Gründe für Mietminderung
Mietminderung – wann sie möglich ist
Eine Minderung der Miete kommt in den verschiedensten Fällen in Betracht. Am Anfang steht immer die Anzeige des Mangels beim Vermieter.
Es folgen eine beispielhaft gewählte Gründe für Mietminderungen:
- Häufig sind Baumängel: feuchte Wände, Schimmel in der Wohnung, eine abbröckelnde Hausfassade, undichte Fenster, ein schlecht isoliertes Dach. Eine Liste, die man lange weiterführen kann. Dokumentieren Sie den bei Ihnen auftretenden Mangel, fotografieren Sie ihn und informieren Sie Ihren Vermieter. Er ist zur Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet, ansonsten können sie die Miete mindern. Minderungssätze von bis zu 80% sind bei schweren und gut begründeten Mängeln möglich (Ein undichtes Fenster ist kein schwerer Fall, ein völlig durchnässte Wohnungsdecke in einer Dachgeschosswohnung hingegen schon.)
- Ein leidiges Thema: Lärm! Ein oftmals aufgeführter Grund zur Mietminderung ist Lärmbelästigung. Ob von der Baustelle vorm Haus, der Kneipe nebenan oder der Familie mit Kindern über Ihnen: Er kann das Leben zur Hölle machen. Auch hier gilt: Halten sie das Problem fest, führen Sie ein Lärmprotokoll, denn die Beweisschuld liegt bei Ihnen. Der Vermieter muss sich auch hier um Besserung bemühen, ansonsten sind z. B. bei andauerndem Baulärm durchaus 35% Minderung möglich. Eine Ausnahme stellt jedoch fast immer Kinderlärm dar. Beinahe jedes Gericht hat hier entschieden, dass dieser geduldet werden muss!
- Defekte Aufzüge, unnutzbarer Garten, eine zu groß berechnete Wohnfläche, Wasserschäden, fehlendes Heißwasser, ein Ausfall der Heizung oder gar fehlende Briefkästen: All dies sind weitere Mängel, die Gründe für eine Mietminderung sind.
Worauf man achten sollte
Zu den ersten Schritten gehören immer Dokumentation des Mangels und Information des Vermieters mit Aufforderung zur Behebung dessen. Kommt er dieser nicht nach, ist eine Minderung im angemessenen Maße möglich. Aber Achtung, denn diese liegt im Empfinden der Gerichte meist geringer als beim geschädigten Mieter. Vorsichtshalber können Sie sich beim Mieterbund vor Ort die nötigen Infos beschaffen.
Tipp: Hier finden Sie eine allgemeine Vorlage, die Sie für Ihre Mietminderung nutzen können: Mietminderung Musterbrief.
- Schreiben: Mietminderung
- Mietminderung wegen Lärmbelästigung
- Mietminderung bei Schimmel
- Mietminderung wegen Baulärm
- Mietminderung vorher ankündigen?
Mietminderung wegen Lärmbelästigung - Das ist ihr Recht!
[...] der Wohnung, wie z. B. Baustellen, Gaststätten oder benachbarte Diskotheken sind mögliche Gründe für eine Mietminderung. Wie bei vielen Problemen im Mieterecht, ist auch die Mietminderung wegen Lärmbestätigung [...]
Mietminderung Musterbrief | Kostenlose Vorlage zur Mietminderung
[...] und beeinträchtigen oft den Wohnkomfort. Grundsätzlich steht dem Mieter das Recht zur Mietminderung aus verschiedenen Gründen zu, wenn er die Mietsache nicht mehr im vertraglich vereinbarten Zustand nutzen kann. Wenn man als [...]
Mietminderung bei Wasserschaden | Wieviel Sie mindern dürfen!
[...] treten in gemieteten Wohnungen Mängel auf die Gründe für eine Mietminderung darstellen. Der Mieter ist zur Minderung der Miete berechtigt, da der Vermieter dafür sorgen [...]
Mietminderung Heizung
[...] das Recht auf eine Mietminderung bei defekter Heizung. Probleme mit der Heizung gehören zu den Gründen für eine Mietminderung, der die Wohnqualität entscheidend beeinflussen können. Nicht zuletzt, weil im Normalfall [...]
Carola Z.
Hallo,
ich habe meine Wohnung fristlos gekündigt, da der Vermieter seit Monaten gegen die Mängel nichts unternommen hat. Steckdosen waren in allen Räumen ausgefallen bis auf Küche und Flur. Rohre vom Obermieter defekt, dadurch tropfte es täglich durch die Decke, Fliesen kamen vom Boden im Bad hoch und Schimmel im Kinderzimmer, der Havariedienst war ständig da….Das war kein Zustand für meine Kinder. Trotzdem möchte der Vermieter für die Monate volle Miete obwohl er nachträglich die Wohnung als Unnutzbar für diese Monate erklärt hat. Ich hatte für diese Zeit nur noch die Nebenkosten bezahlt. Um wie viel hätte ich die Miete kürzen können bzw. hätte ich die Grundmiete bezahlen müssen?
Bitte um schnelle Antwort.
Vielen Dank Carola Z.
Dennis Hundt
Hallo Carola,
danke für den Kommentar. Der wichtigste Punkt ist doch, dass der Vermieter bestätigt hat, dass die Wohnung “Unbenutzbar” ist. Wenn Sie die Wohnung nicht bewohnen können, kann eine Mietminderung von 100 Prozent gerechtfertigt sein. Ich würde den Vermieter mit seiner Erklärung konfrontieren, in der er der Unbenutzbarkeit / Unbewohnbarkeit zugestimmt hat. Leider kann ich Ihnen an dieser Stelle keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
Beste Grüße
Dennis Hundt
Liebers
Bei uns hat sich ein Specht in der Mauer eingehämmert… der Vogel hat eine Ausdauer… ein Geräusch, als wenn der Nachbar permanent Nägel in die Wand hämmert. Durch die Mauerisolierung wird das Geräusch so verstärkt, einfach nur noch nervig. Das Loch ist im 4 Stock am Mauergiebel, man kommt da nicht nicht mal in die Nähe… und genau dahinter liegt unser Schlafzimmer. Die Vermieter sagen, die können da nichts machen… ist das so? Wer kennt sich da aus? Was können wir unternehmen, damit wir wieder unsere Ruhe bekommen?
Dennis Hundt
Guten Tag Herr Liebers,
das ist wirklich ein sehr spezieller Fall. Leider kann ich Ihnen nicht sagen, was man konkret unternehmen könnte. In jedem Fall liegt die Außenfassade außerhalb Ihres Wirkungsbereiches. Das heißt, ich sehe da eher den Vermieter in der Pflicht. Vielleicht ist der Fall vergleichbar mit Baulärm. Der Vermieter kann dafür nichts, der Mieter ist aber durchaus zur Mietminderung berechtigt. Aber wie bereits geschrieben, leider kann ich Ihnen keiner fundierte Auskunft geben.
Beste Grüße
Dennis Hundt
Melanie H.
Hallo,
seit circa 2 Monaten findet durch neu hinzugezogene Nachbarn eine extreme Lärmbesästigung in unserem Haus statt. Es wird geschrien, die Türen geknallt und bis spät in die Nacht laut am offenen Fenster gestritten. Weiterhin verschmutzt die Familie durch Zigarettenkippen den Hausflur und den Bereich vor dem Haus. Sie werfen aber nicht nu Zigarettenstummel aus dem Fenster, sondern schlagen auch Teppiche aus dem Fenster aus, sodass die Nachbarn im 1.OG den ganzen Dreck an ihren Fenstern und auf den Fensterbänken haben. Einmal ist sogar eine brennende Zigarettenkippe auf unsere Fensterbank gefallen, wodurch es im gesamten Raum verbrannt gerochen hat.
Ein Beschwerdebrief, sowie ein 4Seiten langes Lärmprotokoll von uns und den Nachbarn des 1. OG (wir leben im Erdgeschoss) liegt bereits beim Vermieter vor. Dieser hat wohl schon einen Anwalt zur Rate gezogen, traut sich aber nicht wirklich etwas gegen die Nachbarn zu unternehmen. Es handelt sich bei der Familie um Roma, die sehr aggressiv sind und unsere Nachbarin schon massiv bedroht haben.
In so einem Fall muss doch die Möglichkeit der Mietminderung bestehen? Wie viel Miete darf ich in so einem Fall einbehalten?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Grüße,
M.Hähnel.
Dennis Hundt
Hallo Frau Hähnel,
danke für Ihren Kommentar. Meiner Meinung nach haben Sie sich bislang absolut richtig verhalten. Beschwerdebrief + Lärmprotokoll und das von mehren Bewohnern – viel mehr können Sie nicht machen. Wenn Ihr Vermieter nicht reagiert, bleibt Ihnen in der Tat nur die Minderung der Miete als Konsequenz. Wie hoch die Mietminderung ausfallen sollte ist aus der Entfernung schwer zu beurteilen. Zwischen 5 und 20 Prozent ist sicherlich alles möglich. Die individuelle Beeinträchtigung ist entscheidend. Wie sehr fühlen Sie sich im normalen Gebrauch Ihrer Wohnung eingeschränkt? Das ist immer verschieden, und genauso verschieden urteilen auch die Gerichte. Es gibt hier leider keinen “richtigen” Prozentsatz. Aber ich denke die Höhe ist in Ihrem Fall nicht unbedingt ausschlaggebend. Sie wollen ja nicht die Miete dauerhaft mindern und Geld sparen, sondern Sie wollen, dass Ihr Vermieter handelt und die Belästigung aufhört. Um die “Motivation” zum Handeln zu erhöhen reichen vielleicht auch schon die 5 Prozent aus.
Frau Hähnel, ich hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen. Im Übrigen mindern Sie die Miete auf Grundlage der Brutto-Warmmiete. Dass heißt: Warmmiete – X Prozent Minderung.
Beste Grüße
Dennis Hundt
Melanie H.
Danke für die schnelle Antwort.
Eingeschränkt fühlen wir uns sehr, da es keinen Tag gibt, an dem man mal richtig zur Ruhe kommen kann. Ich bin Studentin und muss daher viel Lernen, was mir bei permanentem Dauerlärm sehr schwer fällt.
Ich bedanke mich für Ihre Auskunft, sie haben mir sehr geholfen!
Beste Grüße,
M. Hähnel.
Liebers
Vielen Dank für Ihre Auskunft… Der Vermieter kann da nichts dafür, aber die Wohnqualität leidet doch arg darunter… Dass so ein Vogel solchen Lärm verursachen kann… Können wir dem Vermieter eine angemessene Frist setzen, das zu beenden und nach Ablauf eine Firma beauftragen, da tätig zu werden? Muss der Vermieter dann die entstandenen Kosten übernehmen? Wissen Sie da etwas darüber? Mit freundlichem Gruß.
Dennis Hundt
Hallo Herr Liebers,
den Weg, den Sie beschrieben haben ist der übliche Weg, ja. Aber auch riskant. Vorausgesetzt Sie sind wirklich im Recht, muss der Vermieter die Kosten übernehmen. Sie müssen sich das Geld aber vom Vermieter holen. Das heißt, zahlt der Vermieter nicht auf Ihr Bitten, müssen Sie den Betrag im schlimmsten Fall gerichtlich eintreiben. Mindern Sie hingegen die Miete, ist der Vermieter am Zug. Er muss reagieren, damit der wieder die vollständige Miete bekommt. Ich hoffe, ich konnte helfen.
Grüße
Dennis Hundt
M.N.
Hallo!
Seit letztem Donnerstag friert in meiner Dachgeschosswohnung die Wasserleitung ständig ein. Donnerstagabend ist dazu noch die Warmwasserleitung geplatzt. Diese wurde am Freitag früh repariert.
Unter dem nicht gedämmten Dach gibt es kaum gedämmte Rohre und so kann diese Eiseskälte voll zuschlagen. Der Heizlüfter läuft Stunden, doch wenn ich schlafen gehe, mache ich ihn aus, denn ich habe Angst vor einem Brand.
Da ich die Luke zum Dach ständig offen lasse ist es dementsprechend kalt in meiner Wohnung.
Was kann ich nun tun?
Einen Brief habe ich schon geschrieben und auf Anrufbeantworter meiner Vermieterin immer die neuesten Nachrichten hinterlassen.
Es wird seit Freitag kein Handwerker geschickt der endlich diese Rohre dämmt.
Über Antwort würde ich mich sehr freuen
)
Dennis Hundt
Hallo M.N.,
danke für die Schilderung. Wenn Sie in der Nutzung Ihrer Wohnung eingeschränkt sind, weil die Heizleistung nicht ausreichend ist oder Sie kein Kalt/ Warmwasser haben, haben Sie grundsätzlich das Recht auf eine Mietminderung. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Beeinträchtigung ab.
Wenn Sie davon ausgehen, dass die Kälte über eine offene Dachluke eindringt, sollten Sie diese vielleicht einfach schließen?
Ansonsten haben Sie sich in meinen Augen absolut richtig verhalten, in dem Sie den Kontakt zu Ihrer Vermieterin gesucht haben. Viel mehr kann ich zu Ihrem Fall leider gar nicht schreiben.
Beste Grüße
Dennis Hundt
M.N.
Vielen Dank für die Nachricht!
Endlich wird etwas getan. Unterm Dach wird nun nach und nach gedämmt und das zuviel gezahlte Geld für Strom und Wasser bekomme ich ersetzt.
Es scheint also gut auszugehen.
Mit wärmenden Grüßen, M.N.
Catster
Seit Einzug in meine neue Wohnung im Dezember des letzten Jahres zahle ich lt. Mietvertrag mit den Nebenkosten auch die Wartung und den Betrieb der gemeinschaftlichen Satellitenanlage. Leider kommt allerdings in meiner Wohnung keinerlei Signal aus der Dose, obwohl die Vormieter sie angeblich voll genutzt hätten. Ärgerlich, dass dieser Zustand nun schon gut zwei Monate andauert, zumal ich auch noch monatlich mein Pay-TV-Abo zahle. Meinem Vermieter habe ich diesen Sachverhalt bereits im Dezember geschildert, was zur Folge hatte, dass ein Bekannter/Elektriker in die Dose schaute und auch nur lapidar feststellte, dass er keine Ahnung habe, woran es liegen würde. Das ist inzwischen etwa 3 -4 Wochen her und seit dem hat sich nichts getan. Gleiches gilt für den Umstand, dass unter der Wohnungs/Haustür bisher täglich Wasser von außen eindringt, so dass immer 30 – 70 cm in den Flur hinein ein wenig Wasser steht. Nun werde ich langsam ungeduldig und möchte, dass diese Zustände zeitnah geändert werden. Aus diesem Grunde denke ich über eine (angekündigte?) Mietminderung nach. In welcher Höhe wäre sie angemessen und welche (angemessenen) Fristen kann ich dem Vermieter setzen? Darf die Mietminderung erst nach Ablauf dieser Fristen erfolgen oder kann sie auch sofort einsetzen?
Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
C.W.
Dennis Hundt
Hallo Catster,
danke für die ausführliche Schilderung. Grundsätzlich muss der Vermieter dafür sorgen, dass sich die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand befindet. Hierzu gehört auch, dass der Fernsehanschluss funktioniert und die Tür dicht ist. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können Sie die Miete angemessen mindern.
Grundsätzlich brauchen Sie der Minderung keine Frist voranstellen. Der guten Beziehung wegen, würde ich aber empfehlen, dem Vermieter eine letzte Chance vor der Mietminderung zu geben. Eine angemessene Frist ist natürlich einzelfallabhängig. Ich denke mit 7 bis 10 Tagen machen Sie nichts verkehrt.
Die Höhe der Minderung wird sich sicherlich im einstelligen Prozentbereich bewegen, hier lieber zu tief als zu hoch greifen. Das erspart Ärger. Zudem möchten Sie ja nicht Geld sparen, sondern nur für eine kleine Motivation zum schnellen Abstellen der Mängel sorgen. Ob 3% oder 7% wird da zur Nebensache, sobald es ums Geld geht handeln die meisten Vermieter.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sandra
Hallo,
Und der Lehmstaub fliegt in der Wohnung herum.
.
wir haben folgendes Problem:
Durch einen Wasserschaden in der Küchendecke (die Heizung der Übermieterin ist geplatzt) soll jetzt die Decke in der Küche komplett erneuert werden und auch ein Teil der Wohnzimmerwand muss geöffnet werden.
Das heißt, ich kann meine Küche für ca. 14 Tage überhaupt nicht nutzen (wenn es bei 14 Tagen bleibt?)
Ich habe 3 kleine Kinder, die zu versorgen sind. Kann ich die Miete mindern? Und falls ja, wie viel? Da mir ja ein Mehraufwand für das Essen etc. entsteht? Ich kann ja kein Essen in der Küche zubereiten und im Wohnzimmer auch nicht
Viele liebe Grüße
Dennis Hundt
Hallo Sandra,
danke für Ihren Kommentar. Ich denke zum einen, dass Sie die Miete mindern können, ja. Wie hoch die Minderung ausfallen kann, ist wie immer abhängig vom Einzelfall / von Ihren individuellen Einschränkungen in der Wohnung. Ich kann mir vorstellen, dass bei einer so großen Baustelle in der Wohnung 30% der Warmmiete gemindert werden können. Aber das ist nur mein Eindruck, vielleicht könnten Sie auch 50% mindern oder aber auch nur 25%.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Frank Bauer
Hallo,
mein Problem:
an regnerischen Tagen fließt ein Bach durch meinen Keller, was zur Folge hatte:
das mittlerweile fingerdick der Schimmel an den Wänden sitzt.
Der Grund hierfür ist:
1. das Wasser durch das Mauerwerk von außen eindringt/ durchdringt.
(Das Mauerwerk ist nass.) (Da wohl um das Haus auch keine Dränage gelegt wurde.)
2. auch mein Kellerfenster ist undicht, was zur Folge hat:
das bei Tauwetter oder Regenwetter Wasser durch das Fenster in meinen Keller fließt.
3. Was wiederum zur Folge hat:
dass sich extreme Schimmel gebildet hat.
Was wiederum zur Folge hatte:
das meine ganzen Akten die ich im Keller lagerte Verschimmelt sind.
4. Durch das Wasser welches durch die Wand eindringt,
wird auch noch das Mauerwerk /der rote Backstein nass und porös.
Beim Fegen des Kellers kam ich mehrmals mit dem Besen an die Wände,
welche danach faustdicke Löcher hatten, da der rote Backstein Abbröselte,
Einfach ab fiel.
Meine Fragen:
Da der Keller Bestandteil des Mietvertrages ist,
Ist hier eine 10 % Mietminderung o.k.?
Und kann in so einem Fall die Sicherheit des Hauses gefährdet sein?
Vielen Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
Frank Bauer
Dennis Hundt
Hallo Herr Bauer,
danke für die Schilderung. Ich kann Ihnen leider keinen pauschalen Wert für die Minderung nennen. Es kommt auch drauf an, wie groß der Keller im Verhältnis zur Wohnung ist.
10% sind sicherlich nicht unmöglich.
Schauen Sie sich dieses Urteil an: LG Berlin, Urteil v. 14.6.2001 – 67 S 475/00, GE 2001, S. 1606 –> Ich denke das wird Ihnen weiterhelfen. Hier hat ein Berliner Gericht eine Minderung von 10% zugesprochen, der Keller betrug hier 27% der gesamten Fläche. Allerdings ging es hier um einen feuchten und nicht nassen Keller.
Ich denke, Sie finden auch noch weitere Urteile, die Ihnen gute Anhaltspunkte für eine angemessene Mietminderung geben. Man muss nur immer dran denken: Das sind alles Einzelfallentscheidungen, um so schwieriger ist es, einen Pauschalen Wert zu nennen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Elke
Hallo,
ich habe seit meinem Einzug im August 2011 Ameisen in der Küche und im Bad. Ich habe das auch meinem Vermieter mitgeteilt und auf seinen Vorschlag hin Köderdosen aufgestellt. Leider haben die Ameisen sich von den Köderdosen nicht stören lassen. Sie laufen in den Küchenschränken, Spülmaschine umher. Neulich hatte ich dann zum Frühstück Schoko-Cornflakes gegessen und nach der Hälfte mich gewundert, was denn auf der Milch schwimmt (tote Ameisen). Daraufhin habe ich erneut eine Nachricht an den Vermieter geschickt und danach wurde eine Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragt, sich darum zu kümmern. Der Kollege hat dann festgestellt, dass es sich hierbei um Pharaoameisen handelt. Das sind bernsteinfarbene kleine Ameisen. Als ich erzählte, welche Landsleute vor mir in der Wohnung gewohnt haben (Koreaner) meinte er, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit die Tiere eingeschleppt haben, da hier nicht der eigentliche Lebensraum dieser Tiere ist. Ein Nest kann eine Größe von 500 – 7000 Tieren erreichen. Dieses gilt es nun mit Ködern zu beseitigen. Zwei Königinnen, die deutlich größer als das restliche Volk sind, konnten schon entsorgt werden. Die Dauer ist erfahrungsgemäß 6 – 12 Monate. Die Köder werden in der Küche auf der Arbeitsplatte stehen und die Ameisen werden dann hoffentlich nach und nach davon fressen und ausgerottet werden.
Eine Küchenbenutzung ist für mich zwar möglich, aber nicht wirklich angenehm, da ich bei der Zubereitung der Speisen immer aufpassen muss, diese zeitnah in den Kühlschrank zu stellen, damit die Ameisen sie nicht erreichen. In meinen Augen ist dies eine spürbare Beeinträchtigung des Wohnwertes der Immobilie.
Meine Frage ist nun, ist eine Mietminderung in Höhe von 10 % der Nettokaltmiete für die Zeit rückwirkend ab August 2011 bis zur völligen Bekämpfung angemessen?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
Dennis Hundt
Hallo Elke,
danke für Ihren Kommentar. Ich fasse mich kurz:
A: Eine rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich, außer, Sie haben den Mangel angezeigt und seither die Miete unter Vorbehalt gezahlt.
B: Eine Mietminderung geht von der Warmmiete aus. 10% der Kaltmiete sieht schon ziemlich viel aus. Ich sehe eher 5% der Warmmiete. Grundsätzlich sind die Minderungssätze immer einzelfallabhängig. Entscheidend ist, wie sehr Sie beeinträchtigt werden. Die vorgeschlagenen 5% könnten also durchaus auch zu hoch oder zu tief angesetzt sein.
Viele Grüße
Dennis Hundt
M-N
Hallo,
mein Problem: Über ein Gutachten ist in meiner Wohnung im Jahr 2009 Fogging dokumentiert worden.Bis zum heutigen Tag sind die Schwarzbeläge in meiner Wohnung nicht beseitigt worden.
Habe seit der zeit Mietminderung von 16% auf die netto Kaltmiete in Anspruch genommen. Der Vermieter ist der Pflicht die Mängel zu beseitigen nicht nachgekommen, bis ich letztlich mit einem Anwalt gedroht habe. Aber Nichts ist passiert.
Seit einem Monat die neue Situation des Hauses. Das Haus ist Verkauft worden und der neue Besitzer hat meine Wohnung sofort begutachtet und ist mit einem Schreiben an mich zu der Überzeugung gelangt, er möchte sofort die volle Miete haben, da er diese Schäden für normale Verschmutzung hält.
Wie soll ich mich verhalten?
Noch einmal zur Veranschaulichung, die Foggingbeläge sind mit der neuen Heizperiode 2009, nach Renovierung im März 2009 schlagartig aufgetreten, was mit Bildern dokumentiert ist.
Vielen Dank
Dennis Hundt
Hallo M-N,
Sie schreiben, es gibt ein entsprechendes Gutachten, welches belegt, dass es sich im Fogging handelt. Ich würde mich gegenüber des neuen Hauseigentümers auf der Gutachten berufen. Der Eigentümerwechsel ändert nichts am Schaden und an Ihrem Recht zur Mietminderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
A. Mühlbach
Ich habe seit 1.6.2009 ich eine neue Wohnung, im Mietvertrag steht Größe der Wohnung wären 65 qm, bestehend aus 3 Zimmern, Küche mit EBK, Flur, Bad, Keller, Mitbenutzung des Waschraums, Autoabstellplatz. Für die Kaltmiete wurden 470.- Euro vereinbart, für die Betriebskosten 150.- Euro. Die Wohnung erschien mir für die Quadratmeter zahl irgendwann zu klein. Ich ließ diese von einem Bekannten ausmessen und kam auf 49,50qm. Darauf hin habe ich meine Vermieterin angerufen, Ihr die zu kleine Wohnung erklärt. Diese erklärte mir, die Wohnung hätte laut Betriebskosten Abrechnung 50,86. Die anderen qm wären Nutzfläche, Keller 3qm, Waschmaschinenplatz 1qm, Autoabstellplatz 10qm, ergeben ca. 65qm. Im Mietvertrag stehe Wohn/Nutzfläche ca. 65qm. Darf meine Vermieterin das einfach so schreiben und auslegen, oder darf ich ohne Probleme die Miete kürzen, und mich auf die Wohnfläche berufen. Darf ich rückwirkend kürzen, obwohl ich die Miete vom Sozialamt erhalte.
D. Both
Hallo.
Ich habe folgendes Problem. Wir haben ein Loch bei uns in der Außenwand des Hauses (Dient zur Belüftung des Mauerwerkes) . Wir haben unseren Vermieter (mündlich) darauf hingewiesen er sollte bitte dieses Loch zu machen weil wir sonst Vögel in der Zwischendecke haben !
So, nun ist der Frühling gekommen und die Vögel sind nun fröhlich in unsere Zwischendecke, bauen ihre Nester und bringen ihre Schreihälse zur Welt. Und das ganze bei uns im Schlafzimmer. Was können wir tun?
Danke
Dennis Hundt
Hallo Herr Both,
Sie können nicht sonderlich viel tun. Ggf. wegen der Lärmstörung die Miete mindern. Vermutlich müssen Sie die Vögel aber dulden, da diese aus Tierschutzgründen wohl nicht beseitigt werden können. Das ändert aber nichts an der Möglichkeit die Miete zu mindern. Wie hoch die Minderung ausfallen kann ist davon abhängig, wie sehr Sie in Ihrer Wohnung eingeschränkt sind. Ich sehe so zwischen 3 und 10 Prozent der Warmmiete.
Viele Grüße
Dennis Hundt
D. Both
Halle Dennis,
Also wir können frühs nicht mehr lange schlafen weil uns die Vögel munter machen! Und da ich in Schichten arbeite und auch Nachtschicht habe wo ich um 6Uhr heim komme! ich glaub das schränkt uns schon sehr ein und ich glaube da sind 3 – 10 % nicht gerechtfertigt !
Danke schon einmal für die schnelle Antwort
Lg
Dennis Hundt
Hallo Herr Both,
natürlich kommt es auf die individuelle Einschränkung an. Von daher kann auch eine höhere Minderung gerechtfertigt sein.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Jennifer
Hallo,
ich habe folgendes Problem: seit dem 1. Des Monats wohne ich nun in einer WG mit drei Leuten. Die Wohnung war von Vormieter in einen schlechten Zustand zurückgelassen, jedoch sollten alle Mängel laut Vermieter schnellst möglich behoben werden. Hierzu zählten der Einbau einer neuen Küche, samt neuer Bodenfliesen, ebenso neue Bodenfliesen im Badezimmer. Nachdem wir den halben Monat ohne Küche auskommen mussten, wurde diese letztendlich eingebaut. Jedoch besitzt diese nicht einmal einen Ofen und der versprochene neue Kühlschrank hat genau ein Fach, welches für drei Personen ausreichen soll. Zudem wurde die neue Küche einfach eingebaut ohne zuvor die Bodenfliesen zu erneuern, das gleiche im Bad. Außerdem haben wir jetzt bald einen Monat lang schon kein warmes Wasser oder Gas. Eine Mietminderung wäre sicher angebracht?
LG Jennifer
Dennis Hundt
Hallo Jennifer,
ja, ich denke schon, das eine Minderung möglich ist. Zumindest wegen dem nicht vertragsgemäßen Boden im Bad, dem Boden in der Küche und wegen dem fehlenden Warmwasser. Eine Küche wurde eingebaut, hier kommt es drauf an, ob vor Mietbeginn der Umfang der Küchenausstattung besprochen wurde. Wenn nicht, ist der Vermieter wohl seiner Verpflichtung nachgekommen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Walja
Hallo Herr Hundt,
wir haben eine Frage wegen offene Fenster in allen Kellerräumen. Wir wohnen im Erdgeschosswohnung und der Vermieter wohnt über uns. Haben schon vielmals gesagt, dass die Vermieter die Fenster zu zumachen sollen, aber es klappt irgendwie nicht und dadurch haben wir ständig einen kalten Fußboden. Dadurch wird unsere kleine Tochter fast jede 2 Woche krank. Ob wohl wir haben Tag und Nacht die Heizung an. Wie viel können wir die Miete reduzieren?
Mit freundlichen Grüßen
Walja
Dennis Hundt
Hallo Walja,
ich sehe keinen wirklichen Grund für eine Mietminderung. Ich würde versuchen den Vermieter nochmals zu bitten, die Fenster zumindest in der Nacht geschlossen zu halten. Da die Heizperiode ohnehin bald zu Ende geht, wird sich Ihr Problem in den nächsten Monaten sowieso auflösen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Manu
Hallo Herr Hundt,
unser Haus wird in den nächsten Tagen beidseitig für den Ausbau des Dachgeschosses eingerüstet. Bei Einzug vor ca. zwei Jahren wurden wir gefragt, ob wir auch einziehen wollen, wenn der Eigentümer einen Ausbau plant. Da die Gebäude in der Straße, in der wir wohnen, wohl z.T. Baudenkmäler sind, war nicht klar, ob ein Ausbau überhaupt genehmigt wird.
Wir wohnen direkt unterhalb des DG. Außerdem haben wir zwei Balkone, die wir nun den kompletten Sommer über nur eingeschränkt nutzen können. Ist eine Mietminderung (eventuell auch nur wegen der unmöglichen Nutzung der Balkone) möglich oder schließt die vorherige Kenntnis über geplante Bauarbeiten die Minderung komplett aus?
Ich danke für eine Antwort!
Freundliche Grüße
Manu
Dennis Hundt
Hallo Manu,
es gibt diverse Urteile, die besagen, dass eine Minderung nicht mehr möglich ist, wenn die Einschränkung vor dem Mietbeginn bekannt ist (z.B. Sanierung / Bebauung des Nachbargrundstücks).
Leider habe ich für den Dachgeschossausbau kein passendes Urteil für Sie gefunden. In jedem Fall wird es schwierig die Miete zu mindern. Ob es überhaupt nicht möglich ist, kann ich leider nicht wirklich einschätzen. Im Zweifelsfall treffen solche Entscheidungen Gerichte.
Ich vermute Ihr Vermieter wird sich darauf berufen, dass er die Bauarbeiten angekündigt hat.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Peter Siegmann
Hallo Herr Hundt,
ein Stockwerk unter unserer Wohnung wird eine bisher brachliegende Fläche (über 10Jahre) zur Wohnung umgebaut. Der Flur ist seit drei Wochen extrem verschmutzt, der Staub kriecht durch alle Öffnungen in unsere Wohnung, die Tür zur Baustelle wird nie verschlossen so dass der Dreck ungehindert sich im ganzen Haus ausbreitet. Es werden Wände aufgestemmt, gebohrt, gefräst und rumgeschrien. Gleichzeitig ist das ganze Haus jetzt von einem Baugerüst (ohne Plane) eingerüstet.
Wieviel Miete darf ich mindern und wie muss ich mich verhalten?
Dennis Hundt
Hallo Peter,
leider kann ich Ihnen keine pauschale Höhe für eine Mietminderung nennen. Ich persönlich sehe eine Minderung im einstelligen oder im niedrigen zweistelligen Prozentbereich. Wenn Sie mindern wollen, müssen Sie dem Vermieter davon in Kenntnis setzen. Ab dann zahlen Sie nur noch die geminderte Miete.
Viele Grüße
Dennis Hundt