Mietkaution einbehalten

Zu Beginn eines Mietverhältnisses kann der Vermieter zur Sicherheit eine Mietkaution in Höhe von bis zu drei Monatskaltmieten vom Mieter verlangen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter natürlich verpflichtet, die Kaution plus Zinsen an den Mieter zurückzahlen.

Die Rückzahlung der Mietkaution muss der Vermieter aber nicht sofort bei Erhalt des Kündigungsschreibens veranlassen, denn ihm stehen bestimmte Fristen bis zur Erstattung zu. Das heißt, der Vermieter kann die Mietkaution eine Zeit lang einbehalten.

Wie lange darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?

Grundsätzlich ist der Vermieter nach Übergabe der Wohnung in vereinbartem Zustand dazu angehalten, die Mietkaution baldmöglichst verzinst an den Mieter zurückzuzahlen. Allerdings muss dies nicht sofort nach der Wohnungsübergabe an den Vermieter geschehen, denn dem Vermieter wird eine Frist von bis zu 6 Monaten zugestanden, um die Mietsache hinsichtlich Mängel zu prüfen und über eventuelle Betriebskostennachforderungen abzurechnen.


Bestehen noch Mietrückstände oder sind in der gemieteten Wohnung Mängel durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden, darf der Vermieter die Behebung dieser mit der Kaution bezahlen. Auch wenn die Abrechnung der Betriebskosten noch ansteht und mit einer Nachzahlung zu rechnen ist, darf die Mietkaution einbehalten werden.

Dabei kann die Frist von sechs Monaten unter Umständen sogar noch verlängert werden, wenn z. B. der Auszug im Mai stattfand und die Abrechnung erst im Januar erfolgt. Sie haben allerdings das Recht, eine anteilige Einbehaltung der Mietkaution zu fordern, d. h. wenn die Mietkaution bei Weitem die Summe der zu erwartenden Nachzahlungen übersteigt, darf der Vermieter bloß einen angemessenen Teil als Sicherheit einbehalten.

Der Vermieter zahlt die Mietkaution nicht zurück. Was kann man tun?

Manchmal enden Mietverhältnisse im Streit. Keinesfalls darf in einer solchen Situation die Mietkaution „abgewohnt“ werden, d. h., Mieter zahlen die letzten Monatsmieten nicht mehr, aus Angst, dass ihnen der Vermieter die Kaution nicht auszahlt.


Sollte sich der Vermieter allerdings trotz abgeschlossener Nebenkostenabrechnung und mängelfreier Wohnung weigern, die Mietkaution zurückzubezahlen, bleibt Ihnen nur das Mahnverfahren. Wenn auch dieses erfolglos ist, müssen Sie ihr Recht einklagen.

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