dann am 10. Okt. angefangen hat zu arbeiten. Seit dem 10. Okt fehlt nun die Tapete in der halben Küche und die Küchenutensilien und Schränke sind in einem anderen Raum untergebracht. Zudem läuft seit dem 10. Okt. auch der Entlüfter.
        Das heißt, dass wir 2 Räume nicht zu 100% nutzen können und unter Lärm leiden. Wir dachten an eine Minderung um 20%. Aber sollen wir nun vom 3. Sept. oder erst vom 10. Okt. rückwirkend mindern?
        Mit freundlichem Gruß
        Daniela

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  17. Guten Abend,
    In meinem Bad (keine Fenster vorhanden) fängt die Decke an zuschimmeln.
    Erst in den Ecken jetzt zieht es sich langsam über die.ganze Decke. Um wie viel kann ich die Miete kürzen?

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    • Hallo Alex,
      zuerst sollten Sie auf jeden Fall den Vermieter informieren. Dann muss festgestellt werden ob es z.B. ein baulicher Mangel im Verantwortungsbereich des Vermieters ist oder ob Sie z.B. nicht ausreichend lüften.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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  18. Hallo Herr Hundt.
    Mir ist in in unserem Schlafzimmer Schimmel an den Schrägen aufgefallen ( keine Eigentumswohnung) , und habe natürlich sofort die Vermieter darüber informiert. Die haben das sofort der Hausverwaltung mitgeteilt. Dann kam ein Dachdecker der kurz auf die Wände schaute und sagte, das es von außen, vom Dach kommen muss und das die mal die nächsten Tage von draußen nachschauen würden. Was meiner Meinung nach nicht folgte. Mir ist nicht aufgefallen das jemand von außen nachgesehen hat. Heute haben wir Post von der Hausverwaltung bekommen, wo steht, das wir falsch lüften würden, was ganz sicher nicht stimmt, da wir wissen wie man das macht, und das eine hohe Luftfeuchtigkeit gemessen worden sei. Was auch nicht stimmt da der Dachdecker nichts gemessen hatte., Als ich die Hausverwaltung anrief, hieß es das der Dachdecker dafür keine Messgeräte benötigen würde, ein Fachmann merkt das so. Unser Schlafzimmer ist beheizt und wir lüften 3x täglich sowie auch alle anderen Räume. Der Schimmel ist auch nicht schwarz. Er ist leicht gelblich. Kaum zusehen. Er ist auch nur im Schlafzimmer. Unsere Vermieter sehen es auch so wie wir. Muss da jetzt ein Mensch ran, der die Feuchtigkeit messen soll? Und wer kommt für die Kosten auf? Wie teuer ist das und welcher ist gut in Bielefeld? Der Schimmel ist nicht durch uns gekommen, da ich gut lüfte und auch heize. Es befindet sich nur an den Ecken der Dach-Schrägen. Wie müssen wir nun überhaupt weiter vorgehen ? Müssen wir die Miete mindern?
    Und noch eine andere Frage. Wir haben auf unserem Balkon eine Sichtschutz Erhöhung befestigt. Diese besteht aus Bambus. Also aus diesen kleinen Bambus Matten. Das haben wir gemacht, damit der Nachbar nicht auf unseren gucken kann aber nur an einer Stelle. Zur Verschönerung haben wir auch diesen kleinen Zaun, am inneren des Balkons herum befestigt weil es einfach schöner aussah und es auch als 2 cm Erhöhung des Geländers dienen sollte, da der eigentliche Balkon Zaun sehr niedrig ist und wir im 3ten Stock wohnen. Wir haben das aus Sicherheitsgründen gemacht, da wir auch 2 Kinder haben und wir uns so etwas sicherer fühlten. Dürfen wir das? Denn die Hausverwaltung möchte, das wir das entfernen weil es nicht schön aussieht von unten oder außen. Was aber meiner Meinung nach nicht zutrifft. Müssen wir den jetzt entfernen und was passiert wenn wir es so lassen.
    Vielen Dank für die Antwort MfG

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  19. Hallo Herr Hundt,
    seit dem 3. November haben wir ganz plötzlich, nach einer Fenstersanierung, feuchte Wände und auch Schimmel in unserer Küche bemerkt. Ganz schlimm wurde dies am 8. November (dunkler Schimmel) wir haben sofort bei der Hausverwaltung angerufen und den Schaden gemeldet.
    Bilder haben wir ihnen per E-mail auch zukommen lassen und darin nochmals auf die Mängel hingewiesen. Da ist dann über 10 Tage, trotz täglicher Nachfragen, nichts passiert, bis wir uns dann selbst bei den beauftragen Maler gemeldet haben.
    Jetzt ist der Schimmel auch schon im Schlafzimmer. Die Maler kamen dann auch schon 5 Tage darauf, diese konnten aber nichts unternehmen da die Wände noch immer feucht sind. Sie haben dann das ganze an einen Dachdecker weiter gegeben welcher sich die Räumlichkeiten auch anschaute und dann auch ein Stockwerk höher ging um dort nachzuschauen aber er konnte auch dort die Ursache nicht finden, er riet uns den nächsten Regen abzuwarten und uns dann wieder bei ihm zu melden.
    Sind wir im Recht die Miete zu mindern und wenn ja um wie viel Prozent oder wie ist das weitere Vorgehen?!
    Vielen dank schon im Voraus für die Antwort
    Grüße Anika

    Antworten
    • Hallo Anika,
      nach einen Fensterwechsel entsteht oft Schimmel, weil der Mieter sein Lüftungsverhalten nicht anpasst. Die sehr dichten Kunststofffenster lassen kaum einen Luftaustausch zu – Mieter müssen viel mehr lüften.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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      • Muss mein Vermieter den Fussboden in meinem Bad grundsätzlich fliesen ?
        Es ist ein leichter Wasserschaden durch Badewasser entstanden, welches durch den Fussboden in die darunter liegende Wohnung gesickert ist.
        Wäre der Fussboden gefliesst gewesen, wäre gar nichts passiert. Der Fußboden besteht aus mindestens 55 Jahre altem Zement und ist total marode.

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        • Hallo Herr Eichmann,
          ohne auf den Zustand Ihres Badezimmerbodens eingehen zu können, kann ich Ihnen sagen, dass es oftmals auch noch Dielen oder Linoleum in Badezimmern gibt.
          Viele Grüße
          Dennis Hundt

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  20. Hallo,
    wir haben seit ca. 6 Monaten Probleme mit Schimmel und zwar in 4 Räumen und zwei Fluren.
    Es wurde immer mal wieder seitens des Vermieters Schadensbegrenzung vorgenommen (mit Chemie ) aber es ist alles nich ganz weggegangen.
    Jetzt haben wir schon wieder nasse Wände in den besagten Räumen und nun haben mein Mann und der Vermieter in zwei Räumen den kompletten Putz abgetragen und festgestellt das das Mauerwerk komplett nass ist. Ursache ist der Schornstein, sagt der Vermieter jedenfalls. Jetzt haben wir aufgekloppte Wände , Dreck und Staub ohne Ende. Und schauen aufs nackte Mauerwerk. Und die zwei Kinderzimmer sind so fast nicht nutzbar, auch schon wegen der Gesundheit. Wieviell Miete kann man da mindern?
    Gruss C. Wegener

    Antworten
    • Hallo Frau Wegener,
      wie hoch die Mietminderung ausfallen kann, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich würde mich an Ihrer Stelle von Rechtsprechung zu ähnlichen Fällen inspirieren lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  21. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich hoffe, dass Sie in meinem Fall auch weiterhelfen können.
    Es geht um ein vermietetes Büroraum. Hier war plötzlich Schimmel vorhanden und jetzt durch das ganze Schneewetter, auch enorme Feuchtigkeit an der Decke. Leider kann der Dachdecker aber erst arbeiten, sobald es wärmer wird.
    Der Mieter will mir die Miete um 20% kürzen. Dies kündigte er mir aber bisher nur per SMS an.
    Ist er hierzu berechtigt? Was kann ich tun? Mir klingen 20% viel zu hoch, zumal es keine Mietwohnung ist und er sich nicht permanent dort aufhält.
    Über eine Antwort wäe ich sehr sehr dankbar.
    Gruß
    M. Wagner

    Antworten
  22. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne seit Mai 2010 in einem Neunbau zur Miete. Zu Beginn der Mietzeit hatte ich Probleme mit dem Kondenswasser an beiden Balkonflügeltüren, dass die Leisten den Parkettbodens nass wurden und anfingen leicht zu schimmeln. Zu bermerken ist, dass ich eine der ersten Mieterin, nach Fertigfstellung des Hauses war. Daraufhin hatte mir die Hausverwaltung im KJ 2011 zwei Trocker für eine Woche in die Wohnung gestellt und das Probelem der Konsdensierung wurde somit behoben. Allerdings nicht die Feuchte in der gesamten Wohnung. Ich hatte den Hausmeister kontakiert und ihn gebeten sich mit der Hausverwaltung in Verbindung zu setzten. Leider hatte ich hierbei keinen Erfolg.
    Da sich aber die Luftfuchtigkeit dermaßen verschelchtert hat, dass sogar der Geruch sich auf meiner Gadarobe, in der ganzen Wohnung und in den Möbel festgesetz hat, bin ich nach mehrmailgen Nachtelefonieren mit der Hasuverwaltung zum Entschluss gekommen, das ganze schriftlich zu fixieren und mit meinem Anwalt zu drohen. Daraufhin hatte sich die HVW bei mir gemeldet und mir heute einen externen Gutachter geschickt, um die Feuchtigkeit zu messen. Diese betrug 67% und der Taupunkt lag bei eine Zimmertemperatur von ca. 22 Grad bei 15,7%.
    Der Gutachter teilte mir mit, dass das Haus (Energiehaus) zu dicht und zu schnell verbaut wurde und die Wände keine Möglichkeiten hatten zu trockenen. Er nahm auch Messeungen unter dem Parkett vor und sagte, dass die Feuchtigkeit des Estrichs in Normalbereich leigen würden.
    Zu erwähnen ist das ich mittlerweile bereits kleine Käfer in der Wohnung habe und vermute, dass es sich hierbei um sogenannte Schimmelkäfer handelt.
    Meine Fragen an Sie wäre folgende:
    1. Wieviel Mietminderung kann ich veranschlagen (da mir bestimmt wieder zwei Raumtrockner in die WHG gestellt werden)
    2. Kann ich die Mietminderung auch Rückwirkend anfordern
    3. Habe ich in einem solchem Fall die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
    Mit vielen Grüßen
    M.Krizan

    Antworten
  23. Hallo Herr Hundt,
    Wir wohnen in einem 1919 erbauten Reihenhaus. Vor dem Einzug wurde das Haus renoviert und modernisiert. Auch im Keller ( der Keller ist über das Bad begehbar und nur durch eine Zimmertür vom restlichen Wohnraum getrennt) wurden die Wände neu verputzt und auf unsere kosten Fliesen gelegt. Nach unserem Einzug fanden wir heraus das unserem Vermieter bekannt war, das unser Keller vor der Modernisierung feucht war. Er hat dagegen aber nichts unternommen.
    Im Oktober 2011 haben wir durch Renovierungsarbeiten Schimmel an der Außenwand unseres Esszimmers entdeckt. Das haben wir unserem Vermieter sofort mitgeteilt und der Schaden wurde von ihm auch sofort behoben. Und wir konnten ihm ein Versprechen abringen das wir im Frühjahr 2012 mit der Kellermodernisierung dran sind und dass das Problem der feuchten Keller schon lange bekannt sei. Als im Sommer 2012 immer noch nichts passierte und wir unseren Vermieter persönlich auf den Beginn der Kellerarbeiten fragten, speiste dieser uns mit der Antwort es sei kein Geld da ab und war fertig mit uns. Nun ist es so das wir eine deutliche Geruchsbelästigung wahrnehmen und uns noch mehr als sonst in unserer Wohnqualität eingeschränkt fühlen, von den gesundheitlichen Risiken mal abgesehen. Unsere Nachbarn sind von diesem Problem ebenso betroffen wie wir. Unser Frage ist es ob die mündliche Anzeige und das Versprechen mit dem Zeitraum der Behebung des mangels ausreichend ist um jetzt eine Mietminderung geltend zu machen und wie hoch diese ausfallen darf. Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.

    Antworten
  24. Hallo,
    vor mittlerweile einem knappen Jahr fing es bei mir im Schlafzimmer an von der Decke zu tropfen. Ich wohne im Dachgeschoss. Ich habe den Mangel unserem Hausmeister gemeldet, er wollte sich darum kümmern. Ein paar Monate später ging es wieder los, was ich wieder dem Hausmeister gemeldet habe. Laut seiner Aussage wurde das Dach provisorisch gemacht, da man es im Winter nicht richtig reparieren kann. Es war danach auch Ruhe. Nun ist mittlerweile wieder ein halbes Jahr um und an genau der feuchten Stelle hat sich ein Fussball grosser Fleck Schimmel gebildet, was kann ich jetzt tun, wie gehe ich am besten vor? Vielen Dank schon mal

    Antworten
    • Hallo Jooozy,
      erhöhen Sie den Druck auf die Hausverwaltung, rufen Sie an, schreiben Sie. Im Zweifel sollten Sie die Möglichkeiten einer Mietminderung wegen des Schimmels prüfen (lassen).
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  25. Hallo zusammen,
    wir sind im April dieses Jahr in eine neue Wohnung gezogen.
    Dort haben wir auch recht früh Schimmel im Gästezimmer und im Flur bemerkt, diese grenzen direkt ans Badezimmer an, und zeigten dies unserem Vermieter auf.
    Bald darauf wurde die Ursache auf einen Rohrbruch im Toilettenabfluss-Rohr zurückgeführt, der Rohrbruch wurde behoben, die mit Schimmel-befallenen Tapeten wurden entfernt.
    Seitdem sind unsere Wände im Gästezimmer und im Flur kahl, neuer Schimmel bildet sich nun auch im Badezimmer.
    Der Maler, der immer wieder mal vorbeikam um die Feuchtigkeit in den Wänden zu messen, kann nicht neu tapezieren, da die Wände immer noch zu nass sind, der Sanitär-Mitarbeiter, der heute wieder da war, konnte keine weiteren Rohrbrüche oder ähnliches finden, das auf die anhaltende Feuchtigkeit oder die Schimmel-Neubildung zu führen ist.
    Kann ich nun ein Schreiben für meinen Vermieter aufsetzen bzgl. Mietminderung, da sich der Fall nun schon fast ein halbes Jahr hinzieht? Ich meine wir bekommen die ganze Zeit von der Wohnungsverwaltung nur Leute geschickt, die uns sagen, das wir noch nix machen können, aber davon wird unsere Wohnung ja auch nicht wieder schimmelfrei, bzw. ist es auch nicht besonders schön in einer halben Baustelle zu wohnen.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Antworten
  26. Hallo,
    bei uns ist in sämtlichen Räumen die Dichtung der Fenster mit Schimmel befallen. Habe es auch dem Vermieter gemeldet. „Da machen wir nichts.“
    Was können wir tun?
    Wenn es kalt wird, sind die Fenster auch klitschnass.

    Antworten
    • Hallo Suse,
      Schimmel entsteht dort, wo Feuchtigkeit herrscht. Halten Sie den Fenster und Dichtungen trocken, lüften Sie regelmäßig. Das sind die Basis-Tipps.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Herr Hundt,
        wir lüften morgens, nachmittags und abends. Tagsüber steht die Heizung auf 2. Aber es kann doch nicht sein, dass so viel Wasser an den Fenstern „klebt“.
        Teilweise das halbe Fenster. So viel kann ich gar nicht wischen.
        Meine Frage galt auch eher was ich gegenüber dem Vermieter anbringen kann.
        Hatte die Problematik auch letztes Jahr geschildert. Zitat: „Wir machen da nichts.“
        Inzwischen fängt es sogar im Keller an den Wänden an – da kann man ja nun nicht heizen.

        Antworten
  27. Hallo,
    ich habe ein Problem an den Fußbodenleisten im Wohn- und Kinderzimmer. Im Bereich der Fußbodenleisten bildet sich Schimmel. Beide Zimmer sind Außenzimmer eines alten Mehrfamilienhauses. Die Außenwand ist nicht verputzt. Mein Vermieter hat mir Entfeuchter zur Verfügung gestellt.
    Kann ich die Miete mindern und wenn ja, was würden Sie mir für eine Minderungshòhe im Prozent empfehlen.
    Für Ihre Hilfe bin ich Ihnen sehr dankbar.
    MfG Djamila Kosakowski

    Antworten
    • Hallo Djamila,
      ich kann Ihnen hier leider nicht mit ja oder nein antworten, da mir die Ursache des Mangels (z.B. Lüftungsverhalten oder baulicher Mangel) nicht bekannt ist.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  28. Sehr geehrte Damen und Herren,
    folgende Problematik stellt sich uns: Wir, meine Freundin 25 und ich 29, sind am 01.10.2017 in eine neue Wohnung gezogen. Am 12.11.2017 stellten wir zum ersten mal einen Schimmelbefall in unserem Schlafzimmer statt (ca. 24m² von einer 86m² Wohnung). Es handelt sich hier um Schwarzschimmel. Dies haben wir direkt dem Vermieter mitgeteilt. Schriftlich per Email sowie mündlich per Telefon. Der Schimmel wurde mit einem sehr Chlorlastigen (Typischer Schwimmbad Geruch) entfernt, was jedoch nicht geholfen hat denn 2-3 Wochen später waren die gleichen Schimmelflecken wieder da. Der Schimmel war auf der kompletten Wand von circa 5 Metern zu sehen. Nach langem hin und her wurde erneut Schimmelentferner aufgesprüht. Hier sind wir nun dann aber ins anderen Zimmer, viel kleiner und enger, umgezogen damit wir in Ruhe schlafen können und nicht die Schimmelsporen/Chlordämpfe einatmen müssen. Der Vermieter lässt sich einfach nur unmenschlich viel Zeit und wir können unser Schlafzimmer nach wie vor nicht nutzen. Hier wurde nun die Tapete entfernt und wieder mit Schimmelentferner hantiert. Aber die Wände sind dennoch feucht und schimmelig. Wie gehe ich nun hier weiter vor? Der Vorgang zieht sich seit fast 4 Monaten durchgehend fort. Ich habe die Miete schon unter Vorbehalt bezahlt, also steht auf der Überweisung drauf. Wir sind sehr daran interessiert dort weiterhin zu wohnen. Welche Vorgehensweise wäre hier angemessen? Wir fühlen uns vom Vermieter in Stich gelassen. Er kommt noch nicht mal persönlich vorbei um es sich anzuschauen sondern schickt seine Lakaien vor. Über eine Rückantwort würden wir uns sehr freuen. Wir spielen bereits mit dem Gedanken in einen Mieterschutzbund zu treten, sind dort aber geteilter Meinung da hier jede Menge positive sowie negative Kommentare dazu vorhanden sind.

    Antworten
    • Hallo Navi,
      eine bestmögliche Lösung gibt es leider nicht. Wenn Sie hart sein und die Miete mindern wollen, riskieren Sie Ihr Verhältnis zum Vermieter (aber nicht zwangsläufig Ihr Mietverhältnis). Wenn Sie keinen Druck aufbauen, dauert es vielleicht länger als Ihnen liebt ist.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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