Wollen mehrere Personen, z.B. zwei Lebenspartner, eine Mietwohnung beziehen, so steht die Frage im Raum, mit welcher der Parteien der Mietvertrag abgeschlossen werden soll. Hierfür stehen den Mietern und dem Vermieter mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Neben der Möglichkeit, dass nur einer der Parteien ein Mietverhältnis eingeht und der andere die Wohnung lediglich mit bezieht, besteht auch die Möglichkeit einen gemeinsamen Mietvertrag für die Wohnung abzuschließen.
Die Möglichkeit des gemeinsamen Mietvertrages ist hierbei die am häufigsten gewählte Form, wenn zwei Lebenspartner eine gemeinsame Wohnung beziehen, da oftmals das Einkommen eines Bewohners nicht ausreicht um den Mietvertrag allein zu unterschreiben. Als Faustformel gilt hier, die Warmmiete sollte 1/3 des monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigen.

Vorteile und Nachteile des gemeinsamen Mietvertrags

Wird ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und allen Mietern abgeschlossen, so muss jeder Mieter einzeln im Vertrag aufgeführt werden und diesen auch unterschreiben. Hierdurch ist jede Person für sich Mieter der Wohnung und hat somit auch die gleichen Besitzrechte an der Wohnung und aufgrund dessen kann auch jeder Mieter seine Rechte aus dem Mietvertrag beim Vermieter geltend machen.
Auch für den Vermieter hat ein gemeinsamer Mietvertrag Vorteile. Beide Mieter sind Gesamtschulder, hierdurch kann der Vermieter von jeder Person die Miete verlangen, welches für ihn eine zusätzliche Sicherheit bedeutet.


Jedoch hat ein gemeinsamer Mietvertrag auch seine Nachteile, wie z.B. im Fall einer Trennung der Lebenspartner. Da beide Parteien Mieter der Wohnung sind, kann keiner der Partner den anderen der Wohnung verweisen. Ebenso ist beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung nur im Zusammenhang mit einer Auflösung des gemeinsamen Mietvertrages möglich, anderenfalls können im nachhinein noch Forderungen des Vermieters aus dem noch bestehenden Mietvertrag geltend gemacht werden. Einer der Mieter kann also auch bei einer Trennung nicht einfach ausziehen.
Zusätzlich kann es im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von staatlichen Sozialleistungen wie z.B. Wohngeld oder Harz IV zu Problemen kommen. Besteht infolge der Trennung ein Anspruch auf eine Sozialleistung, werden sämtliche Einkünfte der im Mietvertrag eingetragenen Personen gewertet. Dieses gilt auch für die Höhe der anteiligen Miete und ist unabhängig davon, ob noch ein Zusammenleben besteht oder nicht.

Wie kann man einen gemeinsamen Mietvertrag kündigen oder umändern?


Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nur gekündigt werden, wenn alle eingetragenen Mieter, die den Vertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung des Mietvertrages unterschreiben. Alle Parteien haben sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen zu halten und stehen auch für die Auszugsrenovierung oder die Begleichung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung ein.
Möchte nach z.B. einer Trennung ein Partner alleine in der Wohnung als Mieter verbleiben, während der ander auszieht und der Vermieter ist mit diesem Wunsch einverstanden, so muss der Mietvertrag dementsprechend, auch in Hinblick auf einen evtl. Anspruch auf staatliche Beihilfen, geändert werden. Hier stehen unter anderem die Möglichkeiten einer Mietaufhebungsvereinbarung zur Verfügung, die mit der ausziehende Partei abgeschlossen wird. Die in der Wohnung verbleibende Partei übernimmt dann sämtliche aus dem Mietvertrag entstehenden Pflichten und Rechte alleine, welches auch schriftlich festgelegt werden sollte.
Achtung: Alle Vertragspartner – also beide / alle Mieter und der Vermieter – müssen damit einverstanden sein den besagten Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen.
Das Abschließen eines komplett neuen Mietvertrags sollte je nach Dauer der im Vorfeld bestehenden Mietzeit gut abgewogen werden, um auf eventuell erlangte Rechte, wie z.B. eine verlängerte Kündigungsfrist seitens des Vermieters, nicht zu verzichten.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

186 Gedanken zu „Gemeinsamer Mietvertrag“

  1. Nach dem Kauf eines 3-Familienhauses stellte sich heraus, dass 1 Wohnung nicht mehr von der Dame, die 1985 einen Mietvertrag abgeschlossen hatte, bewohnt ist, sondern von deren, nicht im Mietvertrag aufgeführten Lebenspartner. Die Hausverwaltung, die bis jetzt für dieses Haus zuständig war, hat diesen Herren mehrfach aufgefordert, einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Dieser beruft sich darauf, dass er bereits seit 18 Jahren in dieser Wohnung wohnt. Behördlich gemeldet hat er sich auf diese Adresse nie, auch nicht als Zweitwohnsitz. Die Mietzahlungen erfolgten immer vom Lebenspartner unter Nennung der Vertragspartnerin. Das Namensschild wurde erst jetzt 7 Jahre nach Auszug gewechselt. Und dann auch nicht auf den Namen des Lebenspartners, sondern mit dem Namen einer „neuen“ Dame, die sich nun behördlich in dieser Wohnung angemeldet hat. Der Herr will mit mir als neue Besitzerin der Immobilie keinen Mietvertrag abschließen, beruft sich auf einen „gesetzlichen Mietvertrag“. Die bisherige Hausverwaltung kann einen Schriftverkehr von vor 2 Jahren nachweisen. Wie ist die rechtliche Lage? Ich möchte unbedingt einen Mietvertrag mit den jetzigen Bewohnern abschließen, habe ich hierauf einen Anspruch?

    Antworten
    • Hallo Frau Hütz,
      danke für Ihren Kommentar. Gerne versuche ich Ihnen zu helfen – auch wenn es mit Sicherheit keine einfache Lösung für Ihren Fall geben wird.
      Ihr Mieter ohne schriftlichen Mietvertrag beruft sich auf einen konkludent geschlossenen Mietvertrag. Ob sich ein solcher Mietvertrag alleine aus den Gegebenheiten ableiten lässt ist die Frage – in meinen Augen ist das denkbar.
      Eine „rechtliche Lage“ gibt es für einen solchen Fall nicht. Wenn Sie Glück haben, gab es mal einen ähnlichen Fall vor Gericht und Sie können sich auf die Rechtsprechung berufen. Wenn Sie Pech haben, finden Sie keine passenden Urteile.
      Ich würde sagen, wenn Ihr Mieter sich nicht allzu „doof“ anstellt, werden Sie einvernehmlich keinen Mietvertrag bekommen. Wenn Sie das Risiko eingehen wollen, müssen Sie rechtliche Schritt einleiten.
      Ich an Ihrer Stelle würde es so lassen wie es ist. Ihr Mieter zahlt ja fleißig – das sollte die Hauptsache sein. Im Grunde kann Ihnen ohne Mietvertrag auch nicht viel passieren. Ihr Mieter zieht irgendwann aus und die Renovierung bleibt an Ihnen hängen, das ist die größte Gefahr die ich sehe. Ihr Mieter weiß ja offensichtlich genau, warum er keinen Vertrag will. Daher denke ich ohnehin nicht, dass er sich die Schönheitsreparaturen „andrehen“ lassen würde.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
          • Hallo Herr Hundt,
            leider bin ich immer noch nicht weiter. Die augenblicklichen „Benutzer“ der Wohnung verweigern jegliche Annahme von Briefen,… Diese Woche werde ich einen RA mit einbeziehen . Melde mich mit weiteren Ergebnissen bei Ihnen.
            MfG
            Renate Hütz

      • Guten Morgen Herr Hundt!
        Ja, da muss ich Ihnen nun leider mitteilen, dass ich diesen Prozess auch in der 2.Instanz verloren habe. Ohne die von uns genannten Zeugen zu hören, hat das Gericht entschieden, dass die ehemalige Mieterin aus dem Vertrag entlassen ist und der damalige Lebenspartner und seine neue Lebenspartnerin ohne neuen Vertrag weiterhin hier in der Wohnung bleiben können.
        MfG
        Renate Hütz

        Antworten
  2. Hallo,
    ich habe da mal eine Frage. Meine Partnerin ist ausgezogen und hat zu 70 % von Ihrem Bestand mitgenommen, jedoch behält sie den Schlüssel der Wohnung und kommt und geht wann sie will. Ich habe seit den Einzug immer alle Mietkosten usw. bezahlt. Da wir gemeinsam im Mietvertrag eingetragen sind, sagt sie, dass sie machen kann was sie will. Was kann ich tun, schließlich zahlt sie keinen Cent, benutzt aber wenn sie da ist alles?
    Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
    MfG

    Antworten
    • Hallo Herr Schilling,
      Sie sollten versuchen, Ihre Partnerin aus dem Mietvertrag „zu bekommen“. Stimmen Sie sich mit Ihrem Vermieter und Ihrer Partnerin ab und übernehmen Sie den Vertrag alleine. Das geht aber nur, wenn sich alle drei Vertragsparteien einig sind.
      Ein Argument für Sie: Wenn Sie Ihre Miete nicht mehr zahlen, oder ausziehen und Schönheitsreparaturen ausstehen, kann sich Ihr Vermieter und Sie und an Ihre Partnerin wenden. Ich vermute, dieses Risiko wird Ihre Partnerin abstellen wollen. Das geht aber nur, indem sie den Mietvertrag verlässt. So könnten Sie ihr gegenüber argumentieren.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Sehr geehrter Herr Hundt,
    vielen dank für Ihre Antwort, aber sie möchte nicht aus dem Vertrag. Jedoch nichts zahlt sie nichts und weigert sich auch daran zu beteiligen. Mein größtes Problem ist das sie einen Schlüssel hat und macht was sie will und wann sie will. Somit gibt es kein privatleben für mich. Sie sagt immer nur da noch Sachen von ihr in der Wohnung sind und im Mietvertrag steht darf sie zu jeder zeit in die Wohnung trotz das sie nichts bezahlt. Was kann ich tun um den Schlüssel zu bekommen odgl.
    MfG Schilling

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Hundt,
      Ich steckt genau in diesem Problemfall, wie hier geschildert. Mein Exmann ist noch im Vertrag, weigert sich, entlassen zu werden, da er die Kontrolle behalten möchte und jederzeit in meinen Privatbereich wann es ihm beliebt eindringen zu können. Ich zahle die Miete jedoch schon seit seinem Auszug vor ca. 4 Jahren nachweislich selbst. Bestehen rechtliche Möglichkeiten, ihn aus dem Mietvertrag zu entlassen? Der Vermieter selbst würde zustimmen.
      Ich möchte selbst auch über die Wohnung bestimmen können. In Aussicht steht, dass mein neuer Partner zu mir zieht.
      Vielen Dank für Ihre Mühe….. Das alles belastet mich sehr.
      Mit freundlichen Grüßen
      P. Braun

      Antworten
  4. Hallo,
    ich bin am Samstag aus der Wohnung von mir und meinem Ehegatten ausgezogen. Im Mietvertrag stehen wir immer noch beide drin. Die Schlüssel wollte ich bei Änderung des Mietvertrages den Vermietern übergeben. Doch mein noch Ehemann hat mir die Schlüssel abgenommen. Ich habe immer noch Sachen in der Wohnung. Kann ich darauf bestehen, dass er mir die Schlüssel wieder aushändigt.
    Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
    MFG

    Antworten
    • Hallo Julie,
      natürlich können Sie darauf bestehen, die Frage ist nur, ob Ihr Ehemann Ihrem Wunsch nachkommt. In einem solchen Fall ist es immer schwierig, im Grunde kommt man nur einvernehmlich aus dem Vertrag heraus.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  5. Hallo Herr Hundt,
    er hatte auf jeden Fall zugestimmt den Mietvertrag ändern zu lassen. Im Moment geht es mir einfach um das Recht der Schlüssel damit ich meine Sachen da noch raus holen kann. Wenn ich für Schäden und etc. an der Wohnung haftbar gemacht werden kann muss ich ja auch das Recht haben diese zu betreten. Was kann ich tun, wenn er mir die Schlüssel freiwillig nicht zurück gibt?
    Könnte ich denn notfalls mit der Polizei eine Herausgabe der Schlüssel fordern oder wirklich nur über einen Anwalt?

    Antworten
    • Hallo Julie,
      im Zweifel bleibt nur die Möglichkeit den Rechtsweg zu gehen. Ein Anwalt kann Sie sicher für Ihren Fall individuell beraten.
      Ich denke nicht, dass die Polizei im Privatrecht etwas machen kann. Viel mehr fällt mir leider auch nicht ein.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Hallo,
    ich hab mit meinem Partner eine Wohnung bezogen, ebenso haben wir Kosten für einen Makler bezahlen müssen, die wir natürlich geteilt haben. Jetzt nach 5 Monaten wollen wir uns trennen und ich kriege dauernd gesagt ich soll ausziehen, so schnell es geht. Ist es rechtens, dass ich die Maklerkosten zahlen muss für eine Wohnung in der ich jetzt letztendlich nur 5 Monate gewohnt habe? Gibt es dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage?
    Danke im voraus für die Antwort !
    Grüße

    Antworten
    • Hallo Tobi,
      ich sehe keinen Grund, warum Sie nicht die Maklerkosten übernehmen sollten. Eine Trennung oder ein vorzeitiger Auszug ist das Risiko einer Partnerschaft / des gemeinsamen Wohnens. Die Alternative wäre, das beide in der Wohnung bleiben oder beide ausziehen.
      Auch wenn Sie gemeinsam nach nur kurzer Mietzeit kündigen, haben die Kosten für den Makler nichts mit Ihrer Entscheidung zu tun.
      Aber vielleicht können Sie einvernehmlich regeln, das der Mieter der wohnen bliebt, einen höheren Teil der Maklerprovision übernimmt / den anderen „auszahlt“. Eine rechtliche Grundlage dafür sehe ich aber nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  7. Hallo,
    bei mir steht folgendes Problem an. Meine Lebensgefährtin und haben vor 8 Monaten eine Wohnung im neu gekauften Haus ihrer Eltern bezogen. Ein schriftlicher Mietvertrag existiert nicht, wir sind aber beide dort gemeldet. Ihre Eltern wohnen im gleichen Haus. Gestern wurde mir dann von ihrem Vater mündlich und mehrfach nahe gelegt ich solle mir eine neue Wohnung suchen. Der Grund ist lächerlich aus meiner Sicht, weil ich mich weigere mit dem Rauchen auf zu hören….naja ist ein anderes Thema.
    Mich würde interessieren ob es eine rechtliche Grundlage gibt, mich aus der Wohnung zu verweisen oder ob ich auf einen mündlich geschlossenen Mietvertrag bestehen kann, da wir nicht kostenlos dort wohnen und unseren monatlichen Obolus pünktlich zahlen.
    Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.
    MfG

    Antworten
    • Hallo Guido,
      ich sehe ebenso wie Sie keine rechtliche Grundlage Sie als Mieter aus der Wohnung zu verweisen. Ihr Vermieter kann Ihnen nicht einfach kündigen. Nur wenn Sie, Ihre Lebensgefährtin und Ihr Vermieter es zulassen, können Sie das Mietverhältnis verlassen. Der mündlichen / oder auch konkludente Mietvertrag basiert auf den gesetzlichen Regelungen des BGBs.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  8. Hallo,
    ich habe folgendes Problem.
    Ich habe letztes Jahr im Juni mit meinem jetzigen Ex-Freund die Wohnung bezogen. Die Kosten für Renovierung usw habe ich alleine getragen.
    Wie ist das mit den Kosten?
    Wir haben uns vor 5 Wochen getrennt und stehen beide im Mietvertrag, nun ist er der Meinung dass er keine Miete mehr bezahlen muss er war beim Anwalt und habe sich erkundigt..
    Was kann ich tun? Wie ist das mit Strom usw. der läuft nämlich nur auf mich.
    Er ist gar nicht mehr in der Wohnung jedoch läuft das Mietverhältnis noch bis 31.05.12
    Über eine schnelle hilfreiche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
    MFG

    Antworten
    • Hallo Ramona,
      wenn sie beide Mietvertragspartner sind, haften sie auch gemeinschaftlich für Schäden, für eine mögliche Auszugsrenovierungen und natürlich auch für Mietausfälle. Der Vermieter kann für alle genannten Punkte an bei Mieter herantreten.
      Wenn Sie Vertragspartner des Stromanbieters sind, stehen Sie in der Verantwortung. Sie müssen sich um alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis kümmern.
      Ich denke, wenn Ihr Ex-Freund nicht einlenkt, werden Sie auf den Kosten für die Anfangsrenovierung sitzen bleiben. Es sei denn, Sie haben untereinander irgendwelche Vereinbarungen zur Aufteilung der Kosten getroffen.
      Meiner Meinung nach, muss Ihr Ex-Freund natürlich weiterhin Miete zahlen, solange, bis er aus dem Mietverhältnis entlassen ist oder sie beide die Wohnung gemeinsam kündigen. Im Zweifel können Sie Ihr Recht aber auch nur mit einen Anwalt durchsetzen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Guten Tag,
    mir wurden vor nun gut 6 Wochen die Schlüssel von unserer gemeinsamen Wohnung entnommen durch die Polizei nach §34 a.
    Eine Anhörung vor Gericht hat ergeben das dem nicht statt gegeben wird. Beidseitig wurde sich geeinigt, eine Kontaktsperre und ein aufeinander Treffen zu unterbinden.
    Nun meine Frage. Ich stehe im Mietvertrag bin aber an der Adresse nicht gemeldet. Dürfte ich Rechtens die Wohnung wieder betreten, wenn ich weiß, dass sie nicht da ist / an Ihrem Arbeitsplatz ist?
    Sie gibt mir mein Eigentum nicht zurück!
    Punkt A : Der Vermieter würde mir einen Zweischlüssel aushändigen.
    Punkt B : Der Vermieter würde in zusammen Arbeit mit der Polizei mir die Wohnung öffnen.
    Meine Frage, mach ich mich Strafbar wen ich die Wohnung betrete?

    Antworten
    • Hallo Florian,
      leider kann und darf ich Sie hier nicht rechtlich beraten. Ich würde mich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann Ihnen sicherlich weiterhelfen.
      Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  10. Hallo,
    Ich hätte mal eine Frage ich hab mich von mein Noch-Ehemann getrennt bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Im Mietvertrag stehen wir gemeinsam, der Vermieter weiß Bescheid, dass ich seid 1 Jahr nicht mehr in dieser Wohnung lebe! Nebenkostenabrechnung wurde bis zum Zeitpunkt des Auszuges beglichen! Mein Noch-Ehemann lebt jetzt seid 1 Jahr alleine und zahlt auch seid dem die Miete alleine! Jetzt möchte er von einem Jahr anteilig die Miete von mir haben! Ist das rechtens? Gibt es da irgend eine Frist?
    Wäre lieb wenn ich eine Antwort bekommen würde danke schon mal.

    Antworten
    • Hallo Katrin,
      grundsätzlich haften Sie noch gemeinsam für alle Verbindlichkeiten die sich aus dem Mietverhältnis ergeben. Daher sollten Sie schnellstmöglich den Mietvertrag verlassen. Hierfür müssen allerdings alle Vertragspartner zustimmen (Sie, ihr Mann, der Vermieter).
      Ich wüsste nicht, was hier für eine Frist greifen sollte. Sie müssen sich mit Ihrem Mann einigen, dass er das Mietverhältnis alleine weiterführt. Für das vergangene Jahr hat er ja auch schon konkludent anerkannt, das er alleine die Miete zahlt, da er die Wohnung auch nur noch alleine bewohnt. Ich denke nicht, das er ernsthaft die halbe Jahresmiete von Ihnen fordern kann.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  11. Hallo Herr Hundt,
    seit gestern haben mein Mann u. ich ein großes Problem mit meiner Mutter mit der wir zusammen in einem Reihenhaus wohnen, den Mietvertrag haben wir alle 3 unterschrieben. Nun will sie, dass wir ausziehen – wenn nicht freiwillig dann will sie es durchsetzen beim Vermieter.
    Nun meine Frage kann sie das so einfach?
    P. Weinert

    Antworten
    • Hallo Frau Weinert,
      einer der Mieter kann nur aus dem Vertrag entlassen werden, wenn alle anderen Mieter und auch der Vermieter zustimmt. Ein Mieter kann einen anderen nicht aus den Vertrag drängen, auch nicht mit Hilfe des Vermieters.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Recht herrzlichen dank für die antwort . Wir hatten uns schon so etwas gedacht . Aber jetzt fühlt man sich doch sicherer.
        P.Weinert

        Antworten
  12. Hi, ich bin allein erziehende Mutter und habe mich von meinem Partner getrennt. 50% der Miete hat er immer übernommen und 50% ich. Wir stehen beide im Mietvertrag. Wenn ich in der Wohnung bleibe, wird mir dann der Rest der Miete – was mein Partner gezahlt hat – vom Amt bezahlt?

    Antworten
    • Hallo Nadine,
      das kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich kenne Ihre persönliche Situation nicht und bin leider kein Fachmann im Sozialrecht. Ich würde Ihnen empfehlen, beim entsprechenden Amt nachzufragen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  13. Hallo Herr Hundt,
    ich bin verheiratet, habe jedoch in den letzten Jahren alleine mit meinen Kindern in der Wohnung gelebt, wo wir beide in dem Mietvertrag stehen. In den letzten drei Jahren habe ich die Wohnung bezahlt. Jetzt möchte ich ausziehen und mein noch Ehemann will dann wieder in die gemeinsam angemietete Wohnung ziehen. Wie sieht es hier rein rechtlich aus, da wir immer gemeinsam im Mietvertrag standen, kann ich kündigen und er bleibt weiter dann alleiniger Mieter. Auf was muss ich achten, damit ich keine Probleme bekomme, wenn ich meinen den Mietvertrag kündigen möchte? Über eine schnelle Information wäre ich Ihnen sehr dankbar!
    LG Anja

    Antworten
    • Hallo Anja,
      alle drei Vertragspartner (Sie, Ihr Mann, der Vermieter) müssen zustimmen, dass Sie aus dem Vertrag entlassen werden. Es geht nur einvernehmlich. Sie können den Vertrag nicht alleine kündigen, ebenso wenig wie Ihr Mann das kann.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  14. Hallo Herr Hundt,
    ich habe eine Wohnung seit 3 Jahren an eine junge Familie vermietet und habe jetzt wegen Eigenbedarf eine mündliche und jetzt dann eine schriftliche Kündigung ausgesprochen. Jetzt ist aber überraschend die Ehefrau von einer Stunde zur anderen mit dem Kind ausgezogen. Sie war die Hauptverdienerin. Beide stehen im Mietvertrag und haben unterschrieben. Der Ehemann ist vorläufig noch in der Wohnung, verdient aber selbst kein Geld, außer Berufsunfähigkeitsrente. Welche Möglichkeit habe ich um an mein Geld zu kommen und kann er den Auszug verweigern, wenn er keine andere Wohnung findet, da ich nicht glaube, das ihm die ArGe eine 120 qm große Wohnung finanziert.
    Viele Grüße und herzlichen Dank

    Antworten
    • Hallo Gaby,
      Sie haben im Moment noch keine Handhabe. Sie müssen die Frau nicht aus dem Mietvertrag lassen, damit stehen weiterhin beide Mieter in der Haftung. Wenn die Mieter die Miete nicht mehr zahlen können oder wollen, werden Sie entweder von alleine ausziehen oder die geraten in Zahlungsverzug, was eine Kündigung Ihrerseits nach sich ziehen wird.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  15. Guten Abend Herr Hundt!
    Ich hoffe, Sie können mir bei folgendem Problem weiter helfen. Mein Partner und seine Ex Freundin stehen immer noch gemeinsam im Mietvertrag, obwohl sie seit 2 Jahren getrennt sind. Nun kam sie auf die Idee, sie hätte dadurch noch Anspruch auf die Wohnung und das Recht, dort wieder einzuziehen. Da sie wohl aus ihrer Wohnung raus muss und nun dringend eine Bleibe sucht. Ist das wirklich rechtens? Wie sollten wir hier verfahren?

    Antworten
    • Hallo Steffi,
      das Verhalten ist rechtlich sicherlich in Ordnung, menschlich jedoch zweifelhaft. Beide Mietvertragsunterzeichner haben einen Anspruch auf die Nutzung der Wohnung. Sie sollten versuchen die Ex-Freundin einvernehmlich auf dem Mietverhältnis zu entlassen. Jedoch müssen sich dafür alle drei Parteien einig sein – die beiden Mieter und der Vermieter.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  16. Guten Tag Herr Hundt,
    ich habe mich von meiem Freund getrennt. Er hat darauf bestanden, dass ich aus der gemeinsamen Wohnung ausziehe. Der Mietvertrag wurde von uns beiden unterschrieben und gemeinsam gekündigt. Die Miete zahle ich zur Hälfte und was ist mit den Nebenkosten? Ich wohne seit einem Monat nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung. Muß er die Nebenkosten allein zahlen? er wollte ja, dass ich ausziehe.
    Viele Grüße
    Petra

    Antworten
    • Hallo Petra,
      in einem solchen Fall muss man sich immer einvernehmlich einigen. Grundsätzlich haften Sie gegenüber dem Vermieter weiterhin gemeinsam. Wenn Sie für die Zeit der Kündigungsfrist weiterhin die Hälfte der Miete zahlen, dann wäre es auch logisch die Hälfte der Nebenkosten zu zahlen. Es sei denn, Sie haben sich mit Ihrem Freund auf eine andere Lösung verständigt. Aber wie gesagt, grundsätzlich sind bei Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  17. Hallo Herr Hundt,
    Mein Partner hat sich vor einigen Monaten von mir getrennt. Ich bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, er ist dort geblieben. Weil er bereits vorher alleine in der Wohnung gewohnt hat stand auch nur er im Mietvertrag. Mit meinem Einzug wurde kein neuer Mievertrag geschlossen. Jetzt, 4 Monate nach der Trennung zieht er aus der Wohnung aus! Diese muss er vor dem Auszug renovieren und verlangt von mir dass ich mich an den Kosten für Farbe, streichen etc beteilige, weil wir die Wohnung damals, als ich dort eingezogen bin, zusammen gestrichen haben und ich „für die Auswahl der Farbe“ verantwortlich war! Kann er Geld von mir verlangen auch wenn ich nie im Mietvertrag gestanden habe? Davon abgesehen hätte er auch streichen müssen wenn ich nie dort gewohnt hätte….
    Vielen Dank im Voraus und sonnige Grüße
    Maike B

    Antworten
    • Hallo Maike,
      wenn Sie in der Wohnung ohne im Mietvertrag zu stehen gewohnt haben, haben Sie auch keine Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter. Auch wenn es moralisch irgendwie zu verstehen ist, rechtlich hat Ihr Ex-Freund wohl keinen Anspruch auf Geld für die Renovierung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  18. Hallo Herr Hundt,
    ich habe mich vor einem Jahr von meiner Freundin getrennt und bin aus unserer gemeinsam angemieteten Wohnung ausgezogen. Meine Ex-Freundin würde den Vertrag gerne alleine übernehmen, befürchtet jedoch, dass sich durch das Abschliessen eines neuen Vertrags die Mietkonditionen ändern, also eine Mieterhöhung auf sie zukommen würde.
    Ist diese Angst berechtigt bzw. hat sie einen Anspruch auf gleiche Mietkonditionen?
    Vielen Dank für die Antwort
    Mario

    Antworten
    • Hallo Mario,
      wenn Sie es hinbekommen, dass Sie aus dem Vertrag entlassen werden (hier müssen Sie, Ihre Ex-Freundin und der Vermieter zustimmen), kommt ja kein neuer Mietvertrag zu zustande. Vielmehr ist es eine Ergänzung. Wenn der Vermieter Sie nicht entlassen will (weil Ihre Ex-Freudin zum Beispiel zu wenig verdient) sieht die Sachlage anders aus. Dann bliebe nur der gemeinsame Mietvertrag oder die gemeinsame Kündigung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  19. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bewohnte über zwanzig gemeinsam mit meiner Lebenspartnerin ein Wohnung, deren Mietvertrag nur auf mich läuft. Eine schriftliche Genehmigung zur Aufnahme der Lebenspartnerin liegt nicht vor, der Umstand ist jedoch seit langem der Hausverwaltung bekannt und die Lebenpartnerin wird auch als Ansprechpartnerin seitens der HV akzeptiert und ist dort bekannt.
    Leider haben wir uns vor zwei Jahren getrennt und ich bin aus der Wohnung, die immer noch auf meinen Namen läuft , ausgezogen. Die Mietzahlungen erfolgen weiterhin über mein Konto und ich kümmere mich auch noch um Sachen die in diesem Zusammenhang anstehen.
    Ich würde gerne meine (Ex-) Lebenspartnerin in den bestehenden Mietvertrag aufnehmen lassen, befürchte jedoch, dass dann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden soll, der entsprechend schlechtere Konditionen beinhaltet. Der ursprüngliche Vetrag ist von 1983. Haben wir einen Anspruch auf die Aufnahme in den Mietvertrag?
    Vielen Dank und Beste Grüße
    Reiner

    Antworten
    • Hallo Reiner,
      nein, leider haben Sie keine Anspruch auf die Aufnahme Ihrer Ex-Partnerin in den Mietvertrag. Mit Ihrer Befürchtung liegen Sie vollkommen richtig, wenn die Verwaltung auf einen neuen Vertrag besteht, werden sich die Konditionen ändern. Auf der anderen Seite können Sie die Wohnung auch nicht dauerhaft halten und untervermieten. Hier könnte die Verwaltung Ihnen (zu Recht) einen Strich durch die Rechnung machen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  20. Hallo,
    ich habe folgendes Problem: ich lebe mit meiner Freundin zusammen wir stehen beide im Mietvertrag, nun ist es aber so das wir uns getrennt haben weil es einfach nicht mehr läuft. Jetzt kommt allerdings dazu das Sie keine Miete mehr bezahlt und ich das alles alleine bezahlen muss? Einen Kündigungsvertrag möchte Sie nicht Unterschreiben.
    Welche Möglichkeiten hat man da? Auf dauer kann ich mir das nicht wirklich leisten.

    Antworten
    • Hallo Christian,
      Ihre Freundin sollte an einer vernünftigen Lösung interessiert sein. Bei Mieter haften gesamtschuldnerisch für mögliche Mietschulden. Der Vermieter kann sich an Sie oder auch an Ihre Freundin wenden sollte es zu Mietschulden kommen oder sollte die Wohnung nicht vertragsgemäß nach dem Auszug übergeben werden. Vielleicht sollten Sie Ihrer Freundin das vor Augen führen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  21. Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Ich habe mit meinem Ex-Partner einen Jahresmietvetrag unterschrieben. Leider, wie es manchmal so kommt habe ich jemanden kennen gelernt und mich von meinem damaligen Freund getrennt. Er ist ausgezogen und wir wollten den Mietvertrag auf meinen neuen Freund überschreiben lassen. Dieser wollte sich aber nicht so früh festlegen, da von dem Jahr noch 9 Monate übrig waren. Mein Ex zahlt seit dem keine Miete. Das Problem ist, dass seine Eltern für die Wohnung gebürgt haben, da wir beide beim Einzug Studenten waren. Jetzt wollen die, ihre Bürgschaft zurück ziehen und setzen mich da extrem unter Druck. Ich würde gerne wissen, ob es möglich ist, die Bürgschaft zurück zu ziehen. Kann ich Miete von ihm verlangen, denn mein Einkommen reicht nicht aus. Muss jeden Cent fünf mal rum drehen um die Miete noch zahlen zu können. Die Vermietung will uns nicht eher aus dem Vetrag entlassen. Nach einem Nachmieter suche ich ständig, aber ich finde keinen. Was habe ich für Möglichkeiten?

    Antworten
    • Hallo Frau Baumann,
      eine Bürgschaft können Sie Eltern nicht einseitig zurückziehen. Der Vermieter wird die Bürgschaft nicht hergeben. Schließlich ist das die Sicherheit für den Vermieter. Miete können Sie von den Bürgen aber nicht verlangen, nein.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  22. Hallo,
    ich werde aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen und meine Ex-Freundin möchte in der Wohnung bleiben. Besteht die Möglichkeit, eine Sonderabrechnung für die Nebenkosten zu veranlassen? Es ist jetzt Spätsommer und die eigentlich nebenkostenintensive Zeit ist natürlich der Winter.

    Antworten
    • Hallo Martin,
      Sie könnten um eine Zwischenablesung der Zähler bitten und um eine getrennte Nebenkostenabrechnung. Ich denke jedoch, das Sie die Kosten dafür tragen müssen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Danke für Ihre Antwort. Können Sie abschätzen wie hoch diese Kosten ausfallen würden. Und können Sie mir sagen, ob ich die Rückzahlung unmittelbar erhalte oder erst mit der regulären Nebenkostenabrechnung? Vielen Dank!
        Mit freundlich Grüßen

        Antworten
  23. Hallo,
    Habe ein Riesen großes Problem und bitte um Hilfe. Wir beide stehen im Mietvertrag , sie mochte ausziehen und ich möchte in der Wohnung bleiben. Aber der Vermieter möchte das nicht. Was kann ich tun sodass ich hier in der Wohnung bleiben darf. Und kann er überhaupt mich vom Mietvertrag ausschliessen?
    Danke im voraus

    Antworten
    • Hallo Daniel,
      der Vermieter ist nicht verpflichtet das Mietverhältnis mit Ihnen alleine weiter zu führen. Das bedeutet, entweder beide ziehen aus oder keiner. So ist es leider.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  24. Hallo,
    der Sachverhalt: Ich bin im September 2011 aus der gemeinsamen Wohnung (beide standen auf dem Mietvertrag) ausgezogen. Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung. Meine Ex-Partnerin möchte nun die Nebenkosten bis zum Ende des Jahres haben, obwohl ich fast 4 Monate nicht dort drin gelebt habe – ist das rechtens?
    Vielen Dank schonmal.

    Antworten
    • Hallo Felix,
      dem Vermieter gegenüber haften Sie für Ihre Mietzeit. Sinnvoll wäre ein Zwischenablesung bei Ihrem Auszug gewesen. Wenn Sie heute immer noch im Mietvertrag stehen, haften Sie auch immer noch gegenüber dem Vermieter. Alles andere ist eine Regelung zwischen Ihnen und Ihrer Ex-Frendin.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  25. Hallo,
    ich hab mich von meinem Freund getrennt, wir haben ein gemeinsames Kind. Leider wohnen wir immer noch in einer gemeinsamen Wohnung, das geht aber nicht mehr lange gut. Den Mietvertrag haben wir zusammen unterschrieben. Er will nicht ausziehen, da es ihm zu anstrengend ist. Er will mich aber auch nicht aus dem Vertrag lassen, weil er sich die Miete nicht alleine leisten kann. Er ist arbeitslos und steuert beabsichtigt in Hartz 4. Ich halte das alles nicht mehr aus. Ich muss hier raus oder will die Wohnung alleine mit meinem Sohn übernehmen, was kann ich machen.
    Bitte um Hilfe.
    Danke

    Antworten
  26. Hallo Herr Hundt,
    ich habe mich vor ein paar Tagen von meiner Freundin getrennt, wir wohnten 1 1/2 Monate in der gemeinsamen Wohnung. Die Kündigungsfrist der Wohnung beträgt 3 Monate. Die dadurch entstehenden Kosten müssen beide zu 50% tragen wenn beide im Vertrag stehen richtig?
    Eine andere Baustelle: Wir haben für die Wohnung neue Sachen gekauft im Wert von ca 14000€ die ich zu 90% gezahlt habe und sie dies mündlich Monat für Monat abstottern wollte.
    Bleibe ich am Ende auf diesen Kosten nun sitzen oder gibt es da irgendeine Möglichkeit doch die Kosten für mich zu reduzieren?
    Die Möbel brauche ich alleine nicht, da ich wohl vorerst zu meinen Eltern zurück ziehe und sie wird sie sicher nicht nehmen ( Weil zu teuer und vorallem aus Prinzip ).
    Schonmal jetzt vielen Dank für die Antwort

    Antworten
    • Hallo Sven,
      ja, die Kosten für die Wohnung sollten Sie beide tragen. Gegenüber dem Vermieter sind Sie Gesamtschuldner.
      Wenn Sie auf der mündlichen Absprache (regelmäßige Zahlung für die Möbel) bestehen, beleibt Ihnen wohl nur die Einigung oder der Rechtsweg.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  27. Hallo, vielen Dank schon einmal für die Antwort.
    Ich habe trotzdem noch eine Frage zum Thema vom 12. August.
    Aber wie ist das denn mit der Miete. Kann ich die denn von meinem Ex-Freund einfordern? Denn wie gesagt, habe ich große Herausforderungen, was das Aufbringen der Miete betrifft.
    Wie ist das mit der Renovierung der Wohnung bei Auszug? Muss ich diese Kosten auch selbst tragen, weil ich einen Großteil der Zeit in der Wohnung gewohnt habe?
    Vielen Dank schon einmal
    MFG

    Antworten
    • Hallo Sabine,
      wenn Ihre Ex-Freund und Sie gemeinsam im Mietvertrag stehen, haften Sie auch gemeinsam. Der Vermieter kann sich an einen von Ihnen beiden wenden, jeder von Ihnen haftet für das gesamte Mietverhältnis. Ebenso sind Sie gemeinsam für die Renovierung verantwortlich. Wenn eine Partei aus dem Mietvertrag entlassen wird, sollten Sie eine Regelung zu den Schönheitsreparaturen vereinbaren (Wer übernimmt diese).
      Sie können keine Miete direkt bei Ihrem Freund einfordern, er steht in einem Schuldverhältnis zum Vermieter, nicht zu Ihnen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  28. Guten Tag Herr Hundt,
    ich bin in einer ähnlichen Situation wie die meisten hier. Ich habe 3 Wochen mit meinem damaligen Freund in einer von uns beiden angemieteten Wohnung gewohnt. Er hat noch bis ende Dezember dort gewohnt, allerdings; und das habe ich erst nach und nach mitbekommen; hat er es nicht für nötig gehalten auch nur einen cent zu bezahlen, egal ob Miete, Strom, Telefon, Internet…Nichts!!! Da ich mit unterschrieben habe, hafte ich…ganz klar….da ich auch keinerlei Ärger oder gar gerichtliche Mahnverfahren haben möchte zahle ich monatliche Beträge ab. Mein Ex-Freund hingegen scheint sich ein tolles Leben zu machen, Reisen usw. Meine Frage ist nun….da ich unsere gemeinsamen Schulden monatlich abbezahle an alle „Gläubiger, wird er denn trotzdem noch weiterhin aufgefordet seine Schulden zu begleichen? Oder lassen Sie Ihn in „Ruhe“ da sie ja ihr Geld bekommen, wenn auch nur alleine von mir, denn das ist mehr als ungerecht! Man sagte mir zwar, das ich seine Schulden einklagen könnte, aber mal ehrlich…wie soll das funktionieren? Am Ende hab ich noch mehr verpflichtungen….Haben sie einen Rat was ich tun soll? Ich möchte das leidige Thema endlich vom Tisch haben (wobei ich noch mitsicherheit 1,5 Jahre zahle).
    Vielen Dank

    Antworten
    • Hallo Tanja,
      ich denke Sie müssen rechtlich gegen Ihren Ex-Freund vorgehen. Nur so haben Sie ein Chance, dass er sich an den Schulden beteiligt. Ich würde Ihnen dringend eine rechtliche Beratung empfehlen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  29. Hallo Herr Hundt
    Ich hätte auch mal eine Frage zu gemeinsamen Mietvertrag. Wir bewohnen seit ca. 2 Jahren eine gemeinsame Wohnung mit meinen Kindern. Die Miete zahle ich seit der Zeit von meinem Konto.
    Jetzt haben wir uns getrennt und mein Expartner möchte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.
    Nun meine Frage: kann mein Vermieter mich zwingen, aus der Wohnung auszuziehen oder habe ich irgendein Recht in der Wohnung zu bleiben.
    Wollen ungern umziehen.
    lg beate

    Antworten
    • Hallo Beate,
      Ihr Vermieter könnte darauf bestehen, das entweder beide in der Wohnung bleiben oder beide ausziehen. Zum Beispiel dann, wenn Sie die Wohnung alleine nicht bezahlen können. Die Warmmiete sollte hier nicht über 1/3 der Nettoeinkünfte liegen (Faustformel).
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  30. Hallo Herr Hundt,
    Und zwar habe ich eine Frage zu einer Mietvertragsänderung. Demnächst tritt die Mitbewohnerin aus einem gemeinsamen Mietvertrag aus und ich werde in diesem Mietvertrag dann übernommen.
    Diese Änderung wurde mittels eines Schreibens der Vermieterin und unseren 3 Unterschriften geändert.
    Ich musste allerdings nur dieses Formular unterschreiben nicht mehr den Mietvertrag ?
    Ist das so in Ordnung ? Bzw. könnte die jetzige Mitbewohnerin meinen nicht gehen zu müssen ?
    Liebe Grüße,
    Dennis

    Antworten
  31. Hallo,
    seit letzten Jahr August wohnen wir beide nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung in der ich mit meiner Ex-Frau gewohnt habe. Nun kam die Jahresabrechnung für 2010 – 2011 und die wurde nur zu mir geschickt! Ich informierte unseren letzten Vermieter das wir mittlerweile geschieden sind und ich nicht bereit bin diese Kosten alleine zu tragen. Ich erklärte mich selbstverständlich schriftlich dazu bereit 50% davon zu übernehmen. Da wir beide im Mietvertrag standen tragen wir die Kosten zu gleichen teilen oder!?
    Ich bekam zur Antwort:
    Da sie und ihre geschiedene Frau gesamtschuldnerisch haften, können wir den gesamten Betrag auch nur von einer Partei fordern. Eine interne Verrechnung obliegt dann ihnen. Ist das rechtens?
    Sollte der Vermieter denn nicht eigentlich selber zu ihr Kontakt aufnehmen um das mit ihr selber zu klären?
    Ich habe zu meiner Ex keinerlei Kontakt und will ihn auch nie wieder haben – abgesehen davon das ich das Geld von ihr sowieso nicht bekommen würde.

    Antworten
  32. Hallo Herr Hundt ,
    erstmal vielen dank für ihre rasche Antwort !
    Das wir beide gesamtschuldnerisch haften ist mir jetzt klar .
    Was mich jetzt interessiert … ist es denn rechtens das ich alles alleine bezahlen muss !?
    Was passiert wenn ich meinen Anteil des Betrages überweise, das auch schriftlich mitteile und den Vermieter dann auf meine Ex Frau verweise !?
    Mfg … Torben

    Antworten
    • Hallo Torben,
      das können Sie theoretisch machen. Sie bleiben aber die andere Hälfte (mit) schuldig. Wenn der Vermieter merkt, das bei Ihnen das Geld „lockerer“ sitzt als bei Ihrer Ex-Frau, dann würde ich mich an seiner Stelle auch für die zweite Hälfte an Sie halten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  33. Hallo,
    ich habe folgendes Problem… mein Partner und ich sind vor vier Wochen in ein anderes Bundesland gezogen. Nun ist die Beziehung am Ende und ich möchte so schnell wie möglich wieder zurück. Er kann sich nicht entscheiden, ob er hier bleibt oder auch zurück geht. Nun stehen wir zusammen im Mietvertrag, welche Möglichkeiten habe ich aus dem Vertrag raus zukommen? (Er will mich nicht gehen lassen)
    Liebe Grüße

    Antworten
    • Hallo Romy,
      Sie können nur mir Einverständnis aller drei Vertragsparteien aus dem Mietvertrag entlassen werden (Sie, Ihr Freund und der Vermieter). Ein andere Möglichkeit sehe ich nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  34. Hallo,
    ich habe zusammen mit meiner Lebensgefährtin (jetzt Ex) am 01.07.2012 eine gemeinsame Wohnung bezogen. Den Mietvertrag haben wir beide gemeinsam unterzeichnet. Am 25.10.2012 wurde ich von meiner Freundin der Wohnung verwiesen (was mit Androhung der Polizei erzwungen wurde). Zur Zeit lebe ich übergangsweise bei meinen Eltern. Ich weiß, dass ich das Recht auf Benutzung der Wohnung habe, nur sie droht mir mit allem möglichen, damit ich nicht in die Wohnung zurück kehre. Dies tue ich auch nicht, um jeglichen Streit zu vermeiden. Ich möchte aber nun aus dem Mietvertrag raus und habe auch dies ihr und der Vermieterin mitgeteilt. Die Vermieterin sagt, sie kann nichts machen. Auf dieser Seite habe ich gelesen, dass eine Vertragsänderung nur mit Teilnahme aller Beteiligten vollzogen werden kann. Nur kann ich jetzt schon sagen, dass sich meine Ex-Freundin definitiv nicht darauf einlassen wird. Zur Zeit bin ich arbeitslos und auf Jobsuche und werde ab November Hartz IV beziehen. Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus und was ist mit den Kosten die ich zur Zeit nicht tragen kann. Ich habe keinen Kontakt zu ihr und kann somit auch nicht den Mietvertrag gemeinsam kündigen. Ich kann mir aber auch weitere Kosten nicht leisten und erhebe keinen Anspruch auf die Wohnung. Jetzt fallen noch drei Monate Miete an, für eine Zeit, in der ich die Wohnung nicht nutzen kann (weil sie droht) und nicht nutzen möchte. Was kann ich tun?Was für Rechte habe ich jetzt?
    Über einen Rat von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
    Auch gerne per email.
    Mit freundlichem Gruß
    Julian

    Antworten
    • Hallo Julian,
      meiner Meinung nach können Sie ohne Zustimmung der weiteren Mieterin nichts machen (Ihre Vermieterin hat recht). Sie sind quasi im Mietvertrag gefangen. Ich würde ggf. die Beratung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  35. Guten Tag Herr Hundt,
    seit einem Jahr wohne ich mit meinem Freund in einer gemeinsamen Wohnung. Nun möchte ich mich von meinem Freund trennen und die Wohnung fristgerecht kündigen. Mein Freund stellt sich nun aber quer und möchte die Wohnung erst dann kündigen, wenn er eine neue Wohnung gefunden hat. Das kann demnach eventuell länger als 3 Monate in Anspruch nehmen. Wir haben den Mietvertrag beide unterschrieben. Eine neue Wohnung habe ich noch nicht.
    Welche Möglichkeiten habe ich nun, um so schnell wie möglich, aber innerhalb von 3 Monaten aus dem Mieterverhaltung auszuscheiden?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  36. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne derzeit in einer 2er WG und möchte ausziehen. Mein Mitbewohner möchte gerne in der Wohnung bleiben und kann sich diese auch leisten.
    Meine Frage ist nun, wie ich aus dem Vertrag komme ohne dass mein Mitbewohner ausziehen muss bzw. die Miete z.B. erhöht wird.
    Ich habe hierzu schon viel im Internet gelesen. U.a., dass der Vermieter einem Auflösungsvertrag nicht zu stimmen muss. Unter welchen Voraussetzungen ist er dazu berechtigt?
    Und wenn er diesem nicht zustimmt, wird ja ein neuer Vertrag geschlossen, wo dann ggfs. auch die Miete erhöht werden könnte?
    Auch habe ich gelesen, das man einfach nicht kündigt. Hier würde dann die Haftung für die alte Wohnung weiter bestehen. Kann ich aber ein anderes Mietverhältnis als Hauptmieter eingehen und mich auch ummelden?
    Ich freue mich auf Ihre Antwort.
    Viele Grüße Josephine Mühle

    Antworten
    • Hallo Josephine,
      eine nette Verwaltung wird den bestehenden Vertrag anpassen (nur noch ein Mieter). Eine weniger nette Verwaltung wird auf einen neuen Mietvertrag bestehen und dann ggf. sogar auf eine Mieterhöhung drängen. Hier muss man einfach mit der Verwaltung sprechen.
      Wenn Sie nicht mehr in der Wohnung leben, würde ich nicht empfehlen weiterhin im Mietvertrag zu bleiben. Das klingt für mich schwer nach Ärger.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Herr Hundt,
        vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie hoch kann denn die Mieterhöhung prozentual ausfallen? Oder kann der Vermieter hier einfach so viel verlangen wie jetzt in der Gegend üblich?
        Sollte dies der Fall sein, würde sich die Miete um 100 Prozent erhöhen.
        VG Josephine

        Antworten
  37. Grüße Sie Herr Hundt!
    Mein Anliegen wurde schon des öfteren ähnlich beschrieben – trotzdem möchte ich Sie um Ihre Zeit für mich bitten.
    Ich wohne momentan in einer 2-Mann-WG und wir stehen beide im Mietvertrag.
    Auf Januar habe ich eine neue Arbeitsstelle in einem anderen Bundesland und möchte die nächsten Wochen umziehen. Mein Mitbewohner möchte in der Wohnung bleiben.
    Ich habe der Vermieterin meine fristgerechte Kündigung, eine Einverständniserklärung meines Mitbewohners und einen Lohnnachweis meines Mitbewohners gesandt.
    Heute habe ich Bescheid bekommen, dass der Vermieterin der Lohn meines Mitbewohners zu gering ist und sie mich nicht aus dem Mietvertrag entlassen wird.
    Besteht die Möglichkeit, dass ich mich mit Hilfe eines Anwalts aus dem Mietvertrag klagen kann?
    Ich bedanke mich vielmals für Ihre Antwort!

    Antworten
    • Hallo Thomas,
      Sie wollen einseitig den Vertrag ändern, darauf muss sich de Vermieterin zu Recht nicht einlassen. Wenn das Einkommen Ihres Mitbewohners zu gering ist, muss die Vermieterin Sie nicht entlassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  38. Vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Der Tatsache das mich die Vermieterin zu recht nicht entlassen muss bin ich mir schmerzlichst bewusst.
    Mir stellt sich nur dir Frage was für Möglichkeiten ich habe aus dem Vertrag heraus zu kommen.
    Schließlich möchte ich nicht auf Lebenszeit für die Miete einer Wohnung haftbar sein, welche ich nicht einmal bewohne.
    Ich werde morgen der Vermieterin eine Nachmieterin vorschlagen.
    Angenommen dieser Vorschlag wird abgelehnt – Habe ich wirklich absolut keine Chance aus dem Vertrag genommen zu werden?
    Viele Grüße Thomas

    Antworten
  39. Hallo Herr Hundt,
    meine Tochter hat eine Wohnung in einem Haus von mir gemietet ohne Mietvertrag. Vor einem Jahr hat sie einen Partner einziehen lassen, der jetzt innerhalb einer Woche ausgezogen ist, ohne den Vertrag zu kündigen, da er sagt, er wäre nur geduldet und habe daher keine Pflichten eines Mieters.
    Die Miete wurde geteilt und von ihm überwiesen.
    Ist die Kündigungsfrist jetzt hinfällig und muss meine Tochter die Miete jetzt wieder allein übernehmen, ohne dass der Partner für 3 Monate Kündigungsfrist noch die anfallende Kaltmiete übernimmt?
    Gruß
    Rosi

    Antworten
    • Hallo Rosi,
      ich würde eher von einem Untermietverhältnis zwischen Ihrer Tochter und Ihrem Freund ausgehen. Nach diesem Mietverhältnis würde sich dann auch die vereinbarte Kündigungsfrist richten. Ist nichts vereinbart, ist alles schwierig.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  40. Sehr geehrter Herr Hundt,
    mein Partner und ich haben uns getrennt. Er möchte ausziehen und ich bleibe in der Wohnung als alleiniger Hauptmieter. Wir gehen im Guten auseinander. Er wird bis zum Austritt weiterhin einen Anteil der Miete übernehmen. Muss ich mit einer Mieterhöhung rechnen, wenn ich alleiniger Mieter bin?
    LG Carol

    Antworten
    • Hallo Carol,
      wenn der Mietvertrag bestehen bleibt und Ihr Partner einfach aus dem Vertrag „entlassen“ wird, bleibt im Grunde alles beim alten. Wenn der Vermieter sich quer stellt und einen neuen Vertrag verlangt, kann eine Mieterhöhung dabei rauskommen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  41. Hallo Herr Hundt,
    ich bin gemeinsam mit einem Freund Mieter, und wir wohnen als WG zusammen in der Wohnung. Ich möchte im Sommer ausziehen, mein Mitbewohner möchte die Wohnung weiter (mit einem Untermieter) mieten, der Vermieter hat dem auch soweit zu gestimmt.
    Der Vermieter möchte meinen Auszug zum Anlass nehmen, das Mietverhältnis zu befristen (auf zwei Jahre). Auch das ist von unserer Seite her iO.
    Muss nun für diese Änderungen (nur noch ein Mieter anstatt zwei, Änderung von unbefristet auf befristet) ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden? Oder wie vermerkt man man sichersten die Änderungen?

    Antworten
    • Hallo Herr Schaefer,
      ob es ein „Muss“ ist kann ich nicht sagen, auf jeden Fall wäre ein neues Mietvertrag eine Möglichkeit die Vereinbarung so zu treffen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  42. Hallo Herr Hundt,
    Mein ehemaliger Partner und ich stehen wie so viele gemeinsam im Mietvertrag. Das alle Parteien der Kündigung zustimmen müssen habe ich verstanden.
    Wie würde es den aussehen wenn mein Ex und ich einen weiteren Vertrag aufsetzen würden, dass er nicht für mich einsteht obwohl er auch eigentlich an den Vertrag gebunden ist.
    Der Hintergrund ist der, dass die Vermieterin eine Bürgschaft von meinen Eltern haben möchte da mein Gehalt für die 1/3 Faustformel nicht ausreicht. Die Wohnung kann ich mir aber definitiv leisten und der Bürgschaft würde ich gerne entkommen. Irgendwann möchte ich auch mal auf eigenen Beinen stehen ohne irgendwo betteln zu müssen.
    Besten Gruß
    Kathrin

    Antworten
  43. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich habe folgenden Sachverhalt:
    Ich bin aktulle noch Mieter in einer 2er WG, bin ausgezogen und auf einer neuen Adresse gemeldet.
    Da mein (Ex)-Mitbewohner ein Jurastudent ist, glaubt er im Recht zu sein.
    Wir haben einen gemeinsamen Mitvertrag, wo wir eigentlich nur gemeinsam und in Zustimmung des Vermieters aus dem Mietvertrag rauskommen.
    Nun meint er, dass wir nicht gemeinsam kündigen müssen, da wenn eine kündigt er konkudent für beide kündigt.
    Zudem habe ich die Sorge, dass er einfach die Mietzahlungen einstellt.
    Er würde gerne in der Wohnung wohnen bleiben und sucht bereits einen neuen Mitbewohner.
    Ist er im Recht?
    Zudem ist sie Frage, ob ich mich diesbezüglich an die Hausverwaltung oder an den mir nicht bekannten Vermieter wenden soll.
    Viele lieben Dank!

    Antworten
    • Hallo Philipp,
      fragen Sie doch einfach bei der Hausverwaltung (die den Eigentümer ja vertritt) nach. Eine Kündigung ist grundsätzlich immer von allen Mietern zu unterschreiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  44. Hallo Herr Hundt,
    bin da in ein etwas doofes Ding gerutscht. Bin vor einem Jahr zu meinem Mann gezogen. Er steht allein im Mietvertrag.
    Wir sprachen die Vermieter öfters an wegen einer Änderung des Mietvertrages. Nichts geschah. Habe mich darauf bei einem Anwalt erkundigt und dieser sagte mir.. dies sei nicht notwendig. wir sind ja verheiratet. Also eheliche Wohnung.
    So die Vorgeschichte…
    Nun trennen wir uns und mein Mann möchte ausziehen… Die Vermieter denken nicht dran einen neuen Mietvertrag zu schreiben… weil sie ja auch das Haus verkaufen möchten. Aber ich weiß nicht wohin. Muß komplett von vorn anfangen.
    Muß ich nun auch aus der Wohnung?
    mit frdl Gruß

    Antworten
  45. Hallo Herr Hundt,
    Meine Situation ist ein bisschen kompliziert. Mein Freund und ich haben uns getrennt, beide haben den Mietvertrag unterschrieben und keiner will ausziehen. Wir haben eine gemeinsame Tochter und noch eins ist unterwegs. Er ist psychisch krank und sollte in eine Klinik, leider kümmert er sich nicht so schnell drum. Dazu nimmt er Drogen.Die Stimmung ist richtig im Keller und mir gehts nicht gut damit. Meine Tochter kriegt auch genug mit. Ich will das er auszieht. er kriegt eher eine Wohnung als ich mit fast 2 Kindern. Dazu kommt noch das alles innen gehört mir.
    Was kann man da machen?wer hat mehr Recht in der Wohnung zu bleiben?Ich muss dazu sagen das die Miete vom Amt übernommen wird und mir alleine ohne Mann würden die auch bezahlen.
    Helfen Sie mir bitte.

    Antworten
  46. Hallo,
    wie sieht es denn aus wenn ein gemeinsamer Mietvertrag unterschieben wurde, eine Partei auszieht und der verbleibenden Partei keine anteilige Miete mehr zahlt, sich sozusagen aus dem Staub macht… Die verbleibende Partei bezahlt natürlich weitehrin brav die Gesammtmiete.
    Am Mietvertrag wurde nichts geändert.
    Hat die Verbleibende Partei die Möglichkeit die 50% der von ihr mit übernommenen Miete bei der ausgezogenen Partei „zurück zu fordern“ ?
    Viele Grüße

    Antworten
  47. Hallo,
    Ich stehe vor folgendem Problem: Mein Mitbewohner ist ausgezogen (wir sind beide Hauptmieter), weigert sich allerdings den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, da er auf die gesamte Kaution besteht. Da er allerdings diverse Rechnungen von der gemeinsamen Miete nicht bezahlt hat & einen ungültigen Untermietvertrag (vermute Urkundenfälschung) mit den Untermietern (Freunde von ihm) ohne meine Unterschrift aufgesetzt hat, sehe ich nicht ein, die voile Kaution den Untermietern & dem Mitbewohner der ausgezogen ist, zurück zu erstatten. Ich beziehe mich hierbei auf Paragraph 548 BGB und BGH VIII ZR 71/05, da wir noch eine erhebliche Nebenkostenabrechnung erwarten. Nun hat er mich schriftlich vor einem Monat darum gebeten, den Aufhebungsvertrag beim Vermieter zu organisieren und weigerert sich nun , diesen auch zu unterzeichnen, da er nicht die volle Kaution zurück erhält. Ebenfalls hat er per 1. September (Auszugsdatum noch vorher) keine Miete gezahlt & ich kann keine gültigen Verträge mit den Untermietern abschliessen.
    Frage:
    1. Kann ich auf Mietzahlungen von ihm bestehen?
    2. Ist es Urkundenfälschung, wenn jmd. schreibt „zeichnungsberechtigt für xy“ und kann ich ihn hierfür einklagen?
    3. Kann ich sonstige rechtliche Schritte einleiten, damit er aus dem Vertrag ausscheidet, da er ausgezogen ist?
    4. Darf ich die Schlösser austauschen?
    ..ich habe es sehr oft auf friedvollem Wege probiert (leider), dennoch will er seine „Macht“ demonstrieren und bringt bei jedem Argument seinen Anwalt. Ich habe mir rechtlich nichts zuschulde kommen lassen aber langsam ist es nur noch frustrierend…:(((
    BESTEN DANK!!!!!!! Ich weiss es sehr zu schätzen!!

    Antworten
  48. Hallo,
    Mein Freund und ich haben uns getrennt und die gemeinsame Wohnung fristgerecht gekündigt.
    Aufgrund der psychischen Belastungssituation bin ich bereits vor 2 Wochen in eine eigene Wohnung gezogen, während er noch in der Wohnung lebt bis zum Vertragsende.
    Nun fordert er den Wohnungsschlüssel ein.
    Ich zahle 50% der Miete für unsere Wohnung bis zum Mietende.
    Bin ich gesetzlich verpflichtet, diese Zahlungen weiter zu leisten, wenn ich den Schlüssel und somit die Berechtigung – die Wohnung zu betreten – abgebe?
    Welche Möglichkeiten Habe ich?
    Des weiteren läuft die Mietkaution auf mich. Erlange ich Nachteile dadurch?
    Mfg

    Antworten
  49. Guten Tag Herr Hundt
    Ich bin aus der Schweiz, ich hoffe sie können mir trotzdem weiterhelfen. Ich schreibe für eine gute Freundin. Nun sie ist in einer Eingetragenen Partnerschaft mit einer Frau, der Mietvertrag läuft über meine Freundin,es gab nur eine schriftliche Bestättigung ,dass ihr Partnerin dort mit wohnt. Nun ist es so Trennung,Streit,ihre Partnerin ist ausgezogen,zahlt auch nicht mehr,aber der Schlüssel will sie nicht zurück geben. Nun meine Frage an sie. Was für Möglichkeiten gibt es ausser das Schloss auszuwechseln ?? Kann sie eine Anzeige machen??
    Ich hoffe auf eine gute Nachricht von ihnen
    und verbleibe mit Freundlichen Grüssen
    Margrit Michel

    Antworten
    • Hallo Margrit,
      ich würde Ihnen raten sich im Zweifel an einen Anwalt in der Schweiz zu wenden. In meinen Augen spricht aber auch nichts dagegen, das der Mieter das Schloss auswechselt. In Deutschland wäre das in meinen Augen zumindest möglich, alleine aus Sicherheitsgründen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  50. Hallo Herr Hundt,
    meine Ex-Partnerin ist noch am Tag der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, da sie bereits einen neuen Partner hatte. Wir waren beide Mietvertragspartner und sie hatte ihren Hausrat noch einige Monate in der Wohnung zu stehen bis sie sich mit ihrem neuen Partner eine neue Wohnung gesucht hatte. Sie zahlte mir anfangs noch sporadisch und keine festen Summen für die Wohnung, da die Gesamtmiete von meinem Konto abging, stellte die Zahlungen dann aber komplett ein. Ich möchte nun die noch offenen Beträge, inkl. die anteiligen Kosten für die Instandsetzung der ehem. Wohnung, bei ihr einfordern, finde aber leider im Netz nichts was meine Forderung stützt. Es geht immer nur darum, dass beide im Mietvertrag stehenden Mieter Gesamtschuldner sind, was aber nur für den Vermieter relevant zu sein scheint, aber nichts darüber aussagt welchen Anspruch dejenige hat, der vom anderen auf (fast) allen Kosten sitzengelassen wurde.
    Vielleicht können Sie mir diesbezüglich einen Rat oder Hinweis zur weiteren Recherche geben.
    Vielen Dank und besinnliche Festtage schonmal.

    Antworten
    • Hallo CC,
      absolut richtig, die gesamtschuldnerische Haftung betrifft eher das Vertragsverhälnis zum Vermieter. Ihr Anspruch gegen Ihre Ex-Partnerin hat mit dem Mietrecht als solches im Grunde auch nichts mehr zu tun. Lassen Sie sich dazu am besten von einem Anwalt beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  51. Sehr geehrter Herr Hundt,
    folgende Situation: Mein damaliger Freund und ich haben zusammen einen Mietvertrag von einem Haus unterschrieben. Wir lebten dort knapp 3 Jahre zusammen. Dann ging mein damaliger Freund ins Gefängnis. Während dieser Zeit, bis heute, wohnte ich weiter in der Wohnung mit meinen Kindern und übernahm alle Kosten selbstständig. Nun nach zwei Jahren wird er entlassen, wir haben uns in der Zwischenzeit getrennt, und will wieder hier einziehen. Mietvertrag läuft immer noch auf uns beide. Muß ich ihn wieder einziehen lassen? Meine große Tochter hat Angst vor der Sitaution. Welche Möglichkeiten habe ich?

    Antworten
    • Hallo Frau Wolf,
      die Situation ist schwierig. Ich würde mich an Ihrer Stelle dazu rechtlich beraten lassen. Ich kann Ihnen dazu hier leider nichts fundiertes schreiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  52. Hallo Herr Hundt,
    ein Cousin von mir hat mit seiner Freundin gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben. Er hat sich von ihr getrennt, was sie aber nicht akzeptiert. Sie könnte die Miete nicht allein bezahlen und ist nicht im geringsten daran interessiert, eine gemeinsame Kündigung herbeizuführen. Da sie ohnehin ein eigenes Zimmer hat, scheint ihr nichts an einer einvernehmlichen Lösung zu liegen. Ich kann einfach nicht glauben, dass man in solch einem Fall für immer in einer derartig unseligen Lage gefangen ist. Was tut man denn, wenn jemand sich komplett sperrt? Bleibt ihm nichts übrig, als rechtlich gegen seine Expartnerin vorzugehen?
    Besten Dank im voraus für Ihre Antwort,
    Inga

    Antworten
  53. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne mit meinen Eltern zusammen in einer Mietwohnung. Meine Eltern haben einen gemeinsamen Mietvertrag. Vor ein paar Wochen ist mein Vater wegen einer anderen Frau jedoch ausgezogen. Er steht immer noch im Mietvertrag und hat sich auch noch nicht bei dem Vermieter abgemeldet, oder hat sich offiziell umgemeldet.
    Nun weigert er sich seinen Anteil an Miete, etc. zu zahlen. Als Grund nennt er, dass er nicht mehr in die Wohnung darf, was jedoch nicht stimmt. Weil er schon wichtige Dokumente weggeholt hat, die für weitere Verfahren wichtig sind und uns deshalb einige wichtige Informationen fehlen war nur ausgemacht, dass er in die Wohnung kommt wenn meine Mutter auch anwesend ist.
    Ausgezogen ist er im Übrigen freiwillig und hat auch die Schlüssel von allein abgegeben, wurde also nicht rausgeworfen.
    Meine Frage wäre nun ob er die Miete einbehalten darf oder ob er sie trotzdem weiterhin zahlen muss.
    Liebe Grüße und Danke

    Antworten
    • Hallo Kathi,
      Ihr Vater schuldet dem Vermieter genaue die Miete, wie Ihr Mutter. Beide haften gesamtschuldnerisch.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  54. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich verwalte für meinen Chef eine Liegenschaft, in der wir folgendes Problem haben:
    Ein Mieter ist mit seiner Freundin in ein Appartment gezogen. Der Mietvertrag wurde nur vom Mieter unterschrieben, nicht vom Vermieter, d.h. dem Mieter liegt auch kein unterschriebener Vertrag vor.
    Nun ist der Mieter ausgezogen, ohne Bescheid zu sagen, zahlt jedoch weiter Miete. Seine Freundin wohnt jedoch noch dort. Da wir die Wohnung gerne anderweitig verwenden würden, möchten wir diese Mieterin gerne „loswerden“, da sie auch die Wohnung mit Kettenrauchen und Hunden nicht gerade pfleglich behandelt…
    Haben wir eine Chance zu kündigen, weil
    – der Hauptmieter und alleiniger Unterschreiber des MV nicht mehr dort wohnt, obwohl er noch die Miete zahlt?
    – eigentlich gar kein Mietvertrag mit der Dame existiert? Oder ist hier ein Untermietverhältnis entstanden?
    Gibt es irgendeinen anderen Grund, aus dem man das Mietverhältnis fristgerecht kündigen könnte? Da in die Wohnung Mitarbeiter des ansässigen Gewerbes einziehen sollen, wäre Eigenbedarf ja nicht möglich, da sonst der Eigentümer selbst ja dort wohnen müsste, richtig? Allerdings ist die Mutter des Eigentümers Teilhaberin des Gewerbes und hat somit Interesse am Einzug der Arbeiter. Würde das noch unter Eigenbedarf fallen durch die familiären Beziehungen?
    Über Ihre Meinung bzw. Hilfe oder Nennung etwaiger Präzedenzfälle wäre ich Ihnen sehr dankbar, da wir schon längere Zeit dieses Problem haben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Tanja Arcos Acosta

    Antworten
    • Hallo Tanja,
      ich kann hier leider keine rechtlich Beratung ersetzen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, dieser kann Ihren speziellen Fall einschätzen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  55. Lieber Herr Hundt,
    folgendes Problem:
    mein Freund möchte aus unserem gemeinsamen Mietvertrag austreten und hat dies unserer Verwaltung schriftlich mitgeteilt – inklusive meiner Unterschrift.
    Nun teilte uns die Vermieterin mit, dass das nicht so einfach ginge. Sie braucht nun von mir neue Gehaltsnachweise etc.
    Da ich die Wohnung nicht allein halten kann, war von vorn herein klar, dass ich mir jemanden in die Wohnung hole. In unserem Vertrag steht kein ausdrückliches Verbot darüber, sondern nur, dass der Vermieter darüber informiert werden muss.
    Am Telefon sagte sie mir nun aber gleich, dass das alles nicht sicher ist, ob da die verwaltung zustrimmen wird, weil sie das eigentlich nicct machen. Ein Option wäre einen neuen Hauptmieter mit aufzunehmen. Das ist für mich allerdings die worst- case Variante, weil ich – falls es ein Fremder sein wird- dann nicht einfach jemand gleichberechtigt in meine Wohnung ziehen lassen möchte.
    Nun ist noch meine Frage: inwieweit können die Vermieter Bürgschaften mit Gehaltsnachweisen ablehnen bzw. wie geht man damit um?
    Außerdem, stimmt es dass der Vermieter meinen Freund nicht einfach aus dem Vertrag entlassen kann, selbst wenn ich zugestimmt habe und mich infolgedessen auch noch grundlos kündigen kann?
    ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.
    Lg Nora

    Antworten
    • Hallo Nora,
      wenn ein Mietvertrag geändert werden soll, müssen alle Parteien zustimmen. Alle Mieter und alle Vermieter. Der Vermieter wird argumentieren, dass Sie die Wohnung bekommen haben, weil Sie Doppelverdiener waren und geteilte Haftung (zwei Mieter) ist für den Vermieter eine doppelte Sicherheit. Nachvollziehbar.
      Auf eine Untervermietung muss sich der Vermieter nicht einlassen (ein haftender Mieter), auch nicht auf eine Bürgschaft (gedeckelte Haftung, alles viel schwieriger als ein zweiter haftbarer Mieter). Sie wollen die Änderung, Sie müssen demnach wohl einen zweiten Mieter beibringen, der die Voraussetzungen erfüllt. So unschön es ist.
      Lassen Sie sich im Zweifel dazu bitte rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  56. Lieber Herr Hundt,
    Ich wohne derzeit in einer 3-WG. Dabei gibt es zwei Hauptmieter und ein Untermieter. Der Untermieter ist bereits ausgezogen und hat einfach einen neuen Mieter in die Wohnung gesetzt (vertraglich wurde noch nichts unterschrieben). Der zweite Hauptmieter (neben mir) will ebenfalls ausziehen und ist der Meinung ich wäre für seinen Nachmieter verantwortlich. Er meint er wird ab kommenden Monat die Miete einfach nicht mehr bezahlen. Kann mein Vermieter diese Miete dann von mir verlangen? Ich kann diese nicht aufbringen. Soll ich dann ebenfalls meine Miete nicht zahlen oder was ist in diesem Fall ratsam?
    Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!
    LG

    Antworten
    • Hallo Lisa,
      alls Hauptmieter haben gemeinschaftlich, der Vermieter wird sich das Geld von dem Mieter holen, bei dem es am einfachsten „einzutreiben“ ist.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  57. Hallo,
    Ich habe mit meinem besten Kumpel in einer WG gewohnt, wie stehen beide im Mietvertrag, da ich jetzt aber ausgezogen bin, und er mir meine Anteile nicht zurück zahlen kann, stehen wir beide noch im Mietvertrag, nur das er dort weiter hin 3 Monate wohnt und ich nicht, demnach verbrauche ich kein Strom, Wasser oder mache Müll.
    Kann ich auch nur die hälfte der Kaltmiete zahlen oder muss ich alles zahlen, sowie strom, auch wenn ich dort nicht mehr wohne ?
    Danke im vorraus
    Liebe grüße Jennifer

    Antworten
    • Hallo Jennifer,
      wichtig zu wissen ist, dass Sie gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch haften. Intern (unter den Mietern) können Sie grundsätzlich vieles vereinbaren.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo
        das heißt, ich muss weiterhin alles zahlen ? Kaltmite, Nebenkosten und Strom??
        Weil ich wollte nur die hälfte der Kaltmiete zahlen, da ich nix weiter vebrauche und ich eine andere Miete zahlen muss, mein „Mitbewohner“ gönnt mir nix und hat mit dem einschalten eines Anwaltes gedroht, wenn ich nicht weiter alles zahle und wenn ich weiter Zahle ( komplett nicht nur Kaltmiete habe ich kein Geld für Essen, was ihm aber egal ist) deswegen ist es wichtig zu wissen, ob er rechtliche schritte eingehen kann oder nicht.
        Wenn ich nur die hälfte der Kaltmiete zahle.
        Mit freundlichen Grüßen
        Jennifer

        Antworten
  58. Hallo Herr Hundt,
    Folgende Situation: Mein Ex-Partner und ich haben eine gemeinsame Wohnung angemietet. Nach der Trennung im Februar haben wir im März eine Verzichtserklärung eingereicht, welche besagt, dass ich das Mietverhältnis ab dem 01.04. alleine übernehme, dem wurde auch sofort statt gegeben.
    Nachdem letzten Samstag die Polizei auf Grund seiner Ausraster bei uns war hat er mir seinen Schlüssel überlassen. Jetzt will er zurück in die Wohnung und droht per Schlüsseldienst rein zu kommen.
    Hat er trotz Verzichtserklärung einen Anspruch auf Kündigungsfrist und was kann ich tun, wenn er wirklich per Schlüsseldienst in die Wohnung kommt und dann das Schloss auswechselt?
    Vielen Dank!

    Antworten
  59. Hallo Herr Hundt,
    Ich habe mit meinem (mittlerweile) Ex-Mann zusammen in einer Wohnung gewohnt. Allerdings habe ich mich dann von ihm getrennt und bin zum 31.12.2014!!! ausgezogen. Der Mietvertrag wurde von uns beiden fristgerecht zum 31.03.2015 gekündigt. Da ich ja schon zum 31.12.2014 ausgezogen bin, wir aber beide im Mietvertrag standen, habe ich für die Monate Januar, Februar und März 2015 jeweils die Hälfte der Miete gezahlt, und er die andere Hälfte der jeweiligen Monate. Er zog dann zum 31.03.2015 auch aus dieser Wohnung aus.
    Und nun bekomme ich eben grade (18.07.2016!!!) einen Anruf unserer ehemaligen Vermieterin, dass mein Ex-Mann die Nebenkosten immer noch nicht gezahlt hat. Und wenn er diese nicht zahlt, muss ich das zahlen. Es dreht sich hauptsächlich wohl um die Heizkosten von Januar bis März 2015. In dieser Zeit habe ich schon nicht mehr in dieser Wohnung gewohnt und somit auch keine Heizung oder Sonstiges genutzt.
    Kann die ehemalige Vermieterin das von mir verlangen?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Liebe Grüße

    Antworten
  60. Hallo,
    ich habe ein riesen Problem. Ich bin im Januar mit meinem damaligen Freund in die gemeinsame Wohnung gezogen. Für jeden wurde ein Mietvertrag geschlossen.
    Nach ca. 5 Wochen habe ich feststellen müssen, dass er unter Vorlage eines ge/verfälschen Ausweises die Meldebescheinigung erschlichen hat. Der im Mietvertrag eingetragene Namen ist nicht der Richtige. Nachdem ich ihn zur Rede gestellt habe, ich kannte ihn nur unter dem falschen Namen, hat er mich mit einem Messer bedroht, und mir zu verstehen geben, das ich meinen Mund Zu halten hätte. Nach ca. 10 Wochen bin ich dann in aller Eile ausgezogen. Da ich keiner Beschäftigung nachging, habe ich mich darauf verlassen, das er wie abgesprochen, die Miete Und Nebenkosten übernimmt Ein Brief vom Vermieter, adressiert an mich in der elterlichen Wohnung, belehrte mich eines Besseren. Er hatte März und April die Miete nicht bezahlt , als auch die Nebenkosten nicht beglichen. Mein Vermieter will nun alles von mir haben, auch die Stadtwerke berufen sich auf mich. Ich habe Srafanzeige gegen meinen Exfreund erstattet. Ich habe im Juni dem Vermieter mitgeteilt, daß er unter Angabe des Aktenzeichens bei der Kripo die wahre Identität und und den gemeldeten Wohnsitz in Erfahrung bringe könne. Dies lehnte er ab. Ich bin jetzt diejenige, die alle Kosten übernehmen soll, so der Vermieter. Auch Forderungen der Stadtwerke sind an mich gerichtet. Ich lebe zur Zeit bei meinen Eltern und bin auf Wohnungssuche.
    Ich beziehe Arbeitslosengeld II und bin in der 26. Woche schwanger. Nur die Mietforderungen belaufen sich auf 1600€.
    Was soll ich nun tun. Ich habe das Geld nicht.
    Bin schrecklich verzweifelt.

    Antworten
  61. Guten Morgen Herr Hundt,
    ich Hoffe Sie können mir Helfen. Ich bin Verheiratet seid 2013 dann mit meinem Mann zusammen in eine Whg. gezogen. ICH habe 2 Kinder (16+7J.,es sind nicht seine) nun wegen Gewalt möchte ich mich schnellstens Trennen,da wir immernoch in der selben Whg. leben und ich noch nichts gefunden habe.Ich habe kein eigenes Einkommen.Mein Mann(Geringverdiener) ist öffter bei seinen Eltern in Köln gerade wenn hier das Geld/Essen knapp wird-nun war letzte Woche um 21:40Uhr der Vermieter machte mir und den kindern Angst drückte mir die fristlose KÜNDIGUNG Schriftlich in die Hand und meinte das mein Mann 2 Mal die Miete nicht gezahlt hätte und einmal nur Teilweise. Ich sagte das man das doch klären könne ich mit den Kindern alleine bin usw. Er schrie nur das ihm egal ist ob wir auf der Straße schlafen wir haben 14 TAGE !!! Zeit die Whg. zuräumen. Mein Problem ist das ich jetzt (heute Mittwoch) bis nächsten Mittwoch Zeit habe. Und gestern erst wegen dem Feiertag zu den ganzen Ämtern konnte,ich war beim Sozialamt -man sagte mir das es das nicht mehr so gibt 🙁 die schickten mich zum Jugendamt nach kurzem Gespräch mitten auf dem Flur schickten die mich zu ARGE die ließ mich erst garnicht in ein Büro rein,wiesen mich schon so ab vonwegen wir sind dafür nicht zuständig müssen sie sich mit Ihrem Mann einigen. 🙁 Ich weiß nicht mehr weiter! Es gibt kein verlängertes Mietverhältnis und meine Angst ist da ich damals ein Schreiben unterschreiben mußte NICHT MEHR weIß was es war,ob es vielleicht doch der Mietvertrag war und und dies nochmal zu meinem Nachteil führen kann. Einen Wiederspruch haben wir trotzdem gestern per einschreiben abgeschickt in Bezug auf die Sozialklausel Geringes Einkommen,Alleine mit den Kindern und Kündigungsfrist…. WAS KANN ICH TUN??? HILFE!

    Antworten
    • Hallo Jaqueline,
      danke für Ihren Beitrag. In meinen Augen werden Sie die Lage alleine nicht auflösen können. Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  62. Hallo Herr Hundt,
    wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag und haben diesen zum 31.11.2016 aufgrund unserer Scheidung gemeinsam gekündigt und die Kündigung wurde vom Vermieter akzeptiert.
    Meine zukünftige Ex-Frau verweigert mir den Zugang zur gemeinsamen Wohnung zur Abholung meines persönliches Eigentums und hat mit dem Vermieter einen alleinigen Übergabetermin am 01.11.2016 ohne mich vereinbart. Da ich die Kaution alleinig bezahlt habe und in der Wohnung noch Renovierungsarbeiten nötig sind, aufgrund des Hundes meiner zukünftigen Ex-Frau, und auch Wände die Sie tapeziert und bemalt hat, muss ich davon ausgehen, das Sie diese nicht renoviert überlässt sondern das aufgrund heftiger Streitereien das von meiner Kaution abziehen lässt und die Verantwortung mir überlässt.
    Ist das rechtens zulässig was Sie da macht?

    Antworten
  63. Sehr geehrter Herr Hundt,
    meine Ex-Freundin und ich trennen uns. Unser Mietvertrag läuft noch bis zum 28.02.2017. Sie wird unsere Wohnung jedoch schon zum 01.12.2016 verlassen. Der Vermieter weiß darüber bescheid, auch das ich bis zum Vertragsende in der Wohnung bleibe.
    Wir haben den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben (auch gemeinsam gekündigt), und die Eltern meiner Exfreundin bestehen darauf das ich den Mietvertrag auf mich allein umschreiben lasse. Und sagen dazu auch, es gäbe keine rechtliche Handhabe meine Exfreundin im Mietvertrag zu lassen für die letzten 3 Monate.
    Ist das so? Ich weiß das es eine Abstimmung zwischen uns beiden Mietern und dem Vermieter geben muss, und ich darauf bestehen kann, das sie für die letzten 3 Monate zumindest die Kaltmiete weiterzahlen muss. Wenn ich darauf bestehe, habe ich gute Chancen oder haben die Eltern Recht das eine Nicht-Entlassung meiner Exfreundin aus dem Vertrag keine Chance habe vor Gericht?
    Über eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Antworten
  64. Guten Morgen Herr Hundt,
    meine Partnerin ist Ende Oktober aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
    Wir waren nie verheiratet.
    Sie ist natürlich noch gemeldet, weil ja in der BRD Meldepflicht besteht.
    Sie hat noch nichts neues gefunden und pendelt daher zwischen Familie und Freunden; in erster Linie zum Schlafen, Duschen etc.
    Alleine kann ich die hiesige Wohnung arbeitstechnisch nicht bezahlen, obwohl diese die gesetzlichen Bestimmungen an qm und Kaltmiete des ALG II voraussetzt.
    Jetzt ist es so, das sich die Arge auf eine Abmelde-Bescheinigung meiner Ex-Freundin beruft.
    Ohne diese könne mein Antrag erst gar nicht gestellt werden- bzw. bearbeitet werden. Man gehe davon aus, dass sie dann immer noch in der Wohnung lebt. (Selbst wenn…Oder?)
    Gar ein Nachreichen der An- bzw. Abmeldung bei Findung einer neuen Wohnung ihrerseits, wäre „zu weit weg“.
    Es ist aber auch leider so, das der größte Teil der Wohnungsangebote mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist geschaltet ist. Das hieße im Klartext frühestens zum 01.01.2017, wenn überhaupt.
    Für diesen Zeitraum würde die Arge nicht ein mal für meinen Lebensunterhalt aufkommen müssen/wollen, geschweigen für die Miete.
    Ich wäre somit ab sofort obdachlos und absolut mittellos.
    Ich hatte selbstverständlich den allergrößten Ärger dort im Haus. 🙁
    Stimmt das?
    Ist das alles so richtig?
    Gibt es tatsächlich einen Gesetzestext, an den die Arge gebunden ist?
    Was kann ich jetzt noch/erst recht tun?
    Mir eilt die Zeit davon.
    Für diesen Monat ist dennoch alles bezahlt.
    Mit freundlichsten Grüßen: Franz

    Antworten
    • Hallo Frank,
      danke für Ihren Beitrag. Ich kann leider nichts zur Lösung beitragen und Ihnen nur den Tipp geben, dass Sie sich an einen Anwalt wenden, der auf Sozialrecht spezialisiert ist.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  65. Hallo Herr Hundt,
    Ist es möglich einen Vertrag gemeinschaftlich vor Abschluss des Mietvertrages abzuschließen um das Problem was viele hier beschreiben (gemeinschaftlich als Ehepaar eingezogen, später geht die Ehe in die Brüche und eine Partei weigert sich die Kündigung zu unterschreiben) sozusagen nebenvertraglich anders zu gestalten? So dass wir also im Mietvertrag gemeinsam drinstehen es aber eine vertragliche Nebenabsprache gibt, dass im Streitfall eine Kündigung von nur einer Person unterschrieben werden kann; geht das?

    Antworten
    • Hallo Frau Zimmer,
      im Grund wäre die Lösung, dass ein Mieter den anderen mit Vollmacht verritt. Ob und wie Sie das rechtssicher organisiert bekommen, sollten Sie von einem Anwalt prüfen lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  66. Guten Tag,
    Ich habe folgendes Problem: ich wohne seit ca. 12 Jahren in einer Mietwohnung in einem mittlerweile sehr begehrten Bezirk in Berlin. Im Mietvertrag stehen ich und mein ehemaliger Mitbewohner als Hauptmieter. Da ich weiß, dass ein neuer Vertag aufgesetzt werden muss, wenn ein Mieter den Vertrag verlassen möchte, hat sich mein damaliger Mitbewohner dazu bereit erklärt nach seinem Auszug (vor mittlerweile mehr als 5 Jahren) im Vertag zu bleiben und unterzuvermieten. Nun denke ich aber, dass das keine Dauerlösung sein sollte und frage mich, welche Rechte ich habe, wenn er den Vertag verlässt. Ich sehe nämlich nicht ein plötzlich min. 200% mehr Miete für haargenau die gleiche Wohnung zu zahlen (der Mietspiegel ist in den letzten Jahren rasant gestiegen). Und hätte ich überhaupt noch das Recht dort wohnen zu bleiben, wenn der Vertrag aufgelöst wird?
    Beste Grüße,
    Georg

    Antworten
    • Hallo Georg,
      kündigen können nur beide Mieter gemeinsam. Wenn Sie dann wieder einen Mietvertrag abschließen wollen, kommt der der Neuvermietung gleich. Eine Möglichkeit wäre es, einen Mieter aus dem Mietertrag zu entlassen (mit Zustimmung des Vermieters).
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  67. Hallo,
    mich würde es jetzt in so einem Fall mal interessieren wie es denn ist, wenn beide Hauptmieter Parteien die beide einen Mietvertrag für das gleiche Mietobjekt haben, es dulden müssen gegenüber dem anderen Mitbewohner das der andere Mietpartner jeweils einen Besucher über einen längeren Zeitraum empfängt. Das man Gäste nicht verbieten kann ist mir klar nur wenn es länger geht das der Gast einfach bleibt werden ja die Nebenkosten höher. Ausserdem gibt es auch der Platz nicht her.

    Antworten
  68. Hallo,
    ich wohne in einer 2 er WG und mein Mitbewohner möchte ausziehen.
    Der Vermieter ist damit einverstanden und ich auch (ich verbleibe in der Wohnung).
    Jetzt hat mir mein Mitbewohner eine Kündigung des Mietvertrages vorgelegt wo drin steht das ich ab sofort die Miete alleine zahle. Meine Frage wäre jetzt ob das rechtens ist und ob es den noch bestehenden Mietvertrag beeinflusst/ändert. Bin ich jetzt automatisch allein Mieter weil ich die Miete alleine nur noch zahlen müsste oder wäre mein Mitbewohner noch verpflichtet den Teil der Miete zu zahlen da so ein Zusatz in einem Kündigungsschreiben nicht zulässig ist?
    Danke schon mal im voraus

    Antworten
    • Hallo Patrick,
      der beste Weg wäre, den ausziehenden Mieter aus dem Vertrag zu entlassen. Diese Vereinbarung sollten dann auch alle drei Parteien unterschreiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  69. Guten Tag,
    ich habe mit meiner Freundin 7 Monate zusammen gewohnt (wir standen von Dezember bis Juni beide im Mietvertrag). Die Miete habe ich gezahlt und diese ging auch nachweislich von meinem Konto ab. Habe ich Anspruch auf die Hälfte der Miete für den genannten Zeitraum?
    Vielen Dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    Marc

    Antworten
  70. Guten Morgen Herr Hundt,
    folgende Situation: ich stehe zusammen mit meinem Ex-Ehemann seit 20 Jahren im Mietvertrag, er ist vor 13 Jahren nach Scheidung ausgezogen, die Miete zahle ich. Soweit alles gut.
    Frage: falls ich sterbe können dann meine inzwischen erwachsenen Söhne weiterhin in der Wohnung bleiben und den Mietvertrag unverändert übernehmen. Ist dies ein Fall von Konkludenz, können die Söhne automatisch wohnen bleiben respektive den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernehmen?
    Danke schon im Voraus für Ihre Zeit.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jeanette

    Antworten
  71. Hallo,
    meine Partnerin und ich haben uns getrennt, und den gemeinsamen Mietvertrag gekündigt.
    Ich bin bereits ausgezogen, zahle aber noch die Miete. Das Ende des Mietvertrages rückt immer näher, meine Partnerin hat jedoch noch keine neue Wohnung.
    Kann ich für die zusätzlichen Kosten vom Vermieter belangt werden?
    Vielen Dank,
    Dieter

    Antworten
      • Wenn wir zu Ende Dezember gekündigt haben, sie jedoch im Januar noch in der Wohnung ist, dann müsste ich trotzdem dafür aufkommen?
        Dass ich für mögliche Schäden aufkommen muss kann ich mir denken, aber ich hatte gehofft, die zusätzliche Miete vermeiden zu können.
        Viele Grüße,
        Dieter

        Antworten
  72. Hallo Herr Hundt,
    ich habe folgendes Problem: ich habe am 30.11.17 einen Mietvertrag mit meiner Freundin zum 01.03.18 unterschrieben. Nun haben wir uns getrennt, sind nie in das Haus eingezogen und wir müssen laut Eigentümer zum 31.03.18 kündigen. Somit wird eine Monatsmiete fällig und an dieser möchte sich meine Ex nicht beteiligen, weil sie von mir verlassen wurde. Da wir aber beide unterschrieben haben, stehen wir doch auch zu 50 % in der Schuld, oder ???
    MfG

    Antworten
  73. Hallo Herr Hundt,
    Ich bitte bei folgender Frage um Ihre Hilfe.
    Zusammen mit meiner Schwiegermutter, dessen Sohn (meinem Partner), ihrer Schwester und meinem Schwiegervater haben wir ein EFH bezogen. Alle genannten Personen haben auf dem Mietvertrag unterschrieben. Wegen einer Streitigkeit haben wir alle bereits gekündigt. Was passiert, wenn ohne Kündigungsrücknahme irgendeiner Partei am letztmöglichen Auszugstag, nicht alle Personen ausgezogen sind? Kann der Vermieter die beiden fristgerecht ausgezogenen Personen dann noch belangen? Grüße B.

    Antworten
  74. Hallo Herr Hundt.
    Ich bitte Sie um Ihre Einschätzung. Meine Mieter, ein Paar und nicht verheiratet, hatten fristgerecht Ende Februar gekündigt. Mehrere Übergabetermine hatten die Beiden seither platzen lassen, ebenso wurde die letzte Miete für den Februar nicht bezahlt. Die Beiden haben offenbar Streit. Es stehen angeblich noch Sachen von Ihr in der Wohnung. Er bietet mir an, seine Schlüssel an mich zurückzugeben, Sie lehnt derzeit eine Übergabe der Wohnung weiterhin ab.
    Soll ich die Schlüssel von Ihm annehmen, oder lieber nicht?
    Herzlichen Dank.
    F.

    Antworten
  75. Hallo..
    ich benötige mal dringend fachmännische Hilfe.
    Meine Freundin bewohnte mit ihrem Freund von Mitte Januar bis Ende Februar eine gemeinsame Wohnung. Beide sind im MV aufgeführt, beide haben diesen auch unterschrieben. Da der Freund über ein geregeltes Einkommen verfügt, einigte man sich darauf, dass er für die Miete, Strom etc aufkommen würde. Dies wurde auch dem Vermieter so mitgeteilt, und so wurde der Freund als erster im MV namentlich geführt.
    Nun trennte sich meine Freundin von dem Mann, kündigte den MV schriftlich. Damit war der Vermieter auch einverstanden. Allerdings weigert sich der Ex die offen stehenden Mieten, Kaution zu begleichen. Da die Freundin nach wie vor ohne eigenes Einkommen ist, der Vermieter ihr über seinen Anwalt mit rechtlichen Schritten droht, möchte ich an ihrer Stelle hier mal fragen was zu tun sei.
    Leider wird sich auch nichts so schnell in Sachen Einkommen bei ihr tun. Ihr Ex kommt allerdings einer geregelten Tätigkeit nach und hat somit auch die Gelder um dem Vermieter diese zu geben. Die Wohnung hat er mittlerweile selber verlassen und wohnt wieder bei seinen Eltern.

    Antworten
    • Hallo Frau Herrmann,
      beide Mieter haften dem Vermieter gegenüber für die Miete. Es spielt keine Rolle, wer arbeitet oder im Mietvertrag zuerst genannt wurde.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  76. Guten Abend Herr Hundt,
    seit 2010 bin ich von meinem Mann geschieden, danach wohnte ich noch 4 Jahre im angemieteten Reihenhaus, bis auch meine jüngste Tochter zum Studieren ausgezogen ist.
    In 2014 hatte ich das Glück, eine kleine Wohnung zu finden und bin ausgezogen.
    Ich bekomme EM-Rente und kleine Aufstockung vom Amt.
    Jetzt habe ich vom Vrmieter des Reihenhauses einen Brief bekommen, dass die Miete für den Mai bis 17.5. noch nicht eingegangen wäre und diese bis 23. zu zahlen ist.
    Ich habe vor 2 ahren mit dem Vermieter telefoniert und ihm erzählt, dass ich ausgezogen bin und er versicherte mir am Telefon, dass er damit einverstanden ist. Blauäugig habe ich gedacht, dass damit der Mietvertrag erledigt ist.
    Gibt es eine Möglichkeit aus dem alten Mietvertrag herauszukommen – was kann ich tun?
    Anzumerken ist noch, dass mein Ex-Ehemann in dem Reihenhaus wohnt und von ihm die Miete von Anfang an bezahlt wird.

    Antworten
  77. Guten Abend Herr Hundt,
    ich habe ein Anliegen. Und zwar haben meine Lebensgefährtin und ich seit März vorgenommen zusammen zu ziehen. Die Wohnung in der wir ziehen wollen, gehört ihrem Vater. Bis jetzt hat meine Lebensgefährtin alle anstehenden Kosten bzgl Renovierungsarbeiten und Einrichtungsmöbel alleine getragen, da ich zu diesem Zeitpunkt Arbeitsuchend war.
    Jedoch haben wir uns im Juli getrennt, versuchen aber wieder gemeinsam an uns zu arbeiten um wieder zueinander zu finden.
    Das Problem an der Sache ist, sie ist jetzt am 01.09 in die eigentlich gedachten „gemeinsame Wohnung“ alleine eingezogen. Sie trägt auch aktuell alle kosten alleine, da sie mit ihrem Vater (Vermieter) einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Meine Lebensgefährtin und ich haben gemeinsam beschlossen, dass wenn unsere Beziehung wieder eine „Grundbasis“ hat, ich mit in die Wohnung ziehe.
    Meine Frage stellt sich jetzt, welche Ausgangslage für mich am sinnvollsten wäre einzugehen? Soll ich wenn es zur Unterschrift des Mietvertrages kommt, lieber den „gleichen Mietvertrag“ wie meine Lebensgefährtin unterzeichnen (gleiche Rechte & gleiche Pflichten) oder wäre es sinnvoller einen „Untermietsvertrag“ mit meiner Lebensgefährtin abzuschließen, sofern ihr Vater (Vermieter) zustimmt?
    Da das zwischen mir und meiner Lebensgefährtin aktuell immer ein hin und her ist und ich nicht gerade den tollsten Stand bei ihren Eltern habe, möchte ich mich nur richtig absichern, damit ich am Ende nicht einfach vor die Türe Gesetzt werden kann.
    Ja ich weiß klingt alles ein bisschen kompliziert aber ich versuche ein wenig weiter zu denken.
    Ich würde mich über eine schnelle Antwort von Ihnen freuen
    Viele Grüße S.

    Antworten
    • Hallo Kevin,
      ich denke die restliche Gestaltung obliegt der Hauptmieter / Ihrer Freundin und dem Vermieter. Beide Wege wären möglich. Ein besser oder schlechter gibt es nicht, da es jeweils Vor- und Nachteile gibt.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  78. Sehr geehrter Herr Hundt,
    vor vier Jahren sind mein (nun) Expartner und ich mit unserem Kind in einer Wohnung gezogen, wir sind beide im Mietvertrag.
    Nun haben wir uns getrennt, mein Partner ist bereits ausgezogen und ich habe seit einem Monat einen Untermieter, den die HV anerkannt hat.
    Meine Mutter hat (ohne Aufforderung durch die HV) für mich eine Bürgschaft unterschrieben. Die Hausverwaltung möchte nun mit mir einen neuen Mietvertrag machen, berechnet nun auch gleich wohl einen neuen Mietpreis und möchte, dass evetuell meine Mutter als Bürge den neuen Mietvertrag mit unterzeichnet. Ist das rechtens? Reicht es nicht aus, wenn meine Mutter die Bürgschaft unterzeichnet hat?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Antworten
    • Hallo Verena,
      wenn sich die Hausverwaltung doppelt absichern möchte, dann ist das zumindest nachvollziehbar. Ein weiterer Mieter ist aus Vermietersicht besser als eine Bürgschaft. Am Ende ist es Verhandlungs- und Argumentationssache.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  79. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich habe folgendes Problem und zwar geht es darum das mein Exfreund und Ich vor 5 Jahren eine Wohnung gemietet haben und wir beide stehen im Mietvertrag drin .
    Nach 1 Jahr haben wir uns getrennt und seitdem habe ich eine eigenen Wohnung.
    Mein Exfreund hatte sich damals geweigert oder war nicht einverstanden damit mich aus dem Mietvertrag rauszunehmen .
    Nach 4 Jahren bekam ich dann den Anruf von meinem alten Vermieter ( wo mein Exfreund wohnt )das ich mich darum kümmern soll das die Wohnung leer gemacht werden soll usw. weil er die Miete seit längerem nicht mehr gezahlt hat und die mittlerweile in einem kaputten Zustand ist , wie z.B. Türen kaputt und noch sehr viel weitere Dinge beschädigt worden sind.
    Er hat mich deshalb kontaktiert weil ich ja noch im Mietvertrag stehe und mein Exfreund nicht erreichbar ist und sich um nichts kümmert .
    Das Problem ist das ich diese ganzen Kosten nicht verursacht habe und ich laut Vermieter mit an den Kosten beteiligt werde.
    Jetzt ist meine Frage : Kann ich rechtlich dagegen angehen oder bin ich jetzt dazu verpflichtet mich mit an den Kosten zu beteiligen obwohl ich seit 4 Jahren nicht mehr da wohne, nur weil ich noch im Mietvertrag stehe und er nicht damit einverstanden war mich aus dem Vertrag rauszunehmen .
    Ich hoffe um schnelle Antwort
    Und vielen Dank im Voraus
    MfG
    Katrin

    Antworten
    • Hallo Katrin,
      (zwei) gemeinsame Mieter haften dem Vermieter gegenüber gesamtschuldnerisch. Der Vermieter wird sich immer an den vernünftigeren, erreichbareren und zuverlässigeren Mieter wenden. Ihm Zweifel sogar mit der Gesamtforderung. Lassen Sie sich bitte zu Ihrem Einzelfall rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  80. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin im September 2017 zu meiner Freundin/Partnerin gezogen, die Mieterin einer Wohnung ist. Ich stehe nicht im Mietvertrag. Nun Steht eine Mieterhöhung an, deswegen sind wir nun auf der Suche nach einem Eigenheim.
    Der Mieterhöhung muss zugestimmt werden. In der Zustimmungserklärung bin ich ebenfalls aufgeführt, muss ich diese ebenfalls unterschreiben obwohl ich nur Bewohner bin und nicht im Mietvertrag stehe?
    Kann der Vermieter mich dazu zwingen mit in den Mietvertrag einzutreten?
    MFG Markus

    Antworten
  81. Guten Abend,
    mein Ex-Freund ist der Meinung seinen Mietanteil überhaupt nicht mehr zu zahlen. Wir sind beide zum 31.6. aus dem Mietvertrag draussen. Mein Ex hat aber mittlerweile schon 3 mal seine Hälfte nicht bezahlt und meint das wäre nicht mein Problem, da er dem Vermieter geschrieben hat, er würde für seinen Schuldanteil selbst aufkommen. Das wir gemeinsame Mieter waren und somit beide haften, interessiert ihn nicht. Meine Mietkaution von über 1300 € wird der Vermieter daher einbehalten um sein Geld zu bekommen. Zusätzlich hat mein Ex es vorgezogen vorher schon aus zu ziehen und sich somit auch nicht mehr hälftig an Strom und Internet/Telefon zu beteiligen. Ausserdem wird er mich damit alleine dar stehen lassen hier alles noch zu streichen, was gestrichen werden muss. In wie weit kann ich da was machen? Zu holen ist bei ihm höchstens etwas per Lohnpfändung, da er ein P-Konto hat.

    Antworten
    • Hallo Isabell,
      bitte lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten, wie Sie gegen Ihren Ex-Partner vorgehen können. Ihr Fall ist exemplarisch für die Risiken eines gemeinsamen Mietvertrages.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  82. Hallo,
    ich habe mal eine Frage.
    Mein Freund und ich haben vor knapp einem Jahr gemeinsam eine Wohnung angemietet. Wir stehen also beide im Mietvertrag und haben natürlich beide unterschreiben.
    Jetzt habe ich vor kurzem heraus gefunden, dass mein Freund sein Konto bis zum Dispoende überzogen hat und ihm dann natürlich irgendwann droht, dass er seinen Teil der Miete nicht mehr zahlen kann.
    Wer muss denn dann für seinen Teil aufkommen? Sehr wahrscheinlich ich, weil ich genauso Hauptmieter bin. Oder?
    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    LG Nadine

    Antworten
  83. Sehr geehrter Herr Hundt,
    nach Trennung von meinem Lebenspartner ist dieser mittlerweile aus der gemeinsamen Wohnung, in der wir beide Hauptmieter sind, ausgezogen, sodass ich die Wohnung nun mit unserer gemeinsamen Tochter allein bewohne. Wir sind uns einig, dass wir diese Wohnung -zum aktuellen Mietpreis- für mich /Tochter erhalten wollen. D.h. unser Plan ist, dass der Ex-Partner 2. Hauptmieter bleibt (ist einverstanden mit weiterer Haftungsgemeinschaft), um eine etwaige Mieterhöhung bzw. eventuelle Ablehnung einer Alleinanmietung durch mich zu vermeiden.
    Welche Pflichten habe ich nun? Muss ich den Vermieter über den Auszug informieren? Kann der Vermieter auf einen Auflösungsvertrag zu neuen Konditonen drängen?
    Ich danke Ihnen im Voraus,
    Katinka

    Antworten
  84. Guten Abend,
    eine Freundin von mir befindet sich gerade in einer „komplizierten“ Situation: Sie hat vor einem Jahr eine Wohnung vermietet, sie stand als Hauptmieterin im Vertrag, hat auch alleine die Kaution eingezahlt. Kurz danach ist ihr Freund bei ihr eingezogen. Wie er das geschafft hat, kann sie sich nicht erklären, aber er hat sich als 2 Hauptmieter in den Vertrag eintragen lassen.
    Die Freundin hat aber weder den Vermieter danach gefragt, noch hat sie eine Einwilligung dafür gegeben. Sie wurde dann quasi einfach post factum vor der Tatsache gestellt.
    Jetzt läuft die Beziehung leider nicht mehr so rosig und der Kerl hat schon paar mal allen klar gemacht, dass Ausziehen keine Option für ihn ist.
    Für die Miete hat er übrigens auch noch nie wirklich was beigesteuert.
    Die ganze Geschichte scheint von vorne rein rechtlich sehr fragwürdig zu sein. Doch wir wissen einfach nicht, was man in so einer Situation überhaupt machen kann. Eine Anzeige machen? Kann man da auch irgendwie „friedlich“ auseinander gehen?
    Vielen Dank im voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    Diana P.

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    • Hallo Diana,
      ein zweiter Mieter kann nur mit Zustimmung des ersten Mieters und des Vermieters in einen Vertrag aufgenommen werden. Lassen Sie die Sachlage bitte bei Bedarf rechtlich prüfen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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  85. Hallo Herr Hundt,
    ich habe ein Anliegen und zwar lebe ich in einer WG und wir haben den Mietvertrag zum 01.03.2020 gekündigt, nun zieht meine Mitbewohnerin am Samstag schon aus und lässt mich drei Monate hier alleine (was mir persönlich nichts aus macht), aber meine Angst ist jetzt das sie für die nächsten drei Monate keine Miete zahlt, ist das rechtens ? Wir sind beide Hauptmieter.
    Auch jetzt für den Dezember hat sie nur 600 Euro anstatt 700 Euro bezahlt, mit der Begründung das mein Freund ja hier die Wohnung betritt ab und an.
    Vorgeschichte dazu: Mein Freund war so nett und hatte als er öfters hier war uns mit 200 Euro unterstützt, das ist nirgendswo vereinbart und nur mündlich besprochen wurden als Hilfe für uns weil die Miete so teuer ist und wir aber kurzfristig eine Wohnung brauchen.
    Durch das schlechte Verhalten meiner Mitbewohnerin, hat mein Freund beschlossen die 200 Euro Unterstützung nicht weiter fortzuführen (Schlussfolgerung wir müssen beide nun 700 Euro zahlen), schläft aber auch seitdem nicht mehr hier und kommt lediglich nur noch 2 mal die Woche zu Besuch, ist nur in meinem Zimmer währendessen.
    Das sieht sie nicht ein diese 100 Euro mehr zu zahlen weil wir ja nicht getrennt sind und er ja trotzdem zu Besuch kommt. Nun bleibe ich 3 Monate auf ihren 300 hängen. Ist das rechtens ?
    Die Unterstützung von meinem Freund war freiwillig und wurde bei schlechtem Umgang natürlich eingestellt. Ich finde das einfach nur undankbar.

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  86. Hallo,
    ich habe vor einem Jahr einen Mietvertrag mit meiner damaligen Freundin unterschrieben.
    Aber vor Einzug haben wir uns getrennt. Habe die Wohnung nur zur Schlüsselübergabe betreten und nie einen Schlüssel in besitzt gehabt.
    Der Vermieter wollte uns nicht aus dem Vertrag lassen und somit ist sie alleine dort eingezogen.
    Ich habe ihr monatlich ein Miet Zuschuss freiwillig gewährt.
    Doch jetzt ist dort ausgezogen und der Vermieter möchte von mir, die letzte Miete und auch die Kosten für die Renovierungsarbeiten die sie anscheinend verursacht hat.
    Und auch die Kosten für die Ermittlung der neuen Adresse, obwohl Sie angeblich eine Übergabe gemacht haben.
    Kann ich was dagegen tun?
    Danke

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  87. Hallo Herr Hundt.
    Ich habe vor zwei Jahren zusammen mit meiner jetzigen Ex ein Haus gemietet.
    Nun ist die Beziehung beendet und wir sind ausgezogen.
    Vertrag wurde einvernehmlich gekündigt. So weit so gut.
    Alle erforderlichen Renovierungen, Reperaturen, Kostenabrechnungen usw usw wurden von mir selbst gemacht bzw bezahlt.
    Als ich meine Ex dann um übernahme der Hälfte der Kosten angesprochen habe teilte diese mir mit das sie nicht einsehen würde auch nur einen Cent zu bezahlen.
    Ich habe die Kosten und die Arbeit und den Ärger gehabt und meine Ex meint sie ist fein raus.
    Gibt es Möglichkeiten von meiner Ex die Hälte des Geldes zu bekommen oder habe ich die A….Karte gezogen?
    Für Ihre Antwort schon einmal Danke im voraus

    Antworten
    • Hallo Frank,
      Sie haften gemeinschaftlich gegenüber dem Vermieter. Ob über das Mietrecht hinaus Ansprüche unter den Mietern bestehen, sollten Sie am besten rechtlich abklären lassen. Ich kann Ihnen da leider nicht helfen.
      Viele Grüße
      Dennis

      Antworten
  88. Hallo Herr Hundt,
    ich habe Mitte Dez.2019 einen Mietvertrag mit einem unverheirateten Paar für den bzw. ab dem 01.05.2020
    abgeschlossen. Beide haben unterschrieben und alles war soweit klar.
    Jetzt, ca. 14 Tage vor Einzug haben sich die Beiden getrennt. Wie geht`s jetzt weiter? Müssen Beide kündigen und da 3-monatige Kündigungsfrist sind 3 Monatsmieten zu bezahlen?
    Wenn jetzt aber einer der Beiden alleine einziehen möchte, muss ich das akzeptieren?
    Bin mir dabei nicht sicher, ob die Kosten durch eine Person allein zu stemmen sind.
    Was ist zu tun?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe,
    mit freundlichen Grüßen,
    Anarosa.

    Antworten
    • Hallo Anarosa,
      beide Mieter haften voll für alle Verpflichtungen. Wenn einer aus dem Vertrag entlassen werden möchte, müssen Sie und der verbleibende Mieter zustimmen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  89. Guten Tag Herr Hundt,
    ich habe folgendes Problem:
    meine Lebenspartnerin, ihre Tochter und ich haben vor einem eindreiviertel Jahr eine Wohnung bezogen, in der in Absprache mit dem Vermieter durch mich umfangreiche Renovierungsarbeiten notwendig waren. Teilweise hat der Vermieter das Material gestellt und teilweise sogar die Arbeitszeit entlohnt, bzw. die Kaltmiete reduziert.
    Ich bin noch vor dem Anfang des Jahres 2020 ausgezogen. Meine Partnerin und ihre Tochter sind in der Wohnung verblieben. Sie hatte sich aber geweigert, mit den Vermietern über meinen Auszug ins Gespräch zu kommen.
    Im Mai hat sie dann die Wohnung kündigen wollen. Wir haben dies gemeinsam getan.
    Da sie die Verhandlung mit den Vermietern auf eine mir nicht genehme Art und Weise führen wollte, und ihre Auffassung der Dinge völlig verschieden von meiner ist, habe ich auf die Formulierung einer Vereinbarung unter uns beiden bestanden. Darin wird u.a. gesagt, dass sie die Verhandlungen mit den Vermietern allein-verantwortlich und schadlos für mich durchführt. Das Haftungen gegenüber Dritten, die sich aus der Auflösung des Mietverhältnisses ergeben, von ihr erfüllt werden.
    Nun hat sie in der Zwischenzeit einige Dinge in der Wohnung erledigt. U.a. stand im Raumbuch, dass die Tapeten an allen Wänden entfernt werden sollen, auch die, die wir nicht geklebt haben. Dabei ist nun an einigen Stellen Putz von der Wand gefallen. Bei dem ablösen der Tapete mit einem Dampfgerät hat sie in einem Raum einen Schaden am Laminat angerichtet. Der Vermieter möchte noch weitere Spachtelarbeiten von uns ausgeführt haben.
    Können Sie mir eine Aukunft darüber erteilen, in wie weit ich nun dafür Haftbar zu machen bin ?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

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    • Hallo Ralf,
      zuerst sollten Sie Ihre Renovierungspflicht prüfen lassen. Als gemeinsamer Mieter haften Sie gegenüber dem Vermieter voll – unabhängig von den Vereinbarungen zwischen den Mietern.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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  90. Hallo, ich habe eine Frage, ich wohne Zeit Vier Monaten mit jemanden in einer Wohnung zusammen, er hat seit vier Monaten seine Miete nicht bezahlt, der Mietvertrag läuft auf unsere Namen von uns beide, ich zahle immer rechtzeitig meine Miete und der zahlt überhaupt seine Miete nicht, der Vermieter verlangt das Geld von mir, bitte geben Sie mir eine Antwort, was ich machen soll? Ich warte auf ihre Antwort??

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    • Hallo Walid,

      als Hauptmieter haften sie gemeinsam für die gesamte Miete. Sie haften also auch für den Teil Ihres Mitmieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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  91. Ich habe mit meinem Ex-Freund in einer Wohnung gelebt. Wir standen gemeinsam im Mietvertrag, ich habe diesen aber nie Unterzeichnet. Ich habe einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen das ich noch ausstehende Miete zahlen soll da mein Ex.-Freund die Miete nicht mehr gezahlt hat und die Wohnung auch nie übergeben hat sondern in einer Nacht und Nebelaktion einfach verschwunden ist. Ist das so Rechtens oder kann ich dagegen vor gehen? Er hat mir heute selber noch bestätigt das er alleine den Mietvertrag unterschrieben hat.

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    • Hallo Katja,

      wenn Sie den Mietvertrag nicht unterzeichnet haben, sind Sie auch nicht Mieterin geworden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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