Heizungswartungskosten

Der Artikel verrät Ihnen, mit welchen Heizungswartungskosten man als Eigentümer einer Immobilie rechnen muss.

Eine richtig funktionierende Heizung ist Voraussetzung für ein angenehmes Wohnen. Zugleich sorgt eine optimal eingestellte Heizungsanlage dafür, dass die Heizenergie sinnvoll verbraucht wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Für das reibungslose Funktionieren sorgt die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage.

Wie oft sollte eine Heizung gewartet werden?

Bei der Wartung einer Heizung werden die Kesselheizflächen und der Brenner gereinigt, alle Einstellungen überprüft und gegebenenfalls berichtigt und die Anlage auf ihre Sicherheit kontrolliert. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Frist, wann die Wartung erfolgen muss, in der Energiesparverordnung 2009 (EnEV § 11 (3)) ist allerdings festgelegt, dass eine Wartung regelmäßig und fachkundig zu erfolgen hat.

Die meisten Wartungsfirmen empfehlen eine jährliche Wartung der Anlage, um eine optimale Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten. Viele Firmen bieten auch einen Wartungsvertrag an, bei dem die jährliche Wartung inklusive 24 Stunden Notdienst zu einem Pauschalpreis angeboten wird. Wenn man eine pauschale vereinbart, stehen die Heizungswartungskosten von vornherein fest und der Eigentümer weiß, mit welchen Kosten zu rechnen ist.


Wichtig ist auch, was mit der Versicherung vereinbart wurde. Verlangt diese nämlich zum Beispiel eine jährliche Wartung und man hält sich nicht daran, bleibt man bei einem Schaden auf den Kosten sitzen. Denn ein Heizungsausfall im Winter bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus kann hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen (Stichwort: Hotelkosten für Mieter!).

Wie hoch sind die Heizungswartungskosten im Schnitt?

Die Heizungswartungskosten für eine Ölheizung lassen sich grob etwa mit 100 – 150 Euro veranschlagen, für eine Gasheizung fallen etwa 90 – 110 Euro Wartungsgebühren an. Dazu kommen noch Kosten für die Anfahrt und für eventuell nötige Ersatzteile.


Je nach Brennwert der Heizungsanlage steigen die Heizungswartungskosten aber an, was vor allem bei Mehrfamilienhäusern ins Gewicht fällt, da diese natürlich über eine größere Heizungsanlage verfügen als ein Einfamilienhaus. Die Wartungskosten können dann bei großen Anlagen durchaus auf mehrere hundert Euro steigen.

Die Heizungswartungskosten für die Heizungsanlage können beim Erstellen der Nebenkostenabrechnung wieder auf die Mieter umgelegt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Wartungsfirma eventuelle Reparaturkosten extra berechnet, da diese nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten zählen müssen sie vom Vermieter getragen werden.

Ähnliche Artikel:
  1. Heizungswartung in den Nebenkosten
  2. Etagenheizung kosten
  3. Wärmepumpe Kosten
  4. Mietnebenkosten im Durchschnitt
  5. Heizölverbrauch