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	<title>Hausverwaltung Blog</title>
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	<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 07:56:37 +0000</pubDate>
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		<title>Hausgeld für Eigentumswohnung &#124; Höhe, Berechnung &amp; Bestandteile</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 09:59:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis Hundt</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Haugeld wird in einer Wohnungseigentümergemeinschaft der monatliche Vorschuss für die laufenden Kosten einer Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet. In der Regel fließt das Hausgeld dem Hausverwalter zu, dieser verwaltet die Beträge auf einem separaten Konto der Eigentümergemeinschaft. Wie hoch ist das Hausgeld bei Eigentumswohnungen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="float: left; margin: 0px 10px 10px 0px; text-align: justify;"><script type="text/javascript"><!--
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<p><span id="more-194"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Als Haugeld wird in einer Wohnungseigentümergemeinschaft der  monatliche Vorschuss für die laufenden Kosten einer  Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet. In der Regel fließt das  Hausgeld dem <a title="Hausverwalter" href="http://www.hausverwalter-vermittlung.de/">Hausverwalter</a> zu, dieser verwaltet die Beträge auf einem  separaten Konto der Eigentümergemeinschaft.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="color: #000000;"><strong>Wie  hoch ist das Hausgeld bei Eigentumswohnungen?</strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Das Hausgeld wird in der Regel jährlich neu berechnet. Grundlage für die  Berechnung ist der jährlich aufgestellte Wirtschaftsplan. Der  Wirtschaftsplan gibt Auskunft darüber, mit welchen Kosten die  Eigentümergemeinschaft im nächsten Wirtschaftsjahr konfrontiert wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Höhes des <strong>Hausgeld am Beispiel einer 80 Quadratmeter Wohnung:</strong></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>z.B. 2,50 € Betriebkosten pro Quadratmeter. 2,50 € x 80 qm = 200,00 €</li>
<li>z.B. 20,00 € monatliche Verwaltervergütung = 20,00 €</li>
<li>Instandhaltungsrücklage - z.B. 8,00 € Rücklage pro Quadratmeter und Jahr. 8,00 € x 80 qm / 12 Monate = 53,33 €</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">In dem gewählten Beispiel wird für die <strong>80 Quadratmeter große Wohnung</strong> ein monatliches <strong>Hausgeld in Höhe von 273,33 €</strong> fällig. Je nach Ausstattung (großer Garten, Schwimmbad, Sauna) und Zustand der Immobilie (Stichwort Instandhaltungsrücklage) kann das Hausgeld erheblich nach oben oder nach unten abweichen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="color: #000000;"><strong>Wie wird das Hausgeld verteilt?</strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Der Verteilerschlüssel ist in der Regel an die Miteigentumsanteile  (MEA) angepasst. Jeder Eigentümer zahlt demnach den prozentualen Teil  des Hausgeldes, der seinen Miteigentumsanteilen anspricht. Zwingend muss  von der Regelung abgewichen werden -  bei der Verteilung der Heiz- und  Warmwasserkosten. Hier greift in jedem Fall die vom Gesetzgeber  vorgeschriebene Heizkostenverordnung. Ebenso kann vom Verteilerschlüssel  nach MEA abgewichen werden, wenn in der Teilungserklärung etwas anderes  vereinbart wurde. Beispiele, für die sich eine abweichende Verteilung  anbieten:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Kosten für Kaltwasser, da der Verbrauch hier für jede einzelne  Wohnung gemessen werden kann und somit auch nach Verbrauch abgerechnet  werden kann</li>
<li>Verwaltungskosten (hier zahlt in der Regel jede Einheit dieselbe  monatliche Verwaltervergütung)</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><span style="color: #000000;"><strong>Die Bestandteile vom Hausgeld</strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Vereinfacht ausgedrückt,  kann man sagen, dass sich das Hausgeld aus den üblichen Betriebskosten  (wie sie auch ein Mieter zahlt), den Kosten für die Verwaltung und den  Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage zusammensetzt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Betriebskosten + Verwaltungskosten + Instandhaltungsrücklage =  Hausgeld</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zu den Betriebskosten zählen zum Beispiel: Heizkosten,  Warmwasserkosten, Kaltwasser, Gartenpflege, Müllabfuhr, Hausreinigung,  Strom für den Garten und für das Treppenhaus, usw.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Achtung:</strong> Die <strong>Grundsteuer</strong> wird <strong>nicht</strong> über das <strong>Hausgeld</strong> gezahlt. Die Grundsteuer zahlt jeder Eigentümer separat für seine  Wohnung.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wozu braucht ein Hausverwalter eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?</title>
		<link>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/vermoegensschadenhaftpflichtversicherung-fuer-hausverwaltungen/</link>
		<comments>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/vermoegensschadenhaftpflichtversicherung-fuer-hausverwaltungen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 09:33:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis Hundt</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Hausverwaltung]]></category>

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		<category><![CDATA[Haftpflichtversicherung]]></category>

		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>

		<category><![CDATA[Vermögensschadenhaftpflichtversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit dieser Frage sollten sich Hausverwaltungen in Gründung, bzw. Hausverwaltungen ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung beschäftigen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt den Hausverwalter als Einzelunternehmer oder die Hausverwaltungsgesellschaft (z.B. eine GmbH) vor finanziellen Schäden, die oftmals zur Insolvenz des Unternehmers bzw. des Unternehmens führen kann. Im Folgenden möchte ich einige Beispiele nennen, in denen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="float: left; margin: 0px 10px 10px 0px; text-align: justify;"><script type="text/javascript"><!--
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<p><span id="more-184"></span></p>
<p>Mit dieser Frage sollten sich Hausverwaltungen in Gründung, bzw.  Hausverwaltungen ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung  beschäftigen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt den  Hausverwalter als Einzelunternehmer oder die Hausverwaltungsgesellschaft  (z.B. eine GmbH) vor finanziellen Schäden, die oftmals zur Insolvenz  des Unternehmers bzw. des Unternehmens führen kann. <strong></strong></p>
<p><strong>Im Folgenden möchte  ich einige Beispiele nennen, in denen die  Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift</strong>.</p>
<ul>
<li> Nehmen wir an, der <strong>Hausverwalter schließt zwei Mietverträge</strong> für ein und  die selbe Wohnung ab. Auch denkbar wäre, dass der Verwalter den  Mietvertragsbeginn einen Monat zu früh datiert und es so zwischen altem  und neuem Mieter zu einer Überschneidung kommt. Finanzielle Schäden, die  dem Mieter bzw. dem Eigentümer (Mieter leitet die eigenen Belastungen an den  Eigentümer weiter) entstehen, werden durch die Haftpflichtversicherung  abgedeckt. Beispielsweise können das Hotelkosten für mehrere Wochen  sein, da der Mieter nicht in seine neue Wohnung kann, aber auch keine  alternative Wohnung findet.</li>
</ul>
<ul>
<li>Der Miethauseigentümer möchte sein <strong>Haus modernisieren</strong>, doch die  Hausverwaltung verpasst es, die Modernisierung gegenüber dem Mieter in  der gesetzlich vorgeschriebenen Frist und wie mit dem Eigentümer  vereinbart, anzukündigen. Finanzielle Schäden, die dem Eigentümer wegen  der Verzögerung entstehen, werden durch die  Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedeckt.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die  Verwaltung schließt einen neuen Mietvertrag ab. Mit dem Eigentümer ist  vereinbart, sich exakt am örtlichen Mietspiegel zu orientieren. Aufgrund  eines <strong>Zahlendrehers</strong> vereinbart die Verwaltung einen Mietzins von 4,50 €  statt 5,40 € (Mietspiegel) pro Quadratmeter. Der finanzielle Schaden  für den Eigentümer ist enorm. Bei einer entsprechend großen Wohnung  oder gar einem Einfamilienhaus kommt über mehrere Jahre ein kleines  Vermögen zusammen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Der Aufzug muss einmal im Jahr gewartet  werden, doch der <strong>Hausverwalter verschläft einen Wartungstermin</strong>. Nach 1 ½  Jahren ist der Motor des Aufzuges defekt.  Für eine kleine  Hausverwaltung, z.B. ein Einzelkämpfer, kann das den Ruin bedeuten.  Gleiches gilt übrigens für die Heizungsanlage - man stelle sich vor, die  Zentralheizungsanlage steigt im Winter bei Minus 17 Grad aus und der  Heizungsnotdienst verfügt nicht über das passende Ersatzteil. Daraufhin  zieht ein Großteil der 80  Mieter von Samstag bis Dienstag ins Hotel.  Die Mieter werden die entstandenen Kosten vom Eigentümer zurückfordern  und dieser wird sich an die Hausverwaltung wenden, welche das  Desaster zu verantworten hat.</li>
</ul>
<p><strong>Fazit:</strong> Eine <strong> Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für eine Hausverwaltung  unverzichtbar</strong>. Ebenso sollten Eigentümer unbedingt darauf achten, dass  die Hausverwaltung eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe  pro Schadensfall abgeschlossen hat. Denn was nützt es dem Eigentümer,  wenn er Forderungen an die Hausverwaltung  stellt, diese den  finanziellen Schaden aber nicht begleich kann und (Privat)Insolvenz  anmeldet.</p>
<p>Der Beitrag stellt keine (Rechts)Beratung  zu  Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dar. Es wird dringend empfohlen,  den Leistungsumfang der eigenen Versicherung (vor) Abschluss des  Vertrages zu überprüfen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abrechnungszeitraum für Nebenkosten / Betriebskosten</title>
		<link>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/abrechnungszeitraum-nebenkosten-betriebskosten/</link>
		<comments>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/abrechnungszeitraum-nebenkosten-betriebskosten/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 21 Mar 2010 18:33:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis Hundt</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Mieter & Vermieter]]></category>

		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>

		<category><![CDATA[Betriebskosten]]></category>

		<category><![CDATA[Mieter]]></category>

		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Artikel klärt seine Leser über den Abrechnungszeitraum bei der Nebenkostenabrechnung auf. Auch werden die Verkürzung, die Verlängerung und die Veränderung des Abrechnungszeitraums angesprochen. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="float: left; margin: 0px 10px 10px 0px; text-align: justify;"><script type="text/javascript"><!--
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<p><span id="more-179"></span></p>
<p>Eine Nebenkostenabrechnung ist immer dann zu erstellen, wenn der Mieter Vorauszahlungen auf die Nebenkosten tätigt. In aller Regel ist das der Fall. Die Nebenkostenabrechnung muss jährlich erstellt werden. Es ist nicht möglich über mehr als 12 Monate die Betriebskosten abzurechnen – eine solche Nebenkostenabrechnung wäre nicht ordnungsgemäß.</p>
<p><strong>Kürzerer Abrechnungszeitraum</strong></p>
<p>In Ausnahmefällen ist die Nebenkostenabrechnung über einen kürzeren Zeitraum als 12 Monate möglich. Zum Beispiel, wenn der Mieter die Wohnung erst im Laufe des Abrechnungszeitraums bezogen hat. Abgerechnet wird beispielsweise von Januar – Dezember, der Mieter bezieht die Wohnung aber erst im Mai. Hier ist die Abrechnung über 8 Monate ohne weiteres möglich und zulässig.</p>
<p><strong>Änderung / Anpassung des Abrechnungszeitraums</strong></p>
<p>Auch kann der Vermieter mit einer vernünftigen Begründung den Abrechnungszeitraum für die Nebenkostenabrechnung verändern. Als Grund gilt hier zum Beispiel die Anpassung des Abrechnungszeitraums an den Abrechnungszeitraum eines Energieversorgers. In der Regel entspricht der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr. Sollte dies nicht so sein, wird dieser oftmals durch Vermieter oder <a title="Hausverwaltung" href="http://www.hausverwalter-vermittlung.de/berlin/">Hausverwaltung</a> an das Kalenderjahr angepasst.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mindestinhalt der Nebenkostenabrechnung</title>
		<link>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mindestinhalt-nebenkostenabrechnung/</link>
		<comments>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mindestinhalt-nebenkostenabrechnung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 11:25:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis Hundt</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Mieter & Vermieter]]></category>

		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>

		<category><![CDATA[Mieter]]></category>

		<category><![CDATA[Nebenkostenabrechnung]]></category>

		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>

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		<description><![CDATA[Vermieter müssen wissen, welche Inhalte in die Nebenkostenabrechnung gehören. Für Mieter ist dieses Wissen auch unerlässlich, wenn man seine Nebenkostenabrechnung prüfen will. Wir zeigen welche Angaben Pflicht sind.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="float: left;margin: 0px 10px 10px 0px;"><script type="text/javascript"><!--
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<p><span id="more-169"></span></p>
<p>Im BGB ist regelt, dass der Vermieter seinem Mieter die Nebenkostenabrechnung nach dem Ablauf des Abrechnungszeitraums (meist das Kalenderjahr) mitzuteilen hat.</p>
<p>Die Nebenkostenabrechnung muss jedem Mieter schriftlich zugestellt werden. Ein Aushang im Treppenhaus genügt beispielsweise nicht den Anforderungen.</p>
<p>Der <strong>Gesetzgeber</strong> hat die <strong>Mindestinhalte</strong> einer Nebenkostenabrechnung im BGB aufgeführt. An diese Aufstellung sind die Vermieter bzw. die Immobilienverwaltungen (falls der Eigentümer seine Pflichten an einer Verwaltung abgegeben hat) gebunden.</p>
<p><strong>Nachfolgende Mindestinhalte </strong>müssen in der Nebenkostenabrechnung vorhanden sein.</p>
<ul>
<li><strong>Eine Aufstellung aller Gesamtkosten.</strong></li>
<li><strong>Die Berechnung des Anteils für den jeweiligen Mieter.</strong></li>
<li><strong>Die Angabe und eine Erklärung des Verteilerschlüssels.</strong></li>
<li><strong>Die Verrechnung des Mieteranteils mit den bereits geleisteten Vorauszahlungen.</strong></li>
</ul>
<p>All diese Punkte müssen in der Nebenkostenabrechnung klar und übersichtlich dargestellt werden. Auch muss die rechnerische Nachvollziehbarkeit gegeben sein. Die Zusammenstellung bezieht dich auf die absoluten Grundlagen bei der Nebenkostenabrechnung. Neben dem Mindestinhalt gibt es noch viele weitere Punkte zu beachten.</p>
<p>Lesen Sie hier weiter welche <a title="Umlageschlüssel Nebenkostenabrechnung" href="http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/umlageschluessel-in-der-nebenkostenabrechnung/">Umlageschlüssel für die Nebenkostenabrechnung</a> in Frage kommen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Umlageschlüssel in der Nebenkostenabrechnung</title>
		<link>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/umlageschluessel-in-der-nebenkostenabrechnung/</link>
		<comments>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/umlageschluessel-in-der-nebenkostenabrechnung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 16 Mar 2010 15:36:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis Hundt</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Mieter & Vermieter]]></category>

		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>

		<category><![CDATA[Betriebskosten]]></category>

		<category><![CDATA[Mieter]]></category>

		<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>

		<category><![CDATA[Nebenkostenabrechnung]]></category>

		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/?p=161</guid>
		<description><![CDATA[Welche Umlageschlüssel für die Nebenkostenabrechnung gibt es? Wann darf welcher Verteilerschlüssel vom Vermieter eingesetzt werden? Diese und weitere Fragen werden in diesem Beitrag zu den einzelnen Verteilerschlüsseln in der Betriebskostenabrechnung erklärt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="float: left; margin: 0px 10px 10px 0px; text-align: justify;"><script type="text/javascript"><!--
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<p><span id="more-161"></span></p>
<p>Als zwingender Bestandteil einer jeden Nebenkostenabrechnung muss ein Umlageschlüssel angegeben werden. Der Umlageschlüssel gibt an, wie die gesamten entstandenen umlegbaren Nebenkosten auf die einzelnen Mieter / Wohneinheiten verteilt werden.</p>
<p>Der Vermieter ist verpflichtet den <strong>Umlageschlüssel</strong> übersichtlich darzustellen und zu erläutern. Weicht der Verteilerschlüssel bei einzelnen Kostenpositionen ab – was durchaus möglich ist – muss der Vermieter alle angewendeten Schlüssel aufführen und darlegen wie der Anteil des Mieters berechnet wird.</p>
<p>Will der Vermieter für mehrere Häuser auf einem Grundstück eine Abrechnung erstellen, so ist das möglich. Der Vermieter muss allerdings die Kosten separat darlegen, die nur für bestimmte Wohnhäuser anfallen - z.B. Aufzugskosten, wenn nicht alle oder nur einige Häuser über einen Aufzug verfügen. Diese Kosten können selbstverständlich nur auf die Mieter umgelegt werden, die in einem entsprechenden Haus wohnen.</p>
<p><strong>Welcher Umlageschlüssel gilt?</strong></p>
<p>Der Verteilerschlüssel für die Nebenkosten kann von den Vertragsparteien festgelegt werden. In der Praxis heißt dass, der Vermieter bietet dem Mieter im Mietvertrag einen Umlageschlüssel an und der Mieter akzeptiert diesem mit Unterzeichnung des Mietvertrages. Diese freie Vereinbarung des Umlageschlüssels gilt nicht für die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Diese müssen zwingend nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.</p>
<p>Wenn im Mietvertrag kein Umlageschlüssel für die Nebenkostenabrechnung vereinbart ist, muss die Verteilung nach dem Anteil der Wohnfläche erfolgen. Einzig Nebenkosten die im Verbrauch oder in der Verursachung erfasst werden, müssen entsprechend nach dem Verbrauch umgelegt werden. Wird also mit einer Wasseruhr der Kaltwasserverbrauch erfasst, kann dieser nicht über die Wohnfläche abrechnet werden, sondern muss nach dem jeweiligen Verbrauch der Mieter berechnet werden.</p>
<p><strong>Die möglichen Umlageschlüssel</strong></p>
<p>Vier Verteilerschlüssel kommen für die Nebenkostenabrechnung in Frage. Auch können diese Umlageschlüssel kombiniert werden.<br />
<em><strong><br />
1. Wohn- und Nutzfläche</strong></em></p>
<p>Hier werden die Betriebskosten im Verhältnis der Wohnfläche des jeweiligen Mieters zur Gesamtwohnfläche umgelegt. Beispiel: das Haus umfasst 10 Wohnungen mit insgesamt 500m2 eine Wohnung mit 50 m2 träg folglich 10% der Nebenkosten.<br />
<em><strong><br />
2. Personenanzahl</strong></em></p>
<p>Bei der Umlage nach der Personenanzahl wird davon ausgegangen, dass ein Einzelmieter weniger Nebenkosten „produziert“ als eine drei- oder vierköpfige Familie. Diese Annahme muss nicht immer zutreffend sein. Hier kommt es auf den Einzelfall an.<br />
Der Vermieter muss bei der Umlage nach Personen beachten, dass hiermit ein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden ist. Der Vermieter muss die Veränderung der Personenanzahl während der Mietzeit und auch in den einzelnen Abrechnungsintervallen berücksichtigen. Auch müssen Untermieter und langandauernder Besuch berücksichtigt werden. Der Vermieter muss in der Nebenkostenabrechnung darlegen, von wann bis wann wie viele Personen in den einzelnen Wohnungen gelebt haben – ein erheblicher Aufwand.</p>
<p><em><strong>3. Miet- oder Wohneinheiten</strong></em></p>
<p>Dieser Umlageschlüssel kommt für ein ganzes Haus sicherlich nur in Frage, wenn alle Wohneinheiten eine annährend gleiche Größe haben und auch gleich genutzt werden. Einzeln angewendet findet dieser Schlüssel oftmals bei der Abrechnung von Kabelgebühren seine Anwendung.<br />
<em><strong></strong></em></p>
<p><em><strong>4. Verbrauchsabhängig</strong></em></p>
<p>Die Art des Verteilerschlüssels für die Nebenkostenabrechnung kommt dann in Frage, wenn der Vermieter mit entsprechenden Geräten den Verbrauch oder die Verursachung erfasst. Hier kann als Beispiel ein Kaltwasserzähler  genannt werden. Auch ist die Erfassung des entsorgten Abfalls mit einer entsprechenden Vorrichtung ein gutes Beispiel für den verbrauchsabhängigen Umlageschlüssel. Hierbei sind vom Vermieter die Gesamtkosten, der Einzelverbrauch und die entsprechenden umzulegenden Kosten darzustellen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/umlageschluessel-in-der-nebenkostenabrechnung/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>WG-Zimmer Suche</title>
		<link>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/wg-zimmer-suche/</link>
		<comments>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/wg-zimmer-suche/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 11:04:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis Hundt</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Mieter]]></category>

		<category><![CDATA[Student]]></category>

		<category><![CDATA[WG]]></category>

		<category><![CDATA[Wohngemeinschaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/?p=134</guid>
		<description><![CDATA[Die gängigen Immobilienplattformen sind wohl allen, die auf Wohnungssuche sind, bestens bekannt. Ich spare mir hier die Aufzählung. Doch gerade junge Menschen sind oftmals nicht auf der Suche nach einer Wohnung, sondern nach einem WG-Zimmer. Das kann verschiedene Gründe haben. An erster Stelle stehen hier sicherlich die finanziellen Möglichkeiten eines Studenten oder Auszubildenden. Aber auch der Wunsch, mit anderen Studenten und Gleichaltrigen zusammen zu wohnen, sollte nicht unterschätzt werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="float: left; margin: 0px 10px 10px 0px; text-align: justify;"><script type="text/javascript"><!--
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<p><span id="more-134"></span></p>
<p>Die gängigen Immobilienplattformen sind wohl allen, die auf Wohnungssuche sind, bestens bekannt. Ich spare mir hier die Aufzählung. Doch gerade junge Menschen sind oftmals nicht auf der Suche nach einer Wohnung, sondern nach einem WG-Zimmer. Das kann verschiedene Gründe haben. An erster Stelle stehen hier sicherlich die finanziellen Möglichkeiten eines Studenten oder Auszubildenden. Aber auch der Wunsch, mit anderen Studenten und Gleichaltrigen zusammen zu wohnen, sollte nicht unterschätzt werden.</p>
<p>Zudem kommen noch die Probleme und Anforderungen, die sich einen in den Weg stellen, wenn man eine eigene Wohnung anmieten möchte. In der Regel wird ein Bürge benötigt, sofern das eigene Einkommen nicht ausreicht und es muss eine Kaution hinterlegt werden. Viele möchten und müssen flexibel bleiben und wollen sich keine komplette Wohnungseinrichtung ans Bein binden. Wo werden also diejenigen fündig, die ein Zimmer suchen?</p>
<p>Die wenigsten dieser jungen Generation schauen in die Tageszeitung, vielmehr wird auf den gängigen Internetportalen für WG-Zimmer gesucht. Eines der größten Portale ist die Seite www.wg-gesucht.de. Die meisten Angebote in meiner Heimatstadt Berlin finden sich natürlich in den jungen Bezirken Friedrichshain, Prenzlauer Berg und Kreuzberg.</p>
<p>Anhand von diversen Filtern kann man sein Gesuch detailliert seinen persönlichen WG-Wünschen anpassen. Stadtteil, Männer- oder Frauen WG, Zwischenmiete, Einzugs- und Auszugstermin, möbliert usw…</p>
<p>Ein weiteres Portal zur WG-Suche findet man unter www.studenten-wg.de. Hier kann man ebenso seine persönlichen Filter einrichten, um eine passende Wohngemeinschaft zu finden. Mir persönlich gefällt an Studenten-WG die Umkreissuche unter Einbindung von Google Maps sehr gut – die Standorte der WGs werden hier schon auf der Seite der Listenansicht angezeigt. Man kann also schon einige WGs bevorzugen oder ausschließen, noch bevor man sich das Angebot im Detail anschaut.</p>
<p><strong>Fazit: </strong>Beide Portale bieten die perfekte Suchmöglichkeit nach einem WG-Zimmer. Welches der Portale der Einzelne bei seiner Suche nach einem WG-Zimmer bevorzugt, muss jeder persönlich entscheiden. Ich würde empfehlen, bei der Zimmer- oder Nachmietersuche einfach beide Portale zu nutzen – so spricht man mit Sicherheit die meisten User an.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Betriebskostenabrechnung erstellen</title>
		<link>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/betriebskostenabrechnung-erstellen/</link>
		<comments>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/betriebskostenabrechnung-erstellen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2009 06:59:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis Hundt</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Makler]]></category>

		<category><![CDATA[Mieter & Vermieter]]></category>

		<category><![CDATA[Betriebskosten]]></category>

		<category><![CDATA[Hausverwaltung]]></category>

		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder stelle ich in Gesprächen mit Immobilieneigentümern fest, dass einige keine A-Z Hausverwaltung suchen, sondern vielmehr jemanden, der die Betriebskostenabrechnung erstellt. Gerade bei kleineren Miethäusern, bei denen sich der Vermieter selbst um seine Immobilie kümmern möchte, stößt dieser bei der Nebenkostenabrechnung oftmals an seine Grenzen.]]></description>
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<p><span id="more-114"></span></p>
<p>Immer wieder stelle ich in Gesprächen mit Immobilieneigentümern fest, dass einige keine A-Z <a title="Hausverwaltung" href="http://www.hausverwalter-vermittlung.de/">Hausverwaltung</a> suchen, sondern vielmehr jemanden, der die Betriebskostenabrechnung erstellt. Gerade bei kleineren Miethäusern, bei denen sich der Vermieter selbst um seine Immobilie kümmern möchte, stößt dieser bei der Nebenkostenabrechnung oftmals an seine Grenzen<strong>.</strong></p>
<p><strong>Hausverwaltung</strong></p>
<p>Jetzt gibt es drei Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen. Zum einen könnte der Eigentümer eine Hausverwaltung suchen und diese im Zweifelsfall nur mit der Betriebskostenabrechnung beauftragen. Wahrscheinlich ist das  der aufwendigste und teuerste Weg. Auf der anderen Seite kann man wohl davon ausgehen, dass die Abrechnung korrekt ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.</p>
<p>PRO: hohe Rechtssicherheit</p>
<p><strong>Betriebskostenabrechnung online</strong></p>
<p>Die zweite Variante ist es, die <a title="Betriebskosten-Express" href="http://www.betriebskosten-express.de/">Betriebskostenabrechnung online erstellen</a> zu lassen. Hierfür bieten eine Hand voll Webseiten ihre Dienste an. Exemplarisch sei hier die Webseite <a title="Betriebskosten-Express" href="http://www.betriebskosten-express.de/">www.Betriebskosten-Express.de</a> genannt. Hier können die Eigentümer alle betriebskostenrelevanten Daten ein pflegen und anschließend die erstellten Abrechnungen direkt von der Seite downloaden. Die Verwendung von verschiedenen Umlageschlüsseln ist möglich, ebenso wie Mieterwechsel und Leerstände berücksichtig werden können.</p>
<p>PRO: günstig, schnell, ohne eigene Software</p>
<p><strong>Software zur Abrechnung</strong></p>
<p>Die dritte Möglichkeit ist es, sich eine Software zur Betriebskostenabrechnung zu kaufen und die Abrechnung am heimischen PC vollkommen in Eigenregie zu erstellen. Im Grunde gibt es keinen großen Unterschied zur Online-Betriebskostenabrechnung – die Softwarevariante wird in vielen Fällen teurer sein, insbesondere für kleinere Objekte. Zudem muss die Software in regemäßigen Abständen aktualisiert werden, um stets an der aktuellen Rechtssprechung dran zu bleiben.</p>
<p>Pro: schnell, günstig – wenn für viele Wohneinheiten angewandt<strong><br />
</strong><br />
<strong>Fazit:</strong> Eigentümer, die keine Arbeit mit der Abrechnung haben wollen, sollten sich an eine professionelle Hausverwaltung wenden. Die Online- oder Softwareabrechnung setzt Grundwissen im Bereich der Betriebskostenabrechnung voraus, kann aber durchaus eine günstige Alternative sein.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Selbstauskunft vor Abschluss eines Mietvertrages</title>
		<link>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/selbstauskunft-vor-abschluss-eines-mietvertrages/</link>
		<comments>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/selbstauskunft-vor-abschluss-eines-mietvertrages/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 20 Aug 2009 15:06:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis Hundt</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Mieter & Vermieter]]></category>

		<category><![CDATA[Hausverwaltung]]></category>

		<category><![CDATA[Mieter]]></category>

		<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>

		<category><![CDATA[Selbstauskunft]]></category>

		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>

		<category><![CDATA[Wohnungsübergabe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/?p=102</guid>
		<description><![CDATA[Die meisten Vermieter oder auch Hausverwaltungen (als deren Vertreter) verlangen eine sogenannte Selbstauskunft von Mietinteressenten. Die Selbstauskunft wird vom Mieter ausgefüllt und informiert den Vermieter oder die Hausverwaltung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des potenziellen Mieters. Der Vermieter kann den Mieter zwar nicht zum Ausfüllen einer Selbstauskunft zwingen, doch oftmals wird der Mieter um diese nicht herumkommen, wenn er ernsthaft in die angebotene Wohnung einziehen möchte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="float: left; margin: 0px 10px 10px 0px; text-align: justify;"><script type="text/javascript"><!--
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<p><span id="more-102"></span></p>
<p>Die meisten Vermieter oder auch Hausverwaltungen (als deren Vertreter) verlangen eine sogenannte Selbstauskunft von Mietinteressenten. Die Selbstauskunft wird vom Mieter ausgefüllt und informiert den Vermieter oder die <a title="Hausverwaltung" href="http://www.hausverwalter-vermittlung.de/">Hausverwaltung</a> über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des potenziellen Mieters. Der Vermieter kann den Mieter zwar nicht zum Ausfüllen einer Selbstauskunft zwingen, doch oftmals wird der Mieter um diese nicht herumkommen, wenn er ernsthaft in die angebotene Wohnung einziehen möchte.</p>
<p><strong>Was darf der Vermieter in einer Selbstauskunft Fragen? Welche Fragen muss der Mietinteressent wahrheitsgemäß beantworten? </strong></p>
<p>Der Vermieter darf Fragen, was zulässig ist. Was zulässig ist regelt die Rechtsprechung.</p>
<p>Der Mieter muss alle zulässigen Fragen auch wahrheitsgemäß beantwortet. Tut er das nicht, kann der Vermieter den Mietvertrag auf Grund arglistiger Täuschung anfechten und die Räumung der Wohnung verlangen. Im schlimmsten Fall macht sich der Mieter auch noch Schadensersatzpflichtig, beispielsweise wegen entstandenen Mietausfällen.  Bei unzulässigen Fragen, ist der Mietinteressent hingegen nicht verpflichtet die Selbstauskunft wahrheitsgemäß auszufüllen – ohne nachteilige Konsequenzen für den Mieter.</p>
<p><strong>Zulässig sind zum Beispiel folgende Fragen:</strong> Fragen nach</p>
<ul>
<li>dem Arbeitgeber und den Einkommensverhältnissen,</li>
</ul>
<ul>
<li>nach der beruflichen Tätigkeit,</li>
</ul>
<ul>
<li>dem Familienstand,</li>
</ul>
<ul>
<li>der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (hier muss eine zeitliche Begrenzung angegeben sein, z.B. in den letzten drei Jahren).</li>
</ul>
<p><strong>Folgende Fragen (Beispiele) sind nach der Rechtsprechung unzulässig:</strong> Fragen nach</p>
<ul>
<li>einer Mitgliedschaft im Mieterverein,</li>
</ul>
<ul>
<li>bestehen einen Schwangerschaft,</li>
</ul>
<ul>
<li>einem offenen Ermittlungsverfahren der Staatanwaltschaft.</li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abweichung der Wohnfläche bei Mieterhöhung</title>
		<link>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/abweichung-der-wohnflache-bei-mieterhohung/</link>
		<comments>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/abweichung-der-wohnflache-bei-mieterhohung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 08 Jul 2009 13:58:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis Hundt</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Mieter & Vermieter]]></category>

		<category><![CDATA[Mieter]]></category>

		<category><![CDATA[Mieterhöhung]]></category>

		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/?p=97</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof bestätigt die Rechtssprechung, dass der Mieter eine Abweichung der Wohnfläche von weniger als 10% von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche hinnehmen muss. 
Jüngst wurde nun entschieden, dass diese Regelung auch bei Mieterhöhungen gilt. Das vermieterfreundliche Urteil (BGH VIII ZR 205/08) setzt die vertraglich vereinbarte Wohnfläche als Maßstab für Mieterhöhungen an, wenn diese um weniger als 10 Prozent von der tatsächlichen Wohnfläche abweicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="float: left; margin: 0px 10px 10px 0px; text-align: justify;"><script type="text/javascript"><!--
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<p><span id="more-97"></span></p>
<p>Der Bundesgerichtshof bestätigt die Rechtssprechung, dass der Mieter eine Abweichung der Wohnfläche von weniger als 10% von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche hinnehmen muss.</p>
<p>Jüngst wurde nun entschieden, dass diese Regelung auch bei Mieterhöhungen gilt. Das vermieterfreundliche Urteil (BGH VIII ZR 205/08) setzt die vertraglich vereinbarte Wohnfläche als Maßstab für Mieterhöhungen an, wenn diese um weniger als 10 Prozent von der tatsächlichen Wohnfläche abweicht.</p>
<p>In dem aktuellen Rechtsstreit klagte die Vermieterin auf Zustimmung zur Mieterhöhung. Sie ist in dem Erhöhungsverlangen von 55,75 Quadratmetern Wohnfläche ausgegangen, die tatsächliche Wohnfläche beträgt hingegen nur 51,03 Quadratmeter. Das Gericht urteilte, dass die Abweichung innerhalb der Toleranzgrenzen liegt und die Vermieterin somit von der tatsächlichen Wohnfläche ausgehen kann.</p>
<p>Ein Urteil, das bei Mietern keine Begeisterung auslösen wird, vielmehr bleibt der Bundesgerichtshof bei der altbewährten „10 % Rechtssprechung“.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Twittern für Makler - PRO und CONTRA</title>
		<link>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/twittern-fur-makler-pro-und-contra/</link>
		<comments>http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/twittern-fur-makler-pro-und-contra/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 05 Jul 2009 21:14:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis Hundt</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Makler]]></category>

		<category><![CDATA[Twitter]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/?p=91</guid>
		<description><![CDATA[In den letzten Wochen wird in den einschlägigen Immobilienblogs immer häufiger über „Twitter und die Immobilienbranche“ berichtet. Bislang konnte ich nur positive News zum Thema lesen. So berichtete immobilienportal.com wie Makler Ihre Kundschaft regelmäßig mit Kurzexposés über Twitter auf dem Laufenden halten können. Das Immobilienportal Immobilo.de hat eine umfangreiche Zusammenfassung gebloggt, wie man als Makler einen Mehrwert aus Twitter ziehen kann. Es geht hier vor allem um die Veröffentlichung und Verbreitung von aktuellen Immobilienangeboten – also die Nutzung als Vertriebsmedium / Marketinginstrument – und um die Twitter Nutzung als Infomationsquelle. Beispielsweise gib es Accounts, die über Neuigkeiten aus dem Mietrecht und über andere Themen der Immobilienwirtschaft twittern.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="float: left; margin: 0px 10px 10px 0px; text-align: justify;"><script type="text/javascript"><!--
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<p><span id="more-91"></span></p>
<p>In den letzten Wochen wird in den einschlägigen Immobilienblogs immer häufiger über „Twitter und die Immobilienbranche“ berichtet. Bislang konnte ich nur positive News zum Thema lesen. So berichtete <a title="Immobilienportale.com" href="http://www.immobilienportale.com/">immobilienportal.com</a> wie Makler Ihre Kundschaft regelmäßig mit <a href="http://www.immobilienportale.com/20091751-tweetlister-exposes-twittern/">Kurzexposés über Twitter</a> auf dem Laufenden halten können. Das Immobilienportal <a title="immobilo.de" href="http://www.immobilo.de/">Immobilo.de</a> hat eine umfangreiche Zusammenfassung gebloggt, wie man als <a href="http://news.immobilo.de/2009/07/02/2412-twitter-mehrwert-fur-makler/">Makler einen Mehrwert aus Twitter</a> ziehen kann. Es geht hier vor allem um die Veröffentlichung und Verbreitung von aktuellen Immobilienangeboten – also die Nutzung als Vertriebsmedium / Marketinginstrument – und um die Twitter Nutzung als Infomationsquelle. Beispielsweise gib es Accounts, die über Neuigkeiten aus dem Mietrecht und über andere Themen der Immobilienwirtschaft twittern.</p>
<p>Ich persönlich konnte mir noch keine echte Meinung zum Mehrwert bilden, den Twitter den Immobilienunternehmen bieten soll. Hierzu mein persönlich PRO und CONTRA zum Twittern für Makler.</p>
<p><strong>CONTRA</strong></p>
<ul>
<li><strong>Zu wenig News:</strong> Damit der Twitter-Account aktuell und somit attraktiv bleibt, wird die Veröffentlichung von bis zu 15 Kurznachrichten pro Tag empfohlen. Wirklich wichtige, lesenswerte Nachrichten eines Maklers sind in meinen Augen Verkäufe, Vermietungen, Reservierungen und neue Verkaufs- oder Vermietungsobjekte.  In einem klassischen Maklerunternehmen mit ein bis drei Mitarbeitern tut sich dahingehend sicherlich nicht genug um einen Twitter-Account mit genügend Nachrichten zu füllen.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Zu viel Zeit: </strong>Auch wenn es nur 140 Zeichen pro Nachricht sind, frisst das Twittern für den Makler Zeit. Der Fakt, dass man auch von unterwegs Twittern kann, ist zwar schön, ich glaube allerdings, dass nicht mal die Hälfte der Makler ein internetfähiges Handy hat, bzw. es nicht so umfassend bedienen kann.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Fehlende Internetaffinität:</strong> Der Makler ist Verkäufer und verkaufen tut man immer noch im persönlichen Gespräch. Ohne Frage ist das Internet das mit Abstand wichtigste Kontaktmedium, dennoch glaube ich, dass es den allermeisten Maklern und Kunden an Internetaffinität mangelt. Ich kenne zwar keine genauen Zahlen, aber mein subjektives Empfinden sagt mir, das die Twitter-User besonders aus dem Web2.0 Bereich kommen, Blogger sind oder ganz einfach Ihr Geld im Internet verdienen.</li>
</ul>
<p><strong>PRO</strong></p>
<ul>
<li><strong>Twitter in der Nische: </strong>Ich sehe Twittern eher als Nischenmarketing für spezielle Maklerbereiche. Interessant könnte es zum Beispiel für Makler sein, die vorwiegend an junge Leute vermieten. Zudem sollte der Objektbestand ziemlich groß sein und in einer kleinen Region liegen, beispielsweise in einem Stadtteil. Nur so kann man die Informationen für seine gesamten follower interessant halten und für eine entsprechende Informationsdichte sorgen. Sprechen wir dann noch von einem Szenebezirk, ist die Zielgruppe in der Regel auch wesentlich Internetaffiner als der klassische Eigenheimkäufer.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Imageaufbau: </strong>Besser als für den direkten Vertrieb, eignet sich Twitter vielleicht für die Imagewerbung eines Unternehmens. Dies gilt wohl besonders, wenn man nicht nur mit Angeboten glänzt, sondern auch noch nützliche Informationen bietet. Man zeigt sich in der Öffentlichkeit, bietet kostenlose und gute Infos, macht etwas Neues, bleibt somit im Gespräch, bekommt sicherlich auch ein paar Links und erhöht den Traffic auf seiner Webseite. Mittelfristig kann sich das also auch positiv auf den Umsatz auswirken.</li>
</ul>
<p><strong>FAZIT:</strong></p>
<p>Ich glaube nicht, dass sich Twittern unter Maklern als reiner Vertriebsweg durchsetzen wird. Vorstellen kann ich mir hingegen, dass man einen Account mit Fachwissen und Angeboten spicken könnte, somit sein Image verbessern kann und mittelfristig auch Umsatzsteigerungen möglich sind.</p>
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