Höhe der Grunderwerbsteuer in Deutschland
Höhe der Grunderwerbsteuer in Deutschland – nach den einzelnen Bundesländern
Vor der Föderalismusreform 2006 betrug der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer einheitlich im ganzen Bundesland 3,5 %. Doch in der Reform wurde beschlossen, dass die einzelnen Bundesländer die Höhe des Steuersatzes nun selbst festlegen dürfen.
- Als Erstes drehte Berlin an der Steuerschraube: Zum 01.01.2007 wurde der Prozentsatz auf 4,5 % angehoben.
- Zum 01.01.2009 folgte Hamburg mit einer Erhöhung auf 4,5 %.
- Sachsen-Anhalt erhöhte ab dem 01.03.2010 ebenfalls auf 4,5 %.
- Auch die Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Saarland haben zum 01. Januar 2011 den Steuersatz auf 4,5 % hinauf gesetzt.
- Brandenburg verlangt seit dem 01.01.2011 anstatt 3,5 % sogar 5 % Grunderwerbsteuer.
- Schleswig-Holstein plant eine Erhöhung für das Jahr 2013.
- In den übrigen Bundesländern ist der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer derzeit noch bei 3,5%.
Bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro für Ihr Wunschobjekt würden sich die Unterschiede in den Steuersätzen also folgendermaßen bemerkbar machen:
- Bei 3,5 % zahlen Sie 8.750 Euro Grunderwerbsteuer
- Bei 4,5 % zahlen Sie 11.250 Euro Grunderwerbsteuer
- Bei 5 % zahlen Sie 12.500 Euro Grunderwerbsteuer
Gibt es eine Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer zu umgehen?
Grundsätzlich ist die Grunderwerbsteuer immer fällig, wenn sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen. Ein Umgehen der Grunderwerbsteuer ist nur bei Transaktionen innerhalb der Familie möglich, die in direkter Linie stattfinden.
Das heißt, dass Eltern an ihre Kinder ein Grundstück verschenken oder verkaufen können, ohne dass das Finanzamt dafür eine Grunderwerbsteuer erhebt.
Wollen Großeltern ihren Enkeln z.B. eine Wohnung übertragen, müssen sie auch den Weg über die Eltern gehen, um eine Erhebung der Grunderwerbsteuer zu vermeiden.
- Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
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