Die jährliche Betriebs- und Nebenkostenabrechnung ist jedes Jahr ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Und das regelmäßige Überprüfen der Nebenkostenabrechnungen gehört mit zu den Hauptaufgaben der örtlichen Mietervereine.
Eine immer wieder kehrende Frage ist hierbei unter anderem, ob Kosten für die Gartenpflege in den Nebenkosten enthalten sein dürfen oder nicht. Ausschlaggebend ist hier in erster Linie, ob der Vermieter die Gartenpflege übernimmt oder ob die Mieter sich um die Garten- bzw. die Grünflächen die zum Haus gehören kümmern.

Welche Kosten aber darf ein Vermieter auf die Miete umlegen und welche nicht?

Bei Garten und Freianlagen, muss der Vermieter für die Pflege dieser Anlagen aufkommen und darf die Kosten für die Gartenpflege über die Nebenkostenabrechnung in einer angemessenen Höhe auf die Mieter umlegen, dies beinhaltet jedoch nicht die Anschaffung von Gartengeräten. Der Vermieter hat dem Mieter hierbei auf Wunsch Einblick in die jeweiligen Kosten zu gewähren.


Grund für die Umlagefähigkeit ist unter anderem, dass eine gut gepflegte Grünfläche nicht nur die Optik eines Mietshauses oder einer Wohnung verschönert, sondern auch die Wohnqualität für die Mieterschaft verbessert.
Ist einem Mietshaus ein Garten angeschlossen, so ist die Gartenpflege auch oftmals Sache des Mieters. Diese Gartenpflege kann dann z.B. das Rasenmähen und das Pflegen der Beete umfassen. Fallen keine weiteren Arbeiten an, so können in diesem Fall natürlich keine Kosten für die Gartenpflege über die Nebenkosten bzw. in der Abrechnung geltend gemacht werden – da dem Vermieter auch keine Kosten entstehen.


Fast sämtliche erforderlichen Kosten für die Gartenpflege darf in den Nebenkosten anteilig auf die Miete umgelegt werden. Nicht umlagefähige Nebenkosten sind hierbei jedoch die Kosten für Arbeiten bei denen z.B aufgrund der Verkehrssicherheit Bäume gefällt werden müssen und  – wie bereits oben genannt – die Anschaffungskosten für Gartengeräte. Auch dürfen die Kosten für das erstmalige Anlegen eines Gartens nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Diese so entstandenen Kosten dürfen nicht unter dem Punkt Gartenpflege in den Nebenkosten abgerechnet werden. Sollten Zweifeln an der Richtigkeit der aufgeführten Posten bestehen, so sollte beim Vermieter Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung eingelegt (hier ein Musterbrief) und um Einsicht in die Abrechnungen erbeten werden.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

101 Gedanken zu „Gartenpflege = Nebenkosten?“

  1. Hallo und guten Tag,
    in unserem Hause, das auch 7 Mietparteien besteht, ich bin eine Mieterin, gibt es Streit mit dem Vermieter über die Kosten der Gartenarbeit . Aus der Abrechnung des Jahres 2009 geht hervor das sie 1375 € kostete. Im Jahre 2010 kostete sie plötzlich 2062€. Uns ist nicht klar wie dies zustande kommt. Es hat sich nämlich nichts geändert. Teilweise übernehmen die Mieter die Gartenpflege selbst, nur der Rasen und die Büsche der Umzäunung werden von einem Unternehmen bearbeitet. Allerdings hat ein Vermieterwechsel stattgefunden.
    Es ist uns nicht ersichtlich wie die Kosten der Gartenpflege umgelegt wird, da sich auf dem Gelände noch zwei andere, baugleiche, Gebäude befinden, die ja auch die gleichen Umlagen haben müssten. Wie errechnet sich denn nun der Anteil jeden Mieters an den Kosten?
    mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Hallo D. Langel,
      auch die Gartenpflege wird mit dem Schlüssel verteilt, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Grundsätzlich gibt es gerade im Bereich der Hausmeister- und Handwerkerleistungen riesige Preisunterschiede bzw. auch Preisdumping. Von daher wundert mich die Differenz von knapp 700 Euro nicht wirklich. Erst recht nicht, wenn der neue Vermieter eine andere Firma beauftragt hat.
      Im Zweifel würde ich an Ihrer Stelle Einblick in die Unterlagen der Nebenkostenabrechnung nehmen. Dann können Sie prüfen, wie sich die Kosten zusammensetzen und welches Unternehmen die Gartenarbeit ausgeführt hat,
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Hallo,
    Ich habe gerade meine Nebenkostenabrechnung erhalten und bin über einen Teil verwundert. Mein Vermieter berechnet mir die Kosten für Streusalz und die Anschaffungskosten für Blumen und Dünger etc.. Dies ist auch völlig in Ordnung. Was mich allerdings stutzig macht sind die Anfahrtskosten für die Beschaffung von jeweils 7,50€. Diese sind 2 mal für den Winter und 11 mal für den Sommer berechnet worden. Unter anderem für den 21.08., 23.08., 24.08 und 25.08.2011. Hinzu kommt noch dass 18std mit jeweils 7,50€ für die Säuberung angerechnet worden sind und eine Pauschale von 50€ für düngen, bepflanzen und wässern. Die Materialkosten belaufen sich demnach auf knapp 142,65 EUR. Die kosten für Anfahrt mit dem Pkw, Stundenlohn für Säuberung und die Pauschale für düngen, wässern, bepflanzen etc schlagen mit 282,50 EUr zu buche. Ist das so korrekt? Darf der Vermieter, welcher im Haus wohnt diese Kosten anrechnen?
    Mit freundlichen Grüssen
    Frau I.

    Antworten
    • Hallo Frau I.,
      ich denke, die die Anschaffungskosten (Blumen sind zweifelhaft, aber wenn es nicht wahnsinnig viele Blumen und keine größeren Pflanzen sind, ist es sicherlich ok) gehen in Ordnung. Die Berechnung für die 18 Stunden Außenreinigung ist auch in Ordnung. Die Pauschale für die Gartenpflege sollte auch in Ordnung sein.
      Grundsätzlich kann der Vermieter eigene Leistungen über die Nebenkosten abrechnen. Die angesetzten Stundensätze scheinen mir auch üblich. Die Fahrkosten würden auch bei externen Firmen anfallen / eingepreist werden. Von daher denke ich, dass diese auch gerechtfertigt sind und umgelegt werden dürfen. Zumindest im normalen Maß.
      Ob die Fahrten im August so dicht hintereinander der Wirtschaftlichkeit entsprechen ist zumindest zweifelhaft.
      Viel mehr kann ich ohne die Unterlagen zu sehen leider nicht sagen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Hallo,
    wir haben gerade unsere Nebenkostenabrechnung erhalten und sind über zwei Punkte sehr erstaunt.
    Unser Vermieter hat uns die Reinigung der Dachrinne sowie Gehölzschnitt in Rechnung gestellt. Wir wohnen seit über zwanzig Jahren in der Wohnung und die Reinigung der Dachrinne sowie das Zurückschneiden von Gehölzen ist noch nie in der Nebenkostenrechnung aufgetaucht, obwohl die Dachrinne in regelmäßigen Abständen gereinigt wurde und auch die Gehölze zurückgeschnitten wurden. Da zu unserem Mehrfamilienhaus auch ein Hof mit großer Rasenfläche gehört zahlen wir jedes Jahr für das Mähen von Rasen und die Beseitigung von Unkraut eine Gartenpflegefirma. Deshalb ist es für uns unverständlich das wir jetzt das Zurückschneiden von Gehölzen extra zahlen sollen.
    Ist das so korrekt? Darf der Vermieter, die oben genannten Leistungen extra berechnen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Petra S.

    Antworten
    • Hallo Frau Schröder,
      das Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Dachrinnenreinigung nur dann umgelegt werden darf, wenn das im Mitvertrag vereinbart wurde (unter sonstigen Betriebskosten). Urteil: BGH, Urteil v. 07.04.2004, VIII ZR 167/03.
      Den Gehölzschnitt sehe ich im Grunde als Teil der Gartenpflege und betrachte diesen somit durchaus als umlegbar. Die Frage ist wohl eher, ob Sie die Leistungen nicht doppelt zahlen. Das werden Sie aber nur herausfinden, wenn Sie Einblick in den Vertrag zwischen Vermieter und Gartenfirma nehmen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Hallo,
    unser Vermieter hat uns einen Brief geschickt indem er mitteilt, künftig wie im Mietvertrag berücksichtigt, seine Gartenarbeit in den Nebenkosten zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sollen die Nebenkostenvorauszahlungen ab sofort um 15 Euro erhöht werden. Obwohl 5 Parteien im Haus wohnen, haben nur wir diese Aufforderung erhalten.
    Ist das so zulässig, d.h. müssen wir unsere monatlichen Überweisungen sofort anpassen obwohl wir gar nicht wissen auf welcher Grundlage dieser Betrag zustande kommt? Kann der Vermieter die Kosten theoretisch auf alle Mieter umlegen, aber nur bei einer Partei tatsächlich verlangen?
    Danke und sonnige Grüße,
    Dominik

    Antworten
    • Hallo Dominik,
      grundsätzlich darf der Vermieter seine Eigenleistung angemessen in den Nebenkosten berücksichtigen. Vielleicht haben nur Sie den Brief erhalten, weil die anderen Mietparteien in der letzten Nebenkostenabrechnung ein Guthaben hatten, Sie aber möglicherweise kaum Guthaben oder eine Nachzahlung leisten mussten?! Dann würde es in meinen Augen Sinn machen, das nur Sie das Schreiben erhalten haben.
      Der Vermieter darf die Vorauszahlung nach einer Nebenkostenabrechnung anpassen. Aber selbst, wenn Sie aktuell keine Abrechnung bekommen haben, werden Sie um die Kosten nicht herum kommen. Wenn Sie nicht voraus zahlen, kommen die Kosten spätestens in der Abrechnung als dicke Nachzahlung auf Sie zu.
      Egal ob der Vermieter die Kosten nur auf Sie umlegen will oder auf alle Mieter. Sie zahlen nur die Nebenkosten für die Gartenpflege, die auf Ihre Wohnfläche fallen (sofern die Wohnfläche der vereinbarte Schlüssel ist, andere Verteilerschlüssel sind auch möglich). Also brauchen Sie keinen Nachteil zu befürchten.
      Wenn Sie sich für die Grundlage für die 15 Euro interessieren, bitten Sie Ihren Vermieter um die Berechnungsgrundlage.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  5. Guten Tag,
    ich hätte mal von der anderen Seite (Vermieter) eine Frage.
    Wir haben ein 3-Familienhaus und früher pflegte ich den dazu gehörenden Rasen und die Hecke selber. Krankheitsbedingt kann ich das seit letztem Jahr nicht mehr machen und mein Enkel (Schüler) hat diese Aufgaben übernommen. Wie hoch darf oder kann ich eine Pauschale für Gartenarbeit auf die (neuen) Mieter umlegen. Kann ich pauschal X- mal Rasenmähen ‚a 10 Euro und 2 mal Hecke schneiden a 15 Euro – oder muss ich einen Gärtner mit Pflege beauftragen.
    Im Mietvertrag sind in der Miete die Betriebskosten NICHT enthalten und werden 1 x jährlich mit den Nebenkosten abgerechnet.

    Antworten
    • Hallo Claudia,
      meiner Meinung nach können Sie die Kosten als Eigenleistung abrechnen. Die Kosten ermitteln sich anhand der Kosten, die Sie für einen Gärtner ausgeben würden. Hier sollte man sich an das günstige Angebot halten und die USt. abziehen.
      Ansonsten können Sie nur solche Leistungen abrechnen, die auch erbracht wurden und die nachweisbar sind. Das heißt, Sie sollten hier Buch führen und nicht pauschal, sondern auf Stundenbasis abrechnen.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Hallo!
    Darf ein Vermieter Jahre später die Gartenarbeitskosten abrechnen, wenn dies nicht im Mietvertrag geregelt Ist? Früher hat ein Mieter die Gartenarbeit gemacht und dafür Geld vom Vermieter erhalten und die anderen Mieter mussten nichts dafür bezahlen. Jetzt hat der Vermieter eine Firma beauftragt und will die Kosten auf die Mieter umlegen, obwohl im Mietvertrag nichts von Gartenarbeit vereinbart wurde. Ist das rechtens?
    Viele Grüße
    Heike

    Antworten
    • Hallo Heike,
      rückwirkend kann er kein Geld für die Gartenarbeit verlangen. Für die Zukunft nur, wenn die Gartenpflege als Nebenkostenart im Mietvertrag vereinbart und genannt wurde. Aber Achtung, es kann auch ein Verweis im Mietvertrag zur Betriebskostenverordnung genügen.
      Wenn diese Nebenkostenart im Mietvertrag nicht vereinbart wurde, kann der Vermieter die Kosten auch nicht umlegen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  7. Sehr geehrte Damen und Herren,
    eine Frage. Ich wohne in einem Mietshaus mit 7 Mietparteien. In diesem Haus wohnen auch der Vermieter sowie deren Eltern. Die Eltern sind Rentner und übernehmen die Außenanlagepflege, ab und an den Rasen mähen und den Hof fegen. Nun berechnet der Vermieter bei der Außenanlagepflege nur ein Verteilerschlüssel von 5 Einheiten. Ist das korrekt? Warum nicht 7, der Vermieter lehnt es ab. Muss der Vermieter nachweisen , dass eine Rechnung für die Außenanlagepflege vorliegt, auch wenn das seine Eltern sind?
    Vielen Dank.
    S. Richter

    Antworten
    • Hallo Frau Richter,
      ob die Arbeiten von den Eltern oder von einem Gärtner ausgeführt werden ist erst einmal zweitrangig. Der Vermieter muss aber Nachweise für die Arbeiten erbringen können (Stundenzettel). Wichtiger ist natürlich, dass der Vermieter die Kosten auf alle Mieter (auch auf die Eltern, die den Garten pflegen und sich selbst) umlegen muss. Also als Grundlage alle 7 Parteien nehmen muss.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  8. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort.
    Der Vermieter berechnet einen Pauschalbeitrag pro Abrechnungsjahr von 240,00 € . Dies wird als Honorar ausgezahlt., es gibt keine Rechnungsgrundlage. Kann der Vermieter Tätigkeiten berechnen ohne SV Abgaben nachzuweisen.?
    Herzlichen Dank.
    Gruß
    Richter

    Antworten
  9. Hallo,
    ich habe die Nebenkostenabrechnung erhalten. Es geht um die Gartenpflege, bei mir wird sie umgelegt, bei meinen Nachbarn in der 1. Etage allerdings nicht, was mit den anderen 5 Parteien ist, kann ich nicht sagen.
    In meinem Mietvertrag, der schon sehr alt ist, steht nichts von Gartenpflege. Kann ich da was machen? Sollte ich zum Mieterverein gehen und das überprüfen lassen?
    Freue mich auf eine Antwort

    Antworten
    • Hallo Frau Aufermann,
      wenn in Ihrem Mietvertrag die Gartenpflege (oder eine ähnliche Formulierung) fehlt und kein Verweis auf die II Berechnungsverordnung oder die Betriebskostenverordnung zu finden ist, dann müssen Sie die Nebenkostenposition auch nicht bezahlen.
      Natürlich können Sie Ihre Abrechnung von einem Mieterverein oder einem Anwalt prüfen lassen. Schauen Sie sich hier mal den Werbebanner an: Nebenkostenabrechnung prüfen lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  10. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir haben letzte Woche unsere Jahresendabrechnung bekommen.
    Wir wohnen in einem 6 Parteienhaus und im Frühjahr letzten Jahres wurde die Außenanlage erneuert, da diese schon seit Jahren nicht mehr zumutbar war und sich auch die Gemeinde darüber beschwert hat. Nun wurde eine Hecke gepflanzt, Erde aufgeschüttet und Rasen gesät. Das ist auch alles in Ordnung und sieht jetzt schön aus. Nur ist unser Problem, dass es zum Anwachsen der Hecke und des Rasens viel Wasser bedarf. Das Wasser wurde ohne einen Wasserzähler vom Hauswasser genommen und wurde schon mit Ankündigung auf uns abgelegt.
    Nun meine Frage, müssen wir das Wasser bezahlen, dass zum Gießen der Hecke und des Rasens genommen wurde oder ist das allein Vermietersache. Die Hecke wurde nie geschnitten oder gedüngt, seit wir in dieser Wohnung leben und das sind mittlerweile 8 Jahre.
    Vielen Dank im Voraus für eine schnelle Antwort.

    Antworten
    • Hallo Franziska,
      lässt der Vermieter den Garten einmalig neu anlegen, handelt es sich nicht um umlegbare Nebenkosten. Der Vermieter muss die Kosten tragen. Hierzu zähle ich natürlich auch den Wasserverbrauch. Dieser hätte meiner Meinung nach gemessen und bei der Abrechnung für die Mieter heraus gerechnet werden müssen.
      Reden wir allerdings über die fortlaufende Bewässerung von Rasen und Hecke (unabhängig von der Neuanpflanzung), dann sehe ich die Wasserkosten schon als Nebenkosten an. Ebenso wie die Pflege der Hecke und der Grünfläche. Die Kosten entstehen dem Vermieter laufend und können als Position „Gartenpflege“ umgelegt werden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Herr Hundt.
        Eine Nachfrage zu Ihrer Aussage vom 01.Mai: „lässt der Vermieter den Garten einmalig neu anlegen, handelt es sich nicht um umlegbare Nebenkosten.“
        Bei uns gibt es 3 kleine Beete (je ca. 3m auf 0,5m) zwischen Parkplätzen und einen winzigen Garten, der vielleicht 10qm groß ist (zwei Hecken, ein Baum, ganz kleine Wiese).
        Die Beete waren heruntergekommen und wurden neue bepflanzt, dabei wurden in einem Beet alleine 25 neue Pflanzen gesetzt, also alles komplett getauscht. In den anderen beiden wurde die Erde und Bodenvliese getauscht und 2/3. der Pflanzen ersetzt, das restliche 1/3. umgepflanzt. Gesamtkosten ca. 1100 Euro.
        Im Mietvertrag ist Gartenpflege als NK enthalten und ein Verweis auf die Betriebskostenvereinbarung von Haus&Grund 03/05, die bestimmt, dass umlagefähig die Kosten der Gartenpflege sind, zu denen u.a. gehören: die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen …., der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, … .
        Nach meinem Verständnis ist die Frage entscheidend, ob es sich um Gartenpflege oder Neuanlage/Neugestaltung handelt. Ähnlich so wie das Verhältnis zwischen Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten. Der Vermieter hat bereits eingeräumt, dass die höheren Kosten der Gartenpflege durch die Neuanlage entstanden sind.
        Handelt es sich in diesem Fall noch um umlagefähige Kosten?
        Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten.

        Antworten
        • Hallo Robin,
          da die Beete ja schon vorhanden waren, gehe ich stark davon aus, dass die Neubepflanzung (nicht Erstbepflanzung / Erstanschaffung) umlagefähig ist.
          Viele Grüße
          Dennis Hundt

          Antworten
  11. Hallo.
    Wir wohnen in einer Wohnanlage mit 5 Häuser = 60 Wohnungen. Wir wohnen im Vorderhaus und haben mit den anderen Häuser nichts zu tun, außer die Grünanlage. Wir und die anderen Mieter haben jedes Jahr eine hohe Nebenabrechnung ab 500,00 €. Uns ist aufgefallen das in unsere Nebenabrechnung der Allgemeinstromverbrauch aller Häuser mit eingerechnet ist, obwohl wir mit den andern Häuser nichts zu tun haben. Meine frage ist ob dies Rechtens ist. Dazu kommt die allgemeine Abfallentsorgung von 17.965,80 € Gesamt aller Häuser.
    Müssen die Häuser nicht Einzel in der oben genannten Sache abgerechnet werden oder ist dies Zulässig?
    Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    Dirk

    Antworten
  12. Schönen Guten Tag
    Habe meine Nebenkosten Abrechnung bekommen. Letztes Jahr hat der Vermieter die Maroden Platten im Eingangsbereich zum Haus erneuern lassen. Und legt eine Beteiligung der kosten von 150,– Euro pro Mieter fest . (5 Parteinhaus.) (unter sonstige umlagefähige kosten: Pflege Gehwege.)
    Eine Rechnung von der Firma, mit den ausgeführten Arbeiten lag bei in einer gesamt Höhe von 3577,74 Euro. Ich sehe das aber eher als Instandsetzung, und fühle mich für die entstandenen Kosten nicht verantwortlich. Liege ich da mit meiner Annahme richtig.
    Würde mich über eine Antwort freuen, und bedanke mich im voraus.

    Antworten
    • Hallo Mathias,
      Sie liegen voll und ganz richtig. An der Erneuerung der Gehwegplatten kann Ihr Vermieter Sie nicht über die Nebenkostenabrechnung beteiligen. Die Positionen haben da nichts zu suchen. Die Erneuerung der Platten fällt unter Instandhaltung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  13. Hallo,
    ich habe da mal eine kurze Frage. Wir wohnen in einem 8 Familienhaus, einer der Mieter ist auch Hausmeister, der mit 1200€ pro Jahr bezahlt wird.
    Zusätzlich kommt zweimal pro Jahr eine Gärtnerfirma und macht ein wenig Gartenarbeit. Der Hausmeister macht im Garten gar nichts. So meine Frage wäre darf der Vermieter uns die Kosten für den Gärtner berechnen? Eigentlich könnte ja der Hausmeister die Gartenarbeit erledigen .
    Danke schon mal für die Antworten.
    Liebe Grüße

    Antworten
    • Hallo Markus,
      der Vermieter ist nicht daran gebunden für die Gartenarbeit den Hausmeister zu beauftragen. Die Frage ist nur, welche umlagefähigen Arbeiten (z.B. Treppenhausreinigung, Winterdienst) erledigt der Hausmeister sonst. Instandhaltungen die der Hausmeister ggf. übernimmt, dürfen z.B. nicht umgelegt werden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  14. Hallo,
    Wir hatten eine Wohnung vermietet, mit Gartennutzung. Die Mieter waren per Vertrag zu einer standesgemaessen Pflege des Gartens verpflichtet. Jahrelang sind sie diesem jedoch nicht nachgekommen und nach mehreren Beschwerden der Nachbarn ueber den vollkommen heruntergekommenen Garten haben wir als Vermieter einen Gaertner beschaeftigt, einmal den Garten etwas auf Vordermann zu bringen. Koennen wir diesen entstandenen Schaden als Nebenkosten fuer die betreffende Partei berechnen?
    Vielen Dank

    Antworten
    • Hallo Herr Peters,
      ich denke es wäre besser gewesen, wenn Sie den Mieter zuvor abgemahnt hätten. Schließlich hält er sich nicht an seine Vertragspflicht. Ich bin nicht sicher, ob Sie die Kosten jetzt einfach so umlegen können. Wenn die Gartenpflege nicht im Mitvertrag vereinbart ist, halte ich die Umlage für noch schwieriger.
      Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  15. Guten Tag Herr Hundt,
    auch wir haben unsere jährliche Nebenkostenabrechnung erhalten. Wir wohnen in einem Einfamilienhaus zur Miete. Die Gartenpflege wird von uns erledigt. Unser Vermieter besitzt noch ein Doppelhaus, das auch vermietet ist (jeweils eine Familie). Das Doppelhaus und unser Haus teilt sich einen Fahrweg, dessen seitliche Begrenzung beplanzt ist u. a. mit 5 großen Bäumen. Zu unserem „Abschnitt“ gehört 1 Baum. Diese Bepflanzung wird auch von den Mietern gepflegt. Nun mussten die Bäume, die sehr groß wurden, zurück geschnitten werden. Unser Vermieter hat die Gesamtsumme hierfür auf die 3 Mieter zu gleichen Teilen der Nebenkostenabrechnung hinzugerechnet. Meine Frage ist, ist die Berechnung so richtig, oder sollten die Kosten nicht „pro Baum“ verrechnet werden?

    Antworten
    • Hallo Frau M.,
      wenn im Mietvertrag keine Umlage vereinbart ist, dann würde ich sagen, das die Gartenarbeiten über die Wohnfläche aufgeteilt werden müssen. Sind alle Häuser annähernd gleich groß, kann man natürlich auch durch drei teilen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  16. Fakten: 5 Parteienhaus, Kleiner Garten wird von den 2 Wohnungen im EG genutzt. Durch den Keller könnten auch andere Mieter in den Garten gelangen, wir würden aber den Mietern im EG dann halb auf der Terrasse sitzen. Im Vertrag ist die Gartenpflege unter den NK aufgeführt.
    Ich bin aber der Meinung, dass die Kosten für die Gartenpflege nicht auf alle Mieter umlegbar ist, da eine Nutzung quasi nur für die EG Mieter möglich ist. Sehe es also anders an als z.B. einen Vor- oder Gemeinschaftsgarten.
    Mein Widerspruch wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass die Gartenpflege im Mietvertrag steht.
    Was meint Ihr dazu? Muss ich hier den Kürzeren ziehen?
    Besten Dank
    Ivan

    Antworten
    • Hallo Ivan,
      ich würde sagen Sie müssen die Nebenkosten zahlen. A: Sie können den Garten offensichtlich (unter gewissen Umständen) nutzen. B: Einen Bepflanzten Vorgarten könnten Sie auch nicht „nutzen“. Bei dem Vorgarten und in Ihrem Fall müssen Sie wohl mit dem Blick in den Garten vorlieb nehmen. Zur Info: Es gibt sogar Urteile die besagen, dass Erdgeschossmieter sich auch an den Aufzugskosten beteiligen müssen. Die Umlage der Nebenkosten ist nie ganz fair.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  17. Guten Tag.
    Laut Nebenkostenabrechnung soll ich u.a für Gartenpflege 461,11 ( gesamt 6476,39), für Winterdienst 161,48 (2268,- Jahrespauschale) und für Hausmeister 141,97,- (B-Schlüssel 1994,-) zahlen. Die Kosten werden per qm berechnet.
    In dem Gebäude sind eine Bank (Eigentümer), eine Arztpraxis und zwei Wohnungen.
    Ich bin als Hausmeister bei der Bank Angestellt und wohne in einer Dienstwohnung. Ich mache den Winterdienst zu 100% selber. Für den Garten (Ziergarten, 1200 qm inkl. Parkplatz) kommt eine Firma. Ich betreue noch ca 10 weitere Filialen der Bank.
    Ist es richtig das ich mich „selber“ bezahlen muss?
    Ist die Gartenpflege mit 6500,- pro Jahr gerechtfertigt?
    Danke für die Antwort.

    Antworten
    • Hallo Herr Gideon,
      ob die Kosten für die Gartenpflege gerechtfertigt sind, hängt natürlich von vielen Faktoren ab. Das kann ich schlecht beurteilen. Sie als Mieter tragen auch die Nebenkosten, auch wenn Sie die Leistungen zum Teil selbst durchführen und dafür Mieterlass oder eine Vergütung erhalten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  18. Guten Tag,
    wir sind in eine Erdgeschosswohnung gezogen. Im Mietvertrag ist Gartennutzung angekreuzt. Uns wurde mündlich gesagt, dass wir einen Teil des Gartens alleine nutzen und gestalten dürfen, davon steht aber nichts im Mietvertrag.
    Meine Fragen:
    Welche Gartenarbeiten müssen wir erledigen?
    Müssen wir für die Beseitigung der Gartenabfälle selber sorgen und diese dann auch bezahlen? Es gibt eine Biotonne, aber da geht nicht alles rein. Die Hausverwaltung hat mir gesagt, ich könne ja Laubsäcke kaufen.
    Der Garten ist sehr heruntergekommen (die Beete sind mit Efeu zugewachsen) und müsste neu gestaltet werden.
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Antworten
    • Hallo Tine,
      entweder Sie dürfen den Garten alleine nutzen, dann wird in der Regel auch vereinbart, dass der Mieter die Kosten für die Gestaltung übernimmt. Oder der Garten steht allen Mietern zur Verfügung, dann sehe ich Sie nicht in der Verantwortung den Garten zu pflegen und die Kosten zu tragen. Vielmehr ist dann der Vermieter in der Pflicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  19. Guten Tag,
    Ich wohen in einem 6-Parteienhaus. Im Mai 2011 hat der Vermieter gewechselt. Der neue Vermieter hat dann im Juli 2011 den ziemlich heruntergekommenen Garten komplett neu aufgebaut. 2 neue Terassen, neuer Rasen und neue Beete. Seitdem kommt auch etwa 2x im Monat der Gärtner der den Garten angelegt hat zum Rasen mähen. In der Abrechnung steht unter Gesamtkosten für „Gartenpflege usw.“ 4801,23 € vovon ich 1001,34 € bezahlen soll.. Leider ist nicht ersichtlich ob der Betrag nur für die Gartenpflege und/oder auch für das „Neumachen“ des Gartens ist. Darf der Vermieter das „Neumachen“ des Gartens auf die Mieter umlegen?
    Danke und Gruß,

    Antworten
    • Hallo Julian,
      wenn man die Arbeiten noch unter den Deckmantel der Neubepflanzung sehen kann, halte ich die Kosten für umlagefähig. Eine Erstbepflanzung hingegen wäre nicht umlegbar. Auf keinen Fall kann der Vermieter die Kosten für die Anschaffung oder für den Bau von Terrassen umlegen. Sie sollten also nach Möglichkeit in die Abrechnungsbelege schauen und prüfen, welche Arbeiten hier umgelegt werden sollen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  20. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir wohnen in einem 4- Parteienhaus im Dachgeschoss. Seit der letzten Betriebskostenabrechnung werden uns die Positionen Gehwegreinigung und Gartenarbeit berechnet. Eine Miteigentümerin des Hauses wohnt im Erdgeschoss und hat ihre Terrasse in den nach hinten liegenden Garten. Auf Anfrage bei der Verwaltung bezüglich der Erhebung der neuen Kosten wurde uns mitgeteilt, dass bis vor kurzem die Miteigentümerin diese Aufgaben übernommen hätte, jetzt aber nicht mehr in der Lage dazu sei, diese Arbeiten zu übernehmen. Abgesehen davon, dass dies so nicht ganz stimmt (wir haben auch oft schneegeschippt und haben die Miteigentümerin nie persönlich bei Garten- oder Gehwegreinigungen gesehen) sind wir zwar bereit die Gehwegreinigung sowie die Arbeiten im Vorgarten anteilig zu übernehmen (Gartenarbeit ist im Mietvertrag aufgeführt), nicht aber die Kosten für die Arbeiten im Garten hinter dem Haus, da dieser für uns als Privatgarten der Miteigentümerin zählt (Nutzungsberechtigung ist nicht im Mietvertrag vermerkt). Darüber hinaus erscheinen uns die Kosten für die Arbeiten (Gehweg/Garten) auch unverhältnismäßig hoch zu sein. Es wäre nett, wenn Sie uns sagen könnten, ob wir anteilig auch für den hinteren Garten aufkommen müssen und was wir bezüglich der unverhältnismäßig hohen Losten unternehmen können. Vielen Dank, Nina

    Antworten
    • Hallo Nina,
      wenn der Garten für alle Mieter zugänglich ist (egal ob Sie diesen nutzen oder nicht) müssen sich alle alle Mieter im Haus an den Pflegekosten beteiligen. Ob die Kosten besonders hoch sind, können Sie prüfen, indem sie die Belege der Nebenkostenabrechnung bei Ihrer Verwaltung einsehen oder sich die Belege zusenden lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  21. Hallo Herr Hundt,
    bei unserem 6-Parteien-Haus haben wir eine EG-Wohnung mit Garten, für dessen Pflege wir lt Mietvertag selber zuständig sind. Diesem kommen wir auch nach.
    Nun erhalten wir unsere Nebenkostenabrechnung, wo die Kosten für Gartenpflege zum Vorjahr von 4.400 auf 5.900 Euro gestiegen sind. Aus der langen Zufahrt zum Mietshaus, an der Zufahrt liegt auch das Haus des Vermieters, wurden Äste gekappt aufgrund Sturmschadens bzw wohl der Gefahr, dass diese auf den Weg stürzen.
    Darf der Vermieter sowas umlegen? Allein die Erhöhung um fast 1.500 Euro zum Vorjahr erscheint uns exorbitant. Wie haben bereits Rechnungseinsicht verlangt.
    Sollen wir schriftlich Einspruch erheben, um die Nachzahlungsfrist von einem Monat zu verlängern?
    Viele Grüße und danke im Voraus!

    Antworten
    • Hallo Sascha,
      ich kenne leider nicht die genaue Situation bei Ihnen. Möglicherweise muss der Vermieter sich an den Kosten beteiligen, wenn auch sein Haus über die Zufahrt begangen wird. Auch ist es wichtig zu wissen, ob es sich um normale Gartenpflege handelt oder tatsächlich um die Beseitigung eines Sturmschadens. Ich hoffe die werden nach der Belegeinsicht mehr wissen. Widerspruch einlegen kann Sinn machen, ggf. können Sie aber auch innerhalb Ihrer Prüfungs- / Zahlungsfrist die Belege prüfen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  22. Hallo Herr Hundt,
    wir haben eine Mietwohnung mit Gartennutzung. Im Garten steht ein Pflaumenbaum, drei Kirschbäume und zwei Apfelbäume, die alle in den jeweiligen Zeiten fröhlich ihre Früchte abwerfen. Da ich für die Gartenpflege, also auch für Rasenmähen, Fallobst wegmachen, usw. zuständig bin, räume ich das Obst weg.
    Für die Entsorgung will der Vermieter nun eine Bioguttonne aufstellen. Darf er die Kosten für die Tonne auf die Betriebskosten umlegen?
    Ich würde Nein sagen, da das ja Müll betrifft, den ich gar nicht verursacht habe, wie z. B. den anderen Restmüll. Und für den Abtransport von „seinem“ Müll ist ja auch er verantwortlich.
    Danke für die Info!
    Gruß
    R. M.

    Antworten
    • Hallo R. M.,
      ich gehe stark davon aus, das die Kosten umlagefähig sind. Das ist ja in jedem Miethaus so. Grasschnitt, Fallobst, Strauchschnitt müssen entsorgt werde. Die Kosten werden über die Nebenkosten vom Mieter getragen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  23. Hallo Herr Hundt,
    Wir bekommen am Dienstag, 04.09. Einsicht in alle Abrechnungen beim Steuerbüro unseres Vermieters. Gibt es bei den Rechnungen irgendwelche Formulierungen, bei denen wir stutzig werden sollten? Was auf Sturmschäden, Gefahrenbeseitigung (hier stehen viele große Bäume in der langen Zufahrt zum Mietshaus) hinweisen kann? Sowas darf ja wohl nicht umgelegt werden… Richtig? Wäre toll wenn Sie darauf noch Antworten können.
    Danke und Gruß!

    Antworten
  24. Hallo Herr Hundt, habe bereits Heute Per Fax die Abrechbubgen erhalten. Ein Posten macht sich stutzig: es wurde eine Birke gefällt, die „tot“ war und Gefahr durch immer wieder herunterfallende Äste (z.T. genau in unseren Garten) bestand. Der Vermieter hat daraufhin die Birke entfernen lassen.
    In der Rechnung steht natürlich nur etwas von „1 große doppelstämmige Birke abgetragen und gefällt…. etc….“.
    Ist es rechtens, ein solches Baumfaellen umzulegen?
    Viele Grüsse!

    Antworten
  25. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich wohne in einem Mietshaus (12 Wohneinheiten) der Garten liegt komplett hinter dem Haus (ist von der Straße nicht zu sehen), von unserer Wohnung ist der Garten auch nicht zu sehen.
    Allen Mietern ist untersagt den Garten zu nutzen (Kinderspiel, Sitzen etc) es gibt keine Fahrradständer, die Mülltonnen stehen woanders. Darf die Vermieterin in dem Fall die Gartenpflege umlegen? Mit freundlichen Grüßen, S. Eggert

    Antworten
    • Hallo Susanne,
      ich habe gerade noch mal einen Blick in die Fachliteratur geworfen. Wenn Sie den Garten nicht nutzen können und auch keiner Ihrer Mitmieter und auch der Vermieter nicht, müssen Sie die Gartenpflegekosten dennoch tragen. Der Garten dient der Verschönerung / Aufwertung des Hauses.
      Dürfen Sie den Garten nicht nutzen, aber Ihr Vermieter oder ein anderer Mieter nutzt diesen, müssen Sie sich auch nicht an den Kosten beteiligen.
      Im Zweifel sollten Sie sich in entsprechende Literatur / Urteile einlesen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  26. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich wohne in einem Mietshaus (35 Wohneinheiten) hinter dem Haus befinden sich eine, allen Mietern und auch der Allgemeinheit zugängliche Fläche und kleine mehrheitlich an die zur Abrechnungseinheit gehörenden vermieteten Gärten. Einige der vermieteten Gärten sind jedoch an nicht zur Abrechnungseinheit gehörenden Mietern vergeben. Sie nutzen die allgemein zugänglichen Flächen ebenfalls, werden aber nicht an den anfallenden Kosten der Gartenpflege beteiligt. Ist das Rechtens?
    Mit freundlichen Grüßen,
    N. Schulze

    Antworten
    • Hallo Herr Schulze,
      Ihr Fall ist schwierig. Ich weiss nicht, ob die fremd vermieteten Gärten sich an den Kosten beteiligen müssten oder ob gar der Vermieter die Kosten tragen müsste. Wenn Sie hier ernsthaft eine Lösung suchen, würde ich mich an einen Fachanwalt für das Mietrecht wenden. Ich vermute jedoch, dass sich durch die mögliche Umverteilung nur wenige Euro im Jahr sparen lassen würden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  27. Hallo Herr Hundt,
    wir sind Vermieter von 8 kleinen Wohnungen. Mit einer Mieterin im EG war vereinbart, das Gartenpflege, Winterdienst usw. mit von uns als Vermieter übernommen werden und wir ihr dies über die Nebenkostenkosten mit abrechnen. Wir haben alle diese Kosten unter der Kostenart „Grundstückspflege/Hausmeister“ abgerechnet. Nunmehr hat diese Mieterin uns mitgeteilt, das sie diese Kosten lt. Mieterschutzbund nicht mehr bezahlen muss. weil nicht die einzelenen Positionen wie Rasenmähen, Hecke schneiden, Laubfegen, Schneeräumen usw.
    aufgeführt werden. Es betrieft das Jahr 2011 und 2012. Das kann doch nicht sein, das wir als Vermieter auf diesen Kosten sitzen bleiben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Günter Frenzel

    Antworten
    • Hallo Herr Frenzel,
      ich denke Ihre Mieterin liegt falsch. Wenn Sie die Kosten genauestens aufgeschlüsselt haben will, so hat die Mieterin das Recht die Belege bei Ihnen einzusehen. In den Stundenzetteln sollte zu erkennen sein, dass unter der Position zusammengefasst ist.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  28. Wir wohnen in einem Terrassenhaus mit 3 Parteien. Die große Gartenanlage hinter dem Haus ist nur für die 1. Partei des Eigentümers mit der größten Wohneinheit ca. 150qm zugänglich und nutzbar. Die ca. 25qm große „Grünanlage“ vor dem Haus mit 3 Zierbäumen, 2 Rosensträuchern und 2-3 Hecken ist rein ästhetischer Natur. Alle 3 Wohnungen haben der Wohnungsgröße nach (Wohnung groß ca. 150qm nach klein 75qm) eine kleine bepflanzte Terrasse mit Hecken und Rosen.
    Jetzt meine Frage: Müssen wir (wir wohnen in der 75qm Wohnung) bei der Gartenpauschale auch für die Kosten hinter dem Haus mit dem großen Garten aufkommen, den wir nichtmal betreten und mitbenutzen können? Wer muss das Laub vor dem Haus mit den Bäumen wegräumen? Was ist, wenn die Gartenpflege für Pflanzentröge in den Terrassenwohnungen stellenweise gar nicht bzw. nur bei der großen Hauptwohnung des Eigentümers gemacht wird. Dürfen wir dann, wenn wir die Pflege unserer Terrasse selbst vornehmen Abzug bei der Gartenpauschale machen? Haben wir ein Recht in die Abrechnungen für die Gartenarbeiten einzusehen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Hallo M.B.
      Ja, Sie können die Belege für die Gartenarbeit beim Vermieter einsehen, das ist Ihr Recht als Mieterin. Die Rechtsprechung hält es grundsätzlich so: Darf nur ein Mieter oder der Vermieter den Garten nutzen, zahlt nur dieser Mieter / der Vermieter die Gartenpflege. Ist die Nutzung (theoretisch) für alle oder keinen Mieter möglich zahlen auch alle die Kosten für die Gartenpflege.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  29. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne seit 2 Jahren in einem 3-Familienhaus in dem der Vermieter mit seiner Mutter (in der eigenen Wohnung) wohnt. Bei der diesjährigen Hausgeldabrechnung berechnet der Vermieter 150 €
    Gartenpfelge, wovon ich anteilige ein Drittel bezahlen musste. Im Mietvertrag steht lediglich, dass der Vermieter nicht verpflichtet sei, Arbeitsgerät zu stellen, wenn er die Gartenpflege erledigen müsste, was in meinem Fall nicht zutrifft. Die Gartenpflege wird vom Vermieter selbst erledigt. Kann der Vermieter einen fiktiven Betrag fordern, d.h. ist die Abrechnung rechtens?
    Mit freundlichen Grüßen!
    Gerd A.

    Antworten
  30. Guten Tag!
    Auch ich habe eine Frage zur Gartenpflege: Ich wohne in einem privaten Wohnheim (vergleichbar mit einem Studentenwohnheim) in dem zwischen den Wegen zu den einzelnen Wohnblöcken immer mal ein wenig grüne Wiesen sind. Diese werden 2 mal im Jahr vom Hausmeister gemäht, und ab und an mal Laub gefegt oder so.
    In der Betriebsabrechnung steht nur einmal ein Beitrag für den Hausmeister (Kosten 74.000EUR) und zusätzlich Gartenpflege (13.500 EUR)
    Darf man dann für den Hausmeister zweimal Kosten veranschlagen als Vermieter? Und wie weise ich als Mieter nach, dass der Hausmeister die Gartenarbeit erledigt?
    In meinem Mietvertrag stehen neben Gartenpflege nur „Hauswartkosten“ als Betriebskosten, fällt der Hausmeister in den Bereich des Hauswartes?

    Antworten
  31. Thema Gartenpflege / Gartenbewässerung in der Nebenkostenabrechnung. Meine Frau und ich wohnen in einem 4-Parteien-Mietshaus. Zum Haus gibt es einen Garten, der von aussen nicht einsehbar ist und ausschließlich dem Mieter im Erdgeschoss gehört. Der Garten ist nicht für die anderen Mieter zugänglich. Im Mietvertrag ist zwar der Punkt Gartenpflege mit aufgeführt, ich frage mich trotzdem ob ich die Gartenbewässerung die in den Nebenkosten mit auftaucht anteilmäßig übernehmen bzw. bezahlen muss?

    Antworten
    • Hallo Andre,
      die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur der Mieter die Gartenpflege zahlen muss, der den Garten auch alleine nutzen kann. Wenn alle oder gar keiner den Garten nutzen können, müssten auch alle zahlen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  32. Kann der Vermieter die Kosten für Hecke schneiden, Rasenmähen und Laubentsorgung innerhalb eines Abrechnungsjahres auf 80% erhöhen?
    Ab welcher prozentualen Erhöhung von Einzelpositionen (nicht Verbrauch) muß der Vermieter diese ankündigen und muss er dies überhaupt?

    Antworten
    • Hallo Chris,
      wenn eine Firma gewechselt wurde und ggf. noch Arbeiten hinzugekommen sind, kann es schon zu einer deutlichen Steigerung kommen. Ob 80% vertretbar sind, werden Sie ggf. mit einem Blick in die Abrechnungsunterlagen feststellen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  33. Hallo Herr Hundt,
    wir sind in ein Einfamilien-Mietshaus mit Garten gezogen und sollen laut Mietvertrag die Gartenpflege übernehmen.
    – es stehen keine Gartengeräte zur Verfügung. Müsste der Vermieter diese nicht eigentlich stellen?
    – im Garten stehen 3 Obstbäume. Die Eigentümerin hat im Mietvertrag eine Klausel hinzugefügt, dass ihr 50% der Obsternte gehören. Muss sie sich daher nicht auch an den Pflegekosten der Obstbäume beteiligen –> Bäume schneiden? Ich muss dies zumindest beim ersten Mal von einem Gärtner machen lassen, da die Vormieter dies jahrelang nicht durchgeführt haben und die Bäume in schlechtem Zustand sind…
    Danke für Ihre Meinung!

    Antworten
    • Hallo Tobias,
      ich halte es für sehr üblich, dass Sie als Mieter eines Einfamilienhauses die Gartenpflege übernehmen und auch die notwendigen Geräte selbst beschaffen. Wenn Sie wollten, dass der Vermieter sich an den Kosten und Arbeiten beteiligt, dann wäre es gut gewesen, das im Mietvertrag aufzunehmen / darüber zu verhandeln.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  34. Wir haben in unseren Mietvertag eine Klausel die beinhaltet, dass der Garten nicht mitvermietet ist bzw. nicht Bestandteil der Mietsache ist. Vor dem Haus und seitlich des Hauses hat unserer Vermieter eine neue Hecke und Sträucher angelegt. Hinter dem Haus ist sein privater Garten, wo er auch durch einen Gaertner neue Hecken pflanzen ließ. Seitlich vom Haus wurden Blumen durch pflegeleichtes Grün ersetzt (zum Zweck der einfacheren Pflege). Ist das umlagefähig, da ja kein Grund zur Neupflanzung bestand (nur der vom Vermieter angeführte Grund der einfacheren Pflege)?
    .

    Antworten
  35. Hallo Herr Hundt,
    mein Mietvertrag verweist auf § 2 Betriebskostenverordnung.
    Als von mir zu leistende Betriebskosten sind u.a. angekreuzt:
    – Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
    – Gartenpflege
    – Hauswart
    – Dachrinnenreinigung
    Laut Nebenkostenabrechnung 2013 werden mir allerdings folgende Kosten in Rechnung gestellt:
    – Grundstückspflege (137,50)
    – Hausmeisterservice (147,53)
    – Treppenreinigung (136,69)
    – Gartenpflege (79,85)
    – Dachrinnenreinigung (26,78)
    Laut Abrechnung 2012 hatte ich noch folgende Posten:
    – Grundstückspflege (137,50)
    – Hausmeisterservice (140,50)
    – Treppenreinigung (92,03)
    Die Reinigung des Treppenhauses wird von einer Mieterin bewerkstelligt.
    Das Mähen des Rasens wird vom Hausmeister erledigt, wenn ich mich nicht täusche.
    Mir kommt es doch arg dubios vor, dass zur Grundstückspflege nun auch noch die Gartenpflege angerechnet wird, welche bisher (bis inklusive 2012) (offentsichtlich) in der Grundstückspflege enthalten war.
    Zudem umfasst die Grundstückspflege doch auch die regelmässige Reinigung des Treppenhauses, oder irre ich mich da?
    Ebenfalls verwundert mich, dass der Hausmeister das Rasenmähen übernimmt und dafür als Hausmeister und für die Gartenpflege abgerechnet wird.
    Zudem die nun aufgeführte Dachrinnenreinigung, welche bisher nie in der Abrechnung erschien und vermutlich unter Grundstückspflege lief.
    Mir scheint, als ob der Vermieter hier willkürlich Posten eröffnet.
    Zu erwähnen wäre noch, dass vor einem Monat eine neue Heizungsanlage installiert wurde.
    Ich bedanke mich schon einmal für Ihre Mühe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Felix

    Antworten
    • Hallo Felix,
      außer verschiedenen Bezeichnungen und schwankenden / steigenden Kosten erscheint mit die Umlage erstmal nicht sonderlich auffällig. Wenn Sie genau wissen wollen, wer, wann und welcher Bezeichnung, welche Leitungen erbracht hat, müssen Sie die Unterlagen der Nebenkostenabrechnung einsehen. Einen anderen Weg gibt es in meinen Augen nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  36. Hallo Herr Hundt,
    am Samstag habe ich die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 erhalten. Ich wohne in einen Dreiparteienhaus. Im letzten Jahr wurde ein Gartenhaus gebaut zum Unterstellen von Kinderwagen, Gartengeräten, Fahrrädern und Allgemeinrasenmäher usw. Im Mietvertrag keiner Parteien ist festgehalten, dass wir als Mieter die Kosten des Baus dieses Unterstandhauses zu tragen haben. Nun sind in den Abrechnungen anteilmäßig auf jede von drei Wohneinheiten die Baukosten aufgeteilt.
    Das Gartenhaus wurde durch den Hauswart/Hausmeister erstellt.
    Es gab nur die Info, es wird ein Unterstellhaus gebaut für alle Wohneinheiten, aber nicht das die Kosten auf uns Mieter umgelegt werden.
    In den allgemeinen Betriebskosten werden bereits Kosten für den Hauswart/Hausmeister umgelegt.
    Ist die Einforderung der Baukosten, also nicht das Material, sondern nur die Kosten für die Arbeitszeit, rechtens?
    Vielen Dank.
    Bianca

    Antworten
  37. Guten Tag Herr Hundt,
    wir wohnen im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Hinter dem Haus befindet sich ein großer Garten, der zur Wohnung im EG gehört. Bisher wurde dieser Garten und auch der Garten vor dem Haus vom Mieter im EG gepflegt, dies soll sich jetzt ändern.
    Dürfen Kosten für die Pflege des hinteren Gartens, bei dem es sich um kein Gemeinschaftsgarten handelt, auf alle Mieter umgelegt werden?
    Vielen Dank!
    Tim

    Antworten
  38. Guten Tag Herr Hundt
    ich habe meine Betriebskostenabrechnung 2015 erhalten. Ich habe eine Wohnung von 63 qm. Ist das richtig das die Pflege der Außenanlagen nach qm der Wohnung berechnet werden, ich finde das die Berechnung für die Pflege der Außenanlagen bei einem Mehrfamilienhaus zu gleichen teilen auf geteilt werden da die Pflege der Außenanlagen für alle gleich sind und meiner Meinung nach nichts mit der Größe der Wohnung zu tun hat. Der Betrag für 30qm ca.50€ und 63qm 119€, das ist meiner Ansicht nach ungerecht.
    mit freundl.Gruß
    M.Bolle

    Antworten
  39. Hallo Herr Hundt,
    habe mal eine weitere Frage zur geleisteten Gartenarbeit durch den Mieter einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus. Unsere Mitmieterin aus der oberen Etage hat sich mündlich zur Leistung der Gartenarbeit geäußert im Sinne von:“ wir machen das schon“. Im Mietvertrag ist die Sprache von ggf Gartenarbeit. Die von mir und meiner Frau geleistete Arbeitszeit für Rasen mähen Blumenbeet von Unkraut befreien und neu bepflanzen, Gehweg-pflege, wie Fegen, Unkraut entfernen, Hecke schneiden, Apfelbaum und andere Büsche pflegen, beläuft sich auf bis heute geleistete Zeit von 160 Std. Zusätzlich haben wir Gartengeräte in höhe von ca 150,00 € gekauft. Mein Gespräch mit dem Vermieter und den Vorschlag, dass wir, ich und meine Frau, die komplette Gartenarbeit leisten würden und wir doch gerne eine Vergütung unserer geleisteten Arbeit für gerechtfertigt halten, wurde erst einmal mit einem negativem Kommentar beantwortet. „Er könne rückwirkend auf die geleistete Arbeit keine Vergütung auszahlen und müsse auch mit der anderen Mieterin sprechen“ Auf den Vorschlag: für das kommende Jahr 2017 eine Mietminderung einzugestehen kamen wieder nur undurchsichtige Begründungen. Meine Frage zum Thema ist nun: wieweit muss oder kann der Vermieter auf meinen Vorschlag die Gartenarbeit komplett zu übernehmen eingehen? Gibt es da Empfehlungen auf die man sich berufen kann oder als gutes Argument bringen, um den Vermieter von einer Mietminderung zu überzeugen
    Liebe Grüße
    Reinhold Jorde

    Antworten
  40. Hallo Herr Hundt,
    bezüglich der umlagefähigen Nebenkosten der Gartenarbeit schreiben Sie nichts über den Umlageschlüssel. Werden diese Kosten (sofern nicht besonders vereinbart) pro Wohneinheit oder pro Quadratmeter umgelegt.
    Freue mich sehr, von Ihnen zu lesen.
    Mit besten Grüßen
    Alexander Schwab

    Antworten
    • Hallo Alexander,
      es gilt der vereinbarte Umlageschlüssel – schauen Sie in den Mietvertrag. Wenn kein Schlüssel vereinbart ist, dann gilt nach BGB die Wohnfläche.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  41. Hallo Herr Hundt,
    vielleicht können Sie mir bei einem Problem helfen. In den Nebenkosten des Gärtners wird jedesmal eine Pauschale von 25 Euro für den Rasenmäher erhoben. Der Gärtner wird vom Vermieter beauftragt und er bringt seine eigenen Geräte mit. Ist dies Gang und Gäbe? Ich habe bei meinen Recherchen darüber nichts gefunden.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Nils

    Antworten
    • Hallo Nils,
      wenn eine Firma Ihren Endbetrag in z.B. „Arbeitslohn“, „Anfahrt“ und „Bereitstellung Werkzeug“ sehe ich erstmal nichts was dagegen spricht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  42. Hallo,
    ich wohne in einem 3-Familienhaus. Nun habe ich meine Nebenkostenabrechnung für 2015 am 30.12.2016 erhalten, hier wurden keine Angaben über die Gartenpflege aufgelistet. Diese Arbeiten übernimmt mein Vermieter und seine Frau. Hierfür bekommen wir Mieter in der Regel immer im Mai des Folgejahres eine separate Übersicht der Kosten, die durch die Parteien geteilt wird. Ist das rechtens, dass die Gartenpflege gesondert abgerechnet werden darf? Sprich, wir bekommen zwei Mal im Jahr eine Abrechnung. Diese liegt in etwa immer bei 300,- Euro pro Partei.
    Vielen Dank für eine Antwort im voraus.
    Carolina

    Antworten
  43. Hallo Herr Hundt,
    ich besitze ein Haus, in dem 2 Wohnungen vermietet sind,. eine weitere Wohnung wird von mir als Zweitwohnung gelegentlich genutzt. Der Garten (ca. 500 qm) wird überwiegend von den Mietern genutzt, einschl. Pavillon, Grill usw. Sie können Beete anlegen u. pflanzen.
    Bis vor 5 Jahren haben mein Mann u. ich Rasen gemäht, Unkraut beseitigt, Hecken und Sträucher geschnitten. Nachdem mein Mann verstorben ist, habe ich versucht, den Garten in Ordnung zu halten, was mir jedoch aufgrund der Größe und meines Alters nicht mehr möglich ist. Ich habe deshalb vor, einen Gärtner mit der regelmäßen Pflege zu beauftragen. Er hat mir ein Angebot über Euro 200,00 monatlich gemacht, was Rasenpflege (mähen u. vertikutieren), Hecken u. Baume schneiden, Unkraut beseitigen (auch im Hof zwischen dem Pflaster), Entsorgen von Grünabfällen, Mulch u. Erde nach Bedarf u., Schädlingsbekämpfung beinhaltet.
    Meine Frage lautet nun, halten Sie dieses Angebot für realistisch und kann ich die Kosten entsprechend dem Umlageschlüssel abrechnen?
    Danke im voraus für Ihre Antwort.
    Ellen Rajic

    Antworten
    • Hallo Ellen,
      danke für Ihren Beitrag. Ich kenne leider nicht die Größe des Grundstücks und den Pflegeaufwand. Den können Sie besser einschätzen. Im Zweifel macht es immer Sinn, Angebote zu vergleichen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  44. Hallo Dennis
    wir haben eine Doppelhaushälfte mit Garten gemietet. Die Vermieterin wird durch eine Hausverwaltung (Immobilienfirma) vertreten. Unsere Nachbarn der anderen DHH-Hälfte fragten letztes Jahr bei der HV an, mit Bitte die Hecke zu kürzen, da deren Nachbarn sich beklagt hatten. Die HV sagte ja und entsandte dann Ihre 2 Hausmeister. Vorher wurden alle gärtnerischen Arbeiten von uns beiden Parteien selbst erledigt. In der Betriebskostenabrechnung taucht nun der neue, unangekündigte Posten Objektpflege…, auf. Für das Bearbeiten der Hecke bei unseren Nachbarn wurde in diesem Posten für jede Partei ca. 356,- Euro umgelegt. Wie kann es sein das Arbeiten bei unseren Nachbarn auf uns umgelegt werden können? In unserem Garten wurde kein Grashalm, kein Blatt oder sonstiges entfernt. Unsere Nachbarn wandten sich aus guten Glauben an die HV und wurden auch nicht über entstehende Kosten aufgeklärt, bzw. gab man Ihnen nicht die Chance Angebote zu vergleichen. Der Stundenlohn für die beiden Hausmeister (keine gelernten Landschaftsgärtner) betrug 37,50 Euro. Mit allem drum und dran eine Rechnung von 712,- Euro. Und wie gesagt in unseren angemieteten Garten wurde gar nichts gemacht (auch nicht die pflanzliche Begrenzung die beide Gärten teilt). In der Rechnung die die HV der Vermieterin ausstellte, wird zwar unsere DHH-Hälfte auch genannt, aber die aufgeführte Hecke befindet sich an der Außengrenze unserer Nachbarn. Ist es rechtens das die Kosten auf beide Mieter der DHH-Hälften umgelegt werden bzw. ist es zulässig, ohne Aufklärung über entstehende Kosten.
    Die Rechnung erscheint uns auch etwas zu, hoch, da hätte es bestimmt noch bessere Alternativen gegeben.
    Vielen Dank und herzliche Grüße
    Roland

    Antworten
    • Hallo Roland,
      ganz allgemein: Wenn eine Hecke geschnitten wird, dann natürlich von beiden Seiten. Wer sollte die Kosten für die „Nachbarseite“ bezahlen, wenn nicht der Eigentümer (die Mieter) des Grundstücks, auf dem die Hecke steht?
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  45. Sehr geehrter Herr Hundt.
    Vor einigen Tagen habe ich die jährliche Betriebskostenabrechnung erhalten. In dieser wird die Gartenpflege bzw.der Abtransport von Grünabfall (Rasenmähabfall, Tannennadeln einer in meinem Garten stehenden Tanne, Unkraut usw.) mit einem Stundenlohn von 33€ zzgl. Steuer für den Hauswart in Rechnung gestellt. Außerdem auch 2,5 Std. Parkplatzpflege mit gleichem Stundensatz, obwohl alle drei Mietparteien für die Parkplatzpflege eigenverantwortliche sind. Ebenfalls sind wir für die Gartenpflege eigenverantwortlich, was im Mietvertrag auch festgehalten ist, sprich Rasen mähen, Unkraut zupfen. Es wird also streng vom Vermieter verlangt, dass alle Mietparteien ihre Gartenanteile zu pflegen haben. Lediglich der angefallene Grünabschnitt, der aufgrund der Menge nicht in die Biotonne passt, wird von Zeit zu Zeit vom Hauswart abgeholt. Die Beladung des Anhängers dafür erledigen auch wir, die Mieter. Unter Punkt 7 enthaltene Betriebskosten im Mietvertrag steht geschrieben
    i) die Kosten der Gartenpflege (soweit der Mieter die Arbeiten nicht eigenverantwortlich durchführt)
    m) die Kosten für den Hauswart
    Nun wird eine Jahresrechnung von 274,89€ erhoben für Parkplatzpflege (die wir ja eigenständig erledigen müssen. Wenn der Hauswart dies von sich aus oder unter Anweisung der Hausverwaltung erledigt, ohne den Mietern dies mitzuteilen, ist dies dann umlegbar auf die Mieter? ) und für Abfuhr Grünschnitt ( wir sind ja verpflichtet laut Mietvertrag die Gartenpflege zu erledigen)
    Dies ist fast die dreifache Summe zu 2015. Jedoch fallen alle Jahre ungefähr gleich Grünabfälle an. Nur benannte man es in 2015 „Parkplatzpflege“
    In 2014 wollte man den Mietern den Bau eines vom Vermieter veranlassten Gartenhauses umlegen (damals hatte ich Sie schon einmal dazu befragt, und ich konnte diese Kosten abwenden.)
    Meine Frage ist, kann der Vermieter tatsächlich den Abtransport des Grünabfalls, der aufgrund der vom Vermieter geforderten Gartenpflege anfällt, auf die Mieter umlegen, mit einem Stundensatz von 33€ netto, wo doch laut Mietvertrag Paragraph 7 Betriebskosten schon in den Betriebskosten der Hauswart und Gartenpflege gezahlt werden (ohne eine erkennbare Summe der Kosten die vom Mieter dafür geleistet werden). Eine zusätzliche Vereinbarung gibt es unter Punkt 7 nicht, in der z.B.steht, dass der Mieter die Kosten für Grünschnittabtransport leisten muss.
    Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar und verbleibe hoffnungsvoll,
    Bianca

    Antworten
  46. Guten Tag,
    wir haben unsere Nebenkostenabrechnung für 2018 erhalten. Wir wohnen seit 10 Jahren im Haus und haben die Pflege des Gartens immer selbst erledigt. Unser Vermieter sprach uns letztes Jahr an, das sich ein Nachbar beschwert hat, das die Hecke zu hoch sei. Die Hecke haben wir regelmäßig selber geschnitten. Der Vermieter wollte die Hecke selber auf 1,65 m kürzen. In den Nebenkosten berechnet er uns dafür 200€. Darf er das in die Nebenkosten abrechnen, obwohl wir die Hecke immer selber geschnitten haben? Von Kosten hat er uns vorher nicht informiert.

    Antworten
  47. Hallo,
    ich hatte vorhin ein Gespräch mit meinem Vermieter und jetzt ist mir nicht klar, ob das Unkraut das zwischen den Gehwegplatten und an der kleinen Mauer auf der der Zaun montiert ist zum Gehweg hin herauswächst zur „Gartenarbeit“ oder zur „Gehwegreinigung“ gehört.
    Wir wohnen im 1.OG und lt. Mietvertrag/Hausordnung obliegt die Gehwegreinigung den Mietern des EG. Deshalb bin ich nicht gewillt die Kosten dafür umgelegt zu bekommen.
    Im Mietvertrag sind bei den Nebenkosten:
    – private Gehwegreinigung (Laub, Unrat, Schnee, Eis)
    – öffentliche Straßenreinigung/Stadtreinigungsbeitrag
    – Gartenpflege – bei Bedarf –
    mit einem Schlüssel (6) angekreuzt.
    dieser sagt: 6=nach Mieteigentumsanteilen (bei Wohnungseigentum)
    Was bedeutet das für mich hinsichtlich dieser Situation?
    Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.

    Antworten
  48. Hallo Herr Hundt,
    ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten..
    Wir wohnen in der ersten Etage eines 2 Parteien Hauses und die Familie im Erdgeschoss hat einen Garten mit einer Hecke.
    Wir wohnen seit 6 Jahren hier und nie wurde eine Firma oder sonst jemand geschickt der die Hecke schneidet, da immer gesagt wurde das dies die Aufgabe der Familie ist der der Garten gehört. Als ich der Verwaltung einmal geschrieben habe, das die Leute sich schon beschweren, da die Hecke schon weit auf den Bürgersteig ragt, er der Familie bescheid sagen soll das sie die schneiden soll und ich es nicht einsehe die Kosten für eine Firma zu bezahlen weil es ja nicht unsere Aufgabe ist, bekam ich einen tollen Brief zurück auf dem Stand ,, Wenn die Nachbarn die Hecke stört, sollen sie die doch bitte selbst schneiden.“
    Letztes Jahr waren dann Gartenkosten auf der Nebenkostenabrechnung, die dann aber wieder gestrichen wurden nachdem ich Hilfe vom Mieterbund in Anspruch genommen habe. Dieses Jahr weigern sie sich aber diese nochmal zu streichen, es war angeblich aus Kulanz.
    Angeblich wurde die Hecke nur von oben und außen geschnitten. Wir haben keinen Zugang zu dem Garten. Müssen wir die Kosten bezahlen? Oder sollen wir uns Hilfe von einem Anwalt nehmen?

    Antworten
    • Hallo Natalie,
      danke für Ihren Beitrag. Ich kenne die Situation vor Ort leider nicht. Allgemein ist es so, dass Gartenarbeit von dem Mieter überkommen werden muss (oder die Kosten), der den Garten alleine nutzt. Da Ihre Hecke aber offensichtlich an die Straße grenzt und ggf. die Optik des Hauses beeinflusst, kann die Lage im speziellen Fall eine andere sein.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  49. Hallo Herr Hundt,
    ein Mieter eines Mehrfamilienhauses möchte die Gartenarbeiten unentgeltlich übernehmen. Vermieter möchte aber lieber eine Firma beauftragen. Ist das in Ordnung? Weil, die Mieter würden ja eine Menge Geld sparen. Müssen die Mieter die Kosten trotzdem übernehmen? Ist im Mietvertrag vereinbart.
    Vielen Dank im Voraus
    Sabine

    Antworten
  50. Hallo Herr Hundt,

    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien. Wir haben unsere Betriebskostenabrechnung 2021 erhalten. Dort ist der Posten der Gartenpflege massivst angestiegen zum Vorjahr.
    Die Abrechnung 2020 zeigte für 4x rasenmähen im Jahr eine Komplettsumme von ca. 440 Euro, mein Anteil daraus ca. 110 Euro.
    Die Abrechnung 2021 zeigt einen Anstieg von fast 850 Euro, in dieser Abrechnung wurde die Gartenpflege mit fast 1300 Euro berechnet. Mein Anteil über 300 Euro.
    Es hat sich vom Jahr 2020 zu 2021 nichts verändert, weiterhin wurde 4x im Jahr der Rasen gemäht, die Fläche hat sich ebenfalls nicht verändert, die Anzahl der Arbeiter ist gleichgeblieben. Es wird jedes Jahr nur der Rasen gemäht, teilweise wurde das Gemähte abgefahren, jedoch nicht immer.
    Heute habe ich mit der Firma gesprochen, welche bei uns den Rasen mäht, da ich mich wunderte, dass diese in diesem Jahr bereits das 5. Mal vor Ort sind. Jetzt haben die mir erzählt, dass seit Mai diesen Jahres ein neuer Vertrag besteht zwischen der Hausverwaltung und der Firma in dem ein Paket abgeschlossen wurde, welches heißt 6x Rasenmähen von Mai bis Oktober 1x monatlich, vorher wurde von Hausverwaltung nur nach Bedarf (deshalb nur 4x oder sogar nur 3x im Jahr) die Firma mit dem Mähen des Rasens beauftragt.
    Ist das zulässig, von unregelmäßig zu regelmäßig zu wechseln, ohne die Mieter davon zu informieren? Dadurch entstehen mir nächstes Jahr wieder erhöhte Kosten.
    Ich hätte dieses Jahr ebenfalls keine Nachzahlung, wenn die auf einmal unnormale Erhöhung der Gartenpflege nicht wäre

    Vielen Dank im voraus

    Liebe Grüße Nicole

    Antworten
    • Hallo Nicole,

      den Pflegeintervall legt der Vermieter fest. Es muss grundsätzlich wirtschaftlich sein, aber Mieter haben bei einer normalen Anpassung kein Mitspracherecht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten

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