Mietkaution einbehalten
Die Rückzahlung der Mietkaution muss der Vermieter aber nicht sofort bei Erhalt des Kündigungsschreibens veranlassen, denn ihm stehen bestimmte Fristen bis zur Erstattung zu. Das heißt, der Vermieter kann die Mietkaution eine Zeit lang einbehalten.
Wie lange darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?
Grundsätzlich ist der Vermieter nach Übergabe der Wohnung in vereinbartem Zustand dazu angehalten, die Mietkaution baldmöglichst verzinst an den Mieter zurückzuzahlen. Allerdings muss dies nicht sofort nach der Wohnungsübergabe an den Vermieter geschehen, denn dem Vermieter wird eine Frist von bis zu 6 Monaten zugestanden, um die Mietsache hinsichtlich Mängel zu prüfen und über eventuelle Betriebskostennachforderungen abzurechnen.
Bestehen noch Mietrückstände oder sind in der gemieteten Wohnung Mängel durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden, darf der Vermieter die Behebung dieser mit der Kaution bezahlen. Auch wenn die Abrechnung der Betriebskosten noch ansteht und mit einer Nachzahlung zu rechnen ist, darf die Mietkaution einbehalten werden.
Dabei kann die Frist von sechs Monaten unter Umständen sogar noch verlängert werden, wenn z. B. der Auszug im Mai stattfand und die Abrechnung erst im Januar erfolgt. Sie haben allerdings das Recht, eine anteilige Einbehaltung der Mietkaution zu fordern, d. h. wenn die Mietkaution bei Weitem die Summe der zu erwartenden Nachzahlungen übersteigt, darf der Vermieter bloß einen angemessenen Teil als Sicherheit einbehalten.
Der Vermieter zahlt die Mietkaution nicht zurück. Was kann man tun?
Manchmal enden Mietverhältnisse im Streit. Keinesfalls darf in einer solchen Situation die Mietkaution „abgewohnt“ werden, d. h., Mieter zahlen die letzten Monatsmieten nicht mehr, aus Angst, dass ihnen der Vermieter die Kaution nicht auszahlt.
Sollte sich der Vermieter allerdings trotz abgeschlossener Nebenkostenabrechnung und mängelfreier Wohnung weigern, die Mietkaution zurückzubezahlen, bleibt Ihnen nur das Mahnverfahren. Wenn auch dieses erfolglos ist, müssen Sie ihr Recht einklagen.
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[...] angemessenen Teil der Kaution auch längere Zeit als Sicherheit einbehalten (mehr dazu unter: Mietkaution einbehalten, was kann man tun?). Ist die Jahresabrechnung allerdings gemacht und beide Parteien sind sich [...]
Karin Lohse
Ich bin letztes Jahr umgezogen. Beim Auszug hab ich gefragt wo meine Kaution geblieben ist, der Herr von der Verwaltung sagte mir die ist weg. Aufgrund dessen habe ich eine Kopie des Mietvertrages an die Verwaltung weitergeleitet in dem die Zahlung bestätigt wurde (der Herr von der Verwaltung hatte seinerzeit keinen Quittungsblock dabei, hat aber mit seinem Namen und Betrag erhalten unterschrieben) Jetzt bekomme ich ständig Mahnungen bzgl. der Nebenkostenabrechnung aber auf meine Anfragen hin (inzwischen 4x entweder per Fax… mit Sendebestätigung oder per Einschreiben-Rückschein) wird weder auf meine Frage der Mietkaution noch auf meine anderen Fragen bzgl. der Abrechnung eingegangen. Jetzt soll ich sogar innerhalb von einer Woche bezahlen einschließlich Mahngebühren. Was ist wenn ich hier Anzeige erstatte wegen Unterschlagung. Hab ich hier gute Aussichten auf Erfolg? Muss ich dann sämtliche Anwaltskosten bezahlen obwohl ich nachweislich mehr den Verbleib meine Kaution angefragt habe. Der Mieterschutzverein war mir bisher auch keine große Hilfe. Bei den Abrechnungen sagte er immer alles ok obwohl die Abrechnungen offensichtlich nicht ok waren. In 2 Jahren habe ich laut Abrechnung immer den gleichen Wasserverbrauch gehabt obwohl die Einzelbelege andere Zahlen auswiesen. Langsam bin ich ein Nervenbündel und fühle mich total hilflos (Trotz Mieterschutzverein).
Dennis Hundt
Hallo Frau Lohse,
danke für den ausführlichen Kommentar. Sie sollten grundsätzlich zwei Sachen unterscheiden:
A: Die Rückzahlung der Kaution
B: Die Forderung aus der Nebenkostenabrechnung
zu A: Der Vermieter kann einen Teil der Kaution bis zu Abrechnung des Nebenkosten zurückhalten. Sie sind 2010 ausgezogen, der Vermieter hat jetzt abgerechnet. Für den Fall, dass es zu einer Nachforderung kommt, hat der Vermieter die Kaution einbehalten. Soweit ist das OK. Wenn Sie jetzt die Nachzahlung bezahlen, sollte der Vermieter die Kaution zurückzahlen. Soweit die Theorie.
Allerdings hat Ihr Vermieter (Ihre Hausverwaltung) die Kaution nicht mehr. Das ist natürlich höchst merkwürdig. Hier sollten Sie darauf drängen, zu klären, wo die Kaution geblieben ist und die Rückzahlung fordern. Wenn Ihre Hausverwaltung auf Faxe und Einschreiben nicht reagiert, bleibt Ihnen wohl nur die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten.
zu B: Wenn Sie die Abrechnung durch einen Mieterverein haben prüfen lassen, würde ich erst einmal davon ausgehen, dass die Nebenkostenabrechnung auch korrekt ist und die Forderung durch die Verwaltung rechtmäßig ist.
Im Grunde handelt es sich um zwei getrennte Bereiche. Sie möchten die Nachzahlung aber verständlicher Weise nicht begleichen, ohne die Gewissheit zu haben, Ihre Kaution zurück zu erhalten.
Ob Sie Anzeige erstatten können, wer die Anwaltskosten übernimmt und wie die Chancen auf Erfolg stehen kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich würde Sie hier an einen Anwalt verweisen (Fachgebiet Mietrecht). In einem ersten Beratungsgespräch kann ein Rechtsanwalt sicher die Lage für Sie einschätzen.
Frau Lohse, ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.
Beste Grüße
Dennis Hundt
Kai
Hallo,
Ich bin Ende März 2011 aus meiner Wohnung ausgezogen.Diese war circa 80qm groß und ich habe für Heizung und Wasser für 3 Personen 170 Euro Nebenkosten gezahlt. Ich wohnte dort seit dem 10.10.2010. Also relativ kurz. Da wir alle (Bewohner) Studenten sind, waren wir über das Wochenende meist zuhause. Sowie 2 Wochen über Weihnachten und ab Anfang Februar bis Mitte März (Semesterferien). In dieser Zeit waren die Heizungen natürlich aus. (Von fünf Monaten waren wir circa 2 Monate nicht in dieser Wohnung). Dies wusste auch die Vermieterin.
Wir zahlten 880 Euro Mietkaution und bekamen am Ende des Mietverhältnisses 440 Euro wieder. Als Grund gab die Vermieterin an, das sie ja noch keine Nebenkostenabrechnung gemacht habe. Da wir uns jetzt Ende des Jahres 2011 befinden hatten wir die Vermieterin nochmals angeschrieben, worauf sie uns einen Betrag von 15 Euro für die 2 Monate 2010 zurück erstattet hat. Leider bekamen wir nur einen Scheck aber keinen Nachweis wie sich die 15 Euro berechnen. Ebenso bekamen wir keinen Cent von unserer Kaution.
Müssen wir jetzt etwa noch warten bis die Vermieterin die Jahresendabrechnung von 2011 macht? (Das könnte sie ja bis zum Dezember 2012 hinauszögern)
Muss die Vermieterin uns die Nebenkosten aufschlüsseln?
Was können wir tun ?
Mit freundlichen Grüßen, Kai
Dennis Hundt
Hallo Kai,
danke für Ihren Kommentar. Natürlich muss die Vermieterin Ihnen aufschlüsseln, wie sich die Rückzahlung aus den Nebenkosten für 2010 zusammensetzt. Sie muss bis Ende 2011 eine Nebenkostenabrechnung erstellen.
Sie haben den Kern schon erkannt, die Vermieterin hat im Zweifel bis Ende 2012 Zeit, die Abrechnung für 2011 zu erstellen. Die zurückgehaltene halbe Kaution will Sie erst nach der Abrechnung auszahlen. Hier stimmt die Rechtsprechung auch grundsätzlich zu. Aber es darf nur ein angemessener Teil der Kaution für mögliche Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung zurückbehalten werden (BGH, 18.01.2006 – VIII ZR 71/05).
Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass hier 3 bis 4 Vorauszahlungsbeträge in Ordnung wären (AG Hamburg WM 97,213). Allerdings reden wir bei Ihnen über eine Mietzeit von nur drei Monaten (Januar – März 2011). Daher ist davon auszugehen, dass die Höhe der zurückgehaltenen Kaution in Ihrem Fall bei weitem zu hoch ist.
Ich würde die Vermieterin mit den Urteilen konfrontieren und um die weitere Auszahlung der Kaution bitten. Wie hoch der angemessene Teil ist, der zurückbehalten werden kann, ist stets eine Einzelfallentscheidung.
Ich denke ich konnte helfen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Jona
Guten Tag Herr Hundt,
vielleicht können Sie kurz schildern, wie die rechtliche Lage ist, wenn es um “Spätfolgen” der Bewohnung geht. Im konkreten Fall war in unserer Wohnung Schimmel aufgetreten (wie auch in mehreren anderen Wohnungen des Gebäudes). Wir wurden aufgefordert, die betroffenen Flächen gegen Schimmel zu behandeln und neu zu tapezieren – für uns eine unzureichende Symptombehandlung statt Ursachenbeseitigung. Der Schimmel war trotz dauerhaft kontrollierter normaler Luftdeuchte und Temperatur aufgetreten. Plötzlich soll nun unsere Kaution einbehalten werden, falls über den Winter wieder Schimmel auftreten sollte. Das wäre dann unserer mangelhaften Schimmelbeseitigung zuzurechnen. Wir haben wie vereinbart und gefordert den Schimmel beseitigt. Dass der wieder kommen kann und evtl auch bei unseren Vormietern schon da war, ist ja müßig zu diskutieren.
Freundliche Grüße und frohe Festtage,
Jona
Dennis Hundt
Hallo Jona,
danke für den Kommentar. Grundsätzlich haben Sie als Mieterin mit der Beseitigung von baulich bedingten Schimmel in der Wohnung gar nichts zu tun. Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung in einem “zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand” erhalten.
Wenn Sie als Mieterin tatsächlich keinen Einfluss auf die Schimmelbildung haben, ist die (Androhung der) Einbehaltung der Kaution natürlich nicht rechtens. Vielmehr muss der Vermieter sich um die nachhaltige Beseitigung kümmern und muss selbstverständlich auch die Kosten für die Instandhaltungsmaßnahmen tragen.
Am Ende ist – wie so oft in solchen Fällen – entscheidend, wer für den Schimmel verantwortlich ist. Wenn der Vermieter sich nicht kooperativ zeigt, wird es für Sie schwer ohne Gutachter die vermieterseitige Verursachung des Schimmels nachzuweisen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Viele Grüße und schöne Festtage
Dennis Hundt
Stefanie Müller
Hallo,
wir sind im Februar 2011 in diese Wohnung gezogen. Im August 2011 haben wir ungeplant ein Haus gekauft. Wo wir dann im Januar 2012 umziehen werden. In der Kündigung habe ich geschrieben, das ich dann zum Ablauf bitte die Mietkaution zurück hätte. Darauf teilte man mir mit “Bezüglich der Mietsicherheit teilen wir Ihnen mit, dass gem. ständiger Rechtsprechung der Vermieter einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses Zeit hat, die Mietsicherheit abzurechnen. Dies vor allem im Hinblick auf die Heiz- und Nebenkostenabrechnung 2011 sowie bis zum 31.01.2012! Ok, so weit habe ich verstanden das ein Vermieter die Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten darf.
Doch jetzt fangen die Probleme erst richtig an. Die Wohnungen hat bei kaltem Wetter richtig klatschnasse Fenster. Es hat sich auch Schimmel im Schlafzimmer gebildet. Jede Heizung steht auf 5 um überhaupt eine geringe Wärme in der Wohnung zu haben. Das Haus ist ziemlich alt und nicht isoliert. Der Vermieter drohte uns wir würden nicht richtig lüften. Wir lüften jeden Tag mehrmals. Und wir haben ein kleines Kind von 9 Monaten wo mir schon sehr am Herzen liegt das es ordentlich Luft gibt aber auch Wärme.
Jetzt sagte man uns am Telefon, wir zahlen zwar schon 250 Euro an Nebenkosten, aber man rechne damit das wir eh noch eine größere Summe nach zahlen müssen, deswegen würde das Geld eh einbehalten werden.
Dürfen die das wirklich? Was haben wir für Möglichkeiten?
Liebe Grüße Steffi
Dennis Hundt
Hallo Frau Müller,
danke für Ihren Kommentar. Sie haben Recht, der Vermieter hat bis zu sechs Monate Zeit, die Kaution zurück zu zahlen / abzurechnen. Auch kann er einen (Achtung!) angemessenen Teil der Kaution auch bis zur Abrechnung der Nebenkosten zurückhalten. Gerichte halten 3 bis 4 Monatsvorauszahlungen für angemessen.
Das das Haus alt und nicht saniert ist, wussten Sie vermutlich schon beim Einzug. Die Mängel in der Wohnung haben leider nicht direkt mit der Kaution zu tun. Sie haben diese offensichtlich beim Vermieter angezeigt – allerdings ohne konkretes Ergebnis. Im Grunde hätte man hier herausfinden müssen, ob der Schimmel baulich bedingt ist (im Zweifel durch einen Gutachter). Wenn dem so ist, hätten Sie die Miete mindern können. Gleiches gilt für die mangelhafte Heizleistung. Leider fürchte ich, dass es jetzt bereits zu spät ist, die Miete zu mindern. Sie schrieben ja, dass Sie im Januar umziehen werden.
Kurz und knapp: Kommt es am Ende zu einer Nachzahlung aus den Nebenkosten, darf der Vermieter den einbehaltenen, angemessenen Teil durchaus behalten – nachdem er abgerechnet hat und Sie die Nachzahlung verweigern.
Ich weiß, dass sind alles keine allzu guten Nachrichten, aber so würde ich die Lage einschätzen.
Beste Grüße
Dennis Hundt
Dirk
Sehr geehrter Herr Hundt,
im letzten Jahr habe ich meine Wohnung fristgerecht zum 30.06.2011 gekündigt. Die Wohnungsabnahme verlief problemlos, sodass der Vermieter meiner Frau und mir sagte dass alles in Ordnung sei und nur noch die Nebenkostenabrechnung anstehe, dies aber Zeit brauche.
Im Juli kam es dann zu einer ersten Kontaktaufnahme des “alten” Vermieters, wo er nach dem Untertischgerät fragte, welches in der Küche stehen sollte. Ich hatte das Gerät nie angeschlossen es im Heizungskeller deponiert. Dort war es aber laut Vermieter nicht mehr. OK, dachte ich mir und meldete den vermutlichen Diebstahl meiner Hausratversicherung, welche auch umgehend das Gerät erstattete.
Im Dezember dann erhielt ich ein Schreiben mit einer Kostenaufstellung bei der nicht nur die Kaution ob diverser “Schäden”, die Nebenkostenabrechnung verrechnet und einbehalten wurde, nein es blieb auch noch ein Überschuss von ca. 190,-€ die ich auch noch zahlen soll!
Es sei dazu gesagt dass die Wohnung zum 01.08.2011 weiter vermietet wurde und meines Wissens der Nachmieter schon im Juli Zugang zur Wohnung hatte.
Jetzt im Detail zu den “Schäden”. Die Wohnungseingangstüre wurde ausgetauscht, eine Fensterbank ebenso und ein Heizkörper instand gesetzt. Des weiteren soll noch eine Türzarge erneuert werden wo ein Pauschalbetrag von 200,-€ angesetzt wurde. Ebenso wird mir eine Schimmelbeseitigung aus Februar 2011 in Rechnung gestellt, welche ich seiner Zeit schon verweigert habe, da es nicht unser Verschulden war. Wir waren im Februar im Winterurlaub und haben es gestattet dass ein Handwerker in dieser Zeit das 2. Badezimmer neu fliest. Da diesen eine Notdurft plagte, ging er ins obere Bad um sich dort zu erleichtern. Dabei hatte er wohl die Toilette mit der verschlossenen Duschkabine verwechselt denn er schaute dort hinein und sah wohl einen Schimmelbefall an der Duschtasse. Dazu sei noch erwähnt, dass der Vermieter zu 90% die Reparaturen selber durchgeführt hat, wie auch den Ausbau des Dachgeschosses, da einer der beiden (=Erbengemeinschaft) diese Wohnung selber vor uns bewohnt hatte. Wie dem auch sei, gab es vor ca. 2,5 – 3 Jahren im oberen Bad aufgrund mangelhafter Isolierung das Problem, dass es im unteren Bad von der Decke tropfte, wenn man oben duschte. Der Vermieter wurde informiert und er verlegte dann im oberen Bad, rund um die Duschtasse Granitplatten. Unter diesen Platten entstand dann wohl das Schimmelproblem, welches auch auf den Fotos des Vermieters deutlich zu sehen war, dass der Befall unter den Platten deutlich mehr war, als an der oberen “Verfugung”.
Das ungewöhnliche an den ganzen Rechnungen ist, dass 2 davon Ende September 2011 geschrieben wurden, von 2 unterschiedlichen Firmen. Eine ist auf Mitte August datiert und eine auf Anfang/Mitte Juli 2011.
Ich schwöre, dass bei unserem Auszug weder ein Heizkörper defekt war, noch Schäden an Fensterbänken oder Türen vorhanden waren. Die Wohnungseingangstüre war in Ordnung und abschließbar.
Als besonderes Leckerli möchte der Vermieter jetzt auch noch die Handtuchhalter, Toilettenpapierrollen-/Bürsten-Halter usw. ebenfalls erstattet haben, obwohl wir diese seinem Bruder (=ehemals unser Vormieter) beim Einzug abgekauft hatten. Leider wurde dies damals mündlich ausgehandelt und bar gezahlt, somit ist es schwierig für uns, dies zu beweisen.
Aus meinem Rechtsverständnis würde ich alle Forderungen als ungerechtfertigt ansehen und hoffe dass ich hier vorerst Bestätigung finde, bevor ich einen Rechtsanwalt oder Mieterschutzbund einschalte.
Danke schon mal und ich hoffe, dass es trotz des Umfangs noch recht übersichtlich geblieben ist.
Liebe Grüße
Dirk
Dennis Hundt
Hallo Dirk,
ein super Kommentar, vielen Dank dafür.
Ich würde das Übel an der Wurzel anpacken: Bei der Abnahme. Wie ich Sie verstanden habe, waren Sie bei der Abnahme zu zweit, der Vermieter allein. Dieses Urteil hier (KG Berlin, Urteil vom 13.2.2003 – 8 U 371/01), sagt aus, dass eine Abnahme ohne Protokoll, in der sich der Vermieter keine Ansprüche wegen bestimmter erkennbarer Mängel vorbehält, dazu führt, dass der Vermieter später nicht auf irgendwelche (weitere) Mängel berufen kann. Und jetzt kommt ein wichtiger Punkt für Ihren Fall: Er kann selbst dann keine Mängel mehr geltend machen, wenn Sie schon Schriftverkehr wegen dieser Mängel hatten (Schimmel im Bad zum Beispiel).
Ich vermute also stark, dass Sie Ihr Mietkaution wieder zurückbekommen, weil sich die Anschuldigungen des Vermieter als haltlos erweisen werden. Rückzahlung ja, die Frage ist halt nur, mit welchem Aufwand.
Ich habe mich nicht tief in das Urteil eingelesen, ich empfehle Ihnen das zu tun. Ich habe nur versucht, die Eckdaten wieder zugeben. Wenn Sie den Kontakt zu einem Anwalt suchen, kann ich gerne eine Empfehlung aussprechen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Dirk
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bei der Wohnungsabnahme waren der Vermieter und sein Bruder (=Grundstücksgemeinschaft) sowie meine Frau und ich anwesend. Einer der beiden hat tatsächlich aber gesagt, daß lediglich die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung anstehe und wir solange warten sollen, da wir bisher immer nachzahlen mussten. Ansonsten war alles OK.
Lieben Gruß
Dirk
Dennis Hundt
Hallo Dirk,
wenn ich Vermieter bin und eine Reihe von Mängeln geltend machen will, dann mache ich logischerweise ein schriftliches Protokoll. Von daher denke ich, dass Ihre Chancen hier nicht schlecht stehen. Ich vermute, hier wird Ihnen jeder Richter zustimmen. Wahrscheinlich wird ein einfaches Schreiben eines Anwalts schon erfolgversprechend sein und zur Kautionsrückzahlung führen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Theresia B
Mir und meinem Freund ist zum 1.1.2012 die Wohnung gekündigt wurden.
Wie ist es in diesem Fall mit Kautionsrückzahlung. Hat auch in diesem Fall der Verwalter das Recht die Mietkaution bis zu 6 Monate einzuhalten?
Und wie ist es mit der Nebenkostenabrechnung: darf ich zum 31.03. erwarten, dass die Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahr vorliegt?
Was kann ich erwarten?
Liebe Grüße
Theresia
Dennis Hundt
Hallo Theresia,
danke für die Frage. Ja, der Vermieter hat auch in Ihrem Fall eine angemessene Zeit die Kaution zurück zu zahlen, sechs Monate sind üblich. Sofern Ihr Vermieter nach dem Kalenderjahr abrechnet, hat er bis zum 31.12.2012 Zeit die Abrechnung für 2011 zu erstellen. Bis zur Abrechnung darf er übrigens auch einen kleineren Teil der Kaution einbehalten (über die sechs Monate hinaus, für eine eventuelle Nachzahlung).
Viele Grüße
Dennis Hundt
nicole
Hallo,
ich und mein Freund sind Ende Oktober 2011 fristgerecht aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Nun will der Vermieter uns die Kaution nicht zurück zahlen. Wir haben ein Übergabeprotokoll gemacht – Schäden in der Wohnung waren: eine defekte Tür (das ist uns beim Einzug passiert) und eine 2 cm Abplatzung an der Toilette. Zu der Toilette sagte uns der Vermieter, dass er das ganze WC auswechseln lassen wird. Nun ist aber so, dass seit 01.01.2012 ein neuer Mieter in der Wohnung lebt. Unser Vermieter meinte, er warte noch auf die Kostenvoranschläge des Schreiners für die Tür. Das heißt, es wurden noch nicht mal die Mängel behoben. Darf er dennoch die Maution einbehalten? Und darf er die komplette Toilette auswechseln? Ach ja die Betriebskostenabrechnung haben wir schon erhalten, hier dort hatten wir ein Plus.
Dennis Hundt
Hallo Nicole,
Ihr Vermieter hat bis zu sechs Monate Zeit Ihnen die Mietkaution zurück zu zahlen – das ist also durchaus rechtens. Die Schäden an der Tür und am Toilettenbecken werden Sie bezahlen müssen. Meiner Meinung nach darf der Vermieter die Beträge durchaus von der Mietkaution einbehalten. Da man die Toilette wohl nicht reparieren kann, wird an einem Austausch kein Weg vorbei führen. Ich denke, das ist auch in Ordnung.
Ich würde sagen, Ihr Vermieter hat noch bis Ende April (6 Monate nach Ihrem Auszug) Zeit die Schäden zu beheben und über die Mietkaution abzurechnen.
Beste Grüße
Dennis Hundt
Dominik
Hallo Herr Hundt,
ich bin letztes Jahr im März aus meiner alten Wohnung ausgezogen, damals hat mein Vermieter einen Teil der Mietkaution einbehalten. Als Grund nannte er die Betriebskostenabrechnung für 5 Quartale(so lang habe ich dort gewohnt, aber eher 1 Jahr und 3 Monate). Jetzt habe ich die Betriebskostenabrechnung für 2010 bekommen und der einbehaltene Betrag bzw. der Betrag für demnach 4 Quartale taucht dort leider nicht auf. Ich habe den Vermieter dann darauf hingewiesen, da ich nachzahlen soll, er ja aber trotzdem den einbehaltenen Betrag noch hat. Er sagte es wäre für die Betriebskostenabrechnung 2011, da habe ich ja aber nur 3 Monate gewohnt. Darf er das? Bzw. muss ich etwas nachzahlen obwohl er noch einen Betrag der Mietkaution hat?
Dennis Hundt
Hallo Dominik,
danke für Ihren Kommentar. Ich gehe davon aus, dass Sie die Abrechnung für das Kalenderjahr 2010 noch in letzten Jahr erhalten haben. Wenn der Vermieter sich nicht an die Abrechnungsfrist von 12 Monate hält, bzw. diese überschreitet, kann er keine Nachforderung mehr geltend machen. Soviel erst mal dazu.
Das Ihr Vermieter einen Teil der Kaution wegen einer drohenden Nachzahlung einbehalten hat ist grundsätzlich in Ordnung. Auch hat einen Nachzahlung nichts mit der Kaution zu tun. Das heisst, Sie leisten die Nachzahlung und ihr Vermieter erstattet Ihnen die Kaution zurück. Zwei Zahlungsvorgänge, zwei verschiedene paar Schuhe. Eine Verrechnung ist in beiderseitigem Einverständnis aber sicherlich auch möglich.
Ihr Vermieter hat jetzt noch bis Ende 2012 Zeit die Abrechnung für die drei Monate Mietzeit in 2011 zu erstellen. Auch hierfür kann er noch einen Teil der Kaution zurückbehalten. Wegen einer drohenden Nachzahlung. Dieser Teil muss aber angemessen sein. Vielleicht ein Viertel der bis heute einbehaltenen Kaution. Denn über den größten Teil der Quartale haben Sie ja schon abgerechnet (4 von 5).
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Beste Grüße
Dennis Hundt
PS: Einen umfassenden Artikel und sehr viele Fragen und Antworten finden Sie auch unter: Verjährungsfrist Nebenkostenabrechnung.
Jürgen
Hallo Dennis,
auch uns plagt eine Verweigerung der Kautionsrückzahlung auf besondere Weise: meine Freundin zog im Juni ’11 aufgrund der Geltendmachung von Eigenbedarfs aus der Mietwohnung aus. Schon die handschriftliche Kündigung erfolgte auf Basis einer eigentlich unzureichenden Mieterkündigung: ohne Angabe von Gründen, ohne Kenntnissgabe eines Einspruchrechts. Um den guten Willens wegen und da meine Freundin zum Auszugszeitpunkt hochschwanger war, akzeptierte sie die Kündigung.
Von Vermieterseite folgten auf spätere Anfrage nach der Kaution einige telefonische Aussagen wie “Wasserschaden unter dem Laminat in der Küche”. Meine Freundin war eine sehr gewissenhafte Mieterin. Wir können uns nicht vorstellen, wie dieser Wasserschaden entstanden sein soll. Den Beweis, dass wir und nicht die Vormieter diesen Schaden verursacht habem blieb uns die Vermieterin ebenso schuldig wie jede Art von Schriftstück zur Geltendmachung eines Schadens oder sonstige Forderungen an meine Freundin. Lediglich die Aussage, der Schaden sei vor Entfernung des Laminats gar nicht zu entdecken gewesen, teilte uns die Vermieterin mit.
Zum Jahreswechsel und damit über sechsmonatigem Warten stellte meine Freundin per Einschreiben eine Frist von zwei Wochen zur Rückzahlung der Kaution, da keine Forderungen seitens der Vermieterin eintrafen. Die Frist verstrich ohne Reaktion. In der gesamten Zeit seit Auszug hielt die Vermieterin keine ihrer in unseren Augen völlig haltlosen Anschuldigungen schriftlich fest oder forderte (auch telefonisch nicht) konkrete Maßnahmen/Beträge, es erfolgte gar kein Schriftverkehr.
Wir denken, ein geeignetes Weiterverfahren wäre, eine gerichtliche Abmahnung schicken zu lassen und bei Widerspruch einen Anwalt hinzuzuschalten und Klage zu erheben. Was denken Sie?
Dennis Hundt
Hallo Jürgen,
danke für Ihren ausführlichen Kommentar.
Zum einen stellen sich mir folgende Fragen: Wer hat das Laminat verlegt? Wenn mieterseits, mit oder ohne Genehmigung? Wenn vermieterseits, wie kann ein Wasserschaden unter dem Laminat entstehen?
Aber davon unabhängig versucht Ihr Vermieter die Sache auszusitzen. Der Weg wäre wohl: 1. Mahnung, 2. Mahnung, Mahnbescheid, bei Widerspruch Anwalt.
Ich an Ihrer Stelle würde aber wohl sofort zum Ausdruck bringen, dass Sie einen Anwalt einschaltet haben, indem das nächste Schreiben an den Vermieter direkt vom Anwalt kommt.
Ich denke das spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen einen Anwalt empfehlen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Jürgen
Hallo Dennis,
vielen Dank für die prompte Antwort!
Der Laminat war schon drin und wies zu keiner Zeit für uns erkennbare, erwähnenswerte Mängel auf.
Wir denken auch, dass ein “starkes Signal” durch einen Anwalt der nächste Schritt ist, um die Glaubwürdigkeit unseres Anliegen zu unterstreichen.
Danke!
Mann Ulrich
Hallo,
ich hätte hier mal ein Anliegen zum Thema Kaution.
ich schreibe hier im Namen meiner Schwiegermutter die 78 Jahre alt ist, und eigentlich schon resigniert hat.
Meine Schwiegermutter hat im August 2011 einen Wohnungswechsel vollzogen.
Die Aufkündigung der alten Wohnung erfolgte fristgemäß und die Übergabe erfolgte ebenso ohne Beanstandungen.
Eine Endgültige Brtriebskostenabrechnung erfolgte bis heute noch nicht.
Für die alte Wohnung war eine Kaution von ca. 530,00€ hinterlegt die auch im bestanden Mietvertrag schriftlich vom Vermieter niedergeschrieben war.
Der Vermieter ging zwischenzeitlich Insolvent und es trat eine neue Gesellschaft als Vermieter auf, dass Mietverhältnis ging nahtlos weiter.
Heute erfuhr ich jedoch zufällig aus ein Gespräch mit meiner Schwiegermutter, dass Sie angeblich die am Vermieter gezahlte Kaution nicht zurück erhält.
Begründung:
Herr G. ist Insolvent gegangen und hat die erhalten Kaution auf sein Privatkonto überwiesen.
Der Nachfolgevemieter kann deshalb die Kaution nicht auszahlen und damit Schluss.
Meiner Meinung nach kann das doch kein Grund für einen einbehalt der Kaution sein. Oder?
Der neue Besitzer hat doch auch schon wieder über Jahre hinweg die Mieten erhalten.
Ist er nicht komplett für die Rechtsnachfolge und die daraus entstehenden Verpflichtungen verantwortlich?
Dennis Hundt
Hallo Herr Ulrich,
danke für Ihren ausführlichen Kommentar. Damit die Kaution bei einer Insolvenz des Vermieters nicht verloren geht, muss diese (eigentlich) getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.
Gut, nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Ich kann Ihnen leider nicht sagen, ob der neue Eigentümer in der Pflicht ist die Kaution zurück zu erstatten. Ich möchte Ihnen hier keine Halbwahrheiten präsentieren, von daher lasse ich es lieber ganz.
Ich würde Ihnen zu einem Beratungsgespräch bei einem Anwalt raten. Ein Anwalt kann sicher gut einschätzen, ob ein Vorgehen gegen den neuen Eigentümer lohnt, oder ob die Kaution verloren ist.
Tut mir Leid, dass ich Ihnen dazu nicht mehr schreiben kann.
Dennis Hundt
Mann Ulrich
Danke für die Information.
Orpilla
Hallo!
Wir sind im August 2011 ausgezogen und haben bis jetzt unsere Mietkaution nicht erhalten. Bei der Übergabe hat der Hausmeister die Fliesenaufkleber und die verschiedenen Farben der Räumlichkeiten bemängelt. Die Zimmer sollten alle in weißer Farbe sein. Die Wohnung haben wir so verlassen wie wir sie vor 9 Jahren bekommen haben.
Nach unserem Anruf hat der Vermieter gesagt, dass er ein Nachmieter sucht und falls der Nachmieter es nicht so übernimmt werden sie unsere Mietkaution in Höhe von 950,00 Euro einbehalten.
Es jetzt Ende Januar 2012 und die Wohnung ist immer noch nicht vermietet.
Gibt es eine Möglichkeit die Mietkaution sofort nach so langer Zeit einzufordern? Danke
Dennis Hundt
Hallo Herr Orpilla,
grundsätzlich hat der Vermieter sechs Monate Zeit die Mietkaution zurück zu zuzahlen. In Ihrem Fall wohl bis Ende Februar 2012.
Ihr Fall ist natürlich schwierig, Sie haben offensichtlich keine wirklich klaren Absprachen bei der Übergabe getroffen. In welchem Zustand die Wohnung übergeben werden muss, regelt nicht zuletzt der Mietvertrag unter dem Punkt “Schönheitsreparaturen“. Hier sollten Sie auf jeden Fall Einblick nehmen.
Nach Ablauf der sechs Monate, würde ich den Vermieter schriftlich auffordern die einbehaltene Mietkaution zurück zu erstatten. Anschließend werden Sie sehen wie sich der Vermieter positioniert. Dann können Sie entscheiden wie Sie weiter vorgehen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
maria fahlbusch
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich habe einen Platz in einer Ateliergemeinschaft als Untermieter für 5 Monate gemietet. Diese Miete war eine Warmmiete – inklusive Strom, Wasser, Müll und WLAN. Meine Kaution war eine Monatsmiete von 370 Euro. Als ich fristgerecht auszog, hinterließ ich den Platz sauber, ohne Schäden und ohne Mietrückstände.
Laut Vertrag heißt es, die Kaution wird bis spätestens 2 Monate nach Auszug erstattet. Mir wurden von 370 Euro bisher 170 Euro erstattet, mit der Begründung der Rest würde einbehalten bis die Betriebsnebenkostenabrechnung für das Jahr 2011 gemacht sei, was aber “bald” sein würde. Auf die Frage, wann das sein würde, keine Antwort, E-mails werden ignoriert, meine Anrufe nach Info dessen aufgelegt.
Ich habe mich bei der Hausverwaltung und Hauptmieter erkundigt, wann diese Nebenkostenabrechnung käme, mir wurde gesagt am Ende 2012 – also ca. ein Jahr nach meinem Auszug.
1. Frage: da ich den Platz warm – alles inklusive – gemietet habe, ist es rechtens mich mit der Nebenkostenabrechnung des gesamten Jahres zu belangen?
2. Frage: ich habe in 12 Monaten nur 5 dort gearbeitet, war aus den 5 allerdings effektiv nur 3 da. Das gesamte Atelier wurde von 8 Leuten benutzt. In der Zeit wurde so gut wie nie geheizt, noch gekocht, WLAN funktionierte so gut wie nur noch die letzten 4 Wochen. Ist es angemessen, dass von meinem Anteil der monatlichen Miete von 370 Euro, 200 Euro einbehalten werden, oder wie viel Prozent – wenn überhaupt, meiner Kaution kann überhaupt einbehalten werden für eine mögliche Nachzahlung, und wie lange?
3. Frage: Wie hoch ist ein Zinssatz für die angelegte Kaution? ich habe eine Kaution für 5 Monate hinterlegt, und immer noch nicht zurückerhalten.
Vielen Dank, ich schätze eine Antwort!
B.M. Fahlbusch
maria fahlbusch
Sehr geehrter Herr Hundt,
wie hoch ist ein Zinssatz fuer die Anlegung einer Kaution? ich habe eine Kaution fuer 5 Monate hinterlegt, und immer noch nicht zurueckerhalten.
Vielen Dank,
B.M. Fahlbusch
Dennis Hundt
Hallo Frau Fahlbusch,
danke für Ihren ausführlichen Kommentar. Offensichtlich handelt es sich bei Ihrem Vertrag um einen Gewerbemietvertrag. Hier hat der Vermieter mehr Rechte als im Wohnraummietrecht – das nur vorweg.
Sie haben eine Warmmieter bezahlt, gut, die Frage ist aber: War es einen Warmmiete inkl. Vorauszahlungen für die Nebenkosten oder eine pauschale Warmmiete (Pauschalmiete). Bei der Pauschalmiete wird nicht über die Nebenkosten abgerechnet.
Haben Sie allerdings Vorauszahlungen geleistet, verhält sich Ihre Vermieter (Hauptmieter) absolut richtig. Er muss abwarten bis die Hausverwaltung abgerechnet hat. Die Verwaltung hat dafür bis Ende 2012 Zeit. Nach der Abrechnung muss geschaut werden, ob es zu Nachzahlungen oder Guthaben kommt. Erst dann wird Ihre restliche Kaution zurück gezahlt.
Schauen Sie also in Ihren Mietvertrag, ob es sich um eine Pauschalmiete handelt oder um eine Kaltmiete + Vorauszahlungen = Warmmiete.
Zu Ihrer zweiten Frage: Ich denke mit 200 Euro liegt der Hauptmieter richtig. Das sollte von der Größenordnung her passen.
Dritte Frage: Alles Infos zu Verzinsung der Mietkaution finden Sie hier.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Beste Grüße
Dennis Hundt
Birgit Kuniß
Hallo Herr Hundt,
am 30. September sind wir nach fristgemäßer Kündigung aus einer Mietwohnung ausgezogen.
Mit dem Hausverwalter wurde ein Übergabeprotokoll gemacht, in dem keine Mängel verzeichnet wurden.
Lediglich der Fußbodenbelag wurde als stark abgenutzt bezeichnet,da wir 14 Jahre in der Wohnung mit dem Belag gelebt haben, ist das ja auch normal.
Die Wohnung mit Einbauküche wurde von uns in einem sauberen und ordentlichen Zustand übergeben und wir haben regelmäßig renoviert.
Nach mehrfachen Wasserschäden durch defekte Dachrinnen und schwarze Flecken durch einen rusenden Heizkörper mussten wir sehr oft renovieren! Der Vermieter wurde darüber von uns informiert.
Am Haus selbst gibt es zunehmend Probleme mit Algenbefall, dass muss irgendwie mit der Wärmedämmung zusammenhängen und diese Algen arbeiten sich jetzt in das Innere der Wohnung vor.
Am Haus und in der Wohnung muss grundlegend dringend etwas getan werden, bevor neu vermietet wird!
Kurz, der Vermieter vertritt die Meinung, dass wir jetzt neuen Teppich und die komplette Renovierung bezahlen sollen.
Der Kostenvoranschlag beträgt über 3000 Euro. Wir haben sofort Einspruch eingelegt und haben bis jetzt keine Antwort und die Kaution steht auch noch aus.
Was sollen wir tun?
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Kuniß
Dennis Hundt
Hallo Frau Kuniß,
danke für Ihre ausführlich Schilderung. Ich versuchen den Fall aus meiner Sicht einzuschätzen.
1. Ich gehe stark davon aus, dass die Abnutzung des Fußbodenbelages / des Teppichs vom vertragsgemäßen Gebrauch des Wohnung gedeckt ist. Das ist nicht Ihr Part – Abnutzung ist vollkommen normal.
2. Sie haben ein Übergabeprotokoll, dass keine Mängel ausweist. Wenn Sie dem Vermieter nicht irgendwelche versteckten Mängel verschwiegen haben, die er erst später entdecken könnte, ist der Fall für Sie erledigt.
3. Bis Ende März 2012 muss Ihnen Ihr Vermieter die Mietkaution zurückzahlen, zumindest den größten Teil. Einen kleinen Teil kann er für eine mögliche Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung noch bis zur Abrechnung des Jahres 2011 zurückhalten.
4. Fordern Sie Ihren Vermieter auf, die Kaution bis zum 31.03.2012 zurück zu zahlen. Ich würde alle Ansprüche auf die Renovierung auf Grundlage des Protokolls zurückweisen.
5. Je nachdem, wie Ihr Vermieter eingestellt ist, kann es Sinn machen, ein einmaliges Schreiben von einem Anwalt erstellen zu lassen (gerne empfehle ich jemanden). Das setzt gleich ein deutliches Zeichen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Antonia Thormann
Guten Tag,
mein Sohn hat eine Kündigung für seine Wohnung wegen angeblicher Lärmbelästigung bekommen, was allerdings nicht in der Kündigung drin steht, aber der Vermieter und mein Sohn haben sich trotzdem auf eine Kündigung geeinigt. Nun muss mein Sohn das Zimmer noch renovieren, alles kein Problem. Im Hauseingang hat irgendjemand vor einigen Wochen etwas an die Hauswand geschmiert- bei uns in der Innenstadt keine Seltenheit. Der Vermieter beschuldigt nun automatisch meinen Sohn, dies gemacht zu haben und hat in aufgefordert, die Schmiererei zu entfernen, ansonsten bekäme er seine Kaution nicht zurück. Kann der Vermieter das machen? Welche Möglichkeiten hat mein Sohn, sich dagegen zu wehren?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Dennis Hundt
Hallo Frau Thormann,
danke für Ihren Kommentar. Wenn Ihr Sohn unschuldig ist, sollte er das dem Vermieter mit Nachdruck mitteilen. Er sollte Ihm einfach einen Brief schicken. Offen, ehrlich, aufrichtig – er hat mit den Schmierereien nichts zu tun. Er besteht auf vertragsgemäße Rückzahlung der Mietkaution. Wenn der Vermieter das anders sieht, muss er beweisen, dass Ihr Sohn die “Beschädigung” vorgenommen hat. Ansonsten gilt die Unschuldsvermutung.
Wenn der Vermieter dennoch die Mietkaution einbehält, bleibt nur der rechtliche Weg. Möglicherweise genügt auch schon ein Schreiben von einem Anwalt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Michaela Michael
Hallo,
wir sind im September 2010 aus der alten Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt worden. Ende 2010 hatten wir eine neue Wohnung gefunden, die alte Vermieterin hat die komplette Wohnung neu gemacht (Wände raus, Böden neu…) und hat uns irgendwann einen Brief geschickt, wo drin stand, dass sie uns die Kaution nicht zurück gibt.
Sie hat uns keine Rechnungen geschickt, nur Kostenvoranschläge der Firmen. Aber eigentlich darf sie uns doch Ihre Umbauten nicht in Rechnung stellen, oder?
Jetzt haben wir die Kaution seit dem auf dem Mietkautionskonto. Wir haben die Vermieterin bis jetzt nicht erreicht.
Jetzt kam ein Brief von der Bank, wo drin steht, dass die Vermieterin darauf besteht, dass wir das Konto frei geben.
Was können wir da machen?
Vielen Dank
Dennis Hundt
Hallo Michaela,
danke für den Kommentar. Natürlich sollten Sie das Konto nicht freigeben. Ihre Vermieterin kann Ihnen nicht die Umbauten auflasten. Ich vermute, sie beruft sich auf nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen oder Schäden in der Wohnung? Hier sollten Sie in Ihren alten Mietvertrag schauen, ob Sie wirksam zur Ausführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet waren. Und auch ein Blick in das Übergabeprotokoll hilft sicherlich weiter. Wurde die Wohnung mangelfrei übergeben oder wurde Mängel festgestellt?
Vielleicht beruft sich die Vermieterin auch auf eine Nachzahlung aus den Nebenkosten. Hier sollten Sie genau prüfen, ob die Abrechnungsfrist nicht schon abgelaufen ist.
Ich rate zu einem Gespräch mit der Vermieterin. Wenn das erfolglos verläuft, müssen Sie wohl einen Anwalt einschalten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Michaela Michael
Danke für die Antwort.
Es gab gar kein Übergabeprotokoll. Da die neue Mieterin (Tochter der Vermieterin) alles neu machen wollte und gesagt hat, wir brauchen nichts zu machen. Wir haben auch keine Nebenkostenabrechnung bekommen für diese Wohnung. In dem Brief von der Bank steht drin, dass nach 4 Wochen das Konto automatisch aufgelöst wird, auch wenn wir es nicht freigeben. (Wie geht sowas?)
Würde uns da der Mieterschutzbund auch weiterhelfen können?
Liebe Grüße.
Dennis Hundt
Hallo Michaela,
wenn vereinbart wurde, dass Sie die Wohnung ohne zu renovieren übergeben und auch keine Abrechnung erstellt wurde, sehe ich keinen Grund die Kaution einzuziehen. Leider kenne ich mich mit einem derartigen Kautionskonto nicht aus. Ich kann also nicht sagen, ob es einseitig durch den Vermieter aufgelöst werden kann oder nicht.
Ich würde empfehlen, dass Sie sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Mara K
Hallo!
Im Januar 2011 begann unser Mietverhältnis. Wir haben beim Unterschreiben des Mietvertrages 600 € Kaution in bar gezahlt. Das Mietverhältnis endete am 31.12.2011- bzw eigentlich am 16.12.2011, da sich zu dem Zeitpunkt darauf geeinigt wurde, die Mietsache an einen neuen Mieter zu übergeben (uns wurde die zuviel gezahlte Miete gezahlt).
Nun haben wir die Kaution noch nicht erhalten, mit Begründung man habe ein Rückbehaltungsrecht. Was ja in sofern auch stimmt. Aber die Abrechnung für 2011 erfolgt frühestens Oktober 2012. Kann die Vermieterin die komplette Kaution so lange einbehalten? Oder hat sie uns einen Teil davon auszuzahlen? Womit kann ich argumentieren.
Weiterhin ist bei der letzten Abrechnung aufgefallen, dass jeder Mieter im Haus (11 Parteien) unheimlich hohe Nebenkosten-Nachzahlungen leisten mussten. Die Nebenkosten sind in jeder Wohnung aber sehr niedrig gehalten und entsprechen absolut nicht den tatsächlichen Kosten. Weiterhin muss eine Partei keine Gartenpflegekosten mehr zahlen, da diese “Gartenpflege” von keiner Gartenfirma gemacht und berechnet wird sondern nur von einem “Bekannten” der Vermieterin. Weiterhin ist die Gartenpflege nur im Herbst 1-2 x Laubfegen.
Gilt das Urteil der Mieter die nicht mehr zahlen müssen für alle Mieter, oder müssten wir dafür auch vor Gericht?
Was ist nun sinnvoll zu tun?
Viele Grüße
Mara K.
Dennis Hundt
Hallo Mara,
danke für die Schilderung. Wie Sie sicher gelesen haben, hat der Vermieter bis zu 6 Monate Zeit über die Kaution abzurechnen. Einen Teil der Kaution kann für eine mögliche Nachzahlung auch länger einbehalten werden (bis zur Abrechnung des Jahres 2011) Genauer gesagt können 3 bis 4 Nebenkostenvorauszahlungen länger als 6 Monate einbehalten werden, siehe AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.2.1996.
Ich weiß nicht, was die eine Mietpartei mit dem Vermieter vereinbart hat. Grundsätzlich kann der Vermieter auch eigene Leistungen (wenn er die Gartenpflege übernimmt) auf den Mieter umlegen. Ich vermute so ähnlich wird es sich verhalten, wenn die Arbeit ein Bekannter des Vermieters übernimmt. Wenn sich die Gartenpflege auf die Laubbeseitigung konzentriert, dann können die Kosten ja auch nur dem entsprechend hoch sein.
Wenn Ihre Nebenkostenvorauszahlung zu niedrig ist, sollten Mieter und Vermieter im beiderseitigem Interesse die Vorauszahlungen anpassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Mara K
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wenn ich der Vermieterin nun zurückschreibe, worauf stütze ich mich da, dass wir zumindest schon einen Teil der Kaution zurück erhalten? Denn bis Oktober möchte ich damit nicht warten.
Die Gartenkosten sind- im Zuge dessen was gemacht wird- viel zu hoch. Die Mietpartei hat nicht gezahlt, weil eigentlich keine Gartenpfelge statt fand, vorallem nicht in Zeiten wo der Garten benutzt werden könnte. Das Ganze ging vor Gericht und die Mietpartei hat Recht bekommen, diese Kosten nicht mehr zahlen zu müssen.
Grüße
Dennis Hundt
Hallo Mara,
Sie stützen sich auf das Hamburger Urteil. Aber Ihre Vermieterin hat grundsätzlich 6 Monate Zeit.
Wenn es zu der Gartenpflege-Problematik auch ein Urteil gibt (sogar Ihr Haus betreffend), wurde ich mich auch darauf stützen und versuchen auch die Kosten der Gartenpflege nicht zu übernehmen.
Dennis Hundt
Steffi
Hallo!
Wir sind ratlos. Zum 01.04.2011 sind wir in eine 2-Zimmer Wohnung eingezogen. Da ich schwanger geworden bin und in dem selben Haus eine 2 1/2 Zimmer Wohnung frei wurde, sind wir zum 01.11.2011 dort eingezogen.
Allerdings haben wir diese Wohnung sehr schnell kündigen müssen, da es in der Wohnung zu erheblichen Lärmbelästigungen aus den Nachbarwohnungen kam und ein erheblicher Schimmelbefall in der Küche war, welchen man beim besichtigen der Wohnung nicht sehen konnte.
Auf den Lärm und den Schimmelbefall haben wir den Vermieter hin gewiesen, es passierte lediglich beim Schimmelbefall etwas.
Auf eine Mietminderung wegen der erheblichen Lärmbelästugung haben wir verzichtet, da wir ohne großen Streit aus das Mietverhältnis raus wollten.
Zum 15.02.12 sind wir aus der Wohnung raus gekommen.
Jetzt bekamen wir ein Schreiben, dass wir von der gezahlten Kaution i. H. v. 900€ lediglich 500€ ausgezahlt bekommen. Die Begründung dafür ist, dass wir 3 Abrechnungen abzuwarten haben. Einmal die für die erste, kleinere Wohnung (45m²) 2011, dann für die große Wohnung (62 m²)für den Zeitraum von 2 Monaten für 2011 und für die große Wohnung für den Zeitraum von 1 1/2 Monaten 2012.
Ist das wirklich in Ordnung, dass der Vermieter 400€ dafür einbehält? Man muss dazu sagen, dass wir einen sehr hohen Abschlag an Nebenkosten zahlen mussten (160€ für eine 62m² Wohnung), da wir mit 3 Personen in dem Mietvertrag schon drin standen, wegen unserem ungeborenen Baby! Ebenso wurden die NK zum Teil auf die Wohnfläche angerechnet (übrige Betriebskosten komplett und Warmwasser + Heizung zu 30%). Geheizt haben wir so gut wie gar nicht.
Hauptsächlich geht es uns um die Frage. ob der Vermieter tatsächlich ca 44% von der gezahlten Kaution unter diesen Umständen einbehalten darf?
Bei der Wohnungsübergabe wurden keine Mängel angemerkt und die Vermieterin sagte, sie könne uns nicht genau sagen, wie hoch der einbehaltene Betrag sein wird, meinte allerdings, dass es nur ein kleiner, pauschaler Betrag, so um die 100€ wird.
Dafür gibt es auch Zeugen, welche mein Freund bei der Wohnungsübergabe dabei hatte.
Das dumme ist, dass wir in der neuen Wohnung ebenfalls die Kaution so langsam zahlen müssen. Mit mir als Verkäuferin und meinem Freund als Student, dazu noch, dass ich hoch schwanger bin, sind wir darauf angewiesen, dass wir die Kaution wieder bekommen. Noch nie hatte ich solche Probleme mit der Kautionsrückzahlung.
Dennis Hundt
Hallo Steffi,
danke für den sehr ausführlichen Kommentar.
Meine Antwort fällt leider etwas kürzer aus, da ich davon ausgehe, das Ihr Vermieter sich vollkommen korrekt verhält. Zum einen hat Ihr Vermieter bis zu sechs Monate Zeit Ihnen die Kaution zurück zu erstatten, zum anderen kann er einen Teil der Kaution auch länger als sechs Monate einbehalten. Für einen mögliche Nachzahlung aus den Nebenkosten. Genauer gesagt entspricht der Teil der länger einbehalten werden kann 3 bis 4 Vorauszahlungen. Das sieht auch das Amtsgericht Hamburg so: AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.2.1996.
Soll heißen 3 bis 4 x 160 Euro darf Ihr Vermieter länger einbehalten. Damit liegt er mit 400 Euro absolut im gängigen Rahmen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sandra
Hallo,
habe da auch ein anliegen, ich bin im Jahr März 2010 aus meiner Wohnung ausgezogen, habe ein Wohnungsübergabeprotokoll zur Übergabe gemacht, was wir beide auch unterschrieben haben und wo drauf steht, dass keinerlei Mängel vorhanden sind. Ich habe jetzt bis 31.12.11 gewartet wegen der Nebenkostenabrechnung. Weil der Vermieter meinte, solange behält er die Kaution ein. So nun habe ich aber keine Post bekommen, also gehe ich davon aus es sind keine kosten angefallen. Müsste ich denn nicht endlich meine Kaution bekommen? Und wie verhalte ich mich nun?
Vielen dank im voraus für die Antwort.
Dennis Hundt
Hallo Sandra,
natürlich hätte Ihnen Ihr Vermieter die Kaution schon längst zurückzahlen müssen. Aller spätestens im Januar dieses Jahres. Eine Nachzahlung aus den Nebenkosten für 2010 brauchen Sie nicht mehr zu fürchten, denn die 12-monatige Abrechnungsfrist ist abgelaufen.
Fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich (am besten per Einschreiben) dazu auf, die einbehaltene Kaution umgehend auszuzahlen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Astrid
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich schreibe für meinen Sohn. Es geht um die Mietkaution.
Er bewohnte eine Wohnung von Anfang 2006 bis Ende November 2008. Weil alle Nebenkostenabrechnungen noch offen standen und einige kleine Reparaturen auszuführen waren (Fußleisten annageln, Tisch des Vormieters vom Balkon entsorgen) wurde die Kaution komplett einbehalten. Schriftliche Aufforderungen zur Nebenkostenabrechnung und zur Kautionsabrechnung wurden ignoriert.
Besteht noch Hoffnung auf Rückzahlung der Kaution? Die Nebenkostenvorauszahlungen waren seinerzeit so hoch, dass ohnehin eher eine Rückzahlung zu erwarten war.
Vielen Dank und
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Hundt
Hallo Astrid,
danke für den Kommentar. Natürlich besteht Hoffnung. Zum einen können die Ansprüche auf die Nebenkostenabrechnungen und möglichen Gutschriften nicht verjähren, da der Vermieter offenbar noch überhaupt keine Abrechnung erstellt hat. Erst nach einer Abrechnung können weitere verjähren.
Zum anderen muss natürlich auch über die Kaution abgerechnet werden. Der Druck auf dem Vermieter war offensichtlich noch nicht groß genug. Im Grunde bleibt Ihnen nur die Möglichkeiten einen Anwalt zur Hilfe zu holen. Ein einfaches Schreiben vom Anwalt hilft in der Regel schon und kostet auch nicht die Welt. Gerne empfehle ich Ihnen einen Anwalt (mailen Sie mir einfach).
Mir kommt bei Ihrem Fall gleich die Idee in den Kopf: Ihr Sohn verzichtet auf sein Recht, das Abrechnungen erstellt werden und der Vermieter zahlt dafür die vollständige Kaution zurück. Da die Abrechnungen so lange rückwirkend wahnsinnig viel Arbeit machen, kann ich mir gut vorstellen, dass der Vermieter sich darauf einlässt. Aber wohl erst nach einem Anwaltsschreiben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Jin Lee
Hallo,
ich habe im Feb 2009 eine vermietete Wohnung erworben. Die Mieterin hat Kaution an der ehemaligen Eingentümerin gezahlt. Da der Punkt damals nicht geklärt wurde und die Kaution auch nicht von der ehemaligen Eingentümerin an mir übertragt worden ist, haben wir jetzt ein Problem. Jetzt zieht sie im April aus, verlangt aber von mir die Rückzahlung der Kaution, obwohl ich die Kaution nicht bekommen habe.
Wer ist in dem Fall verpflicht, die Kaution von der ehemaligen Eingentümerin zurückzufordern?
Da ich keine Kaution im Hand habe, darf ich den Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung einbehalten, falls in der Wohnungsübergabe Mängel festgestellt werden?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen!
Dennis Hundt
Hallo Herr Lee,
danke für die Frage. Ich habe mich kurz zu dem Problem belesen. Die Mieterin kann sich von dem alten Eigentümer und von Ihnen die Kaution zurückholen. Es sei denn, der Mieter hat die Kaution von alten Eigentümer an Sie abgetreten, aber davon ist wohl nicht auszugehen.
Seit der Mietrechtsreform vom 1.9.2001 ist aber ganz klar geregelt, dass Sie als neuer Eigentümer auf jeden Fall für die Rückzahlung der Kaution aufkommen müssen. Egal ob Sie die Kaution vom alten Eigentümer erhalten haben oder nicht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sindy
Hallo,
ich und mein Lebensgefährte haben für kurze zeit und zwar vom 01. Januar 2010 bis Ende April 2010 in einer Mietwohnung gewohnt. Wir haben auch eine Mietkaution gezahlt. Nach ca. einen halben Jahr haben wir eine kleine Anzahlung unsere Mietkaution von der Hausverwaltung erhalten.
Auf den Rest warten wir bis heute.
Am 24.Dezember 2011 haben wir eine Betriebskostenabrechnung für 2010 bekommen, die absolut nicht den Tatsachen entspricht. Wir haben natürlich Einspruch erhoben, da die Zählerstände mit unseren Übernahme bzw. Übergabeprodokoll nicht übereinstimmen.
Da unser Auszug schon fast 2 Jahre her ist, sehe ich nicht ein, dass der Vermieter bzw. die Hausverwaltung weiterhin unsere Kaution einbehält, nur weil noch eine evtl. Betriebskostenabrechnung aussteht. Wer ist im Recht?
Mehrfach habe ich die Chefin der Hausverwalterin per Einschreiben aufgefordert uns die Kaution auszuzahlen. Es kommt aber keine Reaktion. Auch ans Telefon bekomme ich diese Frau nicht, ich werde ständig von Ihrer Sekretärin abgewimmelt.
Wir hatten mit der Chefin der Hausverwaltung auch einen persönlichen Termin im Januar 2012 zur Klärung des Sachverhaltes, leider hat Sie uns versetzt. Ich muss dazu sagen, wir mussten an diesem Tag extra Urlaub nehmen und einige Kilometer fahren. Ich finde es unverschämt!
Ich hoffe Sie können uns weiterhelfen!
LG Sindy
Dennis Hundt
Hallo Sindy,
einen Teil der Kaution durfte die Verwaltung durchaus bis Ende 2011, bis zur Abrechnung der Nebenkosten für 2010, einbehalten. Für eine mögliche Nachzahlung. Ihre Reaktion, Briefe / Aufforderungen per Einschreiben an die Hausverwaltung zu senden, ist absolut richtig. Wenn die Verwaltung nicht reagiert, wird Ihnen nur der Gang zum Anwalt bleiben. Ein einfaches Schreiben vom Anwalt an den Vermieter / an die Hausverwaltung kann schon Wunder bewirken.
Gerne würde ich Ihnen weitere Tipps geben, leider gibt Ihre Situation nicht allzu viele Möglichkeiten her.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sindy
Lieber Dennis,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, Sie haben uns sehr weiter geholfen!
LG Sindy
Florian
Hallo Herr Hundt,
ich bin im November letzten Jahres aus meiner Wohnung ausgezogen. Meine Vermieterin hatte mir zugesagt, die erste Hälfte der Kaution zu überweisen. Das passierte nicht, weil sie angeblich einen Zahlendreher hatte. Dann sagte sie mir sie würde mir im November die Endabrechnung schicken und dann nach Bestätigung bezahlen.
Die Endabrechnung kam vorletzte Woche Mittwoch und ich habe sie per Einschreiben am nächsten Tag zurückgeschickt. Bisher ist immer noch kein Geld da. Letzte Woche hieß es sie hätte es nicht zur Bank geschafft. Da man aber in einer Stadt wie Bremen sehr wohl zu einer Bank kommen kann und 5 Minuten für eine Überweisung aufbringen kann, platzt mir so langsam der Kragen.
Was kann ich da tun, wenn sie eine mündliche Zusage erteilt hat, dass Geld nach Erhalt der Bestätigung zu überweisen?
MfG
Florian
Dennis Hundt
Hallo Florian,
Ihre Vermieterin hat bis zu sechs Monate nach Ihrem Auszug Zeit, die Kaution zurück zu erstatten. Diese Zeit müssen Sie ihr wohl oder übel einräumen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Christina
Hallo Herr Hundt,
ich bin am 28.02.2011 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe von meiner Kaution (300,00€) 120,00 € Teilzahlung zurückbekommen. Im Oktober 2011 habe ich meine Betriebskostenabrechnung für 2010 bekommen und eine hohe Gutschrift erhalten.
Jetzt steht noch die Betriebskostenabrechnung 2011 aus, wo es nur 2 Monate waren. In den 2 Monaten habe ich schon bei meinen Freund gewohnt, also dürfte keine Forderung kommen sondern eine Gutschrift.
Bei nachfrage des Vermieters um Auszahlung der restlichen Kaution wurde gesagt das es innerhalb 1 Monats auf meinem Konto ist.
Leider war es nicht so!!!
Nach wieder holten nachfragen wurde jetzt gesagt, dass es noch einbehalten wird wegen der Betriebskostenabrechnung 2011.
Mfg
Christina
Muss ich da jetzt noch warten oder habe ich das Recht, dass der Vermieter meinen Rest der Kaution auszahlen tut??? Wie lange muss ich warten, reicht nicht 1 Jahr?
Dennis Hundt
Hallo Christina,
Sie haben es vielleicht schon in den anderen Kommentaren gelesen. Ihr Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Abrechnung der Nebenkosten einbehalten. Im Zweifel müssen Sie bis Ende 2012 warten, denn so lange hat Ihr Vermieter Zeit, die Abrechnung für 2011 zu erstellen. Als angemessen betrachte ich, 1 maximal 2 Nebenkostenvorauszahlungen – in Anlehnung das das oben genannte Hamburger Urteil.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Meli
Guten Abend Herr Hundt,
im November 2011 wurde die damals gemeinsame Wohnung meines Mannes und mir übergeben, da wir uns getrennt haben. Der Mietvertrag lief auf beide Namen. Die Kaution sowie allen Miet-/Nebenkostenzahlungen sind durch mich getätigt worden, da wir Gütertrennung vor der Ehe vereinbart (Notariell) hatten. Nun zögert der ehemalige Vermieter die Rückzahlung der Kaution und das Guthaben aus der Nebenkostenerstattung aus 2011 (beides zusammen circa 800 Euro) hinaus, da er der Meinung ist, er dürfe es nicht mir überweisen, sondern müsse dies zwischen meinem Nochmann und mir teilen. Meinen Nochmann kann ich leider nicht erreichen, da er sich momentan im Ausland aufhält. Ist es 1. rechtens, dass der Vermieter Kaution und Guthaben einbehält, bis mein Mann sich bei ihm gemeldet hat, obwohl wir Gütertrennung vereinbart haben und alle Zahlung von mir kamen? Vielen Dank.
Dennis Hundt
Hallo Meli,
ich kann Ihnen leider nicht genau sagen, wie die rechtliche Lage bei der Kautionsauszahlung an zwei Mieter ist. Der Vermieter muss davon ausgehen, dass die Kaution und die Rückzahlung aus den Nebenkosten auf beide im Mietvertrag genannten Personen aufgeteilt werden müssen. Von daher kann ich die zögerliche Haltung durchaus verstehen. Ob der Vermieter damit rechtlich richtig liegt, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Im Zweifel sollten Sie die Meinung eines Anwalts einholen.
Tut mir Leid, dass ich Ihnen hier nicht mehr dazu schreiben kann.
Dennis Hundt
Julia
Werter Herr Hundt,
eine Frage habe ich noch zu Ihren sehr präzise verfassten Kommentaren: Darf der Vermieter die gesamte Kaution 6 Monate einbehalten, oder nur den angemessenen Anteil? Darf ich also nach einem Monat nach Übergabe auf diesen “unangemessen” Anteil bestehen oder erst nach 6 Monaten? Vielen, vielen Dank im Voraus.
Dennis Hundt
Hallo Julia,
- sechs Monate hat der Vermieter Zeit über die (gesamte) Kaution abzurechnen
- über die sechs Monate hinaus darf er für eine mögliche offene Nebenkostenabrechnung einen angemessenen Teil einbehalten
Das heißt, Sie können erst am Ende der sechs Monate auf die Abrechnung (des “unangemessenen” Teils) der Kaution bestehen.
Grüße
Dennis Hundt
Claudia Tamler
Hallo Herr Hundt,
im Mai 2010 bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen. Die Wohnungsübergabe verlief problemlos, ich habe neue Adresse und Kontodaten angegebn für die Rückzahlung der Kaution. Da sich bis zum Sommer 2010 dahingehend nichts getan hat, habe ich telefonisch Kontakt zu meiner ehemaligen Vermieterin/Verwalterin aufgenommen. Die Antwort ihrerseits war, dass ich bis Ende des Jahres warten muss, bis auch die Nebenkostenabrechnung 2009 kommt. Dann macht sie ne Enedabrechnung.
So war es dann auch, Ende Dezember 2010 habe ich einen Brief von ihr bekommen. In diesem Schreiben hat sie die Kaution gegen die Nebenkostensbrechnung von 2009 gesetzt, zusätzlich hat sie 100 € für die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung 2010 einbehalten, da ich bis jetzt immer nachzahlen musste. Ich habe aber auch mit Beginn 2010 meine Miete erhöht um 10 € damit man Ende des Jahres nicht in Ohnmacht fällt. Dadurch habe ich bis zum heutigen Tage noch nicht einmal die Hälfte meiner Kaution zurückbekommen.
Nun ist 2012 und ich habe bis jetzt noch keine Nebenkostenabrechnung für 2010 erhalten. Im Februar habe ich einen Brief an meine ehemalige Verwalterin geschrieben, indem ich die Nebenkostenabrechnung angefordert habe und ihr auch eine zeitliche Frist von 2 Wochen gegeben um diese Angelegenheit zu klären. Auf diesen Brief habe ich bis heute keine Antwort bekommen und bräuchte dringend einen Rat wie man in dieser Angelegenheit weiter verfahren kann.
mfg Claudia Tamler
Dennis Hundt
Hallo Frau Tamler,
im Grunde hat sich Ihre Vermieterin schon korrekt verhalten. Allerdings ist die Abrechnungsfrist für 2010 schon seit dem Jahreswechsel 2011/2012 abgelaufen. Sie als Mieterin haben weiterhin ein Recht auf eine korrekte Abrechnung, Ihr Vermieterin kann allerdings keine Nachzahlung mehr fordern.
Zwei Punkte müssen Sie jetzt beachten:
1. Die Kaution muss zurückgezahlt werden, da es keine Nachzahlung aus 2010 mehr geben kann. Zur Abrechnungsfrist siehe auch §556 BGB.
2. Ihre Vermieterin muss über die Nebenkosten abrechnen, dazu ist sie verpflichtet.
Ok, nun ist es einfach diese beiden Punkte in einem Brief zu verfassen und an Ihre Vermieterin zu senden. Das Problem ist, dass diese nicht reagiert. Ich denke, Sie kommen hier alleine nicht mehr weiter. Sie brauchen einen Anwalt, der für Sie ein Schreiben aufsetzt und die Auszahlung und die Abrechnung mit Nachdruck einfordert.
Ich denke, das sollte reichen, um an Ihr Geld / Ihr Recht zu kommen. Ein einfaches Anwaltsschreiben kostet nicht die Welt. Mailen Sie mir, gerne empfehle ich Ihnen einen Anwalt. Die Abwicklung kann ohne weiteres telefonisch, per E-Mail oder Post erfolgen. Für einen Anwalt keine große Sache.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Florian
Guten Tag Herr Hundt,
ich bin am 01.06.2011 aus meiner Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe würde ein Protokoll erstellt, es gab einen Mangel an der Wohnung, dem ich zustimmte auf eigene Kosten durch den Vermieter reparieren zu lassen. Nun habe ich bis heute keinerlei Kostenvoranschlag oder Rechnung erhalten, auch eine Betriebskostenabrechnung ist bis jetzt nicht bei mir angekommen. Ich habe seit dem Auszug nichts mehr von meinem Vermieter gehört.
Die 6-monatige Frist ist nun ja schon abgelaufen. Meine Frage, wie lange darf der Vermieter diesen Mangel geltend machen? Verlängert sich bei so einem Fall die Frist? Es wurde bis Dato natürlich auch noch keine Kaution erstattet.
Dennis Hundt
Hallo Florian,
ich denke, Sie sollten Ihren Vermieter zur Auszahlung der Kaution auffordern. Die Frist ist abgelaufen, Sie haben ein Recht auf Rückzahlung. Wenn Ihr Vermieter die Tür repariert hat, wird es Ihnen den Aufwand nachweisen müssen und mit der Kaution verrechnen. Aber Achtung, einen Teil der Kaution kann Ihr Vermieter auch noch länger als sechs Monate einbehalten. Für eine mögliche Nebenkostennachzahlung aus 2011. Für diese Abrechnung hat Ihr Vermieter bis Ende 2012 Zeit.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Alexandra Amsel
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich habe meine Wohnung im letzten Jahr zu Ende Oktober gekündt. Die anschließenden drei Monate Kündigungsfrist konnte ich sparen, da ich einen Nachmieter fand, den der Vermieter akzeptierte. Ich zog also Ende Oktober aus und die Nachmieterin übernahm, wie gesehen, die Wohnung und erklärte sich bereit selbst zu renovieren, da sie dringend einziehen wollte. Bei der Wohnungsübergabe verwies der Makler mehrmals bei der Nachmieterin auf von mir angebrachte Styroporstuckleisten, die sie jedoch übernehmen wollte. Die Nachmieterin unterschrieb den Mietvertrag, renovierte, hinterlegte eine Kaution und zahlte Miete. Ich wartete nur noch auf die Rückzahlung meiner Kaution.
Aus gesundheitlichen Gründen kündigte die Nachmieterin bereits nach zwei Monaten wieder die Wohnung. Der Vermieter möchte nun von meiner Kaution Kosten für die Beseitigung der Stuckleisten abziehen. Meine Nachmieterin ist nicht mehr zu erreichen, da sie in psychologischer stationärer Behandlung ist. Ihr Vater vertritt ihre “Ansprüche” und weigert sich beim Auszug seiner Tochter die Leisten zu entfernen. Ich habe in mehreren Gesprächen mit dem Vater und dem ehemaligem Vermieter versucht meine Kaution zu erhalten. Leider bis heute (März) ohne Erfolg.
Kann ich nun zur Entfernung der Leisten sowie zu einer Renovierung herangezogen werden, obwohl bereits eine Nachmieterin in der Wohnung wohnte und malerte?
Dennis Hundt
Hallo Frau Amsel,
danke für Ihren Kommentar. Sie haben die Wohnung übergeben, Vermieter und Nachmieter waren offensichtlich einverstanden. Natürlich können Sie nicht mehr für die Stuckleisten “belangt” werden. Diese sind in das Eigentum Ihrer Nachmieterin übergegangen. Diese muss die Leisten entfernen bzw. der Vermieter muss die Entfernung mit der Nachmieterin regeln und im Zweifel die Mietkaution dafür verwenden. In meinen Augen eine ganz klare Sache.
Die Frage ist nun, wie haben Sie die Übergabe abgewickelt? Schriftlich? gibt es eine Vereinbarung? Das wäre natürlich der beste Fall. Aber selbst wenn nicht, haben alle Parteien konkludent gehandelt und die Situation offensichtlich so akzeptiert.
Im Zweifel brauchen Sie rechtlichen Beistand um die Kaution mit Nachdruck von Ihrem Vermieter zurück zu fordern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Michael
Hallo Herr Hundt,
ich selbst bin Vermieter einer Wohnung. Die Mieter sind jetzt nach ca. 1 Jahr ausgezogen. In diesem Jahr haben die Mieter selbst umfassende Renovierungsarbeiten durchgeführt, die von mir auch genehmigt wurden. Es wurde allerdings nur besprochen was renoviert werden soll. Es wurden aber keine Absprachen über die Durchführung gemacht.
Leider hat sich jetzt beim Auszug der Mieter herausgestellt, dass die Renovierungsarbeiten sehr schlecht und teilweise mit großen Mängeln durchgeführt wurden. Dadurch weist die Wohnung nun Schäden auf, die wir beheben müssen.
Die größten Schäden sind:
– Fließen wurden direkt auf einen PVC-Boden gelegt und die Fugen bröckeln heraus, da sich die Fliesen bewegen.
– Vorhandene Fliesen im Bad und die Badewanne wurden mit einem Lack gestrichen, der jetzt abbröckelt.
– An vielen Stellen in der Wohnung wurden keine Sockelleisten angebracht, sodass nun Rillen zur Wand hin existieren in denen sich Dreck ansammelt.
– Die Wohnung wurde allgemein in einem sehr schmutzigen Zustand übergeben.
Wir haben leider kein Übergabeprotokoll verfasst. Nun möchten wir die Kaution einbehalten, um damit die schlimmsten Schäden zu beheben.
Können Sie mir Auskunft geben, wie die rechtliche Lage ist? Können wir bedenkenlos die Kaution einbehalten oder können die Mieter eventuell über einen Anwalt die Kaution zurückfordern, da sie ja die Wohnung “renoviert” haben und wir ursprünglich unser Einverständnis gegeben hatten.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Viele Grüße
Michael
Dennis Hundt
Hallo Michael,
der Fall ist wirklich schwierig und erschreckend zugleich. Eins vorweg: Natürlich wäre es besser gewesen, den Umfang der Renovierung schriftlich zu fixieren und auch bei Ein- und Auszug ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Das Fehlen dieser Schriftstücke bringt jetzt enorme Schwierigkeiten mit sich.
Ich vermutet, mit Ihrer Zustimmung zur Renovierung geht einher, dass der Mieter fachlich korrekt arbeitet. Da wäre natürlich ein deutlicher Pluspunkt für Sie als Vermieter.
Zudem haben Sie im Bestfall im Mietvertrag eine wirksame Regelung zu den Schönheitsreparaturen vereinbart. Hieraus ergibt sich, in welchem Zustand die Wohnung übergeben werden muss.
OK, viel mehr kann ich zu den Formalien gar nicht schreiben.
Was sollten Sie jetzt tun?
Ich an Ihrer Stelle würde dem Mieter mit Nachdruck auffordern die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzten. Der Mieter sollte nacharbeiten. Setzen Sie eine Frist (z.B. 14 Tage). Weisen Sie darauf hin, dass Sie die Wohnung ansonsten von Handwerkern in Stand setzen lassen werden und die Kosten von der Kaution abziehen. Dann ist der Mieter am Ball. Bessert er nach oder akzeptiert er die verlorene Kaution?
Im schlimmsten Fall holt er sich die Kaution mit einem Anwalt zurück und bezieht sich darauf, dass kein Renovierungsstandard vereinbart war, dass er die Wohnung unrenoviert übernommen hat (evtl.?) und das Sie bei der Übergabe den Zustand (angeblich) so akzeptiert haben. “Schließlich haben Sie noch nicht mal ein Protokoll erstellt…”. Und vielleicht ist Ihre Klausel zu den Schönheitsreparaturen sogar unwirksam.
Sie merken, es ist alles sehr kompliziert. Sie können sicherlich versuchen die Kaution einzubehalten, ob Sie allerdings damit durchkommen ist vollkommen offen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Michael
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für Ihre ausführliche Anwort.
Wir können leider nicht so verfahren, wie Sie beschrieben haben, da die Nachmieter bereits eingezogen sind.
Wir hatten eine Vorabnahme gemacht, bei der mündlich vereinbart wurde was renoviert werden muss. Dazu gehörte die Tapete dort auszubessern, wo die Katze gekratzt hatte und die herausgebröckelten Fliesen neu auszufugen (angeblich mit einem “flexiblen” Mörtel, der jetzt trotzdem wieder herausbröckelt). Die Tapete wurde an den verkratzten Stellen ausgetauscht, allerdings mit einer viel feineren Raufasertapete, was man jetzt deutlich sieht.
Die fehlenden Fußleisten kann ich auch selbst mit geringem finanziellen Aufwand anbringen. Die sind nicht das größte Problem.
Die Beschädigungen im Bad (Fliesen und Badewanne) haben wir aber bei der Übernahme nicht gesehen, da die Mieter Bade- und Duschmatten ausgelegt hatten, damit wir die Beschädigungen nicht sehen.
Ich bereue es inzwischen sehr, dass wir keinerlei schriftliche Vereinbarungen getroffen haben, aber daran kann man jetzt leider nichts mehr ändern.
Sehen Sie ein Chance, dass wir wenigstens für die Reparaturen im Bad (was vermutlich die teuersten werden), die Kaution einbehalten können, da die Mieter offensichtlich versucht hatten, die Mängel vor uns zu verbergen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Viele Grüße
Michael
Dennis Hundt
Hallo Michael,
grundsätzlich haben Sie nach § 548 sechs Monate Zeit, Ihre Ansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Natürlich könnten Sie versuchen, sich darauf zu berufen, dass der Mieter die Mängel im Bad verstecken wollte. Die Frage ist halt, ob es realistisch ist, dass der Mieter noch Nachbesserungen vornimmt. Zur Nachbesserung müssen Sie Ihn wie gesagt samt Frist auffordern – anschließen könnten Sie erst die Kaution verwenden.
In der Summe alles sehr schwierig. Sie könnten sich natürlich anwaltlichen Rat einholen und dann tatsächlich halbwegs rechtssicher agieren. Es kommt auch darauf an, wie der Mieter so tickt. Wenn der Mieter Ärger sucht, werden Sie es schwer haben. Möglicherweise kommen Sie aber auch damit durch, einen Teil der Kaution einzubehalten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Steffi
Hallo.
Ich habe zum 30.06.2012 unsere Wohnung gekündigt. Jetzt schreibt uns der Vermieter das er laut Paragraf 11 der Satzung nach Feststellung der Bilanz für das Geschäftsjahr 2012, die Rückzahlung im Juni 2013 vornehmen will. Ist das richtig so? Ich habe immer Nebenkosten plus Heizung monatlich voraus gezahlt und bin fast immer die Woche allein gewesen und kaum daheim, wegen der Arbeit. Ich Brauch die Kaution für die neue Wohnung.
Kann mir jemand helfen?
Dennis Hundt
Hallo Steffi,
Ihr Vermieter muss Ihnen die Kaution binnen sechs Monaten nach Mietvertragsende (also bis Ende Dezember 2012) zurück zahlen. Nur einen kleineren angemessenen Teil darf er bis zur Abrechnung des Jahres 2012 einbehalten (also bis Ende 2013). Als angemessen würde ich 1 bis 2 Nebenkostenvorauszahlungen ansehen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Margot
Ein herzliches Hallo,
es kann auch Vermieter treffen. Wir haben eine Wohnung vom Mieter übernommen, ohne Beleuchtung gegen 18.00 Uhr. Es wurde in nicht geschlossener Wasseranschluss festgestellt. Gemeinsam wurde aufgewischt und eine Schüssel darunter gestellt. (Die Mieter hatte 5 Tage zuvor die Küche abgebaut und waren seitdem nicht mehr in der Wohnung.) Leider hat mein Mann das Übergabeprotokoll schon vorher unterschrieben, ich war zur OP im Krankenhaus. Am nächsten Morgen, als ich aus dem Krankenhaus entlassen wurde, sah ich die Bescherung. Das Laminat in der Küche und Flur waren an den Nahtstellen gequollen. Sofort haben wir den Mieter benachrichtigt, der kam, nahm paar Bretter aus, fotografierte und versprach seine Versicherung zu benachrichtigen, vertröstete uns 10 Tage lang.
Er rührte sich aber nicht mehr, verlangte nur die einbehaltene Kaution zurück. Wir hatten viel Ärger, zwei Wohnungen nass, mehrere Wochen Trocknunsgeräte, Mietminderung des oberen Mieters und jetzt Klage auf Zahlung der Kaution: Es wären nur drei Bretter feucht gewesen, den Schaden hätten wir uns selber zugefügt,
Es geht vor Gericht. Er sagt, seine Versicherung hätte ohne Besichtigung eine Regulierung abgelehnt. Es trifft also nicht immer nur den Mieter. Gibt es eine Chance auf Gerechtigkeit?
Heiko Wittkuhn
Guten Tag Herr Hundt,
gibt es einen Unterschied bezüglich Mietkaution zwischen privat und geschäftlich gemieteten Räumen.
Grüße
H. Wittkuhn
Dennis Hundt
Hallo Herr Wittkuhn,
ja, es gibt Unterschiede. Bei geschäftlichen Mietverträgen verhandeln Kaufleute, hier können Sie so ziemlich alles vereinbaren. Zum Beispiel die Höhe der Kaution: drei Warmmieten + MWST (Bruttowarmmiete) sind in geschäftlichen Mietvertragen keine Seltenheit.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Dennis Hundt
Hallo Margot,
danke für den ausführlichen Kommentar. Sie haben ganz Recht, man kann auch mal als Vermieter – der vermeintlich am längeren Hebel sitzt – Pech haben. Wenn Sie schon vor Gericht waren und es ein Urteil gibt, ist der Fall wohl abgeschlossen und die “Gerechtigkeit” im Sinne des Gerichts hergestellt.
Viele Grüße
Dennis Hundt