Über den Berliner Mieterspiegel 2011 habe ich vor gut vier Wochen bereits ein paar Worte geschrieben. Vor ein paar Tagen kam der sogenannte Marktmietspiegel des IVD heraus. Dieser Marktmietspiegel gibt einen Überblick darüber, was Wohnungen bei der Neuvermietung kosten.
Denn was viele nicht wissen: Bei der Neuvermietung kann der Vermieter 20% mehr Nettomiete verlangen als durch den qualifizierten Mietspiegel in Berlin ausgewiesen wird.
Zu diesem Ergebnis kommt auch der IVD in seinem Marktmietspiegel 2011. Im Schnitt müssen Neumieter knapp 20% mehr Miete bezahlen als der offizielle Mietspiegel des Berliner Senats ausweist. Die Schwerpunktmiete (der Mietzins, der am häufigsten anzutreffen war) entspricht laut IVD Studie 6,20 € pro Quadratmeter und Monat. Im Vergleich: Der Mietspiegel der Stadt Berlin gibt eine Durchschnittsmiete von 5,21 € an.


Betrachtet man den Marktmietspiegel 2011 (6,20 € / qm) und den Marktmietspiegel 2009 (5,80 € / qm) so ergibt sich ein durchschnittlicher Mietenanstieg bei der Neuvermietung von circa 7% (Zeitraum 2009 bis 2011). Dieser Anstieg deckt sich auch halbwegs mit dem Anstieg des offiziellen Mietspiegels von 2009 zu 2011, hier sind es ca. 8% Steigerung.
Der wichtigste Unterschied ist nur, dass der Marktspiegel 2011 und auch in den vergangenen Jahren circa 20% über dem Berliner Mietspiegel-Niveau liegt.
Laut IVD geht es besonders in den Berliner Innenstadtlagen aufwärts mit den Mieten, hier sind besonders Mitte, Neukölln und auch Berlin-Lichtenberg zu nennen. In den Randlagen Marzahn-Hellersdorf und Spandau sinken die Mieten bei der Neuvermietung hingegen leicht.

Fazit

In meinen Augen bringt der Marktmietspiegel keine großen Überraschungen mit sich. Wichtig ist auf jeden Fall, dass Marktmietspiegel bei der Wohnungssuche sicherlich hilfreicher ist als der Mietspiegel von Land Berlin.


Denn der IVD bildet in seiner Ausarbeitung den Markt der Neuvermietung ab. Dennoch ist der offizielle Mietspiegel keineswegs nutzlos – der qualifizierte Mietspiegel gibt Mietern und Vermietern verlässlich darüber Auskunft in wie weit Mieten bei bestehenden Mietverhältnissen erhöht werden dürfen (bei Mieterhöhungsverlangen nach §558 BGB).

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

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