Leben mehrere Personen unter einem Dach zusammen, treffen in der Regel unterschiedliche Lebensgewohnheiten und Bedürfnisse aufeinander. Dieses führt nicht selten zu Streitigkeiten, besonders über die Ruhezeiten, unter den Mietern, welches den Hausfrieden erheblich stören kann.
Innerhalb der Hausordnung haben Ruhezeiten, nach denen sich jeder Mieter richten muss, einen besonderen Stellenwert.

Welche Ruhezeiten sind in der Regel in der Hausordnung enthalten?

In der Regel gelten innerhalb der Hausordnung die Ruhezeiten, welche von den meisten Gerichten für angemessen gehalten werden, diese besagen unter anderem, dass

  • Montag bis Freitag in der Zeit von 13 bis 15 Uhr Mittagsruhe zu halten ist.
  • Montag bis Freitag von 22 Uhr Abends bis 7 Uhr Morgens  Abend- und Nachtruhe einzuhalten ist. Ausnahme hierbei ist oftmals die Nacht zum Samstag, hier gilt die Nachtruhe von Abends 22 Uhr bis Morgens 8 Uhr.
  • Samstags gelten die Ruhezeiten in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und Abends ab 19 Uhr.
  • An den Sonntagen und den Feiertagen sollte den ganzen Tag über die Hausruhe eingehalten werden.

Während dieser Zeiten sollten sämtliche Geräusche nicht über die sogenannte Zimmerlautstärke hinweggehen. Zimmerlautstärke bedeutet, dass die entstehenden Geräusche außerhalb der Wohnung nach Möglichkeit nicht mehr wahrgenommen werden können.
Lärm ist hierbei nicht nur auf zum Beispiel laute Musik bezogen, sondern beinhaltet auch die Bewegungen innerhalb der Wohnung. So sollte beispielsweise ein Trampeln oder Hüpfen oder das lautstarke Gehen auf Holzböden mit lautem Schuhwerk innerhalb der geltenden Ruhezeiten vermieden werden.

Welche Ausnahmen gelten zusätzlich zu der, in der Hausordnung angegebenen Ruhezeiten?

Obwohl innerhalb der festgeschriebenen Ruhezeiten in der Regel die Zimmerlautstärke nicht überschritten werden sollte, und außerhalb der Ruhezeiten diese nicht zwingend erforderlich ist, haben mehrere Gerichte weitere Urteile zu den Ruhezeiten im Mietrecht gesprochen.


So sollte zum Beispiel das Musizieren innerhalb der Wohnung je nach Instrument auch außerhalb der Ruhezeiten nur für maximal 3 Stunden ausgeführt werden (siehe hierzu: Klavierspielen in Mietwohnung).
Hierbei sollte die Faustregel gelten, dass je lauter das Instrument ist, desto weniger Stunden sollte gespielt werden. Schlagzeug sollte beispielsweise nicht länge als 1 Stunde täglich innerhalb der Mietwohnung gespielt werden.
Auch Kinderlärm stellt eine Ausnahme dar. Je kleiner die Kinder sind, desto weniger können sie sich an festgeschriebene Ruhezeiten halten. Dennoch werden die Eltern angehalten, während der in der Hausordnung stehenden Ruhezeiten, ihren Kindern nach Möglichkeit ruhige Beschäftigungen anzubieten.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

101 Gedanken zu „Hausordnung: Ruhezeiten“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin Eigentümerin einer ETW in einem Mehrfamilienhaus. Ein unter mir wohnender Nachbar hat seinen Kühlschrank auf dem Balkon platziert. Nun besteht eine Belästigung nicht nur durch die Kühlschrankgeräusche selbst, sondern insbesondere durch das häufige Öffnen und (laute) Zuschlagen der Balkontür. Inwieweit ist das zulässig, bzw. zu dulden? Kann hier die Hausverwaltung die Lagerung des Kühlschranks auf dem Balkon unterbinden? Eventuell im Hinblick auf die Gefahr eines Kurzschlusses/Kabelbrandes und somit Gefährdung des gesamten Hauses?
    Vielen Dank für Ihre Meinung zu diesem Thema!
    Freundliche Grüße
    Birgit V.

    Antworten
    • Hallo Birgit,
      danke für Ihren Kommentar. Ich denke Ihr Fall ist sehr speziell. Entscheidend ist immer, ob die Nachbarn belästigt werden und wie groß die Belästigung ist. Leider ist es für mich schwer einzuschätzen, in wie weit der Kühlschrank auf dem Balkon störend ist. Ich an Ihrer Stelle würde das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Auch ein Brief an die Hausverwaltung ist im zweiten Schritt sicherlich sinnvoll. Ein „Verbot“ auszusprechen (von der Hausverwaltung), ohne die Art und Häufung der Störung zu kennen, halte ich für eher weniger erfolgversprechend. Mehr kann ich leider nicht dazu sagen – dennoch wünsche ich viel Erfolg.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Hallo,
    ich Wohne in einem Mehrfamilienhaus. Wir haben einen kleinen einjährigen Sohn, welcher um gegen 17:00 Uhr schlafen geht. Mein Nachbar über uns renoviert zur Zeit und das Bohren ist so schrecklich, dass unser Kleiner schreckhaft im Bett liegt und ständig aufwacht. Darf der Nachbar bis 18:00 Uhr oder bis 20:00 Uhr, oder sogar bis 22:00 Uhr arbeiten? Wir sind natürlich schon hoch gegangen und haben ihn gebeten dies in den Abendstunden zu unterlassen, er meinte ja, machte am nächsten Tag aber weiter wie zuvor. Gibt es da eine gesetzliche Regelung bei Renovierungsarbeiten in Häusern mit Kleinkindern?
    Danke im Vorraus
    LG
    K. Fox

    Antworten
    • Hallo Herr Fox,
      gesetzliche Regelungen gibt es meines Wissens nach nicht. Ich würde sagen, Ihr Nachbar darf nach 20 Uhr nur noch in Zimmerlautstärke arbeiten und folglich auch nicht mehr bohren.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Hallo!
    Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses und meine Nachbarin (Wohnung gegenüber) spielt seit einem Jahr in etwa Trompete.
    Das immer in unregelmäßigen Zeiten, mal 1-2Stunden, mal mittags, mal Abends, und sehr häufig am Wochenende.
    Mich stört das ziemlich, da ich im Schichtdienst arbeite und somit glücklich bin ein wenig Schlaf zu finden.
    Nun würde ich gerne wissen, wie das ist mit den Ruhezeiten, darf sie Mittags spielen, wie häufig darf sie spielen, und wie ist das am Wochenende, bzw, wenn es Hobbyräume gibt (die man käuflich erwerben muss)?
    Vielen Dank für die Antworten
    Mit freundlichen Grüßen Daniela

    Antworten
    • Hallo Daniela,
      danke für Ihren ausführlichen Kommentar. Das Oberlandesgericht Hamm hat 1981 entschieden (OLG Hamm, NJW 1981, S. 469), dass das Musizieren keinen Nachteil darstellt, wenn nicht länger als zwei Stunden am Tag gespielt wird. In dem Nachtstunden (von 22 bis 8 Uhr) darf nicht gespielt werden, ebenso nicht in der MIttagsrug von 13 bis 15 Uhr.
      Noch ein zwei Urteils für Sie: Ein Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht beschließen, dass gar nicht musiziert werden darf: OLG Hamm, NJW 1981, S. 465.
      Auch kann man nicht beschließen, dass nur in Zimmerlautstärke Musik gemacht werden darf: OLG Oldenburg, ZMR 1978, S. 245
      Ich würde sagen, in dem von Ihnen beschriebenen Rahmen müssen Sie die Trompete wohl hinnehmen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Hallo,
    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 9 Wohnungen. Jetzt ist eine Eigentümerin in ihre Wohnung gezogen und baut diese Wohnung in ein Zahnlabor um. Sie ist Rücksichtslos ohne Ende bohrt bis in die Nacht hinein und stellt einen Kompressor in die Wohnung. Das summen ist nicht allzu laut aber unerträglich. Wir haben viele Kleinkinder im Haus und es ärgert uns sehr, das diese nicht mehr richtig in den Schlaf finden! Jetzt möchte sie auch noch das unsere Kinderwägen nicht mehr im Hausgang stehen dürfen wegen den Kunden! Wir müssen aus unseren Wohnungen Flüchten um zur Ruhe zu kommen! Hilfe, was sollen wir tun?

    Antworten
    • Hallo Marie,
      danke für Ihren Kommentar. Ich lese bei Ihnen heraus, das es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt. Zum einen ist zu prüfen, ob die Eigentümerin ihre Wohnung überhaupt gewerblich nutzen darf. Hier lohnt sicherlich ein Blick in die Teilungserklärung der WEG.
      Bezüglich der Lärmbelästigung kann ich Ihnen nur zum persönlichen Gespräch mit der Eigentümerin raten. Ansonsten sind möglicherweise auch Ruhezeiten in der Hausordnung geregelt. Im letzten Schritt können Sie als Mieter natürlich auch eine Mietminderung gegenüber dem Eigentümer Ihrer Wohnung geltend machen.
      Auch im Hinblick auf die Kinderwagen kann ich nur auf die Hausordnung verweisen. Wenn es jahrelang üblich war die Kinderwagen in den Hausflur zu stellen, wird es für die Eigentümerin schwer das auf einmal zu verbieten.
      Viele mehr kann ich dazu leider gar nicht schreiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  5. Hallo,
    ich wohne in einem 6-Familienhaus. Unter mir wohnt der Eigentümer einer Wohnung. Da ich zwei Kinder habe und berufstätig bin (täglich 10 Stunden aus dem Haus), muss ich oft spät noch meine Wäsche waschen. Die Waschmaschine und der Trockner befinden sich in einem entsprechenden Raum. Ich verfüge über einen Kondenstrockner, der meiner Meinung nach leise läuft. Der Mieter unter mir behauptet, den Trockner (das summen also) und nicht die Waschmaschine zu hören. Er besitzt ein Wasserbett und meinte, die Schwingungen würde er im Bett bemerken. Darf er mir verbieten, ab 22:00 Uhr den Trockner laufen zu lassen? Alle anderen Mieter im Haus hören von dem Trockner nichts und fühlen sich auch nicht gestört. Selbst ich nehme ihn nicht wahr!
    Danke im voraus für Ihren Rat.
    Freundliche Grüße
    Edith

    Antworten
    • Hallo Edith,
      offensichtlich befinden wir uns im absoluten Grenzbereich. Denn kein anderer Mitbewohner fühlt sich gestört, nur der unmittelbare Untermieter. Es ist aus der Entfernung natürlich nicht zu sagen ob Ihr Trockner zu laut ist oder nicht. Grundsätzlich nimmt man aber vor dem Einschlafen bei absoluter Ruhe schon jedes Geräusch war. Gerade wenn Sie den Trockner erst nach 22 Uhr anstellen und dieser eine ganze Weile läuft. Ich würde Ihnen empfehlen des nachbarschaftlichen Friedens wegen den Wäschetrockner nach 22 Uhr außer Betrieb zu lassen.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Hallo,
    ich wohne in einem 10 Familienhaus zur Miete. Meine Nachbarn unter mir streiten sich zwischen 0.00 und 2.00 Uhr regelmäßig alle 2-3 Wochen nachts so laut , dass ich davon geweckt werde. Das ist aber nicht das einzige Problem. Sie randalieren dabei auch. Ich habe versucht mit ihnen zu reden und habe mich auch schriftlich an sie gewandt. Die einzige Reaktion war, dass sie mich angebrüllt und beleidigt haben (Was ich mir eigentlich einbilden würde, sie würden schließlich nur in ihrer Wohnung „leben“.). Ich bin jetzt an dem Punkt angelangt, mich über sie beim Vermieter zu beschweren (habe auch Hörzeugen im Haus). Ich weiß, dass dieser sie dann abmahnen wird, aber welche rechtlichen Schritte kann ich/der Vermieter unternehmen, wenn diese sich weiterhin so verhalten und es nicht unterlassen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Sarah

    Antworten
    • Hallo Sarah,
      Sie sind schon gut informiert, daher fasse ich mich kurz. Sie können Sie Miete mindern, um den Druck auf den Vermieter zu erhöhen. Im letzten Schritt an der Vermieter die störenden Mieter kündigen. Das das nicht so einfach ist, sollte aber auch klar sein.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  7. Hallo,
    wir sind Eigentümer einer Altbauwohnung und haben 2 Kinder im Alter von 5 und 2 Jahren. Die Beschwerden unserer Nachbarn unter uns häufen sich. Schon bei der ersten Begegnung im Treppenhaus wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass es sehr hellhörig wäre und wir doch bestimmt ihren Fernseher hörten. Während eines Kindergeburtstages am Samstagnachmittag kam der erste Anruf! Es gab ein sehr freundliches Gespräch ein paar Tage später. Wir wissen um die Problematik und nehmen, wie ich finde, genug Rücksicht. Unter der Woche sind die Kinder in der Kita. Zwischen 8 und 17 oder 18 Uhr ist meistens niemand in der Wohnung. Oder zumindest keine Kinder. Jetzt wurde ich selber um 11.30 Uhr im Treppenhaus mit den Worten: „Ach Sie sind das mit den Schuhen“ begrüßt. Am selben Tag um 20 Uhr ein Anruf, wir sollen auf unsere Kinder einwirken, ihnen falle der Putz auf den Kopf und man könne nicht einmal telefonieren. Da ich unseren Geräuschpegel für absolut durchschnittlich für unsere Familienkonstellation halte, fühle ich mich, vor allem im Umgang mit meinen Kindern, immer mehr eingeschränkt. Was empfehlen Sie mir?
    Herzliche Grüße,
    Lena

    Antworten
    • Hallo Lena,
      danke für die Schilderung Ihre Erfahrungen. Leider werden Sie nicht viel machen können. Wenn das Haus hellhörig ist, Kinder in einer Wohnung leben und Ihre Nachbarn vielleicht auch etwas empfindlich sind, entstehen zwangsläufig Probleme.
      Im Grunde können Sie sich nur rücksichtsvoll verhalten und um Verständnis bitten, dass es mit Kindern mehr Geräusche gibt, als in einem 2-Personenhaushalt. Viel mehr kann ich Ihnen leider nicht schreiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  8. Hallo,
    unser Vermieter bewohnt die Etage über uns. Er lebt in Scheidung. Seit einem dreiviertel Jahr gilt laut seiner Aussage, wenn er die Kinder bekommt, das er sich an keine Regeln halten muss – seine Kinder dürfen alles.
    Seit geraumer Zeit sieht dies u.a. auch so aus, wenn er nicht weiß was er mit den Kindern noch machen kann, wird aus dem Keller Feuerwerk geholt und er bringt diesen bei, dies brennend aus der oberen Etage herunter zuwerfen.
    Es besteht Gefahr für Passanten, geparkte Autos (es wurden auch schon welche damit beworfen, der Kommentar von unserem Vermieter war dann: „…ein neues Auto mit moderne Lackierung muss sowas aushalten“ und auch uns selbst, mehrfach haben wir dies im Guten versucht klar zu machen aber bedauerlicherweise wiederholt sich dies erneut.
    Es ist durchaus üblich wie im letzten Fall dies dann mitten in der Nacht nach 0 Uhr durchzuziehen nachdem zuvor noch kräftig auf dem Boden getrampelt wurde und bei uns an Schlaf nicht zu denken ist. Der letzte Versuch die in einem Gespräch zu klären wurde mit dem gezielten Werfen von brennendem Feuerwerk auf uns und Gelächter beantwortet.
    Es stellt sich auch die Frage da seine noch Ehefrau auch als Partei im Mietvertrag aufgeführt ist ob dann diese mit der Beseitigung der Störung beauftragt werden kann wenn er dem nicht nachkommt, auch verweigert er uns bis zum jetzigen Zeitpunkt die Herausgabe der neuen Adresse seiner noch Ehefrau.

    Antworten
    • Hallo Corben,
      im Grunde haben Sie zwei Möglichkeiten:
      A: Sie ziehen aus, wenn die Störung für Sie unzumutbar ist.
      B: Wenn Sie in der Ruhe gestört werden, haben Sie das Recht die Miete angemessen zu mindern. Hierzu wird es einer Abmahnung des Vermieter bedürfen, eines Lärmprotokolls und anschließend können Sie mindern. Aber die Konstellation ist natürlich schwierig, schließlich reden wir über Ihren Vermieter.
      Viel mehr kann ich dazu leider nicht schreiben.
      Viel Erfolg
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Hallo Dennis,
    wir sind am Wochenende in unsere Eigentumswohnung gezogen in der es ausser uns noch 8 Parteien gibt. Am Freitag Abend (21:00 Uhr) haben wir ganze 4 Löcher gebohrt um unsere Bilder aufzuhängen. Prompt klingelte es Sturm an unserer Tür und eine ziemlich aufgeregte Nachbarin beschwerte sich wegen der schlafenden Kinder über den Lärm. Wir waren der Meinung, dass man durchaus bis 22:00 Uhr (besonders beim Einzug) auch Bohrlärm machen darf.
    Man bohrt ja nicht ständig und aus Spaß an der Freude.
    Meine Frage ist also: Wie lange darf man denn tatsächlich bohren und gibt es da Sonderregelungen, wie z.B. bei Einzug.
    Übrigens haben die gleichen Leute am Sonntag ihren Rasen gemäht, das fanden wir dann auch nicht so spaßig.
    Vielen Dank

    Antworten
    • Hallo Kornelia,
      ich kann zwar verstehen, dass Sie mit den Einzug fertig werden wollten, dennoch dürfen Sie nach 20 Uhr nicht mehr Bohren. Ebenso nicht am Sonntag und nicht in der Mittagszeit (gewöhnlich zwischen 12 und 15 Uhr).
      Das Rasen mähen am Sonntag ist folglich auch nicht in Ordnung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  10. Hallo,
    ich wohne in einem 5 Parteien-Haus. 3 Parteien werden von Eigentümern bewohnt – 2 sind vermietet. 3 Parteien sind Rentner und 2 Parteien sind im Arbeitsleben, auch im Schichtdienst. Wir haben das Problem, dass sich eine Partei (Rentner und Mieter) ständig über angebliche Lärmbelästigungen aufregt. Wir sind ein sehr ruhiges Haus Baujahr 2000. Keine Kinder, Rentner und zwei Parteien die tagsüber nicht da sind.
    Streitthemen sind Wäschewaschen (Geräusch der Maschine, steht im Waschkeller), Staubsaugen und Duschen.
    Zu welchen Zeiten darf man Wäschewaschen – Staubsaugen oder Duschen? und darf man das auch Sonntags bzw. Feiertags.
    Die Waschmaschine ist nicht sehr alt. Sie wäscht recht ruhig. Einzig beim Schleudern kann ich mir vorstellen dass es etwas rumpeln könnte. Aber dass sind max. 10 Min. und dann ist wieder totenstille.
    Danke

    Antworten
    • Hallo Kathrin,
      im Grunde kann ich Sie nur auf die Hausordnung oder – bei einer Eigentumsanlage – auf die Gemeinschaftsordnung verweisen. Hier ist das Miteinander geregelt.
      Ansonsten würde ich Sonntags nicht waschen, ebenso nicht nach 20 Uhr und nicht in der Mittagszeit. Dann sind Sie immer auf der sicheren Seite.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  11. Hallo,
    wir wohnen in einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Seit einem Jahr renovieren unsere Nachbarn von beiden Seiten. Seit 5 Monaten haben wir Nachwuchs bekommen u. da bin ich auch mal froh, wenn ich bis um 8 Uhr schlafen kann.
    Nur seit ein paar Wochen fängt einer der Nachbarn schon um 7.30 Uhr mit Bohren und Hämmern an und das direkt an der Schlafzimmerwand, wodurch unser Baby ständig aus dem Schlaf gerissen wird .
    Kann man da etwas machen?
    Danke

    Antworten
    • Hallo Leonie,
      ich würde im ersten Schritt versuchen einvernehmlich eine gute Lösung zu finden. Denn ansonsten ruinieren Sie sich schnell das nachbarschaftliche Verhältnis. Zudem haben Sie ohnehin nicht die besten Karten, sofern sich Ihre Nachbarn an die nächtlichen Ruhezeiten halten. Nehmen wir an, Sie hätten die Baustelle auf öffentlicher Straße vor der Tür. Hier kann man im Zweifel auch nichts machen, wenn die Arbeiten um 7 Uhr morgens beginnen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  12. Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich meines Weckers.
    Stellt ein Wecker eine Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung dar?
    Da ich einen sehr tiefen und vor allem sehr festen Schlaf habe, höre ich bei meinem Wecker leider nur den Piepton wobei ich allerdings die Lautstärke des Pieptons nicht regulieren kann. Mein Wecker klingelt in der Früh zwischen 4.30 und 5 Uhr. Da ich ihn leider nicht sofort höre klingelt er über einen gewissen Zeitraum.
    Meine Nachbarn fühlen sich durch diesen gestört und haben mich auch schon darauf angesprochen, wobei ich daraufhin reagierte und die Musik einstellte. Die Konsequenz daraus war, dass ich täglich verschlafen habe. Jetzt beschweren sich meine Nachbarn erneut und ich weiss nicht ob damit tatsächlich eine Ruhestörung vorliegt.
    Über eine Antwort wäre ich sehr denkbar.
    Viele Grüße

    Antworten
    • Hallo Sabine,
      wenn Ihr Wecker die Nachbarn zu sehr früher Stunde, lange und übermäßig laut mit aufweckt, sehe ich hier schon eine Belästigung / Ruhestörung. Viel mehr kann ich Ihnen dazu leider gar nicht schreiben. Vielleicht sollten Sie sich einen anderen Wecker mit einstellbarer Lautstärke kaufen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  13. Hallo Herr Hundt,
    ich habe eine Frage bezüglich der Mittagsruhe.
    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, 6Parteien zur Miete. Seit 4 Wochen haben wir neue Nachbarn, die Eigentümer sind, direkt neben an, die ihrer Wohnung komplett renovieren. Das bedeutet Hämmern, Bohren, Fliesen schneiden und das ganze Programm grundsätzlich immer in der Mittagszeit! Nun haben wir ein kleines Kind, das Mittags schläft, was unter den Umständen sehr schwierig ist.
    Ich habe mehrmals höflich um Ruhe in der Mittagszeit gebeten, die Handwerker sind jedoch der Meinung, dass sie als Firma auch in der Mittagszeit renovieren dürfen. Die neuen Nachbarn sind seit dem an nicht mehr zu sprechen. Darf man nun in der Mittagszeit renovieren? Und was ist nun der nächste Schritt?
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Hallo Sonja,
      ich vermute stark, dass Sie nichts da gehen tun können, dass die Handwerker auch in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr arbeiten. Hier gilt es sicher die Interessen der einzelnen Parteien miteinander abzuwiegen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  14. Hallo Herr Hundt,
    ich wende mich an Sie, da meine Nachtruhe heute schon wieder um 1.35 Uhr durch Lärm in der Nachbarwohnung unter mir, durch eine Party endete.
    Vor 7 Jahren bin ich in einen hellhörigen Altbau (Bj. 1948) mit 6 Mietparteien gezogen, in dem leider sehr häufig die Nachbarn wechseln. Da es sich meist um junge Leute handelt, ist laute Musik und Partylärm schon an der Tagesordnung. Zudem wohnt über mir ein Herr, der aus Berufsgründen erst spät in der Nacht nach Hause kommt und so zusätzlich für nächtlichen Lärm sorgt.
    Da in den Wohnungen über den ehemaligen Holzdielen nur Laminat liegt, wirkt dies oftmals noch wie ein Schallverstärker. Normale Trittgeräusche und übliche Wohngeräusche sind da natürlich gegeben und werden auch nicht beanstandet. Jedoch die zu unterschiedlichen Zeiten von unterschiedlichen Nachbarn verursachte Lärmbelästigung macht mir mittlerweile schwer zu schaffen.
    Anhand eines Beispiels möchte ich Ihnen aufzeigen, dass ich nicht überempfindlich reagiere.
    Beispiel Tag X
    Nachts 2 Uhr. Der Nachbar über mir hat Feierabend. Türenschlagen und Gepolter wecken mich auf. Nach gut einer Stunde ist wieder Ruhe.
    Morgens 10 Uhr. Die Nachbarin nebenan hört Musik und beschallt sowohl das Haus als auch den Garten damit.
    Mittags 12. 30 Uhr. Der Nachbar über mir verlässt das Haus und sein Hund bellt ca. 3 – 4 Std.
    Nachmittag 15.30 Uhr. Die Nachbarin nebenan hört wieder Musik und die Nachbarn unter mir streiten mit Türenschlagen und Gekreische.
    Nachts 1.35 Uhr. Die Party in der Wohnung unter mir ist im vollen Gange. Neben lauter Musik und noch lauteren Gesprächen, weckt mich das Türenschlagen und Gepolter auf.
    Ab 4 Uhr herrscht endlich Ruhe.
    Zur Anmerkung sei noch gesagt, daß ich unter lauter Musik jene Lautstärke meine, die es mir nicht ermöglicht, problemlos meinen auf Zimmerlautstärke eingestellten Radiosender zu hören.
    Ich respektiere jede Art von freier Entfaltung in den eigenen 4 Wänden und habe mich bisher nur einmal bei meinem Vermieter beschwert. Mittlerweile wirkt sich die ständige Unterbrechung der Nachtruhe leider schon gesundheitlich aus und ich denke ernsthaft über einen Umzug nach.
    Der würde allerdings finanzielle Nachteile mit sich bringen z.b. Umzugstransporter usw. Sehe ich die Situation eventuell zu eng und muß ich mich mit diesen Gegebenheiten abfinden?
    Danke und liebe Grüße
    Gabi

    Antworten
    • Hallo Gabi,
      in der Tat klingt der beschriebene Tag nicht nach besonders viel Ruhe. Sie könnten natürlich versuchen ein Lärmprotokoll zu führen und den Vermieter um Abhilfe bitten. Im Zweifel kann man den Druck auf den Vermieter auch durch eine Mietminderung erhöhen. Allerdings verspricht die Vorgehensweise sicherlich auch viel Ärger.
      Vielleicht sollten Sie tatsächlich über einen Umzug nachdenken und dafür wieder mehr Lebensqualität erreichen. In jedem Fall wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  15. Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich der Lärmbelästigung, einzuhaltenden Ruhezeiten und mögliche Mietminderung/Sanktionen für Sachsen-Anhalt.
    Unser Vermieter ist in unserem Haus gleichzeitig auch Nachbar! Scheinbar ist ihm sehr viel an seinem Grundstück gelegen. Aus diesem Grund werkelt er fast jeden Tag (morgens – späten Nachmittag) im Hof/Garten und ist u.a. sehr laut, weil er meistens eine Kreis-säge zum Holz schneiden und eine Schleifmaschine, sowie Bohrmaschine benutzt!
    Ich kann mich zu diesen Zeiten nicht wirklich in der Küche und in dem Zimmer nebenan aufhalten, weil es so nervig und laut ist!
    Wie kann man gegen so eine Lärmtyrannei vorgehen!?? Muss er die Arbeiten bei den Mietparteien anmelden!?? o.ä.??
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Antworten
    • Hallo Klaus,
      anmelden muss Ihr Nachbar und Vermieter seine Tätigkeiten nicht. Allerdings sollte er schon die Mittagsruhe von (12/13- 15 Uhr) einhalten. Viel mehr können Sie von Ihm leider nicht verlangen.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  16. Guten Abend Herr Hundt,
    unsere Nachbarn (zwei Erwachsene) neben uns trampeln, springen, hüpfen ohne Unterbrechung.Es werden permanent alle Türen (Kleider-und Küchenschränke-, Zimmer-, Wohnungstüren) mit voller Wucht zu gehauen, und das nicht nur einmal (leider). Diese Nachbarn fangen gegen 21 Uhr an zu hämmern bis ca 22:30Uhr, wenn ihnen danach ist.. Die meisten Wohnungen/Häuser sind sehr Hellhörig, alle wissen es. Die Menschen werden immer rücksichtsloser und haben eine -„mir egal Haltung“-. Es kann doch nicht sein, dass man ewig Ausziehen soll, um angeblich endlich mal Ruhe zu bekommen. Wer bezahlt denn den Umzug? Und wo soll das noch hinführen? Bei unseren Nachbarn geht es täglich bis ca. 4 Uhr morgens. Wenn wir bei ihnen klingeln, öffnen sie nicht die Tür. Trotz Ansprache im Treppenhaus, kein Verständnis. Was können wir tun?
    Mit freundlichen Grüßen
    Herr Kröger

    Antworten
    • Hallo Herr Kröger,
      Sie könnten natürlich ein Lärmprotokoll führen, sich damit an den Vermieter wenden. Gegebenenfalls ist auch eine Mietminderung möglich. Das alles wird aber wahrscheinlich nicht zu mehr Ruhe führen. Bei so massiven Ruhestörungen wird wohl tatsächlich nur ein Umzug bleiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  17. Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen seit 20 Jahren als Eigentümer in einer sehr grünen Anlage mit 80 Parteien. Seit einiger Zeit haben wir einen neuen Hausmeister, der fest bei uns angestellt ist. Er hält sich an keinerlei Ruhezeiten. Besonders in der Mittagszeit mäht er den Rasen, das Laubgebläse und die (mit Benzin betriebene) sehr laute Heckenschere laufen ständig. Wir haben uns nun schon beim Verwaltungsbeirat und beim Hausmeister direkt beschwert, ohne Erfolg. Der Verwaltungsbeirat, der tagsüber nicht zu Hause ist, meinte nur, er schaffe die Arbeit sonst nicht.
    Wie können wir nun vorgehen, wenn die Ruhestörungen nicht aufhören?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Freundliche Grüße
    Marion Winterle

    Antworten
    • Hallo Frau Winterle,
      Sie könnten sich im nächsten Schritt an die Hausverwaltung wenden und dort um Abhilfe bitten. Ansonsten müssten Sie weitere Eigentümer mobilisieren und diese für eine entsprechende Anpassung der Arbeitszeiten im Hausmeister-Vertrag gewinnen. Alternativ muss ein neuer Hausmeister angestellt werden, der sich an Ihre Ruhezeiten hält. Viel mehr werden Sie nicht unternehmen können.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  18. Hallo,
    Ich bin Eigentümmerin einer vermieteten Wohnung, heute habe ich einen Brief von einer mit Eigentümmerin erhalten, sie beschwert sich über zu Laute Musik die allerdings nie nach 22 Uhr läuft.
    Nun verlangt die Eigentümmerin von mir das meine Mieterin das Unterbinden soll. Meine Mieterin hält immer die Ruhezeiten ein, ist es meine Aufgabe als Vermieterin das zu klären? Die Eigentümmrin droht mit Polizei und Klage. Wie muss ich mich jetzt verhalten?
    Mit freundlichen Grüße
    Melanie Stolt

    Antworten
    • Hallo Frau Stolt,
      Sie als Eigentümerin sind die Ansprechpartnerin für die Gemeinschaft / für andere Eigentümer. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass sich Ihr Mieter an die Hausordnung / Gemeinschaftsordnung hält. Entweder sollten Sie die Eigentümerin darauf hinweisen, dass Ihr Mieter die an die Hausordnung hält oder – falls das nicht der Fall ist – sollten Sie Ihren Mieter auf die Ruhezeiten nach der Hausordnung aufmerksam machen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  19. Hallo
    wir wohnen in einem 4 Familienhaus im EG.
    Nach uns ist eine junge Familie ins 1. OG gezogen. Das ältere Kind ist 3-4 und schreit grundsätzlich im Hausflur herum.
    Außerdem bohren und rücken sie Möbel bis in die Nacht herein. Das auch Sonntags.
    Das nervt ziemlich und wird auch immer anstrengender da der Sohn auch nur am Trampeln ist.
    Was kann man da machen?
    Dankeschön

    Antworten
    • Hallo Sandra,
      Sie können auf kurzem Weg bei Ihren Nachbarn um etwas mehr Rücksicht bitten. Im zweiten Schritt könnten den der Vermieter um Hilfe bitten. Wenn das nicht hilft, bleibt als letzter Schritt ein Lärmprotokoll und eine Mietminderung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  20. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir sind besitzer einen Eigentumswohnung in einem Haus mit 5 Parteien. Unsere Wohnung befindet sich direkt über einer Terassenwohnung. Die Familie dieser Wonung hat auf ihrer Terasse ein aufblasbares Schwimmbecken für ca. 3 Personen aufgestellt. Aus meiner Sicht muss diese Familie zuvor die anderen Eigentümer fragen, ob sie ein solches Schwimmbecken aufstellen dürfen. Ist das so??
    Gerne erwarte ich Ihre Stellungnahme und ich danke Ihnen Für Ihre sehr geschätzte Aufmerksamkeit.
    Mit freundlichen Grüßen
    Gerhard Edelmann

    Antworten
    • Hallo Herr Edelmann,
      ich kann leider nicht einschätzen, ob es die Zustimmung der anderen Eigentümer bedarf. Ich denke wenn das Becken nicht zu groß ist, wird es als normale Benutzung der Terrasse durchgehen. Ab einer gewissen Größe ist der übliche Rahmen sicherlich überschritten und die Eigentümer müssten mit einbezogen werden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  21. Sehr geehrter Herr Hundt,
    vielen Dank für Ihre freundliche Beratung. Ergänzend zu Ihrer Mitteilung, gibt es eine Möglichkeit (Literatur), wo ich nachsehen kann, ab welcher Größe, bzw. ab welches Fassungsvermögen, so ein Schwimmbecken auf der Terasse die Zustimmung der Eigentümer benötigt wird? Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.
    Mit freundlchen Grüßen
    Gerhard Edelmann

    Antworten
  22. Hallo.
    Wir wohnen in einer Mietwohnung, kein Altbau. Über uns wohnen eine nette, kleine Familie in ihrer Eigentumswohnung. Wenn diese Leute Party machen, drehen diese die Musik wirklich bis zum Anschlag auf.
    Das geht meistens am Wochenende von 22 Uhr bis 3 Uhr nachts oder aber auch bis 6 Uhr morgens. Einmal war es sogar in der Nacht von Sonntag auf Montag und es ist wirklich so laut, das ich denke, das die Anlage direkt neben mir steht.
    Ich muss dazu sagen, das wir 2 Kinder haben und diese davon auch wach werden. Wir haben das ganze sehr oft toleriert aber ich habe schon einmal zum Balkon hoch gerufen, mit der Bitte, ob es ein bisschen leiser ginge. Es wurde bejat aber dennoch nicht eingehalten.
    Gestern Nacht wieder das selbe! Wir mussten 2 Mal hoch gehen und um Ruhe bitten. Keiner hielt sich daran bis wir sagten, das wir beim nächsten Mal die Polizei rufen würden.
    Der Vater klingelte dann gegen 1 Uhr nachts bei uns und fragte, ob es für uns in Ordnung wäre, wenn die noch 3 Stunden feiern könnten, da seine Tochter auswandern würde und diese Abschied feiern würden. Da ich aber arbeiten musste habe ich dazu nein gesagt.
    Der Nachbar meinte, das er meine Musik ja morgens um 9 Uhr auch hören würde und das einige halt nachts feiern und andere tagsüber. Ich habe versucht dies freundlich zu lösen aber diese Leute sind so rücksichtslos und wirklich sehr laut. Was sollten wir tun und wie laut darf ich meine Musik morgens machen? Und wie lange dürfen die Party feiern?
    Danke für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Hallo Mareike,
      ich würde mich an die Hausverwaltung wenden und um „Ermahnung“ der Eigentümer bitten. Sie könnten auch auf die Hausordnung verweisen. Ebenso könnten Sie sich an Ihren Vermieter (Eigentümer Ihrer Wohnung) wenden, ein Lärmprotokoll führen und dann ggf. für Ihre Wohnung die Miete angemessen mindern.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  23. Hallo,
    seit 1 Monat sind wir Eigentümer einer Wohnung im 6 Stock in einem Mehrfamilienhaus. Unsere Nachbarn mieten die Wohnung auf der gleichen Etage,gleich neben uns.
    Laut Hausordnung ist das abstellen sperriger gegenstände im Flur verboten. Darunter sind auch Pflanzen,Fahrräder. Kinderwägen sind eine absolute Ausnahme und dürfen wohl stehen bleiben.
    Nun hat die Nachbarin seit längeren sehr viele Pflanzen im Flur plaziert,große und kleine Pflanzen.
    Wir haben kleine Kinder und müssen einen Kinderwagen im Flur auch abstellen. Wenn wir den Wagen vor unserer Tür abstellen,dann versperren wir uns den Ein bzw. Ausgang. Dabei könnten wir den Platz anstatt die Pflanzen nutzen, da würde der Kinderwagen soweit auch niemanden stören.
    Nun will die Nachbarin die Pflanzen nicht wegräumen. ganz im gegenteil hat sie nach unseren Gespräch noch eine zusätzlich aufgestellt.
    Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen müssen Flucht- und Rettungswege freigehalten sein.
    Was kann ich als Eigentümer dieser Wohnung unternehmen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Lena König

    Antworten
    • Hallo Lena,
      wenden Sie sich an den Eigentümer der Wohnung, verweisen Sie auf die Hausordnung und die Verantwortlichkeit des Eigentümers für seine Wohnung + die Mieter. Wenn der Eigentümer nicht reagiert, wenden Sie sich an die WEG-Verwaltung und bitten Sie um Ermahnung des Eigentümers und der Mieter.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo,
        herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort!
        Ein Gespräch zwischen Verwalter und Eigentümer der gemieteten Wohnung hat statt gefunden.Der Verwalter teilte mir später folgendes mit:
        Der Eigentümer ist einfach der Meinung,jeder soll seine Seite nutzen und fertig.
        Mehr konnte bei diesen Gespräch nicht erreicht werden.
        Über diese Aussage war ich sehr empört ,da der Hausflur kein Teil der Wohnung ist und das Treppenhaus / Der Hausflur nur als Zugang zu den Wohnungen genutzt werden darf.
        Vielleicht haben Sie mir einen Tip wie ich weiter vorgehen kann?
        Mit freundlichen Grüßen
        Lena König

        Antworten
  24. Hallo,
    ich wohne in einem 2-Familienhaus im Erdgeschoss. In der Wohnung über mir wohnt ein älteres Ehepaar. Diesebekommen fast täglich und auch häufig über Nacht Besuch von ihren kleinen Enkelkindern. Diese sind sehr lebhaft und hopsen und laufen viel in der Wohnung herum. Auch höre ich sie durch die Decke rufen und schreien. Da diese Kinder nicht dauerhaft in der Wohnung wohnen, sondern nur zu Besuch sind, habe ich die Mieter um mehr Verständnis für mich gebeten. Ich bin voll berufstätig und die Frau betreut wohl ihre Enkelkinder, während die Schwiegertöchter arbeiten.
    Ich hätte keine Wohnung gemietet, über der Kinder leben, da meine Kinder mittlerweile aus dem Haus sind und ich beruflich mit Kindern arbeite. Ich lege daher Wert auf Ruhe, während meiner Freizeit. Am Wochenende, wenn ich gern etwas länger schlafen würde, ist des öfteren die Nachtruhe früh vorbei, da die Enkelkinder früh wach sind und durch die Wohnung laufen.
    Wie viel Lärm muss ich ertragen und was geht über ein normales Maß an Besuch hinaus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dorothea

    Antworten
    • Hallo Dorothea,
      es ist für mich natürlich schwer einzuschätzen wie laut es tatsächlich ist. Ich denke ein gewisses Maß an Kinderlärm müssen Sie einfach hinnehmen. Im Zweifel kann man natürlich immer ein Lärmprotokoll führen und sich damit an den Vermieter wenden und um Abhilfe bitten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  25. Guten Tag,
    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und unsere Nachbarin fühlt sich von uns gestört. Man höre in ihrer Wohnung wenn wir durch unsere Wohnung (Parkett) gehen. Dies störe sie besonders nachts. Auch ausgelegte Läufer in unserer Wohnung lindern das Problem nicht. Am stärksten fühlt sie sich gestört wenn wir im 2. Stockwerk unserer Wohnung laufen, da sich direkt nebenan ihr Schlafzimmer befindet. Wir vermeiden unnötiges Umhergehen nach 22 Uhr, aber nichtsdestotrotz muss mein Mann abends wenn er aus dem 2. Stock unserer Wohung nach unten gelangen will über eine Treppe gehen. Beinahe täglich erfolgt daraufhin lautes Klopfen gegen die Wände durch unsere Nachbarin. Wir schleichen beinahe auf Zehenspitzen nach 22 Uhr durch unsere Wohnung und gehen die Treppe sehr vorsichtig herunter um möglichst wenig Krach zu machen. Es kann gut sein, dass durch unser Umherlaufen Lärm entsteht, wir hören andere Bewohner im Haus auch, empfinden dies allerdings nicht als störend.
    Jetzt unsere Frage: Kann man uns rechtlich verbieten nach 22 Uhr in unserer Wohnung herumzulaufen, bzw. das obere Stockwerk unserer Wohnung zu nützen?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüße,
    Stefanie

    Antworten
    • Hallo Stefanie,
      solange Sie sich normal und ruhig in der Wohnung bewegen ist alles im grünen Bereich. Ihrer Beschreibung nach, ist Ihre Nachbarin vielleicht etwas zu lärmempfindlich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  26. Guten Tag,
    wir wohnen in Berlin seit 1998 in einer Eigentumswohnung im ersten Stock. Das Haus ist sehr hellhörig.
    Die Gewerbeeinheit unter unsere Wohnung wurde in diesem Jahr verkauft und in eine Kita umgewandelt, der Lärm überträgt sich entsprechend sehr stark.
    Muss sich die Kita an die Ruhezeiten der Hausordnung halten?
    Die Hausverwaltung antwortet nicht auf entsprechende Schreiben der betroffenen Wohnungseigentümer. Darf sie das?
    Vielen Dank,
    Berthold

    Antworten
    • Hallo Herr Wendler,
      ich würde davon ausgehen, das auch die Gewerbeeinheit / die Kita an die Ruhezeiten gebunden ist. Im Zweifel sollten Sie hier aber mit einem Anwalt des WEG-Rechts sprechen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  27. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne mit meiner Partnerin in einer Mietwohnung im 2ten Stock. In dem gleichen Gebäude im Erdgeschoss ist ein kleines Karatestudio eingerichtet. Hier finden unter anderem Kurse statt, welche bis ca. 21.30 Uhr gehen sowohl Mo-Fr als auch am Wochenende. Wenn die dortigen Kursbesucher sich ihrem Hobby hingeben und sich gegenseitig auf die Matten werfen, knallt dies in der Regel bis zu uns hoch und ist wirklich störend. Das Karatestudio ist meines Wissens ein eingetragener Verein.
    Welche Möglichkeiten bestehen hier? Ist dieser Lärm wirklich nach 21 Uhr noch regelkonform?
    Mit freundlichen Grüßen
    D. Wagner

    Antworten
    • Hallo Herr / Frau Wagner,
      ich würde an Ihrer Stelle in die Hausordnung schauen. Ist z.B. ab 20 Uhr Ruhe angesagt, dann würde ich den Vermieter mit der Störung durch die Gewerbeeinheit konfrontieren.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Herr Hundt,
        danke für die schnelle Rückmeldung. Wenn in der Hausordnung jedoch nichts dergleichen geregelt ist, sondern nur ein Absatz mit dem Wortlaut „Die Nachtruhe darf zwischen 22 und 7 Uhr nicht gestört werden“ enthalten. Außer diesem Absatz ist nur ein kurzer Satz bezüglich Nutzung von Musikinstrumenten in Zimmerlautstärke und Durchführung von Garten-/Hausarbeiten bis 17 Uhr enthalten. Wie ist das beschriebene Karatestudio einzuordnen?
        Mit freundlichen Grüßen
        D. Wagner

        Antworten
  28. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Sie führen eine tolle Kolumne – herzlichen Dank dafür.
    Unsere Hausordnung enthält die Regelung, das Abspielen von Musik sei zwischen 22 und 7 Uhr zu unterlassen. Unsere Nachbarn hören nachts Musik mit eindringlichem Bass, die mich am schlafen hindert. Ich habe sie mehrfach höflich gebeten, dies zu unterlassen, sie sagen jedoch die Musik sei auf Zimmerlautstärke und mittlerweile öffnen sie mir nicht einmal mehr die Tür. Kann ich den Vermieter bitten, die Musik zu unterbinden?
    Herzlichen Dank
    T. Hinz, Potsdam

    Antworten
  29. Hallo,
    ich bin Bewohnerin eines Hauses in einem sehr ruhigen Dorf. Seit über 8 Jahren betreiben meine Nachbarn in der Nacht einen Brotzeitservice in Ihrem Hause. Sie arbeiten an Werktagen von 01 Uhr Nachts bis 05:00 Uhr, da mein Mann und meine Kinder sich durch den daraus ergebenden Lärm nicht die Ruhezeit genießen können und des öfteren vom Schlaf geweckt werden, wollte ich Sie nach den rechtlichen Lagen fragen? Welches Gesetz bitte mit Paragraphen und Gesetzbuch, trifft hier in Kraft, dass diese Firma ihre Arbeitszeiten umstellt bzw. etwas den Lärm reduziert oder auch die Firma sich einfach abzieht?
    Bitte um Antwort.
    Liebe Grüße
    Müller

    Antworten
    • Hallo Frau Müller,
      ich weiss nicht genau in welcher Form Sie gestört werden, wahrscheinlich vom losfahrenden Auto?! Wenn dem so ist, sehe ich im Grunde keine Möglichkeit dagegen vorzugehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  30. Hallo,
    wir haben seit einigen Monaten eine neue Nachbarin. Sie lebt unter uns und trägt oft ihre Stöckelschuhe in der Wohnung rum. Das hört sich nach einem Lärm an, als ob man mit dem Hammer klopfen würde. Gestern Abend lief sie nach zehn Uhr abends damit rum. Heute Nacht wurde ich um halb drei Uhr Nachts davon geweckt, ich konnte nicht mehr einschlafen, weil mich das sehr aufgeregt hat. Wie man’s merkt, die Ruhezeit nimmt Sie nicht wirklich wahr. Ich will Sie nicht drauf ansprechen, da Sie mir etwas arrogant scheint. Was kann man hier tun? Und noch eine Frage, sobald es warm wird, sind unsere Fenster ganzen Tag offen. Ich weiß nicht was Sie in ihrer Wohnen stehen hat, aber es kommt von ihr ein sehr intensiver Geruch zu uns hoch, was nach vielen Duftkerzen riecht. Es ist so ein starker künstlicher Geruch und dann noch so viel, dass wir unsere Fenster zu machen müssen, was uns gar nicht passt. Ich habe ihr bereits einen Zettel geschrieben, worauf Sie keine Rücksicht genommen hat. Wir sind eine etwas ökologische Familie, haben einen kleinen Kind und bekommen im März wieder einen Nachwuchs, ich will nicht, dass meine Kinder diesen künstlichen Geruch einatmen. Ich will auch nicht, dass ich meine Fenster sind, wenn ich frische Luft in meiner Wohnung haben möchte.

    Antworten
  31. Hallo,
    wir leben seit Mitte August in einem Haus mit 8 Mietwohnungen.
    Seit dem ersten Tag an hat uns unsere Nachbarin (eine Eage unter uns) auf dem Kicker. Sie schreibt wilde Briefe an unsere Vermieterin, dass wir angeblich Lärm machen (was nicht der Fall ist und dass wir laut reden usw), sogar als die Eltern von meinem Freund einmal da waren kam Sie hoch und „ballerte“ gegen die Tür, dass wir die Musik leiser machen sollen, wobei wir nur den Fernseher an hatten, es war ca. 17.30 Uhr.
    Und gestern trafen wir Sie im Treppenhaus und da kam ein Spruch von Ihr „Gehen Sie nun endlich? Oh es wäre so schön wenn Sie endlich ausziehen würden“, wir haben Sie einfach ignoriert.
    Wir wissen einfach nicht mehr was wir machen sollen, nur Sie beschwert sich andauern.
    Reden bringt gar nix!

    Antworten
  32. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir wohnen erst seit ein paar Monaten in einem unter Denkmalschutz stehenden Haus mit 5 Mietwohnungen.
    Die Wohnungen wurden vom neuen Eigentümer saniert und die letzte Wohnung über uns haben sich die Mieter bis auf die Fenster und Heizung selbst umgebaut.
    Nun haben wir aber ein großes Problem , die Sanierung der alten Fussböden wurden nicht fachgerecht und teilweise gar nicht durchgeführt. Wir können des Nachts nicht mehr richtig schlafen, da über unseren Schlafzimmer sich die Küche der über uns wohnenden Mieter befindet und diese den Fussboden gefliest haben. Sie laufen, rennen und poltern den ganzen Tag umher und wir sind froh wenn sie dann zur Arbeit gehen.
    Dies ist für die Dauer kein Zustand mehr. Was können wir dagegen tun, den diese starke Lärmbelästigung vorallem nachts können wir nicht länger hinnehmen.

    Antworten
    • Hallo Sylvana,
      versuchen Sie doch im ersten Schritt mit den Nachbarn zu sprechen oder wenden Sie sich für ein Gespräch an den Vermieter. Manchmal wirken schon andere Schuhe wunder.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  33. Sehr geehrter Hundt,
    ich bin vor ca.einem halben Jahr in ein Mehrfamilienwohnhaus (liegt nicht in einem Gewerbegebiet) eingezogen, ohne vom Vermieter darüber informiert zu werden, dass von der, unter meiner Wohnung befindlichen, Orthopädische Firma von morgens ca. 8Uhr bis abends Schleifmaschinengeräusche, Hämmern und Telefon läuten zu hören sind.
    Ich bin zwar berufstätig,habe aber an manchen Werktagen meine arbeitsfreien Tage, an denen ich mich erholen möchte. Das ist dann leider nicht möglich. Eher das Gegenteil ist der Fall.
    Muss ich diese Situation akzeptieren oder kann ich vom Vermieter verlangen, dass er den
    Lärm eingrenzt? Oder kann ich sogar eine Mietminderung geltend machen?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und
    mit freundlichen Grüssen
    M. Knauf

    Antworten
    • Hallo Frau Knauf,
      ein schwieriger Fall. Ich würde vermuten, dass Sie den dauerhaften Lärm in einem Wohnhaus nicht hinnehmen müssen und beim Vermieter Abhilfe verlangen können.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  34. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich wohne seit September 2012 in eine Mietwohnung . Abends lade ich mir ab und zu mal Freunde ein. Wir führen in meiner Wohnung Unterhaltungen, trinken ein zwei Bierchen. Wir spielen keine laute Musik sondern Unterhalten uns nur. Dazu gehört auch eben mal lachen. Dies geht meistens nicht länger als 0 Uhr. (Nachtruhe gilt ab 22 Uhr)
    Allerdings gibt es im Haus ein Nachbar der sich immer um 23 Uhr beschweren kommt, da dies in seiner Wohnung zu hören sei. Das Haus ist aus den Anfang 70er und damit wohl sehr hellhörig.
    Der Nachbar war jetzt schon mehrmals bei mir und ich solle bitte meine Gäste heimschicken. Ich habe gesagt, dass dies aus meiner Sicht nicht möglich ist. Da weder laute Musik gespielt wird, sondern sich nur Unterhalten wird bei leiser Musik.
    Ich habe es auch schon getestet. Wenn die Wohnungszimmertür zum Flur zu ist nimmt man kaum Geräusche war. Vor der Haustür sind keine Gespräche wahr zu nehmen.
    Steht man allerdings im Bad (befindet sich neben dem Wohnzimmer) nimmt man Geräusche wahr. Wahrscheinlich sind die Wände hier sehr dünn und übertragen dies in das obere Stockwerk.
    Wir sind in gleicher Konstellation auch oft bei anderen zu Gast. Dort beschwert sich nie ein Nachbar, allerdings sind dort aber auch die Wände dicker.
    Muss ich meine Gäste wirklich 22 Uhr heimschicken?
    Muss ich mich an die baulichen Gegebenheiten richten?
    Andere Nachbarn haben sich noch nie beschwert.
    Vielen Dank für Ihre Mühe!

    Antworten
    • Hallo Nicolas,
      danke für Ihren Kommentar. Ich kann Ihnen leider keinen wirklichen Tipp geben. Sie sehen ja, die Empfindungen sind sehr verschieden. Was für den einen Nachbarn kein Problem ist, stört den anderen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  35. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich wohne in einer Wohnung 1 Zimmer, Küche, Badzimmer (d.h. ich schlafe und praktisch wohne nur in einem Zimmer)
    Meine Nachbarn, zwei alte Leute, bleiben praktisch für den ganzen Tag zuhause und haben fast für den ganzen Tag den Fernsehen an, also vom 12 bis 23 uhr ungefähr.
    Das Problem ist, dass ich den Ferseher höre, in der Regel laut und sehr oft so laut, dass ich die genaue Sendungen verstehen kann… Ich müss auch zugeben, dass die Wand leider relativ dünn ist; man merkt das wenn man gegen die Wand klopft (ich tue das manchmal um zu signalisieren dass ich von dem lauten Fernsehen gestört bin).
    Ich habe schon mit den diskutiert: keine Erfolg.
    Meine Frage: kann ich anfordern, dass sie sich an die so genannt Zimmerlautstärke halten, oder gilt dies nur in der Ruhezeiten d.h 12-15 und 22 – 8???
    Vielen dank.

    Antworten
  36. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Seit nun erst drei Nächten schlafen wir in unserer 60 Quadratmeter Wohnung in einem Altbau. Hier sind die decken sehr hoch und zusätzlich ist das Haus sehr geräuschvoll.
    Seit dem ersten Tag hören wir unseren Nachbar ständig! Wir werden früh (gegen neun) durch seine stimme und Geräusche wach die sich mit Gegröhle und Getrommel über den ganzen Tag ziehen. Auch ist es uns nicht möglich in den Schlaf zu finden. Jeden Abend hat er Gäste da (mind 2) und ist sich Tags über nie allein. Mit diesen Gästen diskutiert er laut stark und man hört Flaschen Klappern sowie das Gedonner von Bässen.
    Wir sind nun schon zwei mal zu ihm hinüber gegangen und haben ihn gebeten dies ab spätestens um elf zu unterlassen, da wir früh zeitig raus müssen und die gesetzliche Nachtruhe schon ab 20 Uhr gilt.
    Er war leider wenig kooperativ, meinte dass er seinen Fernseher schon leide hat und das sie ja nur reden. Außerdem ist zu erwähnen, dass sich der Wohnraum seiner Einraumwohnung direkt gegenüber unseres Schlafzimmers befindet. Uns ist es leider auch nicht möglich das Wohnzimmer unserer Wohnung gegen den Raum des Schlafzimmers zu tauschen, da das Schlafzimmer nur sieben Quadratmeter groß ist und somit für ein Wohnzimmer zu klein.
    Hier meine frage: darf sich der Nachbar bis spät in die Nacht mit seinen Freunden verabreden oder müssen wir seine Lärmbelästigung ständig hinnehmen?!
    Vielen dank
    Tabea Schmidt

    Antworten
  37. Sehr geehrter Hundt,
    ich wohne in einer sehr hellhörigen Wohnung, welche keine gute Dämmung aufweist. Deshalb müssen die Nachbarn einfach besondere Rücksicht aufeinander nehmen. Allerdings kommt es beinahe täglich vor, dass mein Nachbar nach 22 Uhr die Balkontüre laut zuschlägt, Gegenstände laut bewegt, sowie um 24 Uhr noch duscht, was sehr stöhrend ist.
    Ich habe ihn bereits 4 mal angeschrieben und mit ihm gesprochen und er fühlt sich im Unrecht und meint, er macht doch nichts. Da ich einfach keine Ruhe zum einschlafen finde abends, habe ich mich an die Hausverwaltung mit der Bitte gewandt, ihn auf die Nachtruhe aufmerksam zu machen. Das Schreiben kam jetzt bei ihm an und er will sich einen Anwalt nehmen. Was kann ich jetzt machen, muss ich mir auch einen Anwalt nehmen ohne in Schwierigkeiten zu geraten? Was kann mir passieren?
    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

    Antworten
    • Hallo Lisa,
      führen Sie ein Lärmprotokoll und wenden Sie sich mit Nachdruck an die Hausverwaltung. Die Hausverwaltung wird Ihren Mitmieter entsprechend instruieren.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  38. Hallo, mein Nachbar (Mietparteien) lässt Sonntag morgens um 7:30 seinen Trockner/Spulmaschine laufen was mich aus dem Schlaf holt. Habe ich das Recht mich darüber beim Vermieter zu beschweren? Möchte mir vorher gerne etwas Rat einholen. Danke.

    Antworten
  39. Hallo,
    darf man in einer MIetwohnung ein Laufband zum Walken (nicht zum wesentlich lauteren Joggen) wochentags bis 20 Uhr oder bis 22 Uhr benutzen? Nach dem, was ich bisher gelesen habe, gehen die Meinungen da ziemlich auseinander.
    Vielen Dank im Voraus

    Antworten
  40. Hallo,
    wir leben in dem Haus meiner Familie im Dachgeschoss und haben eine 11 Monate alte Tochter. Unten in diesem Haus (ist ein zwei Parteien Haus) befindet sich eine Kindertagesstätte für Kinder von 6-15 Jahren, die Kinder dieser Einrichtung sind ab dem allmittaglichen Eintreffen (ab 12uhr) so laut (knallen die Türen in der Wohnung, schreien sich an, trommeln auf Heizungen), dass meine Tochter nicht zur Ruhe kommt, jedes Mal, wenn sie gerade schläft, wird in der Wohnung unten so viel Lärm gemacht, dass sie gleich wieder wach ist und bitterlich weint, ich habe die Erzieherinnen schon mehrmals drauf angesprochen und wurde jedes Mal mit den Worten „Haben wir wohl gehört, dass die nicht schlafen will, ist dann halt so“ abgewimmelt oder gleich zu den betreffenden Kindern geschickt, um diese anzusprechen. Was kann ich tun? Gibt es für Kita´s bestimmte Ruhezeiten oder können wir in Rücksprache mit den Vermietern Ruhezeiten festlegen, an die sich alle Parteien zu halten haben?

    Antworten
  41. Hallo,
    wir leben in einer Mietwohnung die leider etwas Hellhörig ist und vor kurzem ist ein neuer Nachbar eingezogen ( alter Mann). Am Anfang war alles in Ordnung bis der Nachbar seine Aktivitäten auf Nacht verschoben hat, er schleicht im Dunkeln oder mit Licht durch den Flur, geht in die Wohnung oder in den Keller und das in der Nacht mehrmals, mit Schlüssel Geklimper. Es ist auch schon vorgekommen das der Nachbar Morgens um 2 Uhr die Waschmaschine eingeschaltet hatte oder im Hausflur seine Fußmatte abgesaugt hat. Wir haben ihm auch schon auf die Nachtruhe hingewiesen, aber leider ohne Erfolg, diese Person ist sehr Rechthaberisch und was andere Leute ihn sagen ist ihm voll kommen egal.
    Meine Mutter hat mich öfters angerufen, weil sie Panik bekommen habe, sie hörte zwar jemanden im Flur aber sehen konnte die keinen. Muss sagen in letzter Zeit gab es in unserer Nachbarschaft vermehrte Einbrüche, deswegen kann ich ihre Angst voll kommen verstehen.
    Was können wir tun, damit der Beratungsresistenten Nachbar, die Ruhezeiten einhält?.

    Antworten
  42. Hallo,
    ich habe eine Frage bezgl. der Beschlüsse einer WEG zur Lärmentwicklung bzw. Ruhezeiten.
    Wir besitzen eine Etagenwohnung in einer WEG mit 200 Eigentümern. Die Eigentümergemeinschaft hat in der Hausordnung beschlossen, dass in der Zeit von Mai bis September eines Jahres, keine Lärm erzeugenden Arbeiten durchgeführt werden dürfen. Ist diese, in dieser Form zulässig? Ich muss doch die Möglichkeit haben, mal ein Bild oder einen Schrank anzubringen?
    Der Hintergrund ist, dass es mehrere Eigentümer gibt, die ihre Wohnungen als Ferienwohnungen vermieten. Ist ein solcher Beschluss rechtlich zulässig?

    Antworten
  43. Guten Tag,
    ich wohne in einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus (im Dachgeschoss). Der Eigentümer renoviert seit 6 Wochen seine komplette Wohnung, so dass ich ständig unterschiedlichen Renovierungsgeräuschen, von Kratzen an den Decken über Hämmer – und Schleifgeräuschen bis hin zur Schlagbohrmaschine, ausgesetzt bin. Meistens beginnt er nach seinem Feierabend so gegen 17.00 Uhr und endet selten vor 20.00 Uhr. Samstags meist den ganzen Vormittag.
    Kann ich die Miete kürzen?
    Vielen Dank und freundliche Grüße,
    Friedrich Bonn

    Antworten
    • Hallo Friedrich,
      ich würde den Vermieter vielleicht zuvor auf das Problem ansprechen. Ansonsten ist Baulärm aus der Nachbarwohnung ein ganz klassischer Grund für eine Mietminderung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  44. Hallo Dennis,
    wir wohnen seit knapp 8 Jahren in einer EG-Mietwohnung. Der Nachbar der Mietwohnung im 1.Stock wohnte schon vor uns hier. Von Anfang an hat er immer mal wieder an Sonn- und Feiertagen in seinem Kellerabteil gebohrt und gesägt (elektrisch). Diese Geräusche hört man in unserer gesamten Wohnung, wenn man am Sonntagnachmittag im Wohnzimmer ein Buch lesen oder sich unterhalten möchte ist das mehr als störend. Sogar fernsehen in normaler Lautstärke ist nicht möglich, man muss den Fernseher um einiges lauter stellen wie sonst.
    Letzten Winter hat er fast jedes Wochenende im Keller verbracht…. also habe ich ihn im Januar auf dem Flur angesprochen und gebeten an Sonn- und Feiertagen nicht mehr im Keller zu werkeln.
    Er meinte er gehe ja die ganze Woche arbeiten und habe nur am WE Zeit, ich erklärte ihm, dass wir auch die ganze Woche arbeiten gehen und gerne am Sonntag unsere Ruhe haben möchten.
    Am nächsten Sonntag kamen keine Geräusche aus dem Keller, dafür extrem laute Musik aus seiner Wohnung (von 13-16 Uhr) – das sollte wohl die Rache sein?!
    Ein paar Sonntage war es dann ruhig und dann ging es wieder los, er geht immer wieder mal am So. in den Keller und macht für ein paar Stunden Lärm. Letzten So. von 11:40 – 13:00 Uhr ununterbrochen Lärm, dann mußte er Mittagessen und dann immer wieder am Nachmittag sägen und bohren….
    Vor 2 Tagen kam ein Brief vom Vermieter, dass wir eine Mieterhöhung bekommen – eigentlich wäre eine Mietminderung angebracht.
    Ich überlege, den Vermieter anzurufen und ihm mitzuteilen, dass wir die Mieterhöhung nur dann akzeptieren, wenn er dem Mieter über uns das werkeln im Keller an Sonn- und Feiertagen verbietet.
    In unserer Hausordnung steht: Vermeidung von Türen zuschlagen, lauter Musik, Maschinen zwischen 12-14 Uhr sowie ab 22-07 Uhr. Sonn- und Feiertage sind nicht erwähnt.
    Wenn der Vermieter mit dem Nachbarn redet, befürchte ich, dass er dann Mo. – Sa. jeden Abend bis 22 Uhr entweder im Keller Lärm macht oder die Musik extrem aufdreht. Darf er das?
    Was mache ich dann?
    Vielen Dank im Voraus.
    Liebe Grüße,
    Diana

    Antworten
  45. Hallo Dennis,
    eine Frage zum Thema Kaffeemaschine / Smoothiemaker.
    Situation – 11 Parteienhaus mit EG Wohnungen von denen fast alle vermietet sind. Das Schlafzimmer von der Wohnung über uns liegt genau über unserer Küche. Durch einen langen Arbeitesweg stehen wir / ich auch mal gegen 5 Uhr auf. Die Kaffeemaschine mahlt die Bohnen morgens frisch und macht dadurch natürlich auch etwas Lärm. Wenn man unsere Küchentür und Schlafzimmertür schließt ist davon bei uns nichts mehr zu hören. Jetzt gab es eine Beschwerde (persönlich an der Tür), was ich auch vollkommen in Ordnung ist. Wenn die Maschiene läuft, würde es Oben im Schlafzimmer sehr laut werden und an Schlaf wäre nicht mehr zu denken. Laut Wohnugsgesellschaft, sind solche Geräte vor 7Uhr und nach 22Uhr nicht zulässig.
    Lange Vorrede – kurze Frage. Müssen wir / ich auf den frischen Kaffee verzichten? Der Grundgedanke der Mahlmaschiene war ja ökologisch. Fair Trade und weniger Verpackung. Das die Maschiene jemanden stört hätte ich nie gedacht – was wohl auch der unglücklichen Raumaufteilung geschuldet ist.
    Danke für einen Rat viele Grüße Thomas

    Antworten
    • Hallo Thomas,
      danke für Ihren Beitrag. Frühsport morgens um 5 Uhr wäre auch gesund und trotzdem wären große Sprünge und Ko. für die Nachbarschaft nicht förderlich. Kurz um, Ihre persönliche Freiheit stößt dort an Ihre Grenzen, wo Ihre Nachbarn gestört werden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt
      PS: Sie könnten die Bohnen auch tagsüber mahlen und das Kaffeepulver klassisch aufbrühen.

      Antworten
  46. Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit nur wenigen Parteien. Unsere Hausordnung schreibt eine Mittagsruhe vor, allerdings gibt es von der Stadt her ausdrücklich keine mittäglichen Ruhezeiten. Unsere Kinder spielen gerne nach dem Mittagessen im Garten und sind dabei – wie normale Kinder – nicht unbedingt leise. Eine Partei beschwert sich regelmäßig über die spielenden Kinder während der „Mittagsruhe“. Was gilt: Die Hausordnung oder die städtische Gesetzgebung und kann man sich überhaupt über Kinderlärm von draußen beschweren und mit der Hausordnung argumentieren? Bisher haben wir die Kinder immer reingeholt, aber gerade im Herbst und Winter ist die beste Zeit zum draußen Spielen i.d.R. der frühe Nachmittag.
    Besten Dank für Ihre Antwort!
    Grüße
    Karo

    Antworten
  47. Im Endeffekt scheint es ja eine Richtlinie zu geben mit ganz vielen Ausnahmen. Wie sieht sowas zum Beispiel bei Handwerken aus. Wenn jemand in der Wohnung Klavier spielt, wo ist da der Unterschied?

    Antworten
  48. Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen in einem 4-Fam. Haus Baujahr 1900. Über uns befindet sich eine DG-Wohnung, welche 1994 vom Dachboden zu einer Wohnung um- und ausgebaut wurde. Es gab eine genehmungspflichtige Nutzungsänderung. Doch leider ist hier gehörig was mit dem Trittschall schief gelaufen. Unser Vermieter versichert uns zwar hoch und heilig, dass er angeblich alles so gemacht hat, wie der damalige Planer im gesagt hat, aber so wie man von da „oben“ jedes Geräusch, jeden Schritt usw. hört, kann das nicht sein…
    Wir wohnen jetzt schon seit 14 Jahren in der Wohnung und über uns hat nun breits schon 6x ein Mieterwechsel statt gefunden. Es gab ruhige Mieter, die haben wir nie gespürt, und es gab Mieter, die die Nacht zum Tag gemacht haben. Die Mieter in der DG-Wohnung können sicher nichts dafür, dass wir sie so hören, aber wir können auch nichts dafür und bezahlen schließlich nicht wenig Miete.
    Wir haben nach 14 Jahren nun jedenfalls ganz schön den Kanal voll… unzählige Briefchen, Telefonate mit dem Vermieter usw. auch mehrfache Gespräche mit dem jetztigen Mieter und auch den davor haben nichts gebracht – aber wir wollen auch nicht ausziehen, weil es eine schöne Wohnung ist (bis auf die Hellhörigkeit…) und bei uns im Ort ist nicht viel Auswahl an gutem, bezahlbaren Wohnraum.
    Der jetzige „Obermieter“ hat des öfteren Besuch bei sich, und dass nach 22.00 Uhr bis meist zum frühen morgen hin… nun feiern die da oben keine berauschenden Partys, aber es stört schon, wenn sich in der DG Wohnung mehrere Personen aufhalten, rumlaufen, trampeln, Stühle rücken, sich unterhalten, lachen, usw…. alles das hören wir, weil…. der mangelhafte Schallschutz… usw. – wir drehen uns im Kreis…
    Nun haben wir unseren Vermieter ein letzte Mal schriftlich aufgefordert unbedingt dafür zu sorgen, dass wenigstens erstmal unsere Nachtruhe nicht gestört wird und der da oben zumindest so viel Rücksicht nimmt und die nächtlichen Ruhezeiten einhält. Das geht aber wiederum nur, wenn dann nach 22.00 Uhr dort oben auch keine Besucher mehr rumlaufen bzw. sich aufhalten… Wir haben ihm (dem Vermieter) nun letztmalig eine Frist gesetzt, dafür zu sorgen, dass das eingehalten wird, sonst geben wir die Angelegenheit an den Mieterschutzbund weiter, uws.
    Was meinen Sie, bekommen wir da Recht? Oder sollen wir doch lieber ausziehen?? Was haben wir noch für Möglichkeiten? Rechtlich…

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    • Hallo Putzi,
      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen leider nicht viel schreiben. Eine Möglichkeit wäre ggf. eine Mietminderung. Aber selbst das ist nicht einfach, da Sie die Situation ja schon jahrelang mehr oder weniger hinnehmen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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  49. Hallo.
    Unser Nachbar trampelt morgens um 6 Uhr +/- ein paar Minuten, werktags, grundsätzlich die Treppe runter.
    Lärmbedingt wachen wir davon aus. Wir haben es dem Nachbarn auch schon gesagt, dass das absolut rücksichtslos ist. Zudem er auch noch das Garagentor unter unserem SZ jeden morgen (werktags) zu knallt und auch hier keine Rücksicht oder Einsicht zeigt.
    Wir führen seit einiger Zeit Lärmprotokoll.
    In der Hausordnung steht Nachtruhe von 22 – 8 Uhr.
    Was kann ich tun? Dem Ordnungsamt das melden?
    Danke für Ihren Rat.
    Mit freundlichen Grüßen

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      • Hallo Herr Hundt,
        ich hoffe Sie können mir diese Frage (doch) noch beantworten.
        Kann ich den Nachbarn beim Ordnungsamt melden aufgrund massiver Störung der Nachtruhe?
        Vielen Dank!
        Mit freundlichen Grüßen

        Antworten
  50. Hallo
    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus über mir eine junge Frau mit ihrer Tochter. Sie besitzen 2 große Huskys und die machen sehr häufig laut. Bellen,Hüpfen ect, zudem kommt noch das die gute Frau, zum Sonntag 15 Uhr Staubsaugt und Möbel dadurch verrückt. Ist eine Beschwerde bei meinem Vermieter schlau oder sollte ich vorher mit der Frau reden?
    Liebe grüße sindy

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  51. Hallo, ich bin eine von 2 Mieterinnen in einem 8-Parteien-Haus. In den anderen Wohnungen wohnen Eigentümer. Ob es für diese eine offizielle Hausordnung gibt, weiß ich leider gar nicht.
    Jahrelang war das hier ein sehr ruhiges Wohnen. Nun sind in die obersten 2 Wohnung junge Familien eingezogen – mit ihren Balkonen zu anderen Hausseite.
    Beide Familien haben 2-3 Mädchen im Alter von 6-14 Jahren. Beide Familien zusammen haben einen kleinen Spielplatz in die Wiese gesetzt. (Schaukel und großes Trampolin) – direkt vor meinem Balkon.
    Nun will ich keine Kinderhasserin sein! Aber ich habe beruflich viel mit behinderten Kindern zu tun, der Beruf ist nicht ganz unanstrengend und laut. Ich brauche ganz dringend meine Ruhephasen.
    Nun ist es aktuell so, dass ich bei gutem Wetter kein Fenster mehr öffnen und auf dem Balkon nicht mehr meine Freizeit genießen kann, da ganztägig Kinder laut und schreiend auf den Spielgeräten direkt vor meinem Balkon spielen. – auch Kinder, die nicht im Haus wohnen, Freunde von den Mädchen…ich muss immer damit rechnen, dass gleich wieder die Geräuschkulisse mit lautem Rufen losgeht.
    Auch sonntags, auch in der Zeit zwischen 13 Und 15 Uhr , immer wieder bis weit nach 16 Uhr , manchmal 3-4 Stunden am Stück. Kann ich da irgendwas gegen machen/regeln, dass mehr Rücksicht auch auf meine Bedürfnisse genommen wird. Ich werde sonst wieder krank. Vielen Dank für eine Antwort!

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  52. Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen mit unserer 2-jährigen Tochter in zweiter Etage eines 3-stöckigen Hauses. Außer uns wohnt hier kein Kleinkind mehr, nur Rentner oder ältere Paare und eine ca. 40-jährige Frau, die direkt über uns wohnt. Bei dieser Frau habe ich mich letztes bedankt, dass sie die Musik leiser gestellt hat, als ich sie gegen 21:30 Uhr gebeten, weil unsere Tochter von geweckt wurde..worauf sie mit Beleidigungen reagiert hat. Sie hat ihrer Meinung nach in Zimmerlautstärke die Musik gehört, bei uns konnte man leider jedes einzelne Wort jedes Liedes so deutlich und laut hören, als hätte jemand in dem Nebenraum eine Party geschmissen.Seit diesem Moment hört sie abends noch viel lauter und häufiger Musik, manchmal dauert es 30 min manchmal anderthalb Stunde, macht aber immer noch vor 22 Uhr leiser, so, dass sie nicht mehr richtig stört. Unsere Tochter schläft aber gegen 20 Uhr ein und bei diesem Lärm entweder wird sie wach oder schläft unruhig. Leider befürchte ich, dass weitere Gespräche mit der Frau nichts gutes mit sich bringen können.ich bin wirklich verzweifelt, gestresst und überlege schon, ob wir nicht ausziehen sollen – für eigene Ruhe. Die Wohnung aber und die Umgebung finden ich schön und für uns sehr passend. Andere Nachbarn sind auch so lieb… Was können wir in unserem Fall machen?

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  53. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und arbeite auch in Schichten nun mein Frage wenn man fast täglich von abends ca 18 Uhr bis um 22 Uhr und Wochenende teils denn ganzen Tag oder unter der Mittagsruhe durch viebrierendem Bass gestört wird was könnte ich da unternehmen?

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  54. Ines F.
    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich wohne seit 1,5 Jahren in ein Mehrfamilienhaus und ich arbeite in Schichten/Wechselschichten. Wenn ich Frühdienst habe, beginne ich entweder um 04:00 Uhr, oder um 05:00 Uhr, oder um 06:00 Uhr. Desweitern bin ich Allergikerin und sauge regelmäßig mit dem Staubsauger meine gesamte Wohnung.
    Ich hatte bis zum vergangenem Montag, 27.01.2020 keine Probleme mit den Mietern. Eine Mieterin sprach mich an, ob ich mein Wecker von 04:00 bis 06:00 Uhr durchgehend klingeln lasse. Ich verneinte dies und sprach, dass ich selber gegen 02:50 Uhr schon aufgestanden bin um gegen 04:15 Uhr auf Arbeit zu gehen. Somit konnte mein Wecker nicht geklingelt haben. Die Mieterin sprach darauf hin, dass ich meine Stühle nicht mehr rücken solle. Ich sagte zu ihr, ich kann max. Filz unter die Stuhlbeine anbringen. Am Montag, 03.02.2020 reinigte ich gegen 10:00 Uhr mit dem Staubsauger meine Wohnung und rückte zwangsläufig die Stühle. Die Mieterin, so hörte ich, dass sie mit jemand telefonierte, dass es ihr zu laut gewesen sei. Vorgestern habe die Mieterin erneut mit einer Persson telefoniert, sie wolle sich beim Vermieter beschweren, weil ich angeblich die Stühle gerückt haben soll. Tatsächlich hatte ich angefangen zwischen 18:00 und 19:00 Uhr meine Schlafstubenschränke auszuräumen, weil ich Ende März Anfang April 2020 neue Möbel bestellt habe und das alte Möbel von der Sperrmüllabfuhr abgeholt wird. Gestern gegen 12:30 Uhr habe ich die Mieterin gehört, dass sie vermutlich mit meinen Vermieter telefoniert hatte. Sie führte möglicherweise die Beschwerde durch. Sie sagte, zu mindestens klang es so, dass mein Name fiel, dass ich angeblich ständig meine Stühle rücken würde.
    Jetzt meine Frage, ist ein Wecker als normales Geräusch wahrzunehmen? Kann ich trotzdem meine Stühle zur Seite rücken, wenn ich sauber mache?
    Ich bitte Sie, mir eine Antwort zu zukommen zu lassen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten

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