Speziell Vermieter denken, nach ihrer Eigenbedarfskündigung müsse der Mieter raus – und danach könne nichts mehr passieren. Aber mancher Mieter kennt inzwischen die Rechtslage. Und dann wird es für den Vermieter unangenehm, wenn er wegen Eigenbedarf gekündigt hat, der Mieter ausgezogen ist und dieser wenig später an seiner Ex-Wohnung das Schild liest: „Wohnung zu vermieten“.
Dieser Artikel zeigt: Wenn der Vermieter kündigt, muss der Mieter noch lange nicht gehen. Der Artikel gehört zur 20-teiligen Serie “Mietrecht: Die 20 größten Irrtümer und Mythen“.

Eigenbedarfskündigung: Nur unter engen Voraussetzungen zulässig

Die meisten Vermieter-Kündigungen in Deutschland werden auf Eigenbedarf gestützt. Und weil manche Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben ist, bedarf jede dieser Kündigungen einer genauen individuellen Prüfung auf deren Rechtmäßigkeit.
Die Voraussetzungen für eine wirksame Eigenbedarfskündigung sind streng. Sie sind in § 573 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt, während sich die Kündigungsfrist nach § 573c BGB richtet.

Um Eigenbedarf anzumelden muss muss der Vermieter:

  • die Wohnungsräume für sich, seine Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigen,
  • sein Kündigungsschreiben schriftlich begründen (unter Angabe, für wen er die Wohnungsräume benötigt, sowie aus welchem konkreten Sachverhalt sich sein Eigenbedarf ergibt) und
  • die geltende Kündigungsfrist einhalten.

Das bedeutet Eigenbedarf


Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnungsräume konkret benötigt, also vernünftige und nachvollziehbare Gründe dafür angeben kann, wieso er oder eine begünstigte Person die Wohnung braucht. Das kann etwa sein, weil er in der Wohnung seinen Altersruhesitz einrichten will oder die Wohnungsräume dringend für seine Familien- oder Haushaltsangehörige benötigt.
Familienangehörige sind die Eltern und Kinder sowie die Enkel und Geschwister des Vermieters, aber auch seine Nichten und Neffen (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 27.01.2010, Az.: VIII ZR 159/09).
Zu den Haushaltsangehörigen zählen etwa eine Pflegekraft oder eine langjährige Haushälterin, auf deren Hilfe der Vermieter unbedingt angewiesen ist.

Formalien und Fristen müssen eingehalten werden

Der Vermieter muss nachvollziehbar schriftlich begründen, für wen und warum er genau diese Wohnungsräume benötigt. Dabei gelten die üblichen Kündigungsfristen, also für den Vermieter – je nach Bestand des Mietverhältnisses – knapp drei, sechs oder neun Monate. Darüber hinaus bestehen in einzelnen Bundesländern besondere Sperrfristen für Eigenbedarfskündigungen.

Eine vorgeschobene Kündigung kann für den Eigentümer teuer werden

Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarf, obwohl ein solcher Grund nicht vorliegt, kann es für ihn teuer werden. Denn zieht der Mieter deshalb aus, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese reichen von Umzugs-, Makler- und Renovierungskosten bis zu den teureren Mietkosten für die neue Wohnung.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

2 Gedanken zu „Eigenbedarf: Wenn der Vermieter kündigt, muss der Mieter gehen – Irrtum Nr. 4“

  1. Folgendes Problem:
    Kündigung Mietverhältnis aufgrund Eigenbedarf nach Eigentümerwechsel
    Die gemietete Immobilie war bereits vorher eine Eigentumswohnung. Der Eigentümer hat durch Verkauf gewechselt und der neue Eigentümer spricht Kündigung des Mietverhältnis wegen Eigenbedarf aus.
    Zum einen wegen der Pflege seiner in der Nähe wohnenden Eltern, er braucht dadurch 15 Minuten weniger Fahrtzeit.
    Zum anderen war der Erwerb der Wohnung an die Eigennutzung gebunden, dieses wird als 2. Grund angeführt, bei Übernahme musste ihm das bereits bekannt sein.
    Die Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten ausgesprochen, jedoch steht noch kein Ersatzwohnraum zur Verfügung, was sich nach anfänglichen Bemühungen als sehr schwierig herausstellt.
    Jetzt fragen wir uns, ob das alles rechtens ist?
    Für Antworten wären wir sehr dankbar

    Antworten
    • Hallo Angelika,
      der Wunsch in der eigenen Immobilie zu wohnen und die Nähe zu den Eltern können berechtige Gründe sein. Lassen Sie die Kündigung bei Bedarf rechtlich prüfen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten

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