Welche Regelungen gelten, wenn kein schriftlicher Mietvertrag zwischen Mieter von Vermieter geschlossen wurde oder die Mietvertrag nicht auffindbar ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
In der Regel wird bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen. Inhalt dieses schriftlichen Vertrages sind unter anderem die Höhe der Mietkosten, die genaue Bezeichnung des Mietobjekts und der Beginn und evtl. Dauer des Mietverhältnisses.
Da der schriftlich abgeschlossene Mietvertrag keine Pflicht ist, kann ein Mietverhältnis auch zustande kommen, wenn kein Mietvertrag vorhanden ist.

Ist kein Mietvertrag vorhanden, gelten die Regelungen des BGB.

Auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorhanden ist, so ist auch ein mündlicher Mietvertrag seine rechtliche Gültigkeit. Da bei mündlichen Absprachen kein schriftlicher Mietvertrag vorhanden ist, sind hier die Grundlagen des BGB §535 ff für Mieter und Vermieter bindend. Inhalt dieser Regelungen sind unter anderem die einzuhaltenden Kündigungsfristen, Fälligkeiten der zu zahlenden Mieter und das Recht auf Mietminderung bei entstehenden Mängeln.
Ist kein Mietvertrag vorhanden, so gelten die Regelungen nach § 542 BGB – § 546 a BGB zusätzlich der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung eines Mietertrages muss auch bei einem mündlich abgeschlossenen Vertrag, schriftlich erfolgen.

Besonderheiten bei einer Vermietung ohne Mietvertrag

Wird ein Mietvertrag nur mündlich abgeschlossen, so ist dieser automatisch ein unbefristeter Vertrag unabhängig von eventuellen anderen mündlichen Absprachen. Eine zeitliche Befristung der Mietzeit muss schriftlich erfolgen.


Ist bei einer Vermietung kein Mietvertrag vorhanden, so darf der Vermieter lediglich eine Inklusivmiete inkl. aller Neben- und Betriebskosten einfordern. Für eventuell entstehende Nachzahlungen an Nebenkosten muss der Vermieter alleine aufkommen. Das gleichen gilt auch für die anfallenden Schönheitsreparaturen während der Mietzeit und der sonst üblichen Renovierung bei Auszug nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Eine Vermietung ohne Mietvertrag ist rechtlich unbedenklich, jedoch hat diese Form der Vermietung ohne Mietvertrag für den Vermieter weit mehr Nachteile als bei einem schriftlichen Mietvertrag. Und im Fall von auftretenden Streitigkeiten zwischen den Parteien gilt die im BGB festgehaltene Beweispflicht. Um diesen vorzubeugen, sollten zumindest die wichtigsten Punkte des Mietverhältnisses schriftlich festgehalten werden.

Was gilt, wenn es einen Mietvertrag gibt, dieser aber nicht mehr aufzufinden ist?

Grundsätzlich kann das nur das Fall sein, wenn sowohl der Mieter, als auch der Vermieter über keinen Mietvertrag verfügt. Allein das ist schon einmal relativ unwahrscheinlich. Hier gelten dann wie oben bereits geschrieben die Regelungen des BGB.


In der Regel ergeben sich in einem solchen Fall auch die vereinbarte Mietzahlung und die vereinbarte Nebenkostenvorauszahlung aus den geleisteten Mietzahlungen an den Vermieter und z.B. aus den Nebenkostenabrechnungen der Vergangenheit. Insbesondere die Kündigungsfristen im Mietvertrag dürfen den Mieter nicht schlechter stellen als im BGB aufgeführt. Von daher gilt hier ohnehin die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter.
Streitpunkte können sich in diesem Beispiel am ehesten in den fehlenden Regelungen für Reparaturen in der Mietwohnung und für die Renovierung beim Auszug aus der Wohnung. Hier wird der Vermieter in der Regel schlecht abschneiden, als wenn der Mietvertrag vorliegen würde.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

251 Gedanken zu „Kein Mietvertrag vorhanden – Was nun?“

  1. Wir wohnen zur Miete seit 28 Jahren ohne Vertrag. Immer eine sehr harmonisches Verhältnis mit dem Vermieter genossen, der leider jetzt verstorben ist.
    Wir sollen nun die Wohnung kaufen oder verlassen. Meine Frage: Wie viel Kündigungsfrist steht uns zu? Wenn ich das hier lese verstehe ich, dass laut BGB uns nur 3 Monaten zustehen.

    Antworten
    • Hallo Frau Wesch,
      wenn Sie kündigen, dann geht das mit der 3-Monatsfrist. Wenn Ihnen Ihr neuer Vermieter (z.B. die Erben) wegen Eigenbedarf kündigen will, dann ist das unter Umständen mit 9-monatiger Frist möglich. Allerdings ist die Kündigung für den Eigentümer nicht so einfach. Auch wenn die Erben die Wohnung verkaufen wollen, ändert das gar nichts an Ihrem Mietverhältnis. Man kann Sie nicht so ohne weiteres aus der Wohnung verdrängen. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo 🙂

        Also wir haben eine Scheune gekauft. Wir haben es im Juli gekauft. Es enthält Sachen von einem Mann. Der alte Eigentümer hat ihn informiert und seitdem hat er die Miete nicht bezahlt. Seitdem ich jedoch zu ihm komme und ihm sage, er solle das alles raushen, hatte er immer irgendeinen Grund. Jetzt kommen wir zum Problem, er will nicht raus und droht dem Gericht. Wir brauchen Platz für unsere Sachen. Dürfen wir diese Dinger vor dem Haus auswerfen? Ich wiederhole, der Mann hat die Miete seit Monaten nicht bezahlt.

        Antworten
        • Hallo Juli29,

          ich gehe davon aus, dass Sie den Mieter korrekt über den Eigentümerwechsel informiert haben. Sie sollten sich mich dem Thema „Kündigung wegen Mietrückstand“ befassen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          Antworten
      • Hi, wir habe keinen Mietvertrag und auch nichts mündlich abgeschlossen. Sind seit knapp2 Wochen dort am Leben, jetzt plötzlich meinte der Vermieter was von 2 Monatsmieten und die Kaution.das haben wir nicht eingesehen. Jetzt hat der die Tür abgeschlossen und meine ganzen Sachen sind dort eingeschlossen und komm dort nickt bei. Ist das rechtens ? Oder kann ich mit Hilfe der Polizei dort einmaschieren ?

        Antworten
        • Hallo Timo,

          Sie haben m.E. einen konkludenten Mietvertrag abgeschlossen. Möchte der Vermieter eine Kaution, muss dies natürlich vorab vereinbart werden.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          Antworten
          • Guten Tag Hewrr Hundt,
            Ich habe folgendes Anliegen und zwar möchte mein ehemaliger Vermieter seine Mietschuld doppelt bezahlt bekommen. Das Problem ist ich habe ihn damals (2020 gekündigt) meine Schulden Bar bezahlt. Leider existiert der alte WhatsApp Verlauf nicht mehr, da mein Handy kaputt ging.
            Einen Teil der Schuld zahlte ich auch aufs Konto. Mein Vermieter zahlte mir bis heute nicht meine Kaution zurück, was ich auch per Kontoauszug beweisen könnte.
            Bitte helfen Sie mir, wie sieht mein Rechtsanspruch aus? Ich fühle mich betrogen.

            Mit freundlichen Grüßen

          • Hallo Nicole,

            die Barzahlung der Miete können Sie m.E. nur sinnvoll mit einer Quittung belegen.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

    • Guten Tag,
      Ist dies auch für ein Haus ohne Mietvertrag rechtens?
      HAUS wird mit monatlicher Miete abbezahlt.
      Herzlichen Dank.
      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Nüß

      Antworten
  2. Ich wohne seit 1977 in einer Wohnung – ohne Mietvertrag. Nun will mich der Vermieter kündigen. Der behauptet die Kündigungsfrist nur 3 Monte. Stimmt das?.
    Vielen Dank im voraus für die Antwort.

    Antworten
    • Hallo Paul,
      zum einen ist eine Kündigung des Vermieters nicht so ohne Weiteres möglich. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen gekündigt werden.
      Nein, die Kündigungsfrist beträgt nicht nur drei Monate. Bei einer Wohndauer von über 8 Jahren muss Ihr Vermieter eine 9-monatige Kündigungsfrist einhalten. Egal ob Sie einen Mietvertrag haben oder nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Ich als Vermieter habe den zukünftigen Mieter vorzeitig den Schüssel übergeben! Hat der Mieter schon rechte in meinen Haus ohne Mietvertrag und Mietzins?

    Antworten
    • Hallo Arnold,
      Ihr Mieter könnte behaupten, es sein ein konkludenter Mietvertrag zustande gekommen. Aus Beweisgründen sollte man die Schlüssel immer erst nach Mietvertragsabschluss übergeben. Ansonsten setzt man sich als Vermieter nicht absehbaren Risiken aus.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Mein Vermieter war gerade da und sagte mir das er mir Kündigen wird. Mein Ex-Freund der bereits seit Anfang des Jahres ausgezogen ist hatte den Mietvertrag unterschrieben. Der Vermieter wollte erst das ich zum 01.07.2012 einen neuen Mietvertrag unterschreibe,doch jetzt kam er an und meinte das er mir Fristlos kündigen würde. Worauf muss ich mich jetzt einstellen ? Wie lange ist die Kündigungsfrist? Seine Begründung für die Kündigung sei ein Brief den ihm jemand geschrieben hätte, wo drin steht das ich einen neuen Freund habe (der natürlich auch mal hier ist) und das ich schwanger sei und das der Hund meines Freundes hier sei. Diese Punkte gehen doch aber meinem Vermieter nichts an oder? Ich bin so oder so auf der Suche nach einer anderen Wohnung aber es nicht so einfach im Moment etwas passendes zu finden. Ich würde nur gerne wissen wollen wie schnell man mich und meine Kinder hier aus der Wohnung kündigen kann.

    Antworten
    • Hallo Tanja,
      ob Sie in Ihrer Wohnung Besuch empfangen ist alleine Ihre Sache. Ich sehe eher das Problem, dass der Vertragspartner (Mieter, Ihr Ex-Freund) nicht mehr in der Wohnung lebt. Die Wohnung ist quasi ohne Zustimmung des Vermieters untervermietet. Das könnte zum Problem werden. Aber auch hier sehe ich im ersten Schritt erst mal eine Abmahnung, dann kommt ggf. eine Kündigung in Frage. So schnell wie der Vermieter kündigen möchte geht es also nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  5. Hallo,
    wir bewohnen seit fast 3 Jahren einen ehem. Bauernhof ohne Mietvertrag. Neben unserem Teil des Gemüsegartens habe ich beim Einzug einen Kirschbaum gepflanzt, der unseren Vermieter bei der Arbeit mit dem Balkenmäher nicht behindert, da ohnehin ich diesen Teil des 7000 m² großen Gartens mähe. Vor ca. drei Wochen pflanzte ich in der für uns vorgesehen Ecke, ca. 50 m² groß , einen Blauregen. Vor 5 Tagen erhielten wir einen Brief von unserem Vermieter, mit der Aufforderung, die beiden Bäume auszugraben, da sie ohne seine Zustimmung gepflanzt wurden. Darüber hinaus sollen wir plötzlich Unkraut in der Einfahrt zupfen.
    Der Kirschbaum steht seit fast drei Jahren, nun plötzlich soll er entfernt werden. Der Blauregen ist kein Baum, sondern eine Schlingpflanze, die Mauerwerk nicht angreift und auch nicht unter einer Regenrinne steht und befindet sich wie gesagt innerhalb der 50 m² von insges. 7000 m² Garten, die uns zugeteilt wurden. Von Unkraut zupfen in der Hofeinfahrt war nie die Rede, zumal außer uns auch der Vermieter sowie seine Mutter täglich Scheunen und Ställe dieser Hofanlage nutzen.
    Meine Frage: ist das so korrekt?

    Antworten
    • Hallo Frau Freibert,
      ich denke Blumen und kleiner Gehölze dürfen Sie durchaus einpflanzen – sofern Sie diese im Zweifel bei Ihrem Auszug wieder entfernen können. Das Sie Bäume und größere Gehölze ohne Zustimmung des Vermieters pflanzen dürfen glaube ich nicht. Ich sehe hier schon eine bauliche Veränderung des Mietgegenstandes. Meiner Meinung brauchen Sie hier die Zustimmung des Vermieters.
      Wenn Sie die Auffahrt nicht alleine nutzen, sehe ich alle Nutzer in der Pflicht diese gärtnerisch zu pflegen. Ist es nur Ihre Auffahrt (mit vermietet), sind Sie auch für die Pflege (z.B. Entfernung von Unkraut) verantwortlich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Arnold,
        wir wohnen in einem privat Haus/Wohnung (ohne Mietvertrag).
        Unseren Nachbar hat Eigentumshaus, egal was passiert, sie sagen „es ist privat, und deine nur Miete“ Sie dürfen in der Nacht laut musizieren (unter der Woche, nicht am Wochenende) , weil sie privat Eigentum haben?
        Lg Luna

        Antworten
  6. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne seit 3 Monaten in einem alten Haus, einen Mietvertrag habe ich bis heute nicht erhalten und seit dem ich hier wohne hat sich der Hausbesitzer auch nach mehrmaligen Versuchen ihn zu erreichen nicht gemeldet. Hier ist fast alles defekt. Die Wasserleitungen habe ich neu verlegen lassen, das Dach ist undicht und Heizen nicht möglich,da die Heizkörper + Leitungen alle defekt sind. Meine Frage nun: Was kann ich tun? Es wird kalt im Haus, der Vermieter meldet sich einfach überhaupt nicht mehr. Auch ein Brief den ich ihm zustellen lies, bekam ich nicht beantwortet.
    Da ich Ortsgebunden bin und es hier zur Zeit keine anderen Wohnmöglichkeiten bieten, gestaltet sich die Lage von Tag zu Tag schwieriger. Vielleicht können Sie mir einen Rat oder Tip geben. Ich wäre überaus dankbar.
    Liebe Grüße Michaela

    Antworten
    • Hallo Michaela,
      es besteht ggf. die Möglichkeit die Miete zu mindern, aber das erhöht den Wohnwert nicht. Da das Haus offensichtlich nicht bewohnbar ist, bleibt Ihnen nur die Kündigung des Mietverhältnisses.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  7. Hallo Herr Hundt,
    mein Untermieter legte mir nach Einzug den von mir gefordeten und von seiner Mutter unterschriebenen Mietvertrag nicht vor und hielt sich schon bei Einzug nicht an Vereinbarungen, (rauchte auf dem Balkon, von ihm im Hausgang abgestelltes Möbelstück wurde erst am nächsten Morgen trotz Hinweises in die Wohnung gebracht); aufgrund von seinen Verhaltensweisen kann ich mir als Vermieter kein Zusammenleben vorstellen und meinen weiteren Untermietern auch nicht zumuten.
    Meine Frage: Existiert nun eine Verpflichtung meinerseits ihm diese Wohnung bzw. Zimmer zu vermieten oder kann ich ohne Probleme mitteilen, dass er nicht in der Wohnung bleiben kann.
    Viele Grüße, Luise

    Antworten
    • Hallo Luise,
      wenn Ihr Untermieter bereits eingezogen ist, ist bereits ein konkludenter Mietvertrag entstanden. Was eine mögliche Kündigung angeht, müssten Sie sich an die Regelungen im BGB halten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Ich habe sieben Jahre Ehe gelebt und die Umwelt und Nebenkosten für die Wohnung bezahlt. Mein Partner hat einen Vertrag mit einem Mieter abgeschlossen und ich wurde nicht in den Vertrag aufgenommen. Mein Partner hatte das Recht, Geld von mir für die Miete zu nehmen, wenn ich keinen Vertrag hatte.

        Antworten
  8. Hallo Herr Hundt,
    zunächst danke für die Hife für die anderen und mich.
    folgendes ist bei mir passiert und weiss nicht weiter wer im Recht ist.
    Als ich meiner Frau berichtet habe, dass ich mich nach einer Körperlichenverletzung, die sie mir zugetragen hat, von ihr trenne habe ich angefangen meine persönlcihen Sachen von der Wohnung zu nehmen. Darauf hat mein Vermieter, der auch zugleich mein Schwiegervater ist, mir das weiter entnehmen meiner Sachen verhindert. Der Zugriff zu meinen Sachen in der Wohnung wurde mir von meinem Vermieter verwehrt.
    Zudem wurde ich von ihm und von seiner Tochter von der Mietwohnung weggescheucht und aufgefordert eine Kündigung zu schreiben da seine Tochter da wohnen will. So sollte ich mich von der Örtlichkeit meiner Mietwohnung, also von seinen Mehrfamilienhaus, mich entfernen.
    Einen Mietvertrag gibt es nicht, der wurde mündlich vereinbart. Wer muss nun die Miete zahlen wenn kein Mietvertrag vorhanden ist? Die Person, also meine Frau, die da wohnt da es keinen Mietvertrag auf eine bestimmt Person gibt und mir der Zugang zu der Wohnung verwehrt wurde?
    Man hat versucht mir nach Eingang der Kündigung einen Mietvertrag rückwirkend unterschreiben zu lassen, die ich verweigert habe zu unterschreiben. Wahrscheinlich damit ich zahlen muss da nur mein Name im Mietvertrag stehen würde.
    Vielen Dank
    A. Brandt

    Antworten
    • Hallo Herr Brandt,
      Sie und Ihre Frau sind bereits Mieter der Wohnung, auch ohne schriftlichen Mietvertrag. Wenn man es ganz genau nimmt, muss Ihre Frau und der Vermieter Sie aus dem Vertrag entlassen. Sie können nicht alleine kündigen. Ebenso haften Sie beide (Sie und Ihre Frau) gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Herr Hundt,
        Vor 3 Monaten sind wir in eine Wohnung gezogen wo mit dem Vermieter der unter uns wohnte abgesprochen war, dass wir den Mietverzrag zusammen durchgehen und unterschreiben sobald wir eingezogen sind weil er wollte, dass wir schnellst möglich einziehen.
        Nach 3 Monaten haben wir immer noch keinen Mietvertrag von ihm bekommen nach mehreren Aufforderungen. Jedes Mal hat er einen neuen Grind gefunden warum er uns den Vertrag nicht geben kann. Nun hat er uns irgendwann nach 3 Monaten mitgeteilt, dass er möchte, dass wir so schnell wie möglich die Wohnung verlassen. Grund dafür wäre, weil wir ohne seine Einwilligung ein Kaninchen in der Wohnung halten und die Wäsche in der Wohnung trocknen (dazu muss gesagt werden, dass uns aber kein Wäschekeller o.ä zur verfügung gestellt wurde). Miete haben wir immer pünktlich gezahlt. Im Gespräch hieß es erst dass es ihm egal wäre wann wir ausziehen ob in 3 oder 6 Monaten und dass wir dann auch keine 3 Monatsmieten mehr zahlen müssten, da er uns ja so schnell wie möglich loswerden möchte. Nach einer Woche sagte er uns plötzlich, dass er uns am 1.10.2019 vor die Tür schmeißen wird, wenn wir bis dahin nicht raus sind also Frau, Mann und kleinem Kind.
        Daraufhin haben wir natürlich Panik bekommen und haben am 27.09.2019 eine Zusage für eine neue Wohnung bekommen. Diese haben wir auch am 1.10.2019 bezogen. Nun hatten wir aber noch nicht genug Zeit gehabt um uns um Möbel zu kümmern die auf den Sperrmüll müssen. Somit konnten wir die Schlüssel so schnell auch nicht abgeben. Nun droht uns der Vermieter dass wir nun so lange Miete zu zahlen haben bis alles aus der Wohnung raus ist. Dazu muss auch gesagt werden, dass es auch keine schriftliche Kündigung gab obwohl wir auch darum gebeten haben. Er behauptet nun Dinge die wir nie gesagt haben um Gründe zu finden von uns Geld zu bekommen oder zum Anwalt zu gehen. Hat er nun irgend welche Rechte von uns Geld zu bekommen? Weil wir es nicht in 3 Tagen geschafft haben die Komplette Wohnung zu verlassen und sauber zu machen?

        Antworten
        • Hallo Michèle,
          Sie haben einen konkludenten Mietvertrag (ein Mietvertrag muss nicht schriftlich sein). Diesem Vertrag können Sie als Mieter nur mit dreimonatiger Frist und schriftlich kündigen. Alles was Sie abweichend vereinbaren, sollte zwingend schriftlich erfolgen.
          Viele Grüße
          Dennis Hundt

          Antworten
  9. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne in einer Wohngemeinschaft (4 Personen) ohne Mietvertrag.
    Die ersten Mieter dieser Wohnung ( die schon seit Jahren nicht mehr in dieser Wohnung leben) hatten wohl einen Mietvertrag, der vor 3 Jahren abgelaufen ist. Der Mietvertrag wurde aus mangelndem Interesse des Vermieters am Mietobjekt nie erneuert. Die damaligen Mieter hatten ebenfalls kein Interesse daran, dass der Mietvertrag erneuert wird, da sich dann eventuell die Mietkosten erhöht hätten.
    Die Zimmer wurden bei Auszug der damaligen Hauptmieter an nachfolgende Personen zur Miete weitergereicht ohne den Vermieter vorher schriftlich zu informieren( er wurde nur telefonisch informiert).
    Die Schwester meines Mitbewohners war eine der Hauptmieterinnen des alten Mietvertrages.
    Unsere Wohngemeinschaft überweist monatlich das anfallende Mietgeld auf ein Konto, dass zum Zeitpunkt des bestehenden Mietvertrages unter dem Namen der Schwester angelegt wurde. Der Vermieter zieht monatlich per Lastschrift die Gesamtmiete von diesem Konto ab. Keiner der gegenwärtigen Mieter ist folglich namentlich im Mietkonto erwähnt. Meine Angst ist, dass der Vermieter behaupten kann, dass er nicht über einen Mieterwechsel infomiert wurde (da ja kein neues Mietkonto nach Auszug der alten Mieter eingerichtet wurde). Unsere Mietwohnung ist in einem ziemlich schlechten Zustand.
    Da ich große Wasserflecken in meinem Zimmer habe, habe ich mich vor kurzem mit dem Vermieter deshalb in Verbindung gesetzt. Dieser bezeichnete uns als Hausbesetzer und drängt uns nun zu einem Mietvertrag, in dem sich die Kosten des Mietobjekts erhöhen werden.( er wird jedoch die Schäden in meinem Zimmer wahrscheinlich nicht beseitigen) Inwieweit sind wir verpflichtet diesen Vertrag zu unterschreiben? Und wohnen wir unrechtmäßig in dieser Wohnung, obwohl wir jeden Monat die vom Vermieter im alten Mietvertrag fesgelegte Miete monatlich überweisen? Welche Rechte und Pflichten haben wir? Wie ist die Rechtslage? Gibt es Paragraphe auf die wir uns berufen können?
    Viele liebe Grüße und lieben Dank im Vorraus.
    Andrea

    Antworten
    • Hallo Andrea,
      ich fürchte ich kann Ihnen nicht wirklich weiterhelfen. Es kann gut sein, dass der Vermieter im Recht ist. Auf der anderen Seite könnte es ebenso gut sein, dass durch die Untätigkeit und das fehlende Interesse des Vermieters, dieser die Situation quasi akzeptiert hat und sogar ggf. mit den einzelnen Mietern konkludente Mietverträge entstanden sind (nach den Regelungen des BGB).
      Ich denke Sie sollten den ganzen Sachverhalt von einem Anwalt prüfen lassen. Nur so erlangen Sie halbwegs Gewissheit.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  10. Hallo Herr Hundt,
    vor mehreren Jahren habe ich die Grund und Gartenpflege in unserem Mietshaus übernommen, sozusagen als inoffizieller Hausmeister fungiert.
    Mein Vermieter hat mich dazu aufgefordert, allerdings nur mündlich.
    Der dazu benötigte Rasenmäher z.B. musste ich jedes mal vom Nachbarort heranschaffen und auch die Kosten für die Müllbeseitigung wurden mir jetzt beim verkauf des Anwesens nachträglich über die Müllgebühren in Rechnung gestellt.
    Meine Frage ist nun ob ich die mir angefallenen Kosten für diese Aufgabe vom Vermieter nachvordern kann und für welchen Zeitraum.
    Vielen dank für Ihre Antwort

    Antworten
    • Hallo Frank,
      ich bin nicht ganz sicher, was Sie mit Ihrem Vermieter damals vereinbart haben. Wenn Sie die Gartenpflege kostenfrei (quasi als Hobby) übernommen haben, sehe ich nicht wirklich die Möglichkeit Arbeits- und Fahrtkosten beim Vermieter einzufordern. Besser wäre es gewesen eine Kostenübernahme zu vereinbaren. Vielleicht habe ich Sie aber auch einfach missverstanden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  11. Hallo Herr Hundt,
    ich bin letztes Jahr im April in eine Ferienwohnung gezogen ohne Mietvertrag.
    Jetzt bin ich dort ausgezogen weil ich nach Australien möchte und nun kommt der ehem. Vermieter und möchte von mir 9x Monatsmiete für ein paar Monate vom letzten und ein paar von diesem Jahr haben. Ich habe ihm die Miete immer überwiesen und wenn ich ihn mal angetroffen und das Geld grad in der Tasche hatte habe ich es ihm Bar gegeben. Und genau für die Monate in denen ich es ihm Bar gegeben hab verlangt er jetzt Ersatz.
    Das verrückte daran ist, das seine Nachbarin und meine Chefin nun mein Gehalt zurückhält und es ihm geben will wenn ich nicht beweisen kann das ich die Miete bezahlt hab.
    Viele Grüße und danke im Vorraus
    Max

    Antworten
    • Hallo Max,
      in der Tat ist es natürlich nicht so clever gewesen sich die Mietzahlungen nicht quittieren zu lassen. Ich kann Ihnen in der Situation leider nicht wirklich helfen. Ich denke Sie sollten sich rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  12. Mein Lebensgefährte und ich wohnen in einem Haus, was er selbst mit aufgebaut hat, aber nicht ihm sondern seinen Ex-Schwiegereltern gehört. ( die Frau ist 2006 verstorben ).
    Jetzt haben wir erfahren das die das Haus nächstes Jahr verkaufen wollen. Wir zahlen nur die Nebenkosten und keine Miete. ( es besteht kein Mietvertrag )
    Können die Ex-Schwiegereltern einfach so jetzt die Schlösser wechseln, so das wir nicht mehr rein kommen?
    Und wie lange müssen die uns Zeit einräumen damit wir alle unsere Sachen, Hund und Viehzeug raus holen können.
    Wir haben leider noch nichts passendes gefunden.
    Mit freundlichen Gruß
    Heike

    Antworten
    • Hallo Heike,
      in meinen Augen besteht ein mündlicher Mietvertrag nach den Richtlinien des BGB. Auch bei einem Verkauf des Hauses kann Ihnen nicht einfach gekündigt werden. Es gilt der Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Herr Hundt,
        ich danke Ihnen,
        aber können Sie mir auch noch sagen was für eine Kündigungsfrist er hat???
        3 Monate oder länger????
        Mit freundlichen Gruß
        Heike

        Antworten
  13. Hallo, guten Tag,
    ich lese hier immer mal wieder mit und habe auch mal eine Frage: Wir wohnen in einer Wohnung seit 2010 und haben keinen Mietvertrag. Nun wollen wir kündigen, 3-Monatsfrist ist wohl richtig. Wir zahlen für 2 Pers. 100,00 € / Monat an NK, eine Abrechnung haben wir bislang nicht erhalten. Der Eigentümer hat das Haus zum 01.01.2010 gekauft und laut den Nachbarn bislang keine Abrechnung vorgelegt. Jetzt hören wir, dass die Nachbaren nur 35,00€/Person/Monat zahlen.
    Können wir im Hinblick auf die bislang nicht vorgelegte Abrechnung 2010 und 2011 (ich gehe nicht davon aus, dass diese noch bis 31.12.2012 kommt) eine Verrechnung mit der Miete vornehmen? Wir haben eigentlich viel zu viel gezahlt.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Antworten
    • Hallo Claudia,
      eine eigenmächtige Verrechnung würde ich keinesfalls empfehlen. Vielmehr sollten Sie Ihren Vermieter auffordern die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010 zu erstellen. Sollte sich ein Guthaben ergeben, wird das im Rahmen der Nebenkostenabrechnung an Sie ausgezahlt.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  14. Einen schönen guten Abend,
    vielen Dank für diese tolle Seite. Ich hätte nun selber eine Frage, ich habe mich für eine Wohnung interessiert, das mit den Vermietern besprochen. Nun hat es nicht geklappt, dass ich einen Mietvertrag unterschreiben konnte, da entweder der Vermieter oder ich nicht konnte. Ich habe dann fünf Tage vor Monatsende den Schlüssel von dem Vormieter bekommen und dann beim Herunternehmen der Tapeten Schimmel entdeckt (Schwarz und ziemlich fies, 30 x 30 cm an einer Stelle und an anderen Stellen in der Wohnung auch, aber kleiner). Nun hat der Vermieter das rausschlagen lassen, ich möchte da jedoch nicht einziehen, da eine Ursache nicht klar war und mir das zu heikel ist (ich plane ein Kind mit meiner Freundin). Hat der Vermieter jetzt Anspruch auf Miete? Eine Renovierung, da ich ja die Tapeten runtergeholt habe?
    Ich weiß garnicht, was ich jetzt machen soll und was jetzt klug wäre und bin für jede Hilfe dankbar.

    Antworten
    • Hallo Holger,
      ich würde sagen, es ist ein konkludenter Mietvertrag entstanden, den Sie regulär mit dreimonatiger Frist kündigen müssen. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  15. Vielen Dank schonmal, ich werde mich da natürlich weiter beraten lassen. Aber müsste ich im Falle eines solchen mündlichen Vertrages auch für die Renovierung aufkommen?

    Antworten
    • Für die Instandhaltung der Wohnung ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Ich weiss allerdings nicht wie es aussieht, wenn Sie die Tapeten abreißen und eine Renovierung beginnen, aber nicht abschließen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  16. Ich habe eine Frage: Wir haben in unserer WG seit 4 Monaten eine Untermieterin ohne Vertrag wohnen. Allerdings möchten wir nun dass sie auszieht aufgrund von persönlichen Differenzen. Wir haben ihr einen Monat Zeit gegeben zum ausziehen.
    Nun sagt sie allerings dass sie nicht ausziehen muss weil sie das gleiche Recht hat wie eine Person mit Mietvertrag.
    Wir zwei Hauptmieter wollen aber dass auszieht.
    Was können wir machen?

    Antworten
    • Hallo Andrea,
      als Vermieter können Sie nach dem BGB nur aus ganz bestimmten Gründen kündigen (z.B. wegen Eigenbedarf). Hierfür müssen Sie auch die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  17. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe folgendes Problem. Ich wohne noch bei meiner Ex-Freundin in der Wohnung (habe keinen Untermietsvertrag, aber über ein Jahr lang die Hälfte der MIete zzgl NK getragen), da ich bisher noch nichts anderes gefunden habe bzw. die Wohnung erst in nächster Zeit frei wird und ich daher auch in eine andere Stadt ziehe. Mündliche Fristen gab es nie, nur Fragen, wann ich dann weg bin und das konnte ich bis dato nicht genau sagen, da dies von der Wohnung abhängig war.
    Jetzt weiß ich, wann ich weg bin und mir wurde ein Schreiben meiner Ex vorgelegt, wo diese einen sofortigen Auszug von mir verlangt (4 Wochen vor meinem eigentlich garantiertem Auszug), da sie mir gegenüber ja keine Fristen einzuhalten hat – was meiner Meinung nach verkehrt ist, da wir ja einen mündlichen Vertrag geschlossen haben, oder nicht?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Antworten
  18. Hallo Herr Hundt,
    Nach dem Tod einer Verwandten, bin ich Teil einer Erbengemeinschaft. Das 2-Familienhaus wurde von unserer Verwandten und die zweite Wohnung von einer Bekannten bewohnt. Letztere nutzte, obwohl so nicht im Mietvertrag vermerkt, Speicher und etliche Kellerräume. Da die Wohnung meiner Verwandten nun wieder vermietet werden soll, baten wir die Mieterin darum, Räumlichkeiten die laut Mietvertrag nicht zu ihrer Mietsache gehören zu räumen. Sie beruft sich nun auf mündliche Absprachen die angeblich mit unserer Verwandten getroffen worden sind. Was für Möglichkeiten haben wir in so einem Fall?

    Antworten
    • Hallo Daffy,
      die Situation ist schwierig. Die Berufung auf einen mündlichen Vertrag macht es sehr schwer. Ich kann Ihnen leider nur empfehlen sich rechtlichen Rat einzuholen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  19. Kurzfassung:
    Wir sollten seit dem 01.09. in einer neuen Wohnung wohnen. Es gibt zwischen dem Vermieter und uns einen mündlichen Mietvertrag, ein schriftlicher Mietvertrag war seitens des Vermieters nicht angestrebt. Diese Vereinbarung wurde bereits im Mai geschlossen. DIe Wohnung sollte in diesem Zeitraum renoviert und bezugsfertig gemacht werden. Eine Kaution ist bereits überwiesen. Leider ist die Wohnung immer noch nicht bezugsfertig und wir werden regelmäßig damit vertröstet, dass Handwerker keine Zeit hätten oder einfach nicht gekommen seien. Auch nachdem wir uns um Handwerker bemüht haben, die der Vermieter zahlen würde, ging es nicht voran. In dem Glauben, dass alles so eintreffen würde, wie besprochen, haben wir unseren kleinen Sohn in dem neuen Ort im Kindergarten angemeldet und haben jetzt dazu noch das Problem, das wir jeden Tag hin und her pendeln müssen (ca. 10.km einfache Strecke). Zudem wäre die Wohnung, die wir jetzt beziehen zum einen längst wieder vermietet, was unser Vermieter it viel Kulanz zu unseren Gunsten verschoben hat und zu anderen kostet die jetzige Wohnung ca. 300€ mehr monatlich.
    Wir würden jetzt gerne wissen, ob der Vermieter das einfach so machen kann und was unsere Rechte sind bzw. wie wir jetzt weiter vorgehen können?
    Mit freundlich Grüßen

    Antworten
    • Hallo Sonja,
      in Ihrem Fall geht es ja um relativ viel Geld. Ich würde an Ihrer Stelle rechtlichen Rat in Anspruch nehmen, Gegebenenfalls besteht ja der Anspruch auf Schadenersatz.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  20. Hallo Herr Hundt,
    es ist wirklich sehr hilfsbereit von Ihnen, dass Sie all diese zahlreichen Fragen beantworten. Ich bin begeistert!!
    Nun habe ich auch eine Frage:
    Ich habe ein Haus, das einen massiven Wasserschaden hat und infolgedessen auch in zahlreichen Räumen von Schimmel befallen ist.
    Die Verhandlungen mit der Versicherung laufen noch.
    Da kürzlich bei mir eingebrochen wurde, und ich dort nicht mehr alleine wohnen kann ohne Angst zu haben, habe ich mir nun einen Mieter für ein Zimmer gesucht.
    In seinem Zimmer ist ein bisschen Schimmel. Der Flur, den der Mieter durchqueren muss, um in sein Badezimmer zu gelangen, ist stark von Schimmel befallen.
    Ich habe den Mieter mündlich darüber in Kenntnis gesetzt und dass bald Bauarbeiten beginnen werden. Es mache ihm nichts aus, hat er gesagt.
    Mein Vater hält es für überflüssig einen Mietvertrag aufzusetzen.
    Was kann im schlimmsten Fall passieren?
    Vielen Dank schonmal für Ihre Mühe.
    P.S: Das Haus gehört offiziell noch meinem Vater. Bin ich dann quasi sein Mieter und der Herr mein Untermieter? Und gilt dann eine kürze Kündigungsfrist?

    Antworten
    • Hallo Ann,
      ich würde an Ihrer Stelle einen Untermietvertrag vereinbaren, in dem Sie die Kündigungsfristen und sonstigen vertraglichen Vereinbaren festhalten. Das ist für die spätere Beweisbarkeit immer besser. Hier könnten Sie auch die Mängel aufführen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  21. Hallo Herr Hundt,
    Wir sind zwei studentische 8er und 6er-WGs und wohnen in einem alten Fachwerkhaus in sehr guter Lage. Das Haus hat einen sehr einfachen Standard, aber soweit funktioniert alles. Wir zahlen Miete, haben aber keine Mietverträge.
    Wir mieten allerdings von einem Verein, der wiederum direkt beim Eigentümer mietet. Das einzige Vereinsmitglied ist der Sohn des Vermieters. Die Situation ist also ziemlich unübersichtlich. Wir werden, soweit ich weiß, als Studentenwohnheim bezeichnet.
    Wir wohnen auf den beiden oberen Etagen. Die unterste Etage liegt brach und muss saniert werden.
    Jetzt plant der Eigentümer, im selben Zuge die oberen beiden Etagen in ein- bis zwei- Zimmer- Appartements umzubauen und gemeinsam mit dem Erdgeschoss an einen neuen Mieter zu vermieten, der diese voraussichtlich an Touristen vermieten würde.
    Das würde unseren Rausschmiss bedeuten. Können wir uns irgendwie wehren und die gut funktionierende Wohneinheit für Studierende erhalten?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen,
    Mit freundlichen Grüßen,
    Jana

    Antworten
    • Hallo Jana,
      zwischen Verein und Vermieter besteht ein gewerblicher Mietvertrag, hier gelten andere Kündigungsfristen als für Wohnraummieter. Für Sie entscheidend ist das Mietverhältnis zwischen Verein und Ihnen. Möglicherweise richtet sich Ihr Mietverhältnis nach den gesetzlichen Bestimmungen. Aber: wenn sich das Mietverhältnis zwischen Verein und Vermieter auflöst, wird es für Sie in jedem Fall schwierig.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  22. Hallo Herr Hundt,
    ich bin vor einem halben Jahr in meine derzeitige Wohnung eingezogen und habe hierbei den Mietvertrag von meiner Vormieterin übernommen – unterschrieben habe ich hierbei allerdings nichts und meinen Vermieter habe ich hierbei auch nicht gesehen, sondern bin ihm nur 2 Monate später mal für wenige Minuten begegnet, als er die Klingelschilder auf den aktuellen Stand gebracht hat und wissen wollte, wer denn derzeit hier wohnt. Auf meine mehrfachen Bitten, einen Mietvertrag mit mir direkt abzuschließen, ist er nicht wirklich eingegangen sondern hat auf viel Arbeit verwiesen und dass wir das irgendwann in der Zukunft noch machen werden.
    Die Wohnung wird übrigens als 3er WG genutzt, sodass meine beiden Mitbewohner mit mir ein Untermietverhältnis haben. Die Wohnung wird schon seit vielen Jahren auf diese Weise genutzt und der Vermieter war hiermit immer einverstanden, wie bereits geschildert kümmert er sich ja sogar um passende aktuelle Briefkasten- und Klingelschilder.
    Heute erhielt ich jedoch ein Einschreiben meines Vermieters, dass ich seit Mietbeginn zu wenig Miete zahlen würde. Im mir vorliegenden Mietvertrag, den ich von meiner Vormieterin bekommen habe, (jedoch nie unterschrieben habe) steht jedoch genau diese Summe drinnen, die ich überweise – jedoch ist der Vertrag schon ziemlich alt (so sieht er auch aus) und angeblich gäbe es seit Mitte 2009 einen neuen Vertrag mit dem erhöhten Mietbetrag. Diesen hatte aber auch meine Vormieterin scheinbar noch nie zu Gesicht bekommen, da sie vor meinem Einzug auch schon immer nur den geringeren Betrag überwiesen hatte, was auch nie beanstandet wurde (meine Vormieterin war erst nach diesem angeblich neuen Mietvertrag von Mitte 2009 eingezogen).
    Ich bin also vor einem halben Jahr mit der Information meiner Vormieterin eingezogen, dass die Miete die geringere Summe beträgt – der Vermieter fordert aber jetzt ein halbes Jahr später mit Verweis auf einen angeblich neuen Mietvertrag, den aber weder ich noch meine Vormieterin kennen (er wurde wohl unterschrieben, noch bevor meine Vormieterin eingezogen war) rückwirkend eine höhere Miete von mir (natürlich nur für den Zeitraum, seit ich hier wohne).
    Ich werde jetzt Anfang kommender Woche eine Kopie des neuen Mietvertrags anfordern – aber muss ich trotzdem die Miete der letzten 7 Monate nachzahlen, wie von meinem Vermieter gefordert? Immerhin bin ich mit einem anderen Wissen eingezogen und der Vermieter hat mir ein halbes Jahr lang keinerlei aktualisierten Mietvertrag zugeschickt, sodass ich von dem Betrag ausgegangen bin, den meine Vormieterin auch immer bezahlt hat (und was auch bei ihr nie beanstandet worden war).

    Antworten
    • Hallo Alex,
      die Situation ist sehr verfahren. Man könnte meinen, dass Sie mit der Änderung / Erhöhung der Zahlung (für die Zukunft) dem Vermieter Recht geben und die neue Miete als von Anfang an vereinbart akzeptieren. Vielleicht könnte man im Mietvertrag aufnehmen, dass die neue Mietzahlung ab Datum X zu leisten ist, das wäre wohl etwas sicherer für Sie.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  23. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir sind Vermieter zweier Wohnungen die direkt an unser eigenes Haus angrenzen. Die zwei vermietete Wohnungen befinden sich in einem seperaten Haus, welches uns ebenfalls gehört. Nun ist sowohl in unserem Haus, als auch in dem vermieteten Haus die Heizung veraltet und im Frühjahr soll Diese erneuert werden. Nach reichlichen Überlegungen soll nun eine Pelletsheizung installiert werden welche beide Häuser versorgen soll. Die beiden Mieterfamilien wohnen schon seit über 10 Jahren bei uns in Miete und wir haben ein einwandfreies Verhältnis zueinander. Jedoch bestehen lediglich mündliche Mietverträge. Durch die Erneuerung der Heizung und die damit verbundenen Kosten müssen wir die Mieten anheben. Gerechterweise wäre dann auch eine Nebenkosten- / Betriebskostenabrechnung von Nöten. Nach meinen bisherigen Informationen ist dies rechtlich nur bei einem bestehenden schriftlichen Mietvertrag möglich!? Nun wollten wir von Ihnen einen Rat einholen wie wir mit der Situation am besten Verfahren sollen?
    Kann man problemlos im Nachhinein einen schriftlichen Mietvertrag vereinbaren? Dies dürfte allerdings nur möglich sein, wenn die Mieter damit einverstanden sind. Sind sie nicht einverstanden müsste man kündigen und anschließend neue Mietverträge vereinbaren!?
    Welche Möglichkeiten haben wir bzw. was würden Sie vorschlagen wie wir am besten vorgehen sollen?
    Vielen Dank schonmal!
    mit freundlichen Grüßen
    Benjamin

    Antworten
    • Hallo Benjamin,
      Sie können nur einen Mietvertrag abschließen, wenn die Mieter einverstanden sind. Kündigen und einen neuen Mietvertrag abschließen klingt nicht schlecht, ist aber weit weg von jeglicher Realität. Es gibt ja keinen Kündigungsgrund.
      Sie können nur auf eine einvernehmliche Lösung hoffen oder einfach eine Nebenkostenabrechnung erstellen und auf Akzeptanz hoffen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  24. Hallo Herr Hundt,
    Zunächst vielen Dank für Ihre Hilfeleistungen. Für mein Anliegen muss ich etwas weiter ausholen:
    Vor einigen Jahren schon haben mein Bruder und ich zusammen mit unserer Großmutter in in unserer jetzigen Mietwohnung gewohnt.
    Damals wurde wahrscheinlich ein Mietvertrag zwischen der Vermieterin und unserer Großmutter abgeschlossen; dieser ist jedoch heute von unserer Seite wie auch nach Aussagen der Vermieterin nicht auffindbar.
    Zum Zeitpunkt des Todes unserer Großmutter waren mein Bruder und ich nur beschränkt geschäftsfähig (15 und 16 Jahre alt), daher wurde der Mietvertrag mündlich über unseren Vormund beim Jugendamt weitergeführt.
    Zum Zeitpunkt unserer Volljährigkeit wurde auch kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen und die Miete stillschweigend weiter bezahlt.
    Vor etwa einem halben Jahr starb unsere Vermieterin; die Nachfolgerin (Tochter) kam daraufhin vor ein paar Monaten zu uns und erklärte, dass wir für 2011 und wahrscheinlich auch 2012 Heiz- und Warmwasserkosten nachzuzahlen hätten. Außerdem wollte Sie aus Sicherheitsgründen einen neuen schriftlichen Mietvertrag erstellen.
    In diesem neuen Mietvertrag stand auch ein ganz genauer Kautionsbetrag, den unsere Großmutter früher gezahlt hatte und nach Aussage der Vermieterin nur über eine Buchung auf dem Bankkonto ersichtlich wurde.
    Anstatt den neuen Vertrag zu unterschreiben haben wir gestern eine schriftliche Kündigung mit 3-Monatsfrist per Einschreiben mit Rückschein versendet.
    Diesbezüglich habe ich folgende Fragen:
    1. Im obigen Artikel haben Sie erwähnt, dass bei einem verlorenen Mietvertrag nur eine Inklusivmiete gezahlt werden muss; müssen wir demnach die Nachzahlungen leisten?
    2. Ist der Mieterübergang von dem Vormund auf uns mit der Volljährigkeit rechtmäßig oder hätte ein neuer Mietvertrag geschlossen werden müssen?
    3. Wie müssen wir die Wohnung in 3 Monaten hinterlassen?
    3.1. Müssen wir Reparaturen leisten? (z.B. Rollladengurt erneuern)
    3.2. Können wir einen Anspruch auf die Kaution stellen?
    Noch einmal vielen Dank für Ihre Hilfsbereitschaft und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
    Mit freundlichen Grüßen
    Christian

    Antworten
    • Hallo Christian,
      ich kann und darf Sie zu Ihrem sehr komplexen Fall nicht beraten. Ich kann nur ganz allgemein bleiben. Bestehen keine Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen, ist der Vermieter in der Pflicht. Gleiches gilt für Instandhaltungen. Wenn keine Absprachen über Nebenkostenvorauszahlungen getroffen wurden, kann auch keine Nachzahlung fällig werden. Hier muss man sicherlich beachten, ob Sie in den Vorjahren schon Nebenkostenabrechnungen erhalten und akzeptiert haben.
      Ich würde mich an Ihrer Stelle rechtlich beraten lassen, insbesondere um den Anspruch auf die Kaution zu klären.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  25. Guten Tag Herr Hundt,
    ich bin auf diese Seite aufmerksam geworden, und würde selbst nun auch gerne eine Frage stellen.
    Ich habe 2008 eine Wohnung bezogen. Es gab trotz mehrmaliger Aufforderung durch mich, Schriftlich sowie telefonisch an den Vermieter, keinen Mietvertrag, ich wurde nur vertröstet.
    Ich konnte da ich keine Daten besaß keine Mieten überweisen. Der Vermieter war für mich nicht errreichbar.
    Ich habe das Mietverhältnis, per Einschreiben fristgerecht zum Dezember 2010 beendet.
    Nun habe ich heute, Post meines ehemaligen Vermieters bekommen (wurde an die Adresse meine Eltern geschickt), in dem er einen Betrag von 450 Euro x 23 Monate , sowie 40 Euro Nebenkosten x 23 Monate fordert.
    In wie weit sind die Forderungen gerechtfertigt ?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Gruß
    Dennis

    Antworten
    • Hallo Dennis,
      wenn Sie eine Mietzahlung vereinbart haben, werden Sie dem Vermieter diese Summe Schulden. Wie es sich in Ihrem konkreten Fall verhält würde ich mit einem Anwalt besprechen. Schließlich geht es um recht viel Geld.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  26. Erstmal dickes Lob für Ihre tolle Seite, haben hier schon grad einiges gelesen, aber unser Problem scheint noch wieder spezieller zu sein:
    Die Erbin eines Hauses, die unsere Freundin ist, hat uns nach dem Tod ihres Freundes ein Haus überlassen, da die Entfernung und der Aufwand das Objekt selber zu pflegen, zu groß war/ist. Damals vor ca. einem Jahr haben wir vereinbart, gegen Zahlung von Energiekosten (sprich: Strom, Gas, Wasser/Abwasser) unentgeldlich wohnen zu können. Es gibt hierüber keine schriftliche Vereinbarung, es wurde alles mündlich besprochen und abgemacht. Gegenleistung war Hof-/Gartenpflege und „normale“ Unterhaltung des Hauses, hiermit ist gemeint normale Reinigungsunterhaltung, kleinere Reperaturen, ein Zimmer wurde bereits von uns neu tapeziert und bei einem zweiten sind wir jetzt angefangen, das alles mehr oder weniger als ungefragte Gegenleistung, damit der Wert des Objektes einigermaßen erhalten bleibt.
    Bisher war von ihrer Seite alles o.k., sie hat uns regelmäßig besucht, hat es jeweils immer gesehen und nicht beanstandet. Es war einfach alles in Ordnung.
    Durch persönliche negative Äußerungen über uns, hat sich das bisher positive Verhältnis mit der Hausbesitzerin rapide geändert. Wir müssen ja ehrlich bleiben, es gab leichte Probleme mit der Zahlung der Energiekosten, aber wir haben den offenen Betrag dann doch pünktlich zur vereinbarten Frist gezahlt.
    Seither fängt die Hausbesitzerin allerdings an und fordert Dinge innerhalb weniger Tage zu erledigen, was von uns aus garnicht möglich ist, rein zeitlich und vom Aufwand nicht.
    Jetzt hat sie uns per gestern eine Frist per Email gesetzt, das Haus innerhalb eines Monats zu verlassen, die geforderten Maßnahmen aber noch durchzuführen, sprich auch das Zimmer noch zuende zu tapezieren bzw. renovieren.
    Jetzt unsere Fragen:
    a) welche Rechte haben wir hier, da es ja kein übliches Mietverhältnis ist und ja auch nichts schriftlich vereinbart ist? Im endefekt ist natürlich ein mündliches Übereinkommen da, daß es sich um ein Mietverhältnis handelt, obwohl keine Miete vereinbart ist, sondern halt nur diese dinglichen oder persönlichen Gegenleistungen. Sie kann uns doch jetzt nicht einfach innerhalb kürzester Zeit ohne die gesetzliche Vorschriften zu beachten, auf die Straße setzen?
    b) Sie hat uns jetzt eine Frist gesetzt von einem Monat, aber bei mündlichen Mietverträgen gilt lt. BGB eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, oder die Rechtssprechung geht von einem angemessenen Zeitraum aus, sich Gleichwertiges suchen zu können. Gilt das auch für uns?
    c) Inwieweit können wir von der Hausbesitzerin verlangen, oder sie zwingen, das Ganze rückgängig zu machen und neu schriftlich vernünftig zu regeln?
    d) Kann man hier von „Nießbrauch“ sprechen, da wir hier unentgeldlich wohnen, aber ansonsten die Bewirtschaftungskosten ja von uns gezahlt werden, und welche rechtlichen Ansprüche hätten wir dann daraus?
    Hoffentlich können Sie uns einen Rat geben und über eine baldige Antwort würden wir uns sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Heinz u. Hannelore

    Antworten
    • Hallo Heinz,
      das klingt für mich wie ein mündlicher Mietvertrag mit allen sich daraus ergebenen Rechten und Pflichten auf Mieter- und Vermieterseite. Im Zweifel sollten Sie sich mit Ihrem komplexen Fall rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • schönen Dank Herr Hundt,
        aber was heißt das jetzt konkret für uns? Mieter ohne Mietervertrag gemäß BGB? oder auch im Rahmen vom Neißbrauchrecht?
        Vielen Dank für Ihre Antwort!
        Lieben Gruß
        Heinz u. Hannelore

        Antworten
  27. Guten Abend Herr Hundt,
    ich habe aus beruflichen Gründen ein möbliertes Zimmer für 6 Monate angemietet. Ein schriftlicher Mietvertrag existiert nicht. Mein Hauptwohnsitz bleibt bestehen und ist ca. 200km entfernt.
    Kann ich die anfallenden Kosten (Miete, Fahrtkosten, usw) trotzdem mit der nächsten Steuererklärung einreichen oder benötige ich einen Mietvertrag und muss das Zimmer offiziell als Nebenwohnsitz anmelden?
    Vielen Dank im voraus!
    Beste Grüße
    Tobias

    Antworten
  28. Hallo Herr Hundt,
    wir haben Ende Oktober ein Haus mit einer Einliegerwohnung gekauft. Der Mieter der ELW wohnt dort OHNE schriftlichen Mietvertrag bereits seit mehreren Jahren. Bereits vor dem Kauf wurde uns durch den Makler sowie den Mietern mitgeteilt, dass diese bis Jahresende ausziehen werden.
    Dies ist jedoch nicht erfolgt und der Mieter verlängert nun regelmäßig um einen weiteren Monat. Er zahlt dennoch seine gleiche Miete wie in den vergangenen Jahren.
    Kann ich Ihm fristlos Kündigen?
    Wie kann ich Ihn schnellst möglich aus der Wohnung bekommen?
    In der Wohnung ist u.a. Schimmel, welches ich bereits seit Anfang des Jahres richten lassen möchte. Auch weitere Renovierungsarbeiten würde ich gerne durchführen, welche mir auch eine höhere Miete einbringen würde.
    Leider ist auch keine Kaution vorhanden, welche mir entsprechende Sicherheit gibt. Wer weiß was noch hinter den Schränken vorkommt?
    Kann ich auch jetzt noch eine Kaution einfordern?
    Oder kurzfristig Kündigen? (er hatte bereits vor unserem Kauf dem vorherigen Eigentümer mündlich gekündigt).
    Auch die 80€ NK sind für 52m² verhältnismäßig nicht mehr aktuell (Gas-Zentralheizung).
    Freue mich über eine Rückmeldung.
    Besten Dank und freundlichen Gruß,
    Marco

    Antworten
  29. Guten Tag!
    Ich habe gehofft, dass ich in den Kommentaren ein ähnliches Problem finde, ist aber nicht der Fall gewesen, weshalb ich jetzt unsere Situation beschreiben werde:
    Wir wohnten zuerst in einer 3er WG mit 2 Hauptmietern und einem Untermieter. Die Wohnung hat jedoch 3 getrennte Zimmer und in einem davon ist ein kleines Zimmer eingebaut, es gibt also praktisch ein Durchgangszimmer zu dem einen kleinen.
    Am Anfang wollten wir einem Freund von uns helfen, da er keine Wohnung finden konnte, indem wir ihm das kleine Zimmer untervermieten solange er etwas findet. Er hat sich aber keine Mühe gegeben, nach einer Wohnung zu suchen und blieb einfach bei uns wohnen. Er zahlt monatlich seinen Anteil, ein schriftlicher Mietvertrag ist jedoch nicht vorhanden. Nach einer Nachfrage bei der Vermieterin, ob ein weiterer Untermieter bei uns wohnen darf, haben wir ein „nein“ als eine Antwort bekommen, trotzdem wollte einer von den Hauptmietern seinen Freund nicht rausschmeißen, da sie mittlerweile ein festes Pärchen sind. Dieser Untermieter wird genauso wie die anderen Mieter behandelt und hat unserer Meinung nach gleiche Rechte und Pflichten. Nach paar Monaten hatten sich viele Unstimmigkeiten innerhalb der WG gebildet, es waren praktisch 2 gegen 2: das Pärchen und die anderen Mieter. Nun teilt uns das Paar mit, dass sie innerhalb des nächsten Monats ausziehen, weil sie eine andere Wg gefunden haben, und haben die 3monatige Kündigungsfrist bei uns nicht beachtet.
    2 Wochen später, am 15. des Monats, sind sie komplett ausgezogen. Für den ausgezogenen Hauptmieter haben wir selber bereits einen Nachmieter gefunden, der die Hälfte des Monats an den Vormieter zahlt, da sie es unter sich abgesprochen haben. Nun verlangt der „illegale“ Untermieter die Hälfte seiner Miete zurück, da er sein kleines zimmer nicht mehr braucht. Er ist der Meinung, er müsse unbedingt das Geld zurück bekommen, da er nicht wie andere Vermieter, die einen Vertrag unterschrieben haben, behandelt wird. Ich, der Hauptmieter mit dem „Durchganszimmer“ und der andere Untermieter, wollen ihm das Geld nicht geben, da wir darauf bestehen, dass es keine Pflicht ist. Es ist anstrengend, eine andere Person im eigenen Zimmer wohnen zu lassen, deshalb wird das kleine Zimmer nicht mehr untervermietet, vor allem weil es nicht erlaubt ist. Der Nachmieter für das kleine Zimmer bin quasi ich, doch er kann von mir nicht verlangen, dass ich zwanghaft das kleine Zimmer beziehe und dafür zahle, oder liege ich da falsch?
    Nun warte ich bis zum Anfang des nächsten Monats, bis ich meine möbeln in das Zimmer reinstelle, da meiner Meinung nach, habe ich kein Recht darauf, solange der andere noch dafür zahlt. Und es war ihre Entscheidung, so kurzfristig auszuziehen, was mit uns davor nicht besprochen wurde.
    Außerdem wurde das Zimmer im schlechten Zustand hinterlassen. Die Glühbirne wurde rausgerissen, der Boden ist geschädigt und die Wände sind befleckt. Ich kann auf jeden Fall verlangen, dass das Zimmer im gleichen Zustand hinterlassen wird, wie es bezogen wurde, oder nicht? Doch das tue ich nicht, weil wir keinen Vertrag mit ihm abgeschlossen haben und weil ich keine weiteren Konflikte mehr eingehen will.
    Was halten Sie von dieser Geschichte? Wer steht im Recht und wer liegt falsch?
    Ich hoffe Sie könnten mir helfen und vor allem, meine Meinung unterstützen.
    Ich danke Ihnen schon im Voraus für Ihre Antwort!
    Liebe Grüße,
    Charly

    Antworten
  30. Hallo Herr Hundt,
    ich bin Hauptmieterin in einer WG. Zwischen meiner damaligen Mitbewohnerin und mir bestand kein Mietvertrag. Nach ihrem Auszug hat sie die erste Nachforderung (Strom) an mich überwiesen. Die weiteren Nachforderungen (Betreibskosten, Heizkosten) dann aber nicht mehr. Ihre Begründung war, dass es ja nie einen Mietvertrag gab. Wie soll ich nun weiter vorgehen? Leider besitze ich ihre aktuelle Adresse (sie wohnt inzw. in Glasgow) nicht. Wir kommunizieren nur über Facebook.

    Antworten
    • Hallo Elli,
      alles sehr schwierig, am Ende kommt es wohl darauf an, was Sie in mündlichen Mietvertrag vereinbart haben. Hiernach richtet sich dann die Umlage der Nebenkosten. Leider kann ich nicht mehr dazu schreiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  31. Hallo,
    ich wohne in einer Studentenwohnanlage in einer Wohngemeinschaft mit eigentlich 2 anderen Leuten. Zur Zeit wohnen wir aber zu viert in einer 3er Wege, wobei der vierte Mitbewohner nicht angemeldet und auch keinen Mietvertrag unterschrieben hat und sozusagen schwarz wohnt. Nun möchte ich aber bezwecken, dass diese Person auszieht, weiß aber nicht wie meine Rechte sind, dies auch durch zu setzen. Fakt ist, dass man an einer deutschen Universität immatrikuliert werden muss, um in der Wohnanlage wohnen zu dürfen, dies bedeutet dass es Pflicht ist, sich dort ordnungsgemäß anzumelden. Er hätte von der Firma, die diese Wohnanlage betreut, somit auch überhaupt keine Erlaubnis bekommen, dort einzuziehen. Was kann ich tun, um zu bezwecken, dass er rausgeschmissen wird?
    Viele Grüße
    Julia

    Antworten
  32. Guten Tag!
    Ich als Vermieter habe leider dem Mieter die Schlüssel vor Vertragsabschluss gegeben. Seit dem war er nur einige wenige Male da (am Anfang) und verschob den Vertragsabschluss mit diversen Begründungen und hielt nie sein Wort. Seit mehreren Monaten taucht er gar nicht mehr auf. Ich weiß nicht, wo er ist, da er ja eigentlich hier wohnt. Er bezahlt seit zwei Monaten seine Miete auch nicht mehr, vorher hat er sie auch erst nach langem hin und her bezahlt. Er „wohnt“ seit 6 Monaten hier. Wir hatten vereinbart, dass ich einen Schlüssel behalten kann, da ich ab und zu zum Dachboden muss. Kann ich seine Sachen einfach vor die Tür setzen? Ich kann ihn nicht schriftlich kündigen, da ich nicht weiß, wo er ist. Er geht auch nicht an sein Handy ran. Ich habe von seinem Bruder gehört, dass er in Vergangenheit des Öfteren schon so vorgegangen ist.
    Freundliche Grüße
    Peter

    Antworten
  33. Hallo Herr Hundt.
    Meine Mutter hat ihrem Untermieter die möblierte Wohnung schriftlich gekündigt-
    einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht. Er wohnt seid 17 Jahren bei ihr. Die 9 monatige Kündigungsfrist ist bereits im Juni abgelaufen, – der Mieter wohnt immer noch dort. Da er
    arbeitslos ist und sich auf Stellenangebote des Arbeitsamtes nicht gemeldet hat, wird ihm kein Arbeitslosengeld. mehr gezahlt. Angehörige hat der Mieter auch keine und daher ist er mit der Miete einen Monat im Rückstand. Alkohol und Zigarettenmissbrauch führten letztes Wochenende zum aufplatzen des Zwölffingerdarms, die Wohnung wurde mit viel Blut verunreinigt. Der Mieter ist außer Lebensgefahr und möchte wieder zurück in die Wohnung, zum Alkoholentzug will er nicht!,
    Meine Mutter will den Mieter nicht mehr im Haus haben. Was können wir tuen- welche zusätzlichen kosten kämen auf uns zu?
    Viele Grüsse, Frau Schmitz

    Antworten
  34. Hallo.
    Wir wohnen seit über 2 Jahren in einer Wohnung und haben immer noch keinen schriftlichen Vertrag. Hatten bisher aber ein stets freundliches Verhältnis zu der Vermieterin (Rentnerin). Das erste Jahr sind wir der Dame noch hinterhergelaufen wegen dem Mietvertrag – die hatte aber immer was Wichtigeres zu erledigen und meinte nur „ich weiss ja wo sie wohnen- sie rennen mir ja nich weg“
    Einen Mietvertrag haben wir bis heute nicht. Die Miete hat sie in bar bekommen. Seit mehreren Wochen und Monaten ist sie nicht auffindbar, was sehr untypisch für sie ist. Wir befürchten dass sie aufgrund ihren hohen Alters evtl verstorben ist. Leider kennen wir weder ihren Sohn noch eine andere Person die ihr Erbe antreten wird. Was müssen wir nun tun? Sollte sich ein Erbe melden, was passiert mit unserem mündlichen Mietvertrag? Nicht das wir die letzten 2 Jahre nachzahlen müssen da ja keine Kontoeingänge ihrerseits vorhanden sind und wir auch nie eine Quittung erhalten haben.
    der Vormieter würde evtl als zeuge aussagen weil der ja bei der wohnungsübergabe auch anwesend war.
    auf was müssen wir nun achten ?
    vielen dank im voraus für die hilfe

    Antworten
  35. Hallo 🙂
    Ich habe bis Ende Februar ohne Mietvertrag (mit Inklusivmiete) in einer Wohnung gewohnt. Mir wurde ein Job angeboten und ich musste von jetzt auf gleich ausziehen. Muss ich nun für die 3 Monate die volle Inklusivmiete bezahlen? Problem ist nämlich, dass ich einfach keine Nebenkostenabrechnung erhalte…keine Ahnung warum. Mir wurde gesagt, dass Sie dazu nicht verpflichtet seien.
    Natürlich möchte ich für die 3 Monate nur die Kaltmiete zahlen, da ich ja nicht mehr in der Wohnung bin und diese ja auch leer stehen müsste!
    Ist das so korrekt?!
    LG

    Antworten
  36. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich wohne seit 35 Jahren im elterlichen Haus!
    Seit 12 Jahren im gleichen Haus in einer eigenen Wohnung (ohne Mietvertrag) die meiner Mutter gehört! Ich zahle Monatlich immer pünktlich meine Miete inkls. Nebenkosten!
    Kann mich meine Mutter einfach so aus der Wohnung schmeißen? Ich habe ihr nie etwas getan! Habe mich nur seit dem Tod meines Vaters von ihr distanziert weil sie sich so gehen hat lassen! Jetzt streitet sie bis aufs tiefste mit mir. Ich habe da mal etwas von Gewohnheitsrecht gehört! Das wenn man lange an einem Wort lebt, nicht einfach so gezwungen werden kann diese Wohnung dann zu verlassen!
    Ich bedanke mich schon mal im voraus für die Antwort!
    Mit freundlichen Grüßen,
    Annemarie Eireiner

    Antworten
  37. Hallo, ich habe eine Frage.
    ich bin Hauptmieterin einer Wohnung und habe eine „Freundin“ zur Untermiete einziehen lassen. Mehrere Fristen habe ich Ihr gesetzt diesen zu unterschreibe. Nachdem dem gefühlt 100. Mal habe ich sie letztendlich vor die Tür gesetzt, da sie sich strickt weigerte diesen (aus welchen Gründen auch immer) zu unterschreiben.
    Sie hat während der Zeit die sie dort wohnte eine Holzleiste kaputt gemacht. So nun zu meiner Frage: Habe ich Anspruch die Kosten einzufordern oder habe ich Pech, weil sie nichts unterzeichnet hat?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  38. Hallo,
    wir haben einen mündlichen Mietvertag.
    Nun will unser Vermieter, dass wir einen schriftlichen Vertrag vereinbaren.
    Sind wir verpflichtet einen schriftlichen Mietvertrag zu akzeptieren/unterschreiben ?
    Vielen Dank
    Patrick

    Antworten
    • Hallo Patrick,
      es gibt in meinem Augen keine Grundlage für den Vermieter, auf einen schriftlichen Mietvertrag zu drängen. Es besteht ja offensichtlich ein Vertrag.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  39. Hallo Herr Hundt,
    ich möchte Ihnen meinen Fall schildern und bitte Sie um Rat.
    Ich habe mein Mietvertrag, welcher zum 17.02.2015 abgelaufen ist, per Email verlängert, obwohl die Verlängerung einer Schriftform bedarf gem. Vertrag. Meiner Meinung nach ist der MV unwirksam, vorallem weil der Hausmeister mir geantwortet hat. Außerdem hat er in der Antwort(Email) gesagt, dass die Kündigungsfrist 2 Monate beträgt. Darauf habe ich nicht geantwortet. Selbst wenn er in Vertretung gehandelt haben sollte, sollte meiner Meinung nach keine Verlängerung zustande gekommen sein.
    Außerdem möchte ich meine Kaution zurückbekommen, die ich meines Wissens nach spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss zurückfordern darf.
    Könnte der Vermieter Schäden, die als nicht nachweislich gesehen werden, tatsächlich nicht nachweisen, wenn er mir z.B. die Kaution nur teilweise zurückzahlen will.
    Und wie kann ich einen kaputten stuhl, den wir schon vor 9 Monate bezahlt haben oder Abnutzungsschäden sowie Schäden, die vor dem Einzug da waren, in Erwägung ziehen?
    Der Mietvertrag ist teilmöbilisiert gem. Vertrag.
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung im voraus !

    Antworten
  40. Hallo zusammen,
    ich wohne seit fast 10 Jahren zur Miete in einem 2 Familienhaus im EG ohne Mietvertrag. Damals wurde auch mündlich vereinbart, das ich ein Zimmer im Dachboden nutzen kann. Nachdem der Sohn des vorrigen Vermieters nun das Haus übernommen hat und sich im OG einrichtet(umbaut) hat er nun im Zimmer Dachgeschoss einfach den Strom gekappt! Nachdem ich da meinem Kleingewerbe nachgehe (Handwerkkunst) hab ich nun ein Problem. In wie weit kann ich ihn belangen? Hat er das Recht dazu?
    Vielen Dank für die Mühe.

    Antworten
    • Hallo Harald,
      weisen Sie den Vermieter auf den mündlichen Mietvertrag (scheinbar unentgeltlich) hin. Dieser wird auf den Hauptmietervertrag verweisen, mit der Info, dass dort keine Nutzung weiterer Räume vereinbart wurde. Im Zweifel bliebt Ihnen nur die anwaltliche Beratung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  41. Guten Tag Herr Hundt,
    mein Vater ist der Besitzer einer Eigentumswohnung, die er seit letztem November befristet für ein Jahr vermietet hat. Dieses Jahr ist nun ausgelaufen, ohne, dass ein neuer schriftlicher Vertrag aifgesetzt wurde. Da das Exemplar des Mietvertrages meines Vaters beim Finanzamt liegt, hat mein Vater den Mieter gebeten, ihm sein Exemplar auszuleihen, um eine Neuauflage zu erstellen. Der Mieter hat dieser Bitte zugestimmt, ist ihr bisher aber nicht nachgekommen. Ebenso hat er die „erste“ Miete des neuen Vertragsjahres (Dezember) nicht bezahlt. Welche Rechte stehen meinem Vater nun zu? Auf telefonische und schriftliche (email) Kontakte reagiert der Mieter nicht.
    Viele Grüße und vielen Dank für Ihre Mühe.

    Antworten
  42. Hallo Herr Hundt,
    mein Exfreund wohnt seit 8 Monaten bei mir im Haus , ohne Mietvertrag.
    Nun möchte ich ihn schnellstmöglich raus haben, da nur Streitigkeiten sind und meine Kinder sehr darunter leiden, er weigert sich aber,……..was kann ich tun ???
    Viele Grüße und Danke für Ihre Mühe

    Antworten
  43. Guten Abend Herr Hundt,
    wir wohnen seit rund 6 Jahren zur Miete ohne Mietvertrag. Nun will der Vermieter einen Mietvertrag aufsetzen. Wir befürchten allerdings, dass dabei untergeht, dass wir bei unserem Einzug die Wohnung bereits komplett renoviert haben und wir bei einem evtl. Auszug nochmals renovieren müssen. Kann der Vermieter einen Mietvertrag einfordern?
    Mit freundlichen Grüssen
    G. V.

    Antworten
  44. Hallo Herr Hundt,
    ich habe ein Jahr lang in einer Wohnung ohne Mietvertrag gewohnt. Ich vereinbarte mit dem Vermieter, den Stromzähler auf meinen Namen umzumelden. Das Unternehmen, das ich mit den Stromlieferungen beauftragt hatte, ging pleite, nachdem ich die Stromrechnung bereits bezahlt hatte.
    Dieses Unternehmen teilte mir auch mit, dass der Zähler vom Vermieter hätte umgemeldet werden müssen. Der Zähler lief ohne meines Wissens weiter auf dem Namen der Vermieters. Dieser wollte dann natürlich die volle Rechnung von mir beglichen haben, was ich ablehnte.
    Nun, zwei Jahre später, hat der Vermieter ein Verfahren am Amtsgericht angestrengt, um von mir die Stromkosten zurückzufordern. Wie soll ich mich verhalten?
    Freundliche Grüße,
    Mike Welter

    Antworten
    • Hallo Mike,
      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen zu Ihrem speziellen Einzelfall leider nicht helfen. Ich würde mich an Ihrer Stelle von einem Anwalt beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  45. Hallo Herr Hundt,
    Ich wohne seit ca 4 jahren in der Eigentumswohnung von meinem Freund. Ich bin seit 4 Jahren auch dort gemeldet. Wir haben keinen Mietvertrag ! Ich zahle lediglich 345 Euro nebenkosten jeden Monat. Dies Zahle ich seit 4 Jahren mit Dauerauftrag von meiner Bank auf sein Konto ein. Nun läuft es nicht mehr in unserer Beziehung. Er droht mir mich jederzeit vor die Türe zu setzten. Nun meine Frage. Habe ich irgendwelche Rechte? Wie z.b Kündigungsfristen? Obwohl ich nur nebenkosten mitzahle und kein Mietvertrag habe? Bin verzweifelt. Über eine Antwort freue ich mich. Danke

    Antworten
  46. Vielen Dank für die Antwort.
    Verstehe ich das also richtig dass wenn ich keinen Mietvertrag habe und keine Miete in dem Sinne zahle sondern nur die Nebenkosten zur hälfte , ich dennoch ein recht auf 3. Monate Kündigungsfrist habe? Muss er mir die Kündigung schriftlich geben? Und was passiert mit meinen Persöhnlichen Sachen? Möbel usw?

    Antworten
  47. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne in dem Haus meiner Eltern das letztes Jahr verkauft wurde. Die neuen Hausbesitzer sind nie vorbei gekommen um einen Mietvertrag abzuschließen auch nicht nachdem ich sie mehrmals angerufen habe und sie gebeten habe einen Mietvertrag abzuschließen. Nun nach ca. 8 Monaten sind sie vorbei gekommen und wollen rückwirkend die Miete haben die sie festgelegt haben (wir haben nichts vereinbart). Nun ziehe ich aus der Wohnung aus und der Hausbesitzer möchte das Geld haben. Ist das zulässig? Nebenkosten habe ich direkt gezahlt.
    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
    • Hallo Natalie,
      grundsätzlich kann sich mündlich ein Mietvertrag abgeschlossen werden – nur die Beweisbarkeit der vereinbarten Eckpunkte ist nicht sichergestellt. Ich weiss leider nicht, was Sie mit Ihren Vermietern vereinbart haben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  48. Hallo,
    wir haben ein Haus gekauft, das wir, bis auf eine Wohnung, selbst nutzen werden.
    in der Wohnung wohnt eine ältere Dame, die mit den Vorbesitzern lediglich einen mündlichen Mietvertrag geschlossen hat. Können wir verlangen, dass die Dame (bei gleichen Konditionen) einen Mietvertrag in Schriftform unterschreibt?
    Danke

    Antworten
  49. Hallo,
    mein Vater hat eine Garage ohne einen schriftlichen Mietvertrag, also nur mündlich gemietet. Da er aber letztes Jahr verstorben ist, läuft der mündliche Vertrag dann automatisch auf die Ehefrau weiter? Es gibt keinen Erbschein da die Erben noch nicht alle ausfindig gemacht werden konnten. Muss die Ehefrau die kosten für die Garage übernehmen? Die Miete wurde vorher immer vom Konto meines Vaters abgebucht da seit 2 Monaten kein Geld mehr auf dem Konto vorhanden ist kann die Miete auch nicht mehr abgebucht werden. Jetzt will die Vermieterin für die letzten 2 Monate auch das Geld für die Garage haben, muss die Ehefrau dieses auch rückwirkend zahlen?
    Bzw. muss ein neuer Mietvertrag mit der Ehefrau geschlossen werden, da der Mieter (mein Vater) ja verstorben ist?
    Vielen Dank schon mal im voraus.

    Antworten
  50. Hallo,
    vor 1 1/2 Jahren habe ich eine neue Arbeitsstelle angefangen und mein Arbeitgeber hat (da ich damals aus meiner WG schnelsstmöglich raus musste) eine Wohnung für mich gemietet. Die Übernahme mit dem Hausmeister und auch sämtliche, die Wohnung betreffenden, Sachen sind über mich gelaufen.
    Nun will ich die Arbeit jedoch wechseln und vermute, dass mein Arbeitgeber sich quer stellen wird und mir mit dem Rausschmiss aus der Wohnung droht. Ein Untermietvertrag ist nicht schriftlich vorhanden.
    Kann mein Chef mich einfach so fristlos kündigen oder muss auch er die 3 Monate einhalten?
    Ich habe auch überlegt, mir einfach eine neue Wohnung zu suchen und mich mit der Kündigung abzufinden, jedoch habe ich ebenso Angst, dass er mir meine Kaution (die meine Großeltern damals bezahlt haben) nicht zurückzahlt. Kann er das so einfach machen?
    Liebe Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort.

    Antworten
  51. Hallo Herr Hundt,
    ich hoffe Sie können mir schnell weiterhelfen. Ich bin am 10.11.2014 in eine Wohnung eingezogen. Ich habe bis heute noch keinen Mietvertrag unterschrieben, eine Kaution habe ich auch noch nicht gezahlt und habe bis heute kaum miete begezahlt…. Meinen Vermieter habe ich bis heute auch noch nie gesehen und hatte nur einmal Kontakt mit ihm im Jahre 2014 (telefonisch). Jetzt hat er sich wieder nach über 1,5 Jahren gemeldet und will das ich die 12 offenen Monatsmieten zahlen + die Kaution… Was habe ich für rechte bzw muss ich das alles bezahlen oder kann ich irgendwie dagegen vorgehen ? Ich hoffe sie können mir schnell helfen. Danke!

    Antworten
      • Damals bevor ich einzog wurde ein Nachmieter gesucht und ich habe schließlich die Wohnung bekommen und eine Telefonnummer von meinem Vermieter. Mein Vermieter ging aber die ersten 3 Wochen nicht an sein Telefon somit habe ich wieder den Herr angerufen wo vor mir zu Miete drin wohnte, der gab mir dann eine Bankverbindung und das war’s(er nannte mir sogar die Höhe von der Miete nicht mein Vermieter). Nach 2Monate später meldete sich mein Vermieter doch und sagt er kommt am Wochenende wegen dem Mietervertrag vorbei, kam er aber nie und war telefonisch wieder nicht erreichbar… Irgendwann wusste ich nicht was jetzt ist und was nicht und habe dann nichts mehr getan und jetzt nach über 1,5 Jahre fällt ihm ein dass er eine Wohnung hat und will die kompletten 12 offenen Monatsmieten… Kann er das so einfach, schließlich wusste ich nicht ob die Bankverbindung stimmte, hatte keinen Mietvertrag und ne Kaution hab ich auch nicht hinterlegt…

        Antworten
        • Hallo Sandra,
          eine sehr besondere Situation. Ich hätte die Mieten zumindest „zurückgelegt“. Schließlich musste es irgendwann soweit kommen, dass der Vermieter sein Geld haben möchte.
          Ich kann Sie leider nur an einen Anwalt verweisen, dieser kann Sie bestmöglich beraten.
          Viele Grüße
          Dennis Hundt

          Antworten
  52. Hallo Herr Hundt
    vorab vielen Dank für Ihre tolle Arbeit hier!
    Wir wohnen seit 17 Monaten in einem Haus für das wir bisher keinen schriftlichen Mietvertrag haben. Bei Einzug hatten wir als Verhandlungspartnerin nur die Mutter der Vermieterin, die auch unsere Nachbarin (Doppelhaushälfte) ist. Die Vermieterin lebte bei unserem Einzug sehr weit entfernt und verfügte angeblich über keine postalische Adresse. Also warteten wir monatelang auf einen schriftl. Mietvertrag. Nachdem die Vermieterin wieder auftauchte und längere Zeiträume bei Ihrer Mutter wohnte, gelang es uns trotz mehrfacher Aufforderung nicht, von Ihre einen schriftlichen Mietvertrag zu bekommen.
    Bei der ersten Hausbesichtigung und auch bei den ersten Verhandlungen mit der Mutter, sprachen wir über die zum Haus gehörende Garage. Sie war durch einen darin abgestellten abgemeldeten PKW blockiert. Es hieß seitens der Mutter, dass der PKW demnächst aus der Garage entfernt werden solle, so dass wir sie dann nutzen könnten. Bis jetzt ist das nicht geschehen. Auf Nachfrage wurde uns von der Vermieterin mitgeteilt, dass Sie die Garage selber nutzen wolle und das Sie immer davon ausgegangen wäre, dass die Garage zusätzliche Miete hätte kosten sollen und nicht Bestandteil der Mietsache wäre.Daraufhin haben wir die Miete um 40,- EUR gekürzt. Die Frage ist, ob wir tatsächlich davon ausgehen können, dass die Garage Teil des Mietobjektes ist. Wir fühlen uns getäuscht.
    Viele Grüße
    Hans

    Antworten
    • Hallo Hans,
      danke für Ihren Beitrag und Ihr Lob. Ich kenn leider nicht die genaue Situation (wo liegt die Garage?, haben Sie einen Schlüssel?, haben Sie die Garage besichtigt?, etc). Ich kann Sie daher nur bitten, dass Sie sich mit Ihrem Einzelfall an einen Anwalt wenden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  53. Hallo Herr Hundt,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, wir haben Freitag einen Termin bei einem Anwalt. Soweit ich mich informiert habe, ist eine Garage natürlich nicht automatisch Teil der Mietsache, im Falle einer Hausmiete. (vielleicht auch interessant für die anderen Forenleser) Wir haben die Garage besichtigt, aber keinen Schlüssel bekommen, da ja noch der PKW der Vermieterin darin stand. Die Garage ist direkt an das Haus gebaut – Mauer an Mauer – und über unseren Gartenbereich von hinten zugänglich.
    Aber der Sachverhalt der aktuellen Auseinandersetzung mit der Vermieterin ist noch deutlich umfangreicher und vielschichtiger. Leider reicht der Platz hier nicht aus um alle kuriosen Vorstellungen, die sich eine Vermieterin ausdenken kann, aufzuschreiben. Vielleicht schreiben wir einfach mal ein Buch darüber 😉
    Also viel Glück allen geplagten Mietern und vielen Dank für Ihre guten Dienste!
    Viele Grüße
    Hans

    Antworten
  54. Hallo Herr Hundt,
    ich würde mich freuen wenn sie uns weiter helfen können. Mein Ehemann hat, bevor wir geheiratet haben alleine gewohnt. Jedoch hat er keinen Mietvertrag bekommen und somit auch nichts unterschrieben. Weil er arbeitslos war mussten die kosten vom arbeitsamt übernommen werden, aber weil er keinen mietvertrag hatte hat das Arbeitsamt natürlich auch nicht gezahlt. Er ist dann nach 7 monaten ausgezogen. Jetzt möchte die damalige vermieterin einen betrag von 8000€ haben. Weil er jahre lang nicht gearbeitet hat konnte er es nicht bezahlen und jetzt drohen sie auch noch mit einem Haftbefehl. Wir wissen echt nicht weiter und das Geld haben wir auch nicht parat. Was könnten sie uns empfehlen. Würde mich sehr freuen wenn sie uns weiter helfen können.

    Antworten
  55. Hallo,
    ich lebe seit 9 Monaten in einer Wohnung, die mir vom Verwalter angeboten wurde und auch übergeben wurde. Ich habe keinen Mietsvertrag. Jetzt möchte der Vermieter auf einmal das ich die Wohnung innerhalb 2 Wochen räume. Ist das rechtens?
    Liebe Grüße
    Michael

    Antworten
  56. Hallo Herr Hundt,
    ich habe ein paar Fragen:
    Zur momentanen Situation: Im Juli letzten Jahres bin ich zu meinem Freund und seiner Mutter in eine von seiner Mutter gemietete Wohnung gezogen, in der wir seither zu dritt gewohnt haben. (Wurde alles vom Vermieter genehmigt)
    Wir haben damals mündlich vereinbart, dass ich dort mit wohnen darf, aber keine Miete zahlen muss und lediglich, zumindest zu einem Teil, die Nebenkostennachzahlung übernehme. (Dafür habe ich ihn schon eine Anzahlung von 200€ gemacht und mit der Abrechnung im nächsten Juli vereinbaren wir den Rest)
    Die Wohnung ist, bis auf das Zimmer von Freund und mir, vollständig von der Mutter möbliert und ich bin aber nicht in der Wohnung gemeldet sondern noch bei meinen Eltern, wo ich vorher gewohnt habe.
    Nun gab es Streitigkeiten zwischen der Mutter und meinem Freund&mir und wir wollen so schnell wie möglich ausziehen, haben auch schon eine Wohnung ab dem 01.06.
    Sie schließt Räume ab, verrückt unerlaubt meine Privatsachen, tyrannisiert uns mit Nichtigkeiten und Zetteln (habe ich die meisten aufbewahrt) und hat mich auch schon ein bis zwei Mal beleidigt und mein Freund und ich sind mit den Nerven langsam am Ende.
    Nun zu meinen Fragen:
    1. Muss ich das Mietverhältnis irgendwie kündigen und wenn ja mit welcher Frist? Und können wir, auch wenn wir theoretisch noch ihre Mieter sind, schon zum 01.06. ausziehen oder müssen wir dann noch irgendwelchen Pflichten nachkommen?
    2. Kam sie am 21.04.16 und meinte mündlich zu mir ich solle in den nächsten zwei Wochen ausziehen. Aufgrundessen dass mein Freund am 01.06. Abschlussprüfung hat haben wir uns aber darauf geeinigt, dass ich bis zu dem Tag noch dort wohnen darf. Allerdings möchte sie für diese Zeit, also für Mai dann Miete. Geht das oder müssten wir dafür nicht erst einen neuen Vertrag aufsetzen bzw der noch bestehende fristgerecht gekündigt werden?
    3. Sie verbietet mir Einrichtungsgegenstände wie Geschirr und Waschmaschine zu benutzen, geht das?
    Ich hoffe auf schnelle Hilfe. Danke schon mal im Vorraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    Ute

    Antworten
    • Hallo Ute,
      danke für Ihren ausführlichen Beitrag. Ich kann Sie hier leider nicht beraten und Sie daher nur an einen Anwalt verweisen. Dieser kann sich das Vertragsverhältnis und ansehen, eine Einschätzung abgeben und ggf. die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung prüfen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  57. Hallo Herr Hundt,
    Ich wohne derzeit in einer WG, wo die Miete direkt an den Vermieter von den jeweiligen Zimmermieterinnen überwiesen wird. Ich bin dort nur übergangsweise von April – Oktober. Dieser Zeitraum ist in einer Mail und dem Mieterauskunftsblatt durch mich an den Vermieter festgehalten. Ich hab bisher keinen Vertrag erhalten.
    Ich bin nun in der Überlegung, bereits Ende Juni / Ende Juli auszuziehen.
    Kann ich einfach ausziehen und keine Miete mehr zahlen?
    Danke für Ihre Hilfe.
    Ina

    Antworten
    • Hallo Ina,
      wenn Sie eine feste Vertragslaufzeit vereinbart haben, verstehe ich nicht, warum Sie sich nicht an diese Vereinbarung halten wollen? Wenn Sie die Kündigungsmöglichkeit klären wollen, würde ich mich an Ihrer Stelle rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  58. Guten Tag Herr Hundt,
    Ich wohne seit 3,5 Jahren ohne Mietvertrag.
    Jetzt möchte mein Vermieter einen Mietvertrag zum 1.7. (das schreiben kam am 6.6.).
    Im selben Atemzug möchte er eine Mieterhöhung von knapp 20% um damit an das Maximum des hier möglichen Mietspiegels zu kommen.
    Muss ich einen Mietvertrag unterzeichnen?
    Und kann er die Miete einfach so erhöhen?
    Mit freundlichen Grüßen
    M.Fritz

    Antworten
      • Hallo,
        Ja das weis ich. Aber mein Vermieter möchte jetzt einen und die Frage ist ob ich einen unterzeichnen muss, oder kann ich das verweigern?
        Für mich würden mit einem Mietvertrag ja nur Nachteile entstehen und so wie es die letzten Jahre lief, gab es keinerlei Probleme für mich oder meinen Vermieter.
        Auch die Erhöhung der damit verbundenen Miete um 20% ist fraglich ?

        Antworten
  59. Hallo Herr Hundt,
    ich habe eine Wohnung im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens ersteigert. Die Wohnung wurde von dem vorherigen Eigentümer an einen Herrn vermietet welcher die Wohnung wiederum an seine Nichte untervermietet hat. Ein Mietvertrag würde zwar angeblich bestehen hat aber in dem gesamten Versteigerungsverfahrens nie jemand zu Gesicht bekommen und liegt mir demnach auch nicht vor..Miete zahlen die Herrschaften auch nicht, im Gegenteil mittlerweile haben sie sogar meine Handynummer blockiert. Kann ich die „Besetzer“ anzeigen wegen Hausfriedensbruchs? Wenn kein MV besteht und auch nichts gezahlt wird kann man ja in keinem Fall von einem Mietverhältnis sprechen oder?
    Ich freue mich auf Ihren Rat.
    Beste Grüße

    Antworten
    • Hallo Julia,
      es kann durchaus ein Mietvertrag bestehen. Ein mündlicher, ein konkludenter, mit oder ohne Mietzins. Ich würde vorschlagen, Sie sollten sich auf jeden Fall dazu rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  60. Hallo Herr Hundt,
    wir wohnten v. 1976 – 1999 in einer Mietwohnung mit „Einheits-Mietvertrag“. In 1999 sind wir im gleichen Haus in eine größere Wohnung gezogen. Aufgrund des sehr guten Verhältnisses mit der im Haus lebenden Vermieterin wurde f.diese Wohnung kein neuer schriftlicher Mietvertrag fixiert. Seit vielen Jahren haben wir fast unentgeltlich Rep. im u. am Haus vorgenommen und auch den Garten gepflegt, da die Vermieterin (88 J.) hilfsbedürftig und jetzt ein Pflegefall ist. Nun möchte die neu eingesetzte rechtliche Betreuerin, dass jetzt ein schriftlicher Mietvertrag gemacht wird.
    Sollen wir uns darauf einlassen oder kann das nachteilig sein?
    Wir vermuten, dass die Vermieterin (dement) ins Pflegeheim kommen wird und das Haus dann verkauft werden muss. Würde unsere bis jetzt erworbene Kündigungsfrist von 9 Monaten auch noch gelten, wenn wir jetzt, nach 17 Jahren, noch einen schriftlichen Mietvertrag unterschreiben?
    Unsere Angst ist, dass wir nach 40 Jahren in diesem Haus kurzfristig „vor die Tür gesetzt“ werden könnten.
    Für Ihre Antwort bedanke ich mich herzlichst im voraus.
    Susanne

    Antworten
  61. Guten Tag Herr Hundt,
    Ich habe vor 10 Jahren ein Einfamilienhaus gemietet mit einem befristeten Mietvertrag (5 Jahre), nach Ablauf wollte der Vermieter mir einen neuen Mietvertrag mit 10 Jahren Befristung geben.
    Diesen habe ich nicht unterschrieben und sagte ihm das ich dass nicht mache und mir zu lange seie. Seit fünf Jahren lebe ich hier ohne Mietvertrag.
    In Folge wollten wir immer einen Neuen machen, dieser kam nie Zustande, so dass gar kein Aktueller mehr vorliegt.
    Im alten Mietvertrag war die Gartenpflege vereinbart, einen Rasenmäher stellte der Vermieter zur Verfügung. Dieser war rasch Defekt. Ich kaufte bereits drei Neue (gebrauchte) . Neulich sagte ich ihm das ich dazu keine Luast mehr habe , da man auf dieser „Wellpappe“ jeden Rasenmäher aufarbeitet( dieser Garten wurde nie richtig angelegt).
    Nach 10 Jahren pflaumte er mich dann ziemlich übel an. “ Dass seie mein Problem wie ich damit fertig werde, deswegen seie die Miete günstig und Gartenpfege im Mietvertrag vereinbart“.
    OK, das mag ich noch verstehen vom Inhalt, die Art und Weise allerdings nicht.
    Welche Kündigungsfrist gilt hier nun? Und bin ich, sollte der Gesetzliche Mietvertrag gelten zur Bereitstellung eines Rasenmähers verpflichtet?
    Ich fange an und ärger mich. Vor dem Haus waren ein paar Bäume auf einem steilen Abhang, diese hat er alle samt gefällt und nun wächst dort nur noch Unkraut. Das sieht unmöglich gammelig nun aus.Muss ich das anlegen? Kosten mag er keine Übernehmen.
    Freundliche Grüße
    Monika

    Antworten
    • Hallo Monika,
      sie gesetzliche Kündigungsfrist beträgt „3 Monate“. Wenn Sie die Gartenpflege nicht übernehmen wollen, könnte der Vermieter ggf. einen Gärtner beauftragen, der die Flächen pflegt. Die Kosten werden dann evtl. auf Sie umgelegt.
      Ggf. wurde der Zeitmietvertrag aber auch zu einem unbefristet Vertrag. Hier muss man genau den Vertrag studieren. Bevor Sie „irgendwie“ reagieren, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen (gerade weil evtl. kein Mietvertrag vorliegt).
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  62. Guten Abend Herr Hundt,
    Ich bin mit meinem Freund in eine neue Wohnung zusammen gezogen und wir haben unsere alten Wohnungen fristgemäß gekündigt.
    Mein Freund hat seine alte Wohnung vor ca. 2,5 Jahren von einem Freund übernommen. Also den Mietvertrag. Es wurde kein neuer Mietvertrag gemacht jedoch aber vor Einzug meines Freudes ein Übergabeprotokoll, wo drin steht das die Wohnung unrenoviert übernommen wird und die renovierung durch den Vermieter getätigt wird. Dies ist nie passiert. Nun will der Vermieter aber das die Wohnung zur Übergabe bei Ende der Mietzeit Renoviert sein soll. Wie können wir dagegen vorgehen.?
    Viele Grüße Römmchen

    Antworten
  63. Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Mein Ex hat vom 1.10.2015 bis 31.07.2016 bei mir gewohnt und hat es von Anfang an nicht in Erwägung gezogen sich an den Miet-/ Nebenkosten zu beteiligen, um die ich ihn nach mehrmaliger mündlicher Aufforderung gebeten habe. Leider war er nicht hier bei mir mit gemeldet, sondern bei seinem Elternhaus, wo er jetzt hingezogen ist.
    Hab ich nun irgendwie eine rechtliche Möglichkeit die nicht gezahlten Kosten von meinem Ex einklagen zu können?
    Viele Grüße
    Leone

    Antworten
      • Hallo Herr Hundt,
        vielen Dank für Ihre Antwort.
        Reicht auch ein Zettel, wo ich ihm seinen Mietanteil aufgelistet habe. Hatte den Zettel auch fotografiert.
        Und hilft es, wenn meine Vermieter und Freunde bestätigen, dass er bei mir gewohnt hat.
        Viele Grüße
        Leone

        Antworten
  64. Hallo Herr Hundt,
    ich habe 2013 mit meiner Schwester, nach dem Tod unseres Vaters, ein vermietetes Haus ( Bj. 1936) geerbt. Das Mietverhältnis besteht seit November 1977 ohne schriftlichen Mietvertrag. Unserem Wissens nach hat unser Vater per Handschlag mit den Mietern vereinbart, dass Sie für wenig Miete da wohnen können, allerdings für Schönheitsreparaturen und sonstiges selbst zu sorgen hätten. Das hat auch immer funktioniert und zu den Mietern besteht ein eher Freundschaftliches Verhältnis.
    Laut Grundbucheintrag wurde das Haus bereits 1977 auf meine Schwester und mich überschrieben, jedoch das Niesbrauchrecht auf unseren Vater, welches nach seinem Tod auf unsere Mutter überging.
    Nun zu meiner eigentlichen Frage:
    Nach der letzten Schornsteinfegerbegehung im November 2016 wurde ein Kaminofen wegen des defekten Kamines aberkannt. Der Ofen muss entfernt, oder der Kamin saniert werden. Laut Gutachten stehen die Kosten einer Kaminsanierung in keinem Verhältnis zum eigentlichen Wert des Hauses.
    Können die Mieter eine Mietminderung in Erwägung ziehen?
    Sind wir als Eigentümer und Vermieter verpflichtet den Kamin zu sanieren?
    Erschwerend kommt noch der gesundheitliche Zustand der Mieter hinzu. Unser Mieter leidet an Demenz und seine Frau liegt seit Wochen im Krankenhaus. Sie möchten zwar nach Ihrer Genesung in das Haus zurück, wir haben jedoch enorme Bedenken, das die Mieter demnächst in ein Heim ziehen werden was dann einem Verkauf des Hauses entgegenkommen würde. Kündigen wollen wir den Mietern momentan aus moralischen Gründen nicht, da wir uns dem Wort unseres Vaters verpflichtet fühlen.

    Antworten
    • Hallo Roland,
      als Eigentümer / Vermieter sind Sie für die Instandhaltung des Hauses verantwortlich. Wenn ein Mangel vorliegt (nicht nutzbarer Kamin) kann in der Regel auch die Miete gemindert werden. Im Zweifel sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  65. Hallo Herr Hundt,
    meine Mutter ist am 29.11.2016 verstorben und bewohnte eine Mietwohnung einer Vermietgesellschaft seit 1981. Bei der Auflösung der Wohnung haben wir keinen Mietvertrag gefunden.
    Mein Bruder und ich haben die Wohnung fristgerecht gekündigt. (Via Einschreiben zum 28.02.2017). Im Kündigungsschreiben haben wir um einen gültigen Mietvertrag gebeten.
    Leider habe ich bis dato (09.12.2016) keine Antwort von der Gesellschaft bekommen und rief deshalb dort an. Mir wurde gesagt, dass ich im Laufe der nächsten Woche eine Antwort erhalte. Dabei hinterfragte ich nochmals nach einem Mietvertrag. Die Antwort war, dass die jetzige Gesellschaft (tätig seit dem 01.01.2016) von der vorhergehenden Gesellschaft noch keinen bekommen hat und bisher auch keinen gefunden hat. Am Montag (12.12.2016, 12:00 Uhr) habe ich mit einem zuständigen Mitarbeiter Gesellschaft vor Ort die Wohnungsabnahme. Ich habe die Wohnung komplett geräumt und Besenrein. Tapeten und zwei Deckenverkleidungen habe ich an den Wänden bzw. Decken gelassen. Hierzu muss man sagen, dass in den umliegenden, leeren Wohnungen Firmen diese komplett sanieren. Diesbezüglich habe ich mit einem Vorarbeiter gesprochen und er sagte mir, dass alle leerstehenden Wohnungen saniert werden.
    Meine Frage: Können mir irgendwelche Schönheitsreparaturen auferlegt werden. In der Wohnung sind keine Schäden erkennbar. Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüssen

    Antworten
    • Hallo Klaas,
      entscheidend ist der Mietvertrag. Wenn keiner mehr einen Mietvertrag vorliegen hat, steht es auch schlecht um die Beweisbarkeit, dass die Übernahme der Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart wurde. Viel mehr kann ich Ihnen leider dazu nicht schreiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  66. Hallo
    Ich habe ca. 1 Jahr mit der Familie eines Freundes zusammen gewohnt. Wir haben keinen Mietvertrag abgeschlossen und nun möchte mich der Besitzer des Hause verklagen. Wir hatten ausgemacht, dass ich 50€ im Monat bezahle.
    Kann er mich jetzt für mehr Geld verklagen?

    Antworten
  67. Ich stehe alleine im Mietvertrag, den ich vor der Ehe schloss. Möchte gerne die Wohnung einfach kündigen und Umziehen, da ich mich von meinem Mann trennen möchte. Ich weis, dass er Wohn- & Nutzungsrechte hat. Er ist bis Dato arbeitssuchend und lebt von mir.
    Da ich ihn sehr gut kenne, verbleibt er in der Wohnung, auch wenn ich umgezogen bin und die Wohnung gekündigt habe. Könnte ich ihn dann rausklagen? Weil die Kosten muss ich ja sonst weiter tragen.

    Antworten
  68. Hallo
    Ich lebe seit ca 3 Jahren im Hause meiner Mutter die aber leider kürzlich verstarb und das Haus ihrem Lebensgefährten vererbte.Die Miete wurde immer persönlich übergeben.Nun will er mir fristlos kündigen mit der Begründung die Miete würde nicht mehr bezahlt (was ich aber getan hab) und ein Reinigungsplan (der nie erstellt wurde) würde nicht eingehalten.Ich soll jetzt in 3 Tagen ausziehen ansonsten droht er mit Räumungsklage.Was kann ich tun?

    Antworten
  69. Hallo,
    Ich wohne seit 01.11.2016 in einem Haus, unsere Vermieterin hat er bis jetzt immernoch nicht geschafft den Mietvertrag zu geben und meinte Sie kann dieden erst unterschreiben, wenn sie die Miete von November bis jetzt hat stimmt das? Ich hatte seit Oktober regelmäßig nach dem Mietvertrag und der Kontoverbindung nachgefragt und nie etwas erhalten. Was kann ich nun tun? Des weiteren möchte sie extrem hohe Betriebskosten, obwohl wir alles selber bezahlen.

    Antworten
  70. Guten Tag,
    der Vermieter meiner Eltern hat diese aufgefordert eine Kopie ihres Mietvertrages einzureichen, da das Mehrfamilienhaus, in dem sie wohnen, verkauft werden soll. Der Mietvertrag wurde seinerzeit (1972) aber mündlich getroffen, mein Vater war außerdem beim Vermieter, bzw. in dessen Fima angestellt. Der Vermieter ist seit einigen Jahren verstorben und das Mietverhältnis wurde durch die Erbengemeinschft der Kinder weitergeführt. Was teilt man dem Vermieter in diesem Fall nun mit? Und welche Forderungen seitens des Vermieters bezüglich der Rernovierung beim Auszug kommen evtl. auf sie zu?

    Antworten
    • Hallo Dirk,
      ich würde ganz offen mitteilen, das ein mündlicher Mietvertrag besteht. In der Praxis ist ein mündlicher Mietvertrag für den Mieter immer besser als ein schriftlicher Vertrag. In diesem Fall greift das mieterfreundliche BGB.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  71. Hallo Herr Hundt,
    ich habe meine Wohnung (ohne Mietvertrag) gekündigt zum Ende dieses Monats.
    Bei Übernahme war sie (bis auf ein Zimmer) neu gestrichen – und es wäre nun (von der Sache her, ungeachtet durch wen) unbedingt ein neuer Anstrich notwendig.
    Die Vermieterin ist mittlerweile verstorben, es war aber nichts Konkretes hierzu vereinbart.
    Muss ich die Wohnung nun bei Auszug auf jeden Fall streichen oder kann ich sie einfach so (natürlich sauber und besenrein) übergeben?
    Falls ich nicht streichen muss, auf welche Gesetzgebung kann ich mich hierbei stützen?
    Vielen Dank!

    Antworten
  72. Hallo Herr Hundt,
    habe unser Haus verkauft und mit dem Käufer und den Mietern (Tochter und Schwiegersohn vereinbart, dass wir spätestens zum 31.08.2017 das Haus geräumt haben müssen., was inzwischen auch alles notariell geregelt wurde. Wir haben mit dem Schwiegersohn einen Mietaufhebungsvertrag hinsichtlich der gemieteten Büro- und Lagerräume geschlossen.Für die genutzte Wohnung besteht kein Mietvertrag, auch wird hierfür keine Miete gezahlt. Muss ich trotz mündlicher Zusage der Tochter/des Schwiegersohnes die Wohnung noch kündigen?
    VielenDank!

    Antworten
  73. Hallo Herr Hundt,
    erstmal super wie sie hier alles beantworten. Respekt.
    Also ich wohne seit ca. 14-15 Jahre in meine Wohnung. Der Mietvertrag läuft auf mich. Vor ca. 9-10 Jahren ist meine Freundin bzw. jetzt Ex Freundin eingezogen. Mit Zustimmung meiner Vermieterin. Jetzt haben wir uns getrennt und ich bin ausgezogen und mit meiner neuen Freundin zussammen gezogen. Da meine Ex freundin etwas krank ist und auch sonst sich schwer tut mit dem Leben, habe ich ihr die Wohnung überlassen… Jetzt nach über einem Jahr möchte meine Vermieterin ihr immer noch nicht den Mietvertrag umschreiben und hat sogar über einen Anwalt eine Abmahnung an mich geschickt und mit der Aufforderung, dass ich sie bis Ende August aus der Wohnung „Entferne“. Was für Rechte hat meine Ex Freundin? Immer hin wohnt sie seit fast 10 Jahren in der Wohnung. Sie wird auch niemals eine Wohnung hier in Stuttgart finden. Was können wir tun, dass sie ind er Wohnung bleiben kann und was hat sie für Rechte. Zur Not bleibe ich Miieter der Wohnung, damit sie nicht auf der Strasse landet.
    Ich hoffe auf eine Feedback von Ihnen!
    Danke
    P.Grad

    Antworten
    • Hallo P.Grad,
      Sie sind Mieter, Sie stehen in der Haftung. Ihre Ex-Freundin ist scheinbar keine Mieterin (Mietvertrag?) und hat damit alleine auch nichts in der Wohnung „zu suchen“.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  74. Hmm… hat sie keine Rechte, nach dem sie so lange auch in der Wohnung lebt? Ich möchte einfach nicht, dass sie auf der Strasse hockt… vorallem weil der Wandel der Vermieterin jetzt so schnell und kurzfristig kommt.
    Ich hafte gerne, wenn sie in der Wohnung bleiben kann.

    Antworten
  75. Hallo, Herr Hundt,
    ich habe zum 1. Juli 15 gemeinsam mit einem Freund eine 100 qm Wohnung, mit zwei 50 qm Mietverträgen gemietet. Im Juni 16 ist der Freund verstorben und ein Nachlaßverwalter hat diesen 50 qm Wohnraum gekündigt. Ich habe ab Juli 16 für beide Wohnungsteile die Miete bezahlt. Habe bis heute, trotz
    Nachfragen keinen neuen Mietvertrag. Ferner hat man mir immer wieder mit Zuschließen der zweiten Wohnungshälfte gedroht, so daß ich diese nur als Abstellraum nutzen konnte. Bis in wie weit ist dieser mündliche Vertrag gültig. Bin ich überhaupt zur Zahlung dieser zweiten Miete verpflichtet.
    Gruß Karin Auerswald

    Antworten
    • Hallo Karin,
      ich kenne leider die Situation vor Ort und auch den Mietvertrag nicht. Eine Wohnung in zwei Teilen zu vermieten ist ungewöhnlich. Wenn Sie die Fläche nutzen und seit Monaten die Miete zahlen, kann m.E. von einen neuen Mietvertrag ausgegangen werden. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf dazu rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  76. Meine Mutter hat Mieter vor 3 Monaten rein gelassen und den Mietvertrag abgegeben. Allerdings haben sie ihn nie unterschrieben und wen nachgefragt wurde haben die sich irgentwie immer ausgeredet und auf morgen verschoben..mitlerweile können wir sie nicht mehr antreffen haben nun erfahren das diese zwischenzeitlich einen andere Vertrag unterschrieben haben dort aber nicht einziehen durften solang sie die Kaution nicht gezahlt haben, somit sind sie heimlich wieder in unsere Haus gezogen . Nun haben wir eine fristlose Kündigung geschrieben in der auch die Miete gefordert wird genau so wie das melden des Stroms für diese Monate den diesen haben sie auch nicht gemeldet .
    Wir haben ihnen eine Woche Zeit zum Auszug gegeben ansonsten steht eine räumungsklage an. Nun meine Frage..ist dies alles Rechtens oder müssen wir diese Mietnormaden nun tatsächlich 3 Monate neben uns ertragen und auch noch auf den Kosten sitzen doe diese erzeugen?

    Antworten
    • Hallo Christina,
      Vermieter die rechtlich nicht gut aufgestellt sind, sollten sich anwaltlich beraten lassen. Ihr bisheriges Vorgehen zeigt m.E. einige Schwächen im Ablauf. Versuchen Sie die Dinge lieber nicht alle wieder zu ordnen. Holen Sie sich rechtliche Hilfe.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  77. Hallo Herr Hundt,
    erst mal ein riesen Kompliment für diese tolle Homepage.
    Ich habe zur Zeit folgendes Problem:
    Ich bin durch einen Unfall vom Amtsarzt des Jobcenters für 6 Monate arbeitsunfähig erklärt worden, und beziehe Leistungen nach SGB II.
    Ich bin am 01.09.2017 in eine neue Wohnung eingezogen. Der Vormieter ist ausgezogen und hat mir die Wohnung zum Preis von 430€ untervermietet, und als Vermieter sich,sowie den Hausbesitzer eingetragen.
    Das Amt hat die Wohnung bewilligt und ich bin eingezogen.
    Kurz darauf hat sich herausgestellt, dass der Vormieter mir die Wohnung OHNE das Wissen des Hausbesitzers vermietet hat, die eigentliche Miete nur 225€ beträgt, und er seit Monaten keine Miete mehr gezahlt hat.
    Das ganze habe ich dem Amt mitgeteilt und um einen Terrmin gebeten, welchen ich nicht bekommen habe. Ich wurde nun aufgefordert bis Ende nächster Woche einen Mietvertrag mit dem Hausbesitzer einzureichen, ansonsten bekäme ich gar keine Leistungen mehr.
    Der Hausbesitzer hat das ganze an eine Anwältin weitergegeben, und es geht wohl darum den Vormieter aus der Wohnung zu bekommen. Ich habe schon mehrmals nach einem Mietvertrag gefragt, aber immer die Antwort erhalten, dass dies erst geht, wenn der Vormieter gekündigt ist, da man keine 2 Mietverträge gleichzeitig machen darf.
    Meiner Meinung nach sollte das ja schnell gehen, nach dem was passiert ist, aber bislang tut sich nichts.
    Der Hausbesitzer ist zum Glück damit einverstanden, dass ich hier in der Wohnung bin. Er hat mir per SMS seine Bankdaten gegeben, und mir geschrieben, dass ich monatlich 225€ überweisen solle, was ich auch tue.
    Da der Hausbesitzer sehr weit weg wohnt, hat er einen Verwalter welcher der Ansprechpartner für Sachen wie Mietverträge etc ist. Die Kommunikation zwischen den beiden ist leider nicht gerade schnell.
    Ich habe zum Beispiel vor einigen Wochen meinen Geldbeutel samt Personalausweis verloren und wollte deshalb einen neuen Personalausweis, sowie einen vorläufigen bei der Gemeinde beantragen.
    Da ich ja umgezogen bin, habe ich von der Gemeinde ein Dokument mitbekommen, dass der neue Vermieter/Verwalter einfach kurz unterschreiben soll, und eintragen muss seid wann ich dort wohne. Erst dann bekomme ich einen neuen Personalausweis.
    Das habe ich dem Hausverwalter erklärt, und ihm das Dokument persönlich überreicht und um eine Unterschrift gebeten. – Leider habe ich nicht mal dafür eine Unterschrift bekommen. Es hieß nur, dass er das mit dem Hausbesitzer abklären müsse, und das Dokument dann gegebenenfalls unterschrieben in meinen Briefkasten eingeworfen wird, falls er dafür ein okay bekommt. (Was bis heute nicht passiert ist.)
    Also im kurzen ist das Problem: Vermieter und Verwalter sind damit einverstanden, dass ich hier wohne und Miete zahle. Einen neuen Mietvertrag gibt es aber erst, wenn der Vormieter rausgeklagt ist.
    Diesen Mietvertrag werde ich sicher nicht bis Ende nächster Woche bekommen, wie vom Amt gefordert.
    Ich habe gerade Existenzängste und fühle mich ein bisschen wie ein Phantom. Da ich in der neuen Wohnung zur Miete wohne, aber keinen Vertrag darüber habe, und auch momentan keinen Personalausweis mit der neuen Adresse erhalte.
    Was kann ich tun, um meine Leistungen nicht zu verlieren?
    Natürlich sind Sachen wie ein unterschriebener Mietvertrag sowie ein Personalausweis mit der aktuellen Adresse absolut in meinem Interesse. Aber ich habe den Eindruck, dass ich keinen direkten Einfluss darauf habe.
    Viele Grüße
    Christophe B.

    Antworten
    • Hallo Christophe,
      danke für Ihren Beitrag. Ich kann leider nur schreiben, dass ich keinen Mietvertrag abgeschlossen hätte, den der aktuelle Mieter für den Vermieter ausfüllt. hier liegt m.E. das Grundproblem.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  78. Hallo, ich bräuchte dringend Rat
    Als mein Vater vor 11 Jahren schwer erkrankt ist bin ich nach einem Burn out meinerseits ins Elterliche 2 Familienhaus Haus in eine abgeschlossene Wohnung gezogen. Miete wollten meine Eltern keine nur eine Nebenkostenpauschale von 100€. Leider ist mein Vater 1Jahr später verstorben, aber an der Wohnsituation hat sich nichts geändert. Vor 6 Jahren ist mein inzwischen geheirateter Mann mit eingezogen. Leider gibt es zunehmend Unstimmigkeiten zwischen uns 3, die Hauptsächlich von meiner Mutter ausgehen weil sie nicht begriffen hat das ich kein kleines Kind mehr bin.Nun hat sie mir vor 1 Woche verkündet das Sie angeblich das Haus verkaufen will.Glauben tue ich das nicht, aber es ist ja ihre Sache. Seither sind wir auch schon am schauen nach etwas bezahlbarem. Nun bekam ich heute einen Brief von ihr mit der „Bitte“ bis 24.12.2017 ausgezogen zu sein wenn ich keinen Rechtsstreit möchte. Primär wäre es mir schon auch recht so schnell wie möglich auszuziehen, aber was ist wenn wir in dieser Frist nichts finden (mein Mann hat eine Privat Insolvenz, ich bin befristet Erwerbsunfähig berentet und wir haben einen Hund. zwar klein, aber viele Vermieter wollen das nicht) alles in allem also nicht die besten Voraussetzungen…meine Mann zahlt seit ca 6 Monaten auch 100€ für Nebenkosten….Welche Frist steht uns wirklich zu?
    Mit Freundlichen Grüßen
    Silke B.

    Antworten
  79. Hallo, ich habe ohne Mietvertrag über knapp 2 Jahre gewohnt. Habe schriftlich sowie mündlich gekündingt und sogar eine akzeptierte Nachmieterin gestellt, die dann nach meinem Auszug eingezogen ist.
    In den 2 Jahren ist eine Freundin bei mir mit eingezogen, was auch bis dahin kein Problem war.
    Jetzt stehen aber angebliche 100 Euro pro Monat mehr im Raum, die sie jetzt nach 10 Moanten auf mal zahlen soll. Sprich 1000 Euro. Muss ich die nachzahlen, es wurden nie über 100 Euro mehr gesprochen und jetzt nach 10 Moanten beim Auszug kommt sowas?
    Desweiteren stehen in meinen Augen die Mietrückzahung offen, da ich zum Mitte des Monats ausgezogen bin und die Nachmieterin ist direkt rein.
    Hinzu kommt auch noch, das ich das Parkett beschädigt habe, dieses habe ich aber nach dem Auszug bei meiner Versicherung gemeldet und denke das sollte so abgeschloßen sein. Meine Frage, rechtlich gesehen, muss ich dafür aufkommen?
    Ich denke, ich habe es verschuldet also muss ich dafür auch aufkommen, da mein Ziel ja kein streß war. Jetzt im nachhinein, ärgere ich mich, hätte ich es nicht machen müssen…
    Ich wäre über einen Rat und antworten sehr sehr dankbar! Viele Grüße Alexandra R.

    Antworten
  80. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Aufgrund der Trennung meines Partners bin ich für einige Wochen (ca. 2 Monate) bei einer Bekannten untergekommen.
    Ich habe mich allerdings kaum bei ihr aufgehalten, kaum Wasser/Strom genutzt und auch “mein“ Zimmer war immer für andere Personen zugänglich.
    Nun möchte besagte Bekannte für den Zeitraum 200 €, obwohl max. 100 € ausgemacht waren, da ich mich in der Ausbildung befinde.
    Meine Frage wäre, ob sie diesen Betrag tatsächlich verlangen kann oder ob der Betrag nicht eher dem tatsächlichen Nutzen vom Zimmer angepasst sein sollte? Wir haben nichts schriftlich abgeschlossen.

    Antworten
  81. Hallo Herr Hundt,
    ich habe das Haus an meinem Sohn übergeben mit Nießbrauchrecht. Das Haus wurde nun verkauft aber ich habe weiterhin das Nießbrauchrecht ohne Mietvertrag. Die Nebenkosten von Strom, Wasser und Müllabfuhr wurden von mir getragen. Kann nun der neue Eigentümer andere Nebenkosten wie Versicherungen von mir verlangen?
    Viele Grüße
    Renate L.

    Antworten
  82. Hallo Herr Hundt,
    ich habe eine Frage zu einem Wasserschaden bei nicht schriftlichem Mietvertrag. Ich wohne als Untermieter in einem WG ohne Mietvertrag und bei Benutzung der Wasdchmaschine ist es zu einem Wasserschaden gekommen. Wie sieht es jetzt rechtlich aus? Der Mieter, der mir die Wohnung untervermietet hat, meinte dass ich für den Schaden verantwortlich bin. Hierzu will er über die Haftpflichtversicherung meiner Eltern den Schaden bezahlen lassen. Was kann ich in diesem Fall tun?
    Vielen Dank im Voraus und vetrbleibe
    Mit besten Grüßen
    Nguyen

    Antworten
  83. Guten Morgen Herr Hundt,
    vor 26 Jahren, zu Mietbeginn, haben meine Schwiegereltern zusätzliche Raum auf dem Dachboden zusätzlich zu Verfügung gestellt bekommen und sie sind auch die einzigen, die zu diesen Räumen einen Schlüssel haben. Diese Räume sind nicht im Mietvertrag erwähnt, so weit ich weiß.
    Es wurden immer die Heizkosten gezahlt und seit ca. einem Jahr unangemeldet auch Betriebskosten. Ich denke, dass meine Schwiegereltern meinen, dass es nicht mit der Verwaltung bzw. dem Vermieter abgesprochen wordne ist. Die Verwaltung und der Besitzer der Immobilie weiß seit Beginn bescheid, dass die Räume genutzt werden.
    Jetzt hat der Verwalter fristlos zum Ende des Monats die Räume gekündigt. Ist das rechtens, bzw gibt es dort nicht eine Art von Gewohnheitsrecht?

    Antworten
  84. Hallo Herr Hundt,
    Im Juli 2017 bin ich in einer Wohnung eingezogen, schriftliches Mietvertrag gab es nicht. Meine Vermieterin wollte, dass ich immer die Miete (€300) bar zahle, was auch kein Problem war. Da ich am 3. Juli eingezogen bin, müsste ich nur €280 für Juli zahlen, also ca. €10 pro Tag. Sie hat mir gesagt, dass falls ich auch ausziehe und nicht bis Ende des Monates bleibe, würde dir Miete auch so berechnet.
    Da die Wohnungssituation schlecht war, bin ich am 18. Dezember ausgezogen. Sie will nun meine €130 der Miete Dezember, die ich am 28. November bezahlt habe, nicht zurück geben. Sie hat zuerst gesagt, dass ich Ende Januar das Geld bekommen kann, jetzt sagt sie Ende Februar. Ich bin Studentin und muss meine Miete in meine neue Wohnung zahlen und brauche diese €130 wiederzurück, was kann ich dann tun?
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Hallo Val,
      bei einem mündlichen Mietvertrag besteht immer die Frage der Beweisbarkeit. Wenn Sie nichts anderes vereinbart haben, richtet sich die Kündigungsfrist nach dem BGB.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  85. Hallo,
    Ich Wohn seit 3 Jahren zur Untermiete in einer 2er WG.leider haben wir auch kein Untermietvertrag gemacht.
    Nun ist das so, dass ich in den 3 Jahren nie eine Rückzahlung der zu viel bezahlten Nebenkosten ( Strom, Wasser und Heizung) erhalten habe, aber ich weiß, dass es in den letzten Jahren diverse Rückzahlungen gab. Nun ist das so, dass mein Mitbewohner arbeitslos ist. Er sagte mir dann, dass er selber die Rückzahlungen nicht bekommt, weil die Arge alles an sich nimmt. Ist das rechtens? Ich mein, ich zahl ja auch zuviel Miete und da müsste mir doch auch die Hälfte der Rückzahlungen zustehen, oder? Ein weiterer Punkt ist, dass mein Mitbewohner nun auch von mir verlangt, dass ich mich bei den Kosten für unser neues Waschbecken beteilige… Ich finde das ziemlich unfair! Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr, sehr dankbar!

    Antworten
  86. Hallo,
    Ich wohne auch ohne Mietvertrag in einer WG und würde gern schnellstmöglich ausziehen, weil es mit meinem Mitbewohner über die Maßen schwierig ist. Ich habe lediglich eine Kaution gezahlt und jeden Monat pünktlich die Miete überwiesen.
    Was wäre der früheste Termin zu dem ich ausziehen könnte?
    Besten Dank für die Hilfe,
    Mathias

    Antworten
  87. Hallo,
    mein Lebensgefährte hat im April 2017 eine wohnung in seinem Elternhaus vermietet. Ein Mietvertrag wurde nie unterzeichnet, ich wusste davon leider nichts. Die Mieterin hat mir immer gerne im Garten geholfen weil sie das so gerne macht. Jetzt gab es zwecks einer anderen Mieterin Probleme. Jetzt hat sie die Miete von 1000 Euro auf 503,50 Euro gekürzt ohne vorher Bescheid zu geben. Da sie jetzt zum zweiten mal nur 503,50 überwies wollten wir wissen wieso. Inder Wohnung gibt es keine Mängel so konnten wir uns nicht denken warum die Miete gekürzt wird. Bei einem Gespräch sagte sie jetzt zu uns, sie hätte immer im Garten mitgeholfen und ich hätte ihr nie was gegeben, deshalb zahlt sie nicht mehr die volle Miete. Sie durfte alles nutzen und hat auch immer mitgeerntet. da eine hat mit dem anderem nichts zu tun. Aber was sollen wir jetzt machen ohne Mietvertrag? Könnten wir jetzt kündigen weil sie die Miete ohne Mängel nicht kürzen dürfte?
    Besten Dank für Ihre Hilfe.

    Antworten
  88. Folgendes Problem:
    Mein Freund wohnt bei seiner Oma in einer Wohnung über ihnen(in einem Haus). Bei meinem Freund und seiner Oma besteht lediglich ein mündlicher Mitvertrag die nur die anfallenden Nebenkosten beinhaltet also Strom, Wasser etc.
    Ich bin neuerdings jeden Tag bei meinem Freund, schlafe bei ihm, nutze aber kaum Strom oder Wasser(also kein Handy laden).
    Seine Oma verbietet mir jetzt das ich unter der Woche bei meinem Freund bin und lediglich nur am Wochenende bei ihm bleiben darf. Wenn ich die komplette Woche bei ihm bleiben möchte sollte ich 300€ zahlen.(zusätzlich zu dem was mein Freund zahlt und der zahlt weniger wie ich)
    Darf sie das jetzt rein rechtlich gesehen oder könnte ich es im ernstfall einklagen?
    Antworten würden mir sehr helfen danke 🙂
    Katharina

    Antworten
  89. Wir benötigen dringend Hilfe.
    Mein Freund hat keinen Mietvertrag und seinem Vermieter nun mündlich mitgeteilt, dass er ausziehen wird.
    Der Vermieter hat ihn lauthals beschimpft und gesagt, dass die Miete für den MOnat noch fällig sei.
    In der Wohnung befindet sich ein Raum der nicht von uns genutzt wurde, sondern der Vermieter als Abstellraum benutzte.
    Wie kommen wir aus der Sache raus? Gibt es eine Regelung bezgl. der Nebenkosten? Oder müssen wir die volle Warmmiete zahlen?
    Vielen Dank,
    Lea

    Antworten
  90. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne seit etwa 12 jahren in einer Mietwohnung ohne Vertrag. Nachdem meine Freundin vor 8 jahren eingezogen ist nutzen wir 2 Stellplätze. Diese sollen nun aus Grund der Behinderung der Zufahrt sowie Eigenbedarf für das Fahrzeug der Tochter wegfallen. Kann der Vermieter einfach die Stellplätze wegnehmen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Antworten
  91. Hallo.
    Mein Vater besitzt ein größeres Haus in dem ich nebenbei eine kleine Wohnung mit separatem Hauseingang bewohne. Diese nutze ich nur teilweise, sonst wohnt außer ihm niemand mehr im Haus. Er hat mit mir mündlich einen Betrag von 250€ als „Kostenanteil Haus“ inklusive aller Nebenkosten ausgemacht welche er jeden Monat überwiesen bekommt. Ist einmal eine Zahlung vergessen worden hat er auch schon einmal eine schriftliche Zahlungserinnerung hin gehängt (ist vorgekommen da ich in meinem alten Beruf fast nur unterwegs war). Kann so etwas überhaupt als mündlicher „Mietvertrag“ gewertet werden? Sollte so etwas angemeldet werden? Beständen hier Rechte, sollte er die Wohnung plötzlich als Eigenbedarf nutzen wollen? Die Wahrscheinlichkeit dass so etwas eintrifft ist äußerst gering, dennoch interessiert mich das.
    MfG

    Antworten
  92. Hallo Herr Hundt,
    Ich wohne seit November letzten Jahres in einem Haus als WG Partner ohne Mietvertrag. Die Dame der das Haus gehört wohnt ebenfalls da und nach mehrmaligen Fragen habe ich nie einen Mietvertrag erhalten. Sie kam bereits Anfang Januar an und sagte ich solle ausziehen, aber auch hier haben wir nie was schriftlich festgehalten. Eine Kündigungsfrist gab es auch nicht und ich sollte so schnell es geht raus. Jetzt habe ich eine neue Wohnung aber ein paar meiner Sachen sind noch in dem Haus und ich habe mich seit Anfang Februar nicht mehr dort aufgehalten. Jetzt fordert sie mich auf heute bis 16 Uhr meine Sachen zu räumen und die Hälfte der Miete zu zahlen (Miete hab ich noch nicht gezahlt da der Umzug mich in ein finanzielles Loch geworfen hat und ich sie meistens dann gezahlt habe wenn es ging). Außerdem fängt sie ohne meine Anwesenheit an in dem Zimmer Sachen auszuräumen. Meine Frage: Muss ich hier überhaupt etwas zahlen und kann sie mir einfach das zeitliche Ultimatum stellen? Es zieht angeblich zu Sonntag jemand in das Zimmer und es wohnen bereits zwei andere in dem Haus natürlich auch ohne Vertrag. Was würde auf mich zukommen wenn ich ihr für diesen Monat nichts zahle und meine Sachen erst im Laufe der Woche abholen? Hat sie da überhaupt was zu sagen wenn rein gar nichts scheidtkich festgehalten wurde?
    Vielen Dank und beste grüße,
    Erika

    Antworten
    • Hallo Erika,
      im Zweifel haben Sie einen konkludenten oder mündlichen Mietvertrag. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und solange stehen Sie i.d.R. noch in Ihren Mietvertraglichen Pflichten – z.B. die Miete zu zuzahlen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  93. Hallo Herr Hundt,
    wir haben folgenden Fall:
    Unser Vermieter ist letztes Jahr gestorben, es gab bisher keinen schriftlichen Mietvertrag, wir (Wohngemeinschaft) haben unsere Miete stets pauschal monatlich überwiesen und Mieterwechsel stets schriftlich beim Vermieter per Wohungsgeberbestätigung unterschreiben lassen. Eine Vereinbarung von Nebenkosten und Kaltmiete gibt es daher nicht, der Vermieter hat die Zahlungen etwaiger Nebenkosten stets für das gesamte Haus übernommen.
    Nun ist nach dem Tod unseres Vermieters von der Erbengemeinschaft eine Hausverwaltung eingesetzt wurden. Diese hat uns nun einen Mietvertrag zum unterzeichnen vorgelegt, in welchem die Nebenkosten im Verhältnis für uns sehr ungünstig angesetzt sind und voraussichtlich zu einer großen Nachzahlung führen würden. Begründung: man möchte den Mietpreis festlegen und zukünftig an eine örtliche ortsübliche Vergleichsmiete anpassen und dafür eine Grundlage schaffen, notfalls in Form einer Vereinbarung zum Betrag der Kaltmiete.
    Welche Rechte hat der neue Vermieter die Miete in diesem Fall anzupassen, wenn es keine vereinbarte Kaltmiete gibt?
    Sind wir verpflichtet den neuen Vertrag zu unterschreiben?
    Kann eine Festlegung von Kaltmiete und Nebenkosten eingefordert werden?
    Danke für Ihre Hilfe!
    Jens Schneider

    Antworten
    • Hallo Jens,
      es macht für Sie leinen Sinn einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben und Sie sind dazu auch nicht verpflichtet. Es existiert bereit ein mündlicher / konkludenter Vertrag.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  94. Guten Tag Herr Hundt,
    wir wohnen seit über 1 Jahr in der Wohnung. Ein Mietvertrag wurde bisher nicht unterschrieben.
    Am 01.11.17 sollten wir die Schlüssel bekommen.
    Aber da es Schäden gab sollte die Wohnung renoviert werden.
    Am 19.11.17 bekamen wir die Schlüssel mussten aber mit entsetzen feststellen das die Schäden nicht beseitigt wurden. So mussten wir die Wohnung selbst renovieren.
    Der uns vorgelegte Vertrag war auf den 01.11.17 ausgestellt und wir sollten für den kompletten Monat bezahlen. Dies haben wir abgelehnt, aber bekamen trotzdem die Schlüssel.
    Der Vertrag blieb auch bei uns. War von der Ehepartnerin des Vermieters bereits unterschrieben.
    Der Vermieter wollte sich von dem Vormieter das Geld holen für den Monat. Dies ging vor Gericht und endete erst vor kurzem.
    Jetzt nach über 1 Jahr möchte der Vermieter nun doch den Vertrag von beiden Seiten unterschreiben lassen.
    Unter anderem auch einen Sondervertrag für einen Parkplatz. Dazu muss man erklären das es sich nicht um einen richtigen Parkplatz handelt. Keine Kennzeichnung oder ähnliches, jeder könnte dort parken. Er will das wir dies auch unterschreiben und das Jahr+ nachzahlen.
    Wie schaut hier die Rechtslage aus?
    Müssen wir den eigentlichen Mietvertrag unterschreiben? Ich selbst hatte bei ihm des öfteren deswegen nachgefragt, aber er wollte erst den Streit mit dem Vormieter klären.
    Viele Grüße
    Lasse

    Antworten
    • Hallo Lasse,
      ich würde für Ihren Einzelfall klären lassen, ob ein konkludenter Mietvertrag zustande kam. Für Sie als Mieter wäre das gut, denn dann gelten die mieterfreundlichen Regelungen des BGBs. Lassen Sie die Sachlage anwaltlich bewerten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  95. Sehr geehrte Herr Hundt,
    wir haben als Mieter einen Mietvertrag unterschrieben, der vom Vermieter noch gegengezeichnet werden muss. Es soll angeblich bis zu 3 Wochen dauern bis wir den unterschriebenen Vertrag zurück haben. Mietbeginn ist der 1.6.19, die Schlüsselübergabe soll schon am 28.5. Der Umzug ist noch in dem Zeitraum fix in dem wir möglicherweise kein Schriftstück haben. Nun würde ich die alte Wohnung gern schnellstmöglich kündigen wegen der Kosten. Kann ich dies guten Gewissens tun, ohne Angst zu haben, dass es sich der neue Vermieter doch irgendwie anders überlegt?

    Antworten
  96. Ich wohne seit über 20 Jahren zur Miete ohne jegliche Mietvertrag. Die Wohnung wurde zuerst mit meinem Ex-mann bezogen, 1993. Die mündliche Vereinbarung des Mietverhältnisses geschah zwischen meinem Ex und seinem Vater der gleichzeitig der Eigentümer war. Ins zwischen lebe ich weitgehend alleine in der Wohnung. (Ex-Mann ist 2004 ausgezogen und die Kinder studieren beide) Der Eigentümer ist verstorben und hat das Haus an seine Tochter vererbt. (Schwester vom Exmann) Ich habe über die Jahre bereits 3 Mieterhöhungen erhalten und ohne Widerspruch angenommen. Jetzt stellt sich die Frage ob ich verpflichtet bin für solche übliche Mieterhöhungen überhaupt nachzukommen da es nirgends in einem schriftlichen Mietvertrag festgehalten wurde.

    Antworten
  97. Guten Morgen Herr Hundt,
    ich bewohne mit meinem Lebensgefährten eine Einliegerwohnung im Haus dessen Eltern (deren Eigentum).
    Schriftlicher Mietvertrag wurde keiner geschlossen (leider).
    Ich als Mieter habe doch das Recht, dass meine „Vermieter“ (Eltern meines Lebensgefährten) nicht ständig meine Wohnung betreten oder liege ich da falsch? Sie haben einen Schlüssel zu der Wohnung und gehen einfach rein wenn sie wollen. Ob ich/wir zuhause sind oder nicht. Zum Beispiel auch wenn wir schlafen. Es nützt auch nichts, dass wir die Wohnung von innen zusperren, da sie ja einen Schlüssel haben. Ein mündliches „Nein ihr dürft nicht einfach in die Wohnung“ wird ignoriert.
    Ich finde das geht inzwischen zu weit. Kann ich diesbezüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die auch für Mietrecht greift, allerdings weiß ich nicht, ob die auch wirklich greift, wenn nicht einmal ein schriftlicher Mietvertrag vorliegt. Miete wird bar und ohne Quittung bezahlt. Ich kann also keine Mietzahlungen nachweisen.
    Zurzeit ist auch noch eine größere Reparatur im Badezimmer zu Gange (Wasserschaden der durch die Gebäudeversicherung der Eltern übernommen wird). Die angrenzenden Räume zum Badezimmer sind auch betroffen. Leider werden keinerlei Termine mit den Handwerkern/Gutachtern mit uns abgesprochen. Es ist jeden Tag eine neue Überraschung wenn ich von der Arbeit nach Hause komme…
    Vermehrt wird unsere Wohnung vom „Vermieter“ und dessen Angehörigen betreten und fotografiert und der Schaden/der Fortschritt der Reparatur „begutachtet“. Auch sonntags und während Ruhezeiten…
    Bitte um dringenden Rat! Ich fürchte mir bleibt nur der Auszug, wenn ich diesen ganzen Stress umgehen möchte.
    Vielen Dank schon mal.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bella Dietrich

    Antworten
    • Hallo Bella,
      die Grundfrage ist wohl, ob diese Situation es überhaupt Wert ist, fortgeführt zu werden. Tauschen Sie das Schloss aus uns lösen Sie so den Großteil Ihrer Probleme.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  98. Guten Morgen Herr Hundt
    Kurze frage: Bin seit 2016 von meinem Mann getrennt. Ich habe ein eigenes Haus aus dem er mich rausgeschmissen hat. Er hatte 1 Jahr wegen Trennungsjahr dann drin bleiben dürfen .2018 sollte er raus was er aber bis heute nicht getan hat. Er zahlt mir auch keine Miete / Ausfallentschädigung. Jetzt ist es so das ich in der Wohnung wo ich zur Miete wohne eine Kündigung auf Eigenbedarf bekommen habe.
    Kann ich jetzt nicht meinen Mann auf Eigenbedarf auch kündigen.? Und das was er mir an Miete schuldet noch danach einklagen ?
    Auf eine Antwort würde ich mich freuen.
    MfG Gruss Kerstin

    Antworten
  99. Ich bin 78 Jahre alt und habe eine Altersrente von 625,00 €. Ich wohne bei meinem 40 jährigem Sohn und habe mit dem Vermieter der Wohnung meines Sohnes eine Wohnungsgeberbescheinigung das ich in der Wohnung meines Sohnes in der er Eigentümer der Wohnung ist in der ich Mitwohne. Für die Mittbenützung der Wohnung habe ich mit meinem Sohn einen von uns beiden aufgesetzten Mietvertrags Entwurf in dem die Wohnungsgröße und die Aufstellung der Einrichtung und der Gegenstände sowie die aufgelistete Kostenauftakzeptiereneilung der Kaltmiete der Nebenkosten und die weiteren kosten wie Heizung, Strom und Telefon sind. Mein Sohn ist die Woche über auf Montage und nicht in der Wohnung. Am Wochenende und wenn mein Sohn in der Wohnung ist habe ich auf einem bis zur Höhe der gepolstert Eckbank verstellbaren Tisch eine Ligefläche von 2,00 m X 1,30 m
    Das Amt für Soziales und Senioren besteht auf einen Untermietvertrag den ich und mein Sohn nicht machen. Meine Frage ist ist der Mietvertagsentwurf den wir beide nicht Bindent genug.
    viele Grüße
    Karl-Hans

    Antworten
  100. Hallo Herr Hundt,
    ich bin seit ca. 15 Jahren in einer gewerblichen Halle eingemietet.
    Mit dem Vermieter gibt es nur einen mündlichen Mietvertrag. Einen schriftlichen
    Mietvertrag hatte es seitens Vermieter und nach mehrmaliger Aufforderung nicht gegeben.
    Die Nebenkosten waren und sind immer im Mietzins enthalten.
    Ebenso wurde die Miete von meiner Seite immer ordentlich verbucht.
    Ich habe nun Befürchtungen, dass der Vermieter dies nicht so handhabt.
    Kann dies zu Problemen bei mir führen?
    Beste Grüsse

    Antworten
  101. Guten Morgen Herr Hundt,
    meine Familie und ich wohnen seit 3 jahren in einer Mietwohnung mit Vertrag. Am Anfang war das Verhältnis zwischen uns und dem Vermieter sehr gut, bis eine sehr hohe Nebenkostenabrechnung kam. Diese haben wir angezweifelt und widersprochen. Da war das Verhältnis aufeinmal kaputt. Ich wollte einen Einblick in alle unterlagen und Rechnungen, die hat mir der Vermieter verwehrt. Erst mit der Hilfe vom Anwalt rückte er die unterlagen raus.
    Danach fing es mit schikanieren an. Kinderwagen unter der Treppe muss weg, da er den Fluchtweg behindert und wegen brandschutz. Der Vermieter hat eigenhändig den Kinderwagen immer in einen schuppen gestellt. Ich habe ihn mehrmals gesagt dies zu unterlassen. Am ende flogen die Fäuste und die Polizei musste anrücken. Jetzt versucht er uns mit allen Mitteln vor die Tür zu werfen. Von seiner Anwältin kam ein schreiben das ich ab dem 01.06.19 mehr miete zahlen soll.
    Laut Vertrag 450€ kalt + 150€ Nebenkosten
    Jetzt soll ich 700€ bezahlen. Ich habe dann 700€ seitdem überwiesen. Es besteht immer noch der alte Mietvertrag. Kann ich mein gezahltes geld jetzt zurückverlangen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Fabian

    Antworten
  102. Hallo Herr Hundt,
    wir haben im Februar 2019 ein vermietetes Haus geerbt und wir wollen den jetzigen Mieter kündigen. Bei Durchsicht des Mietvertrages ist aber die Kündigung auf Grund von Eigenbedarf oder Verwertungskündigung ausgeschlossen. Ist so eine Klausel überhaupt rechtens?
    Des weiteren ist im Mietvertrag nicht explizit angegeben bis wann die Miete zu zahlen ist. Zu welchem Zeitpunk geraten die Mieter somit in Zahlungsverzug und zu wann könnten wir diese dann kündigen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Antworten
  103. Guten Tag Herr Hundt,
    Ich wohne seit 4J mit meiner Partnerin im Haus ihrer Eltern (eigene Wohnungstür im Ersten Stock). Einen Mietvertrag haben wir nicht. Ich sollte ihm die vereinbarte Miete bar geben. Habe ich auch so gemacht.
    Jetzt hat er zu mir gesagt ich solle innerhalb von 3T sein Haus verlassen (Ich bin der Sündenbock für alles was ihm nicht passt.) Sein Verhalten gleicht einer Überreaktion, denn ich habe ihn nie beleidigt noch mit Gewallt gedroht etc. Zudem habe ich die Miete stets pünktlich gezahlt.
    Darf er mich von jetzt auf gleich rausschmeißen, zumal wir ein 2j. Kind haben? So schnell ist es unmöglich eine Wohnung zu finden…Ich bitte um Ihren Rat.

    Antworten
    • Hallo Wern,
      Ihr Vermieter ist an seine Kündigungsfrist gebunden, muss die Kündigung entsprechend begründen und schriftlich zustellen. Zudem sehe ich keine Möglichkeit nur Ihnen als einzelnen Mieter zu kündigen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  104. Hallo Herr Hundt,
    vielen Dank zunächst für die vielen aufschlussreichen Hinweise und Kommentierungen der Rechtslage.
    ich beabsichtige ein Mehrfamilienaus zu kaufen.
    Eine der Wohnungen ist von A seit 25 jahren bewohnt und zahlt für eine 70 qm Wohnung 100 Euro Nebenkostenbeteilung (sonst nichts). bis vor wenigen Jahren war A die Enkelin des Eigentümers, der an B vererbt hat. B ist unser Verkäufer.
    Auf welcher Grundlage können wir den mündlichen Mietvertrag über die Beteiligung an den Nebenkosten an eine ortsübliche Miete anpassen und mit welcher frist? Eine vergleichbare Wohnung hat Nebenkosten von 150 Euro und 500 Euro Kaltmiete im Haus.
    Vielen Dank für die Einschätzung.

    Antworten
    • Hallo Andreas,
      schwierig. Einvernehmlich lässt sich sowas i.d.R. am besten lösen. Es sollte einem Mieter klar sein, dass ein fremder Eigentümer das Haus über eine angemessene Miete bewirtschaftet werden kann.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  105. Hallo,
    meine Wohnung befand sich in dem Haus meiner Mutter und ihres Ehemannes (weiterfolgend Vermieter genannt).
    Am Mittwoch den 16.10.2020 wurde ich und mein Freund, trotzdem die Miete des Monats voll bezahlt wurde, nach einem gewalttätigen Angriff von dem Vermieter auf meinen Freund (was auch ein einschalten der Polizei mit sich zog), heraus geworfen und sind seitdem Obdachlos.
    Ich hatte nie einen Mietvertrag und musste auch Bar bezahlen und nicht per Überweisung. Er erhöhte auch Minimum 3 Mal die Miete.
    Nun sind in der Wohnung noch alle Möbel sowie einige meiner Kleidungsstücke und andere Dinge meines Eigentums in der Wohnung.
    Wir hatten eine Nacht im Auto und schlafen seitdem in einem Hotel/Ferienwohnung die wir gerade so bezahlen konnten.
    Wie kann ich dagegen vorgehen?
    Kräfte und Nerven sind am Ende, da wir einfach nicht mehr weiter wissen.
    Vielen Dank,
    Saskia

    Antworten
    • Hallo Saskia,
      ein Mietvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten, um Ihre Wohnung ggf. wieder zurück zu erhalten oder zumindest Ihren Schaden beglichen zu bekommen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Sehr geehrter Herr Hund,
        nachdem meine Vorerbin vor Kurzem verstorben ist, bin ich nun Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung.
        Vermutlich besteht zwischen der Tochter der Vorerbin und den Mietern ein freundschaftliches Verhältnis, so das Beide mauern und mir keine Unterlagen zur Wohnung zukommen lassen. Insbesondere benötige ich natürlich den geschlossenen Mietvertrag.
        Was kann ich tun, bzw. wie gehe ich ins diesem Fall vor.
        Vielen Dank für Ihre Antwort.
        Mit freundlichen Grüßen
        Axel Berndt

        Antworten
        • Hallo Axel,
          wie Sie die Herausgabe der Vermieterunterlagen (nicht vom Mieter) am besten verlangen können, sollten Sie am besten mit einen Anwalt besprechen.
          Viele Grüße
          Dennis Hundt

          Antworten
  106. Wir 4 Auszubildenden leben in einem Mietverhältnis mit unserem Betrieb. Es ist kein Mietvertrag vorhanden. Nun kündigte uns unsere Fachbereichsleitung 1 1/2 Wochen vor Abzug der Miete eine Mieterhöhung von mehr als 80€ an. Laut BGB kann dies aber erst ab dem dritten Monat nach Ankündigung der Mieterhöhung eingefordert werden. Wir sind nun überfordert und sind für jeden Rat dankbar.

    Antworten
  107. Hallo…
    Ich hab eine Frage.
    Wir haben mit meiner Mutter einen münlichen Mietvertrag. Wir Vermieter, sie Mieter.
    Nun bräuchten wir das fürs Finanzamt schriftlich , aber sie weigert sich zu unterschreiben …
    Was können wir tun ?
    Grüße kümmerle

    Antworten
  108. Hallo,
    wir leben in einer Wohnung, die über einer Industriefirma liegt. Mein Vermieter, der auch der Eigentümer der Firma ist, will nun seine Firma, samt seiner Firma (Halle,inkl. Büros und darüberliegende Wohnung) verkaufen. Wir hatten nie einen schriftlichen Mietvertrag. Ebenso keine mündlichen Absprachen. Er wünscht nun, dass wir uns etwas neues suchen, damit er die Halle samt Wohnung besser verkaufen kann. Daher meine Frage, kann er mich so einfach kündigen? Wenn ja, mit welcher Kündigungsfrist?
    Viele Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Würth

    Antworten
  109. Sehr geehrter Herr Hundt
    ich als Vermieter habe einen Problem, unser Mieter hat unseren Mietvertrag nicht unterschrieben, da er unsere Mieterhöhung nicht akzeptiert. Er selber zahlt nicht die Miete, sondern das Jobcenter zahlt seine Miete. Seit 6 Monaten kommt das Geld nicht regelmäßig. Haben wir das Recht ihn zu kündigen. Und dürfen wir Wasser etc. abschalten?

    Antworten
    • Hallo Tunahan,
      Zahlungsrückstand kann ein Kündigungsgrund sein. Suchen Sie sich Hilfe bei einem Anwalt – dieser kann Ihnen eine rechtssichere Kündigung vorbereiten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  110. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin Generalbevollmächtigte von einem Verwandeten, der vermietet eine sehr große Halle/Scheune am Haus für einen Spottpreis. Der Durchschnitt ist 3 fach so hoch. Sie haben viel renoviert durfen deshalb fast 4 Jahre kostenlos drin wohnen(diese Renovierungsvergünstigung habe ich), danach nur 200 Euro. Nach 12 Jahren ist dies vorbei da der ältere Mann Geld benötigt für Diakonie….Der Mietvertrag wurde vom Vater des Mieters irgendwann mal ausgeliehen(warum auch immer, er weiss es nicht …) aber nie mehr zurück gebracht. Habe schon 2 x geschrieben das ich ihn möchte kommt nichts.
    Was kann man in so einem Fall tun.
    Vielen Dank

    Antworten
    • Hallo E.H.,
      die Möglichkeiten einer Mieterhöhung richten sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Ggf. kommt im Gewerbemietrecht auch eine Änderungskündigung in Betracht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  111. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir haben vor 4 Jahren ein kleines Mehrfamilienhaus gekauft in dem wir auch selber wohnen. Eine der 4 zu vermietenden Wohnungen sanieren wir gerade. Im Sommer diesen Jahres hat sich jemand für die Wohnung interessiert und wir sind übereingekommen, dass er ab dem 01.01.2022 einziehen kann. Er wollte eine schriftliche Zusage, die er auch bekommen hat. Ebenfalls war er auch mit seinem Küchenbauer in der Wohnung um die Küche auszumessen. Er hat oft geschrieben, dass er sich schon sehr freut etc.
    Letzte Woche habe ich ihm eine nachricht mit einem kleinen Video geschickt, dass die Bauarbeiten vorrangehen. da kam die Antwort, dass er doch nicht mehr einziehen wird.
    Für uns bedeutet es jetzt ggf. einen Monat Mietausfall, da die meisten die eine Wohnung suchen ja 3 Monate Kündigungsfrist haben. Leider bin ich noch nicht im Vermieterschutzbund (bisher war alles immer gut).
    Haben wir eine Möglichkeit von ihm die Kaltmiete für den Januar zu bekommen?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Nicole Blonski

    Antworten
    • Hallo Nicole,
      ich kann Ihnen eine Tipp aus der Praxis geben: Sie haben noch viele Wochen Zeit bis zum 01.01.2022. Suchen Sie einen passenden Mieter und verfolgen Sie die Sache mit dem ersten Interessenten nicht weiter. Das bringt nur Ärger. Sie bräuchten zur Einschätzung der Sachlage und zum evtl. Eintreiben der Forderung auf jeden Fall einen Anwalt. Denn Ihr potenzieller Mieter wird Ihnen kaum die Januarmiete freiwillig zahlen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  112. Habe ein Haus aus der Insolvenzmasse gekauft.
    die drei Bewohner des Hauses haben ein Mietvertrag vorgelegt welcher mit die Eigentümerin des Hauses)Tochter 2009 auf eine Zeit bis 2038 im Vorrauszahlung der Mietzinsen abeschlossen wurde,, Jetzt möchte ich nicht in den bestehenden Vertrag einsteigen weil ich das Haus als Eigenbedarf nutzen möchte. Müssen die jetzigen Bewohner an mir neuer Besitzer eine Nutzungsgebühr gleichwertig wie Miete
    an mir zahlen.Obwohl laut bestehenden Mietvertrag der Mietzins angeblich bis 2038 gezahlt wurde.. Ich bin Eigentümer seit den 01 September 2021 , die jetzigen Bewohner sind die Eltern der bisherigen Vermieterin und ehemals Eigentümerin.
    Die Eigenbedarfskündigung ist raus.

    Antworten
    • Hallo Wald,
      Sie beschreiben einen typischen „Trick“ das Mietobjekt z.B. nach einer Zwangsversteigerung nicht räumen zu müssen. Lassen Sie alle Unterlagen bitte rechtlich prüfen, damit sie überhaupt rechtssicher agieren können. Ich kann Ihnen hier per Kommentar leider nicht helfen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  113. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Mein Sohn 23 und ich 47 sind Momentan in einer Notsituation geraten
    Mein Partner hat mich vor einem Jahr vor die Wahl gestellt in einer seiner vielen Wohnungen einzuziehen und mich von meiner Wohnung zu trennen.
    Es gab nie einen Mietvertrag
    Wie durften sozusagen kostenfrei dort Leben um uns auf Grund der Pandemie vor finanzieller Not zu schützen
    Vor drei Monaten wollte er dann, dass ich zu ihm ins Haus ziehe und mein Sohn sollte die Wohnung übernehmen mit Mietvertrag.
    Der Termin für den Mietvertrag wurde immer hinausgeschoben.
    Nun kam es zur spontanen Trennung von seiner Seite aus und ich musste innerhalb 1 Tages das Haus verlassen.
    Hinzu kommt, dass er nun auch meinen Sohn aus der Wohnung haben will und ihm eine Frist von 7 Wochen gibt
    Gibt es in dieser Konstellation für meinen Sohn Rechte? Zumindest solange bis er eine entsprechende Wohnung gefunden hat ?
    Wir verstehen momentan die Welt nicht mehr. Trennung ist das eine, Kinder die keine Schuld tragen zu bestrafen, das andere.

    Antworten
    • Hallo Sandra,

      ich würde an Ihrer Stelle das Wohnverhältnis ihres Sohnes rechtlich überprüfen lassen. Ich gehe davon aus, dass ein konkludenter Mietvertrag entstanden sein kann. Wenn dem so ist, ist ihr Sohn so geschützt wie jeder andere Mieter auch.

      Insgesamt würde ich sagen, dass sie vielleicht gar nicht an der Wohnung festhalten wollen. Mit so einem Thema möchte man irgendwann abschließen. Vielleicht ist eine einvernehmliche Lösung zu einem bestimmten Datum denkbar.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  114. Guten Tag,
    ich wohne seit 18 Jahren in einer Wohnung die ich früher oder später mal erben werde.
    Nun wird beim Haus das Dach neu gemacht und der Vermieter verlangt dass ich nun ca 2.000€ bezahle. Und dass ich nun auch monatlich 150€ zahlen soll, falls es wieder mal zu Reperaturarbeiten kommen soll. Als Beisatz kam, falls es mir nicht passen sollte, soll ich mir eine andere Wohnung suchen. Es ist kein Mietvertrag vorhanden.
    Kann den der Mieter den sowas verlangen? Und kann er deswegen nun auch mit der Miete hochgehen? Würde mich wirklich interessieren wie die Gesetzeslage zu diesem Fall wäre. Ich bedanke mich schon mal.
    Gruß
    Thomas

    Antworten
    • Hallo Thomas,

      bei einer Mieterhöhung ist der Vermieter an die gesetzlichen Vorgaben und Fristen gebunden. Eine Möglichkeit könnte eine Mieterhöhung wegen einer Modernisierung sein. Modernisierung, keine Instandhaltung. Aktivieren auch die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete denkbar. Belesen Sie sich zu diesen Themen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  115. Hallo Herr Hundt,
    meine Schwester und ich haben das Haus meiner Eltern geerbt. Ein Neffe von mir ist momentan der einzige Bewohner des Hauses. Mein Vater hat ihn dort kostenfrei wohnen lassen. Wir möchten das Haus verkaufen haben aber das Problem, dass mein Neffe die Wohnung nicht verlassen will. Miete zahlt er keine, ist arbeitslos und alkoholabhängig und kümmert sich auch sonst um nichts. Die Wohnung ist total verwahrlost und er weigert sich auch irgendwie mitzuhelfen ums seine Situation zu verändern. Ich habe ihm sogar schon angeboten ihn finanziell zu unterstützten um eine neue Wohnung zu finden. Er lehnt alles ab. Wie können wir hier vorgehen?
    Gruß
    Hans

    Antworten
    • Hallo Hans,

      ich würde versuchen, das irgendwie einvernehmlich zu lösen. Ansonsten sollten Sie zum Thema Abgrenzung Mietvertrag / Leihvertrag und dessen Beendigung recherchieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  116. Hallo Herr Hundt,

    meine Schwiegeeltern beide Rentner, Schwiegervater hat Pflegegrad 3 und wohnen in einer Gemeinde-/Sozialwohnung der Gemeinde. Sie bekommen jedes Jahr eine Wohnungseinweisung befristet für 1 Jahr. Haben sie ein Recht auf einen regulären Mietvertrag? Gibt es Ausnahmen bei Gemeindewohnungen?

    Viele Grüße
    Haci

    Antworten
    • Hallo Haci,

      das Thema „Wohnungseinweisung“ ist mir nach Recherche nur bei der Vermeidung von Obdachlosigkeit begegnet. Ich kann Ihnen in dem Bereich leider nicht helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  117. Hallo Herr Hundt,

    Vor 29 Jahren (15.02.93) bin ich mit meiner Mutter in eine Mietwohnung eingezogen und führte mit ihr den gemeinsamen Haushalt. Meine Mutter (Mieterin) unterschrieb nie einen Mietvertrag. Die letzte beiden Erhöhungen der Miete waren zum 01.01.15 (10%) und zum 01.01.16 (10%).
    Meine geliebte Mutter verstarb am 21.04.22 und ich teilte der Vermieterin die schlimmste Nachricht telefonisch mit (24.04.22) und äußerte mein Interesse die Wohnung zu übernehmen!
    Am 07.05. wollte sie ein Gespräch mit mir und setzten uns wegen evtl Renovierungsarbeiten in unserer Mietwohnung zusammen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Im Gespräch meinte sie ich müsse entscheiden, schnell. Der Mietspiegel sei aktuell 7,50 Euro und sie könne mit 7 Euro auskommen. Das wäre eine Erhöhung von mind. 50 % !! Sie wollte sofort eine Antwort nach Mündlicher Ansage, ich meinte nur ich möchte bleiben und sprechen uns am 18.05. wieder. Habe nichts schriftliches vorliegen. Sie möchte auch das ich dann einen Mietvertrag unterschreiben soll. Wie soll ich mich am 18.05. verhalten ? Hab gelesen ich übernehme normal das Mietverhältnis mit den gleichen Konditionen und muss kein neuen ungünstigeren Mietvertrag unterschreiben ?! Sie meinte sie habe nur einen Monat Zeit ……geht es da um nur 3 Monate Kündigungsfrist statt mind. 9 Monate wegen 29 Jahren ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Heinz

    Antworten
    • Hallo Heinz,

      sofern Sie den Mietvertrag übernehmen können, ist natürlich kein neuer Mietvertrag notwendig. Recherchieren Sie, wie sie als Mitbewohner beziehungsweise Erbe in den Vertrag eintreten können. Kann hier per Kommentar leider nicht so weit ausholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  118. Hallo,
    ich wohne seit über 10 Jahren bei meiner Vermieterin ohne vertrag.
    Jetzt liegt meine Vermieterin in Krankhaus und muss wahrscheinlich in betreutes Wohnen
    Jetzt will ihr Sohn das Haus verkaufen wie viel Kündigunsfrist steht mir zu?
    Wie kann ich beweisen das ich schon 10 Jahre hier wohne? Einwohnermeldeamt?

    Antworten
    • Hallo Norbert,

      die maximale Kündigungsfrist für Mieter beträgt 9 Monate. Das trifft bei Ihnen auch zu. Anhand von Kontoauszügen werden Sie die Wohndauer nachweisen können. Käufer und Verkäufer vermerkten den Beginn des Mietvertrag i.d.R. auch im Kaufvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
      • Danke
        Meine Vermieterin ist in der Zwischenzeit gestorben und das Haus erbt wieder ihre Mutter, die auch das Lebenslande-Wohnrecht hat für das Erdgeschoss, wo ich auch meine 1-Zimmer-Wohnung habe. Solang sie lebt, soll ich auch Wohnen bleiben dürfen, sagen ihre Kinder, weil ich mich auch bissen, um sie kümmere, sie ist 94.
        Der neue Hauskäufer muss mich erst mal übernehmen, ist das richtig?
        Kann mir nur wegen Eigenbedarf kündigen, oder?

        Antworten
        • Hallo Norbert,

          ein Verkauf ändert nichts am Mietverhältnis. Vor einer Eigenbedarfskündigung ist man als Mieter i.d.R. nie geschützt.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          Antworten
  119. Guten Morgen,

    wir haben eine Garage, zu welcher wir „eigentlich“ einen Mietvertrag hätten bekommen sollen. Auch auf Nachfrage haben wir bis heute keinen erhalten. In dem Formular, welches wir damals ausgefüllt hatten, steht nur die Garagen Nummer und unsere Namen mit Anschrift. Wir wissen weder, was die Garage eigentlich kosten soll, noch wohin wir es überweisen müssten. Nun hat die Verwaltung gewechselt und hat jedem Anwohner ein Schreiben geschickt, ob Garage/Stellplatz vorhanden ist und wie viel man dafür bezahlt.

    Da wir das ja nicht wissen, können wir denen das auch so mitteilen?
    Und könnte da eine Nachzahlung oder irgend etwas auf uns zukommen?

    Viele Grüße,
    Diana

    Antworten
    • Hallo Diana,

      sofern sie für die Garage gar keine Miete zahlen, macht es durchaus Sinn die Situation offen zu legen. Wie sollten Sie auch anders reagieren?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  120. Lieber Dennis,

    Meine Eltern wohnen in meinem Reihenmittelhaus und ich habe keinen Mietvertrag sondern lasse meine Eltern dort kostenlos leben. Ich zahle das Haus ab mit 1,31% Zinsen und 10% Tilgung. In ca. 5 Jahren ist das Haus abbezahlt.
    Meine Frau und unsere Kinder wohnen mit mir in einer Mietwohnung.
    Frage: Ist das rechtens und erlaubt, dass ich meine Eltern dort kostenlos ohne jeglichen Mietvertrag leben lasse? Ich gebe bei der Steuer auch keine Sonderausgaben an oder versuche steuerliche Vorteile zu erzielen.
    Nun ist es aber so, dass meine Eltern für unsere 2 Kinder jeden Monat 1400 Euro überweisen auf mein Konto mit Betreff “ für Enkelkinder …. und …..
    Ist das alles so erlaubt und Ok? Hinzu muss erwähnt werden, dass ich seit 2018 der allein Eigentümer der Immobilie bin, da meine Eltern mir jeweils 1/3 geschenkt haben. Es wurde ausgesagt, dass keine Schenkungssteuer notwendig ist, da es unter dem Freibetrag war.
    Könnte ich evtl. Probleme mit dem Finanzamt bekommen?
    Liebe Grüße
    Daniel

    Antworten
    • Hallo Daniel,

      danke für Ihren Beitrag. Das sind alle Themen, die Sie mit einem Steuerberater besprechen sollten/müssen. Ich kann Ihnen leider nicht helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  121. Hallo,

    Ich wohne mit meinem Mann und unserem Sohn in einem Haus zur Miete, es gibt zwar einen Mietvertrag (der aber fehlerhaft mit dem Betrag der Miete ist, im Vertrag ist die Miete geringer, als die, die mündlich abgesprochen ist)
    Der Vertrag ist nur durch die Vermieterin unterzeichnet worden.
    Jetzt zu meinem Problem, ich habe mich von meinem Mann getrennt und möchte nun mit unserem Sohn ausziehen, ich muss schriftlich kündigen, aber muss mein Mann die Kündigung ebenfalls unterschreiben? Oder kann ich auch alleine kündigen?

    Vielen Dank schon Mal für ihre Hilfe

    Antworten
  122. Hallo,
    mein Partner und ich wohnen seit ca. 5 Jahren in ein Mehrfamilienhaus.
    Das Haus gehörte seiner Oma und deshalb wurde damals kein Mietvertrag abgeschlossen.
    Die Oma ist leider verstorben und das Haus wird nun verkauft.
    Da es in der aktuellen Situation sehr schwierig ist, etwas passendes und bezahlbares zu finden, meine Frage:
    Wie gelten da die Kündigungsfristen? 3 Monate?
    Kann man uns so einfach rauswerfen, auch wenn wir noch keine neue Wohnung gefunden haben ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Hallo Natalie,

      wenn sie mehr als fünf Jahre und weniger als acht Jahre in der Wohnung leben, beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters sechs Monate.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  123. Hallo, ich habe eine Frage.
    Ich bin vor ein paar Tagen in eine WG gezogen. Wir sind insgesamt fünf Personen. Zwei davon sind namentlich in einem Mietvertrag oder Mietvertragzusatz erwähnt. Diese Unterlagen sind aber wohl irgendwo verschollen. Die beiden wohnen schon seit fünf bzw. sieben Jahren in der Wohnung. Wir anderen drei haben nichts vom Vermieter erhalten.
    Ich habe die Wohnungsbesichtigung etc alles mit meinen Mitbewohnern gemacht und hatte keinen Kontakt zum Vermieter. Heute habe ich mit dem Hausverwalter (Bruder des Eigentümers) gesprochen, da ich eine Wohnungsgeberbescheinigung für die Ummeldung benötige und einen Mietvertrag, um BAföG zu beantragen. Auf meine Email hatte er nicht geantwortet.
    Der Hausverwalter war sehr unhöflich. Er hat mir deutlich gemacht, dass es ihm egal ist, wer in der Wohnung wohnt und dass er keinerlei Verträge machen wird, weil angeblich ständig jemand ein- und ausziehe und ihm das zu viel Arbeit sei. Einen Hauptmieter will er jedoch auf meine Nachfrage hin auch nicht benennen. Er meinte, ich solle das mit meinen Mitbewohnern klären. Er weiß also jetzt, dass ich hier wohne, aber will quasi nicht verantwortlich sein.
    Meine Fragen: Was kann ich nun tun? Ich brauche unbedingt einen Vertrag, um BAföG zu bekommen. Meine Idee war, einen Untermietvertrag mit einem der Mitbewohner aufzusetzen und diesen dem Vermieter zu mailen und ihn in Kenntnis zu setzen. Wäre das möglich und rechtens?
    Und kann er mich aus der Wohnung werfen? Wohne ich illegal?
    Ich hoffe Sie können mir helfen. Vielen Dank!

    Antworten
    • Hallo D,

      offensichtlich sind sie Untermieter und müssen mit Ihrem Untervermieter einen Vertrag schließen. Das geht grundsätzlich auch mündlich, sie brauchen aber scheinbar einen schriftlichen Vertrag. Sie müssen sich also an Ihre Untervermieter wenden. Es sollte nicht allzu schwierig sein herauszufinden, wer tatsächlich Hauptmieter der Wohnung ist. Mit dem Vermieter haben sie tatsächlich kein Vertragsverhältnis.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  124. Guten Abend,
    es wurde ein 2-Familienhaus geschenkt. Allerdings liegt kein Mietvertrag für beide vermietete Wohnungen vor. Nun wurde Eigenbedarf angemeldet. Eine Partei ist ausgezogen, die andere weigert sich. Aktuell warten wir auf einen Gerichtstermin. Angeblich wurde eine Gartennutzung, Garagennutzung und Kellerraumnutzung vor über 40 Jahren vereinbart. Eine Beweislage das dieses wirklich alles Bestandteil des Mietvertrages war, ist zu bezweifeln. Nun möchten wir die Garten-, Garagennutzung und die derzeit 3 Kellerraumnutzung auf eine Raum reduzieren. Ist dieses möglich? Beweislast liegt beim Mieter? Gewohnheitsrecht ist kein Bestand im Mietrecht? Wie ist die allgemeine rechtliche Lage wenn keiner der Parteien (Mieter/Vermieter) einen Mietvertrag vorlegen können?

    Antworten
  125. Hallo zusammen,

    ich melde mich bezüglich meiner Freundin. Sie befindet sich derzeit in einem Untermieterverhältniss. Da ihr Vermieter das Zimmer selber beziehen möchte, hat er ihr eine schriftliche Kündigung ausgesprochen. Da sie sich zur Zeit in einem Ausbildungsverhältniss als Fachinformatikerin für Sytstemintegration befindet gestalltet sich die Wohnungssuche in München ziemlich schwierig. Aufgrund ihrer schweren Lage hat sie sich entschieden einen Antrag für das Soziale Wohnen zu beantragen. Dies verlief bis jetzt sehr gut jedoch um ihr eine Wohnung zu ermöglichen, möchte das Amt ihren Mietvertrag sehen. Dieser wurde aber nur mündlich ausgesprochen. Daher jetzt meine Frage, ist es möglich den Mietvertrag rückwirkend zu machen? Oder wäre das überhaupt ein rechtswirksames Argument für das Sozialamt zu sagen der Vertrag wurde nur mündlich vereinbart? Wäre nett wenn ihr mir und ihr weiterhelfen könntet.

    Liebe Grüße

    Antworten
    • Hallo Tadic,

      ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Natürlich kann auch ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, der den mündlichen Vertrag ersetzt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  126. Guten Tag,

    Wie sieht die Gesetzes Lage aus wenn man eine Wohnung erwerbt hat und der Vormieter mit dem Mieter nur ein mündlichen Mietverhältnis vereinbart haben. Muss auch hier die bestehenden Vereinbarungen übernommen werden oder kann auch ein schriftlicher Mietvertrag angefordert werden, zumal wir (neuer Vermieter) gerne schriftlich Vereinbarungen bevorzugen.

    Vorab Vielen Dank!!

    Antworten
    • Hallo Dibr,

      Sie treten 1:1 in den bestehenden mündlichen Vertrag ein. Ein schriftlicher Vertrag wäre ein freiwilliges Entgegenkommen des Mieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  127. Guten Tag!

    Aufgrund von Insolvenz hat ein neuer Vermieter unseren Bürostandort übernommen. Mit diesem haben wir jedoch keinen Vertrag abgeschlossen. Wir bekommen auch keine Rechnung vom Vermieter. Auf mehrfache Nachfrage heißt es, dass dieser momentan keine Zeit dafür habe. Nun ist bereits 1 Jahr vergangen und wir haben immer noch keine Lösung gefunden.

    Wie sieht die Rechtslage hier aus? Wir würden gerne das Büro verlassen, wissen jetzt aber nicht ob es Probleme für uns geben könnte. Da mündlich auch kein Betrag vereinbart wurde, machen wir uns jetzt große Sorgen.

    Vielen Dank vorab schon mal für die Hilfe!

    Schöne Grüße
    Stefan

    Antworten
    • Hallo Stefan,

      ein neuer Eigentümer wird nahtlos ihr neuer Vermieter. Es ist kein neuer Vertrag notwendig.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  128. Guten Abend zusammen,

    ich brauche dringend Hilfe. meine Freundin und ich sind am 01.03.23 zusammengezogen, in die Wohnung meiner Freundin. Meine damalige Wohnung war unter Ihrer (so haben wir uns kennengelernt). Der Vermieter hat gefragt, ob wir zusammenziehen möchten, da er meine Wohnung gebrauchen könnte. Nach ein paar Gesprächen mit meiner Freundin sind wir zusammengezogen. In WhatsApp habe ich den Vermieter geschrieben, dass ich erst Kündigen kann, sobald wir den neuen Mietvertrag unterschrieben haben. Dies sieht er nur als Formsache an, die niemand benötige. Es sei alles abgesprochen, ab dem 28.02.23 bin ich bei Ihr mit drin. Passt alles.

    Nun haben wir uns getrennt und es heißt, ich würde nicht im Mietvertrag stehen. Selbst der Vermieter sagt dies. Aber ich habe doch die Nachweise in WhatsApp dass wir einen mündlichen Mietvertrag haben.

    Da dies wohl nun vor Gericht geht meine Frage:

    Habe ich einen Mietvertrag für diese Wohnung mit meiner Ex oder nicht?

    Bitte helft mir!

    Mit freundlichen Grüßen
    Tim-Alexander Becker

    Antworten
    • Hallo Tim-Alexander,

      ich würde Ihnen raten, rechtlich überprüfrn zu lassen, ob ein Vertrag entstanden ist. Ich kann es mir nicht vorstellen, da Ihre Partnerin nicht involviert war und der bestehende Vertrag auch nicht aufgelöst wurde. Lassen Sie die Dinge bitte rechtlich bewerten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten

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