Einen unbefristeten Mietvertrag kann von Seiten des Mieters jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die einzige Bedingung ist das Einhalten der dreimonatigen Kündigungsfrist. Diese Kündigungsfrist gilt für alle Mietverträge ohne Laufzeit und ist nicht abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses.
So ein wichtiges Dokument wie eine Kündigung des Mietvertrages sollte immer per Einschreiben verschickt werden. Das ist zwar etwas teurer, aber so ist man immer auf der sicheren Seite, zum einen um zu beweisen, dass die Kündigung verschickt wurde und zum anderen, das die Kündigung rechtzeitig beim Vermieter angekommen ist und er nicht abstreiten kann überhaupt eine Kündigung erhalten zu haben.
Hier eine kleine Vorlage wie eine Kündigung des Mietvertrages aussehen kann: (gekündigt werden kann nur zum Monatsende, egal wann der Vertrag begonnen hat):


Vorlage zum Mietvertrag kündigen

Vor- und Zuname Mieter
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Stadt
Per Einschreiben
Vor- und Zuname Vermieter
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Stadt
Musterstadt, den TT.MM.JJJJ
Betreff: Kündigung vom Mietvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für die Wohnung in der (Straße, Hausnummer), (Postleitzahl, Wohnort) Etage xx, Wohnungsnummer xx.
Laut unserem Mietvertrag ist diese Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten verbunden, das Mietverhältnis endet also am TT.MM.JJJJ (Hier ist darauf zu achten, dass das Datum der 30. bzw. 31. Des Vormonats ist, in dem die Kündigung wirksam wird.)
Als Termin für die Übergabe der Wohnung schlage ich Ihnen den TT.MM.JJJJ vor (Der Mieter hat das Recht die Wohnung bis zum 30. bzw. 31. zu nutzen).


Sollten Sie zur Weitervermietung die Wohnung besichtigen lassen, stimmen Sie bitte jeden Termin einzeln schriftlich oder telefonisch unter xx xxx xxx mit mir ab (der Vermieter ist berechtigt, den Interessenten die Wohnung zu zeigen, er muss allerdings die Termine abstimmen, darf also nicht einfach vor der Tür stehen).
Mit freundlichen Grüßen,
Vor- und Zuname Mieter (Es müssen alle Personen unterschreiben, die auch den Mietvertrag unterschrieben haben)


Natürlich können Sie Ihre Kündigung auch anders formulieren, das ist nur eine Vorlage zur Kündigung des Mietvertrages von vielen möglichen. Er soll nur als Anregung dienen und ein wenig helfen.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

5 Gedanken zu „Kündigung Mietvertrag – Vorlage“

  1. Haallo meine Frage wäre,
    ich bin 01.01.2012 in eine Wohnung eingezogen, weil einiges nicht passt möchte ich kündigen, lese aber nun das dort eine Mindestmietdauer von 2 Jahren drin steht. Ist das eine Frist die beidseitig gilt oder bedeutet das der Vermieter nicht vor 2 Jahren kündigen dürfte?
    Weil ich bereits eine neue Wohnung in aussicht habe und dort den Vertrag machen möchte, muss ich zeitnah wissen ob ich aus diesem Vertrag zum 31.12.12 raus komme. Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr Verbunden. Mit frdl. Gruß S. P.

    Antworten
  2. Hallo Herr Hundt,
    ich habe gleich zwei Fragen auf einmal und hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können.
    1. Ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht gekündigt, jedoch die Bitte ausgesprochen, früher ausziehen zu können, wenn zügig ein Nachmieter gefunden wird. Die fristgerechte Kündigung wurde auch durch die Verwaltung angenommen. Ein externer Makler wurde eingeschalten, der auch nach ca. 1 Monat einen Nachmieter zum 01.04.2012 gefunden hatte ( dieses ist in Hamburg auch keine große Kunst). Daraufhin hat mir die Verwaltung eine Vereinbarung zugeschickt, in dem sie nochmals eine “Vertragsauflösungsgebühr” über ca. 178,00 € gefordert hat. Da ich natürlich schnell aus der Wohnung wollte, habe ich die Vereinbarung unterschrieben und das Geld wurde direkt von meiner Kaution abgezogen. Jetzt habe ich erfahren, dass so ein Vorgehen nicht rechtens ist. Stimmen Sie dem zu ? Und kann ich jetzt noch mein Geld zurückfordern?
    2. Mein Auszug hat sich mit der Betriebskostenabrechnung für 2011 überschnitten, so dass eine Nachzahlung für 2011 auch von meiner Kaution abgezogen worden ist. Die Abrechnung hatte ich aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten. Heute kam sie dann per Post und ich habe gesehen, dass sich eine Position ( Gartenpflege) um 50% erhöht hat. Jetzt habe ich einen Widerspruch eingelegt und um Einsicht in die Abrechnung gebeten. Da mir das Geld aber schon abgezogen worden ist, habe ich aber kein Druckmittel mehr in der Hand . Können Sie mir hier etwas empfehlen? Kann ich die gesamte Nachzahlung zurückfordern, bis die Prüfung der Nebenkostenabrechnung für mich nachvollziehbar ist?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Mühen.
    MFG

    Antworten
    • Hallo Frau Berk,
      zu 1: Wenn Sie einen Mietaufhebungsvertrag schließen, dann halte ich eine Bearbeitungsgebühr schon für möglich. Wenn Sie eine rechtliche Grundlage (z.B. ein Urteil) haben, dass eine solche Gebühr nicht rechtens ist, lassen Sie es mich hier gerne wissen. Sicherlich ist das keine feine Art, auf der anderen Seite wollten Sie auch eher ausziehen.
      zu 2: Solange die Verwaltung über die Kaution verfügt, hätten Sie wohl ohnehin kein wirklich gutes Druckmittel. Die Erhöhung er Gartenpflege-Kosten kann durchaus noch im normalen Rahmen liegen. Aber gut, hier sollten Sie auf jeden Fall die Belege prüfen. Wenn die Nachforderung nicht korrekt ist, dann müssen Sie den Rechtsweg gehen und auf Rückzahlung der Kaution bzw. der geleisteten Nachzahlung klagen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Hallo!
    Wir stehen beide im Mietvertrag! Ich möchte meinen Ex Partner verlassen, befürchte allerdings dass er nicht einwilligt. Was habe ich für Möglichkeiten?
    VG MS

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