Gartenpflege = Nebenkosten?
Eine immer wieder kehrende Frage ist hierbei unter anderem, ob Kosten für die Gartenpflege in den Nebenkosten enthalten sein dürfen oder nicht. Ausschlaggebend ist hier in erster Linie, ob der Vermieter die Gartenpflege übernimmt oder ob die Mieter sich um die Garten- bzw. die Grünflächen die zum Haus gehören kümmern.
Welche Kosten aber darf ein Vermieter auf die Miete umlegen und welche nicht?
Bei Garten und Freianlagen, muss der Vermieter für die Pflege dieser Anlagen aufkommen und darf die Kosten für die Gartenpflege über die Nebenkostenabrechnung in einer angemessenen Höhe auf die Mieter umlegen, dies beinhaltet jedoch nicht die Anschaffung von Gartengeräten. Der Vermieter hat dem Mieter hierbei auf Wunsch Einblick in die jeweiligen Kosten zu gewähren.
Grund für die Umlagefähigkeit ist unter anderem, dass eine gut gepflegte Grünfläche nicht nur die Optik eines Mietshauses oder einer Wohnung verschönert, sondern auch die Wohnqualität für die Mieterschaft verbessert.
Ist einem Mietshaus ein Garten angeschlossen, so ist die Gartenpflege auch oftmals Sache des Mieters. Diese Gartenpflege kann dann z.B. das Rasenmähen und das Pflegen der Beete umfassen. Fallen keine weiteren Arbeiten an, so können in diesem Fall natürlich keine Kosten für die Gartenpflege über die Nebenkosten bzw. in der Abrechnung geltend gemacht werden – da dem Vermieter auch keine Kosten entstehen.
Fast sämtliche erforderlichen Kosten für die Gartenpflege darf in den Nebenkosten anteilig auf die Miete umgelegt werden. Nicht umlagefähige Nebenkosten sind hierbei jedoch die Kosten für Arbeiten bei denen z.B aufgrund der Verkehrssicherheit Bäume gefällt werden müssen und – wie bereits oben genannt – die Anschaffungskosten für Gartengeräte. Auch dürfen die Kosten für das erstmalige Anlegen eines Gartens nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Diese so entstandenen Kosten dürfen nicht unter dem Punkt Gartenpflege in den Nebenkosten abgerechnet werden. Sollten Zweifeln an der Richtigkeit der aufgeführten Posten bestehen, so sollte beim Vermieter Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung eingelegt (hier ein Musterbrief) und um Einsicht in die Abrechnungen erbeten werden.
- Gartenpflege Preise
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Gartenpflege Preise | Kosten der Gartenpflege - Mit Beispielen
[...] der auch noch anderweitig in und um die Immobilie tätig wird. (z.B. Winterdienst). Die Gartenpflege gehört zu den Nebenkosten und darf vollständig auf den Mieter umgelegt [...]
d. langel
Hallo und guten Tag,
in unserem Hause, das auch 7 Mietparteien besteht, ich bin eine Mieterin, gibt es Streit mit dem Vermieter über die Kosten der Gartenarbeit . Aus der Abrechnung des Jahres 2009 geht hervor das sie 1375 € kostete. Im Jahre 2010 kostete sie plötzlich 2062€. Uns ist nicht klar wie dies zustande kommt. Es hat sich nämlich nichts geändert. Teilweise übernehmen die Mieter die Gartenpflege selbst, nur der Rasen und die Büsche der Umzäunung werden von einem Unternehmen bearbeitet. Allerdings hat ein Vermieterwechsel stattgefunden.
Es ist uns nicht ersichtlich wie die Kosten der Gartenpflege umgelegt wird, da sich auf dem Gelände noch zwei andere, baugleiche, Gebäude befinden, die ja auch die gleichen Umlagen haben müssten. Wie errechnet sich denn nun der Anteil jeden Mieters an den Kosten?
mit freundlichen Grüßen
Dennis Hundt
Hallo D. Langel,
auch die Gartenpflege wird mit dem Schlüssel verteilt, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Grundsätzlich gibt es gerade im Bereich der Hausmeister- und Handwerkerleistungen riesige Preisunterschiede bzw. auch Preisdumping. Von daher wundert mich die Differenz von knapp 700 Euro nicht wirklich. Erst recht nicht, wenn der neue Vermieter eine andere Firma beauftragt hat.
Im Zweifel würde ich an Ihrer Stelle Einblick in die Unterlagen der Nebenkostenabrechnung nehmen. Dann können Sie prüfen, wie sich die Kosten zusammensetzen und welches Unternehmen die Gartenarbeit ausgeführt hat,
Viele Grüße
Dennis Hundt
Frau I.
Hallo,
Ich habe gerade meine Nebenkostenabrechnung erhalten und bin über einen Teil verwundert. Mein Vermieter berechnet mir die Kosten für Streusalz und die Anschaffungskosten für Blumen und Dünger etc.. Dies ist auch völlig in Ordnung. Was mich allerdings stutzig macht sind die Anfahrtskosten für die Beschaffung von jeweils 7,50€. Diese sind 2 mal für den Winter und 11 mal für den Sommer berechnet worden. Unter anderem für den 21.08., 23.08., 24.08 und 25.08.2011. Hinzu kommt noch dass 18std mit jeweils 7,50€ für die Säuberung angerechnet worden sind und eine Pauschale von 50€ für düngen, bepflanzen und wässern. Die Materialkosten belaufen sich demnach auf knapp 142,65 EUR. Die kosten für Anfahrt mit dem Pkw, Stundenlohn für Säuberung und die Pauschale für düngen, wässern, bepflanzen etc schlagen mit 282,50 EUr zu buche. Ist das so korrekt? Darf der Vermieter, welcher im Haus wohnt diese Kosten anrechnen?
Mit freundlichen Grüssen
Frau I.
Dennis Hundt
Hallo Frau I.,
ich denke, die die Anschaffungskosten (Blumen sind zweifelhaft, aber wenn es nicht wahnsinnig viele Blumen und keine größeren Pflanzen sind, ist es sicherlich ok) gehen in Ordnung. Die Berechnung für die 18 Stunden Außenreinigung ist auch in Ordnung. Die Pauschale für die Gartenpflege sollte auch in Ordnung sein.
Grundsätzlich kann der Vermieter eigene Leistungen über die Nebenkosten abrechnen. Die angesetzten Stundensätze scheinen mir auch üblich. Die Fahrkosten würden auch bei externen Firmen anfallen / eingepreist werden. Von daher denke ich, dass diese auch gerechtfertigt sind und umgelegt werden dürfen. Zumindest im normalen Maß.
Ob die Fahrten im August so dicht hintereinander der Wirtschaftlichkeit entsprechen ist zumindest zweifelhaft.
Viel mehr kann ich ohne die Unterlagen zu sehen leider nicht sagen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Petra Schröder
Hallo,
wir haben gerade unsere Nebenkostenabrechnung erhalten und sind über zwei Punkte sehr erstaunt.
Unser Vermieter hat uns die Reinigung der Dachrinne sowie Gehölzschnitt in Rechnung gestellt. Wir wohnen seit über zwanzig Jahren in der Wohnung und die Reinigung der Dachrinne sowie das Zurückschneiden von Gehölzen ist noch nie in der Nebenkostenrechnung aufgetaucht, obwohl die Dachrinne in regelmäßigen Abständen gereinigt wurde und auch die Gehölze zurückgeschnitten wurden. Da zu unserem Mehrfamilienhaus auch ein Hof mit großer Rasenfläche gehört zahlen wir jedes Jahr für das Mähen von Rasen und die Beseitigung von Unkraut eine Gartenpflegefirma. Deshalb ist es für uns unverständlich das wir jetzt das Zurückschneiden von Gehölzen extra zahlen sollen.
Ist das so korrekt? Darf der Vermieter, die oben genannten Leistungen extra berechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Petra S.
Dennis Hundt
Hallo Frau Schröder,
das Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Dachrinnenreinigung nur dann umgelegt werden darf, wenn das im Mitvertrag vereinbart wurde (unter sonstigen Betriebskosten). Urteil: BGH, Urteil v. 07.04.2004, VIII ZR 167/03.
Den Gehölzschnitt sehe ich im Grunde als Teil der Gartenpflege und betrachte diesen somit durchaus als umlegbar. Die Frage ist wohl eher, ob Sie die Leistungen nicht doppelt zahlen. Das werden Sie aber nur herausfinden, wenn Sie Einblick in den Vertrag zwischen Vermieter und Gartenfirma nehmen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Dominik Hrachowetz
Hallo,
unser Vermieter hat uns einen Brief geschickt indem er mitteilt, künftig wie im Mietvertrag berücksichtigt, seine Gartenarbeit in den Nebenkosten zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sollen die Nebenkostenvorauszahlungen ab sofort um 15 Euro erhöht werden. Obwohl 5 Parteien im Haus wohnen, haben nur wir diese Aufforderung erhalten.
Ist das so zulässig, d.h. müssen wir unsere monatlichen Überweisungen sofort anpassen obwohl wir gar nicht wissen auf welcher Grundlage dieser Betrag zustande kommt? Kann der Vermieter die Kosten theoretisch auf alle Mieter umlegen, aber nur bei einer Partei tatsächlich verlangen?
Danke und sonnige Grüße,
Dominik
Dennis Hundt
Hallo Dominik,
grundsätzlich darf der Vermieter seine Eigenleistung angemessen in den Nebenkosten berücksichtigen. Vielleicht haben nur Sie den Brief erhalten, weil die anderen Mietparteien in der letzten Nebenkostenabrechnung ein Guthaben hatten, Sie aber möglicherweise kaum Guthaben oder eine Nachzahlung leisten mussten?! Dann würde es in meinen Augen Sinn machen, das nur Sie das Schreiben erhalten haben.
Der Vermieter darf die Vorauszahlung nach einer Nebenkostenabrechnung anpassen. Aber selbst, wenn Sie aktuell keine Abrechnung bekommen haben, werden Sie um die Kosten nicht herum kommen. Wenn Sie nicht voraus zahlen, kommen die Kosten spätestens in der Abrechnung als dicke Nachzahlung auf Sie zu.
Egal ob der Vermieter die Kosten nur auf Sie umlegen will oder auf alle Mieter. Sie zahlen nur die Nebenkosten für die Gartenpflege, die auf Ihre Wohnfläche fallen (sofern die Wohnfläche der vereinbarte Schlüssel ist, andere Verteilerschlüssel sind auch möglich). Also brauchen Sie keinen Nachteil zu befürchten.
Wenn Sie sich für die Grundlage für die 15 Euro interessieren, bitten Sie Ihren Vermieter um die Berechnungsgrundlage.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Claudia
Guten Tag,
ich hätte mal von der anderen Seite (Vermieter) eine Frage.
Wir haben ein 3-Familienhaus und früher pflegte ich den dazu gehörenden Rasen und die Hecke selber. Krankheitsbedingt kann ich das seit letztem Jahr nicht mehr machen und mein Enkel (Schüler) hat diese Aufgaben übernommen. Wie hoch darf oder kann ich eine Pauschale für Gartenarbeit auf die (neuen) Mieter umlegen. Kann ich pauschal X- mal Rasenmähen ‘a 10 Euro und 2 mal Hecke schneiden a 15 Euro – oder muss ich einen Gärtner mit Pflege beauftragen.
Im Mietvertrag sind in der Miete die Betriebskosten NICHT enthalten und werden 1 x jährlich mit den Nebenkosten abgerechnet.
Dennis Hundt
Hallo Claudia,
meiner Meinung nach können Sie die Kosten als Eigenleistung abrechnen. Die Kosten ermitteln sich anhand der Kosten, die Sie für einen Gärtner ausgeben würden. Hier sollte man sich an das günstige Angebot halten und die USt. abziehen.
Ansonsten können Sie nur solche Leistungen abrechnen, die auch erbracht wurden und die nachweisbar sind. Das heißt, Sie sollten hier Buch führen und nicht pauschal, sondern auf Stundenbasis abrechnen.
Beste Grüße
Dennis Hundt
claudia
vielen Dank für die schnelle Antwort
Heike
Hallo!
Darf ein Vermieter Jahre später die Gartenarbeitskosten abrechnen, wenn dies nicht im Mietvertrag geregelt Ist? Früher hat ein Mieter die Gartenarbeit gemacht und dafür Geld vom Vermieter erhalten und die anderen Mieter mussten nichts dafür bezahlen. Jetzt hat der Vermieter eine Firma beauftragt und will die Kosten auf die Mieter umlegen, obwohl im Mietvertrag nichts von Gartenarbeit vereinbart wurde. Ist das rechtens?
Viele Grüße
Heike
Dennis Hundt
Hallo Heike,
rückwirkend kann er kein Geld für die Gartenarbeit verlangen. Für die Zukunft nur, wenn die Gartenpflege als Nebenkostenart im Mietvertrag vereinbart und genannt wurde. Aber Achtung, es kann auch ein Verweis im Mietvertrag zur Betriebskostenverordnung genügen.
Wenn diese Nebenkostenart im Mietvertrag nicht vereinbart wurde, kann der Vermieter die Kosten auch nicht umlegen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Heike
Hallo Dennis!
Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Sie haben mit damit sehr geholfen.
Viele Grüße
Heike
Richter
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Frage. Ich wohne in einem Mietshaus mit 7 Mietparteien. In diesem Haus wohnen auch der Vermieter sowie deren Eltern. Die Eltern sind Rentner und übernehmen die Außenanlagepflege, ab und an den Rasen mähen und den Hof fegen. Nun berechnet der Vermieter bei der Außenanlagepflege nur ein Verteilerschlüssel von 5 Einheiten. Ist das korrekt? Warum nicht 7, der Vermieter lehnt es ab. Muss der Vermieter nachweisen , dass eine Rechnung für die Außenanlagepflege vorliegt, auch wenn das seine Eltern sind?
Vielen Dank.
S. Richter
Dennis Hundt
Hallo Frau Richter,
ob die Arbeiten von den Eltern oder von einem Gärtner ausgeführt werden ist erst einmal zweitrangig. Der Vermieter muss aber Nachweise für die Arbeiten erbringen können (Stundenzettel). Wichtiger ist natürlich, dass der Vermieter die Kosten auf alle Mieter (auch auf die Eltern, die den Garten pflegen und sich selbst) umlegen muss. Also als Grundlage alle 7 Parteien nehmen muss.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Richter
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort.
Der Vermieter berechnet einen Pauschalbeitrag pro Abrechnungsjahr von 240,00 € . Dies wird als Honorar ausgezahlt., es gibt keine Rechnungsgrundlage. Kann der Vermieter Tätigkeiten berechnen ohne SV Abgaben nachzuweisen.?
Herzlichen Dank.
Gruß
Richter
Aufermann, Gertrud
Hallo,
ich habe die Nebenkostenabrechnung erhalten. Es geht um die Gartenpflege, bei mir wird sie umgelegt, bei meinen Nachbarn in der 1. Etage allerdings nicht, was mit den anderen 5 Parteien ist, kann ich nicht sagen.
In meinem Mietvertrag, der schon sehr alt ist, steht nichts von Gartenpflege. Kann ich da was machen? Sollte ich zum Mieterverein gehen und das überprüfen lassen?
Freue mich auf eine Antwort
Dennis Hundt
Hallo Frau Aufermann,
wenn in Ihrem Mietvertrag die Gartenpflege (oder eine ähnliche Formulierung) fehlt und kein Verweis auf die II Berechnungsverordnung oder die Betriebskostenverordnung zu finden ist, dann müssen Sie die Nebenkostenposition auch nicht bezahlen.
Natürlich können Sie Ihre Abrechnung von einem Mieterverein oder einem Anwalt prüfen lassen. Schauen Sie sich hier mal den Werbebanner an: Nebenkostenabrechnung prüfen lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Franziska
Sehr geehrter Herr Hundt,
wir haben letzte Woche unsere Jahresendabrechnung bekommen.
Wir wohnen in einem 6 Parteienhaus und im Frühjahr letzten Jahres wurde die Außenanlage erneuert, da diese schon seit Jahren nicht mehr zumutbar war und sich auch die Gemeinde darüber beschwert hat. Nun wurde eine Hecke gepflanzt, Erde aufgeschüttet und Rasen gesät. Das ist auch alles in Ordnung und sieht jetzt schön aus. Nur ist unser Problem, dass es zum Anwachsen der Hecke und des Rasens viel Wasser bedarf. Das Wasser wurde ohne einen Wasserzähler vom Hauswasser genommen und wurde schon mit Ankündigung auf uns abgelegt.
Nun meine Frage, müssen wir das Wasser bezahlen, dass zum Gießen der Hecke und des Rasens genommen wurde oder ist das allein Vermietersache. Die Hecke wurde nie geschnitten oder gedüngt, seit wir in dieser Wohnung leben und das sind mittlerweile 8 Jahre.
Vielen Dank im Voraus für eine schnelle Antwort.
Dennis Hundt
Hallo Franziska,
lässt der Vermieter den Garten einmalig neu anlegen, handelt es sich nicht um umlegbare Nebenkosten. Der Vermieter muss die Kosten tragen. Hierzu zähle ich natürlich auch den Wasserverbrauch. Dieser hätte meiner Meinung nach gemessen und bei der Abrechnung für die Mieter heraus gerechnet werden müssen.
Reden wir allerdings über die fortlaufende Bewässerung von Rasen und Hecke (unabhängig von der Neuanpflanzung), dann sehe ich die Wasserkosten schon als Nebenkosten an. Ebenso wie die Pflege der Hecke und der Grünfläche. Die Kosten entstehen dem Vermieter laufend und können als Position “Gartenpflege” umgelegt werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Franziska
Hallo Herr Hundt,
ich bedanke mich für die schnelle und aussagekräftige Antwort.
Vielen Dank nocheinmal!
LG
Franziska
Dirk
Hallo.
Wir wohnen in einer Wohnanlage mit 5 Häuser = 60 Wohnungen. Wir wohnen im Vorderhaus und haben mit den anderen Häuser nichts zu tun, außer die Grünanlage. Wir und die anderen Mieter haben jedes Jahr eine hohe Nebenabrechnung ab 500,00 €. Uns ist aufgefallen das in unsere Nebenabrechnung der Allgemeinstromverbrauch aller Häuser mit eingerechnet ist, obwohl wir mit den andern Häuser nichts zu tun haben. Meine frage ist ob dies Rechtens ist. Dazu kommt die allgemeine Abfallentsorgung von 17.965,80 € Gesamt aller Häuser.
Müssen die Häuser nicht Einzel in der oben genannten Sache abgerechnet werden oder ist dies Zulässig?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Dirk