Wer kennt Sie nicht, die nervenaufreibende Situation: Es ist Sonntagnachmittag, gerade möchte man sich mit seinen Lieben eine schöne Tasse Kaffe gönnen und dann geht es los. Ohrenbetäubendes Bohren und lautes Hämmern aus der Nachbarwohnung, dass die Tassen auf dem Wohnzimmertisch klirren. Und das ist nicht das erste Mal. Schließlich hat Herr Müller von gegenüber unter der Woche keine Zeit, weil er arbeiten muss. Eine ärgerliche Angelegenheit, da würde man gerne die Miete mindern! Doch welche Gründe sind für eine Mietminderung rechtens?

Mietminderung – wann sie möglich ist

Eine Minderung der Miete kommt in den verschiedensten Fällen in Betracht. Am Anfang steht immer die Anzeige des Mangels beim Vermieter.
Es folgen eine beispielhaft gewählte Gründe für Mietminderungen:

  • Häufig sind Baumängel: feuchte Wände, Schimmel in der Wohnung, eine abbröckelnde Hausfassade, undichte Fenster, ein schlecht isoliertes Dach. Eine Liste, die man lange weiterführen kann. Dokumentieren Sie den bei Ihnen auftretenden Mangel, fotografieren Sie ihn und informieren Sie Ihren Vermieter. Er ist zur Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet, ansonsten können sie die Miete mindern. Minderungssätze von bis zu 80% sind bei schweren und gut begründeten Mängeln möglich (Ein undichtes Fenster ist kein schwerer Fall, ein völlig durchnässte Wohnungsdecke in einer Dachgeschosswohnung hingegen schon.)

  • Ein leidiges Thema: Lärm! Ein oftmals aufgeführter Grund zur Mietminderung ist Lärmbelästigung. Ob von der Baustelle vorm Haus, der Kneipe nebenan oder der Familie mit Kindern über Ihnen: Er kann das Leben zur Hölle machen. Auch hier gilt: Halten sie das Problem fest, führen Sie ein Lärmprotokoll, denn die Beweisschuld liegt bei Ihnen. Der Vermieter muss sich auch hier um Besserung bemühen, ansonsten sind z. B. bei andauerndem Baulärm durchaus 35% Minderung möglich. Eine Ausnahme stellt jedoch fast immer Kinderlärm dar. Beinahe jedes Gericht hat hier entschieden, dass dieser geduldet werden muss!
  • Defekte Aufzüge, unnutzbarer Garten, eine zu groß berechnete Wohnfläche, Wasserschäden, fehlendes Heißwasser, ein Ausfall der Heizung oder gar fehlende Briefkästen: All dies sind weitere Mängel, die Gründe für eine Mietminderung sind.

Worauf man achten sollte

Zu den ersten Schritten gehören immer Dokumentation des Mangels und Information des Vermieters mit Aufforderung zur Behebung dessen. Kommt er dieser nicht nach, ist eine Minderung im angemessenen Maße möglich. Aber Achtung, denn diese liegt im Empfinden der Gerichte meist geringer als beim geschädigten Mieter. Vorsichtshalber können Sie sich beim Mieterbund vor Ort die nötigen Infos beschaffen.
Tipp: Hier finden Sie eine allgemeine Vorlage, die Sie für Ihre Mietminderung nutzen können: Mietminderung Musterbrief.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

130 Gedanken zu „Gründe für Mietminderung“

  1. Hallo,
    ich habe meine Wohnung fristlos gekündigt, da der Vermieter seit Monaten gegen die Mängel nichts unternommen hat. Steckdosen waren in allen Räumen ausgefallen bis auf Küche und Flur. Rohre vom Obermieter defekt, dadurch tropfte es täglich durch die Decke, Fliesen kamen vom Boden im Bad hoch und Schimmel im Kinderzimmer, der Havariedienst war ständig da….Das war kein Zustand für meine Kinder. Trotzdem möchte der Vermieter für die Monate volle Miete obwohl er nachträglich die Wohnung als Unnutzbar für diese Monate erklärt hat. Ich hatte für diese Zeit nur noch die Nebenkosten bezahlt. Um wie viel hätte ich die Miete kürzen können bzw. hätte ich die Grundmiete bezahlen müssen?
    Bitte um schnelle Antwort.
    Vielen Dank Carola Z.

    Antworten
    • Hallo Carola,
      danke für den Kommentar. Der wichtigste Punkt ist doch, dass der Vermieter bestätigt hat, dass die Wohnung „Unbenutzbar“ ist. Wenn Sie die Wohnung nicht bewohnen können, kann eine Mietminderung von 100 Prozent gerechtfertigt sein. Ich würde den Vermieter mit seiner Erklärung konfrontieren, in der er der Unbenutzbarkeit / Unbewohnbarkeit zugestimmt hat. Leider kann ich Ihnen an dieser Stelle keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Bei uns hat sich ein Specht in der Mauer eingehämmert… der Vogel hat eine Ausdauer… ein Geräusch, als wenn der Nachbar permanent Nägel in die Wand hämmert. Durch die Mauerisolierung wird das Geräusch so verstärkt, einfach nur noch nervig. Das Loch ist im 4 Stock am Mauergiebel, man kommt da nicht nicht mal in die Nähe… und genau dahinter liegt unser Schlafzimmer. Die Vermieter sagen, die können da nichts machen… ist das so? Wer kennt sich da aus? Was können wir unternehmen, damit wir wieder unsere Ruhe bekommen?

    Antworten
    • Guten Tag Herr Liebers,
      das ist wirklich ein sehr spezieller Fall. Leider kann ich Ihnen nicht sagen, was man konkret unternehmen könnte. In jedem Fall liegt die Außenfassade außerhalb Ihres Wirkungsbereiches. Das heißt, ich sehe da eher den Vermieter in der Pflicht. Vielleicht ist der Fall vergleichbar mit Baulärm. Der Vermieter kann dafür nichts, der Mieter ist aber durchaus zur Mietminderung berechtigt. Aber wie bereits geschrieben, leider kann ich Ihnen keiner fundierte Auskunft geben.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Vielen Dank für Ihre Auskunft… Der Vermieter kann da nichts dafür, aber die Wohnqualität leidet doch arg darunter… Dass so ein Vogel solchen Lärm verursachen kann… Können wir dem Vermieter eine angemessene Frist setzen, das zu beenden und nach Ablauf eine Firma beauftragen, da tätig zu werden? Muss der Vermieter dann die entstandenen Kosten übernehmen? Wissen Sie da etwas darüber? Mit freundlichem Gruß.

        Antworten
        • Hallo Herr Liebers,
          den Weg, den Sie beschrieben haben ist der übliche Weg, ja. Aber auch riskant. Vorausgesetzt Sie sind wirklich im Recht, muss der Vermieter die Kosten übernehmen. Sie müssen sich das Geld aber vom Vermieter holen. Das heißt, zahlt der Vermieter nicht auf Ihr Bitten, müssen Sie den Betrag im schlimmsten Fall gerichtlich eintreiben. Mindern Sie hingegen die Miete, ist der Vermieter am Zug. Er muss reagieren, damit der wieder die vollständige Miete bekommt. Ich hoffe, ich konnte helfen.
          Grüße
          Dennis Hundt

          Antworten
  3. Hallo,
    seit circa 2 Monaten findet durch neu hinzugezogene Nachbarn eine extreme Lärmbesästigung in unserem Haus statt. Es wird geschrien, die Türen geknallt und bis spät in die Nacht laut am offenen Fenster gestritten. Weiterhin verschmutzt die Familie durch Zigarettenkippen den Hausflur und den Bereich vor dem Haus. Sie werfen aber nicht nu Zigarettenstummel aus dem Fenster, sondern schlagen auch Teppiche aus dem Fenster aus, sodass die Nachbarn im 1.OG den ganzen Dreck an ihren Fenstern und auf den Fensterbänken haben. Einmal ist sogar eine brennende Zigarettenkippe auf unsere Fensterbank gefallen, wodurch es im gesamten Raum verbrannt gerochen hat.
    Ein Beschwerdebrief, sowie ein 4Seiten langes Lärmprotokoll von uns und den Nachbarn des 1. OG (wir leben im Erdgeschoss) liegt bereits beim Vermieter vor. Dieser hat wohl schon einen Anwalt zur Rate gezogen, traut sich aber nicht wirklich etwas gegen die Nachbarn zu unternehmen. Es handelt sich bei der Familie um Roma, die sehr aggressiv sind und unsere Nachbarin schon massiv bedroht haben.
    In so einem Fall muss doch die Möglichkeit der Mietminderung bestehen? Wie viel Miete darf ich in so einem Fall einbehalten?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    Grüße,
    M.Hähnel.

    Antworten
    • Hallo Frau Hähnel,
      danke für Ihren Kommentar. Meiner Meinung nach haben Sie sich bislang absolut richtig verhalten. Beschwerdebrief + Lärmprotokoll und das von mehren Bewohnern – viel mehr können Sie nicht machen. Wenn Ihr Vermieter nicht reagiert, bleibt Ihnen in der Tat nur die Minderung der Miete als Konsequenz. Wie hoch die Mietminderung ausfallen sollte ist aus der Entfernung schwer zu beurteilen. Zwischen 5 und 20 Prozent ist sicherlich alles möglich. Die individuelle Beeinträchtigung ist entscheidend. Wie sehr fühlen Sie sich im normalen Gebrauch Ihrer Wohnung eingeschränkt? Das ist immer verschieden, und genauso verschieden urteilen auch die Gerichte. Es gibt hier leider keinen „richtigen“ Prozentsatz. Aber ich denke die Höhe ist in Ihrem Fall nicht unbedingt ausschlaggebend. Sie wollen ja nicht die Miete dauerhaft mindern und Geld sparen, sondern Sie wollen, dass Ihr Vermieter handelt und die Belästigung aufhört. Um die „Motivation“ zum Handeln zu erhöhen reichen vielleicht auch schon die 5 Prozent aus.
      Frau Hähnel, ich hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen. Im Übrigen mindern Sie die Miete auf Grundlage der Brutto-Warmmiete. Dass heißt: Warmmiete – X Prozent Minderung.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Danke für die schnelle Antwort.
    Eingeschränkt fühlen wir uns sehr, da es keinen Tag gibt, an dem man mal richtig zur Ruhe kommen kann. Ich bin Studentin und muss daher viel Lernen, was mir bei permanentem Dauerlärm sehr schwer fällt.
    Ich bedanke mich für Ihre Auskunft, sie haben mir sehr geholfen!
    Beste Grüße,
    M. Hähnel.

    Antworten
  5. Hallo!
    Seit letztem Donnerstag friert in meiner Dachgeschosswohnung die Wasserleitung ständig ein. Donnerstagabend ist dazu noch die Warmwasserleitung geplatzt. Diese wurde am Freitag früh repariert.
    Unter dem nicht gedämmten Dach gibt es kaum gedämmte Rohre und so kann diese Eiseskälte voll zuschlagen. Der Heizlüfter läuft Stunden, doch wenn ich schlafen gehe, mache ich ihn aus, denn ich habe Angst vor einem Brand.
    Da ich die Luke zum Dach ständig offen lasse ist es dementsprechend kalt in meiner Wohnung.
    Was kann ich nun tun?
    Einen Brief habe ich schon geschrieben und auf Anrufbeantworter meiner Vermieterin immer die neuesten Nachrichten hinterlassen.
    Es wird seit Freitag kein Handwerker geschickt der endlich diese Rohre dämmt.
    Über Antwort würde ich mich sehr freuen :o)

    Antworten
    • Hallo M.N.,
      danke für die Schilderung. Wenn Sie in der Nutzung Ihrer Wohnung eingeschränkt sind, weil die Heizleistung nicht ausreichend ist oder Sie kein Kalt/ Warmwasser haben, haben Sie grundsätzlich das Recht auf eine Mietminderung. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Beeinträchtigung ab.
      Wenn Sie davon ausgehen, dass die Kälte über eine offene Dachluke eindringt, sollten Sie diese vielleicht einfach schließen?
      Ansonsten haben Sie sich in meinen Augen absolut richtig verhalten, in dem Sie den Kontakt zu Ihrer Vermieterin gesucht haben. Viel mehr kann ich zu Ihrem Fall leider gar nicht schreiben.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Vielen Dank für die Nachricht!
    Endlich wird etwas getan. Unterm Dach wird nun nach und nach gedämmt und das zuviel gezahlte Geld für Strom und Wasser bekomme ich ersetzt.
    Es scheint also gut auszugehen.
    Mit wärmenden Grüßen, M.N.

    Antworten
  7. Seit Einzug in meine neue Wohnung im Dezember des letzten Jahres zahle ich lt. Mietvertrag mit den Nebenkosten auch die Wartung und den Betrieb der gemeinschaftlichen Satellitenanlage. Leider kommt allerdings in meiner Wohnung keinerlei Signal aus der Dose, obwohl die Vormieter sie angeblich voll genutzt hätten. Ärgerlich, dass dieser Zustand nun schon gut zwei Monate andauert, zumal ich auch noch monatlich mein Pay-TV-Abo zahle. Meinem Vermieter habe ich diesen Sachverhalt bereits im Dezember geschildert, was zur Folge hatte, dass ein Bekannter/Elektriker in die Dose schaute und auch nur lapidar feststellte, dass er keine Ahnung habe, woran es liegen würde. Das ist inzwischen etwa 3 -4 Wochen her und seit dem hat sich nichts getan. Gleiches gilt für den Umstand, dass unter der Wohnungs/Haustür bisher täglich Wasser von außen eindringt, so dass immer 30 – 70 cm in den Flur hinein ein wenig Wasser steht. Nun werde ich langsam ungeduldig und möchte, dass diese Zustände zeitnah geändert werden. Aus diesem Grunde denke ich über eine (angekündigte?) Mietminderung nach. In welcher Höhe wäre sie angemessen und welche (angemessenen) Fristen kann ich dem Vermieter setzen? Darf die Mietminderung erst nach Ablauf dieser Fristen erfolgen oder kann sie auch sofort einsetzen?
    Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
    C.W.

    Antworten
    • Hallo Catster,
      danke für die ausführliche Schilderung. Grundsätzlich muss der Vermieter dafür sorgen, dass sich die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand befindet. Hierzu gehört auch, dass der Fernsehanschluss funktioniert und die Tür dicht ist. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können Sie die Miete angemessen mindern.
      Grundsätzlich brauchen Sie der Minderung keine Frist voranstellen. Der guten Beziehung wegen, würde ich aber empfehlen, dem Vermieter eine letzte Chance vor der Mietminderung zu geben. Eine angemessene Frist ist natürlich einzelfallabhängig. Ich denke mit 7 bis 10 Tagen machen Sie nichts verkehrt.
      Die Höhe der Minderung wird sich sicherlich im einstelligen Prozentbereich bewegen, hier lieber zu tief als zu hoch greifen. Das erspart Ärger. Zudem möchten Sie ja nicht Geld sparen, sondern nur für eine kleine Motivation zum schnellen Abstellen der Mängel sorgen. Ob 3% oder 7% wird da zur Nebensache, sobald es ums Geld geht handeln die meisten Vermieter.
      Ich hoffe ich konnte helfen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  8. Hallo,
    wir haben folgendes Problem:
    Durch einen Wasserschaden in der Küchendecke (die Heizung der Übermieterin ist geplatzt) soll jetzt die Decke in der Küche komplett erneuert werden und auch ein Teil der Wohnzimmerwand muss geöffnet werden.
    Das heißt, ich kann meine Küche für ca. 14 Tage überhaupt nicht nutzen (wenn es bei 14 Tagen bleibt?) 🙁 Und der Lehmstaub fliegt in der Wohnung herum.
    Ich habe 3 kleine Kinder, die zu versorgen sind. Kann ich die Miete mindern? Und falls ja, wie viel? Da mir ja ein Mehraufwand für das Essen etc. entsteht? Ich kann ja kein Essen in der Küche zubereiten und im Wohnzimmer auch nicht :(.
    Viele liebe Grüße

    Antworten
    • Hallo Sandra,
      danke für Ihren Kommentar. Ich denke zum einen, dass Sie die Miete mindern können, ja. Wie hoch die Minderung ausfallen kann, ist wie immer abhängig vom Einzelfall / von Ihren individuellen Einschränkungen in der Wohnung. Ich kann mir vorstellen, dass bei einer so großen Baustelle in der Wohnung 30% der Warmmiete gemindert werden können. Aber das ist nur mein Eindruck, vielleicht könnten Sie auch 50% mindern oder aber auch nur 25%.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Hallo,
    mein Problem:
    an regnerischen Tagen fließt ein Bach durch meinen Keller, was zur Folge hatte:
    das mittlerweile fingerdick der Schimmel an den Wänden sitzt.
    Der Grund hierfür ist:
    1. das Wasser durch das Mauerwerk von außen eindringt/ durchdringt.
    (Das Mauerwerk ist nass.) (Da wohl um das Haus auch keine Dränage gelegt wurde.)
    2. auch mein Kellerfenster ist undicht, was zur Folge hat:
    das bei Tauwetter oder Regenwetter Wasser durch das Fenster in meinen Keller fließt.
    3. Was wiederum zur Folge hat:
    dass sich extreme Schimmel gebildet hat.
    Was wiederum zur Folge hatte:
    das meine ganzen Akten die ich im Keller lagerte Verschimmelt sind.
    4. Durch das Wasser welches durch die Wand eindringt,
    wird auch noch das Mauerwerk /der rote Backstein nass und porös.
    Beim Fegen des Kellers kam ich mehrmals mit dem Besen an die Wände,
    welche danach faustdicke Löcher hatten, da der rote Backstein Abbröselte,
    Einfach ab fiel.
    Meine Fragen:
    Da der Keller Bestandteil des Mietvertrages ist,
    Ist hier eine 10 % Mietminderung o.k.?
    Und kann in so einem Fall die Sicherheit des Hauses gefährdet sein?
    Vielen Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
    Frank Bauer

    Antworten
    • Hallo Herr Bauer,
      danke für die Schilderung. Ich kann Ihnen leider keinen pauschalen Wert für die Minderung nennen. Es kommt auch drauf an, wie groß der Keller im Verhältnis zur Wohnung ist.
      10% sind sicherlich nicht unmöglich.
      Schauen Sie sich dieses Urteil an: LG Berlin, Urteil v. 14.6.2001 – 67 S 475/00, GE 2001, S. 1606 –> Ich denke das wird Ihnen weiterhelfen. Hier hat ein Berliner Gericht eine Minderung von 10% zugesprochen, der Keller betrug hier 27% der gesamten Fläche. Allerdings ging es hier um einen feuchten und nicht nassen Keller.
      Ich denke, Sie finden auch noch weitere Urteile, die Ihnen gute Anhaltspunkte für eine angemessene Mietminderung geben. Man muss nur immer dran denken: Das sind alles Einzelfallentscheidungen, um so schwieriger ist es, einen Pauschalen Wert zu nennen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  10. Hallo,
    ich habe seit meinem Einzug im August 2011 Ameisen in der Küche und im Bad. Ich habe das auch meinem Vermieter mitgeteilt und auf seinen Vorschlag hin Köderdosen aufgestellt. Leider haben die Ameisen sich von den Köderdosen nicht stören lassen. Sie laufen in den Küchenschränken, Spülmaschine umher. Neulich hatte ich dann zum Frühstück Schoko-Cornflakes gegessen und nach der Hälfte mich gewundert, was denn auf der Milch schwimmt (tote Ameisen). Daraufhin habe ich erneut eine Nachricht an den Vermieter geschickt und danach wurde eine Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragt, sich darum zu kümmern. Der Kollege hat dann festgestellt, dass es sich hierbei um Pharaoameisen handelt. Das sind bernsteinfarbene kleine Ameisen. Als ich erzählte, welche Landsleute vor mir in der Wohnung gewohnt haben (Koreaner) meinte er, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit die Tiere eingeschleppt haben, da hier nicht der eigentliche Lebensraum dieser Tiere ist. Ein Nest kann eine Größe von 500 – 7000 Tieren erreichen. Dieses gilt es nun mit Ködern zu beseitigen. Zwei Königinnen, die deutlich größer als das restliche Volk sind, konnten schon entsorgt werden. Die Dauer ist erfahrungsgemäß 6 – 12 Monate. Die Köder werden in der Küche auf der Arbeitsplatte stehen und die Ameisen werden dann hoffentlich nach und nach davon fressen und ausgerottet werden.
    Eine Küchenbenutzung ist für mich zwar möglich, aber nicht wirklich angenehm, da ich bei der Zubereitung der Speisen immer aufpassen muss, diese zeitnah in den Kühlschrank zu stellen, damit die Ameisen sie nicht erreichen. In meinen Augen ist dies eine spürbare Beeinträchtigung des Wohnwertes der Immobilie.
    Meine Frage ist nun, ist eine Mietminderung in Höhe von 10 % der Nettokaltmiete für die Zeit rückwirkend ab August 2011 bis zur völligen Bekämpfung angemessen?
    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Hallo Elke,
      danke für Ihren Kommentar. Ich fasse mich kurz:
      A: Eine rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich, außer, Sie haben den Mangel angezeigt und seither die Miete unter Vorbehalt gezahlt.
      B: Eine Mietminderung geht von der Warmmiete aus. 10% der Kaltmiete sieht schon ziemlich viel aus. Ich sehe eher 5% der Warmmiete. Grundsätzlich sind die Minderungssätze immer einzelfallabhängig. Entscheidend ist, wie sehr Sie beeinträchtigt werden. Die vorgeschlagenen 5% könnten also durchaus auch zu hoch oder zu tief angesetzt sein.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  11. Hallo,
    mein Problem: Über ein Gutachten ist in meiner Wohnung im Jahr 2009 Fogging dokumentiert worden.Bis zum heutigen Tag sind die Schwarzbeläge in meiner Wohnung nicht beseitigt worden.
    Habe seit der zeit Mietminderung von 16% auf die netto Kaltmiete in Anspruch genommen. Der Vermieter ist der Pflicht die Mängel zu beseitigen nicht nachgekommen, bis ich letztlich mit einem Anwalt gedroht habe. Aber Nichts ist passiert.
    Seit einem Monat die neue Situation des Hauses. Das Haus ist Verkauft worden und der neue Besitzer hat meine Wohnung sofort begutachtet und ist mit einem Schreiben an mich zu der Überzeugung gelangt, er möchte sofort die volle Miete haben, da er diese Schäden für normale Verschmutzung hält.
    Wie soll ich mich verhalten?
    Noch einmal zur Veranschaulichung, die Foggingbeläge sind mit der neuen Heizperiode 2009, nach Renovierung im März 2009 schlagartig aufgetreten, was mit Bildern dokumentiert ist.
    Vielen Dank

    Antworten
    • Hallo M-N,
      Sie schreiben, es gibt ein entsprechendes Gutachten, welches belegt, dass es sich im Fogging handelt. Ich würde mich gegenüber des neuen Hauseigentümers auf der Gutachten berufen. Der Eigentümerwechsel ändert nichts am Schaden und an Ihrem Recht zur Mietminderung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  12. Ich habe seit 1.6.2009 ich eine neue Wohnung, im Mietvertrag steht Größe der Wohnung wären 65 qm, bestehend aus 3 Zimmern, Küche mit EBK, Flur, Bad, Keller, Mitbenutzung des Waschraums, Autoabstellplatz. Für die Kaltmiete wurden 470.- Euro vereinbart, für die Betriebskosten 150.- Euro. Die Wohnung erschien mir für die Quadratmeter zahl irgendwann zu klein. Ich ließ diese von einem Bekannten ausmessen und kam auf 49,50qm. Darauf hin habe ich meine Vermieterin angerufen, Ihr die zu kleine Wohnung erklärt. Diese erklärte mir, die Wohnung hätte laut Betriebskosten Abrechnung 50,86. Die anderen qm wären Nutzfläche, Keller 3qm, Waschmaschinenplatz 1qm, Autoabstellplatz 10qm, ergeben ca. 65qm. Im Mietvertrag stehe Wohn/Nutzfläche ca. 65qm. Darf meine Vermieterin das einfach so schreiben und auslegen, oder darf ich ohne Probleme die Miete kürzen, und mich auf die Wohnfläche berufen. Darf ich rückwirkend kürzen, obwohl ich die Miete vom Sozialamt erhalte.

    Antworten
  13. Hallo.
    Ich habe folgendes Problem. Wir haben ein Loch bei uns in der Außenwand des Hauses (Dient zur Belüftung des Mauerwerkes) . Wir haben unseren Vermieter (mündlich) darauf hingewiesen er sollte bitte dieses Loch zu machen weil wir sonst Vögel in der Zwischendecke haben !
    So, nun ist der Frühling gekommen und die Vögel sind nun fröhlich in unsere Zwischendecke, bauen ihre Nester und bringen ihre Schreihälse zur Welt. Und das ganze bei uns im Schlafzimmer. Was können wir tun?
    Danke

    Antworten
    • Hallo Herr Both,
      Sie können nicht sonderlich viel tun. Ggf. wegen der Lärmstörung die Miete mindern. Vermutlich müssen Sie die Vögel aber dulden, da diese aus Tierschutzgründen wohl nicht beseitigt werden können. Das ändert aber nichts an der Möglichkeit die Miete zu mindern. Wie hoch die Minderung ausfallen kann ist davon abhängig, wie sehr Sie in Ihrer Wohnung eingeschränkt sind. Ich sehe so zwischen 3 und 10 Prozent der Warmmiete.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Halle Dennis,
        Also wir können frühs nicht mehr lange schlafen weil uns die Vögel munter machen! Und da ich in Schichten arbeite und auch Nachtschicht habe wo ich um 6Uhr heim komme! ich glaub das schränkt uns schon sehr ein und ich glaube da sind 3 – 10 % nicht gerechtfertigt !
        Danke schon einmal für die schnelle Antwort 🙂
        Lg

        Antworten
  14. Hallo,
    ich habe folgendes Problem: seit dem 1. Des Monats wohne ich nun in einer WG mit drei Leuten. Die Wohnung war von Vormieter in einen schlechten Zustand zurückgelassen, jedoch sollten alle Mängel laut Vermieter schnellst möglich behoben werden. Hierzu zählten der Einbau einer neuen Küche, samt neuer Bodenfliesen, ebenso neue Bodenfliesen im Badezimmer. Nachdem wir den halben Monat ohne Küche auskommen mussten, wurde diese letztendlich eingebaut. Jedoch besitzt diese nicht einmal einen Ofen und der versprochene neue Kühlschrank hat genau ein Fach, welches für drei Personen ausreichen soll. Zudem wurde die neue Küche einfach eingebaut ohne zuvor die Bodenfliesen zu erneuern, das gleiche im Bad. Außerdem haben wir jetzt bald einen Monat lang schon kein warmes Wasser oder Gas. Eine Mietminderung wäre sicher angebracht?
    LG Jennifer

    Antworten
    • Hallo Jennifer,
      ja, ich denke schon, das eine Minderung möglich ist. Zumindest wegen dem nicht vertragsgemäßen Boden im Bad, dem Boden in der Küche und wegen dem fehlenden Warmwasser. Eine Küche wurde eingebaut, hier kommt es drauf an, ob vor Mietbeginn der Umfang der Küchenausstattung besprochen wurde. Wenn nicht, ist der Vermieter wohl seiner Verpflichtung nachgekommen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  15. Hallo Herr Hundt,
    wir haben eine Frage wegen offene Fenster in allen Kellerräumen. Wir wohnen im Erdgeschosswohnung und der Vermieter wohnt über uns. Haben schon vielmals gesagt, dass die Vermieter die Fenster zu zumachen sollen, aber es klappt irgendwie nicht und dadurch haben wir ständig einen kalten Fußboden. Dadurch wird unsere kleine Tochter fast jede 2 Woche krank. Ob wohl wir haben Tag und Nacht die Heizung an. Wie viel können wir die Miete reduzieren?
    Mit freundlichen Grüßen
    Walja

    Antworten
    • Hallo Walja,
      ich sehe keinen wirklichen Grund für eine Mietminderung. Ich würde versuchen den Vermieter nochmals zu bitten, die Fenster zumindest in der Nacht geschlossen zu halten. Da die Heizperiode ohnehin bald zu Ende geht, wird sich Ihr Problem in den nächsten Monaten sowieso auflösen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  16. Hallo Herr Hundt,
    unser Haus wird in den nächsten Tagen beidseitig für den Ausbau des Dachgeschosses eingerüstet. Bei Einzug vor ca. zwei Jahren wurden wir gefragt, ob wir auch einziehen wollen, wenn der Eigentümer einen Ausbau plant. Da die Gebäude in der Straße, in der wir wohnen, wohl z.T. Baudenkmäler sind, war nicht klar, ob ein Ausbau überhaupt genehmigt wird.
    Wir wohnen direkt unterhalb des DG. Außerdem haben wir zwei Balkone, die wir nun den kompletten Sommer über nur eingeschränkt nutzen können. Ist eine Mietminderung (eventuell auch nur wegen der unmöglichen Nutzung der Balkone) möglich oder schließt die vorherige Kenntnis über geplante Bauarbeiten die Minderung komplett aus?
    Ich danke für eine Antwort!
    Freundliche Grüße
    Manu

    Antworten
    • Hallo Manu,
      es gibt diverse Urteile, die besagen, dass eine Minderung nicht mehr möglich ist, wenn die Einschränkung vor dem Mietbeginn bekannt ist (z.B. Sanierung / Bebauung des Nachbargrundstücks).
      Leider habe ich für den Dachgeschossausbau kein passendes Urteil für Sie gefunden. In jedem Fall wird es schwierig die Miete zu mindern. Ob es überhaupt nicht möglich ist, kann ich leider nicht wirklich einschätzen. Im Zweifelsfall treffen solche Entscheidungen Gerichte.
      Ich vermute Ihr Vermieter wird sich darauf berufen, dass er die Bauarbeiten angekündigt hat.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  17. Hallo Herr Hundt,
    ein Stockwerk unter unserer Wohnung wird eine bisher brachliegende Fläche (über 10Jahre) zur Wohnung umgebaut. Der Flur ist seit drei Wochen extrem verschmutzt, der Staub kriecht durch alle Öffnungen in unsere Wohnung, die Tür zur Baustelle wird nie verschlossen so dass der Dreck ungehindert sich im ganzen Haus ausbreitet. Es werden Wände aufgestemmt, gebohrt, gefräst und rumgeschrien. Gleichzeitig ist das ganze Haus jetzt von einem Baugerüst (ohne Plane) eingerüstet.
    Wieviel Miete darf ich mindern und wie muss ich mich verhalten?

    Antworten
    • Hallo Peter,
      leider kann ich Ihnen keine pauschale Höhe für eine Mietminderung nennen. Ich persönlich sehe eine Minderung im einstelligen oder im niedrigen zweistelligen Prozentbereich. Wenn Sie mindern wollen, müssen Sie dem Vermieter davon in Kenntnis setzen. Ab dann zahlen Sie nur noch die geminderte Miete.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  18. Hallo Herr Hundt,
    hier in einem Mietshaus mit 12 Parteien sind zum Teil noch Druckspüler auf den Toiletten vorhanden, einige Mieter verfügen schon über einen Spülkasten. Seit gut zwei Monaten ist in meinem Badezimmer bzw. in der gesamten Wohnung ein sehr lauter Knall zu hören, nachdem der Mieter unter mir die Toillettenspülung (Druckspülung) betätigt hat. Besonders Nachts (dieser Mieter ist nachtaktiv) hat das knallende Geräusch schon einigemale dazu geführt, dass ich aufgewacht bin. Aber auch tagsüber ist das sehr unangenehm. Darüber hinaus wird das knallende Geräusch von einer Erschütterung meines Heißwasser-Geysers begleitet.
    Ich habe den Vermieter bereits darüber informiert und darum gebeten sich der Sache anzunehmen. Leider hat er sich bislang nicht darauf reagiert (2 Monate).
    Rechtfertigt dieser Sachverhalt eine Mietminderung?
    Vielen Dank im Voraus!
    Gruß Sabine

    Antworten
    • Hallo Sabine,
      wenn Sie aufgrund eines Defektes an der Spülanlage in der nächtlichen Ruhe gestört werden, rechtfertigt das sicherlich eine Mietminderung. Wie hoch diese ausfallen kann ist schwer zu sagen, ich vermute jedoch stark, dass diese im einstelligen Prozentbereich liegen wird.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  19. Hallo Herr Hundt,
    ich bin mit meiner Freundin im März umgezogen. Das Haus in dem wir jetzt wohnen befindet sich noch im Ausbau, es ist ein Mehrfamilienhaus. Wir wussten vorher das noch eine Wohnung neu saniert wird daher besteht kein Anspruch für Mietminderung. Aber, was ist wenn der Lärm schon morgens 6.00 Uhr beginnt und man nicht richtig in die Wohnung rein kommt weil alles zugestellt ist?
    Ich denke da verhält sich das doch bestimmt anders oder?
    Bitte um eine schnelle Antwort.
    Gruß Steve

    Antworten
    • Hallo Steve,
      Handwerker beginnen mit der Arbeit in der Regel recht früh. Material und Baumaschinen im Treppenhaus sind im Zweifel auch als normal anzusehen. Ich vermute Ihre Minderung würde nicht durchgehen (Ihr Vermieter würde sich zu Recht und wahrscheinlich auch erfolgreich wehren).
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  20. Guten Tag!
    Wir haben mehrere Probleme in unserer Wohnung und ich würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen!
    1. Seid über einem Jahr werden die Schäden von einem Wasserschaden an der Kinderzimmerdecke nicht weg gemacht! Es wird schon alles braun und „rissig“
    2. Es bildet sich im gleichem Kinderzimmer um das Fenster herum Schimmel.
    3. Wenn unsere Nachbarin von oben ihr Badewasser aus der Wanne lässt, läuft das Wasser bei uns in die Wanne, was durch die Rohre sehr dreckig ist und es riecht fürchterlich! Wir hatten schon mehrmals einen Klempner hier, was aber nichts bringt! Seid zwei Monaten wurden zwei Fliesen aus der Badewanne genommen, damit die Klempner an die Rohre kommen, der „Schaden“ ist nicht behoben und das Loch wird auch nicht dicht gemacht.
    4. Fast alle Türgriffe in der Wohnung sind lose, wir haben keine Schlüssel für die Türen und unsere Haustür ist so verzogen das wir angst haben wenn wir sie abschließen das wir den Schlüssel abbrechen!!!
    5. Bei den Nachbarn über uns ist es nur laut! Es ist kein normaler Kinderlärm, der ja für alle völlig o.k. wäre!!! Man muss den ganzen Tag Bass ertragen, es knallen andauernd die Türen, sie trampeln und sind super dreckig im Treppenhaus!
    Wir zahlen hier jeden Monat 635,-€ Miete und hatten die Hoffnung das man in eine „vernünftige“ Gegend für das Geld zieht! Haben das Gefühl das unser Vermieter hier sich nicht traut was zu sagen, weil er mit jedem per Du ist und völlig überzeugt von seinen Wohnungen ist!
    Von allen Mängeln liegen Fotos vor und das Lärmprodukoll wird geführt! Auch weiß der Vermieter und die Verwaltung von allen Problemen
    Was können wir tun?
    Über eine Antwort würden wir uns freuen!
    DANKE!

    Antworten
    • Hallo Anni,
      wenn Sie es im Guten versucht haben und die Verwaltung und den Vermieter auf die Mängel hingewiesen haben, bleibt Ihnen im Grunde nur die Möglichkeit der Mietminderung. In meinen Augen sind alle angesprochenen Punkte Gründe für eine Mietminderung. Sie sollten nach Urteilen recherchieren, die Ihnen Anhaltspunkte für die Höhe der Mietminderung geben können.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  21. Hallo,
    ich habe mal eine Frage zur Mietminderung.
    Unser Balkon ist sehr renovierungsbedürftig, das heisst es lösen sich die Fliesen vom Boden und das Geländer ist sehr wackelig und die Halterungen im Boden sind auch nicht wirklich mehr fest.
    Wir wohnen im 3 Stockwerk, mein Sohn hat sich auch schon öfters die Füße aufgeschlitz an den lockeren Fliesen.
    Selbst unser Vermieter hat zu uns gesagt, als wir ihm den Balkon gezeigt haben, das der Balkon nicht sicher sei.
    Dann wurden unsere Türe weiss gestrichen..Mit der Zeit plattert die ganze Farbe von den Türen ab, auch darauf haben wir unseren Vermieter schon drauf angesprochen aber auch darauf reagiert er nicht. Unsere Türgriffe sind auch alle total lose und an ein paar Türen haben wir öfters die Klinke in der Hand.
    Kann ich in den beiden Fällen die Miete mindern und wenn ja um wieviel %.
    Über eine Antwort würde ich mich freuen !
    LG Sabrina

    Antworten
    • Hallo Sabrina,
      für den nicht nutzbaren / unsichern Balkon können Sie meiner Meinung nach auf jeden Fall die Miete mindern. Im Zweifel rechnen Sie die Wohnfläche des Balkons aus und mindern im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche. Mit der ermittelten Höhe liegen Sie auf jeden Fall im Bereich der Angemessenheit.
      Für die Türklinken und abplatzende Farbe sehe ich nicht wirklich eine Minderungsmöglichkeit. Mit ein bisschen Pech sind Sie laut Mietvertrag für die Kleinreparaturen verantwortlich und müssen die Schäden selbst beheben. Hier sollten Sie in den Mietvertrag schauen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  22. Guten Tag Herr Hundt,
    ich habe seid einiger Zeit Probleme, mit Lärm, der durch Vögel verursacht wird. (Dohlen).
    Es fänt meist so gegen 5.00 Uhr morgens an. Die Dohlen setzten sich auf das Dach, kratzen auf den Dachziegeln rum, bauen Nester und lassen dadurch auch ihre Stöcke auf das Dach fallen. Das Fenster, wo vor es passiert ist am Schlafzimmer. Durch das rum kratzen auf dem Dach und krächzen der Dohlen, wird seid Wochen bzw. Monaten schon mein Schlaf gestört und es zerrt an den Nerven. Im ganzen ist auf der ganzen Strasse ein sehr grosser Vogelbefall, die Bäume sitzen voll mit Nestern und die Tiere machen krach. Was kann ich tun? Worauf hab ich in diesem Fall Anspruch?
    Vielen Dank schon mal, ich hoffe Sie können mir helfen.

    Antworten
    • Hallo Mona,
      ich denke das krächzen und herumlaufen der Dohlen auf dem Dach ist kein Grund für eine Mietminderung. In meinen Augen werden Sie nichts unternehmen können – ich wüsste zumindest nicht was.
      Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht wirklich weiter helfen konnte.
      Dennis Hundt

      Antworten
  23. Hallo,
    Ich wohne jetzt mittlerweile seit 4 Monaten in meiner Wohnung. Problem ist, dass aus einer Wand, die sowohl im Schlafzimmer, als auch im Wohnzimmer/Küche ist, komische Klopfgeräusche kommen. Ich habe den Vermieter schon vor 4 Monaten darüber informiert und seitdem ist nichts passiert. Er hat mir vor 4 Monaten versichert, dass er jemanden vorbeischickt, der sich das anhören soll. Ich habe immer wieder angerufen und darum gebeten, dass das Geräusch abgestellt werden soll, da es mich um den Schlaf bringt und auch das Lernen (ich bin Studentin) für mich unmöglich macht, da ich keinen Moment der Ruhe habe. Ich müsste mich zum Schlafen und Lernen in die Badewanne legen. Was kann ich tun? Kann ich dem Vermieter jetzt einen Brief schreiben und sagen, dass ich die Miete mindern werde, da er sich um nichts gekümmert hat?

    Antworten
    • Hallo Niko,
      grundsätzlich halte ich eine Minderung aufgrund der beschriebenen Lärmbestätigung für möglich. Allerdings tappen wir ja vollkommen im dunkeln, woher das Geräusch kommen könnte. Das macht es natürlich schwierig die Höhe der Minderung abzuschätzen. Sie sollten versuchen abzuschätzen, in wie weit der Wohnwert gemindert ist.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  24. Hallo Herr Hundt,
    seit Anfang Juli wird die Außenfassade des Hauses, in der sich meine Mietwohnung befindet, renoviert und mit einer Isolierung versehen.
    Die Bauarbeiten gehen natürlich mit entsprechendem Lärm einher. Neben Maschinenlärm und Gehämmere kommen teilweise auch noch recht lautstarke Unterhaltungen hinzu.
    Meine Wohnung befindet sich im Keller und besitzt einen separaten Eingang zum Haus.
    Seit Montag dieser Woche ist es nun so, dass direkt vor dem Eingang meiner Tür ein Gerüst aufgestellt wurde. Am besagten Tag habe ich krankheitsbedingt die meiste Zeit im Bett verbracht.
    Am nächsten Tag kam dann die Überaschung. Als ich am Morgen meine Wohnung durch die Haustür verlassen wollte, versperrte mir das Gerüst den Weg.
    Um überhaupt nach draußen und zur Arbeit zu können, musste ich durch das Fenster klettern, welches ich dann wohl oder übel offen lassen musste. Es hätte also jeder ohne Probleme einbrechen können.
    Die momentane Situation sieht nun wie folgt aus: Die Gerüstplatte, die mir den Weg nach draußen versperrt, wird abends immer enfernt, dann kann ich problemlos die Wohnung verlassen. Tagsüber müsste ich immer nachfragen: „Bitte hebt die Platte doch kurz an, ich muss mal eben raus“ Ganz Toll.
    Hinzu kommt noch der Schmutz durch den Dämmstoff, der hier und dort abgeschmirgelt wurde, und den ich unter anderem auch in meine Wohnung trage.
    Soweit zu meinem Fall.
    Ich denke eine Mietminderung wäre da durchaus gerechtfertigt.
    Für mich stellt sich nur die Frage, in welchem prozentualen Bereich würde sich die Minderung bewegen?
    Vielen Dank für Ihre Auskunft.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Thomas

    Antworten
    • Hallo Thomas,
      danke für den ausführlichen Kommentar. Ich denke auch, eine Mietminderung ist auf jeden Fall möglich. Wie hoch die Minderung ausfallen kann ist immer unterschiedlich und vom Einzelfall anhängig. Das Amtsgereicht Hamburg geht von 15% Minderung bei einem eingerüsteten und mit Planen zugehängten Haus aus (einfach mal ein Beispiel für Sie). Das und weitere Urteile finden Sie in meinem Artikel: Mietminderung.
      Ihre Besonderheit mit der versperrten Tür, lässt sicherlich noch etwas Spielraum nach oben offen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  25. Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen seit September 2011 in einer Dachgeschoss- Mietwohnung und haben einen Vermieter dem alles „egal“ ist.
    Im September konnten wir überhaupt kein warmes Wasser benutzen, da ein Wasserrohr defekt war, es hat einen ganzen Monat gedauert bis der Vermietert etwas unternahm.
    Kaum hatten wir warmes Wasser, ist in der Wohnung (Küche, Bad, Schlafzimmer) ist Schimmel aufgetaucht. Wir meldeten dies dem Vermieter, allerdings meinte er, dass dieser Schimmel wegen Mangelbelüftung und zu wenigem Heizen entstanden ist, was aber nicht der Fall ist. Es wird regelmäßig gelüftet und bei „kaltem“ Wetter geheizt. Daraufhin haben wir die Nachbern über den Schimmel informiert. Uns wurde gesagt, dass die Vormieter schon Schimmel hatten und soger die Vor-Vormieter. Die Wohnung „stinkt“ auch nach Schimmel.
    Der Vermietert hatte damals versprochen den Schimmel beseitigen, hat aber nichts unternommen.
    Wir hatten ihm damals gesagt, dass solange er die Mängel nicht behebt, werden wir die Kaution nicht zahlen, da er die Mängel nicht behoben hat haben wir auch nicht gezahlt.
    Heute habe ich ein Brief vom Vermieter bekommen in dem er geschrieben hat, dass wir sofort die Kaution zahlen sollen, ansonsten geht die Sache vor Gericht.
    Mache ich mich strafbar, wenn ich die Kaution nicht zahle, immerhin haben in der Wohnung Schimmel und seine mündlichen Versprechungen hat er nicht eingehalten.
    Und wie sieht es aus mit Mietminderung, kann ich die selber machen oder muss dies der Anwalt bzw. Richter entscheiden.
    Liebe Grüße Ali

    Antworten
    • Hallo Ali,
      die Kaution hat im ersten Moment nichts mit den Mängeln in der Wohnung zu tun. Sie verletzten Ihre mietvertraglichen Pflichten, wenn Sie die Kaution nicht wie vereinbart zahlen. Wenn die Mängel tatsächlich im Verantwortungsbereich des Vermieters stehen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit die Miete angemessen zu mindern. Schauen Sie hier am besten nach ähnlichen Fällen / Urteilen, dann erhalten Sie einen Anhaltspunkt für die Höhe der Mietminderung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  26. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich hoffe sehr auf Ihre Hilfe, um nicht gleich einen Anwalt einschalten zu müssen.
    Ich habe seit Nov. 2010 einen kleinen Laden gemietet. Ein Teil der Schaufensterfront ist in einer Durchfahrt zu einem privaten Grundstück. Da ich ein Geschäft für Kindermode habe kommt es immer wieder mal vor daß Kinder von Kunden sich in der Einfahrt aufhalten oder sogar in den Innenhof laufen (der für Kinder nicht erkenntlich abgetrennt ist). Mein kollerischer Vermieter kommt dann „angesaust“ und schreit sowohl Kinder als auch Eltern (meine Kunden) so laut und unflätig zusammen, daß ich dadurch schon einige Kunden verloren habe.
    Kann ich hier nun endlich mit Mietminderung einen Riegel vorschieben? Hab viel Zeugen von Nachbargeschäften und eben die betroffenen Kunden
    Vielen Dank für Ihren Kommentar
    A. Seidel

    Antworten
    • Hallo Frau Seidel,
      eine Mietminderung sehe ich eher nicht. Vielmehr würde wohl ein Schild oder eine Kette Abhilfe schaffen. ich würde versuchen gemeinsam mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ansonsten sollten Sie sich tatsächlich für das weitere Vorgehen antwaltlichen Rat einholen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  27. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir wohnen nun seit 6 Wochen in unserer Wohnung und haben leider von Beginn an Mängel zu beanstanden, deren Anzeige bei der Hausverwaltung bis dato weitestgehend ignoriert worden sind (weder Anrufe bei der HV, noch E-Mails bzw. Einschreiben mit Rückschein inkl. angemessener Fristsetzung für eine Reaktion seitens der HV haben die zuständige Sachbearbeiterin/Verwalterin bisher bewogen, sich mit uns wenigstens in Verbindung zu setzen – bis heute haben wir telefonisch nur mit Kollegen kommuniziert, da die zuständige Kollegin ihr Telefon immer umgestellt hat (Zitat HV)).
    Insbesondere der vor 3 Wochen schriftlich erfolgte Hinweis, dass in der Wohung seit Verfliegen des Malergeruchs nach der Komplettrenovierung nun ein süßlicher Geruch festzustellen ist (je wärmer die Außentemperaturen sind, desto penetranter ist der Geruch, leider lässt er sich nicht lokalisieren, er scheint im Flur stärker zu sein als in den übrigen Räumen, in denen jedoch fast immer die Fenster gekippt sind und daher Frischluft hinein kommt), scheint auf taube Ohren zu stoßen, wir hätten aber gern die Ursache des Geruchs geklärt. Online-Recherchen lassen u.a. den Verdacht auf Schimmel im Mauerwerk zu, erhärtet wird der Verdacht unsererseits, da vor der malermäßigen Renovierung an einer Außenwand oberhalb des Oberlichtes Schimmelflecke sichtbar waren (nach Aussagen der Malerfirma war der Schimmel allerdings oberflächlicher Natur, wurde behandelt und übermalert). Das Gebäude ist ein Altbau, wir wohnen im Hochparterre, der Keller ist wie bei solcher Bausubstanz häufig leicht feucht.
    Nun sind wir keine Energiesachverständigen, hätten gern aber einen solchen, der sich die Wohnung anschaut und die Ursache für den Geruch findet, im besten Fall natürlich den Schimmelverdacht widerlegt. Weiterhin stellen wir uns die Frage, ob durch die „Geruchsbelästigung“ die Miete gekürzt werden kann und wenn ja, um welchen Prozentsatz und ab welchem Zeitpunkt (Zeit der Mängelanzeige oder erst nach Ablauf einer neuerlichen Frist, die dann aber sicher wieder ignoriert werden wird). Im Allgemeinen wissen wir nicht, wie wir nun weiter vorgehen sollen – irgendwann muss sich doch mal ein Zuständiger der HV bei den Mietern melden?
    Mit bestem Dank,
    M. Thomas

    Antworten
    • Hallo Frau Thomas,
      wenn Sie in dem Geruch einen Mangel sehen, dann besteht sicherlich die Möglichkeit die Miete angemessen zu mindern. Wie hoch einen Minderung ausfallen kann ist fraglich und abhängig von der individuellen Situation bei Ihnen. In jedem Fall würden Sie so den Druck auf die Verwaltung erhöhen. Viel mehr kann ich zu Ihren Fall leider garnicht schreiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
    • Hallo Lisa,
      möglicherweise sind bei Punkte keine Gründe für eine Mietminderung. Wenn man in ein altes Haus zieht, muss man sich darauf einstellen, dass die Fenster und das Dach nicht auf dem neusten Stand sind. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  28. Hallo Herr Hundt,
    ich habe in meiner Mietswohnung seit Einzug das Problem, dass ich weder Telefon noch Internet nutzen kann. Eine Leitung in der Wohnung ist vorhanden, dennoch ist seit 2 Monaten noch kein Ende in Sicht obwohl sich die Vermieterin sehr kooperativ zeigt durch Bezahlung eines Elektrikers. Nach dem bereits 2ten Schaltungstermin schien es zu funktionieren, aber jetzt ist die Diagnose es fehle die Leitung von der Strasse zum Haus wofür die Telekom verantwortlich sei. Nun meine Frage: kann ich deswegen die Miete mindern da mir vor Einzug versichert wurde es würde funktionieren?
    Wenn ja, wieviel wäre angemessen, da ich die zeit auch durch Surfsticks überbrücken müsste.
    Vielen Dank.
    Benjamin

    Antworten
    • Hallo Benjamin,
      ob das einen Grund für eine Mietminderung darstellt kann ich leider nicht sagen, schließlich ist das Internet / Telefon kein Mietbestandteil. Sie schließen einen Vertrag ja mit dem jeweiligen Anbieter.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  29. Sehr geehrter Herr Hundt
    ist es ein Kündigungsgrund für den Vermieter, wenn Mieter und Vermieter nur noch über einen Anwalt kommunizieren.
    Gehört dies zum Hausfriedensbruch?
    Mfg Anitta Hennig

    Antworten
  30. Guten Abend,
    Wir wohnen jetzt seit einem halben Jahr in unserer Dachgeschosswohnung. Was uns extrem stört. Sobald wir das Fenster öffnen kommt ein übler Geruch ins Schlafzimmer. Dieser verzieht sich erst, wenn wir unsere Wohnung komplett Lüften. Wir können kaum schlafen, vor lauter Gestank. Wir glauben, dass es an den Dachentlüftungen liegen könnte, die direkt unter dem Schlafzimmerfenster liegen.
    Als wir die Wohnung bezogen, war uns das nicht in diesem Maße bewusst.
    Was raten sie uns?
    Viele Grüße
    Christian

    Antworten
    • Hallo Christian,
      ich würde versuchen gemeinsam mit dem Vermieter die Ursache für die Geruchsbelästigung zu finden. Wenn sich der Gesuch nicht abstellen lässt, bleibt wohl die Möglichkeit der Mietminderung. Aber auch das ist sicherlich nicht zielführend, Sie wollen schließlich eine Wohnung ohne Mängel.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  31. Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Meine Kinder und ich wohnen in einer Mietwohnung im 8. Stock.
    Am 19.09.2012 wurde schriftlich angekündigt, dass ab dem 24.09.2012 für ca. 2 Wochen der Aufzug von der Technik her erneuert wird. Nun ist es so, dass die Firma erst drei Tage später also heute erst mit den arbeiten begonnen haben und das vor Beginn des Wochenendes und ich mehrmals täglich mit Kindern und Einkäufen in den 8. Stock laufen muss, was wie sich jeder sicherlich vorstellen kann, die reinste Tortour ist!!!!! Jetzt würde ich gerne wissen, welche Rechte ich in diesem Fall als Mieter haben und oder ob mir jemand einen Rat geben kann, bezüglich einer Mietminderung?
    Dies soll natürlich keine Rechtsberatung sein, ich würde einfach nur gerne ein paar Tipps haben!
    Vielen Dank im Voraus!
    MfG Daniela Jäger

    Antworten
    • Hallo Frau Jäger,
      ein (zeitweise) nicht funktionierender Aufzug ist ein klarer Mangel der Grund für eine Mietminderung sein kann. Je nach Einzelfall kann die Minderung verschieden hoch ausfallen. Ich würde an Ihrer Stelle nach Urteilen suchen, die Ihnen einen Anhaltspunkt für die Höhe der Mietminderung geben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  32. Grüß Gott Herr Hundt,
    wir (eine 4er WG) haben folgendes Problem. Seit ca. einem Jahr, haben wir einen Wasserschaden in unserem gemeinsamen Wohnzimmer. Dieser Wasserschaden machte sich bemerkbar, da sich auf den Wänden schimmel bildete. Es wurde im Zuge dieses Wasserschaden sämtliche Versuche gestartet, um die Schadensursache zu finden. Jedoch ohne Erfolg. In diesem Zuge haben wir über den fast ganzen Zeitraum die Miete um den Quadratmeteranteil des Wohnzimmers reduziert. Nun vermuten die Baufirmen, das es die Wasserleitungen die in der Decke verlaufen sind. Diese werden jetzt ausgetauscht, was zu einer weiteren Lärmbelästigung kommt (ca 4-5 Wochen). Ist es möglich die Miete um einen größeren Anteil zu mindern ? Ich meine die Arbeiten erstrecken sich jetzt schon über einen Zeitraum von einem Jahr :-/
    Grüße B. Bodis

    Antworten
    • Hallo Herr Bodis,
      es liegt ja im Grunde auf der Hand, das die Einschränkung durch die Bauarbeiten noch größer werden. Daher sehe ich auf jeden Fall die Möglichkeit die Minderung an den Mangel anzupassen. Wie hoch die weitere Minderung ausfallen kann, müssen Sie in Ruhe abwägen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  33. Guten Tag!
    Wir haben heute (an einem Freitag) die Mitteilung unserer Hausverwaltung erhalten, bis zum Montag die Balkone freizuräumen, da die Fassade gestrichen werden soll. Die Arbeiten sollen ca. 6 Wochen andauern. Während dieser Zeit wird das Haus komplett eingerüstet.
    Nun wollten wir 1. gern wissen, ob es für solche Arbeiten nicht zumindest eine angemessene Frist gibt, die zwischen Ankündigung und Beginn der Maßnahme eingehalten werden muss.
    Desweiteren sind wir aufgefordert während der Zeit, in der das Gerüst steht, die Fenster geschlossen zu halten, da die Arbeiten zeitweise mit einigem Schmutz verbunden sein können.
    2. Ist aufgrund der Maßnahme eine Mietminderung gerechtfertigt?
    Vielen Dank im Voraus und ein erholsames Wochenende.

    Antworten
    • Hallo John-Detlef,
      1. Ja, unser Menschenverstand schlägt schon Alarm und sagt uns, dass eine angemessen Frist besser gewesen wäre. An der Nichteinhaltung werden Sie aber nichts ändern können.
      2. Ja, es bestehen eindeutig Mängel (nicht Nutzbarkeit des Balkons, Verdunklung, Lärm, Dreck) die Gründe für eine Mietminderung sein können.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  34. Mein Vermieter hat wohl schon seit längerem keinen Strom und Gas bezahlt, darum wurde uns beides ausgestellt. Ich habe immer an ihm bezahlt. (wir haben einen gemeinsamen Zähler ich zahle einen Grundbetrag, 300€ warm ist nur eine kleine Wohnung 30m2) Ich und meine Tochter hatten jetzt 4 Tage keinen Strom und Gas (Heizung und Warmwasser) Warmwasser und Heizung haben wir jetzt immer noch nicht. Wie weit kann ich die Miete mindern??
    Schon mal Danke im Vorraus
    LG Franziska

    Antworten
    • Hallo Franziska,
      eine Mietminderung ist immer Einzelfallabhängig. Urteile können Ihnen einen Richtlinie geben. Eine konkrete Höhe kann ich Ihnen leider nicht nennen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  35. Ich wohne seit zwei Jahren in einem neuen Ort in einem Haus welches eine relativ hohen Wechsel an Mietern hat. Die Wohnung nebenan hatte in meiner Zeit bereits drei Mietwechsel und der dritte Mieter ist echt schlimm. Er hämmert gerne um die Mittagszeit und auch schon mal den ganzen Tag über. Ich bin als Texter selbstständig und benötige Ruhe bei der Arbeit. Wenn er dann mit den Gehämmere anfängt, raubt es mir die Konzentration.
    Der Nachbar scheint arbeitslos oder so zu sein, da er den ganzen Tag in der Wohnung ist und offenbar nur Hämmern im Sinn hat. Einmal hat er sogar eine laute Party bis 3 Uhr nachts veranstaltet und führte zu Beschwerden seitens der Nachbarn von unten. Ich möchte den Nachbar auf das „Hämmerle“-Problem gerne mal ansprechen, traue mich aber nicht da ich keinen Streit anfangen möchte.

    Antworten
  36. Hallo,
    ich wohne seit einigen Tagen in einem neu sanierten Altbau (Ende 30er Jahre errichtet). Nun wurden (bis aufs Erdgeschoß) im 1. und 2. OG. kein Estrich gelegt und das neue Laminat auf die alten Dielen, welche befestigt wurden, gelegt. Daraus folgt das in den Wohnräumen zur Wand hin der Boden nicht in der Waage liegt ( speziell die Außen- bzw Wohnungstrennwände). Hat für mich als Mieter denn Nachteil das ich verschiedene Möbel z. Bsp Tisch nicht überall platzieren kann da dieser kippelt bzw ich verschiedene Möbelstücke unterkeilen muss… Ist das so rechtens bzw liegt hier ein Mangel vor der von seiten des Eigentümers/Vermieters gerichtet werden müsste. Kann ich die Miete mindern .. Ich zahle 7,00 € kalt und kann den Wohnraum nicht so individuell nutzen wie ich möchte.. Danke für eine Antwort im vorraus.

    Antworten
    • Hallo Alex,
      ich sehe keine Möglichkeit für eine Mietminderung. Sie wohnen in einem Altbau, da sind Wände, Decken und Böden nicht ganz gerade. Das haben Sie in meinen Augen mit der Anmietung stillschweigend akzeptiert.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  37. Guten Tag,
    ich benötige ein paar Informationen und vllt können Sie mir ja dabei helfen.
    Im Juli 2011 bezog ich meine jetzige Wohnung. Nach Unterzeichnung des Mietvertrages sind uns während er Renovierungsarbeiten einige Mängel aufgefallen. Diees haben wir der Vermieterin auch in einem persönlichen Gespräch innerhalb unserer Wohnung (sie wohnt nebenan) mitgeteilt.
    Darunter unter anderem (Lichtschalter im Flur/Treppenaufgang (Maisonette) waren nicht vorhanden, sämtliche Türdichtungen fehlten, das Oberlichfenster in der Küche lässt sich nicht ganz schliessen, Lüftung im Bad nicht vorhanden (Loch in der Decke mit heraushängendem Kabel usw.)
    Der Vermieterin sind jedenfalls sehr bald nach Einzug diese Mängel persönlich gezeigt und mitgeteilt worden. Eine Anmahnung von Mietminderung habe ich nicht gemacht (bin einfach zu naiv in vielen Fällen). Im Winter stellte ich dann fest, dass die Heizung im Wohnzimmer nicht funktioniert. Sie wird lediglich oben drauf leicht lauwarm. Der Rest des Heizkörpers bleibt kalt. Dies teilte ich der Vermieterin ebenfalls persönlich mit. Sie meinte dann, ich solle mir mal nen Entlüftungsschlüssel besorgen und sie entlüften. Hab ich getan, aber es gibt gar keine Vorrichtung für diese Art Schlüssel. Also geht die Heizung bis heute immer noch nicht und es wird gerade ja wieder kalt.
    Das Schloss in meinem Briefkasten ist defekt. (hängt locker aus der Befestigung raus), dies sieht sie jeden Tag, weil sie ja dort wohnt und den Briefkasten gleich neben meinem hat. Bisher nichts passiert.
    Wir hatten einen wasserschaden durch ein undichtes Dach im April diesen Jahres und dann nochmal ein kleinerer im Juni (weil das Dach nicht fachgerecht repariert worden war). Davon habe ich Bilder und die Vermieterin war ebenfalls vor Ort, weil ich ihr den Schaden damals angezeigt hatte.
    Meine Frage: Ich werde zum 31.1.2013 ausziehen, kann ich im Hinblick auf die nun noch verblebenden zu zahlenden Monatsmieten (2 Stück) Mietminderungen für die nie behobenen Schäden geltend machen? Die würden die zu zahlende Miete für die beiden restlichen Monate weit überschreiten (wenn ich nach dem Mietminderungskatalog gehe und nur die angezeigten Mängel berücksichtige).
    Ich weiss, es ist viel auf einmal, aber ich würde mich über eine kurze Antwort sehr freuen, vielen Dank im voraus
    MFG
    Trice

    Antworten
    • Hallo Trice,
      eine Mietminderung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Einige Punkte würden eine Minderung sicherlich rechtfertig, andere vielleicht nicht. Wenn es wirklich um ganze Monatsmieten geht die Sie mindern wollen, würde ich vorab eine rechtliche Beratung empfehlen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  38. Lieber Herr Hundt,
    ich bin zum 1. November in eine neue Wohnung gezogen. Ich hatte mich beim Ansehen sofort verliebt, das war genau das, was ich wollte. Es handelt sich um drei Zimmer, eine Küche, Bad und WC sind getrennt.
    Vor dem Einzug sollte eigentlich das Bad saniert werden. Die Wohnung stand einen Monat leer, Zeit genug wäre also gewesen. Bei der Wohnungsübergabe am 28. Oktober war das Bad noch nicht fertig, es hieß, zum Einzug, spätestens aber zwei Tage danach wäre es soweit. Ich dachte mir – gut, damit kann ich leben.
    Ich konnte erst am Samstag, das war der 10. November, zum ersten mal duschen und das auch nur provisorisch, denn die Garnitur passt nicht richtig (da ist jetzt der alte Schlauch an der neuen Garnitur) und es tröpfelt nur aus der Brause. Das warme Wasser funktioniert nur leidlich – fertig gefliest ist das Bad auch noch nicht. Ein weiterer Mangel ist, dass ich in der Küche immer noch keinen funktionierenden Wasserhahn habe.
    Das zweite Problem ist, dass ich beschlossen habe, eines der drei Zimmer unterzuvermieten, weil es allein dann doch etwas teuer geworden wäre. Alles mit dem Vermieter abgesprochen, alles gut. Eine Mitbewohnerin war schnell gefunden, wir fanden uns sympathisch, auch alles gut. Dann jedoch zog sie am letzten Wochenende hier ein und es stellte sich heraus, dass sich in ihrem Zimmer hinter der Tapete der Putz löst. Ein Streichen oder neues Tapezieren war also unmöglich. Ich telefonierte mit dem Vermieter, der sagte, dass der Handwerker, der das Bad macht, dann gleich das Zimmer meiner Mitbewohnerin mitmachen würde. In der letzten Woche am Montag sollte es losgehen. Meine Mitbewohnerin war da schon sehr ungehalten, weil sie nun in das Zimmer natürlich nicht richtig einziehen kann. Zudem musste sie all ihre Möbel und Kartons in die Zimmermitte rücken und alles mit Folie abdecken. Alles gemacht.
    Weil das mit dem Bad nun noch länger dauerte, ist in der letzten Woche im Zimmer meiner Mitbewohnerin GAR nichts passiert. Sie hat während der Zeit auf einer Isomatte in meinem Arbeitszimmer geschlafen, weil ihre Möbel ja alle abgedeckt werden mussten. Heute wollte der Handwerker kommen, das Bad fertig machen und mit dem Zimmer meiner Mitbewohnerin beginnen. Er ist jedoch nicht aufgetaucht. Das Problem ist jetzt auch noch, dass meine neue Mitbewohnerin wegen der ganzen Mängel 1. den Mietvertrag nicht unterschrieben hat, 2. die Kaution nicht gezahlt hat, und ich 3. keine Miete für diesen Monat bekommen habe. Ein persönlicher Clinch zwischen uns beiden entsteht nun also auch gerade (aber das gehört natürlich nicht hierher), obwohl ich sie, was die Miete betrifft, gut verstehen kann.
    Der Vermieter ist nicht erreichbar, er geht seit über einer Woche nichts ans Telefon. Ich habe ihm schon zwei E-Mails geschrieben, meine Mitbewohnerin hat ihm auch eine geschickt – keine Reaktion.
    Haben Sie einen Ratschlag für mich?
    Herzlich Dank!
    Annalena

    Antworten
    • Hallo Annalena,
      danke für den tollen Kommentar. Wenn Ihr Vermieter nicht zu erreichen ist und es keine Vertretung gibt, habe ich leider auch keine wirkliche Idee. Sie könnten ihm schreiben, dass Sie sich das Recht vorbehalten, für die Mängel die Miete zu mindern. Damit würde Sie sich als Optionen offen halten. Falls Sie ein Interesse an finanzieller Entschädigen haben.
      Ansonsten müssen Sie wohl warten, bis der Vermieter sich meldet oder Sie Ihn erreichen. Wenn Sie die Arbeiten selbst auf eigene Rechnung beheben lassen und dann die Miete entsprechend einbehalten begeben Sie sich auf dünnes Eis. Hier würde ich vorab eine Beratung durch einen Anwalt empfehlen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  39. Hallo Herr Hundt,
    ich bin Ende November in eine 3-Zimmer Wohnung eingezogen.
    Eines der Zimmer hat etwa 7 qm. Ich habe gehört, dass Zimmer unter 10 qm nur als halbes Zimmer gelten. Stimmt das? Kann ich dadurch eine Mietminderung verlangen, da ja mehr Zimmer im Mietvertrag stehen? Also es sind nur 2,5 und nicht 3 Zimmer?
    Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort!
    Angelika

    Antworten
    • Hallo Angelika,
      ja, in der Praxis gelten Zimmer mit weniger als 10 Quadratmetern als halbe Zimmer. Ob das ein Mietminderung rechtfertig kann ich Ihnen nicht sagen. Schließlich wussten Sie wie groß die einzelnen Zimmer sind.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  40. Hallo Herr Hundt,
    ich lebe in einer Wohngemeinschaft. Mein Zimmer hat einen eigenen Balkon welche auch nur von meinem Zimmer zugänglich ist. Im Mietvertrag wird dieser Balkon nicht explizit erwähnt. Nun stellte sich heraus, dass Einsturzgefahr besteht und der Balkon bis auf weiters nicht mehr genutzt werden darf. Mein Vermieter argumentiert nun, dass eine Mietminderung nicht rechtens sei da der Balkon im Mietvertrag nicht explizit erwähnt wird. Stimmt dies oder kann ich die Miete mindern?
    Beste Grüße
    Beate Thiel

    Antworten
  41. Hallo Dennis,
    bei uns ist seit 21. Dezember 2012 bis voraussichtlich Ende April 2013 das Tiefgaragentor kaputt, d. h. das Tor steht Tag und Nacht offen.
    Das Tor weist keinen modernen Standard auf und kann nicht repariert werden da die Materialen nicht mehr beschafft werden können, es muss erneuert werden.
    Anfang Februar 2012 wurde die Windschutzscheibe unseres Kfz nachts eingeschlagen.
    Die Scheibe musste erneuert werden und wir bleiben auf der Selbstbeteiligung von € 150,– sitzen, den Löwenanteil trägt unsere Teilkaskoversicherung.
    – die Polizei nimmt den Schaden nicht auf, sie verweist uns auf Zivilklage
    – die Vermieterin, die die volle Tiefgaragenmiete bekommt, sagt, es ist nicht ihr Verschulden….
    – die Hausverwaltung hat angeblich keine Versicherung die den uns entstandenen Schaden von € 150 übernimmt.
    Wer muss in diesem Fall bezahlen?
    Für eine Beantwortung wären wir sehr dankbar.
    Liebe Grüße
    Dagmar

    Antworten
  42. Hallo Herr Hundt!
    Ich wohne in einem Gebäude, in dem größe Bauarbeiten seit Mai 2012 laufen. Laut einer Vereinbarung mit dem Vermieter, habe ich -20% bezahlt von Juni bis zum Dezember. Das voraussichtlich Ende der Bauarbeiten war Ende Dezember. Seit Januar, ohne Vereinbarung, mindere ich der Miete in 10% (viel weniger/weniger oft Lärm, aber alle Gerüste sind noch da, Staub, usw). Ich habe gedacht, dass die Bauarbeiten nur ein bisschen länger dauern würden. Das Problem ist, dass ich heute (nach Anfrage) informiert wurde, dass die Bauarbeiten bis zum mindestens nächsten Mai dauern werden. Das heißt, eine Verspätung (um damit eine noch länger Störung) von mindestens 4 Monaten.
    Meine Frage ist: kann ich die Minderung etwas erhöhen, wegen nur der Verspätung oder wegen der längeren Dauer der Bauarbeiten? Ich denke, dass eine Dauer von 7 Monaten schon sehr störend ist, aber noch störender ist sich in dieser Situation für ein Jahr zu befinden… Außerdem würde eine „progressive“ Minderung nach Dauer der Bauarbeiten den Vermieter unter Druck setzen, die Bauarbeiten schneller zu enden (in einigen Tagen sieht es so aus, als niemand in dem Bau arbeitet, oder nur für wenige Stunden…). Alles, was ich möchte, ist, dass diese Belästigung so bald wie möglich aufhört.
    Ich danke Ihnen sehr im Voraus für Ihre Meinung!
    Beste Grüße,
    Bianca

    Antworten
  43. Hallo Dennis,
    wir haben in unserer Wohnung einen uralten Flüssiggas Beuler von Junkers (mindestens 25-30Jahre alt) über diesen wir Warmwasser und Heizung erhalten. Leider fällt dieser seit Jahren immer wieder mehrmals im Jahr aus und der Beuler macht Sommer wie Winter beängstigende Geräusche. Bevorzugt im tiefsten Winter stehen wir regelmäßig ohne Heizung und Warmwasser da. Der Schornsteinfeger ist immerwieder die Emissionswerte am bemängeln. Des weiteren hab ich jahr für jahr horende Nebenkosten Nachzahlungen und kriege gesagt, dass wir unheimlich viel Gas verbrauchen obwohl ich mit bedacht kontrolliert heize und trozdem selten 18 grad erreiche. In der vorherigen Wohnung bekamm ich mehrmals die Nebenkosten gesenkt da wir so wenig verbrauchten. Ich habe mein Heizverhalten nicht geändert im Gegenteil, bemühe ich mich noch weniger zu heizen. Meist nur im Kinderzimmer, Wohnzimmer und bei Bedarf im Bad. In allen anderen Räumen ist die Heizung aus. Meines Erachtens kann da was nicht stimmen.
    Was kann ich tun?

    Antworten
  44. Hallo Herr Hundt,
    wir sind in eine Wohnung mit Spitzboden gezogen. Die Etagen werden mit einer Wendeltreppe mit einander verbunden. Die Treppe wird von Tag zu Tag instabiler und ist nicht mehr im Lot. Vor 9 Wochen haben wir dies dem Vermieter gemeldet. Nach 4 Wochen kam ein Handwerkerservice ins Haus, zog einige Strebe an, nahm ein Teil vom Handlauf mit und meinte nun sei sie erst einmal sicher (kein Fachmann). Nach einigen Tagen löste sich die Treppe wieder und ich bin schon ausgerutscht. Unser Sohn darf oben nicht mehr spielen, da wir Angst um seine Sicherheit haben. Unser Schlafzimmer und das Kinderzimmer liegt im Spitzboden. Leider ist bis Dato nichts passiert und auf eine detaillierte Mail mit den Mängeln und Fotos wurde nicht reagiert.
    Nun möchten wir eine Mietminderung durchführen….in der Hoffnung, dass sich dann der Vermieter meldet. Wir liegen mit 4€ / qm über dem Mietspiegel, also „gehobene Ausstattung“….wären 30% zu viel…. die Räume können nicht im vollen Umfang genutzt werden und es liegt eine Verletzungsgefahr vor.
    Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich freuen.
    LG S. Schulz

    Antworten
    • Hallo Saskia,
      jede Mietminderung ist ein besonderer Einzelfall. Genauso sind auch Urteile von Gerichten zu betrachten, alles Einzelfälle. Daher kann ich zu Ihrer speziellen Situation leider nicht sagen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  45. Hallo,
    Meine Wohnung wird für 3 Wochen in Küche, Flur und Bad komplett saniert. Dabei wird der Strang mit Gas entfernt und neue Leitungen für Warmwasser verlegt.
    In dieser Zeit kann ich nicht Duschen, mir nichts zu essen machen und keine Wäsche waschen.
    Die Toilette ist 3 Aufgänge weiter für alle zu benutzen.
    Die Sanierung ist fristgerecht angekündigt worden, kann ich dennoch auf eine Mietminderung pochen?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Antworten
  46. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin vor 4 Monaten in unsere (Mutter + 1 Jahr altes Kind) neue Wohnung gezogen – es wurden zu dieser Zeit bereits Bauarbeiten (mit Gerüst) am Haus vorgenommen, dedoch ein paar Wohnungen weiter von unserer Wohnung entfernt. Nun wurde das Gerüst abgebaut und auf der anderen Seite des Gebäudes wieder aufgebaut. Leider sind wir in der Reihe, wo das Gerüst vorher UND nachher steht. Zudem wurde nun die Beförderungswinde und der Aufstieg für die Bauarbeiter, sowie deren „Pausenplatz“ direkt vor undserem Balkon (EG) errichtet. Meine Frage ist nun ob wir trotzdem die Miete mindern können, obwohl die Baumaßnahmen ja bereits zum Einzug in die Genossenschaft bekannt waren?
    Vielen Dank für ihre Antwort.

    Antworten
    • Hallo Wolf,
      wenn Sie beim Einzug über die Bauarbeiten informiert waren, ist das mit sehr großer Sicherheit ein Ausschlussgrund für eine Mietminderung.
      Es wäre ja auch sehr widersprüchlich: Erst akzeptieren Sie die Umstände bei Ihrem Einzug, dann wollen Sie mindern. Da wird der Vermieter wahrscheinlich nicht mitgehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  47. Sehr geehrter Herr Hundt,
    unsere Wohnungsbaugeselschaft hat uns darueber in Kenntnis gesetz, das unsere Hausfassade und die Balkone instandgesetz werden. Der Brief ist vom 30.04.2013.
    Zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon Blumen in meinen Kaesten in Hoehe von 80 €.
    Meine Blumen musste ich alle verschenken.
    Die Baumassnahmen sollten am 17.07.2013 beginnen und am 17.09.2013 enden, heute ist der 30.07.2013 und unser Haus (4 Aufgänge) ist noch nicht mal komplett eingerüstet.
    Da ich ja waehrend der Baumassnahmen meinen Balkon nicht nutzen kann, kann ich meine Miete mindern.
    Mit freundlichen Gruessen
    Simone T.

    Antworten
  48. Hallo
    Wir sind letztes Jahr in unsere Wohnung gezogen.
    Seit dem haben wir nur ärger. Gleich noch vorne weg unsere Wohnung gehört nicht dem Haus Besitzer sonder der Schwester.
    Unter uns wohnt die Tante und die andere Tante kommt jeden Tag zu ihr. Beide mobben uns vor unserem Einzug hat es geheißen wir sollen einen Briefkasten anbringen als wir das gemacht haben hat es den Tanten nicht gepasst da er nicht so aussah wie ihrer. Dann hat unsere Vermieterin gesagt wir dürfen vorne das Auto abstellen dann haben die Tanten Blumentöpfe aufgestellt das man dich nicht mehr hinstellen kann weil wenn was vom Haus aufs Auto fällt müssen Sie für den schaden aufkommen hinten dürfen wir es auch nicht hinstellen da dort kein Parkplatz ist der Hausbesitzer darf es aber und er kommt nur 6mal im Jahr und wenn er da ist, ist es noch schlimmer er stellt die Heizung ab. Hat meinen Lebensgefährten ins Gesicht geschlagen. Er lässt im Haus überall das licht Stunden brennen. Wenn er nachts ins Bett geht trampelt er so stark das unsere kleine auf war. Wir haben jedesmal unsere Vermieterin angerufen die ein Haus weiter wohnt sie kommt nur noch mit der aussage geht euch aus dem Wege weil sie will keinen streit verursachen mit ihrer Familie jetzt wollen wir ausziehen kann ich die letzten Monate die miete noch mindern. Das waren jetzt nur ein paar Sachen was sie mit uns gemacht haben. Haben auch schon eine neue Wohnung sind das auch Gründe aus einer fristgerechten Kündigung eine fristlose zu machen. ??
    Viele Grüße
    Gebhardt

    Antworten
  49. Hallo
    ich würde gern eine kurze Frage stellen.
    Meine Schwester ist vor 2 Wochen in eine eigene Wohnung gezogen bei Übergabe der Wohnung wurden ihr nicht alle Schlüssel gegeben Briefkasten und Kammer Schlüssel fehlen es wurde gesagt das die nachgereicht werden aber bis jetzt hat sich da keiner gemeldet.
    Auch mussten wir heraus finden das es in dem haus nicht ganz geheuer ist es wurde in eine Wohnung eingebrochen wo jemand aber ein Schlüssel gehabt haben muss weil nach dem einbruch die Türe wiede zugeschlossen auch musste meine Schwester die Nacht selbst erfahren, das jemand versucht hat sich an ihrer Tür zu schaffen zu machen sie hat sich dann bemerkbar gemacht und der jenige ist dann abgehauen leider konnte meine Schwester nicht sehen wer es war.
    Was kann man gegen tun weil viele Mieter versucht haben sich mit der Verwaltung in verbindung zu setzen aber wohl der Vermietung eigentlich so alles egal ist und die sich nicht wirklich um die Angelegenheiten der Mieter zu kümmern.
    Mit freundlichen Grüßen
    Nicole

    Antworten
  50. Hallo,
    bei uns wurden in den Mietwohnungen gestern neue TV Kabel gelegt. Und zwar mitten durch mein Wohnzimmer von unten nach oben, für meine Übermieter. Die haben mir nun an die komplette Wohnzimmerwand einen Kabelkanal gesetzt. Das sieht verdammt bescheiden aus. Das ist eine Dauerhafte Lösung. Kann ich Mietminderung beantragen?

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  51. Hallo
    Ich wohne seit 12 Jahren in meiner Wohnung, nun habe ich Mängel in der Wohnung aus dem Keller steigt die Feuchtigkeit( wurde gemessen 100%) rauf mein Laminat bricht auf , die Wand in dem Zimmer misst auch 100% Feuchtigkeit wurde alles durch einen Gutachter gemessen. Im Schlafzimmer habe ich durch die defekte Rollade kein Tageslicht mehr, und mein Vermieter wurde auch schon per Brief Einschreibe darauf aufmerksam gemacht wir haben ihm auch eine frist gesetzt.
    Nur stört ihn das nicht viel.
    mfg. Probst

    Antworten
  52. EInen wunderschönen guten Abend,
    ich wohne zwar erst seit einem Monat in meiner neuen Wohnung, doch mein Problem ist das selbe, welches auch mein Vormieter schon angezeigt hatte. Die Tür vom Wohnzimmer zum Balkon hängt, wie der Laie sagt, in den Angeln. Das Material (im speziellen: Aufhänungen und Schaniere) weisen deutliche Alterserscheinungen aus. Dazu sei gesagt, dass ich als Konstrukteur im Maschinenbau arbeite und mich von daher sehr sehr gut mit Materialeigenschaften von Metallen und baulich verwendeten Kunststoffen auskenne. Durch dieses „Durchhängen“ der Balkontür lässt sich diese nicht mehr richtig schließen. Man muss sie mit Kraft anheben und sofort zudrücken. Aber dennoch ist die Dichtigkeit nicht gegeben. Bei Regenfall kommt es regelmäßig zu Wassereintritten. Des weiteren hab ich erst 3 Wochen NACH meinem Einzug und auch erst nach zahllosem Nachfragen einen Schlüssel zum mietvertraglich zugesichertem Kellerraum bekommen. Um welchen Kellerraum es sich handelt, konnte mir meine Vermietung jedoch nicht sagen, ich solle Zitat: „Einfach mal probieren, wo der Schlüssel passt“.
    Meine Fragen nun:
    Für den 3 Wochen lang fehlenden Schlüssel: Wäre es rechtens für die Zeit ders Nichterfüllens von Mietvertragsinhalten die Miete ( nach prozentualer Zulässigkeit versteht sich) zu kürzen?
    Zu der Balkontür: Darf ich, da der Mangel schon lang bekannt war und auch angezeigt worden ist, die Miete ohne erneuten Hinweis auf Mietkürzung eigenständig kürzen?
    Nachtrag zu der Balkontür: Vor etwas über meiner Woche rief mich der Eigentümer an, dass sein Handwerker sich Zitat: „Die Tage“ bei mir melde. Diese Zeitangabe sehe ich als 2-3, höchstens 4 Tage. Jedoch nicht mittlerweile 9 Tage!!!

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  53. Hallo,
    ich bin mit meiner Freundin zum 1.12 in eine neue Wohnung gezogen weil wir ein Kind bekommen (das wusste die Vermieterin). Als wir mit dem renovieren fertig waren sind uns Wasserflecken im Wohnzimmer aufgefallen ( über der Balkontür = sind 3 große Fenster wie eine art Panorama „Wand“ ). Nach 4 Wochen sind uns Schimmelpilze aufgefallen die durch die Tapete gekommen sind und wir haben die ganze Wohnung durchsucht. An jedem Fenster hatten wir kleine Schimmelpilze die wir fotografiert haben, auch im Wohnzimmer haben wir diese fotografiert.Als dann Anfang Januar stärkere Stürme bei uns in der Stadt waren wurde der Schimmel immer größer bis ich die Tapete entfernte um nach zusehen wie weit der Schimmel schon ist.Unter der Tapete waren die Gipsplatten schon so weich das ich diese mir dem Finger eindrücken konnte. Die Steine ( von der Außenwand ) waren nass. Auch das haben wir fotografiert und sind wieder zur Vermieterin.Diese hatte uns versichert darum zu kümmern und bis heute ist nichts geschehen. Das letzte mal als wir ihr „hinterherrennen“ mussten um auch nur eine Antwort von Ihr zu bekommen War am 25.01 und heute haben wir den 7.03 und in einer Woche kommt das Kind. Wie weit darf ich in diesem Fall gehen darf ich ohne der Vermieterin noch eine weiter Frist zu setzten die Miete kürzen?

    Antworten
    • Hallo Cüneyt,
      das Recht zur Mietkürzung besteht ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel aufgetreten und der Vermieterin angezeigt wurde.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  54. Hallo Herr Hundt,
    Ich wohne in meiner DG Wohnung schon ca. 4 jahre und habe ein Problem mit den Fenstern.
    Es sind Holzfenster die 15 Jahre alt sind, also sehen diese auch nicht mehr so gut aus ( Lasur geht ab ).
    Nun sind meine Nachbarn ausgezogen, und bevor neue kamen wurden dort die Fenster ausgetauscht in schöne neue Moderne Fenster.
    Ich fragte nach wie es bei mir aus sehe ob ich auch neue bekomme, darauf bekam ich die Antwort nein und ich solle mich selber darum kümmern meine Fenster neu zu streichen.
    Ist das so in Ordnung?
    Und außerdem bin ich der Meinung das mein Dach nicht richtig isoliert ist, da es im Winter extrem kalt ist in den Räumen und im Sommer so warm, das man dort nicht mal schlafen kann.
    Wie kann ich da weiter fortfahren?
    Gruß Kay

    Antworten
    • Hallo Kay,
      leider ist es so, dass Sie mit dem Einzug in einer Dachgeschosswohnung mit den Vor- und Nachteilen leben müssen, damit meine ich vor allem die Wärme im Sommer.
      Wenn es sich alleine um Schönheitsfehler bei den Fenstern handelt, sehe ich zumindest keine Pflicht des Vermieters diese demnächst zu streichen oder gar auszuwechseln.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  55. Herr Hundt,
    kann ich die Miete mindern, wenn der Vermieter die Hecke nich schneidet und die eingegangene Sträucher nicht neu ersetzt, ich wohne in ein Einfamielienhaus zu Miete.
    mfg. Wagenbrenner

    Antworten
    • Hallo Wagenbrenner,
      ich würde im Mietvertrag nachlesen. Wer ist für die Gartenpflege verantwortlich? Zahlen Sie Nebenkosten für die Gartenpflege. Ansonsten kann man ganz allgemein festhalten, dass eine Mietminderung möglich ist, wenn ein Mangel vorliegen. Kleiner Mangel = kleine Mietminderung, großer Mangel = hohe Mietminderung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  56. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich bin ein Vermieter und habe die folgende Situation. Ich besitze eine Dachgeschosswohnung. Immer wieder hat meine Mieterin feuchte Flecken an der Decke im Bad angezeigt. Daraufhin hat die Verwaltung nach meiner Anzeige Reparaturen am Dach durchführen lassen. Diese haben aber nichts gebracht. Die letzte Reparatur wurde im September des letzten Jahres durchgeführt. Seit dem steht auch ein Trocknungsgerät im Bad der Wohnung. Die Mieterin hat in der letzten Anzeige des Mangels im September erwähnt, dass Sie sich das Recht auf Mietminderung (auch rückwirkend) vorbehält. Nun habe ich eine rückwirkende Mietminderung zu 100% vorliegen, weil das Trocknungsgerät wohl dies begründe, laut Mietminderungstabelle. Meine Frage ist ob ich diese Forderung der Eigentümergemeinschaft in Rechnung stellen kann? Seit der letzten erfolglosen Reparatur wurde zwar entschieden das Dach zu sanieren aber mit den Arbeiten wurde noch nicht begonnen. Fakt ist auch, dass der Schaden die ganze Zeit da gewesen ist was auch der Grund dafür ist warum das Trocknungsgerät eingesetzt werden muss. Ich habe mein Möglichstes getan und sehe die Gemeinschaft insgesamt in der Verantwortung.
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Vielen Dank im Voraus!
    Schöne Grüße
    V.Schwab

    Antworten
  57. Hallo Herr Hundt,
    vielen Dank für Ihre informative Website.
    Ich habe folgendes Problem, bei dem ich Sie um Ihren Rat bitte.
    Ich bin vor etwas mehr als einem Monat in eine Erdgeschoss-Wohnung eingezogen. Leider wurde direkt nach drei Wochen bei mir eingebrochen. Die Einbrecher kamen durch den Garten, sind auf den Balkon geklettert und haben die Balkontür ausgehebelt. Glück im Unglück, die Diebe haben nicht viel mitgenommen und auch nicht viel kaputt gemacht. An der Balkontür waren die Schließbleche abgebrochen, sonst war sie aber noch in Ordnung. Die Vermieterin wollte die Reparaturkosten erst an mich weitergeben, hat sie nun aber nach einigem Hin und Her selbst übernommen.
    Da ich jetzt natürlich sehr vorsichtig bin, habe ich mir die Fenster der Wohnung genauer angeschaut und festgestellt, dass an zwei Fenstern jeweils zwei von drei Schließblechen abgebrochen sind. Die Fenster werden also jeweils nur durch eines dieser kleinen Beche verschlossen gehalten. Für mich stellt das eine erhebliche Beeiträchtigung dar. Schließlich kann man die Fenster so in wenigen Sekunden aufhebeln. Es ist ja kaum Widerstand vorhanden! Da es eine Erdgeschoss-Wohnung ist, muss man sich nicht groß anstrengen, um an die Fenster zu gelangen (auf knapp 2 Meter Höhe).
    Die Vermieterin will die Fenster nicht reparieren, „weil diese ja noch schließen“. Außerdem hätte ich die Wohnung ja gesehen und diesen Zustand der Wohnung mit Unterschrift des Mietvertrages akzeptiert. Bei der Übergabe habe ich die Fenster nicht auf solche Mängel geprüft, kann mir auch nicht vorstellen, dass das allgemein üblich ist.
    Ich finde aber schon, dass ich gerade bei einer Erdgeschoss-Wohnung davon ausgehen darf, dass die Fenster so fest schließen wie das vorgesehen war. Wie sehen Sie das? Habe ich irgendwleche Möglichkeiten, Druck auf die Vermieterin auszuüben?
    Vielen Dank für Ihre Mühe!
    Viele Grüße

    Antworten
    • Hallo Barbara,
      Ihr Vermieter bezieht sich auf § 536 BGB (Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss). Die Möglichkeit keine Miete mindern zu können, greift aber nicht, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschweigen hat. Darauf würde ich mich beziehen und unter Androhung einer Mietminderung um Mangelbeseitigung bitten.
      Im Zweifelsfall sollten Sie die Sache von einem Anwalt bewerten lassen. Aber lesen Sie erstmal selbst im BGB nach.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  58. Sehr geehrter Herr Hundt,
    folgendes Problem:
    ich bin vor ungefähr sieben Jahren in eine Wohnung über einer Kneipe eingezogen, damals Student und froh eine Wohnung gefunden zu haben, hatte ich anfangs kaum Probleme mit dem Lärm.
    Nun wollen meine Frau und ich eine Familie gründen, dazu kommen bei mir – mittlerweile – chronische Rückenschmerzen, die ihre Ursachen u.a. im Stress haben, evtl auch vom nächtlichen Lärm.
    Kann ich den Vermieter auffordern einen Schallschutz oder ähnliche Maßnahmen zu installlieren? Ich möchte zumindest, dass sich die Kneipe an die Hausordnung hält.
    Welche Möglichkeiten haben ich?
    Danke im Vorraus und viele Grüße,
    Fred

    Antworten
    • Hallo Fred,
      da Sie die Beeinträchtigung schon bei der Anmietung kannten, wird eine Mietminderung fast unmöglich sein – dementsprechend haben Sie auch kein Druckmittel. Also sehr schwierig.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  59. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich wohne in einer WG und vor 3 Tagen ist einer meiner Mitbewohner frühzeitig ausgezogen, leider befindet sich der Anschluss für Internet und Telefon in seinem Zimmer. Er hat bei seinem Auszug mein Kabel für den Router raus gezogen und hat die Tür abgeschlossen.
    Ich habe bereits meiner Hausverwaltung über die Situation informiert. Sie haben meinem ehemaligen Mitbewohner eine Email geschrieben, im steht das er mein Kabel wieder anschließen soll. Nur leider befürchte ich das er diese ignorieren wird. Er ist erst in 2 Monaten offiziell draußen. Die Hausverwaltung hat nur für die Wohnung einen Ersatz Schlüssel, aber nicht für die einzelnen Zimmer. Ich habe heute mich bei der Polizei beraten lassen was ich machen kann. Sie haben mir empfohlen einen Schreiben an die HV zu Schreiben mit der Aufforderung den Anschluss für mein Router zu ermöglichen. Wenn die HV nichts tut oder mein ehemaliger Mitbewohner nicht das Kabel wieder anschließt Sitze ich 2 Monate ohne Internet da. 2 Monate wo ich für mein Anschluss umsonst bezahle.
    Kann ich deswegen dieses Schreiben verfassen? Wenn ja, wie lang sollte die Frist sein und wie viel kann ich mindern?
    MfG
    Anu

    Antworten
    • Hallo Anu,
      in meinen Augen kommt es darauf an, wer Ihr Vertragspartner ist (Gibt es einen Hauptmieter und mehrere Untermieter oder sind alle Hauptmieter? Gibt es einen Vertrag oder mehrere?). Hiernach richtet sich auch die Möglichkeit einer Mietminderung. Lassen Sie die Situation bitte bei Bedarf von einem Anwalt bewerten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  60. Hallöchen Herr Hundt,
    meine Frage bezieht sich auf angekippte Fenster in einem Mietshaus. Der Mieter unter uns hat 24 Stunden am Tag sein Fenster angekippt, da er ein Kettenraucher ist. Jetzt, bei bis zu -8°C Frost in der Nacht, ist es bei uns im Wohnzimmer total Fußkalt. Sonnst haben wir die Zentralheizung auf 2,5 gestellt, jetzt schon auf 4. Desweiteren können wir bei uns nicht lüften, da sofort bei uns der Qualm ins Zimmer kommt. Ein mehrmaliges Gespräch mit ihm hat er immer abgewiesen.
    Wie kann oder soll man sich da verhalten.
    MfG
    H.Hoffmann

    Antworten
    • Hallo H.Hoffmann,
      in meinen Augen muss jeder Mieter selbst entscheiden wie und wie oft er lüftet. Zum Thema rauchende Nachbarn gibt es viel Rechtsprechung (Mietminderung). Suchen Sie dazu am besten nochmals gezielt.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  61. Hallo Herr Hundt,
    seit Ende Mai 2016 laufen bei uns an einem Doppelmietshaus energetische Sanierungsmaßnahmen mit Neugestaltung der Außenanlage. Da bei dem Grundstück der Platz ziemlich eingeschränkt ist gab es von Anfang an für uns Mieter große Probleme mit dem Zugang zum Haus.
    Wir haben z.Zt. den mittlerweile dritten Baustopp, am 9.3.17 haben die Arbeiter alle Maschinen weggeholt und es gab den Kommentar „Jetzt sind wir wohl bis Mitte April erst einmal weg“.
    Ein ganz großer Teil vom Weg zum Haus ist Schotterweg, notdürftig befestigt, da ich 80 % gehbehindert bin ist für mich seit Baubeginn ein gehen/kommen alleine nicht möglich und ist dadurch für mich auf das Nötigste beschränkt.
    Kann ich die Miete mindern und wenn, geht dies auch für die gesamte Bauzeit?
    Danke schon jetzt für Ihre Antwort.
    Viele Grüße
    Barbara D.

    Antworten
    • Hallo Barbara,
      ich ann Sie hier leider nicht im Detail beraten – Sie sollten nach energetischer Sanierung suchen und darauf achten, für welche Zeit eine Mietminderung ggf, ausgeschlossen ist.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  62. Hallo Herr Hundt,
    Ich wohne seit knapp 2 Jahren in meiner Wohnung. Von Anfang an fehlen im Kinderzimmer u. Schlafzimmer jeweils ein Fenstergriff, wodurch es im Winter ganz extrem rein zieht. Desweiteren ist auch schon seit Einzug keine funktionierende Klingelanlage vorhanden, ich habe mir quasi eine Funkklingel an die Wohnungstür gemacht und ein Schild an die Haustür gemacht worauf steht, das die Klingel an der Wohnungstür ist. Dadurch ergaben sich schon einige Probleme. Und das war es noch nicht. Seit einigen Monaten fällt mir auf das ich in meiner Küche an einer Wand Schimmel bildet. Der Vermieter meinte frech zu mir das es ein Fettfleck sei, obwohl kein Herd in der Nähe steht und man auch nicht direkt an diese Wand kommt, weil ein Kühlschrank 20cm von der Wand entfernt steht. Ein Maler meinte zu mir das diese Wand klamm ist und die Feuchtigkeit von Aussen in die Wand läuft. Und das Beste, der Mieter unter mir knallt Tag und Nacht Fenster und Türen und hämmert ständig an Heizungsrohre, auch nachts. Das wurde auch schon dem Vermieter des öfteren gesagt. Darauf hin meinte er das wir uns an den Betreuer des Mieters wenden sollen und dies habe ich getan. Aber es tut sich nichts und dem Vermieter ist das egal. Ich kann keine Nacht durch schlafen. Ich habe mich an den Mieterverein gewandt und auch die Miete gekürzt.Ich bezahle jeden Monat 610Euro und habe nur Probleme und der Vermieter streitet alles ab.
    Wieviel Miete darf ich ungefähr kürzen? Ich muss dazu sagen, ich habe noch 2 Kinder die auch an dieser Situation leiden, vorallem wegen dem Lärm. Ich hoffe sie können mir einige Tipps geben.
    Vielen Dank sagt Sandra Hoppe

    Antworten
    • Hallo Sandra,
      recherchieren Sie nach passender Rechtsprechung und Summieren Sie die Quoten ggf. Wenn Sie in der Wohnung nicht mehr gut leben können, dann macht vielleicht auch ein Umzug Sinn.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  63. Hallo,
    ich hätte eine Frage zu einer Mietminderung. Ich bin 2015 in eine Neubauwohnung eingezogen. Zu dem Zeitpunkt hatte noch niemand Einsicht in meinen Balkon. Nun wurde ein neues Haus sehr dicht errichtet und dadurch kann auf meinen Balkon geschaut werden. Hätte ich das vorher gewusst, wäre ich in die Wohnung nicht eingezogen.
    Kann man hier eine Mietminderung in Anspruch nehmen?
    Vielen Dank!
    Viele Grüße
    Carina Müller

    Antworten
  64. Hallo Herr Hundt,
    ich habe seit November 2017 die Miete um 50% gemindert. Grund enorm viele bauliche Mängel, Lärmbelästigungen und Geruchsbelästigungen durch andere Mieter. Anfang des Jahres war der Verwalter hier und schaute sich alles an. Seither habe ich vermieterseits nichts mehr gehört.
    Gibt es Mietrecht so etwas wie „Duldung“ – akzeptiert der Vermieter die Minderung durch ds Schweigen?
    Danke für Auskunft – vielleicht interessiert die Frage ja auch andere.
    Dr. Waltraud Berle

    Antworten
  65. Hallo Herr Hundt, ich wollte Wissen, ob eine Mietminderung bei Anzeichen von Gesundheitlichen Erkrankungen von Schimmelbefall sich noch lohnt, oder eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Da es ein Mietvertrag von einer Dauer von 3 Jahren ist. Gruß M.Engel

    Antworten

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