Um sich gegen Mietnomaden zu schützen und nicht auf den Schäden an einer Immobilie sitzen zu bleiben, darf ein Vermieter per Gesetz eine Mietkaution vom Mieter verlangen. Diese Zahlung ist aber keine Pflicht und muss deshalb im Mietvertrag festgelegt werden.
Gesetzlich begrenzt ist aber die Höhe der Zahlung: Die Mietkaution darf nicht teurer sein als drei Monatskaltmieten für das Objekt, also der Mietpreis ohne Nebenkosten. Eine Ausnahme bilden Wohnungen, die behindertengerecht umgebaut werden sollen, denn wegen der Kosten, die beim Rückbau entstehen, kann ein höherer Betrag berechnet werden.
Häufigste Zahlungsweise ist die Barkaution, bei welcher der Betrag entweder auf ein Girokonto überwiesen oder mit Bargeld beglichen wird. Ist eine sofortige Zahlung der Gesamtsumme nicht möglich, darf die Kaution auf drei Monatsraten aufgeteilt werden. Die erste Überweisung muss allerdings bei Mietbeginn erfolgen.


Der Bundesgerichtshof legte fest, dass der Kautionsbetrag nicht auf dem Konto des Vermieters gelagert werden darf. Es muss ein Extrakonto eingerichtet werden, auf das dann die Zahlungen aller Mieter überwiesen werden können. Zudem wurde festgelegt, dass der Betrag zu den Konditionen eines Kontos mit dreimonatiger Kündigungsfrist verzinst werden muss. Bei höherer Verzinsung besitzt lediglich der Mieter Anspruch auf die Summe.
Am Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter den gesamten Kautionsbetrag inklusive Zinsen an den Mieter zahlen, wenn keine Ansprüche mehr bestehen. Der Mieter darf bei noch ausstehenden Mietzahlungen die Mietkaution nicht mit diesem Betrag verrechnen. Gibt er seine Wohnung vor dem Ablauf der Kündigungsfrist zurück und wird diese vom Vermieter weitervermietet, besteht kein Anspruch auf eine vorzeitige Auszahlung der Kautionssumme.
Als Alternative zur einmaligen Barzahlung haben Versicherungsunternehmen das Modell der Mietkautionsversicherung entworfen. Dabei zahlt der zukünftige Wohnungsmieter einen geringen monatlichen Betrag an eine Versicherung, die dadurch in Höhe der errechneten Kaution für den Mieter bürgt. Nach Auszug bzw. im Schadensfall erhält der Vermieter die entsprechende Summe von der Versicherungsgesellschaft. Ein Beitrag von monatlich fünf Euro entspricht etwa einer Kautionshöhe von 1000 Euro.


Vorteil dabei: Die meist recht hohe Summe geht nicht auf einmal vom Konto ab und kann für Renovierungsarbeiten sowie Umzugsausgaben genutzt werden. Außerdem besteht nicht die Gefahr, dass der Vermieter das Guthaben nach Beendigung des Mietverhältnisses zu Unrecht oder durch zweifelhafte Reparaturforderungen schlicht einbehält.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

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