Die Maklerprovision gehört zu den klassischen Erwerbsnebenkosten. Mit circa 3 bis 7 Prozent vom Kaufpreis kann eine Provision schon zum Ärgernis werden und den gesamten Kauf- oder Mietpreis einer Immobilie in die Höhe treiben. Beim Anmieten einer Wohnung werden bis zu zwei Kaltmieten fällig, auch das kann ins Geld gehen. Ich möchte hier beleuchten, ob der Provisionsanspruch eines Maklers gerechtfertigt ist und warum so viele Immobilien über Immobilienmakler angeboten werden. Hierzu möchte ich erst einmal klären, warum ein Makler beauftragt wird. Im Normalfall wird ein Immobilienmakler vom Eigentümer einer Immobilie mit deren Verkauf oder der Vermietung beauftragt. Der Verkäufer beauftragt den Makler, weil er zum Beispiel nicht selbst vor Ort ist, sich zeitlich nicht um den Verkauf oder um die Vermietung kümmern kann bzw. will oder weil er es sich einfach nicht zutraut, die Immobilen „von Privat“ am Markt anzubieten.
Die häufigsten Gründe, warum ein Makler beauftragt wird:
Der Verkäufer kann sich nicht um die Vermarktung kümmern, weil er nicht vor Ort ist.
Der Verkäufer kann sich zeitlich nicht um die umfassende Vermarktung des Hauses oder der Wohnung kümmern.
Fachlich ist der Verkäufer nicht in der Lage, die Immobilien am Markt zu präsentieren (Erstellung eines Exposés, Zeitungsinserate, Internet-Auftritt, Besichtigungen, usw.).
Preiseinschätzung: Viele Verkäufer tun sich schwer, einen marktüblichen Preis für die (vielleicht sogar selbst bewohnte) Immobilie zu finden. Hier kann ein erfahrener Makler mit seiner Fachkenntnis punkten.
Vertrauen: Viele Menschen verkaufen in Ihrem Leben nur ein Haus. Hier möchte man natürlich nichts falsch machen, daher gehen viele Verkäufer auf Nummer sicher und beauftragen einen Makler.
Je nach Bundesland entsteht auch kein wirklicher finanzieller Nachteil für den Verkäufer. Die Maklerprovision wird oftmals alleine vom Käufer getragen. Und selbst wenn der Verkäufer einen Teil der Provision trägt, wird er diesen Teil bewusst oder unbewusst auf den Verkaufspreis heraufrechnen.
Pro Maklerprovision:
Hier die Gründe, die in meinen Augen für die Angemessenheit der Maklerprovision sprechen.
Das Maklerdasein ist ein Risiko. Die Einnahmen sind vom Erfolg abhängig – nur Makler, die erfolgreich verkaufen und vermieten, haben einen Anspruch auf eine Provision. Dieses Risiko wird durch eine höhere Vergütung ausgeglichen.
Makler müssen für einen erfolgreichen Abschluss im Regelfall mit dutzenden Interessenten sprechen, mehrere Besichtigungen vornehmen. Einmal besichtigen und vom ersten Interessenten die Provision kassieren, ist die absolute Ausnahme.
Für die Arbeitszeit, die ein Immobilienmakler mit Kunden verbringt, die nicht mieten oder kaufen, wird er nicht vergütet.
Ein Makler ist Dienstleister durch und durch. Die Begleitung des Verkäufers und des Käufers durch die gesamte Abwicklung ist für gute Makler eine Selbstverständlichkeit.
Der Immobilienmakler gibt sein Wissen und seine Erfahrungen weiter. Er verkauft also nicht nur seine Dienstleistung, sondern ebenso Fachwissen.
Immobilienmakler haben keinen 9to5 Job. Besichtigungen und Telefonate in den Abendstunden und am Wochenende sind eher die Regel als die Ausnahme.
Makler sind im Normalfall nicht angestellt, sondern selbständig. Man könnte auch sagen – Unternehmer. Mit allen Vor- und Nachteilen und dem gesamten unternehmerischen Risiko. Dieses Risiko lässt sich ein Makler zu recht auch vergüten. Nicht zuletzt ist man als Selbständiger für seine Büromiete, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Ko. selbst verantwortlich.
Die Mehrzahl der Objekte hat ein Makler mehrere Wochen, oft sogar Monate im Angebot, gerade beim Verkauf. Hier sieht man bereits, dass es im Normalfall kein schnell verdientes Geld ist, als Makler zu arbeiten.
Contra Maklerprovision:
Mit Sicherheit gibt es auch einige Gründe, die gegen einen Maklerprovision sprechen.
Das Hauptargument ist sicherlich die Höhe der Maklerprovision. Bei einem Kaufpreis vom 200.000 Euro sind 7,14 % Prozent Provision inkl. MwSt. mit Sicherheit eine Stange Geld. Genau genommen sind es 14.280 Euro. Ohne Frage – viel Geld, abhängig vom Leistungseinsatz des Makler vielleicht auch zu viel Geld.
Ebenso verdient der Makler sehr gut in vermieterfreundlichen Märkten. In München, Hamburg oder Stuttgart herrscht Wohnungsmangel. Massenbesichtigungen mit 20 potenziellen Mietern + Makler lassen das Maklerdasein in einem dunklen Licht erscheinen. Die Mieter sind im Nachteil, der Makler entscheidet, muss sich nur noch seinen Wunsch-Kandidaten aussuchen und kassiert. 2 Kaltmieten + MwSt. Also 2,38 Kaltmieten. Bei einer großen Wohnung mit 1.000 Euro Kaltmiete im Monat sind das stolze 2380 Euro Provision (inkl. MwSt).
In beiden Fällen scheint die Provision zu hoch und zu leicht verdient. Wichtig ist aber, dass diese einfachen und hochbezahlten Makleraufträge nicht die Regel sind – schon gar nicht in allen Regionen. Es gibt entwicklungsschwache Regionen in Deutschland, in denen der Immobilienmakler den Mieter oder Käufer in mühsamer Arbeit geradezu suchen muss, weil einfach wenig Nachfrage auf Käufer- und Mieterseite besteht. Auf der anderen Seite sind die Regionen, in denen man als Makler vielleicht das schnelle Geld wittert, auch von Wettbewerbern überschwemmt. Hier ist dann das größte Maklerproblem, an Aufträge zu kommen.
Wie kann man die Maklerprovisionen sparen?
Ich möchte hier keinesfalls darauf eingehen, wie man einen Makler austricksen oder gar um seine verdiente Provision bringen kann. Vielmehr möchte ich auf zwei Punkte hinweisen. A: Internetplattformen für provisionsfreie Wohnungen und Häuser Es gibt neben den großen Immobilienportalen auch kleine Plattformen, die sich auf Immobilien ohne Provision spezialisiert haben. Hier werden ausschließlich Angebote ohne Maklerprovision präsentiert. B: Verhandeln Ich habe vor einiger Zeit bereits darüber geschrieben. Es gibt durchaus Fälle, in denen man als Käufer die Provision verhandeln kann. Mehr dazu unter: Maklerprovision verhandelbar.
Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilieneigentümer. Mit meinem Portal Hausverwalter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Hausverwaltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.
16 Gedanken zu „Maklerprovision = zu hoch oder gerechtfertigt?“
Guten Tag, über ein Wohnungsangebot im Internet geriet ich an eine Maklerin. Hier ein kurzer Verlauf: Wegen Zeitmangel von allen Parteien machte ich persönlich ein Besichtigungstermin mit der derzeitigen Mieterin aus. Die geforderten Unterlagen sendete ich ihr eigenmächtig gescannt via E-Mail. Nach der Besichtigung war sie nicht mehr zu erreichen. Weder telefonisch oder per E-Mail. In dieser Zeit setzte ich mich dann mit der Hausverwaltung – welche ich auch eigenständig herausbekommen habe – in Verbindung. Auch diese erhielten von mir die geforderten Unterlagen. Nachdem die Maklerin eine Woche später nach intensiven Versuchen meinerseits, doch mal ans Telefon zu bekommen war, behauptete diese, sie warte auf mein Unterlagen per E-Mail.Was aber nie abgesprochen war. Zwei Tage später möchte sie von mir, dass ich ihr die Originale per Post zum nächsten Tag zukommen lasse. Ohne dass sie mir die Anschrift nennt. Mit der Zusage, dass sie mich vorschlagen wird. Jetzt ist wohl augenscheinlich, dass diese Maklerin entweder überfordert oder unfähig ist, oder? Aber meine Frage ist, ob Sie ein Tipp hätten, wie ich mich nun verhalten soll, da es mir schrecklich weh täte dieser Frau die volle Provision – die auch höher ist als 2NKM + Steuern – zu zahlen. Neben der ungesetzlichen, wenn auch gebräuchlichen Höhe der Provision, gibt es hier doch sicherlich noch mehr Fehler im Aufgabenbereich eines Maklers die ich als Argumente für eine Verhandlung nutzen könnte. Man fühlt sich so hilflos als Wohnungssuchender. Im Voraus Vielen Dank.
Hallo A. die Sachlage ist verworren und es ist schwieg aus der Entfernung einzuschätzen, ob die Maklerin einen Anspruch auf die Provision hat oder nicht. Mit diesen Fragen beschäftigen sich tagtäglich Anwälte. Leider kann ich Sie auch nur an einen Anwalt verweisen, um den Sachverhalt einschätzen zu können. Auf jeden Fall ist es nicht rechtmäßig, wenn der Makler mehr als 2 NKM + 19% MwSt verlangt (2,38 Kaltmieten inkl. Steuern). Tut mir Leid, dass ich Ihnen nicht wirklich weiterhelfen kann. Dennis Hundt
Hallo, ich habe eine Frage zur Maklerprovision. Ist in der Provision auch die Vermietung von Garagenplätzen mit einzubeziehen oder gehören diese nicht in eine Maklerrechnung? Die Kaltmiete für die Wohnung beträgt 1190 Euro und es gibt 2 PKW Stellplätze für je 40 Euro -> die Maklergebühr beträgt bei 2,38MM 3022,60 Euro. Vielen Dank
Hallo AH, in der Provisionsforderung ist die Stellplatzmiete offensichtlich mit einbezogen. Ich würde sagen, grundsätzlich gilt, was vereinbart wurde. Im Exposé sind sicherlich 2 Kaltmieten + MwSt. ausgewiesen. Jetzt stellt sich die Frage, wie hoch wurde die Kaltmiete im Exposé ausgewiesen? Wurde nur die Wohnungsmiete ausgewiesen, gehe ich davon aus, dass auch nur hierfür Provision gezahlt werden muss. War die Miete inkl. der Stellplätze ausgewiesen, besteht meines Erachtens auch ein Anspruch des Maklers auf die Vergütung für die Stellplätze. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, mein Freund ich und wollen zusammen ziehen. Haben auch vor 8 Wochen unsere „Traumwohnung“ gefunden, die sich allerdings noch vor Einzug (zum 01.07.12) als Alptraum entpuppte. Die Wohnung fanden wir im Internet. Leider mit Provision. Der Makler kam uns netterweise mit der Provision entgegen (statt 1.500 € „nur“ 1.000 €). Diese sollten wir bar (!!!) am Tag des Vertragsabschlusses bezahlen. Was wir auch taten. Als Gegenzug bekam ich eine Rechnung ausgehändigt. Erst nachdem ich um eine Quittung bat, wurde mir auf der Rechnung der Erhalt des Geldes unterschrieben, was dem Makler aber nicht passte. Auch das Verhältnis zwischen Makler und Vermieter schien uns zu vertraut. Es wurde sich gedutzt, private Dinge wurden in unserem Beisein besprochen, etc. Am 15.6. sollten wir die Schlüssel bekommen – der Termin war mit den Vermietern ausgemacht – allerdings vergessen. Wir wurden auf eine halbe Stunde später vertröstet. Bei Eintritt in die Wohnung (diese haben wir vor Vertragsabschluss nur möbliert gesehen) traf uns der Schlag… Nicht renoviert, wie vereinbart, Schimmel in Küche und Schlafzimmer, in der Küche war der Putz aus der Wand gebrochen (10 Löcher; Größe von ca einem Essteller)… Nachdem wir die Schlüssel verweigert hatten bekam ich schon gleich einen Anruf vom Makler. Wir sollten uns bitte wegen so ein bisschen Schimmel nicht anstellen. Ein bisschen Schimmel-Ex und es sei gut. Zudem muss ich hinzufügen, das der Vermieter uns noch gesagt hat, das es nicht möglich wäre Fachleute zu bestellen, die den Schimmel beseitigen, da er dazu das Geld nicht hätte. Er würde den Schimmel lediglich überstreichen. Aber wir finden das es nicht geht. Leider drohte der Makler, nachdem ich sagte das wir vom Mietvertrag zurücktreten wollen, mit dem Gericht. Haben wir eine Chance vom Mietvertrag zurück zu treten und die Provision zurück zu bekommen? Zumal wir befürchten, das die Provision zwischen Makler und Vermieter geteilt wurden. Ich hoffe Sie können uns helfen, Gruß, Stephanie
Hallo Stephanie, der Fall ist schwer einzuschätzen. Möglicherweise können Sie den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen. Einen „Rücktritt“ gibt es im Mietrecht leider nicht. Ob Sie die Provision wiederbekommen ist unklar. Ich denke Sie sollten sich rechtlich beraten lassen, wenn Sie die Wohnung nicht beziehen wollen. Aus der Entfernung ist die Sachlage nur schwer zu beurteilen. Tut mir Leid, dass ich nicht mehr schreiben kann. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, auf Grund Eigenbedarfs müssen wir aus unserer alten Wohnung ausziehen. Wir haben daraufhin eine Anonce geschaltet, dass wir eine Wohnung suchen. Hierauf hat sich ein privater Vermieter gemeldet. Wir haben uns die Wohnung angeschaut und ihm zugesagt, wir würden sie nehmen. Nach dem Besichtigungstermin und unserer Zusage, kam er plötzlich daher, er würde die ganze Mietangelegenheit über Makler laufen lassen. D.h. für uns eine Maklerprovision wird fällig. Nun die Frage, kann man sich dagegen wehren? Wir haben ja privat inseriert und er sich privat bei uns gemeldet? Für Ihre Antwort im Voraus besten Dank. Mit freundlichen Grüßen Familie Wilkat
Hallo Frau / Herr Wilkat, nun ja, es ist schwierig. Ich könnte mir vorstellen, dass der Vermieter mit dem Makler gemeinsame Sache macht. Sonst müsste ja jetzt kein Makler mehr tätig werden. Wenn der Vermieter auf den Makler besteht, haben Sie im Grunde keine andere Möglichkeit als sich an den Makler zu wenden. Wenn es um die Maklerprovision geht, könnten Sie sich auf „Vorkenntnis“ berufen. Aber auch das ist schwierig. Solang Vermieter und Makler wollen, dass Sie eine Provision zahlen, sieht es eher schlecht für Sie aus. Im Zweifel sollen Sie sich vielleicht nach einer anderen Wohnung umsehen oder den Vermieter bitten den Vertrag ohne Einbeziehung eines Makler abzuschließen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, ich habe auch einmal eine Frage. Sie sagen als Pro für die Provision sei zu nennen, dass der Makler Dienstleister ist und den Käufer mit Fachwissen berät und begleitet. Ich möchte eine Immobilie erwerben, an der ein Makler klebt, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat. (entschuldigen sie die Ausdrucksweise). Nicht einmal den Bodenrichtwert der Gegend ist ihm bekannt. Auch von insgesamt 3 Besichtigungen hat er nur eine durchgeführt, damit er sich seine Unterschrift auf dem Nachweiszettel sichern konnte. Dieser Mensch will 7,14% haben, und es fällt mir sehr schwer, dies wirklich zu bezahlen. Der Makler hat mir das Leben erschwert, es fehlten finanzierungsrelevante Unterlagen und der Makler hatte keine Lust, diese nachzureichen, denn es ist ja nicht seine Pflicht. Aber Sätze wie „Wenn sie mir nicht die volle Provision bezahlen, dann verkaufe ich ihnen das Haus nicht“, fand ich unangebracht. Da fühlt man sich als Käufer sehr unwohl. Ich wollte aber dieses Objekt haben. Ich frage mich aber, warum von Gesetzeswegen her ich als Käufer, wenn ich ein Objekt haben möchte, mir Schikanen gefallen lassen muss oder mir Steine in de Weg legen lassen muss und dann diesem Menschen auch noch soo viel Geld bezahlen soll. Für mich ist auf der contra-Liste viel mehr als auf der Pro-Liste. Wissen sie, warum ein Makler einen Käufer behandeln kann wie er will, nur weil er weiß, dass man ohne ihn eh das Haus nicht kaufen kann? Bzw. ob man da etwas gegen machen kann? MfG
Hallo Nico, danke für Ihren Kommentar und Ihre Meinung. Leider gibt es wie in viele Branchen schwarze Schafe. Ich hätte auch nichts gegen das Besteller-Prinzip. Wer den Makler bestellt (Verkäufer) bezahlt den Makler auch. Das würde den Markt aufmischen und die Schlechtleister verdrängen. Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Tag Herr Hundt, vielen Dank für Ihre wirklich fachkundigen Hinweise und Informationen. Ich habe folgende Fragen an Sie. Beim Kauf einer Immobilie (unbebaut) hat der Makler eine Bedingung in den Objektnachweis formuliert. Entweder man baut mit seiner vermittelten Hausbaufirma oder man muss eine Provision in Höhe von 14%+MWST. zahlen. Punkt1: Ist die Höhe der Provision sittenwidrig? Ich habe bereits von einigen Urteilen in dieser Richtung gelesen. Punkt2: Ist die Formulierung einer Bedingung in einem Objektnachweis, als Knebelung zu verstehen und daher ggfls. von Beginn an unwirksam? Ich habe den Bau-Vertrag abgeschlossen, aber im Nachhinein wg. Unstimmigkeiten im weiteren Verlauf gekündigt. Die Baufirma erwägt eine Schadenersatzklage. Mein RA geht von sehr guten Chancen für mich aus. Der involvierte Makler (dessen Maklerzulassung ich noch prüfen muss) meint nun, er könne die 14%+MWST in Rechnung stellen, da ich nicht mit der Hausbaufirma gebaut habe. Für Ihre geschätzte Antwort bedanke ich mich. Mfg Leon
Sehr geehrter Herr Hundt, Zunächst einmal herzlichen Dank für diesen überaus interessanten Beitrag. Ich möchte an dieser Stelle nicht über die Sinnigkeit von Maklerprovisionen diskutieren oder eine Schlüsselformel definieren für die Ermittlung eines „angemessenen“ Provisionssatzes. Was mich persönlich stört ist, dass sich die Leistungsvergütung an den Verkaufswert der Immobilie orientiert. Ob ich nun eine Wohnung für 200.000 € oder 600.000 € verkaufe, die zu erbringende Leistung des Maklers ist dieselbe … nicht aber die Leistungsvergütung. Ich betrachte beispielhaft den Berliner Immobilienmarkt. Wenn ich mir auf den „gängingen“ Suchportalen im Internet die Exposes ansehe, dann muss ich ernsthaft die professionelle Integrität „vieler“ Makler ernsthaft in Frage stellen. Wenig aussagekräftiges Bildmaterial, wenig Informationen zur Immobilie selbst, schlechte telefonische Erreichbarkeit …. das sind zumindest meine bisherigen Erfahrungswerte. Sammeltermine sind selbst bei hochpreisigen Objekten gängige Praxis. Ein Provisionssatz von 7,14 %, der aktuell im Berliner Raum vorherrscht, ist einfach nicht gerechtfertigt. Leider sieht man diese Entwickung nicht nur Berlin, sondern es handelt sich hier vielmehr um ein Problem das bundesweit existiert. Die aktuelle Preisentwicklung bei Immobilien in Deutschland spielt ganz klar in die Karten von Maklern. Meine Frage an dieser Stelle: Könnte man nicht auf gesetzlicher Ebene einfach eine Vergütungsobergrenze festlegen (in seiner Höhe beeinflusst durch die Region und/oder Zustand der Immobilie), die nicht ausschließlich in Abhängigkeit zum Verkaufspreis der Immobilie steht, sondern sich überwiegend an die tatsächlich erbrachte Leistung orientiert? Wäre ein solcher Ansatz für Makler unzumutbar? Ein kleines Rechnenbeispiel zur Verdeutlichung: Ich gedenke eine Wohnung in Berlin/ Schöneberg für 500.000 € zu kaufen . D.h. der Makler erhält pauschal 7,14 % oder 35.700 € (vor Steuern). Um das ganze zu vereinfachen nehmen wir jetzt an, der Fiskus nimmt sich die Hälfte davon. Selbst nach Abzug diverser laufender Betriebskosten hat dieser am Ende einen Nettoertrag, den ich nicht mal nach einem Halbjahr erwirtschafte (bin Diplombetriebswirt und arbeite für einen Automobilzulieferer). Gerade in solchen Großstädten/ Ballungsgebieten, wo die Nachfrage progressiv steigt, das Angebot aber künstlich heruntergeschraubt wird, wird man als Wohnraumsuchender förmlich dazu genötigt sich finanziell zu verausgaben, um an sein Eigenheim zu gelangen. FAZIT: Nach aktuellem Stand der Dinge besteht keinerlei Verhältnismässigkeit zwischen der Leistungserbringung und Leistungsvergütung von Maklern. Ihr Ansatz „schwarze Schafe gäbe es in allen Branchen“ ist nicht zeitgemäß, da der Begriff des Maklers nicht geschützt ist und somit allen möglichen dubiosen Figuren den Weg ebnet diesen Beruf zu ergreifen und auf die Bevölkerung loszulassen. Seriösität hat in diesem Berufszweig absoluten Seltenheitsfaktor. Beste Grüße Theodoros
Sehr geehrter Herr Hundt, ich und meine Freundin haben nun einen Notartermin für den Kauf eines Hauses. Aufmerksam wurde wir auf diese Immobilie über die Zeitung und einen Makler. Der Makler hatte sich zwecks eines Besichtigungstermin nicht mehr bei uns gemeldet und wir hatten durch Zufall die Eigentümer des Hauses kennen gelernt, diese uns mitteilten, dass sie es privat verkaufen und der Makler sich zusätzlich angeboten hatte, ihre Absprache aber nicht eingehalten hat. Kurz gesagt wir sind uns mit den Eigentümern einig geworden und haben vom 14 tägigen Widerrufsrecht beim Makler gebraucht gemacht (Welches wir lediglich über einen Email-Link bestätigt hatten). Nun meldet sich dieser bei uns und fordert seine Provision ein. Ist dies Rechtens? Wir haben ihn nicht einmal gesehen, sind vom Vertrag zurück getreten und die Eigentümer sagten uns, dass sie den Makler schon lange gebeten hatten, alle Anzeigen zu löschen, da dort auch kein Maklervertrag bestanden hatte. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Markus Scholtes
Wir haben hier folgenden Fall: Im Expose und im Angebot wurde das Haus mit 5,95% Maklerprovision incl. Mwst (andere Häuser des Maklers teilweise mit 4,76% inkl. Mwst) ausgeschrieben, wir haben ein Angebot abgegeben und den Zuschlag erhalten. Die Maklerprovision hätten wir ggf. noch einmal verhandelt. Im zweiten Entwurf für den Kaufvertrag, den die Maklerin beim Notar beauftragt hat, standen nun 4,76%, welches wir gerne angenommen haben, weshalb eine Verhandlung der Provision nicht mehr nötig war. Es wurden noch andere Änderungen beauftragt und der endgültige Entwurf kurz vor dem Verbriefungstermin von der Maklerin an uns zur Durchsicht geschickt. Bei der Verbriefung war die Maklerin anwesend und hat bei der vorgelesenen Maklergebühr keine Einwände erhoben und wir haben den Kaufvertrag mit 4,76% unterschrieben. Somit sind wir davon ausgegangen, dass uns hier entgegen gekommen wurde und die Gebühr auch an andere Objekte angepasst wurde. Zwei Tage später erhielten wir die Rechnung mit 5% zzgl. der Mwst, somit der vollen 5,95%. Können wir auf die 4,76% incl. Mwst aus dem Kaufvertrag bestehen? Vielen Dank!
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mein Name ist Dennis Hundt. Ich bin der Betreiber des Portals Hausverwalter-Vermittlung.de und habe dieses im März 2009 in Berlin gegründet.
Als Immobilienkaufmann weiß ich, wie schwer es ist, eine gute Hausverwaltung für sein Eigentum zu finden. Deshalb wollte ich an der Lösung dieses Problems mitwirken.
Ich bin stolz und dankbar, dass in den vergangenen 15 Jahren bereits über 36.700 Immobilieneigentümer mein Portal bei der Suche nach einer Hausverwaltung genutzt haben.
Für Eigentümer ist das Portal kostenlos. Denn mit jeder Anfrage unterstütze ich auf der anderen Seite Hausverwaltungen bei der Auftragsgewinnung. Die Verwaltungen vergüten mich für meine Arbeit am Portal. Derzeit arbeite ich mit mehreren Hunderten Hausverwaltungen in Deutschland zusammen.
Guten Tag,
über ein Wohnungsangebot im Internet geriet ich an eine Maklerin.
Hier ein kurzer Verlauf:
Wegen Zeitmangel von allen Parteien machte ich persönlich ein Besichtigungstermin mit der derzeitigen Mieterin aus. Die geforderten Unterlagen sendete ich ihr eigenmächtig gescannt via E-Mail. Nach der Besichtigung war sie nicht mehr zu erreichen. Weder telefonisch oder per E-Mail.
In dieser Zeit setzte ich mich dann mit der Hausverwaltung – welche ich auch eigenständig herausbekommen habe – in Verbindung. Auch diese erhielten von mir die geforderten Unterlagen.
Nachdem die Maklerin eine Woche später nach intensiven Versuchen meinerseits, doch mal ans Telefon zu bekommen war, behauptete diese, sie warte auf mein Unterlagen per E-Mail.Was aber nie abgesprochen war.
Zwei Tage später möchte sie von mir, dass ich ihr die Originale per Post zum nächsten Tag zukommen lasse. Ohne dass sie mir die Anschrift nennt. Mit der Zusage, dass sie mich vorschlagen wird.
Jetzt ist wohl augenscheinlich, dass diese Maklerin entweder überfordert oder unfähig ist, oder? Aber meine Frage ist, ob Sie ein Tipp hätten, wie ich mich nun verhalten soll, da es mir schrecklich weh täte dieser Frau die volle Provision – die auch höher ist als 2NKM + Steuern – zu zahlen.
Neben der ungesetzlichen, wenn auch gebräuchlichen Höhe der Provision, gibt es hier doch sicherlich noch mehr Fehler im Aufgabenbereich eines Maklers die ich als Argumente für eine Verhandlung nutzen könnte.
Man fühlt sich so hilflos als Wohnungssuchender.
Im Voraus Vielen Dank.
Hallo A.
die Sachlage ist verworren und es ist schwieg aus der Entfernung einzuschätzen, ob die Maklerin einen Anspruch auf die Provision hat oder nicht. Mit diesen Fragen beschäftigen sich tagtäglich Anwälte. Leider kann ich Sie auch nur an einen Anwalt verweisen, um den Sachverhalt einschätzen zu können. Auf jeden Fall ist es nicht rechtmäßig, wenn der Makler mehr als 2 NKM + 19% MwSt verlangt (2,38 Kaltmieten inkl. Steuern).
Tut mir Leid, dass ich Ihnen nicht wirklich weiterhelfen kann.
Dennis Hundt
Hallo,
ich habe eine Frage zur Maklerprovision.
Ist in der Provision auch die Vermietung von Garagenplätzen mit einzubeziehen oder gehören diese nicht in eine Maklerrechnung?
Die Kaltmiete für die Wohnung beträgt 1190 Euro und es gibt 2 PKW Stellplätze für je 40 Euro -> die Maklergebühr beträgt bei 2,38MM 3022,60 Euro.
Vielen Dank
Hallo AH,
in der Provisionsforderung ist die Stellplatzmiete offensichtlich mit einbezogen. Ich würde sagen, grundsätzlich gilt, was vereinbart wurde. Im Exposé sind sicherlich 2 Kaltmieten + MwSt. ausgewiesen. Jetzt stellt sich die Frage, wie hoch wurde die Kaltmiete im Exposé ausgewiesen? Wurde nur die Wohnungsmiete ausgewiesen, gehe ich davon aus, dass auch nur hierfür Provision gezahlt werden muss. War die Miete inkl. der Stellplätze ausgewiesen, besteht meines Erachtens auch ein Anspruch des Maklers auf die Vergütung für die Stellplätze.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
mein Freund ich und wollen zusammen ziehen. Haben auch vor 8 Wochen unsere „Traumwohnung“ gefunden, die sich allerdings noch vor Einzug (zum 01.07.12) als Alptraum entpuppte. Die Wohnung fanden wir im Internet. Leider mit Provision. Der Makler kam uns netterweise mit der Provision entgegen (statt 1.500 € „nur“ 1.000 €).
Diese sollten wir bar (!!!) am Tag des Vertragsabschlusses bezahlen. Was wir auch taten. Als Gegenzug bekam ich eine Rechnung ausgehändigt. Erst nachdem ich um eine Quittung bat, wurde mir auf der Rechnung der Erhalt des Geldes unterschrieben, was dem Makler aber nicht passte.
Auch das Verhältnis zwischen Makler und Vermieter schien uns zu vertraut. Es wurde sich gedutzt, private Dinge wurden in unserem Beisein besprochen, etc.
Am 15.6. sollten wir die Schlüssel bekommen – der Termin war mit den Vermietern ausgemacht – allerdings vergessen. Wir wurden auf eine halbe Stunde später vertröstet.
Bei Eintritt in die Wohnung (diese haben wir vor Vertragsabschluss nur möbliert gesehen) traf uns der Schlag… Nicht renoviert, wie vereinbart, Schimmel in Küche und Schlafzimmer, in der Küche war der Putz aus der Wand gebrochen (10 Löcher; Größe von ca einem Essteller)… Nachdem wir die Schlüssel verweigert hatten bekam ich schon gleich einen Anruf vom Makler. Wir sollten uns bitte wegen so ein bisschen Schimmel nicht anstellen. Ein bisschen Schimmel-Ex und es sei gut. Zudem muss ich hinzufügen, das der Vermieter uns noch gesagt hat, das es nicht möglich wäre Fachleute zu bestellen, die den Schimmel beseitigen, da er dazu das Geld nicht hätte. Er würde den Schimmel lediglich überstreichen. Aber wir finden das es nicht geht. Leider drohte der Makler, nachdem ich sagte das wir vom Mietvertrag zurücktreten wollen, mit dem Gericht.
Haben wir eine Chance vom Mietvertrag zurück zu treten und die Provision zurück zu bekommen? Zumal wir befürchten, das die Provision zwischen Makler und Vermieter geteilt wurden.
Ich hoffe Sie können uns helfen,
Gruß, Stephanie
Hallo Stephanie,
der Fall ist schwer einzuschätzen. Möglicherweise können Sie den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen. Einen „Rücktritt“ gibt es im Mietrecht leider nicht. Ob Sie die Provision wiederbekommen ist unklar. Ich denke Sie sollten sich rechtlich beraten lassen, wenn Sie die Wohnung nicht beziehen wollen. Aus der Entfernung ist die Sachlage nur schwer zu beurteilen. Tut mir Leid, dass ich nicht mehr schreiben kann.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
auf Grund Eigenbedarfs müssen wir aus unserer alten Wohnung ausziehen. Wir haben daraufhin eine Anonce geschaltet, dass wir eine Wohnung suchen.
Hierauf hat sich ein privater Vermieter gemeldet. Wir haben uns die Wohnung angeschaut und ihm zugesagt, wir würden sie nehmen.
Nach dem Besichtigungstermin und unserer Zusage, kam er plötzlich daher, er würde die ganze Mietangelegenheit über Makler laufen lassen. D.h. für uns eine Maklerprovision wird fällig.
Nun die Frage, kann man sich dagegen wehren? Wir haben ja privat inseriert und er sich privat bei uns gemeldet?
Für Ihre Antwort im Voraus besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Familie Wilkat
Hallo Frau / Herr Wilkat,
nun ja, es ist schwierig. Ich könnte mir vorstellen, dass der Vermieter mit dem Makler gemeinsame Sache macht. Sonst müsste ja jetzt kein Makler mehr tätig werden. Wenn der Vermieter auf den Makler besteht, haben Sie im Grunde keine andere Möglichkeit als sich an den Makler zu wenden. Wenn es um die Maklerprovision geht, könnten Sie sich auf „Vorkenntnis“ berufen. Aber auch das ist schwierig. Solang Vermieter und Makler wollen, dass Sie eine Provision zahlen, sieht es eher schlecht für Sie aus. Im Zweifel sollen Sie sich vielleicht nach einer anderen Wohnung umsehen oder den Vermieter bitten den Vertrag ohne Einbeziehung eines Makler abzuschließen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
ich habe auch einmal eine Frage. Sie sagen als Pro für die Provision sei zu nennen, dass der Makler Dienstleister ist und den Käufer mit Fachwissen berät und begleitet.
Ich möchte eine Immobilie erwerben, an der ein Makler klebt, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat. (entschuldigen sie die Ausdrucksweise). Nicht einmal den Bodenrichtwert der Gegend ist ihm bekannt. Auch von insgesamt 3 Besichtigungen hat er nur eine durchgeführt, damit er sich seine Unterschrift auf dem Nachweiszettel sichern konnte.
Dieser Mensch will 7,14% haben, und es fällt mir sehr schwer, dies wirklich zu bezahlen. Der Makler hat mir das Leben erschwert, es fehlten finanzierungsrelevante Unterlagen und der Makler hatte keine Lust, diese nachzureichen, denn es ist ja nicht seine Pflicht. Aber Sätze wie „Wenn sie mir nicht die volle Provision bezahlen, dann verkaufe ich ihnen das Haus nicht“, fand ich unangebracht. Da fühlt man sich als Käufer sehr unwohl. Ich wollte aber dieses Objekt haben. Ich frage mich aber, warum von Gesetzeswegen her ich als Käufer, wenn ich ein Objekt haben möchte, mir Schikanen gefallen lassen muss oder mir Steine in de Weg legen lassen muss und dann diesem Menschen auch noch soo viel Geld bezahlen soll.
Für mich ist auf der contra-Liste viel mehr als auf der Pro-Liste. Wissen sie, warum ein Makler einen Käufer behandeln kann wie er will, nur weil er weiß, dass man ohne ihn eh das Haus nicht kaufen kann? Bzw. ob man da etwas gegen machen kann?
MfG
Hallo Nico,
danke für Ihren Kommentar und Ihre Meinung. Leider gibt es wie in viele Branchen schwarze Schafe. Ich hätte auch nichts gegen das Besteller-Prinzip. Wer den Makler bestellt (Verkäufer) bezahlt den Makler auch. Das würde den Markt aufmischen und die Schlechtleister verdrängen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guten Tag Herr Hundt,
vielen Dank für Ihre wirklich fachkundigen Hinweise und Informationen.
Ich habe folgende Fragen an Sie.
Beim Kauf einer Immobilie (unbebaut) hat der Makler eine Bedingung in den Objektnachweis formuliert. Entweder man baut mit seiner vermittelten Hausbaufirma oder man muss eine Provision in Höhe von 14%+MWST. zahlen.
Punkt1: Ist die Höhe der Provision sittenwidrig? Ich habe bereits von einigen Urteilen in dieser Richtung gelesen.
Punkt2: Ist die Formulierung einer Bedingung in einem Objektnachweis, als Knebelung zu verstehen und daher ggfls. von Beginn an unwirksam?
Ich habe den Bau-Vertrag abgeschlossen, aber im Nachhinein wg. Unstimmigkeiten im weiteren Verlauf gekündigt. Die Baufirma erwägt eine Schadenersatzklage. Mein RA geht von sehr guten Chancen für mich aus.
Der involvierte Makler (dessen Maklerzulassung ich noch prüfen muss) meint nun, er könne die 14%+MWST in Rechnung stellen, da ich nicht mit der Hausbaufirma gebaut habe.
Für Ihre geschätzte Antwort bedanke ich mich.
Mfg Leon
Sehr geehrter Herr Hundt,
Zunächst einmal herzlichen Dank für diesen überaus interessanten Beitrag. Ich möchte an dieser Stelle nicht über die Sinnigkeit von Maklerprovisionen diskutieren oder eine Schlüsselformel definieren für die Ermittlung eines „angemessenen“ Provisionssatzes. Was mich persönlich stört ist, dass sich die Leistungsvergütung an den Verkaufswert der Immobilie orientiert. Ob ich nun eine Wohnung für 200.000 € oder 600.000 € verkaufe, die zu erbringende Leistung des Maklers ist dieselbe … nicht aber die Leistungsvergütung. Ich betrachte beispielhaft den Berliner Immobilienmarkt. Wenn ich mir auf den „gängingen“ Suchportalen im Internet die Exposes ansehe, dann muss ich ernsthaft die professionelle Integrität „vieler“ Makler ernsthaft in Frage stellen. Wenig aussagekräftiges Bildmaterial, wenig Informationen zur Immobilie selbst, schlechte telefonische Erreichbarkeit …. das sind zumindest meine bisherigen Erfahrungswerte. Sammeltermine sind selbst bei hochpreisigen Objekten gängige Praxis. Ein Provisionssatz von 7,14 %, der aktuell im Berliner Raum vorherrscht, ist einfach nicht gerechtfertigt. Leider sieht man diese Entwickung nicht nur Berlin, sondern es handelt sich hier vielmehr um ein Problem das bundesweit existiert. Die aktuelle Preisentwicklung bei Immobilien in Deutschland spielt ganz klar in die Karten von Maklern. Meine Frage an dieser Stelle: Könnte man nicht auf gesetzlicher Ebene einfach eine Vergütungsobergrenze festlegen (in seiner Höhe beeinflusst durch die Region und/oder Zustand der Immobilie), die nicht ausschließlich in Abhängigkeit zum Verkaufspreis der Immobilie steht, sondern sich überwiegend an die tatsächlich erbrachte Leistung orientiert? Wäre ein solcher Ansatz für Makler unzumutbar? Ein kleines Rechnenbeispiel zur Verdeutlichung: Ich gedenke eine Wohnung in Berlin/ Schöneberg für 500.000 € zu kaufen . D.h. der Makler erhält pauschal 7,14 % oder 35.700 € (vor Steuern). Um das ganze zu vereinfachen nehmen wir jetzt an, der Fiskus nimmt sich die Hälfte davon. Selbst nach Abzug diverser laufender Betriebskosten hat dieser am Ende einen Nettoertrag, den ich nicht mal nach einem Halbjahr erwirtschafte (bin Diplombetriebswirt und arbeite für einen Automobilzulieferer). Gerade in solchen Großstädten/ Ballungsgebieten, wo die Nachfrage progressiv steigt, das Angebot aber künstlich heruntergeschraubt wird, wird man als Wohnraumsuchender förmlich dazu genötigt sich finanziell zu verausgaben, um an sein Eigenheim zu gelangen.
FAZIT: Nach aktuellem Stand der Dinge besteht keinerlei Verhältnismässigkeit zwischen der Leistungserbringung und Leistungsvergütung von Maklern. Ihr Ansatz „schwarze Schafe gäbe es in allen Branchen“ ist nicht zeitgemäß, da der Begriff des Maklers nicht geschützt ist und somit allen möglichen dubiosen Figuren den Weg ebnet diesen Beruf zu ergreifen und auf die Bevölkerung loszulassen. Seriösität hat in diesem Berufszweig absoluten Seltenheitsfaktor.
Beste Grüße
Theodoros
Hallo Theodoros,
danke für Ihren ausführlichen Beitrag und Ihren Meinung zur Maklervergütung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich und meine Freundin haben nun einen Notartermin für den Kauf eines Hauses. Aufmerksam wurde wir auf diese Immobilie über die Zeitung und einen Makler. Der Makler hatte sich zwecks eines Besichtigungstermin nicht mehr bei uns gemeldet und wir hatten durch Zufall die Eigentümer des Hauses kennen gelernt, diese uns mitteilten, dass sie es privat verkaufen und der Makler sich zusätzlich angeboten hatte, ihre Absprache aber nicht eingehalten hat. Kurz gesagt wir sind uns mit den Eigentümern einig geworden und haben vom 14 tägigen Widerrufsrecht beim Makler gebraucht gemacht (Welches wir lediglich über einen Email-Link bestätigt hatten). Nun meldet sich dieser bei uns und fordert seine Provision ein. Ist dies Rechtens? Wir haben ihn nicht einmal gesehen, sind vom Vertrag zurück getreten und die Eigentümer sagten uns, dass sie den Makler schon lange gebeten hatten, alle Anzeigen zu löschen, da dort auch kein Maklervertrag bestanden hatte.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Scholtes
Wir haben hier folgenden Fall:
Im Expose und im Angebot wurde das Haus mit 5,95% Maklerprovision incl. Mwst (andere Häuser des Maklers teilweise mit 4,76% inkl. Mwst) ausgeschrieben, wir haben ein Angebot abgegeben und den Zuschlag erhalten. Die Maklerprovision hätten wir ggf. noch einmal verhandelt. Im zweiten Entwurf für den Kaufvertrag, den die Maklerin beim Notar beauftragt hat, standen nun 4,76%, welches wir gerne angenommen haben, weshalb eine Verhandlung der Provision nicht mehr nötig war. Es wurden noch andere Änderungen beauftragt und der endgültige Entwurf kurz vor dem Verbriefungstermin von der Maklerin an uns zur Durchsicht geschickt. Bei der Verbriefung war die Maklerin anwesend und hat bei der vorgelesenen Maklergebühr keine Einwände erhoben und wir haben den Kaufvertrag mit 4,76% unterschrieben. Somit sind wir davon ausgegangen, dass uns hier entgegen gekommen wurde und die Gebühr auch an andere Objekte angepasst wurde. Zwei Tage später erhielten wir die Rechnung mit 5% zzgl. der Mwst, somit der vollen 5,95%.
Können wir auf die 4,76% incl. Mwst aus dem Kaufvertrag bestehen?
Vielen Dank!