Mietaufhebungsvertrag
Im beidseitigem Einverständnis kann ein Mietverhältnis durch einen Mietaufhebungsvertrag zu selbst gewählten Terminen beendet werden.
Voraussetzungen für einen Mietaufhebungsvertrag
Mieter und Vermieter vereinbaren in einem Mietaufhebungsvertrag die Beendigung eines bestehenden Mietverhältnisses unter vorher geklärten Bedingungen. Grundsätzlich kann ein Mietaufhebungsvertrag jederzeit geschlossen werden, allerdings ist Voraussetzung dafür, dass beide Parteien damit einverstanden sind. Ein Mietaufhebungsvereinbarung ist auch die einzige Möglichkeit für einen Rücktritt vom Mietvertrag, wenn sich z.B. die Lebensumstände schlagartig geändert haben.
Weder Mieter noch Vermieter müssen demnach das Angebot eines Aufhebungsvertrages annehmen, sondern können bei Nichteinigung nach den gesetzlichen Fristen handeln. Stimmen beide Parteien dem Mietaufhebungsvertrag zu, ist dieser jedoch verpflichtend.
Meistens wird die Form des Mietaufhebungsvertrages bei Zeitmietverträgen gewählt, weil während der Laufzeit solcher dem Mieter kein ordentliches Kündigungsrecht zusteht und er dann unter Umständen noch Jahre in der Wohnung bleiben müsste. Weil die vorzeitige Kündigung des Zeitmietvertrages nicht ohne Weiteres möglich ist.
Aber auch plötzliche Änderungen der Lebenssituation machen oftmals einen kurzfristigen Wohnungswechsel nötig, wobei ein Mietaufhebungsvertrag auch bei einem unbefristeten Mietverhältnis helfen kann, doppelte Mietausgaben zu vermeiden.
Die Inhalte eines Mietaufhebungsvertrages
Ein Mietaufhebungsvertrag sollte immer schriftlich geschlossen werden. Allerdings gibt es dafür keine gesetzlich vorgeschriebene Form. Im Grunde würde es ausreichen, wenn er das von Mieter und Vermieter vereinbarte neue Vertragsende des Mietverhältnisses enthält und von beiden Parteien unterschrieben wird. Hier finden Sie ein Muster für eine Mietaufhebungsvereinbarung.
In der Praxis hat es sich jedoch bewährt, den Mietaufhebungsvertrag etwas auszuweiten. So können in ihm gleich alle für einen Auszug relevanten Punkte geklärt und festgehalten werden, wie beispielsweise der genaue Rückgabetermin, der Zustand, in dem die Wohnung zurückgegeben werden muss (z.B. besenrein), Übernahmeregelungen eventueller Einbauten (z.B. einer Küche), die Rückzahlung der Mietkaution und die Übernahme von Schönheitsreparaturen oder generelle Regelungen zu den Renovierungen beim Auszug.
Auch wenn finanzielle Abfindungen für einen Interessensausgleich vereinbart wurden, gehören diese Absprachen in den Mietaufhebungsvertrag.
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