Gemeinsamer Mietvertrag
Die Möglichkeit des gemeinsamen Mietvertrages ist hierbei die am häufigsten gewählte Form, wenn zwei Lebenspartner eine gemeinsame Wohnung beziehen, da oftmals das Einkommen eines Bewohners nicht ausreicht um den Mietvertrag allein zu unterschreiben. Als Faustformel gilt hier, die Warmmiete sollte 1/3 des monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigen.
Vorteile und Nachteile des gemeinsamen Mietvertrags
Wird ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und allen Mietern abgeschlossen, so muss jeder Mieter einzeln im Vertrag aufgeführt werden und diesen auch unterschreiben. Hierdurch ist jede Person für sich Mieter der Wohnung und hat somit auch die gleichen Besitzrechte an der Wohnung und aufgrund dessen kann auch jeder Mieter seine Rechte aus dem Mietvertrag beim Vermieter geltend machen.
Auch für den Vermieter hat ein gemeinsamer Mietvertrag Vorteile. Beide Mieter sind Gesamtschulder, hierdurch kann der Vermieter von jeder Person die Miete verlangen, welches für ihn eine zusätzliche Sicherheit bedeutet.
Jedoch hat ein gemeinsamer Mietvertrag auch seine Nachteile, wie z.B. im Fall einer Trennung der Lebenspartner. Da beide Parteien Mieter der Wohnung sind, kann keiner der Partner den anderen der Wohnung verweisen. Ebenso ist beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung nur im Zusammenhang mit einer Auflösung des gemeinsamen Mietvertrages möglich, anderenfalls können im nachhinein noch Forderungen des Vermieters aus dem noch bestehenden Mietvertrag geltend gemacht werden. Einer der Mieter kann also auch bei einer Trennung nicht einfach ausziehen.
Zusätzlich kann es im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von staatlichen Sozialleistungen wie z.B. Wohngeld oder Harz IV zu Problemen kommen. Besteht infolge der Trennung ein Anspruch auf eine Sozialleistung, werden sämtliche Einkünfte der im Mietvertrag eingetragenen Personen gewertet. Dieses gilt auch für die Höhe der anteiligen Miete und ist unabhängig davon, ob noch ein Zusammenleben besteht oder nicht.
Wie kann man einen gemeinsamen Mietvertrag kündigen oder umändern?
Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nur gekündigt werden, wenn alle eingetragenen Mieter, die den Vertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung des Mietvertrages unterschreiben. Alle Parteien haben sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen zu halten und stehen auch für die Auszugsrenovierung oder die Begleichung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung ein.
Möchte nach z.B. einer Trennung ein Partner alleine in der Wohnung als Mieter verbleiben, während der ander auszieht und der Vermieter ist mit diesem Wunsch einverstanden, so muss der Mietvertrag dementsprechend, auch in Hinblick auf einen evtl. Anspruch auf staatliche Beihilfen, geändert werden. Hier stehen unter anderem die Möglichkeiten einer Mietaufhebungsvereinbarung zur Verfügung, die mit der ausziehende Partei abgeschlossen wird. Die in der Wohnung verbleibende Partei übernimmt dann sämtliche aus dem Mietvertrag entstehenden Pflichten und Rechte alleine, welches auch schriftlich festgelegt werden sollte.
Achtung: Alle Vertragspartner – also beide / alle Mieter und der Vermieter – müssen damit einverstanden sein den besagten Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen.
Das Abschließen eines komplett neuen Mietvertrags sollte je nach Dauer der im Vorfeld bestehenden Mietzeit gut abgewogen werden, um auf eventuell erlangte Rechte, wie z.B. eine verlängerte Kündigungsfrist seitens des Vermieters, nicht zu verzichten.
- Kündigungsfrist Mietvertrag
- Kündigung eines Mietvertrages
- Rücktritt vom Mietvertrag
- Kündigung Mietvertrag – Vorlage
- Befristeter Mietvertrag
Renate Hütz
Nach dem Kauf eines 3-Familienhauses stellte sich heraus, dass 1 Wohnung nicht mehr von der Dame, die 1985 einen Mietvertrag abgeschlossen hatte, bewohnt ist, sondern von deren, nicht im Mietvertrag aufgeführten Lebenspartner. Die Hausverwaltung, die bis jetzt für dieses Haus zuständig war, hat diesen Herren mehrfach aufgefordert, einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Dieser beruft sich darauf, dass er bereits seit 18 Jahren in dieser Wohnung wohnt. Behördlich gemeldet hat er sich auf diese Adresse nie, auch nicht als Zweitwohnsitz. Die Mietzahlungen erfolgten immer vom Lebenspartner unter Nennung der Vertragspartnerin. Das Namensschild wurde erst jetzt 7 Jahre nach Auszug gewechselt. Und dann auch nicht auf den Namen des Lebenspartners, sondern mit dem Namen einer “neuen” Dame, die sich nun behördlich in dieser Wohnung angemeldet hat. Der Herr will mit mir als neue Besitzerin der Immobilie keinen Mietvertrag abschließen, beruft sich auf einen “gesetzlichen Mietvertrag”. Die bisherige Hausverwaltung kann einen Schriftverkehr von vor 2 Jahren nachweisen. Wie ist die rechtliche Lage? Ich möchte unbedingt einen Mietvertrag mit den jetzigen Bewohnern abschließen, habe ich hierauf einen Anspruch?
Dennis Hundt
Hallo Frau Hütz,
danke für Ihren Kommentar. Gerne versuche ich Ihnen zu helfen – auch wenn es mit Sicherheit keine einfache Lösung für Ihren Fall geben wird.
Ihr Mieter ohne schriftlichen Mietvertrag beruft sich auf einen konkludent geschlossenen Mietvertrag. Ob sich ein solcher Mietvertrag alleine aus den Gegebenheiten ableiten lässt ist die Frage – in meinen Augen ist das denkbar.
Eine “rechtliche Lage” gibt es für einen solchen Fall nicht. Wenn Sie Glück haben, gab es mal einen ähnlichen Fall vor Gericht und Sie können sich auf die Rechtsprechung berufen. Wenn Sie Pech haben, finden Sie keine passenden Urteile.
Ich würde sagen, wenn Ihr Mieter sich nicht allzu “doof” anstellt, werden Sie einvernehmlich keinen Mietvertrag bekommen. Wenn Sie das Risiko eingehen wollen, müssen Sie rechtliche Schritt einleiten.
Ich an Ihrer Stelle würde es so lassen wie es ist. Ihr Mieter zahlt ja fleißig – das sollte die Hauptsache sein. Im Grunde kann Ihnen ohne Mietvertrag auch nicht viel passieren. Ihr Mieter zieht irgendwann aus und die Renovierung bleibt an Ihnen hängen, das ist die größte Gefahr die ich sehe. Ihr Mieter weiß ja offensichtlich genau, warum er keinen Vertrag will. Daher denke ich ohnehin nicht, dass er sich die Schönheitsreparaturen “andrehen” lassen würde.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Renate Hütz
Hallo Herr Hundt!
Vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort! Mal sehen, was sich ergibt!?!?
mfG Renate Hütz
Dennis Hundt
Hallo Frau Hütz,
ich würde mich freuen, wenn Sie hier Bescheid geben wie Sie weiter vorgehen werden / vorgegangen sind.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Renate Hütz
Hallo Herr Hundt,
leider bin ich immer noch nicht weiter. Die augenblicklichen “Benutzer” der Wohnung verweigern jegliche Annahme von Briefen,… Diese Woche werde ich einen RA mit einbeziehen . Melde mich mit weiteren Ergebnissen bei Ihnen.
MfG
Renate Hütz
Dennis Hundt
Hallo Frau Hütz,
danke für die Nachricht. Ich bin vor allem gespannt, was Ihnen ein Anwalt in diesem Fall rät.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Schilling
Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Meine Partnerin ist ausgezogen und hat zu 70 % von Ihrem Bestand mitgenommen, jedoch behält sie den Schlüssel der Wohnung und kommt und geht wann sie will. Ich habe seit den Einzug immer alle Mietkosten usw. bezahlt. Da wir gemeinsam im Mietvertrag eingetragen sind, sagt sie, dass sie machen kann was sie will. Was kann ich tun, schließlich zahlt sie keinen Cent, benutzt aber wenn sie da ist alles?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG
Dennis Hundt
Hallo Herr Schilling,
Sie sollten versuchen, Ihre Partnerin aus dem Mietvertrag “zu bekommen”. Stimmen Sie sich mit Ihrem Vermieter und Ihrer Partnerin ab und übernehmen Sie den Vertrag alleine. Das geht aber nur, wenn sich alle drei Vertragsparteien einig sind.
Ein Argument für Sie: Wenn Sie Ihre Miete nicht mehr zahlen, oder ausziehen und Schönheitsreparaturen ausstehen, kann sich Ihr Vermieter und Sie und an Ihre Partnerin wenden. Ich vermute, dieses Risiko wird Ihre Partnerin abstellen wollen. Das geht aber nur, indem sie den Mietvertrag verlässt. So könnten Sie ihr gegenüber argumentieren.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Schilling
Sehr geehrter Herr Hundt,
vielen dank für Ihre Antwort, aber sie möchte nicht aus dem Vertrag. Jedoch nichts zahlt sie nichts und weigert sich auch daran zu beteiligen. Mein größtes Problem ist das sie einen Schlüssel hat und macht was sie will und wann sie will. Somit gibt es kein privatleben für mich. Sie sagt immer nur da noch Sachen von ihr in der Wohnung sind und im Mietvertrag steht darf sie zu jeder zeit in die Wohnung trotz das sie nichts bezahlt. Was kann ich tun um den Schlüssel zu bekommen odgl.
MfG Schilling
Julie
Hallo,
ich bin am Samstag aus der Wohnung von mir und meinem Ehegatten ausgezogen. Im Mietvertrag stehen wir immer noch beide drin. Die Schlüssel wollte ich bei Änderung des Mietvertrages den Vermietern übergeben. Doch mein noch Ehemann hat mir die Schlüssel abgenommen. Ich habe immer noch Sachen in der Wohnung. Kann ich darauf bestehen, dass er mir die Schlüssel wieder aushändigt.
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
MFG
Dennis Hundt
Hallo Julie,
natürlich können Sie darauf bestehen, die Frage ist nur, ob Ihr Ehemann Ihrem Wunsch nachkommt. In einem solchen Fall ist es immer schwierig, im Grunde kommt man nur einvernehmlich aus dem Vertrag heraus.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Julie
Hallo Herr Hundt,
er hatte auf jeden Fall zugestimmt den Mietvertrag ändern zu lassen. Im Moment geht es mir einfach um das Recht der Schlüssel damit ich meine Sachen da noch raus holen kann. Wenn ich für Schäden und etc. an der Wohnung haftbar gemacht werden kann muss ich ja auch das Recht haben diese zu betreten. Was kann ich tun, wenn er mir die Schlüssel freiwillig nicht zurück gibt?
Könnte ich denn notfalls mit der Polizei eine Herausgabe der Schlüssel fordern oder wirklich nur über einen Anwalt?
Dennis Hundt
Hallo Julie,
im Zweifel bleibt nur die Möglichkeit den Rechtsweg zu gehen. Ein Anwalt kann Sie sicher für Ihren Fall individuell beraten.
Ich denke nicht, dass die Polizei im Privatrecht etwas machen kann. Viel mehr fällt mir leider auch nicht ein.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Tobi
Hallo,
ich hab mit meinem Partner eine Wohnung bezogen, ebenso haben wir Kosten für einen Makler bezahlen müssen, die wir natürlich geteilt haben. Jetzt nach 5 Monaten wollen wir uns trennen und ich kriege dauernd gesagt ich soll ausziehen, so schnell es geht. Ist es rechtens, dass ich die Maklerkosten zahlen muss für eine Wohnung in der ich jetzt letztendlich nur 5 Monate gewohnt habe? Gibt es dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage?
Danke im voraus für die Antwort !
Grüße
Dennis Hundt
Hallo Tobi,
ich sehe keinen Grund, warum Sie nicht die Maklerkosten übernehmen sollten. Eine Trennung oder ein vorzeitiger Auszug ist das Risiko einer Partnerschaft / des gemeinsamen Wohnens. Die Alternative wäre, das beide in der Wohnung bleiben oder beide ausziehen.
Auch wenn Sie gemeinsam nach nur kurzer Mietzeit kündigen, haben die Kosten für den Makler nichts mit Ihrer Entscheidung zu tun.
Aber vielleicht können Sie einvernehmlich regeln, das der Mieter der wohnen bliebt, einen höheren Teil der Maklerprovision übernimmt / den anderen “auszahlt”. Eine rechtliche Grundlage dafür sehe ich aber nicht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guido
Hallo,
bei mir steht folgendes Problem an. Meine Lebensgefährtin und haben vor 8 Monaten eine Wohnung im neu gekauften Haus ihrer Eltern bezogen. Ein schriftlicher Mietvertrag existiert nicht, wir sind aber beide dort gemeldet. Ihre Eltern wohnen im gleichen Haus. Gestern wurde mir dann von ihrem Vater mündlich und mehrfach nahe gelegt ich solle mir eine neue Wohnung suchen. Der Grund ist lächerlich aus meiner Sicht, weil ich mich weigere mit dem Rauchen auf zu hören….naja ist ein anderes Thema.
Mich würde interessieren ob es eine rechtliche Grundlage gibt, mich aus der Wohnung zu verweisen oder ob ich auf einen mündlich geschlossenen Mietvertrag bestehen kann, da wir nicht kostenlos dort wohnen und unseren monatlichen Obolus pünktlich zahlen.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.
MfG
Dennis Hundt
Hallo Guido,
ich sehe ebenso wie Sie keine rechtliche Grundlage Sie als Mieter aus der Wohnung zu verweisen. Ihr Vermieter kann Ihnen nicht einfach kündigen. Nur wenn Sie, Ihre Lebensgefährtin und Ihr Vermieter es zulassen, können Sie das Mietverhältnis verlassen. Der mündlichen / oder auch konkludente Mietvertrag basiert auf den gesetzlichen Regelungen des BGBs.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Brun Ramona
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe letztes Jahr im Juni mit meinem jetzigen Ex-Freund die Wohnung bezogen. Die Kosten für Renovierung usw habe ich alleine getragen.
Wie ist das mit den Kosten?
Wir haben uns vor 5 Wochen getrennt und stehen beide im Mietvertrag, nun ist er der Meinung dass er keine Miete mehr bezahlen muss er war beim Anwalt und habe sich erkundigt..
Was kann ich tun? Wie ist das mit Strom usw. der läuft nämlich nur auf mich.
Er ist gar nicht mehr in der Wohnung jedoch läuft das Mietverhältnis noch bis 31.05.12
Über eine schnelle hilfreiche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
MFG
Dennis Hundt
Hallo Ramona,
wenn sie beide Mietvertragspartner sind, haften sie auch gemeinschaftlich für Schäden, für eine mögliche Auszugsrenovierungen und natürlich auch für Mietausfälle. Der Vermieter kann für alle genannten Punkte an bei Mieter herantreten.
Wenn Sie Vertragspartner des Stromanbieters sind, stehen Sie in der Verantwortung. Sie müssen sich um alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis kümmern.
Ich denke, wenn Ihr Ex-Freund nicht einlenkt, werden Sie auf den Kosten für die Anfangsrenovierung sitzen bleiben. Es sei denn, Sie haben untereinander irgendwelche Vereinbarungen zur Aufteilung der Kosten getroffen.
Meiner Meinung nach, muss Ihr Ex-Freund natürlich weiterhin Miete zahlen, solange, bis er aus dem Mietverhältnis entlassen ist oder sie beide die Wohnung gemeinsam kündigen. Im Zweifel können Sie Ihr Recht aber auch nur mit einen Anwalt durchsetzen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Florian
Guten Tag,
mir wurden vor nun gut 6 Wochen die Schlüssel von unserer gemeinsamen Wohnung entnommen durch die Polizei nach §34 a.
Eine Anhörung vor Gericht hat ergeben das dem nicht statt gegeben wird. Beidseitig wurde sich geeinigt, eine Kontaktsperre und ein aufeinander Treffen zu unterbinden.
Nun meine Frage. Ich stehe im Mietvertrag bin aber an der Adresse nicht gemeldet. Dürfte ich Rechtens die Wohnung wieder betreten, wenn ich weiß, dass sie nicht da ist / an Ihrem Arbeitsplatz ist?
Sie gibt mir mein Eigentum nicht zurück!
Punkt A : Der Vermieter würde mir einen Zweischlüssel aushändigen.
Punkt B : Der Vermieter würde in zusammen Arbeit mit der Polizei mir die Wohnung öffnen.
Meine Frage, mach ich mich Strafbar wen ich die Wohnung betrete?
Dennis Hundt
Hallo Florian,
leider kann und darf ich Sie hier nicht rechtlich beraten. Ich würde mich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann Ihnen sicherlich weiterhelfen.
Grüße
Dennis Hundt
Katrin
Hallo,
Ich hätte mal eine Frage ich hab mich von mein Noch-Ehemann getrennt bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Im Mietvertrag stehen wir gemeinsam, der Vermieter weiß Bescheid, dass ich seid 1 Jahr nicht mehr in dieser Wohnung lebe! Nebenkostenabrechnung wurde bis zum Zeitpunkt des Auszuges beglichen! Mein Noch-Ehemann lebt jetzt seid 1 Jahr alleine und zahlt auch seid dem die Miete alleine! Jetzt möchte er von einem Jahr anteilig die Miete von mir haben! Ist das rechtens? Gibt es da irgend eine Frist?
Wäre lieb wenn ich eine Antwort bekommen würde danke schon mal.
Dennis Hundt
Hallo Katrin,
grundsätzlich haften Sie noch gemeinsam für alle Verbindlichkeiten die sich aus dem Mietverhältnis ergeben. Daher sollten Sie schnellstmöglich den Mietvertrag verlassen. Hierfür müssen allerdings alle Vertragspartner zustimmen (Sie, ihr Mann, der Vermieter).
Ich wüsste nicht, was hier für eine Frist greifen sollte. Sie müssen sich mit Ihrem Mann einigen, dass er das Mietverhältnis alleine weiterführt. Für das vergangene Jahr hat er ja auch schon konkludent anerkannt, das er alleine die Miete zahlt, da er die Wohnung auch nur noch alleine bewohnt. Ich denke nicht, das er ernsthaft die halbe Jahresmiete von Ihnen fordern kann.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Petra Weinert
Hallo Herr Hundt,
seit gestern haben mein Mann u. ich ein großes Problem mit meiner Mutter mit der wir zusammen in einem Reihenhaus wohnen, den Mietvertrag haben wir alle 3 unterschrieben. Nun will sie, dass wir ausziehen – wenn nicht freiwillig dann will sie es durchsetzen beim Vermieter.
Nun meine Frage kann sie das so einfach?
P. Weinert
Dennis Hundt
Hallo Frau Weinert,
einer der Mieter kann nur aus dem Vertrag entlassen werden, wenn alle anderen Mieter und auch der Vermieter zustimmt. Ein Mieter kann einen anderen nicht aus den Vertrag drängen, auch nicht mit Hilfe des Vermieters.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Petra Weinert
Recht herrzlichen dank für die antwort . Wir hatten uns schon so etwas gedacht . Aber jetzt fühlt man sich doch sicherer.
P.Weinert
Nadine
Hi, ich bin allein erziehende Mutter und habe mich von meinem Partner getrennt. 50% der Miete hat er immer übernommen und 50% ich. Wir stehen beide im Mietvertrag. Wenn ich in der Wohnung bleibe, wird mir dann der Rest der Miete – was mein Partner gezahlt hat – vom Amt bezahlt?
Dennis Hundt
Hallo Nadine,
das kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich kenne Ihre persönliche Situation nicht und bin leider kein Fachmann im Sozialrecht. Ich würde Ihnen empfehlen, beim entsprechenden Amt nachzufragen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Kündigungsfrist Mietvertrag | Mieter & Vermieter mit Beispielen
[...] Kündigung spätestens am 3. Werktag des Kündigungsmonats dem Vermieter vorliegt (bei einem gemeinsamen Mietvertrag von allen Mietern zu unterschreiben). Erfolgt die Kündigung später, so verlängert sich die [...]