Gründe für Mietminderung

Wer kennt Sie nicht, die nervenaufreibende Situation: Es ist Sonntagnachmittag, gerade möchte man sich mit seinen Lieben eine schöne Tasse Kaffe gönnen und dann geht es los. Ohrenbetäubendes Bohren und lautes Hämmern aus der Nachbarwohnung, dass die Tassen auf dem Wohnzimmertisch klirren. Und das ist nicht das erste Mal. Schließlich hat Herr Müller von gegenüber unter der Woche keine Zeit, weil er arbeiten muss. Eine ärgerliche Angelegenheit, da würde man gerne die Miete mindern! Doch welche Gründe sind für eine Mietminderung rechtens?

Mietminderung – wann sie möglich ist

Eine Minderung der Miete kommt in den verschiedensten Fällen in Betracht. Am Anfang steht immer die Anzeige des Mangels beim Vermieter.

Es folgen eine beispielhaft gewählte Gründe für Mietminderungen:

  • Häufig sind Baumängel: feuchte Wände, Schimmel in der Wohnung, eine abbröckelnde Hausfassade, undichte Fenster, ein schlecht isoliertes Dach. Eine Liste, die man lange weiterführen kann. Dokumentieren Sie den bei Ihnen auftretenden Mangel, fotografieren Sie ihn und informieren Sie Ihren Vermieter. Er ist zur Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet, ansonsten können sie die Miete mindern. Minderungssätze von bis zu 80% sind bei schweren und gut begründeten Mängeln möglich (Ein undichtes Fenster ist kein schwerer Fall, ein völlig durchnässte Wohnungsdecke in einer Dachgeschosswohnung hingegen schon.)
  • Ein leidiges Thema: Lärm! Ein oftmals aufgeführter Grund zur Mietminderung ist Lärmbelästigung. Ob von der Baustelle vorm Haus, der Kneipe nebenan oder der Familie mit Kindern über Ihnen: Er kann das Leben zur Hölle machen. Auch hier gilt: Halten sie das Problem fest, führen Sie ein Lärmprotokoll, denn die Beweisschuld liegt bei Ihnen. Der Vermieter muss sich auch hier um Besserung bemühen, ansonsten sind z. B. bei andauerndem Baulärm durchaus 35% Minderung möglich. Eine Ausnahme stellt jedoch fast immer Kinderlärm dar. Beinahe jedes Gericht hat hier entschieden, dass dieser geduldet werden muss!
  • Defekte Aufzüge, unnutzbarer Garten, eine zu groß berechnete Wohnfläche, Wasserschäden, fehlendes Heißwasser, ein Ausfall der Heizung oder gar fehlende Briefkästen: All dies sind weitere Mängel, die Gründe für eine Mietminderung sind.

Worauf man achten sollte

Zu den ersten Schritten gehören immer Dokumentation des Mangels und Information des Vermieters mit Aufforderung zur Behebung dessen. Kommt er dieser nicht nach, ist eine Minderung im angemessenen Maße möglich. Aber Achtung, denn diese liegt im Empfinden der Gerichte meist geringer als beim geschädigten Mieter. Vorsichtshalber können Sie sich beim Mieterbund vor Ort die nötigen Infos beschaffen.

Tipp: Hier finden Sie eine allgemeine Vorlage, die Sie für Ihre Mietminderung nutzen können: Mietminderung Musterbrief.

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