Renovierungskosten am Haus oder innerhalb der Wohnung sind seit Januar 2009 nun auch für Privatpersonen unter Vorlage der Handwerkerrechnung steuerlich absetzbar. Der maximale steuerlich absetzbare Höchstbetrag sind in § 35a Abs. 3 EStG festgelegt und beträgt maximal 1.200 Euro per Jahr. Dies entspricht einem Maximalwert der jährlichen Handwerkerrechnung von 6.000 Euro und einem Prozentsatz von 20 Prozent.
Um diesen Steuerbonus in Verbindung mit der Steuererklärung geltend machen zu können, reicht es jedoch nicht aus, diesen lediglich zu fordern, sondern die Kosten für einen Handwerker sind nur in Verbindung mit einer anerkannten Handwerkerrechnung steuerlich absetzbar.

Wie kann man Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen?

  • Um eine Handwerkerrechnung steuerlich absetzen zu können, muss bei dem zuständigen Finanzamt zusammen mit der Steuererklärung eine rechtlich korrekte Handwerkerrechnung eingereicht werden.
  • Hierbei gilt zu beachten, dass lediglich die reinen Arbeitskosten bis zu einer maximalen Höhe von 6.000 Euro als absetzbar sind.
  • Aus diesem Grund müssen innerhalb der Handwerkerrechnung die Arbeitskosten getrennt von Materialkosten und auch den Fahrtkosten aufgeführt werden.

  • Erfolgt die Handwerkerrechnung in Verbindung mit einem Wartungsvertrag, so ist es ausreichend diesem Wartungsvertrag eine Anlage, mit der detaillierten Auflistung der Arbeitskosten beizulegen.
  • Zusätzlich muss ein Nachweis über die Begleichung der Rechnung mit eingereicht werden. Als Nachweis genügt hierbei jedoch ein Kontoauszug oder der Überweisungsbeleg.

Mit einer handgeschriebenen Quittung über die eine Barzahlung der Handwerkerrechnung wird nicht anerkannt. Ebenso kann die Rechnung nicht als absetzbar anerkannt werden, wenn sie bereits innerhalb eines anderen absetzbaren Postens wie zum Beispiel als Betriebsausgabe, als außergewöhnliche Belastung, Sonderausgaben oder auch den Werbungskosten geltend gemacht wurden.

Welche sonstigen handwerklichen Leistungen können steuerlich abgesetzt werden?

Neben den Handwerkerkosten für Renovierungsarbeiten können auch Dienstleistungen abgesetzt werden, die Arbeiten im Haushalt erbracht wurden.


Hierzu zählen unter anderem Fensterputzen oder auch eine Wohnungsreinigung. Auch hier können 20 Prozent von maximal 6.000 Euro per Jahr geltend gemacht werden.
Damit auch diese Handwerkerrechnung steuerlich absetzbar ist, müssen dem Finanzamt ebenfalls eine entsprechende Rechnung und ein Beleg der Rechnungsbegleichung vorgelegt werden.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

4 Gedanken zu „Handwerkerrechnungen steuerlich absetzbar?“

  1. Falls die Beantwortung meiner Frage kostenlos ist, würde ich gerne wissen,
    ob ich eine Handwerkerrechnung aus Dezember 2011,
    deren Buchung aber leider infolge Bankverzögerung erst am 2.1.2012 erfolgte (die Überweisung wurde am 31.12.11 von mir online in Auftrag gegeben)
    noch für 2011 von der Steuer abgesetzt werden kann?
    Vielen Dank, K.S.

    Antworten
    • Hallo Frau Schoenenwald,
      danke für die Frage. Leider weiß ich nicht, ob das Zahlungsdatum oder der Leistungszeitraum entscheidend ist. Ich würde mich an einen Steuerberater wenden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Ich hätte gerne gewusst, wo genau in der Steuererklärung die Handwerkerrechnungen abgesetzt werden können (Anlage und Zeilennummer wäre toll).
    Vielen Dank
    K.W.

    Antworten
    • Hallo Herr Wenzel,
      leider habe ich nicht die passende Antwort für Sie. Der Verweis an einen Steuerberater oder eine entsprechende Software hilft Ihnen sicherlich auch nicht wirklich weiter.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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